Rechte der Volksgruppen

Expertenhearing im Ausschuss 4 am 30. 1. 2004 – Übersicht für Statement

 

I. Geltende Rechtslage zum Schutz der Minderheiten (Volksgruppen) - Überblick

A. Verfassungsrechtlicher Volksgruppenschutz

1. Kein einheitlicher Regelungskomplex – Zersplitterung (Völkerrechtsquellen, verschiedene historische Schichten)

2. Diskriminierungsverbote (Ausprägungen des Gleichheitssatzes)

3.  Fördernde Volksgruppenrechte

a. Rechte auf Gebrauch der eigenen Sprache (Amtssprache, Topographie)
b. Rechte auf dem Gebiet des Unterrichts- und Erziehungswesens
c. Rechte im Bereich der Kultur

B. Hinweis auf Durchführungsvorschriften

1. Volksgruppengesetz und Durchführungsverordnungen

2. Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten und Minderheiten-Schulgesetz für Burgenland

C. Hinweis auf den völker- und gemeinschaftsrechtlichen Rahmen

D. Rechtsprechung des VfGH zum Minderheitenschutz

II. Ausgewählte Fragen des geltenden verfassungsrechtlichen Volksgruppenschutzes

A. Fragen des persönlichen Geltungsbereiches:

1. Frage der Volksgruppenzugehörigkeit eines Menschen

2. Individuelle Rechte der Volksgruppenangehörigen – keine „kollektiven“ Rechte der Volksgruppe

3. Frage einer Volksgruppenvertretung

B. Fragen des örtlichen Geltungsbereiches

1. Fragen der Feststellung des relevanten Gebietes

2. Mindestgarantien im gesamten Landes- oder Bundesgebiet

C. Fragen des sachlichen Geltungsbereiches

1. Unterschiedliches Schutzniveau der einzelnen Volksgruppen

2. Rechtspolitische Lücken

D. Strukturelle Fragen

1. Auslegungsprobleme bei Bestimmungen völkerrechtlichen Ursprungs

2. Verhältnis der historischen Schichten zueinander (Derogationsfragen)

3. Art 7 StV v Wien und allfälliger Geltungsverlust als völkerrechtlicher Vertrag

III. Fragen der Kodifikation des verfassungsrechtlichen Volksgruppenschutzes

A. Lösungsvorschlag zu strukturellen Fragen

B. Neuer Grundrechtsartikel und inhaltliche Fragen

C. Andere Möglichkeiten der Kodifikation des Volksgruppenschutzes

IV. Textvorschlag und Erläuterungen für einen Grundrechtsartikel

A. Textvorschlag (und Synopse, siehe Anlage 2)

B. Erläuterungen zum Textvorschlag (siehe Anlage 3)