Österreichischer Seniorenrat

(Bundesaltenrat Österreichs)

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Österreich-Konvent

<clemens.mayr@konvent.gv.at>

 

 

 

 

 

 

Betr:             Übermittlung des Mandats für den Ausschuss 3 des Österreich-Konvents;

            Stellungnahme

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Seniorenrat dankt für die gebotene Gelegenheit zur Stellungnahme, protestiert aber neuerlich entschieden dagegen, dass ihm als gesetzlich anerkannter Interessenvertretung der älteren Generation die Teilnahme am Konvent, wie sie anderen Interessenvertretungen eingeräumt worden ist, versagt wurde.

 

Weiters weist der Österreichische Seniorenrat auf seine seit Jahren erhobenen Forderungen hin, die Diskriminierung aus Gründen des Alters ausdrücklich verfassungsrechtlich zu verbieten und weiters die gesetzliche Alterssicherung als Grundrecht in der Bundesverfassung zu verankern. Hiezu wird auf entsprechende im Rahmen der Vereinten Nationen bei den Weltaltenkonferenzen seit 1982, zuletzt 2002 beschlossene Deklarationen, das nunmehr Bestandteil des EU-Vertrages gewordene Diskriminierungsverbot aus Gründen des Alters sowie auf die Regierungserklärungen der Jahre 2000 und 2003 hingewiesen. Diese wichtigen Forderungen im Interesse der älteren Generation müssen im Zuge des Österreich-Konvents Eingang in die Bundesverfassung finden.

 

Zu dem übermittelten Mandat des Ausschusses 3 des Konvents nimmt der Österreichische Seniorenrat wie folgt Stellung (wobei ausdrücklich angemerkt wird, dass sich diese Stellungnahme wegen der Kürze des hiezu eingeräumten Zeitraumes nur aus der Sicht der Vertretung der älteren Generation besonders wichtige Themenbereiche erstrecken kann und auch nicht in die Tiefe gehen kann):

 

 

 

I ALLGEMEINES

 

Es fällt auf, dass unter der einleitenden grundlegenden Aufzählung der Themenbereiche unter „Aufbau des Staates“ neben Bund, Ländern und Gemeinden zutreffenderweise auch die Selbstverwaltung angeführt ist, in den detaillierteren Fragestellungen jedoch nur mehr auf die kommunale Selbstverwaltung einschließlich der Gemeindeverbände eingegangen wird. Der weite Bereich der sonstigen mit Staatsaufgaben betrauten Selbstverwaltungskörper, wie insbesondere die Kammern als gesetzliche Interessenvertretung wie auch die Sozialversicherungsträger finden keine Erwähnung als zu behandelnde Fragepunkte. Diese Institutionen haben sich in Jahrzehnten durchaus bewährt und trotz – teils berechtigter, großteils jedoch unberechtigter - Kritik als erheblich flexibler und bürgernäher erwiesen, als manch andere staatliche Einrichtung. Sie bedürfen verfassungsrechtlicher Fundierung.

 

 

 

II ZU EINZELNEN FRAGEBEREICHEN

 

Zu 1) Legislative, a) Nationalrat

Die Anzahl der Mitglieder des Nationalrates sollte nicht verringert werden. Die Nationalratsabgeordneten eines Wahlkreises sind wichtige Vertrauens- und Verbindungspersonen für die Bürger des Wahlbezirkes.

 

Wenn es gelingt, Mittel und Wege zu finden, unter Wahrung des Wahlgeheimnisses das  persönliche und unbeeinflusste Votum zu garantieren, spricht sich der Österreichische Seniorenrat für die Zulassung der Briefwahl (allenfalls auch im elektronischen Wege) aus. Dies gilt grundsätzlich auch für Landtags- und Gemeinderatswahlen.

 

Zu Gemeindeverbänden, insbesondere „Aktivierung“ des Art.120 GVG (Gebietsgemeinden).

Es wird vielfach als Mangel empfunden, dass die für die Bevölkerung außerordentlich wichtige Tätigkeit der Bezirkshauptmannschaften einer unmittelbaren demokratischen Legitimierung entbehrt. Ohne die derzeit und wohl auch in Zukunft in Bundes- und Landesangelegenheiten geteilte Zuständigkeit dieser Verwaltungseinrichtungen allzusehr zu verändern, wäre die Schaffung von Gebietsgemeinden, etwa nach schwedischem Muster, ernstlich zu prüfen. Der derzeitige Zustand, dass nämlich die Bezirkshauptleute. vergleichbar mit Statthaltern ernannt werden, ist ein Relikt aus den Zeiten der Monarchie, das in einer Demokratie fehl am Platze ist. Für solche Gebietsgemeinden könnten ähnliche Regeln gelten, wie sie für Städte mit eigenem Statut angewendet werden.

 

Der Österreichische Seniorenrat bedauert außerordentlich, nicht in die Beratungen des Konvents eingebunden zu sein, gibt aber der Erwartung Ausdruck, dass seine Stellungnahme gebührend Beachtung finden wird.

 

 

 

 

 

 

Landeshauptmann-Stv.a.D. Stefan Knafl

(Präsident)

Bundesminister a.D. Karl Blecha

(Präsident)