ÖSTERREICH-KONVENT

 

 

 

 

Abänderungsantrag

von Univ. Ass. Dr. Klaus Poier

vom 25. Juli 2003

zum Entwurf der Geschäftsordnung (1/PVORL-K)

 

 

Zu § 24:

 

In § 24 wird folgender 2. Satz eingefügt:

 

“Jedes Ausschussmitglied kann sich durch ein anders Mitglied des Konvents ohne Stimm-, aber mit Rederecht vertreten lassen.“