Österreich-Konvent               Wien, 01. Juni 2004

Ausschuss 3;                     Mag. Schebach-Huemer/BÖH

Stellungnahme zum Entwurf        Klappe: 899 94

des Ausschussberichtes           Zahl: 000/74/04

 

 

 

An den

Vorsitzendes des Ausschuss 3

des Österreich-Konvents

Herrn Univ. Prof. Dr. Gerhart Holzinger

per email

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

 

Ich erlaube mir, eine Anmerkung zum Entwurf des Berichtes zu Ausschuss 3 zu machen:

 

Im Ausschussbericht wird unter 4.2.1. Art 15a B-VG –Vereinbarungen self-exekuting? festgehalten, dass von einigen Mitgliedern des Ausschusses die Auffassung vertreten wird, dass auch der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund als mögliche Vertragsparteien von Vereinbarungen gem. Art 15a vorgesehen werden sollten. Die Formulierung erscheint etwas missverständlich und bedarf meiner Ansicht nach einer Klarstellung: Die Forderung des Österreichischen Städtebundes ist so zu verstehen, dass neben dem Bund und den Ländern auch Gemeinden als Vertragspartner für Vereinbarungen gemäß Art 15a B-VG vorgesehen werde sollten. Bei Vereinbarungen, die mit allen österreichischen Städten und Gemeinden geschlossen werden sollten bzw. die für alle Kommunen verbindlich wären, wie in der Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus, führen aber der Städte- und Gemeindebund, als Interessensvertretungen der Gemeinden gem. Art 115 Abs. 3 B-VG die Verhandlung im Namen der Gemeinden. Die beiden Interessensvertretungen handeln im Namen der Gemeinden, sind somit Verhandlungspartner aber nicht Vertragspartner. In der geschlossenen Vereinbarung selbst können aber dem Städtebund und dem Gemeindebund wiederum Vertretungshandlungen für die Gemeinden übertragen werden.

 

Darüber hinaus sollte auch einzelnen Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt werde, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit Bund, Ländern oder anderen Gemeinden abschließen zu können. In diesem Fall ist es aber nicht erforderlich, dass Städtebund oder Gemeindebund die Verhandlungen für die konkrete Gemeinde führt.

 

Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Klarstellung im Ausschussbericht verbleibe ich,

 

 

mit vorzüglicher Hochachtung

 

 

 

Mag. Siegfried Nagl e.h.

Vizepräsident des Städtebundes