Österreich-Konvent

 

Ausschuss 1 – Staatsaufgaben und Staatsziele

 

 

Arbeitsunterlage für die zweite Ausschusssitzung am Mittwoch, 08. Oktober 2003, 14:30 Uhr, Parlament, Lokal IV.

 

1.      Ich danke für die Positionspapiere von Lichtenberger, Öhlinger, Raschauer und Voith; sie wurden den Ausschussmitgliedern bereits zugemittelt.

 

2.      Auf Grund der Diskussion in der konstituierenden Sitzung am 26. September 2003 und nach den Auffassungen, die in den unter 1. genannten Positionspapieren geändert werden, scheint sich folgende Richtung abzuzeichnen:

 

-     Neue Staatsaufgaben und Staatsziele sollten nicht in Erwägung gezogen werden; eine       scharfe Trennung von Staatsaufgaben und Staatszielen besteht nicht.

-     von der Aufnahme einer Präambel in eine neue Verfassung sollte abgesehen werden;

-    die bisher im Verfassungsrecht vorgesehenen Staatsaufgaben und Staatsziele sollten eher nicht gestrichen, aber allenfalls systematisiert werden;

-    die bestehenden Staatsaufgaben und Staatsziele sollen weiterhin als demonstrative Aufzählung verstanden werden; auch in Zukunft soll dem politischen Prozess ein großer Zeitraum gewährt werden;

-    Ziele und Werte, die nicht zur Disposition der jeweiligen politischen Mehrheit stehen sollen, sollen möglichst als durchsetzbare, verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte (Grundrechte) normativ verfestigt werden.

     

Soll eine gemeinsame Arbeitssitzung mit dem Ausschuss 4 in Aussicht genommen

werden?

 

3.   Die Problematik der staatlichen Kernaufgaben wird meist im Zusammenhang mit der

      Frage der Ausgliederung gesehen und gehört insoweit zum Arbeitsbereich des

      Ausschusses 7. Dessen ungeachtet sollte auch der vom Ausschuss 1 zu erstattende 

      Bericht etwas zum Begriff der „genuine Staatsaufgaben“ („vorpositive Staatsaufgaben“

      iS von Öhlinger) sagen.

      Dazu gehören etwa das Gewaltmonopol und der Zugang zu Rechtsschutzinstitutionen.

 

4.   Was die Zulässigkeit von Ausgliederungen betrifft sehe ich im Ausschuss 1 derzeit keine

      klare Tendenz, großzügige Auffassungen stehen eher kritischen gegenüber.

     

      Soll eine gemeinsame Arbeitssitzung mit dem Ausschuss 7 in Aussicht genommen

      werden?

 

5.   Die bestehenden Bestimmungen, die Staatsaufgaben und Staatsziele festlegen, finden sich

      im österreichischen Verfassungsrecht verstreut; das Positionspapier Öhlinger nennt unter

      Pkt. 4 die relevanten Regeln. Eine Systematisierung könnte überlegt werden; dabei wäre

      in einigen Punkten eine Neuformulierung zu versehen:

 

 

 

      -    das Gebot des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes (Art. 13 Abs. 2 B-VG) ist durch das gemeinschaftsrechtliche Haushaltsrecht bedeutungslos geworden und könnte gestrichen werden;

      -            dauernde Neutralität und umfassende Landesverteidigung sind so nicht mehr zeitgemäß. Hier könnte die Neuformulierung einer Verteidigungs- und Sicherheitspolitik unter Bezugnahme auf die Europäische Union und deren Sicherheitskonzept (insb. Art. 17 EUV)versucht werden.