Dr. Johannes Schnizer

 

10. Juli 2003

 

Abänderungsantrag zur Ausschussverteilung

 

 

Ich schlage folgende Änderungen vor:

 

1. Der Ausschuss 5 „Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, sollte auf die Gesetzgebungskompetenzen beschränkt werden; die Worte „und Vollzugskompetenzen“ wären daher zu streichen.

 

2. Ausschuss 6 sollte sich mit der gesamten „klassischen“ Verwaltung aller drei Gebietskörperschaften beschäftigen. Ich schlage daher folgende Formulierung vor:

 

„6. Reform der Verwaltung

 

Vollzugskompetenzen und Struktur der Organe der Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des effizienten Mitteleinsatzes, der Transparenz, der Bürgerinnen- und Bürgernähe (z.B. Partizipation) sowie der Entwicklung des E-Government (Strukturen und Ressourcen einschließlich Personal).“

 

3. Ausschuss 7 sollte sich mit den Formen der „atypischen (weisungsfreien) Verwaltung“ beschäftigen. Ich schlage folgende Formulierung vor:

 

„7. Regulatoren und sonstige unabhängige Behörden (excl. UVS und UBAS), Selbstverwaltung (excl. Gemeinden), ausgegliederte Rechtsträger und sonstige Privatwirtschaftsverwaltung“.