Herrn

Präsident

Dr. Franz Fiedler

Österreich-Konvent

 

 

per elektronischer Erledigung

 

Wien, 19. Juli 2004

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich möchte Sie im Folgenden mit einer Thematik befassen, die gegebenenfalls über den Kompetenzbereich des Ausschusses 6 etwas hinausreicht und ersuche Sie höflichst, eine allfällige Befassung mit anderen Ausschüssen zu veranlassen.

 

In der Sitzung des Ausschusses 6 am 16. Juli 2004 wurde auch das Thema der obersten Organe behandelt. Im Ausschuss-Bericht findet sich ein Textvorschlag für die Neufassung des Artikels 19 Abs. 1 B-VG. Darüber hinaus fand eine Diskussion im Ausschuss in zwei Anknüpfungspunkten ihren Niederschlag: Zum einen die Frage der Weisungsgebundenheit der Verwaltung an die obersten Organe und zum anderen zur Rolle der Diensthoheit. Zur Weisungs-Frage wird derzeit in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Ausschüsse 6 und 7 eine Lösung erarbeitet. Zur Frage der Diensthoheit wurde vereinbart, noch einen externen Sachverstand einzuholen.

 

Weiters wurde auf Vorschlag von SC Matzka eine Arbeitsgruppe im Ausschuss 6 eingerichtet, die sich mit der Frage des Verhältnisses von administrativer zur politischen Ressortspitze beschäftigen soll. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir aufgrund meines Ausscheidens darauf hinzuweisen, dass die gestiegene internationale Vernetzung einen erhöhten Vertretungsbedarf bei der Teilnahme an multilateralen und bilateralen Verhandlungen notwendig macht. Ich habe in der Vergangenheit eine Vielzahl von österreichischen Delegationen auf UN-Ebene geleitet und festgestellt, dass das Fehlen eines politischen Status in diesen Verhandlungen ein Nachteil sein kann. Als Lösungsmöglichkeiten bietet sich das Schweizer Modell an, in dem Spitzenbeamte für die Zeit der Delegationsleitung zu Mitgliedern der Bundesregierung erklärt werden. Zudem wird im Rahmen der österreichischen Präsidentschaft im Jahr 2006 ein erhöhter Vertretungsbedarf in den europäischen Gremien notwendig sein und eine breitere Vertretungsmöglichkeit wäre geboten. Dieses Problem erscheint umso bemerkenswerter, als auch im parlamentarischen Bereich die Vertretungsmöglichkeit der Bundesminister auf die Staatssekretäre eingeschränkt wurde. Bis 1975 war es den Ministern auch möglich, sich im parlamentarischen Prozess durch „von ihnen entsendeten Vertretern“ vertreten zu lassen. Es sollte daher generell eine Verbreiterung der Vertretungsmöglichkeiten angedacht werden.

 

 

Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen