Stellungnahme WKO zum Staatsziel „Leistungen im allgemeinen Interesse“

 

 

Gesendet: Dienstag, 18. November 2003 17:06

An: heinz.mayer@konvent.gv.at; heinz.mayer@univie.ac.at

Betreff: Österreichkonvent; Ausschuss 1

 

 

 

Im Folgenden darf aus Sicht des Wirtschaftskammer Österreich eine erste kurze Stellungnahme zum bisherigen Diskussionsstand im Ausschuss 1 abgegeben

werden:

 

Die Wirtschaftskammer Österreich hat zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Erörterung einer Erweiterung der Staatsziele auch die Aufnahme von "Leistungen im allgemeinem Interesse" angedacht wird. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass aus Sicht der Wirtschaft für den Fall der Erweiterung der Staatsziele auf eine ausgewogene Formulierung zu achten sein wird. Diesbezüglich könnte Art. 3 des vom EU-Konvent ausgearbeiteten Entwurfs eines Vertrages über eine Verfassung für Europa als Vorbild

dienen:

Insbesondere müssen auch "wirtschaftliche Staatsziele", wie insbesondere ausgewogenes Wirtschaftswachstum, freier und unverfälschter Wettbewerb, wettbewerbsfähige Marktwirtschaft in einen allfälligen Katalog von Staatszielen einfließen.

 

Ich darf ersuchen, diesen Gedanken in der weiteren Ausschussarbeit zu berücksichtigen. Eine ausführliche Stellungnahme der Wirtschaftskammer Österreich zu den Arbeiten des Auschusses 1 wird nachgereicht.

 

 

Univ.Doz.Dr. Hanspeter Hanreich

Abteilung für Rechtspolitik

Wirtschaftskammer Österreich

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