Erläuterungen zur Meinungsfreiheit

(auf Basis der Beratungen vom 27. November 2003)

 

  1. Art 13 StGG 1867 entfällt.

 

  1. Beschluss der provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918 kommt in den Begleittext:

 

 1. Jede Zensur ist als dem Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben.

  2. Die Einstellung von Druckschriften und die Erlassung eines Postverbotes gegen solche findet nicht mehr statt.  Die bisher verfügten Einstellungen und Postverbote sind aufgehoben. Die volle Freiheit der Presse ist hergestellt.“

 

  1. Universitätsautonomie im Stammtext. Entspricht § 2 Abs 2 UOG 1993 (gleichlautend § 2 Abs 2 KUOG) in sprachlich bereinigter Fassung.

 

  1. Art II BVG-Rundfunk (Vollzugsklausel) entfällt.

 

  1. Entsprechend der Judikatur des EGMR bleibt es dem Gesetzgeber unbenommen, besondere gesetzliche Regelungen zu schaffen, mit denen Medienunternehmen auch inhaltliche Auflagen auferlegt werden (siehe Art. I Abs. 2 des BVG Rundfunk).

 

  1. Ergänzungsvorschlag des Ausschussvorsitzenden vom 27. November 2003:

Eine Unabhängigkeitsgarantie wie derzeit im BVG Rundfunk erscheint aus heutiger Sicht fraglich.