Ausschuss 5

Fragenkatalog für den 13. Oktober 2004

 

Die nächste Sitzung des Ausschusses 5 soll der Klärung offener Punkte dienen. In Hinblick auf die Ergänzungsmandate vom 28.5., 28.6. und 1.9.2004 wären daher folgende Fragen zu beraten:

 

A) Zwei-Säulen-Modell

 

1.      Aufteilung der Gesetzgebungskompetenzen nach dem Zwei-Säulen Modell (Auftrag lt Ergänzungsmandat vom 28.5.2004)

a.       Aufrechterhaltung der Vorschläge für die Zuordnung der Kompetenzfelder zur ersten und zweiten Säule wie im Drei-Säulen-Modell?

b.      Modifizierung der Vorschläge für eine Zuordnung nachstehender Kompetenzfelder (Details siehe Anhang) zur dritten Säule:

-  Öffentliches Auftragsvergabe

-  Schulwesen

-  Kulturgüterschutz

-  Wasser-, Forst- und Bergwesen

-  Abfallwirtschaft

-  Energiewesen

-  Umweltschutz

-  Tier- und Pflanzenschutz

-  Gesundheitswesen

-  Landwirtschaft (Bereich: Bodenreform)

-  Land- und Forstwirtschaftliches Arbeitsrecht

-  Katastrophenhilfe

-  Veranstaltungswesen

-  Fürsorgerecht/Jugend (Bereich: Sozialhilfe)

-  Erwachsenenbildung und andere außerschulische Bildungsformen

-  Generalklausel

 

2.      Mechanismen der Flexibilisierung der Kompetenzverteilung in einem Zwei-Säulen-Modell?

a.       Kompetenzvereinbarungen zwischen Bund und Ländern?

b.      Art 10 Abs 2 B-VG: Ausweitung der Möglichkeit zur Delegation von Gesetzgebungskompetenzen an die Länder?

c.       Bedarfsgesetzgebung (subjektive/objektive) (Modell Art 11 Abs 2 B-VG, Modell Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG - Abfallwirtschaft, Modell Art 15 Abs 9 B-VG)?

d.      Sonstige?

 

3.      Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes:

a.       wechselseitige Informationspflichten über Gesetzgebungsvorhaben;

b.      Einspruchsrechte/Zustimmungsrechte des Bundesrates/der Länder.

Bleiben die Ausführungen im Bericht des Ausschusses 5 vom 4.3.2004 auf den Seiten 25 bis 31 aufrecht?

 

 

B) Weitere Punkte der Ergänzungsmandate

 

  1. Sollen analoge Regelungen im Sinne des Subsidiaritätsprotokolls zum Vertrag über eine Verfassung für Europa ins B-VG aufgenommen werden? (Auftrag lt Ergänzungsmandat vom 1.9.2004)

  2. Grundsätze für die Auslegung der neuen Kompetenztatbestände (Auftrag lt Ergänzungsmandat vom 1.9.2004):
    Bleiben die Ausführungen im Bericht des Ausschusses 5 vom 4.3.2004 auf Seite 14 aufrecht?

  3. Klärung der Kompetenzrechtslage auf dem Gebiet der Schaffung von nichtterritorialen Selbstverwaltungskörpern (Wunsch des Ausschusses 7):
    Ist Schaffung von nichtterritorialen Selbstverwaltungskörpern (einschließlich gesetzlicher beruflicher Vertretungen) als Annexmaterie anzusehen?

  4. Wie kann (unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der EU) ein für alle Gebietsköperschaften einheitlicher Zugang zum e-government (elektronische Kundmachung und aktuelle Dokumentation der Rechtsvorschriften) erreicht werden? (Wunsch des Präsidiums)

  5. Zuweisungen von Ausschuss 2: Teil 2 - Staatsverträge in Verfassungsrang.

  6. § 26 lit a Behinderteneinstellungsgesetz: In welcher Weise wurde § 26 lit a (letzte zwei Worte) Behinderteneinstellungsgesetz im Zuge der Ausschussberatungen berücksichtigt? (Auftrag lt Ergänzungsmandat vom 28.6.2004):
    Die Materie Behinderteneinstellung wäre nach den Vorschlägen des Ausschusses dem Kompetenztatbestand Arbeitsrecht zugeordnet (Bundeskompetenz).
    § 26 lit a Behinderteneinstellungsgesetz enthält eine Vollzugsklausel (mit der Vollziehung wird die Bundesregierung betraut) und wurde vom Ausschuss 2 als nicht im Verfassungsrang stehend angesehen.

 

C) Zuordnung der bisherigen Kompetenztatbestände zu den neuen Kompetenzfeldern

 

Auf welche Weise soll die Zuordnung der bisherigen Kompetenzfelder zu den neuen Kompetenzfeldern erfolgen?

  1. Mit einem (verfassungsausführenden) „Kompetenzzuordnungsgesetz“?
  2. Mit einer „Kompetenzvereinbarung“
  3. Sonstige Varianten?




Anhang

 

Zu Punkt 1.b: Aufteilung der für die dritte Säule vorgeschlagenen Kompetenzen auf Bund und Länder

 

Vorschläge in Angelegenheiten der Öffentlichen Auftragsvergabe

Folgende Varianten wurden diskutiert:

·       Variante 1 (Bußjäger): Öffentliche Auftragsvergabe    als eigener Kompetenztatbestand in der 3. Säule

·       Variante 2 (WKÖ, Wiederin): Öffentliche Auftragsvergabe    als Kompetenz des Bundes (WKÖ: Zusammenfassung in ein breiteres Kompetenzfeld „Angelegenheiten der Wirtschaft“; Wiederin: Eigener Kompetenztatbestand des Bundes)

 

 

Vorschläge zum Schulwesen

Folgende Varianten wurden diskutiert:

·       Variante 1 (Bußjäger):
- Pflichtschulen    als Kompetenz der Länder (allenfalls Lehrplangestaltung als Kompetenz des Bundes)
- Schulwesen hinsichtlich Universitäten, Fachhochschulen, Mittlerer und Höherer Schulen    als Kompetenz des Bundes

·       Variante 2 (Wiederin):
- Volkschulen (Schule der 6 bis 10 Jährigen)    als Kompetenz der Länder
- Schulwesen, soweit es nicht unter Art ... fällt (Schule der 10 bis 18/19 Jährigen)    als Kompetenz der
3. Säule
- Wissenschaft und Kultus (einschließlich Universitäten und Fachhochschulen)    als Kompetenz des Bundes

·       Variante 3a (WKÖ):
(der Vorschlag gilt vorbehaltlich der Ergebnisse des Ausschusses 6)
Die Trennung in Pflichtschulwesen und in höheres Schulwesen soll aufgegeben werden. Stattdessen soll eine funktionale Kompetenzverteilung erfolgen, und zwar in der Form, dass
- der Bund Bildungsziele, Koordination und Evaluierung festlegt und
- den Ländern Organisation und Schulverwaltung sowie die Ausgestaltung der Zielvorgaben zukommt.

·       Variante 3b :
Der Vorschlag orientiert sich an der Variante 3, beschränkt sich allerdings auf die Pflichtschulen.

·       Variante 4 (Öhlinger):
- Pflichtschulen, mittlere und höhere Schulen    als Kompetenz der 3. Säule
- Fachhochschulen und Universitäten    als Kompetenz des Bundes

 

 

Vorschläge in Angelegenheiten des Kulturgüterschutzes

Folgende Varianten wurden diskutiert:

·       Variante 1 (Bußjäger, Konecny): Kulturgüterschutz      als Kompetenz der 3. Säule

·       Variante 2 (WKÖ): Angelegenheiten der Wissenschaft, Forschung, Kultus    als Kompetenzfeld des Bundes, das auch Kulturgüterschutz umfasst

 

 

Vorschläge in Angelegenheiten des Wasser-, Forst- und Bergwesens

Folgende Varianten wurden diskutiert:

·       Variante 1 (Bußjäger, Öhlinger): Wasser-, Forst- und Bergwesen    als Kompetenztatbestand der 3. Säule

·       Variante 2 (Wiederin, BMLFUW): Wasser-, Forst- und Bergwesen    als Kompetenz des Bundes

·       Variante 3 (WKÖ): Nutzung der natürlichen Ressourcen    als Kompetenz des Bundes

·       Variante 4 (Grüne): Umweltschutz und Umweltwirtschaften    als auch das Wasser, Forst- und Bergwesen umfassendes Kompetenzfeld des Bundes

 

 

Vorschläge in Angelegenheiten der Abfallwirtschaft

Folgende Varianten wurden diskutiert:

·       Variante 1 (Bußjäger): Abfallwirtschaft    als Kompetenztatbestand der 3. Säule (einschließlich Chemikalienrecht und Giftrecht)

·       Variante 2 (Wiederin, BMLFUW): Stoffstrom- und Risikomanagement    als Kompetenz des Bundes

·       Variante 3 (WKÖ): Schutz vor Beeinträchtigung der Umwelt    als auch die Abfallwirtschaft umfassendes Kompetenzfeld des Bundes

·       Variante 4 (Grüne): Umweltschutz und Umweltwirtschaften    als auch die Abfallwirtschaft umfassendes Kompetenzfeld des Bundes

 

 

Vorschläge in Angelegenheiten des Energiewesens

Folgende Varianten wurden diskutiert:

·       Variante 1 (Bußjäger): Energiewesen    als Kompetenz in der 3. Säule

·       Variante 3 (WKÖ, Wiederin, Grüne): Energiewesen (einschließlich Gaswirtschaftsrecht, biogene Rohstoffe, Atomenergie)    als Kompetenz des Bundes

 

 

Vorschläge in Angelegenheiten des Umweltschutzes

Folgende Varianten wurden diskutiert:

·      Variante 1 (Bußjäger): Umweltschutz, soweit er nicht in die Zuständigkeit der Länder fällt    als Kompetenz der 3. Säule

·      Variante 2a (Wiederin): Umweltschutz, soweit er nicht unter Art ... fällt    als Kompetenz des Bundes

·      Variante 2b (BMLFUW): Umweltschutz mit Ausnahme des Natur- und Landschaftsschutzes    als Kompetenz des Bundes

·      Variante 3 (WKÖ): Schutz vor Beeinträchtigungen der Umwelt (einschließlich Lärmschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung und Abfallwirtschaft)    als Kompetenz des Bundes

·      Variante 4 (Grüne): Umweltschutz und Umweltwirtschaften    als umfassendes Kompetenzfeld des Bundes

 

 

Vorschläge in Angelegenheiten des Tier- und Pflanzenschutzes

Folgende Varianten wurden diskutiert:

·      Variante 1 (Bußjäger, Wiederin): Tierschutz sowie Pflanzenschutz    als Kompetenzfelder der 3. Säule

·      Variante 2 (WKÖ): Tierschutz und Pflanzenschutz    als Kompetenzfeld des Bundes (WKÖ: als Teil des Kompetenzfeldes "Angelegenheiten der Wirtschaft")

 

 

Vorschläge in Angelegenheiten des Gesundheitswesens

Folgende Varianten wurden diskutiert:

·       Variante 1 (Bußjäger, WKÖ, Wiederin):
- Angelegenheiten der Gesundheit (Gesundheitswesen, Ernährungswesen und Veterinärwesen)    als Kompetenz des Bundes,
- Heil- und Pflegeanstalten    als Kompetenz der
3. Säule,
- regionale und örtliche Gesundheitsdienste sowie Leichen- und Bestattungswesen     als Kompetenz der Länder

·       Variante 2 (Schnizer): Gesundheitswesen (einschließlich Krankenanstalten, Strahlenschutz, Ernährungswesen, Veterinärwesen)    als Gesamtkompetenzblock in der 3. Säule

 

 

Vorschläge in Angelegenheiten der Landwirtschaft

Folgende Varianten wurden diskutiert:

·       Variante 1 (Bußjäger, WKÖ, Wiederin): Landwirtschaft (einschließlich Bodenreform, Tierzucht, Jagd und Fischerei)     als Kompetenz der Länder
(WKÖ:
Inverkehrbringen landwirtschaftlicher Betriebsmittel nicht in das Landwirtschaft, sondern Angelegenheiten der Wirtschaft)

·       Variante 2 (BMLFUW): Land-, Forst- und Wasserwirtschaft    als Kompetenzfeld des Bundes
- Bodenreform → als Kompetenz der 3. Säule
- Landwirtschaft (im Sinne des bisherigen Verständnisses dieser Kompetenz → als Kompetenz der Länder.

 

 

Vorschläge in Angelegenheiten des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsrechts

Folgende Varianten wurden diskutiert:

·       Variante 1 (Bußjäger): Land- und forstwirtschaftliches Arbeitsrecht (einschließlich der beruflichen Vertretung) → als Kompetenz der Länder

·       Variante 2: Land- und forstwirtschaftliches Arbeitsrecht (einschließlich der beruflichen Vertretung) → als Kompetenz der 3. Säule

·       Variante 3 (Öhlinger): Arbeitsrecht → als auch das land- und forstwirtschaftliche Arbeitsrecht mitumfassende Kompetenz des Bundes

 

 

Vorschläge in Angelegenheiten der Katastrophenhilfe

Folgende Varianten wurden diskutiert:

·       Variante 1 (Bußjäger): Katastrophenhilfe, Feuerwehr- und Rettungswesen    als Kompetenz der Länder

·       Variante 2 (WKÖ, Wiederin): Katastrophenhilfe    als Kompetenz der 3. Säule

·       Variante 3 (Funk):
- überregionales Katastophen(schutz)management    als Kompetenz des Bundes
- regionale Katastrophenhilfe    als Kompetenz der Länder

 

 

Vorschläge in Angelegenheiten Veranstaltungen

Folgende Varianten wurden diskutiert:

·       Variante 1 (Bußjäger): Veranstaltungen und örtliche Sicherheit    als Kompetenz der Länder

·       Variante 2 (Wiederin): Veranstaltungswesen    als Kompetenz der 3. Säule

·       Variante 3 (WKÖ): Angelegenheiten der Wirtschaft    als umfassendes Kompetenzfeld des Bundes, das auch Veranstaltungswesen einschließt

 

 

Vorschläge in Angelegenheiten Fürsorgerecht / Jugend

Folgende Varianten wurden diskutiert:

·       Variante 1 (Bußjäger, WKÖ):
Jugend und Sozialhilfe →  als Kompetenzen der Länder Jugendwohlfahrt und Jugendschutz  sowie Sozial- und Behindertenhilfe    als Jugendwohlfahrt, Jugendschutz sowie Sozial- und Behindertenhilfe umfassende Kompetenzen der Länder

·       Variante 2 (Wiederin):
- Fürsorge (einschließlich Jugendschutz) und Pflege    als Kompetenz der Länder
- Sozialhilfe sowie Bevölkerungspolitik    als Kompetenzen der 3. Säule

 

 

Vorschläge in Angelegenheiten Erwachsenenbildung und andere außerschulische Bildungsformen

Folgende Varianten wurden diskutiert:

·       Variante 1 (Bußjäger):    als Kompetenztatbestand der Länder

·       Variante 2 (WKÖ): →  als Kompetenz der 3. Säule

 

 

Generalklausel

Folgende Varianten wurden diskutiert:

·       Variante 1:    als Kompetenztatbestand der Länder

·       Variante 2 (WKÖ, Wiederin):    als Kompetenz der 3. Säule