Sehr geehrter Herr Dr. Kostelka !

 

Aufgrund der Kurzfristigkeit der Einladung und der Knappheit der mir derzeit außerdienstlich zur Verfügung stehenden Zeit fallen meine Ausführungen zum Themenbereich „Unvereinbarkeit“ im Moment nur kursorisch und unausgegoren aus. Ich ersuche Sie deswegen um Verständnis, möchte Ihnen aber gleichzeitig versichern, dass ich an einer weiteren, intensiveren Mitarbeit äußerst interessiert bin.

 

Zur Neugestaltung der wirtschaftlichen Unvereinbarkeit iSd § 4 UnvG:

 

 

Zur Bagatellgrenze iSd § 3 UnvG:

 

 

Zur Inkorporierung der Unvereinbarkeitstatbestände in das B-VG und zur Kompetenzfrage:

 

 

Zur Regelung der Tätigkeit von Interessensvertretern:

 

 

Mit besten Grüßen,

 

Hannes Tretter

Wien, 14.12.2003