Verfassungsrechtlich zu gewährleistende  Rechte der Kinder/Jugendlichen

 

1.  Jedes Kind/Jugendlicher hat das Recht auf Anerkennung als Rechtspersönlichkeit, das 

Recht auf Schutz der persönlichen Identität sowie das Recht auf den Schutz der Privatsphäre.

Jede Form von Diskriminierung ist unzulässig. Kinder/Jugendliche haben das Recht, die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte selbständig auszuüben und selbst oder im Wege angemessener Vertretung durch ihre Eltern, andere gesetzliche Vertreter und geeignete Einrichtungen durchzusetzen.

 

2. Das Wohl des Kindes/Jugendlichen muss bei allen sie betreffenden Maßnahmen seitens Gesetzgebungsorganen, Verwaltungsbehörden, Gerichten oder öffentlichen und privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge eine vorrangige Bedeutung haben.

 

3. Jedes/er Kind/Jugendliche hat das Recht auf Partizipation in allen sie betreffenden Angelegenheiten, einschließlich des Rechts sich zu informieren, die Meinung frei zu äußern und diese dem Alter und der Entwicklung angemessen berücksichtigt zu finden.

Der Staat hat Partizipationsmöglichkeiten für Kinder/Jugendliche zu fördern und den Zugang zu entsprechenden Informations- und Beratungseinrichtungen zu gewährleisten.

 

4. Jedes/er Kind/Jugendliche hat Anspruch auf Schutz und Fürsorge sowie bestmögliche körperliche, geistige, seelische, soziale und sittliche Entwicklung und Entfaltung.

Dazu gehören: Recht auf angemessenen Lebensstandard, Recht auf soziale Sicherheit, Gesundheit, Bildung und Recht auf Freizeit und Spiel.

Jedes/er Kind/Jugendliche mit Behinderung hat das Recht auf aktive und integrierte Teilnahme am Leben der Gemeinschaft, sowie Anspruch auf Bildung, Gesundheit und Rehabilitation, Vorbereitung auf das Berufsleben und auf Erholung.

 

5. Verantwortlich für Obsorge und Entwicklung der Kinder/Jugendlichen sind die Eltern in gemeinsamer Weise oder andere gesetzliche Vertreter, entsprechend den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern/Jugendlichen und der Achtung ihres Wohles. Der Staat hat die Eltern oder andere gesetzliche Vertreter bei der Wahrung dieser Verantwortung angemessen zu unterstützen. Jedes/er Kind/Jugendlicher hat das Recht auf familiäre und soziale Beziehungen und hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht dem Wohl des Kindes/Jugendlichen entgegen. Kinder/Jugendliche, die dauernd oder vorübergehend aus ihrer familiären Umgebung herausgelöst sind, haben Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates.

 

6. Jedes/er Kind/Jugendliche hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten.

Jedes/er Kind/Jugendliche hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung, einschließlich von Kinderarbeit, Kinderprostitution, Kinderpornografie und Kinderhandel. Kinder/Jugendliche als Opfer von Gewalt oder Ausbeutung haben ein Recht auf Rehabilitation.

Alle begleiteten oder unbegleiteten Kinder/Jugendlichen als Flüchtlinge haben ein Recht auf Schutz und angemessene Hilfe. Alle sie betreffenden Verfahren sind fair und rasch unter der Berücksichtigung ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit und individuellen Bedürfnisse zu gestalten.

 

7. Gesetzgebung, Gericht und Vollziehung haben Sorge zu tragen, dass Verfahren gegen Kinder/Jugendliche, die einer Verletzung der Strafgesetze verdächtigt werden, in einer Weise geführt werden, die ihre Würde achten und ihr Alter und ihre Entwicklung besonders berücksichtigen.

Jedes/er Kind/Jugendliche, die in ihrer persönlichen Freiheit beschränkt sind, haben das Recht auf menschliche und besonders schonende Behandlung.

 

 

Ständige Konferenz der Österreichischen Kinder- und Jugendanwälte

 

 

 

Unterstützung durch die National Coalition:

Österreichische Bundesjugendvertretung – UNICEF - Österreichische Kinderfreunde/Rote Falken – SOS Kinderdorf Österreich – Kinderbüro Graz – Kath. Jungschar Österreich – Pro Juventute – Akzente Salzburg – Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs – Kuratorium Kinderstimme