Peter Wittmann

 

 

 

Vorschlag Staatsziel Friedenspolitik

 

 

 

Artikel sx. Die Republik Österreich bekennt sich zu einer aktiven Friedenspolitik auf der Grundlage der Neutralität und des solidarischen Zusammenwirkens in der Europäischen Union. Österreich nimmt an Kampfeinsätzen im Ausland zur Herbeiführung von Frieden nur aufgrund von Beschlüssen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen teil, die zu solchen ermächtigen.“

 

 

 

·        Aufrechterhaltung des Art. 9a B-VG: In Anbetracht der in der Sitzung des Ausschusses am 18. Juni 2004 erfolgten Diskussion über die vom BMLV vorgelegten Textvorschläge für ein Prinzip der „Umfassenden Sicherheitsvorsorge“, die im wesentlichen die – ohne Verfassungsmehrheit beschlossene – Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin des Jahres 2001 übernimmt, bin ich zu der Auffassung gekommen, dass an der geltenden Fassung des Art. 9a Abs. 1 und 2 B-VG festgehalten werden sollte.

 

·        Aufrechterhaltung des Neutralitäts-BVG als Verfassungstrabant (im Präsidium bereits konsentiert)

 

·        Integration des KSE-BVG in den Verfassungstext

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion

Klub der sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat,

Bundesrat und Europäischen Parlament

Austria - 1017 Wien, Parlament