Abg. Dr. Mag. Madeleine Petrovic

Arbeitsunterlage für den Ausschuss 5

Wien, 9. Juli 2004

 

 

 

Vorläufiger Vorschlag für die Arrondierung von ausgewählten Kompetenztatbeständen im Sinne des ergänzenden Mandats

 

 

Das ergänzende Mandat fordert eine Zusammenfassung der Kompetenztatbestände auf rund 60 Tatbestände. Da die bisherigen grünen Vorschläge (insbes vom November 2003) nicht von einer derart radikalen Arrondierung ausgingen, wird ein neuer Versuch unternommen, die Regelungsbedürfnisse noch weiter zu abstrahieren. Die folgende Arrondierung unterscheidet sich gegenüber der Bußjäger`schen Systematisierung dadurch, dass die Arrondierung nicht an den Grenzen der geltenden Kompetenzverteilung Halt macht. Gegenüber dem WKÖ-Vorschlag ist der Umweltschutztatbestand stärker ausgebaut, die WKÖ arrondiert in erster Linie den Wirtschaftstatbestand. Im Unterschied zu Wiederin und WKÖ werden auch die Erfordernisse einer minimalen Bundeskompetenz bei Naturschutz und Raumordnung mitgedacht.  Auch wurde versucht, die Verfassungsbestimmungen/Kompetenzdeckungsklauseln gleich einzuordnen.

 

Um einen aussagekräftigen und problemadäquaten Katalog zu erhalten, müssten freilich nicht nur die bestehenden Kompetenzen den neuen Tatbeständen zugeordnet werden, sondern auch die derzeit bestehenden Gesetze bzw die bestehenden und neu zu schaffenden Regelungsinhalte unter dem jeweiligen Tatbeständen erläuternd aufgelistet werden. Insbesondere beim TB Energiewesen und hinsichtlich der Regelungsbedürfnisse eines Einheitlichen Umweltanlagenrechts, einer Strategischen UVP  sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung (Aarhus-Konvention) wären noch Ergänzungen vorzunehmen.

 

 

 

Umweltschutz und Umweltwirtschaften

 

 

Art. 10 Abs. 1 Z 12

Luftreinhaltung, unbeschadet der Zuständigkeit der Länder für Heizungsanlagen;

Art. 11 Abs. 5

Festlegung einheitlicher Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe;

Art. 10 Abs. 1 Z 12

Maßnahmen zur Abwehr von gefährlichen Belastungen der Umwelt, die durch Überschreitung von Immissionsgrenzwerten entstehen;

Art. 10 Abs. 1 Z 9

Umweltverträglichkeitsprüfung für Vorhaben in diesen Angelegenheiten, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist und für welche die Verwaltungsvorschriften eine Trassenfestlegung durch Verordnung vorsehen;

Art. 11 Abs. 1 Z 7

Umweltverträglichkeitsprüfung für Vorhaben, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist;

Art. 11 Abs. 7

Die Einrichtung, die Aufgaben und das Verfahren des unabhängigen Umweltsenates;

Art. 11 Abs. 1 Z 7

Genehmigung von Vorhaben, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist;

Art. 11 Abs. 6

Bürgerbeteiligungsverfahren für bundesgesetzlich zu bestimmende Vorhaben, die Beteiligung an den einem Bürgerbeteiligungsverfahren nachfolgenden Verwaltungsverfahren und die Berücksichtigung der Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsverfahrens bei der Erteilung der für die betroffenen Vorhaben erforderlichen Genehmigungen;

Art 10 Abs 1 Zif 12

Gentechnikrecht (aus Gesundheitsschutz....)

Art 10 Abs 1 Zif 12

Chemikalienrecht (aus Gesundheitswesen)

Art. 10 Abs. 1 Z 12

Ernährungswesen einschließlich der Nahrungsmittelkontrolle;

Art 15 Abs 1

Bodenschutz

Art 15 Abs 1

Lärmschutz

 

Anlagenrecht, Strategische UVP und Umweltinformation aus folgenden Tatbeständen:

Art 10 Abs 1 Zif 9

Verkehrswesen bezüglich der Eisenbahnen und der Luftfahrt sowie der Schifffahrt, soweit diese nicht unter Art 11 fällt

Art. 10 Abs. 1 Z 9

Angelegenheiten der wegen ihrer Bedeutung für den Durchzugsverkehr durch Bundesgesetz als Bundesstraßen erklärten Straßenzüge außer der Straßenpolizei;

Art. 10 Abs. 1 Z 8

Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie;

 

Art. 10 Abs. 1 Z 10

Wasserrecht;

Art. 10 Abs. 1 Z 10

Regulierung und Instandhaltung der Gewässer zum Zwecke der unschädlichen Ableitung der Hochfluten oder zum Zwecke der Schiffahrt und Flößerei;

Art. 10 Abs. 1 Z 10

Wildbachverbauung;

Art. 10 Abs. 1 Z 10

Bau und Instandhaltung von Wasserstraßen;

Art. 10 Abs. 1 Z 10

Forstwesen einschließlich des Triftwesens;

Art. 10 Abs. 1 Z 12

Abfallwirtschaft hinsichtlich gefährlicher Abfälle,

Art. 10 Abs. 1 Z 12

Abfallwirtschaft hinsichtlich nicht-gefährlicher Abfälle soweit ein Bedürfnis nach Erlassung einheitlicher Vorschriften vorhanden ist;

Art 10 Abs 1 Zif 10

Bergwesen

BG über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002)

2002/

102

§ 38 Abs 1

 

Verfahrens- und Zuständigkeitskonzentration im Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach AWG

A05

A06

 

BG über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002)

2002/

102

§ 38 Abs 2

 

Anwendung bautechnischer Bestim-mungen im Genehmigungs- und Anzeigeverfahren; Entfall baubehördl Bewilligungspflicht

A05

A06

 

 

 

 

Energiewesen

 

Art. 10 Abs. 1 Z 10

Normalisierung und Typisierung elektrischer Anlagen und Einrichtungen, Sicherheitsmaßnahmen auf diesem Gebiete;

 

Art. 10 Abs. 1 Z 10

Starkstromwegerecht, soweit sich die Leitungsanlage auf zwei oder mehrere Länder erstreckt;

 

102

vfb

BG v 21. Oktober 1982 über die Haltung von Notstandsreserven an Erdöl und Erdölprodukten und über Meldepflichten zur Sicherung der Energieversor-gung (Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982)

1982/

546

Art I

1984/266
1987/652
1988/339
1992/383
1995/835
1996/792
1998/179
2001/150

Kompetenzdeckungsklausel/befristet

A05

 

99

vfb

BG v 21. Oktober 1982 über Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Energie-versorgung (Energielenkungsgesetz 1982)

1982/

545

Art I Abs 1

1984/267 1988/336 1992/382 1995/834 1996/791
1998/178 2001/149

Kompetenzdeckungs-klausel und mittelbare Bundesverwaltung mit bundesunmittelbarem Einschlag

A05

 

235

vfb

BG über die Transparenz von Preisen für Erdöl, Mineralöl-erzeugnisse, Gas, Strom und Arzneimittel sowie der Preis-auszeichnungsvorschriften (Preistransparenzgesetz)

1992/

761

Art I Abs 1

 

Kompetenzdeckungs-klausel und unmittelbare Bundesverwaltung

A05

 

245

vfb

BG über Sicherheitsmaßnahmen, Normalisierung und Typisierung auf dem Gebiete der Elektrotechnik (Elektrotechnikgesetz 1992 - ETG 1992)

1993/

106

§ 8 Abs 1

 

energiesparsamer Betrieb elektr Anlagen oder Betriebsmittel

A05

 

246

vfb

BG über Sicherheitsmaßnahmen, Normalisierung und Typisierung auf dem Gebiete der Elektrotechnik (Elektrotechnikgesetz 1992 - ETG 1992)

1993/

106

§ 8 Abs 4

 

Grenzwerte-Verordnung

A05

 

342

vfb

BG, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz – ElWOG)

1998/

143

§ 1

2000/121
2002/149

Kompetenzdeckungsklausel und unmittelbare Bundesverwaltung/
preisechtliche Bestimmungen, Energietransit

A05

 

344

vfb

BG, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz – ElWOG)

1998/

143

§ 12 Abs 3

2000/121

Weiterleitung von die Errichtung von Stromerzeugungsanlagen verweigernden Bescheiden sowohl im Landes- als auch im Bundesbereich an BM zwecks zentraler Meldung an  die Kommission

A05

 

353

vfb

BG, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz – ElWOG)

1998/

143

§ 66b

2002/149

zeitlicher Anwendungsbereich von SystemnutzungstarifV, Nichtanwendung auf Individualnaträge

A05

 

359

vfb

BG über Transparenz bei der Stellenbesetzung im staatsnahen Unternehmensbereich (Stellenbesetzungsgesetz)

1998/

26

§ 8

 

Ermächtigung für die Landesgesetzgebung zu gleichartigen Regelungen über Vertragsschablonen

A05

 

369

vfb

BG über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz 2000 - DSG 2000)

1999/

165

Art 1 § 2

 

Gesetzgebungs- und Vollzugszuständigkeit

A05

 

390

vfb

BG über die Aufgaben der Regulierungsbehörden im Elektrizitäts- und Erdgasbereich und die Errichtung der Energie-Control GmbH und der Energie- Control Kommission (Energie-Regulierungsbehördengesetz - E-RBG)

2000/

121

§ 1

2002/148

Kompetenzdeckungsklausel und unmittelbare Bundesverwaltung

A05

 

424

vfb

BG, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern und auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung erlassen werden (Ökostromgesetz)

2002/

149

§ 1

 

Kompetenzdeckungsklausel und Vollziehung durch in diesem BG vorgesehene Einrichtungen

A05

 

350

vfb

BG, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz – ElWOG)

1998/

143

§ 61

2000/121

Berichtspflicht der Landeregierungen über Funtionieren des Elektrizitiätsmarktes an BM

A05

A06

Befassung von A06 angesichts der Berichtspflicht

 

 

 

Tierschutz

 

 

Art. 11 Abs. 1 Z 8

Tierschutz mit Ausnahme der Ausübung der Jagd- oder der Fischerei

 

 

Koordination des Naturschutzes (neben „Naturschutz“)

 

Art 15 Abs 1

Teilaspekt Naturschutz

 

 

Koordination der Raumordnung (neben „Raumordnung“)

 

Art 15 Abs 1

Teilaspekt Raumordnung