Gruppe Rechtswesen und Legislativer Dienst

 

ARBEITSPAPIER

MÖGLICHE VERFASSUNGSÄNDERUNGEN

 

I.   Auf Grund der voraussichtlichen Empfehlungen der Bundesheerreformkommission (Stand 2. Juni 2004):

 

     a)  B-VG:

 

          -         zusätzliche Verankerung der ESVP-Teilnahme als Aufgabe des Bundesheeres (Art. 79 Abs. 1)

          -         Schaffung einer Rechtsgrundlage für mehrjährige (rechtlich verbindliche) Ausgabenpläne

          -         allfällige Schaffung einer Rechtsgrundlage für Ausgliederungen auch im Bundesheer

 

     b) KSE-BVG:

 

          -         Formalanpassung an ESVP-Diktion

          -         (Teil)aufhebung des Freiwilligkeitsgrundsatzes bei Auslandseinsätzen

 

II. Sonstige vom BMLV angestrebte Modifikationen:

 

     -     Umwandlung der Bundesheer-Beschwerdekommission in ein parlamentarisches Gremium unter völliger Loslösung vom BMLV

     -   Entfall des Oberbefehles (Art. 80 Abs. 1 B-VG)

     -   Wegfall der Heranziehbarkeit des Bundesheeres zu Exekutionen des Verfassungsgerichtshofes (Art. 46 Abs. 2 B-VG)

     -   Wegfall der Beschlussfassung über eine Kriegserklärung (Art. 38 B-VG)

     -   Wegfall der Militärgerichtsbarkeit (Art. 84 B-VG)

     -     (Teil)wegfall des selbständigen Einschreitens des Bundesheeres zu Assistenzzwecken (Art. 79 Abs. 5 B-VG)

     -     Einführung eines umfassenden „Quellenschutzes“ (wie Art. 52a Abs. 2 zweiter Satz B-VG) auch hinsichtlich Volksanwaltschaft, Rechnungshof, etc.

     -     Formalanpassung des KSE-BVG an ESVP-Diktion

     -   diverse Verwaltungsvereinfachungen im KSE-BVG

     -   völlige Aufhebung der Freiwilligkeiterfordernisse bei Auslandsübungen (KSE-BVG)

     -     Weisungsfreistellung aller Rechtsschutzbeauftragten (im MBG, SPG, StPO)

 

 

3. Juni 2004

SATZINGER eh