Expertengruppe des Präsidiums

 „Handlungsformen und Rechtsschutz in der öffentlichen Verwaltung“

 

Punktation

 

Das Präsidium hat in seiner Sitzung vom 28. Juni 2004 beschlossen, zu nachstehenden Themen eine Expertengruppe einzusetzen:

 

A) Handlungsformen

1)      Einführung des öffentlich-rechtlichen Vertrags

2)      Sonstige Typen des Verwaltungshandelns (z.B. Ziel- oder Leistungsvereinbarungen, handelbare Zertifikate, Warnungen uä)

3)      Verfassungsrechtliche oder einfachgesetzliche Festlegung?

4)      Abgrenzung öffentliches Recht – Privatrecht, insbesondere hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz

 

B) Rechtsschutz

(unter Berücksichtigung einer Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. Instanz)

1)      Aufgabe des Typenzwangs?

2)      Einführung eines allgemeinen Verwaltungsaktes oder Typenfestlegung durch den einfachen Gesetzgeber als Anknüpfungspunkt für den Rechtsschutz

3)      Einführung neuer Rechtsschutzinstrumente (z.B. Urteilsklage, Leistungsklage, einstweilige Verfügung)

 

C) Auswirkungen der Ergebnisse von A) und B) insbesondere auf die Privatwirtschaftsverwaltung, etwa hinsichtlich Gesetzesbindung, Grundrechtsbindung, Rechtsschutz und Amtshaftung

 

 

Zeitplan:

Die Expertengruppe wird ersucht, dem Präsidium über die Ergebnisse der Beratungen schriftlich bis 30. September 2004 zu berichten.