Volksanwalt

Dr. Peter Kostelka

 

                        Wien, 19. Februar 2004

Herrn

Generalsekretär

Mag. Werner Wutscher

 

Sehr geehrter Herr Generalsekretär!

Herzlichen Dank für Ihren Brief vom 12. Februar l.J., mit dem Sie mich über den Stand der Diskussionen in Ihrem Ausschuss für Fragen der Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht informieren.

Ich verstehe Ihre Argumentationen durchaus, muss Ihnen aber aus Sicht meines Ausschusses – soweit ich dies zwischen zwei Sitzungen beurteilen kann – berichten, dass auch der Ausschuss "Demokratische Kontrolle" sich mit dieser Frage beschäftigt hat und wahrscheinlich auch diesbezügliche Vorschläge dem Plenum des Konvents erstatten wird. Ausschlaggebend dafür ist, dass wir die Beratung der Amtsverschwiegenheit ausdrücklich vom Konvent als "Pflichtaufgabe" übertragen erhalten haben. Wir werden uns daher dieser Aufgabe nur schwer entschlagen können. Zudem zeichnet sich im Ausschuss, der ansonst von eher kontroversiellen Diskussionen geprägt ist, ein breiter Konsens in dieser Frage ab. Schließlich hat sich der Ausschuss durch die Einholung von Kurzgutachten externer Experten (Prof. Kucsko-Stadlmayer, Prof. Hengstschläger und Univ.Ass. Feik) auch bereits nach außen weitgehend präjudiziert, Aussagen zu diesem Fragenkomplex zu machen.

Ich finde dies auch nicht sonderlich tragisch. Fürs Erste scheinen beide Ausschüsse in ihren Vorschlägen zwar nicht parallel, aber zumindest in die selbe Richtung zu gehen. Davon unabhängig wird dies sicherlich nicht der einzige Fall sein, in dem sich mit einem Problem mehrere Ausschüsse befassen. Letztendlich bedeutet dies für den Konvent selbst nur eine noch größere Vielfalt an Vorschlägen, aus denen er auswählen kann.

Mit bestem Dank für Ihre Information verbleibe ich

mit herzlichen Grüßen

Dr. Kostelka e.h.