Anlage 1 zum Protokoll der 9. Sitzung des Ausschusses 4

 

 

Diskussionsvorschläge Dr. Maria Berger

für die 9. Sitzung des Ausschusses 4 am 14. Jänner 2004

 

 

Art y: Rundfunkfreiheit

(1)   Der Staat gewährleistet ein duales Rundfunksystem mit einem öffentlich-rechtlichen Auftrag und dem Recht Privater, Rundfunk zu betreiben.

(2)   ...

 

 

Anmerkung:

Dieser Textvorschlag soll die Einrichtung eines öffentlichen Rundfunks garantieren, wie er derzeit in Form des ORF besteht. Er vermeidet die Verwendung des Satzes „Rundfunk ist eine öffentliche Aufgabe“, über dessen Inhalt Unsicherheit herrscht. Das entscheidende Kriterium am derzeit bestehenden System des öffentlichen Rundfunks ist sein öffentlich- rechtlicher Auftrag iSd § 1 Abs 2 ORF-G, der den Versorgungsauftrag (§ 3), den Programmauftrag (§ 4) und den besonderen Auftrag (§ 5) enthält. Es wird daher eine Textfassung vorgeschlagen, die sprachlich an diesen Auftrag und nicht an die Rechtsform ("öffentlich-rechtlicher Rundfunk") anknüpft. Mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag ist auch die Gebührenfinanzierung gesichert, was in Hinblick auf das Beihilfenrecht notwendig erscheint.

 

 

 

Bei der Meinungsfreiheit sind mir folgende zwei Absätze wichtig:

 

(x) Die Pluralität der Medien wird geachtet, gefördert und geschützt.

 

(y) Das  Redaktionsgeheimnis steht unter besonderem Schutz.