Ergebnisse der Unterredungen des Ausschussvorsitzenden mit den Vorsitzenden der Ausschüsse 5, 6 und 8

 

 

Der Ausschussvorsitzende Univ.Prof. Dr. Gerhart Holzinger hat am 21. November 2003 mit den Vorsitzenden der Ausschüsse 5 (Univ.Doz. Dr. Peter Bußjäger), 6 (Mag. Werner Wutscher) und 8 (Dr. Peter Kostelka) Gespräche hinsichtlich etwaiger inhaltlicher Überschneidungen zwischen diesen Ausschüssen und dem Ausschuss 3 geführt. Die Ergebnisse dieser Gespräche lassen sich wie folgt festhalten.

 

 

Ausschuss 3 / Ausschuss 5:

 

Die Regelungen über die Mitwirkung des Nationalrates und des Bundesrates an der Tätigkeit Österreichs in der Europäischen Union gemäß Art. 23e B‑VG, über die Mitwirkung Österreichs an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Art. 23f B‑VG sowie über die Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament gemäß Art. 23a und 23b B‑VG sollen – da es sich eher um institutionelle Fragen handelt – im Ausschuss 3 behandelt werden.

 

Fragen der Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes (Bestimmungen über den Bundesrat) sowie der Mitwirkung des Bundes an der Gesetzgebung der Länder (Zustimmungsrecht gemäß Art. 97 Abs. 2 B‑VG, Einspruchsrecht gemäß Art. 98 B‑VG) werden sowohl im Ausschuss 3 als auch im Ausschuss 5 behandelt werden. Die Ergebnisse der Beratungen sollen vor Erstellung der Ausschussberichte miteinander akkordiert werden.

 

 

Ausschuss 3 / Ausschuss 6:

 

Fragen des Legalitätsprinzips sowie der Umsetzung von EU-Richtlinien (inwieweit soll eine derartige Umsetzung durch Verordnung ermöglicht werden?) sollen primär im Ausschuss 3 behandelt werden.

 

Die Frage der Zweckmäßigkeit gemeinsamer Einrichtungen zwischen Bund und Ländern sowie der Möglichkeiten ihrer Schaffung soll sowohl im Ausschuss 3 als auch im Ausschuss 6 behandelt werden. Die Ergebnisse der Beratungen sollen vor Erstellung der Ausschussberichte miteinander akkordiert werden.

 

Fragen der Organisation der Gemeindeverwaltung sowie der Einheitsgemeinde sollen primär im Ausschuss 3 behandelt werden.

 

Hingewiesen wird auf die im Ausschuss 6 verteilten Unterlagen von Bezirkshauptmann Dr. Salinger sowie Magistratsdirektor Dr. Wolny, die bei der fünften Sitzung des Ausschusses 3 als Tischvorlage aufgelegt werden.

 

 

Ausschuss 3 / Ausschuss 8:

 

Die Regelungen über das Wahlrecht, über die Auflösung der gesetzgebenden Körperschaften sowie über die Diskontinuität zwischen den Gesetzgebungsperioden sollen im Ausschuss 3 behandelt werden.

 

Fragen im Zusammenhang mit der Immunität des Bundespräsidenten (Art. 63 B‑VG) sollen im Ausschuss 8 behandelt werden. Gleiches gilt für die Kontrolle österreichischer Vertreter in internationalen, multilateralen Organisationen (zB UNO, WTO und IWF).

 

 

 

Insbesondere für jene Fragen, in denen zu Folge der vorstehenden Ausführungen Koordinationsbedarf besteht, wurde für Jänner 2004 ein weiterer Kontakt zwischen den Ausschussvorsitzenden in Aussicht genommen.