Protokoll

 

über eine Besprechung zwischen

den Vorsitzenden der Ausschüsse 7 und 9

am 10. November 2003, 14 Uhr, im Bundeskanzleramt

 

Thema:

Integration von unabhängigen Verwaltungsbehörden in die neue Struktur der Verwaltungs­gerichts­barkeit

 

Teilnehmer:

Sektionschef Dr. Manfred Matzka (Vorsitzender des Ausschusses 7)

Univ.-Prof. Dr. Herbert Haller (Vorsitzender des Ausschusses 9)

Dr. Gerald Grabensteiner (fachliche Unterstützung – Ausschuss 7)

Dr. Gert Schernthanner (fachliche Unterstützung – Ausschuss 9)

 

 

Es wird festgestellt, dass sich Ausschuss 7 entsprechend dem vom Präsidium erteilten Mandat mit „unabhängigen Behörden“ zu befassen hat, jedoch exklusive UVS, UBAS und Art. 133 Z. 4 – Behörden.

Jene Art. 133 Z. 4 – Behörden, die Regulatoraufgaben haben, sind jedoch vom Ausschuss 7 zu behandeln.

 

Thema von Ausschuss 9 sind entsprechend dem Mandat u.a. „Sondersenate“, also Art. 133 Z. 4 – Behörden, UVS und UBAS, sowie „unabhängige Behörden, die primär mit der Rechts­kontrolle betraut sind“. Darunter fallen vor allem jene Behörden, die in II. Instanz an Stelle des VwGH entscheiden. In Einzelfällen gibt es auch noch einen Rechtszug zum VwGH.

 

Es besteht Einvernehmen, dass ein Großteil dieser Sondersenate in die künftige Struktur der Verwaltungsgerichtsbarkeit übergeführt werden kann.

Je nach Vollzugsbereich werden die Landesverwaltungsgerichte oder das Bundesverwaltungs­gericht I. Instanz in Frage kommen. Die Einrichtung von Fachsenaten wird in bestimmten Fällen zweckmäßig sein.

Ein weiterer Rechtszug von diesem Verwaltungsgericht an den VwGH soll im Regelfall nicht mehr zulässig sein.

 

In bestimmten Materien scheint jedoch die Überführung zur Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht zwingend bzw. zweckmäßig, etwa im Dienst- und Disziplinarrecht von Gebietskörper­schaften, im Disziplinarrecht der (beruflichen) Selbstverwaltung und bei bestimmten Schieds­einrichtungen. Für diese und weitere Fälle (eventuell auch Vergaberecht) wird Ausschuss 7 einen Vorschlag erstellen.