Wien, 26. September 2003

Herrn Universitätsprofessor

Dr. Gerhart Holzinger

Österreich Konvent

 

Judenplatz 11

1010 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Universitätsprofessor!

 

 

Zu den Themen des Ausschusses 3 gestatte ich mir einige Anmerkungen bzw. Anregungen vorzunehmen.

 

 

So z. B.

soll die Festlegung und Zuteilung der Nationalratsmandate zu den einzelnen Wahlkreisen künftig nach der Bevölkerungszahl erfolgen;

 

soll das Wahlalter zur Wahl des Nationalrates (bzw. Bundespräsidenten) auf das vollendete 16. Lebensjahr herabgesetzt werden. (Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen die vor den 1. Jänner d.J. der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben);

 

kann das E-Voting vielleicht langfristig eine Möglichkeit sein, gegenwärtig bin ich nicht der Auffassung, dass man dieses System aufgreifen sollte;

 

sollen die Länder und Gemeinden unabhängig von Bundesgesetzen für Landtags- und Gemeinderatswahlen die Möglichkeit der Stimmabgabe außerhalb des Landes- oder Gemeindegebietes vorsehen können.

 

Ich bin auch dafür, dass künftig langjährig in Österreich lebende nicht österreichische Staatsbürger, die Wahlberechtigung auf allen Ebenen erhalten sollen.

 

Bezüglich des Wahlrechtes für die Länder sollte die Verfassung mehr Möglichkeiten des Mehrheitswahlrechtes zulassen. (Sofern in den Bundesländern eine qualifizierte Mehrheit dafür ist.)

 

Bezüglich des Weges der Bundesgesetzgebung würde ich vorschlagen, dass eine noch zu bestimmende Anzahl von Städten oder Gemeinden das Recht bekommen einen gleichlautenden Antrag in einer bestimmten Frist vorzulegen, der dann vom Nationalrat in Behandlung zu nehmen ist. Gleiches gilt auch, wenn sich zumindest drei Landtage mit gleichlautenden Gesetzestexten an das Parlament wenden.

 

Für die Begutachtung von Gesetzen soll in der Verfassung ein Mindestzeitraum vorgeschrieben werden.

 

Auch der österreichische Städtebund und der österreichische Gemeindebund sollen ein grundsätzliches Begutachtungsrecht aller Gesetzesentwürfe erhalten.

 

Bezüglich der einstweiligen Bundesregierung wäre meiner Meinung nach die Verweildauer nach einer Nationalratswahl zu begrenzen. Spätestens 100 Tage nach der Wahl sollte, falls keine „normale neue Regierung“ gebildet werden kann, die

Tätigkeit der bisherigen Bundesregierung erlöschen und der Bundespräsident hat ein „Übergangskabinett“ mit einem neuen Bundeskanzler zu berufen.

 

Ich würde auch anregen den Zeitraum der ordentlichen Tagungen des Nationalrates zu verlängern, (d.h. die „Sommerpause“ zu verkürzen).

 

Auch für den Bundesrat soll die Zahl der Vertretungen nach der Bewohnerzahl und nicht nach der Bürgerzahl festgelegt werden.

 

Zu überlegen wäre, dass an den Verhandlungen des Bundesrates so wie die Landeshauptmänner, auch die Landtagspräsidenten gleiches Recht erhalten.

 

Das bisherige Recht der Bundesregierung gegen Gesetzesbeschlüsse eines Landtages Einspruch erheben zu können, sollte um zwei Wochen verkürzt werden.

 

Meiner Überlegung nach könnte auch das Recht des Bundespräsidenten auf Antrag der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates, die Auflösung eines Landtages vorzunehmen, restlos gestrichen werden.

 

 

Dies sind nur einige Punkte, zu anderen Fragen werde ich in der Diskussion des Ausschusses Stellung beziehen.

 

                                                                        Mit freundlichen Grüßen