Inhalt:


1.       Eröffnung durch Zweiten Präsident Sacher (Seite 400).

2.              Mitteilung des Einlaufes (Seite 400).

3.              Dringlichkeitsantrag: Ltg. 408/A-2/24: An­trag der Abgeordneten Mag. Leichtfried u.a. gemäß § 33 LGO 2001 betreffend Beibehal­tung des verpflichtenden Umweltverträglich­keitsprüfungsverfahrens auch für Einrichtun­gen für Großveranstaltungen.
Begründung der Dringlichkeit: Abg. Mag. Leichtfried (Seite 402).
Redner: Abg. Mag. Schneeberger (Seite 403), Abg. Waldhäusl (Seite 404), Abg. Mag. Fasan mit Resolutionsantrag betreffend Bei­behaltung von UVP-Prüfungen im Land Nie­derösterreich (Seite 405), Abg. Mag. Leichtfried (Seite 407), zur GO: Abg. MMag. Dr. Petrovic (Seite 409), Abg. Präs. Ing. Penz (Seite 409), Abg. Mag. Fasan (Seite 409), Abg. Weninger (Seite 409), Abg. MMag. Dr. Petrovic (Seite 410).

4.              Ltg. 398/A-8/11: Antrag der Abgeordneten Mag. Schneeberger u.a. gem. § 40 LGO 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zum Thema „Verfassungsentwurf des Ö-Konvents und seine Auswirkungen auf Nie­derösterreich.
Redner: Abg. Mag. Schneeberger (Seite 410), Abg. Mag. Renner (Seite 412), Abg. Moser (Seite 416), Abg. Mag. Renner (Seite 419), Abg. Mag. Ram (Seite 419), Abg. MMag. Dr. Petrovic (Seite 421), Abg. Thumpser (Seite 423), Abg. Dr. Michalitsch (Seite 425).

5.              Ltg. 396/S-5/18: Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses zur Vorlage der Lan­desregierung betreffend Erweiterung/Um­strukturierung des NÖ Venture-Capital-Modells für innovative und technologieorien­tierte Unternehmen.
Berichterstatter: Abg. Friewald (Seite 428).
Redner: Abg. Hinterholzer (Seite 428), Abg. Mag. Ram (Seite 430), Abg. MMag. Dr. Petrovic (Seite 431), Abg. Mag. Motz (Seite 432), Abg. Ing. Rennhofer (Seite 433).
Abstimmung 
(Seite 434).
(einstimmig angenommen.)

6.              Ltg. 399/B-35/2: Antrag des Kultur-Aus­schusses zum Bericht der Landesregierung betreffend NÖ Sportgesetz – Sportbericht 2004.
Berichterstatter: Abg. Hintner (Seite 434).
Redner: Abg. Hiller (Seite 434), Abg. Mag. Ram mit Resolutionsantrag betreffend Legio­näre bei NÖ Fußballvereinen (Seite 436), Abg. Weiderbauer mit Resolutionsantrag betreffend Beibehaltung der UVP-Prüfungen im Land Niederösterreich (Seite 438), Abg. Kautz (Seite 440), LR Dr. Bohuslav (Seite 442), Abg. Hiller (Seite 443).
Abstimmung 
(Seite 444).
(Antrag einstimmig angenommen, Resolu­tionsantrag Abg. Mag. Ram abgelehnt.)

7.              Ltg. 346/B-29/1: Antrag des Sozial-Aus­schusses zum Bericht der Landesregierung betreffend Tätigkeitsbericht der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft für den Zeitraum 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2004 nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz.
Berichterstatter: Abg. Dipl.Ing. Eigner (Seite 444).

Redner: Abg. Vladyka mit Resolutionsantrag betreffend Maßnahmen im Jugendbereich (Seite 444), Abg. Mag. Ram (Seite 447), Abg. Weiderbauer (Seite 449), Abg. Kaden­bach (Seite 451), Abg. Schittenhelm (Seite 451), Abg. Kadenbach (Seite 454), Abg. Mag. Fasan (Seite 454).
Abstimmung 
(Seite 455).
(Antrag einstimmig angenommen, Resolu­tionsantrag Abg. Vladyka abgelehnt.)

8.              Ltg. 383/V-11/4: Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Verein­ba­rung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrund­stücken geändert wird.
Berichterstatter: Abg. Friewald (Seite 455).
Abstimmung (Seite 455 ).
(einstimmig angenommen.) 

 


***


Zweiter Präsident Sacher (um 13.00 Uhr): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist ge­schäftsordnungsmäßig aufgelegen. Es ist unbean­standet geblieben und demnach als genehmigt zu betrachten. Von der heutigen Sitzung haben sich entschuldigt Herr Präsident Mag. Edmund Frei­bauer, er ist bei einer Sitzung in Strassburg, die Landesrätinnen Mag. Mikl-Leitner und Kranzl sowie Herr Landtagsabgeordneter Dipl.Ing. Toms.

Hinsichtlich der seit der letzten Sitzung bis zum Ablauf des gestrigen Tages eingelaufenen Ver­handlungsgegenstände, deren Zuweisung an die Ausschüsse, der Weiterleitung von Anfragen und der eingelangten Anfragebeantwortungen verweise ich auf die elektronische Bekanntmachung der Mit­teilung des Einlaufes. Diese wird in den Sitzungs­bericht der heutigen Landtagssitzung aufgenom­men.

Einlauf:

Ltg. 398/A-8/11 - Antrag der Abgeordneten Mag. Schneeberger u.a. gemäß § 40 LGO 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde in der Land­tagssitzung am 17.3.2005 zum Thema „Verfassungsentwurf des Österreich-Konvents und seine Auswirkungen auf Niederöster­reich“.

Ltg. 399/B-35/2 - Bericht der Landesregierung vom 1.3.2005 betreffend NÖ Sportgesetz - Sportbericht 2004 – wurde am 3. März 2005 dem Kultur-Ausschuss zugewiesen und steht bereits auf der Tages­ordnung.

Ltg. 405/A-2/23 - Antrag der Abgeordneten Mag. Leichtfried u.a. betreffend Bei­behaltung des verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfungs­verfahrens auch für Einrichtun­gen für Großveranstaltungen – wurde am 8. März 2005 dem Umwelt-Ausschuss zugewiesen.
Der Antrag wurde zurückge­zogen.

Anfragen:

Ltg. 400/A-4/73 - Anfrage der Abgeordneten Dr. Krismer an Landeshauptmann Dr. Pröll betreffend Beschlüsse der Landesregierung vom 15.2.2005.

Ltg. 401/A-4/74 - Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Petrovic und Dr. Krismer an Landeshauptmann Dr. Pröll betreffend fehlende Maßnahmen gegen extreme Feinstaubbelastungen in Nie­derösterreich.

Ltg. 402/A-4/75 - Anfrage der Abgeordneten Dr. Krismer an Landeshauptmann Dr. Pröll betreffend Beschlüsse der Landesregierung vom 22.2.2005.

Ltg. 403/A-4/76 - Anfrage der Abgeordneten Dr. Krismer an Landeshauptmann Dr. Pröll betreffend Beschlüsse der Landesregierung vom 1.3.2005.

Ltg. 404/A-5/98 - Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Petrovic und Dr. Krismer an Landesrat Mag. Sobotka betreffend fehlende Maßnahmen gegen extreme Feinstaubbelastungen in Nie­derösterreich.

Ltg. 406/A-4/77 - Anfrage des Abgeordneten Findeis an Landeshauptmann Dr. Pröll betreffend Elektrifizie­rung der Bahnstrecke Laa/ Thaya – Mistelbach und Verbes­serungen auf diesem Strecken­abschnitt.

Ltg. 407/A-4/78 - Anfrage der Abgeordneten Dr. Krismer an Landeshauptmann Dr. Pröll betreffend Beschlüsse der Landesregierung vom 8.3.2005.

Anfragebeantwortungen:

zu Ltg. 380/A-4/67 – von Herrn Landeshaupt­mann Dr. Pröll.

Heute ist noch eingelangt:

Ltg. 409/A-4/79 – Anfrage der Abgeordneten Dr. Krismer an Landeshauptmann Dr. Pröll betreffend Beschlüsse der Landesregierung vom 15.3.2005.

Zum Geschäftsstück Ltg. 373/E-1/6, Eingabe der Marktgemeinde Spitz vom 29. Dezember 2004 betreffend Änderung des NÖ Tourismusgesetzes 1991 teile ich mit, dass im Ausschuss am 10. März 2005 eine abschließende Behandlung vorgenom­men wurde und daher keine Berichterstattung an den Landtag erfolgt.

Zu dem am 8. März 2005 eingelangten Ge­schäftsstück Ltg. 405/A-23, Antrag der Abgeord­neten Mag. Leichtfried u.a. betreffend Beibehaltung des verpflichtenden Umweltverträglichkeitsverfah­rens auch für Einrichtungen für Großveranstaltun­gen wird bekannt gegeben, dass der Klub der sozi­aldemokratischen Landtagsabgeordneten Nieder­österreichs mit Schreiben, eingelangt am 15. März dieses Jahres, diesen Antrag zurückgezogen hat. Eingebracht wurde ein Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Mag. Leichtfried u.a. betreffend Bei­behaltung des verpflichtenden Umweltverträglich­keitsprüfungsverfahrens auch für Einrichtung für Großveranstaltungen, Ltg. 408/A-2/24. Ich beab­sichtige, diesen Dringlichkeitsantrag gemäß dem gestellten Antrag sogleich auf die Tagesordnung zu nehmen. Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall.

Zu dem am 1. März 2005 eingelangten Antrag der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Dr. Michalitsch, Moser, Mag. Karner, Rinke und Erber

gemäß § 40 LGO 2001 auf Abhaltung einer Aktu­ellen Stunde in der Landtagssitzung am 17. März 2005 zum Thema „Verfassungsentwurf des Öster­reich-Konvents und seine Auswirkungen auf Nie­derösterreich“, Ltg. 398/A-8/11, wird beantragt, gemäß § 40 Abs.4 LGO 2001 die Aktuelle Stunde am Beginn der Landtagssitzung durchzuführen. Ich bringe diesen Antrag zur Abstimmung. (Nach Ab­stimmung:) Das ist einstimmig angenommen. Ich setze somit die Aktuelle Stunde nach der Verhand­lung des Dringlichkeitsantrages auf die Tagesord­nung.

Bevor wir in die Behandlung der Tagesordnung eingehen, möchte ich festhalten, dass auf Grund des Beschlusses des NÖ Landtages vom 15. März 2003 auch heute eine Redezeitbeschränkung zur Anwendung kommt. Diese Redezeitbeschränkung gilt nicht für die Verhandlung des Dringlichkeitsan­trages. Die Gesamtredezeit der heutigen Sitzung setze ich auf Grund des übereinstimmenden Be­schlusses der von der Präsidiale beauftragten Klub- bzw. Fraktionsdirektoren mit 233,20 Minuten, ohne Aktuelle Stunde, fest. Auf Grund des zitierten Landtagsbeschlusses kommen demnach der ÖVP 102 Minuten 40 Sekunden, der SPÖ 72 Minuten 20 Sekunden, den Grünen 35 Minuten und der FPÖ 23 Minuten und 20 Sekunden zu.

Für die Aktuelle Stunde gilt gemäß dem zitier­ten Landtagsbeschluss bei der heutigen Sitzung folgende Verteilung der Redezeit: ÖVP 39 Minuten 36 Sekunden, wobei für den als ersten Antragsteller unterfertigten Abgeordneten noch 15 Minuten hin­zutreten, also insgesamt für die ÖVP 54 Minuten 36 Sekunden. Für die SPÖ 27 Minuten 54 Sekunden, für die Grünen 13 Minuten 30 Sekunden und für die FPÖ 9 Minuten.

Ich halte fest, dass Berichterstattung, Wort­meldungen zur Geschäftsordnung, tatsächliche Berichtigungen und die Ausführungen des am Vor­sitz befindlichen Präsidenten nicht unter die Rede­zeitkontingente fallen.

Bevor ich nun in diese Tagesordnung eingehe, möchte ich auf der Galerie eine Seniorenbund­gruppe, Generation 50+ aus Pottendorf herzlichst willkommen heißen. (Beifall im Hohen Hause.)

Wir kommen nun zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Mag. Leichtfried u.a. betreffend Bei­behaltung des verpflichtenden Umweltverträglich­keitsprüfungsverfahrens auch für Einrichtungen für Großveranstaltungen, Ltg. 408/A-2/24. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten, Mag. Leichtfried, die Dringlichkeit des Antrages zu begründen.

Abg. Mag. Leichtfried (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Ho­hen Hauses!

Vor wenigen Tagen wurden mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ eine Novelle beschlossen, näm­lich die Novelle zum UVP-Gesetz. Diese Novelle beinhaltet im Kern, dass für Großprojekte, wie zum Beispiel die Errichtung von Sportstadien, Freizeit- und Vergnügungsparks, von Rennstrecken etc., die wegen internationalen Vereinbarungen errichtet werden, in Zukunft keine UVP mehr zwingend vor­geschrieben ist. Es wurde dann eine Länder­variante ausgearbeitet, die als Kompromiss gefeiert wurde, wo im Einzelprüfverfahren die Verantwor­tung für eine UVP, für die Abhaltung einer UVP an die Länder weiter delegiert wurde. Grundsätzlich kann man feststellen, diese Veränderung, diese Novelle der UVP bedeutet weniger Anrainerrechte, weniger Bürgerrechte und Ausschaltung von NGOs und vieles mehr.

Die Länder haben sich ziemlich eindeutig ge­gen diese Veränderung ausgesprochen. Auch der Herr Landeshauptmann, der jetzt in unserer Mitte weilt, hat ganz eindeutig zu dieser Novelle Stellung genommen. Und er hat gemeint, in Niederöster­reich wird dieses neue Umweltgesetz nicht umge­setzt werden.

Eben zur selben Stunde findet eine Bundes­ratssitzung in Wien statt. Bei dieser Bundesratssit­zung steht die Novelle zum UVP-Gesetz auf der Tagesordnung. Der Bundesrat hat aus Respekt und im Wissen, dass auch gerade jetzt im Landtag die­ses Thema aktualisiert wird, seine Sitzung unter­brochen – bereits seit zirka 11 Uhr – und wartet auf eine Entscheidung des Landtages Niederösterreich.

Die Abgeordneten Mag. Leichtfried u.a. haben, wie schon erwähnt, am 8. März 2005 einen gleich­lautenden Antrag eingebracht. Der zuständige Aus­schussvorsitzende hat diesen Antrag jedoch nicht mehr zeitgerecht dem Umwelt-Ausschuss vorge­legt. Daher wurde dieser Antrag wiederum zurück­gezogen. Wir sehen uns daher in die Lage versetzt und als dringende Notwendigkeit, daher heute einen Dringlichkeitsantrag zu stellen. Weil es not­wendig ist, weil der Bundesrat in seiner Tages­ordnung heute diesen Punkt hat und es notwendig ist, glaube ich, gerade heute bei diesem Punkt den Abgeordneten, den Bundesräten, den NÖ Bundes­räten, entsprechend Rückendeckung zu geben. Den Rücken zu stärken um zu einer klaren Ent­scheidung für Bürgerrechte, zu einer klaren Ent­scheidung für die Demokratie, für unser Land, für Niederösterreich und für den Föderalismus zu kommen.

Ich glaube, auch im Sinne des Herrn Landes­hauptmannes zu sprechen, der auch gemeint hat, wir haben mit diesem alten UVP-Gesetz sehr gut gelebt und wir werden auch in Zukunft damit sehr gut leben. Ich glaube, dass diese Willenskundge­bung und Aussage des Landeshauptmannes Kraft hat. Ich glaube aber auch, dass diese Kraft noch verstärkt gehört ... (LH Dr. Pröll: Das geht gar nicht mehr!)
… nämlich durch eine eindeutige Willenskundge­bung des Gesetzgebers. Des Gesetzgebers, näm­lich des Landtages von Niederösterreich. Ich glaube, dass das dringend notwendig ist heute. Ich strapaziere einen Satz, der immer auch von der Mehrheitsfraktion gesagt wird: Dass es heute dringend notwendig ist, nicht in den Kategorien schwarz, rot, blau oder grün zu denken, sondern heute dringend notwendig sein wird, blau-gelb zu denken. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn heute dieses Gesetz im Bundesrat be­schlossen wird – und wir hätten die Möglichkeit, die Niederösterreicher allein hätten die Möglichkeit das zu verändern – dann bedeutet das, dass ab Inkraft­treten dieser Novelle sehr rasch entsprechende Projekte eingereicht werden können und von der Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen sind.

Daher stellen die gefertigten Abgeordneten fol­genden Antrag:

„Der Landtag möge beschließen:

Der NÖ Landtag ersucht die NÖ Bundesräte, gegen die beschlossenen Änderungen, wonach für verschiedene Großprojekte (Sportstadien, Renn- und Teststrecken, Freizeit- und Vergnügungsparks, Landebahnen für Militärflugzeuge etc.) die Umwelt­verträglichkeitsprüfung nur mehr sehr einge­schränkt bzw. erst nach Durchführung einer Ein­zelfallprüfung seitens der Länder durchzuführen ist, Einspruch zu erheben.

Der Herr Präsident wird ersucht, dieses Ersu­chen umgehend den niederösterreichischen Bun­desräten zu übermitteln. Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung und an den Nationalrat mit der Forderung heranzutreten, unab­hängig vom Abstimmungsverhalten im Bundesrat, jedenfalls die Änderungen der Umweltverträglich­keitsprüfung in den genannten Bereichen umge­hend zur Gänze zurückzunehmen.

Der Herr Präsident wird ersucht, diesen Antrag im Falle der Zuerkennung der Dringlichkeit so in die Tagesordnung aufzunehmen, dass er zu Beginn der Sitzung behandelt wird, um bei Beschlussfas­sung des Antrages den Präsidenten des Bundes­rates rechtzeitig vor der Behandlung der Thematik im Bundesrat darüber Mitteilung machen zu kön­nen. Das ist möglich, nachdem die Sitzung unter­brochen ist.

Gemäß § 33 Abs.1 wird beantragt, dass dieser Antrag im Landtag ohne Ausschussberatung zur Behandlung gelangen möge.“

Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich bitte Sie, in diesem vorgetragenen Sinne auch Ihre Entscheidung zu überdenken und wirklich heute blau-gelb zu entscheiden. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweiter Präsident Sacher: Hoher Landtag! Gemäß § 33 Abs.4 LGO wird über die Zuerkennung der Dringlichkeit ohne Debatte abgestimmt. Ich komme daher sofort zur Abstimmung. (Nach Ab­stimmung:) Das ist einstimmig angenommen!

Ich eröffne daher die Debatte. Ich komme, ich sagte das schon eingangs, dem Wunsch nach, es wird sofort auf die Tagesordnung gesetzt. Ich er­öffne die Debatte. Zu Wort gelangt als erster Red­ner Herr Klubobmann Mag. Schneeberger.

Abg. Mag. Schneeberger (ÖVP): Herr Präsi­dent! Hohes Haus! Herr Landeshauptmann! Ge­schätzte Mitglieder der Landesregierung!

Vorerst eine Bemerkung zum Kollegen Mag. Leichtfried. Weißt du, was uns unterscheidet? Ihr wollt heute einmal blau-gelb zeigen. Wir machen es permanent. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte zu diesem Dringlichkeitsantrag wie folgt Stellung nehmen: Zum Ersten ist es ein Gebot der Demokratie, diesem Antrag die Dringlichkeit zuzuerkennen. Das haben wir gemacht. Damit ha­ben wir auch die Möglichkeit, darüber zu diskutie­ren. Da möchte ich zu drei Punkten mich äußern. Zum Ersten zum Zeitablauf.

Da hat halt die Bundes-SPÖ ein bisschen zu lange geschlafen um den Ländern den Auftrag zu geben, hier aktiv zu werden. Denn ihr hättet das schon bei der letzten Sitzung einbringen können. Das ist nur die Frage, wie die Kommunikation zwi­schen Bundes-SPÖ und Landes-SPÖ funktioniert.

Das Zweite, was ebenfalls in meinen Augen nicht funktioniert, ist das Faktum, dass da gesagt wird, der Bundesrat hat seine Sitzung unterbrochen bis der NÖ Landtag darüber befindet. Mitnichten! Es wäre auch ein enormes Armutszeugnis des Bundesrates wenn die vielleicht warten bis der NÖ Landtag darüber befindet, wie wir dieses Bundes­gesetz sehen.

Zum Dritten dürfte es der Aufmerksamkeit ent­gangen sein, dass der Bundesrat ja nur eine auf­schiebende Wirkung hat. Das heißt, dieses Gesetz – und das ist eben unsere Gesetzwerdungsma­schinerie – wird, ob jetzt der Bundesrat zustimmt oder nicht zustimmt, Gesetz werden. Das aber nur zu den Fakten was den Transport der Information anlangt.

Und in Wahrheit muss ich schon sagen, dass es fast eine Zumutung ist, dass wir als NÖ Landtag einem freien Abgeordneten des Bundesrates vor­schreiben mögen, wie er abstimmen soll. Ich würde mir das als Abgeordneter, egal in welcher Geset­zesebene, verbieten. (Beifall bei der ÖVP.)

Und eines, Herr Kollege, darf ich Ihnen auch sagen. Meine, unsere Abgeordneten im Bundesrat haben sich zum Einen schon eine Meinung gebil­det. Und die bedürfen nicht der Rückendeckung von uns. Die sind stark genug, verantwortungsfreu­dig genug, so zu entscheiden wie sie meinen, dass es der Sache gut tut. Das zum Zeitablauf.

Zum Anderen: Herr Präsident, wir haben noch nie einen Antrag gehabt, und das möchte ich nur in einer Nebenbemerkung gesagt haben, wo ein öf­fentliches Organ ein anderes öffentliches Organ ersucht etwas zu tun. Ein öffentliches Organ hat Kompetenzen. Und ich meine, dass dieser Antrag in der Form gar nicht abgestimmt werden kann. Wenn ich mir die anderen Bundesländer ansehe wie sie gehandelt haben, dann geben sie dieser meiner Meinung Recht. Ich bitte daher den Herrn Präsidenten in der Folge, nicht was diesen Antrag jetzt anlangt, den werden wir entsprechend behan­deln, eine Aussage zu tun, eine rechtliche, wie die Auslegung ist, ob ein Antrag in der Formulierung überhaupt hier entsprechend behandelt werden kann.

Aber wir wollen uns nicht auf Geschäftsord­nung zurückziehen, sondern wir wollen natürlich uns auch in der Sache positionieren. Und damit komme ich zu meinem dritten Punkt.

Hohes Haus! Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir in diesem Hohen Haus, wenn wir eine zusätzliche Kompetenz vom Bund zugesprochen bekommen, und da nehme ich den nächsten Ta­gesordnungspunkt auch her, sagen, lieber Bund nein, ich brauche keine und ich will vor allem keine zusätzliche Kompetenz. Mach es du wie du es willst und die G’schicht hat sich. Das ist nicht das Selbst-

verständnis eines niederösterreichischen Gesetz­organs. Wir nehmen jedes Angebot des Bundes an wenn es darum geht, eine zusätzliche Kompetenz zu bekommen. Das heißt aber noch lange nicht, dass wir so vorgehen, dass in der Sache selbst wir nicht so entscheiden wie es für den Bürger in die­sem Land und diesem Land gut tut. Und in dieser besagten Sache ist eigentlich alles klar: Der Bund hat die UVP-Prüfung, ob sie kommt oder nicht, in die Hände des Landes gelegt. Und der Herr Lan­deshauptmann und wir alle sind uns in einem völlig einig: In Niederösterreich werden wir weiter bürger­nah entscheiden und so entscheiden, dass bei al­len vorgesehenen Projekten, auch jenen, die in dem UVP-Gesetz, in dem neuen angeführt sind, selbstverständlich der Bürger zu Wort kommt und eine UVP durchgeführt wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Daher, Hohes Haus, wir entscheiden immer blau-gelb und auch in dieser Angelegenheit! (Beifall bei der ÖVP.)

Zweiter Präsident Sacher: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Waldhäusl das Wort.

Abg. Waldhäusl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen des Landtages!

Ein Dringlichkeitsantrag steht zur Diskussion. Der Nationalrat hat eine Änderung beschlossen im Bereich von Umweltverträglichkeitsprüfungen und hat hier den Landesregierungen weitere Kompe­tenz zugesprochen. Es ist mit dieser Gesetzesän­derung auf Bundesebene damit weder der Umwelt­schutz gefährdet, noch sind mit dieser Gesetzge­bung Bürgerrechte eingeschränkt. Es wurde die Kompetenz in andere Hände verlagert. Und da muss ich jetzt schon sagen, dass hier der Klubob­mann der ÖVP, Herr Klubobmann Schneeberger, sehr wohl die richtigen Worte gefunden hat. Wir können nicht heute hier in einer Aktuellen Stunde dafür kämpfen und eintreten, dass wir mehr Kom­petenz in die Länder bekommen, dass wir hier Ent­scheidungen im Interesse unserer Landsleute ge­genüber dem Bund fordern und auch durchsetzen und gleichzeitig verlangen wir aber 20 Minuten vor dieser Diskussion, dass ein Bundesgesetz, das uns diese Rechte gibt, das uns mehr an Kompetenz gibt, dass dieses Bundesgesetz nicht so in Wirkung gehen soll, weil wir eigentlich das nicht so wollen. Also so kann es nicht sein. Und das nimmt uns auch niemand draußen ab.

Es geht einzig und allein darum, übernehmen wir diese Verantwortung und haben wir auch diese Verantwortung dann gegenüber dem Bürger durch­zusetzen, haben wir das Vertrauen in unsere Lan­desregierung. Und wenn ich das da sage, dann, glaube ich, heißt das was. Auch ich habe hier sehr wohl – und da gehe ich nicht auf Niederösterreich alleine – ich habe hier das Vertrauen dass die Lan­desregierungen aller einzelnen Bundesländer hier sehr wohl die richtigen und weisen Entscheidungen treffen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Und betreffend des zufälligen Zusammenspiels mit der heutigen Bundesratssitzung. Naja, ich war ein paar Jahre im Bundesrat und ich weiß, wie im­mer solche Spiele abgeführt werden. Und ich bin jetzt schon ein paar Jahre in der Politik, dass ich weiß, dass man keine Möglichkeit auslassen sollte um politisch hier auch im Interesse der Bürger zu arbeiten.

Aber eines stimmt halt doch leider wieder: Dass der Bundesrat auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen das sowieso nicht verhindern kann. Es wäre schön, ein bisschen politisch jetzt ins Rampenlicht zu kommen. Man kann ein bisschen was verhindern, man kann dieser Regierung was ans Zeug flicken und sagen, sie schwächelt, weil im Bundesrat hier keine Mehrheit war. Das alles ist sehr wohl möglich. Aber letztendlich verhindern kann man dieses Gesetz ja sowieso nicht. Das heißt eigentlich, dass wir nichts anderes machen als die politische Bühne vom Bundesrat jetzt ein bisschen nach Niederösterreich da herzuverlegen und hier ein kleines Theaterspiel der SPÖ inszenie­ren. Was, sage ich, legitim ist und in Ordnung ist. Und ich würde auch bei euch mitspielen wenn ich der Meinung wäre, wenn ich der Meinung wäre, dass wirklich Umweltschutz und Bürgerrechte in Gefahr sind. Aber mit diesem Bundesgesetz sind diese Rechte ja nicht beseitigt worden. Sie sind nur verlagert worden. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass gerade Ihr seitens der SPÖ, nachdem Ihr schon so lange mit dieser ÖVP da in dem Land in Regierung seid, plötzlich draufgekommen seid, dass Ihr da jetzt kein Vertrauen habt, dass da jetzt irgendwas in Niederösterreich passieren würde was Bürgerrechte oder Umweltschutz beeinträchtigen würde.

Mir geht es um was ganz anderes. Mir geht’s darum, dass man bei der inhaltlichen Debatte eines sehr wohl immer wieder in den Vordergrund stellen sollte. Niederösterreich ist ein Sportland. Nieder­österreich ist ein Veranstaltungsland und das soll es auch bleiben. Niederösterreich soll als Sportland nicht gefährdet werden. Und es wird auch nicht gefährdet. Egal wo immer dieses Gesetz jetzt aus­geführt wird.

Aber ich kann mich halt erinnern, dass wir, noch gar nicht so lange her, über einen anderen Standort diskutiert haben in allen Medien, Spielberg lässt grüßen, und vieles andere mehr. Und es ist halt zu wenig wenn die politischen Verantwortlichen in der Presse oder in ihrem täglichen Leben dann darüber jammern warum was nicht passiert ist, wenn man die Möglichkeit hat, gewisse Dinge bes­ser zu regeln oder zu verhindern. Und ich bin halt der Meinung, dass Umweltschutz und Wirtschaft sehr wohl kein Gegenspruch sein muss. Dass Um­weltschutz und Sport sehr wohl kein Gegenspruch sein muss. Und ich bin absolut der Meinung, dass Umweltschutz und Sportveranstaltungen auch mit­einander möglich sein müssen und können. Und daher bin ich der Meinung, dass wir hier gerade in diesem Blickwinkel Niederösterreich als Sportland genau die richtigen Entscheidungen treffen sollen. Und noch einmal: Wenn ich daran denke, dass hier eine Kompetenzverlagerung zugunsten des NÖ Landtages, in diesem Fall zur Landesregierung, gekommen ist, dann wäre es vielleicht angebracht wenn ich hier Probleme hätte. Aber dass eine Koa­lition, und gerade die SPÖ, die ja hier schon wirk­lich so viele Jahre mit der ÖVP in der Regierung sitzt, hier Probleme hat, das verstehe ich nicht ganz. Dann hätte sie es in vielen anderen Dingen und Bereichen auch schon haben müssen. Es sei denn, es geht hier wirklich nur um tagespolitische Entscheidungen. Dann habt ihr euch aber den fal­schen Tag ausgesucht. Weil jetzt dagegen zu sein und dann bei der Diskussion über den Österreich-Konvent mehr Kompetenz zu fordern, glaube ich, ist nicht richtig.

Daher abschließend: Denken wir daran, dass speziell Umweltschutz, Sport und Sportveranstal­tungen Hand in Hand gehen muss, dass es Hand in Hand gehen soll und dass Niederösterreich auch als Sport- und Veranstaltungsland sehr wohl über­leben muss. (Beifall bei der FPÖ und ÖVP.)

Zweiter Präsident Sacher: Als nächster Red­ner hat sich Herr Abgeordneter Mag. Fasan zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

Abg. Mag. Fasan (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Sehr geehrte Klubobleute! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

Ich darf mit der Sache beginnen um die es in diesem Dringlichkeitsantrag geht. Wir sind uns, glaube ich, großteils einig, beim Kollegen Wald­häusl bin ich jetzt nicht mehr so sicher nach dieser Wortmeldung, aber mit dem Herrn Landeshaupt­mann glaube ich einig zu sein, dass diese Novelle, diese UVP-Gesetzesnovelle eine Verschlechterung der Umweltstandards und auch der Bürgerrechte bringt. Es werden die Parteienstellungen beschnit­ten, es wird sozusagen die grundsätzliche Festle­gung bei Großprojekten UVPs durchzuführen auf­geweicht. Das ist ein Faktum. Und der Herr Lan­deshauptmann hat ja nicht umsonst gesagt, er hätte mit dem alten Gesetz gut leben können.

Ich glaube, darüber sind wir uns einig. Es konnte durch Proteste von SPÖ und Grünen im Nationalrat verhindert werden, dass man diese Novelle noch dazu europarechtswidrig oder mögli­cherweise europarechtswidrig beschlossen hat. Es konnten hier die schlimmsten Dinge noch abge­wendet werden. Was aber bleibt ist, dass Kompe­tenzen in Richtung Land wandern wenn es darum geht, wenn, wann oder wo oder wie eine Umwelt­verträglichkeitsprüfung abgehalten werden muss.

Dass der Herr Landeshauptmann, der offen­sichtlich, worüber wir alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher sehr freuen, der offensicht­lich imstande ist, zwei Innenminister in dieser Re­publik zu ernennen, sich nicht früher in diese Ge­setzgebung und in dieses Verfahren eingeschaltet hat, sondern erst am Tage dessen Veröffentlichung gemeint hat, er könne mit dem gut leben, dass er also nicht früher etwa seine guten Kontakte zu sei­nem Neffen Umweltminister Pröll genutzt hat und gesagt hat, bitte, das, was ihr da macht, ist nicht im Sinne der Länder, nicht im Sinne des Landes und seiner Bevölkerung, das hat uns ein bisschen ge­stört und wir haben das auch zum Ausdruck ge­bracht.

Nichts desto Trotz meinen wir, dass Nieder­österreich, und das hat der Klubobmann Mag. Schneeberger ja ganz klar gemacht, und wir wer­den hinterher noch darauf zu sprechen kommen, dass Niederösterreich ja in jedem Fall nicht nur das Veranstaltungsland, das Sportland bleiben soll, sondern dass Niederösterreich auch das Land des Umweltschutzes und der Bürgerrechte bleiben soll und bleiben wird. (Beifall bei den Grünen.)

Nun glaube ich, dass man durchaus als Gre­mium, wie es der NÖ Landtag ist, einmal ein ande­res Gremium nicht unbedingt auffordern oder nicht unbedingt zweckbinden, Herr Kollege Schnee­berger, aber zumindest ersuchen kann, in einer oder anderer Richtung sein Abstimmungsverhalten zu überdenken. Das kann man schon. Dieser Dringlichkeitsantrag sagt im Inhalt: Der Landtag ersucht die niederösterreichischen Bundesräte gegen die beschlossenen Änderungen Einspruch zu erheben. Also ich glaube schon, dass man das kann. Ich erinnere, Herr Kollege Mag. Schnee­berger, an einen Vierparteienantrag aus dem Jahr 2004 im März 2004, ungefähr ein Jahr her. Da ha­ben alle vier Parteien gemeinsam etwa die Natio­nalratsabgeordneten, den Parlamentsklub aller Parteien ersucht, im Zusammenhang mit der Erhö­hung der Feuerschutzsteuer bzw. der Befreiung der Feuerwehren von der Mehrwertsteuer ein gewisses Verhalten zu machen. Also das kann man schon. Und Sie selber haben das auch schon gemacht. Sie können also nicht jetzt hergehen und sagen, das darf man nicht, das ist so pfui. (Unruhe im Ho­hen Hause.)

Naja, das habe ich aus Ihrer Wortmeldung schon herausgehört. Wir werden doch unseren Kollegen im Bundesrat nicht vorschreiben was die zu tun haben. Wenn wir unsere Kollegen im Natio­nalrat ersuchen können etwas zu tun, dann können wir das auch bei den Bundesräten, so meine ich an dieser Stelle. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Andererseits aber, meine Damen und Herren, verwundert mich schon, wenn der Kollege Mag. Leichtfried jetzt meint, wir haben jetzt die Möglich­keit, das Verhalten des Bundesrates noch zu be­einflussen, weil der Bundesrat seine Sitzung unter­brochen hat. Also wie weit das die Möglichkeit ist, das wage ich zu bezweifeln. Denn mir liegt soeben eine APA-Meldung vor in der steht, dass bereits der Antrag der Umstellung der Tagesordnung abge­stimmt wurde, das heißt, die Tagesordnung der Bundesratssitzung nicht abgeändert wurde, dass sie beibehalten wurde wie sie war. Das heißt also, dass unsere Möglichkeiten diesbezüglich den Bun­desrat zu ersuchen, sein Abstimmungsverhalten zu überdenken, keine Möglichkeit mehr hat, weil die debattieren eben auch schon möglicherweise ge­rade jetzt darüber, stimmen auch ab. Jedenfalls ist die Sitzung des Bundesrates nicht mehr unterbro­chen. Und es fand dieser Antrag, die Bundesrats­sitzung in der Tagesordnung umzustellen, keine Mehrheit.

Dass sich an dieser Abstimmung über die Um­stellung der Tagesordnung des Bundesrates auch die niederösterreichischen ÖVP-Abgeordneten beteiligt haben und die Umstellung der Tagesord­nung unterbunden haben und sozusagen gewis­sermaßen ihren eigenen Kollegen im Landtag in den Rücken gefallen sind, das wirft nicht das aller­beste Bild auf die Bundesräte der ÖVP. Das möchte ich Ihnen auch sagen dazu. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Schneeberger: Die brauchen unseren Rat nicht! Die sind selbst gewählte Abge­ordnete!)
Ja, Herr Kollege Schneeberger, natürlich sind das selbst gewählte Abgeordnete. Kollege Schnee­berger! (Abg. Mag. Schneeberger: Das ist ja be­schämend, Herr Kollege! Das nächste Mal wartet ihr bis euch der Nationalrat sagt was ihr tun sollt!)
Gottseidank haben wir keine Redezeitbeschrän­kung. Da warte ich bis du fertig bist, dann gebe ich dir eine Antwort.

Ich meine, es wäre durchaus gut gewesen, das in einer sachlichen, in einer ruhigen Form auszu­diskutieren. Das hätte aber bedurft, dass der Bun­desrat seine Tagesordnung umstellt und wartet, ob die Kollegen aus Niederösterreich im Landtag damit oder dazu eine Meinung haben. Das wäre nicht schlecht gewesen. Ich will ja da keinen Gesetzes­bruch oder derlei unterstellen. Ich sage nur, das wäre durchaus „britisch“ gewesen, das wäre die feine englische Art gewesen, das so abzuhandeln. Und dass die niederösterreichischen Bundesräte der ÖVP das nicht gemacht haben, das ist auch ein Zeichen, auch ein Signal. Ich möchte das gar nicht großartig jetzt wertend behandeln. Aber ich möchte schon festhalten, ein Signal ist das. Das darf ich schon festhalten.

Nun, meine Damen und Herren, darf ich noch zu einem letzten Punkt kommen. In der Tat ist es so, dass das UVP-Gesetz verschlechtert wird und in der Tat ist es so, dass wir der Ansicht sind, dass auf jeden Fall – das hat Herr Klubobmann Schnee­berger ganz klar gesagt – dass in Niederösterreich in jedem Fall Umweltverträglichkeitsprüfungen nach wie vor abgehalten werden. Wir halten das für aus­gezeichnet, wir befürworten das sehr. Wir halten auch fest, dass uns dieser Antrag der SPÖ vom Inhaltlichen her eigentlich nicht weit genug ging. Denn es ist ja in der Tat in Ordnung, den Bundesrat um etwas zu ersuchen. Aber unserer Ansicht nach geht das nicht weit genug. (Abg. Weninger: Die Bundesregierung wird aufgefordert!)
Ich weiß schon, ist schon richtig. Auch die Bundes­regierung wird ... Ist schon richtig.

Aber was uns als Land betrifft haben wir schon noch eine Möglichkeit. Nämlich die, die der Kollege Schneeberger vorgeschlagen hat: Der Kollege Schneeberger wird den Umweltsenat, die Landes­regierung als Landtagsabgeordneter beeinflussen können, davon gehe ich aus. Ich glaube, wir ken­nen alle die Machtverhältnisse in diesem Land gut genug. Aber Regierungsmitglied ist er nicht. Der Landeshauptmann ist er auch nicht.

Das heißt, wir hätten eigentlich die Möglichkeit, jetzt vom Landtag aus eine ganz klare Willenserklä­rung abzugeben, die genau das sagt, was der Kol­lege Schneeberger jetzt von sich gegeben hat in seiner Wortmeldung. Nämlich dass wir sagen, der Landtag spricht sich dafür aus, dass es eine Ga­rantie gibt, dass Verfahren, die bisher einem UVP-Verfahren unterzogen waren, auch dann einem UVP-Verfahren unterzogen werden und die Lan-

desregierung gibt diese Garantieerklärung auch ab. Und daher darf ich Ihnen den Resolutionsantrag der Abgeordneten Mag. Fasan, Weiderbauer, Dr. Petrovic und Dr. Krismer zur Kenntnis bringen (liest:)

„Resolutionsantrag

der Abgeordneten Mag. Fasan, Weiderbauer, Dr. Petrovic und Dr. Krismer, eingebracht bei der Debatte über den Dringlichkeitsantrag betreffend die ‚Beibehaltung des verpflichtenden Umweltver­träglichkeitsprüfungsverfahrens auch für Einrich­tungen für Großveranstaltungen’, Ltg. 408/A-2/24, betreffend  Beibehaltung von UVP-Prüfungen im Land Niederösterreich.

Anfang März wurde im Nationalrat eine Ände­rung des UVP-Gesetzes beschlossen, wonach für bestimmte Groß-Projekte nicht mehr automatisch eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist. Insbesondere soll für ‚Vorhaben (....) und damit in Zusammenhang stehende Anlagen, die auf Grund von Vereinbarungen mit internationalen Or­ganisationen für Großveranstaltungen (z. B. Olym­pische Spiele, Welt- und Europameisterschaften, Formel-1-Rennen) errichtet, verändert und erweitert werden’, vom Land im Einzelfall geprüft werden, ob eine UVP durchzuführen ist. Selbiges gilt für ‚Ände­rungen von Flugplätzen, wenn dadurch eine Erhö­hung der Flugbewegungen (mit Motorflugzeugen, Motorseglern im Motorflug oder Hubschraubern) um mindestens 20.000 in einem Prognosezeitraum von fünf Jahren zu erwarten ist’.

Die Novelle bedeutet eine massive Aufwei­chung des bestehenden UVP-G, da künftig Freizeit- und Vergnügungsparks, Sportstadien und Golf­plätze, die aufgrund internationaler Vereinbarungen errichtet werden, keiner zwingenden UVP mehr unterworfen sind. Künftig soll per Einzelfallprüfung festgestellt werden, ob eine UVP nötig ist. Dasselbe soll für die Wiedererrichtung, Erweiterung oder Adaption von Rennstrecken, die mindestens 20 Jahre bestehen und für Teststrecken für Fahrzeug­hersteller gelten. Bei der Einzelfallprüfung haben Nachbarn, Bürgerinitiativen und NGO anders als im UVP-Genehmigungsverfahren keine Parteistel­lung.“ -

Ich darf unterbrechen im Text: Das ist ja die wesentliche Verschlechterung der Bürgerrechte, die diese Gesetzesnovelle gebracht hat. Und ich darf im Text fortfahren: -

„Nur der Umweltanwalt und die Standortge­meinde können beim Umweltsenat berufen. Die Projekte sollen zudem nur einem vereinfachten UVP-Verfahren, also einer ‚UVP-light’ unterzogen werden, das Verfahren in erster Instanz auf vier Monate verkürzt werden.

Der Herr Landeshauptmann hat diese Ände­rung des UVP-Gesetzes damit kommentiert, das Land Niederösterreich habe ‚mit dem derzeitigen Rechtsstatus sehr gut gelebt’ und werde ‚mit die­sem Status weiterleben’. Alles andere würde ‚die Bürgerrechte einschränken’ und ‚im Extremfall eine wesentliche Verlängerung der Verfahren bedeuten“. -

Ich unterbreche ganz kurz: Auch das halten wir für ganz wesentlich. Denn es geht in einem UVP-Verfahren ja nicht darum, ein Projekt möglichst lange hinauszuziehen, sondern es geht darum, eine Entscheidung zu schaffen, Rechtssicherheit für die Betreiber zu schaffen. Ist etwas umweltkom­pertibler oder ist es eben nicht. Auch das kann ja herauskommen. –

„Das wäre dem Wirtschaftsstandort und einer bürgernahen Politik abträglich.

Die Gefertigten stellen daher gem. § 60 LGO folgenden Antrag:

Der Landtag wolle beschließen:

Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, bei all jenen Vorhaben in Niederösterreich, für die das geänderte UVP-Gesetz lediglich eine Einzelfallprü­fung vorsieht, weiterhin jedenfalls eine Umweltver­träglichkeitsprüfung durchzuführen."

Ich denke, das ist genau das im Inhalt was der Klubobmann Schneeberger gesagt hat. Und ich denke mir, damit kann jeder gut leben. Es befindet sich auf der Linie aller Parteien und ich ersuche Sie daher ganz besonders herzlich um Ihre Zustim­mung. Danke sehr! (Beifall bei den Grünen.)

Zweiter Präsident Sacher: Als nächster Red­ner in der Rednerliste ist Herr Abgeordneter Mag. Leichtfried am Wort.

Abg. Mag. Leichtfried (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landeshauptmann! Meine Damen und Herren!

Ich möchte auf einige Bemerkungen meiner Vorredner kurz replizieren und eingehen. Wenn der Herr Klubobmann Schneeberger gemeint hat, die ÖVP entscheidet nicht nur heute blau-gelb und wir sozusagen, er auf unsere Fraktion gedeutet hat, wie wenn wir nur heute blau-gelb denken würden, dann darf ich das für meine und für unsere Fraktion einmal entschieden zurückweisen. Und das nicht nur so als Floskel hinstellen, sondern den Beweis dadurch antreten, dass seit vielen Jahrzehnten die vielen Landeshauptmannstellvertreter stellvertre­tend für alle Landtagsabgeordneten in diesem Haus gemeinsam mit anderen Fraktionen für dieses Land tätig gewesen sind und gearbeitet haben. Wir haben das vielfach und oft unter Beweis gestellt, dass wir hier nicht parteipolitisches Interesse vor Landesinteresse stellen, sondern immer wiederum im Interesse der Bevölkerung Niederösterreichs tätig sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf zu der Aussage, dass wir mit unserem Antrag zu spät kommen, weil der Bundesrat bereits seine Tätigkeit wiederum aufgenommen hat, fest­halten, Kollege Fasan hat das auch dann durch Nicken sozusagen zugegeben, unser Antrag ist zweigeteilt. Der eine Antrag wäre eben gewesen, dass die NÖ Bundesräte sozusagen ersucht wer­den, in ihrem Stimmverhalten entsprechend zu verfahren. Der zweite Teil des Antrages ist aber eine Aufforderung an die Landesregierung, an den Nationalrat und an die Bundesregierung heranzu­treten und dieses für uns schlechtere Gesetz, das es in Zukunft geben wird, zurückzunehmen. Inso­fern kommt dieser Antrag nie zu spät, sondern ist immer zeitlich richtig gesetzt. Andererseits möchte ich zum zeitlichen Verhalten der Bundesräte, zum zeitlichen Ablauf noch etwas dazu sagen. Die Bundesratssitzung findet natürlich bereits wieder statt, wird fortgesetzt. Sie befindet sich aber noch nicht beim Tagesordnungspunkt, der hier derzeit behandelt wird. Und es wäre daher noch immer unter Umständen möglich, hier eine Willenskund­gebung im Sinne des Landes Niederösterreich zu tun.

Und da geht es nicht darum, wie unterstellt wurde, das freie Mandat zu hintertreiben. Bitte, das ist vollkommen aus der Luft gegriffen! Natürlich respektieren wir das freie Mandat. Aber es ist doch auch möglich und soll auch so sein, von Abgeord­neten, die hier im Landtag gewählt werden und entsandt werden um auch Länderinteressen im Bundesrat zu vertreten, sie zu ersuchen eben auch bei bestimmten Punkten diese Länderinteressen tatsächlich zu wahren. Das ist sicherlich korrekt und eine Vorgangsweise, zu der wir uneingeschränkt stehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn uns vorgeworfen wurde zu spät gehan­delt zu haben, dann darf ich festhalten, es ist von Kollegen Fasan schon gesagt worden, auch der Landeshauptmann hätte viel, viel früher, viel früher als wir – wir sind in der Opposition, die Gesetzge­bung liegt derzeit woanders -, viel früher tätig wer-

den können. Und wenn wer geschlafen hat oder bewusst was nicht weitergegeben hat, dann ist es der Umwelt-Ausschussvorsitzende Friewald, der unseren Antrag, der zeitgerecht eingebracht wurde, eben nicht dem Umwelt-Ausschuss weitergegeben hat.

Wenn immer wiederum gesagt wird, da werden endlich zusätzliche Kompetenzen an das Land gegeben und jetzt wehren wir uns gegen diese zusätzlichen Kompetenzen, ja, meine Damen und Herren, da muss ich schon sagen, Umwelt und Umweltbeeinträchtigungen machen vor den Grenzen der Länder nicht halt. Und ich denke mir, ein Umweltverträglichkeitsprüfverfahren, das alte Gesetz, wie es geschaffen wurde, 1995, glaube ich, dieses alte Gesetz, das also vor einigen Wochen das 10-Jahre-Jubiläum gefeiert hat, dass damals noch vom zuständigen, derzeit zuständigen Minis­ter hochgejubelt wurde, ein gutes, eines der besten Gesetze, die wir jemals geschaffen haben, ist plötz­lich in wenigen Tagen zu einem schlechten Gesetz geworden, zu einem Gesetz geworden, das not­wendigerweise verändert werden muss.

Da muss man sich natürlich die Frage stellen, wieso muss es verändert werden? Auf das ist heute noch niemand richtig eingegangen. Es ist eine ganz klare Anlassgesetzgebung, die hier zugrunde ge­legt ist. Anlassgesetzgebung wegen zweier Pro­jekte, die nicht auf Grund von Mängeln im UVP-Verfahren, sondern wegen anderer Mängel nicht zur Ausführung kommen. Es ist die Rennstrecke in der Steiermark und es ist das Stadion in Klagenfurt, meine Damen und Herren. Aus diesem Grund und aus diesen Gründen wird heute über die Verände­rung der UVPs diskutiert. Und wo da die Fehler liegen, das kann man sehr eindeutig zuweisen. Sicherlich nicht beim Umweltverträglichkeitsprüf­verfahren.

Meine Damen und Herren! Ich glaube auch, dass wir festhalten müssen, dass wir dieser An­lassgesetzgebung nicht Folge leisten sollten. Dass das nicht nur unsere Meinung ist, dass das eine Anlassgesetzgebung ist, darf ich ganz kurz zitieren aus der „Presse“ vom Samstag, den 5. März: Na­türlich ist die teilweise Abschaffung der Umweltver­träglichkeitsprüfung in Österreich pure Anlassge­setzgebung. Die steirische ÖVP hat sich als unfähig erwiesen, ihr Wunschprojekt A1-Ring sicher durch den geltenden Verordnungsdschungel zu geleiten. Das ist der wahre Grund. Und diesem wahren Grund werden wir nicht Vorschub leisten. Wir se­hen uns in der Lage, und wir alle könnten dazu beitragen, hier den Bürgerrechten entsprechend zum Durchbruch zu verhelfen.

Wenn hier gesagt wird, es gibt keine Ver­schlechterungen dabei, dann stimmt das einfach nicht. Weil durch die Veränderung, durch diese Veränderung gewisse Gruppen im Verfahren ein­fach ausgeschlossen werden, wenn es nicht zu einem konzentrierten Verfahren kommt. Wenn es nicht zu einem konzentrierten Verfahren kommt, gibt es gewisse Gruppen wie NGOs, die einfach nicht teilnehmen können. Und daher ist es eine klare Verschlechterung, die hier gemacht wird.

In diesem Sinne denke ich und bitte ich die an­deren Fraktionen, nochmals zu überlegen, ob es nicht Sinn machen könnte oder Sinn macht, eben hier diesem Antrag der SPÖ-Fraktion die Zustim­mung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweiter Präsident Sacher: Damit ist die Red­nerliste zu diesem Dringlichkeitsantrag erschöpft. Wir kommen daher zur Abstimmung. (Nach Ab­stimmung über den vorliegenden Dringlichkeitsan­trag:) Das ist mit den Stimmen der SPÖ und der Grünen nicht die Mehrheit. Die Mehrheit ÖVP, FPÖ stimmt nicht zu. Damit ist dieser Dringlichkeitsan­trag abgelehnt!

Es liegt ein Antrag der Grünen vor, der zu die­sem Dringlichkeitsantrag eingebracht worden ist. Im Sinne unserer Geschäftsordnung handelt es sich nicht um einen Resolutionsantrag, sondern um einen Zusatzantrag, weil er eindeutig weiterge­hende Forderungen enthält. (Abg. MMag. Dr. Petrovic: Zur Geschäftsordnung!)

Frau Klubobfrau Dr. Petrovic.

Abg. MMag. Dr. Petrovic (Grüne): Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Damen und Herren! Unter Be­dachtnahme auf § 33 der Geschäftsordnung betreffend die Dringlichkeitsanträge behaupte ich, dass es sehr wohl ein Resolutionsantrag ist. Denn der § 33 der Geschäftsordnung sieht im Absatz 2 vor, dass eben Gesetzesentwürfe nicht im Dring­lichkeitsweg verhandelt werden dürfen. Und in den Erläuterungen heißt es dazu ausdrücklich: Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, wird ein Dringlichkeitsantrag wie jeder andere selbständige Antrag verhandelt. Zum Unterschied von der Natio­nalratsgeschäftsordnung sind daher nicht nur Entschließungs- sondern auch Zusatz- und Abän­derungsanträge möglich. Und wenn schon für den Grundantrag letztlich eine Unterschrift genügt, kann das wohl für Resolutionen die sich darauf beziehen, nicht anders sein. Ich entnehme der Geschäftsord­nung keine Bestimmung, wieso es dazu keine Re­solution geben sollte.

Zweiter Präsident Sacher: Ich darf ausführen, selbstverständlich gibt es Resolutionsanträge. Aber der Wortlaut Ihres eingebrachten Antrages ist so abgefasst, dass er eindeutig kein Resolutionsantrag ist, sondern durch seine Formulierung eine Ergän­zung, einen Zusatz zu dem Dringlichkeitsantrag darstellt. Und von dieser Meinung weiche ich nicht ab. Daher frage ich, ob dieser Antrag eine Unter­stützung findet, weil er ja nicht ausreichend unter­stützt ist.

(Abg. Präs. Ing. Penz: Zur Geschäftsordnung!)

Abg. Präs. Ing. Penz (ÖVP): Herr Präsident! Ich glaube, dass eine Abstimmung über diesen Zusatzantrag hinfällig ist, denn es wurde eindeutig mit der Mehrheit dieses Hauses der Hauptantrag abgelehnt. Und somit gibt es weder einen Zusatz­antrag noch einen sonstigen Antrag.

Zweiter Präsident Sacher: Es gibt eine wei­tere Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Herr Ab­geordneter Mag. Fasan.

Abg. Mag. Fasan (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Die Argumentation des Präsident Ing. Penz entbehrt nicht einer gewissen Komik. Denn ich kann doch nicht zunächst einen Antrag abstimmen lassen und erst wenn der abgelehnt ist, hinterher komme ich drauf, der ist gar nicht angenommen und daher kann ich keinen dazu stellen. Ich muss doch einen Antrag ständig gleich behandeln, unab­hängig davon ob er vorher angenommen wurde oder nicht. Da hätten wir das eben vorher klären müssen nach der Geschäftsordnung. Aber ich kann nicht hinterher sagen, weil er nicht angenommen worden ist, deshalb stimmen wir ihn gar nicht ab. Das ist meiner Ansicht nach nicht geschäftsord­nungsgemäß. (Beifall bei den Grünen.)

Zweiter Präsident Sacher: Zur Geschäftsord­nung Herr Klubobmann Weninger.

Abg. Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Präsidenten! Hohes Haus!

Ich glaube, dass es die Thematik nicht ver­dient, hier in einer Geschäftsordnungsdebatte zu enden. Alle Parteien des NÖ Landtages haben ihre inhaltlichen Positionen klar und deutlich formuliert. Der Landtag hat mit schwarz-blauer Mehrheit entschieden. Ich möchte festhalten, dass der vorlie­gende Text der Grünen im Wesentlichen darauf abzielt, die NÖ Landesregierung aufzufordern, ihre Arbeit zu machen, wovon wir als Sozialdemokraten

grundsätzlich ausgehen und unser Antrag ein weitaus weitgehender ist, weil er nicht nur ... (Unruhe im Hohen Hause.)

Das ist kein Debattenbeitrag, das ist eine Er­klärung warum es keinen Sinn macht, darüber eine Geschäftsordnungsdebatte abzuführen. Weil unser Antrag in der zweiten Formulierung auch beinhaltet, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, das Gesetz rückgängig zu machen. Das ist die weitest­gehende aller Formulierungen. Hiermit scheint die Debatte über diese Materie abgeschlossen. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweiter Präsident Sacher: Eine neuerliche Wortmeldung zur Geschäftsordnung Frau Klubob­frau Dr. Petrovic.

Abg. MMag. Dr. Petrovic (Grüne): Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Frage ist in den Erläuterungen recht ein­deutig abgehandelt. Nämlich im § 60 zu den Anträ­gen. Dort heißt es im Gesetzestext selber: Jeder Abgeordnete hat das Recht, zu den in Beratung stehenden Verhandlungsgegenständen Abände­rungsanträge, Zusatzanträge und Resolutionsan­träge (Entschließungen) einzubringen. Und in den Erläuterungen heißt es dann dazu explizit: In die­sem Sinne ist auch die Frage zu beantworten, ob zu Resolutionsanträgen Abänderungs- oder Zu­satzanträge gestellt werden dürfen und ob diese eine Unterstützung durch Unterfertigung von min­destens sechs Abgeordneten benötigen. Wohl ge­merkt: Abänderungs- und Zusatzanträge zu Reso­lutionen.

Abänderungs- und Zusatzanträge eines Abge­ordneten zu einem eingebrachten Resolutionsan­trag sind rechtlich als selbständige ... Ich ersuche bitte um Aufmerksamkeit. Es ist nämlich wichtig. Abänderungs- und Zusatzanträge eines Abgeord­neten zu Abänderungs- und Zusatzanträgen eines Abgeordneten zu einem eingebrachten Resoluti­onsantrag sind rechtlich als selbständige Resoluti­onsanträge zu betrachten und bedürfen keiner Un­terstützung.

Also ich ersuche wirklich, die Grünen nicht an­ders zu behandeln als es in den Erläuterungen zur Geschäftsordnung ausgeführt wird. (Beifall bei den Grünen.)

Zweiter Präsident Sacher: Ich stelle fest, dass zu diesem Dringlichkeitsantrag der Sozialde­mokraten in der Wortmeldung des Abgeordneten Mag. Fasan ein von den Grünen als Resolutions­antrag titulierter Antrag eingebracht wurde. Ich un­termauere meine Ansicht unter Berufung auf die Geschäftsordnung neuerlich: Es handelt sich nicht um einen Resolutionsantrag, sondern um einen Zusatzantrag. Als Zusatzantrag ist er nicht ausrei­chend unterstützt. Ich frage daher noch einmal, ob diesem Antrag der Grünen die Unterstützung ge­währt wird. Und ich bitte jene, die das tun, um ein Zeichen mit der Hand. (Nach Abstimmung:) Damit ist der Antrag nicht ausreichend unterstützt und er kommt nicht zur Abstimmung.

Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Ich er­suche Herrn Abgeordneten Klubobmann Mag. Schneeberger als ersten Antragsteller zur Darle­gung der Meinung der Antragsteller zu berichten.

Abg. Mag. Schneeberger (ÖVP): Herr Präsi­dent! Hohes Haus! Geschätzte Mitglieder der Lan­desregierung!

Die heutige Aktuelle Stunde befasst sich mit den Auswirkungen des Verfassungsentwurfes des Österreich-Konvents auf unser Bundesland Nieder­österreich. Die Österreichische Verfassung ist aus dem Jahre 1920 und in diesen 85 Jahren ist sehr viel geschehen, hat sich die Gesellschaft verändert, haben sich Strukturen verändert. Und im Laufe dieser Jahre sind natürlich auch Änderungen in der Verfassung eingetreten. Ich denke an die Gemein­derechtsnovelle, Kompetenzverteilung, Volksanwalt und ähnliches mehr. Und darüber hinaus sind seit 1920 1.300 Verfassungsbestimmungen außerhalb des Bundes-Verfassungsgesetzes dazugekommen. Ich vergleiche das mit einem Wald, der mit schönen Bäumen zuerst bepflanzt wurde und wo man in der darauffolgenden Zeit viele kleine Pflänzchen dazu­gegeben hat, die sich nun zu einem Dickicht aus­gewachsen haben wodurch Reinheit dieses Waldes in Wahrheit nicht mehr gewährleistet ist und jetzt es an der Zeit ist, das Dickicht wegzubringen und wie­der die wesentlichen Punkte der Verfassung, sprich wesentliche Bäume des Waldes, solitär, aber doch in ihrer Gesamtheit weiter aufrecht zu erhalten.

Und daher war es nur logisch und konsequent, dass Herr Bundeskanzler Schüssel den Auftrag erteilt hat und das Ersuchen gestellt hat, hier einen Konvent ins Leben zu rufen, in dessen Aufgaben­gebiet eine Neustrukturierung und eine Neuverfas­sung der Verfassung erarbeitet werden soll, die dann im Parlament entsprechend verabschiedet werden sollte.

Und das ist so vorgegeben gewesen, dass es 70 Konventmitglieder gegeben hat und noch dazu 55 Experten, die sich dieser Aufgabe angenommen haben. In 19 Monaten wurden 44 Präsidiums­sitzungen, 17 Plenarsitzungen und 181 Ausschuss­sitzungen durchgeführt. Im Konvent wurden 211 Positionspapiere vorgelegt und behandelt. Und um die atmosphärische, neue gesellschaftspolitische Entwicklung auch einzubringen wurden 41 Insti­tutionen, die NGOs, die Interessensvertretungen ersucht, sich einzubringen und Anhörungen wurden veranstaltet.

Nachdem ich selbst die Ehre gehabt habe, den Herrn Landeshauptmann im Konvent zu vertreten, möchte ich eines feststellen: Alle, die sich im Kon­vent eingebracht haben, haben hervorragende Ar­beit geleistet. Ich selbst war primär bei den Plenar­sitzungen, und ich möchte an dieser Stelle speziell unseren Landtagsdirektor DDr. Karl Lengheimer hervorheben, der sich in vielen Ausschüssen enorm eingebracht hat und damit die Position des Landes Niederösterreich entsprechend fachlich untermau­ert hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Und ich stehe nicht an, auch die Frau Klubob­frau Dr. Petrovic hervorheben. Weil mir bei ihr eines gefallen hat. Bei ihr habe ich gemerkt, dass der Standort den Standpunkt mitbestimmt. Sie hat sich in so manchen Dingen von der grünen, oft sehr zentralistisch geführten Linie weg, wie es einer Landtagsabgeordneten eigentlich zusteht, stark auch föderalistisch positioniert. Für mich ein Beweis dafür, dass die Frage Föderalismus in der Verfas­sung und damit im Bundesstaat keine parteipoliti­sche Frage ist, sondern eine Frage, die für uns als föderal eingestellte und Vertreter des größten Bun­deslandes eine Selbstverständlichkeit ist. Wir sind an der Wiege der Republik gestanden als Bundes­länder, wir haben mitgewirkt an der Weiterentwick­lung dieses Bundesstaates. Und wir wollen – und das haben wir als ein Ziel in diesem Verfassungs­konvent gesehen – wir wollen noch eine stärkere Weiterentwicklung des Bundesstaates in Richtung föderale Republik Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

Und damit komme ich schon zum Ergebnis des Konvents. Sie müssen sich vorstellen, da sitzen 70 Damen und Herren, manche – darf ich das ganz offen sagen – wesentlich gescheiter, fundierter als ich es jemals sein werde. Und ich habe auch dann und wann oft Bahnhof verstanden, weil sehr inten­siv im Detail diskutiert wurde und ich in so manchen Sachfragen alles andere als mitgekommen bin. Aber das Engagement vieler dieser Experten war ein ganz tolles und hervorragendes. Und das Er­gebnis logischerweise aus der Natur der Sache, ich habe schon, wie ich die Frau Klubobfrau ange­sprochen habe, davon gesprochen dass der Stand­ort den Standpunkt bestimmt. Und daher auch Linien quer durch die Parteienlandschaft gegangen sind. Auch in unserer Volkspartei sind leider nicht alle vom föderalen Geist beseelt, aber Gottseidank sehr viele. Und daher tun wir uns leichter, auch eine Meinung in unserem Sinn, nämlich einer föderalen Linie, auch umzusetzen und durchzu­setzen.

Trotz dieser Divergenzen vom Standort aus, von der parteipolitischen Positionierung aus sind enorm viele Gemeinsamkeiten gegeben. Ich denke an die Grundrechte. Auch hier eine Anerkennung an unsere Sozialpartner. Es war der Gewerk­schaftsbund, es war die Wirtschaftskammer, die sich gemeinsam zu sozialen Grundrechten bekannt haben, diese formuliert haben und diese einge­bracht haben. Etwas, was vor Jahren vielleicht noch undenkbar gewesen ist und auch eine ge­wisse demokratische Reife untermauert.

Das heißt, wir haben in den sozialen Grund­rechten, im Recht der Berufsfreiheit, im Bereich der Menschenrechte viele Gemeinsamkeiten gefunden, wo es nur mehr notwendig ist, diese parlamenta­risch umzusetzen. Aber neben den Fragen der Grundrechte, wo viele Gemeinsamkeiten gefunden wurden, darf ich erwähnen speziell, und hier sitzen einige Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, auch die Bestandsgarantie für die Gemeinden war eine klare Konsensfrage.

Wir haben die Regelungen zum Wahlrecht, nicht zu hundert Prozent aber doch große Bereiche, konsensual behandelt. Wir haben, für uns wichtig, die Landesverwaltungsgerichte neu definiert, womit wir auch einen Fortschritt im Zugang zum Verwal­tungsrecht und zum Recht des Bürgers schaffen. Die Inkorporierung des Verfassungsrechtes und - auch wieder eine Forderung der Grünen immer wieder auch in diesem Haus - die Frage, ob die Länder die parlamentarische Kontrolle der mittelba­ren Bundesverwaltung ausüben können, wurde dort konsensual behandelt.

Das heißt, es gibt viele Punkte, die in Wahrheit nur mehr der parlamentarischen Behandlung be­dürfen. Jetzt weiß ich schon, dass das noch nicht die neue große Verfassung ist. Aber da war ich von Anfang an, obwohl ich ein unverbesserlicher Opti­mist bin, sehr pessimistisch eingestellt. Nämlich deswegen pessimistisch eingestellt, weil eine neue Verfassung natürlich der Gemeinsamkeit der Öster­reichischen Volkspartei, der sozialdemokratischen Partei und – schön wäre es – der Grünen und der Blauen auch bedürfte.

Und wenn ich mir die Aussagen von den Repräsentanten der SPÖ vor Augen führe, wie dem Herrn Dr. Gusenbauer, der im Dezember ohne dass im Detail der Vorschlag des ehemaligen Rechnungshofpräsidenten und Vorsitzenden des Österreich-Konvents Fiedler am Tisch lag, klar ge­sagt hat im „Standard“, der Konvent ist gescheitert. Entweder er ist ein Hellseher oder er hat gewusst dass er so handeln wird. Oder, wenn ich mir so manche Aussagen vom Verfassungssprecher der SPÖ im Parlament vor Augen führe, der einfach klar gesagt hat, die Kernforderungen der SPÖ müssen umgesetzt werden. Wenn ich mit einer derartigen Einstellung in eine Frage gehe, die kon­sensual gelöst werden muss weil es nur konsen­sual möglich ist sie zu lösen, dann weiß ich, dass das zum Scheitern verurteilt ist.

Und ich habe gleich zu Beginn, und habe leider Recht bekommen, die Vermutung ausgedrückt, eine politische Einigung ist mit der SPÖ, was eine neue, große Verfassung anlangt, nur dann möglich, wenn sie in der Regierung sitzt. Ansonsten nicht. Und jetzt entbehrt das, jetzt möchte ich keine wie immer geartete Interpretation in diesem Zusam­menhang machen, aber eine Verfassungsdebatte mit zwingenden Vorgaben ist auf jeden Fall zum Scheitern verurteilt. Und ich wünsche mir, Herr Kollege Kautz, dass gerade ihr in dem Bereich, und heute war so ein Thema wo ich das nicht so he­rausgelesen habe, wo es Spitz auf Knopf geht, nämlich im Kompetenzbereich, euch besinnt und euren Einfluss geltend macht, nämlich so viel Kom­petenzen wie notwendig, wie sinnvoll und wie mög­lich für die Länder zu erreichen. (Abg. Weninger: Das haben wir ja gemacht!)
Na, dann habt ihr euch aber nicht wirklich durchge­setzt. Und so schwach schätze ich euch nicht ein. Kollege Weninger. Ich habe immer geglaubt, dass die SPÖ Niederösterreich einen entsprechenden Einfluss auf die Bundes-SPÖ hat und ich hoffe, dass ihr das auch in der Verfassungsfrage im Sinne des Föderalismus unter Beweis stellt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Weninger: Wenn ihr einen Einfluss hättet, hätten wir uns das alles ersparen können!)

So gesehen sind wir an einem Punkt ange­langt, Hohes Haus, wo die Frage im Raum steht, wie geht es denn weiter? Wird das in unserem Sprachgebrauch verschottern oder haben wir die Chance, dass zumindest in nächster Zeit jene Punkte umgesetzt werden, wo Gemeinsamkeiten im Sinne aller getroffen gefunden wurden und nur mehr umgesetzt werden müssen?

Und daher erwarten wir uns, dass all jene Punkte, wo ein Konsens vorhanden ist, noch in dieser Gesetzesperiode parlamentarisch umgesetzt werden. Und daneben logischerweise, parallel dazu weitere Verhandlungen speziell übers Herz der neuen Verfassung, nämlich die Frage der Kompe­tenzen geführt werden. Und zum Abschluss meine persönliche Positionierung, wobei ich glaube, dass diese mehrheitsfähig ist. Nämlich jene, dass es nicht weiter eine Kompetenzkompetenz des Bun­des geben darf. Es kann nicht sein, dass Gemein­de-, Städtevertreter, Ländervertreter mit dem Bund verhandeln, speziell was die Frage der finanziellen Ressourcen anlangt und der Bund über parlamen­tarische Mehrheiten, über konsensual hier Lösun­gen gefunden zu haben, Entscheidungen trifft, die zum Ergebnis haben, dass der Bund mehr Kom­petenzen hat, die Länder, Gemeinden, Städte weniger. So sehen wir nicht eine Bundesverfas­sung, die den föderalen Geist für sich in Anspruch nimmt.

Daher meine ich, setzen wir jene Punkte um, die im Sinne eines Bundeslandes Niederösterreich und dessen Bürgerinnen und Bürgern positiv einen Weg in die Zukunft weisen. Und setzen wir uns hier als Vertreter der Länder in unseren Parteiorganisa­tionen ein, dass die Kompetenzfrage und jene Punkte, wo bisher noch Dissens herrscht, so gelöst werden können, dass wir im Anschluss an diese Lösung von einem epochalen zukunftsorientierten neuen Werk reden, wo der föderale Geist nicht nur sprichwörtlich, sondern inhaltlich spürbar und vor­handen ist.

Und grosso modo darf ich feststellen, dass ich im Namen unserer Fraktion, aber ich glaube, im Namen des Landtages all jenen, die sich in den Konvent eingebracht haben, egal welchen Stand­punkt sie vertreten haben, sie haben konstruktiv sich dort eingebracht, den Dank des Landes aus­spreche. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweiter Präsident Sacher: Als nächster Red­nerin erteile ich Frau Abgeordneter Mag. Renner das Wort.

Abg. Mag. Renner (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Regierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Erlauben Sie mir eingangs noch zwei Worte zur letzten Debatte. Es ist für uns Sozialdemokra­ten selbstverständlich legitim, die Mitglieder des Bundesrates um etwas zu ersuchen wo sie doch von den Bundesländern in den Bundesrat entsandt wurden. Und zum Zweiten, zum zitierten freien Mandat, das immer wieder falsch verstanden wird. Das freie Mandat begründet sich lediglich dahinge­hend, dass der Abgeordnete oder die Abgeordnete dem Wähler gegenüber nicht verpflichtet ist, aber selbstverständlich über das Listenwahlrecht der jeweiligen Partei. Insofern ist es auch unzutreffend wenn Leute von der Parteiliste abspringen und sich auf das freie Mandat berufen. Sie können maximal unter dem Titel „wilde Abgeordnete“ laufen.

Und nun komme ich zu meinem Debattenbei­trag zur Aktuellen Stunde. Die heutige Diskussion zum Verfassungsentwurf des Österreich-Konvents und seine Auswirkungen auf Niederösterreich kann sich maximal in einer Art Zwischenbilanz erschöp­fen. Wie Sie alle wissen, ist man dem meines Er­achtens auch sehr hoch gesteckten Ziel einer um­fassenden Neuordnung unserer Bundesverfassung vorerst einmal nur schrittweise nähergekommen.

Ich will aber in diesem Zusammenhang eben­falls nicht von einem Scheitern des Konvents spre­chen sondern von einem theoretischen verfas­sungsrechtlichen Fortschritt. Denn selbst wenn wir uns heute nicht mit einer neuen Verfassung ausein­andersetzen können, so können wir doch davon ausgehen, dass es seit Jahrzehnten kein so hoch­karätiges und ambitioniertes Diskussionsforum gegeben hat. Die Konventsergebnisse und sämtli­che sonstige fachliche Beiträge können also zu­mindest als schriftliche Manifestationen für einen weiterführenden Diskurs dienen.

Warum haben wir heute noch keine neue Ver­fassung? Warum diskutieren wir heute über einen Entwurf? Eine neue Verfassung kann natürlich nur im Parlament beschlossen werden und somit war immer davon auszugehen, dass der Konvent ohne­hin „nur“, unter Anführungszeichen, einen Entwurf anbieten wird können. Die Frage muss daher lau­ten: Warum gibt es keinen Entwurf, der im Parla­ment eine satte Zweidrittelmehrheit finden könnte? Diese Frage ist wie viele Fragen die es auf Gottes Erde gibt natürlich nicht monokausal zu beantwor­ten. Gestatten Sie mir aber zumindest zwei Gründe anzuführen, warum es meiner Meinung nach nur zu einer vorläufigen Bilanz reicht. Ich denke, das ist zum Ersten die relativ kurze Zeit, die sich der Kon­vent für die Erarbeitung der neuen Ergebnisse ge­geben hat, eineinhalb Jahre halte ich wirklich für eine sehr kurze Frist. Und zum Zweiten dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass es in einigen Fragen zu einer Verfassungsänderung scheinbar unüber­windbare, zumindest aber äußerst unterschiedliche Auffassungen, der zum Bundesparlament oder zu den Landesparlamenten gewählten politischen Vertreter gab bzw. nach wie vor gibt. Und es war daher natürlich schon zu Beginn der Konventtätig­keit abzusehen, dass gravierende divergierende Standpunkte generell sehr schwer einer raschen Auflösung zugeführt werden können.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Wurzel dieser verfassungsrechtlichen oder verfas­sungspolitischen Auffassungsunterschiede der politischen Parteien findet sich zum Teil zweifellos auch in der Geschichte der Zweiten Republik sowie natürlich noch sehr verstärkt durch die Geschichte der Ersten Republik. Denn das Ringen um Verfas­sungsrechtsfragen ist keine bloße, wie es manch­mal den Anschein hat, keine bloße intellektuell hochwertige Auseinandersetzung von Spitzenjuris­ten und Fragen der Gerichtsbarkeit oder Gerichts­organisation etc., etc., vielmehr ist es so, wie Univ. Prof. Karl Ucakar im Handbuch des politischen Systems Österreichs befindet: Das Verfassungs­recht ist ein Teil der empirisch erfassbaren gesell­schaftlichen Wirklichkeit. Es ist insofern ein beson­derer Teil des politischen und gesellschaftlichen Lebens als es für dessen Struktur und Entwicklung bestimmte Rahmenbedingungen definiert. Sowie – nocheinmal ein Zitat – Verfassungsrecht ist somit zweifellos auch Instrument der Politik und damit bestimmten politischen Zielen verbunden.

Es ist daher so, dass neben den Bestrebungen die Vielzahl von Verfassungsgesetzen, Verfas­sungsbestimmungen, verfassungsrängigen Staats­verträgen und Staatsvertragsbestimmungen einer Übersicht zuzuführen, jedenfalls auch politische Zielsetzungen festgemacht werden sollen.

Unterzieht man das Entstehen des Verfas­sungsrechtes einer historischen Betrachtung, ist es zweifellos so, dass Reformschritte nicht Ergebnisse verfassungspolitischer Diskussionen sind, sondern Festschreibungen der Ergebnisse politischer und gesellschaftlicher Auseinandersetzungen und damit Ausdruck der jeweiligen Kräfteverhältnisse auf ei­nem bestimmten Entwicklungsstand der Gesell­schaft.

Ein einschneidendes Ereignis für die österrei­chische Bundesverfassung war sicher das Inkraft­treten des Beitrittsvertrages Österreichs zu der Europäischen Union mit 1. Jänner 1995. Hier möchte ich nur den Vorrang des Gemeinschafts­rechts vor dem nationalen Recht ansprechen.

Welche Auswirkungen haben nun eine Kon­ventsdebatte und allfällige Verfassungsänderungen auf unser Bundesland? Zu allererst muss aus der Sicht unseres Bundeslandes jedenfalls sofort auf eines der sogenannten Baugesetze, die in Lehre und Judikatur unbestritten sind, verwiesen werden. Das bundesstaatliche oder föderalistische Prinzip muss Grundlage und Ausgangspunkt jedes Verfas­sungsdiskurses sein und es lautet, „Österreich ist ein Bundesstaat“. Dies ist im Artikel 2 Abs.1 veran­kert. An diesem Grundprinzip darf meiner Meinung nach nicht gerüttelt werden, auch wenn manche Vertreter im Konvent anderer Meinung waren, so zum Beispiel Prof. Wilhelm Brauneder, der wie folgt zitiert ist: Ich bin durchaus ein Anhänger des Föde­ralismus, aber unsere Länder haben keine staatli­che Tradition – er wiederholt das dann – haben keine staatliche Tradition. Im Verfassungsstaat vor 18 hatten sie den Stellenwert kommunaler Ver­bände höchster Ordnung. An diese Kommunalver­bände, ich will jetzt fast sagen Großgemeinden, hat man 1920 Rechte angehängt um sie zu Bundes­staaten aufzuwerten. Bauneder will diese Aussage als Denkanstoß verstanden wissen. Nehmen wir also diese Aussage als Anstoß zum Denken.

Aus meiner Sicht - ich muss jetzt laut denken, sonst können Sie nicht mitdenken - aus meiner Sicht ist die Stellung der Bundesländer eine ganz klare: Zum Ersten können die Bundesländer vor 18 keine staatliche Tradition haben, weil es vor 18 keinen modernen nationalen Staat gab sondern eine Monarchie. Zum Zweiten ist genau deshalb die zumindest territorial gesehene Tradition in den Bundesländern eine viel länger bestehende als die Tradition der Republik. Und zum Teil gab es in einigen Bundesländern schon, bevor es die Repu­blik gab, viel deutlichere demokratische Bestrebun­gen als das auf nationalstaatlicher Ebene der Fall war. Und zum Dritten, führt man sich den vor allem in den westlichen Bundesländern sehr ausge­prägten Landesstolz, führt man sich diesen vor Augen, kann man sehr wohl von einer sehr ausge­prägten landesstaatlichen Tradition sprechen.

Das bundesstaatliche Gefüge nach 1918 musste sich selbstverständlich kontinuierlich um Akzeptanz bemühen. Wie sich aus den Ereignissen nach 33 ablesen lässt, ist ja auch eine Bundesver­fassung allein, diese wurde ja 1920 installiert, noch nicht imstande, einen Bundesstaat überhaupt zu­sammenzuhalten. Vielmehr bedurfte es nach 1945 einer Reihe kluger, besonnener und vorausden­kender politischen Vertreter aller Lager sowie aller Bundesländer.

In diesem Zusammenhang bereitet mir das nächste Zitat besondere Freude. Darf ich es aus einem Buch meines Sitznachbarn Prof. Sigi Nasko entnehmen. Der Buchtitel lautet: Karl Renner zwi­schen Anschluss und Europa. Wiedergeben möchte ich eine kurze Sequenz der Korrespondenz Renners angesichts der wichtigen Einbindung der Länder in der schwierigen Zeit des Wiedererste­hens in der Zweiten Republik.

Angesichts der für die Republik schicksalhaften Entscheidungen die bevorstehen wäre nichts mehr erwünscht als dass die Landesregierungen sowie die politischen Parteien aller Länder durch feierliche Beschlüsse die Wiedervereinigung der österreichi­schen Länder unter die Wiener Zentralregierung urgieren, wobei sie sowohl die Zusicherung der provisorischen Staatsregierung vom Mai so bald als möglich eine Länderkonferenz einzuberufen her­vorheben und die Staatsregierung auffordern mö­gen, alle Vorkehrungen zu treffen, dass diese Län­derkonferenz sofort stattfinde. Die im Herbst 1945 einberufene Länderkonferenz, meine Damen und Herren, war somit eine der wichtigsten, wenn nicht die wichtigste und das bedeutendste Zusammen­treffen der Vertreter der Bundesländer zum Wie­deraufbau des föderalen Staates Österreich!

Es steht für mich sowie für den sozialdemokra­tischen Klub in diesem Haus außer Zweifel, dass eine neue Verfassung nur Sinn machen kann, wenn sie zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in Nie­derösterreich bzw. der gesamten Republik umge­baut wird. Vor dem Hintergrund einer immer größer werdenden Europäischen Union ist es für die Men­schen in unserem Bundesland sehr wichtig, in der Gemeindevertretung, in den Bezirksverwaltungsbe­hörden sowie in sämtlichen Anlaufstellen des Lan­des Niederösterreich verlässliche Partner zu finden. Verlässlichkeit der Partner natürlich in allen Berei­chen. Von der Verlässlichkeit der Verwaltung sowie der Verlässlichkeit und - in diesen Tagen auch nicht selbstverständlich - von der Erreichbarkeit der Ge­richtsstandorte bis zur bürgerfreundlichen und ser­viceorientierten Gemeindestube.

Von höchster Priorität ist für uns Sozialdemo­kratinnen und Sozialdemokraten die Verankerung der öffentlichen Daseinsvorsorge in einer neuen Verfassung. Das heißt, eine Daseinsvorsorge, die ohne Gewinnabsicht funktionieren muss. Von enormer Bedeutung, hat auch mein Vorredner schon angesprochen, ist für die Erledigung der zu erfüllenden Aufgaben der Länder und Gemeinden selbstverständlich die Frage der Verteilung der finanziellen Mittel. Unser Präsident unseres Ge­meindevertreterverbandes Bernd Vögerle spricht in diesem Zusammenhang von der Parität der Ge­bietskörperschaften und vom Ausgleich finanzwirt­schaftlicher Regelungen. Mit dem Spannungsfeld Konventsergebnisse und Kommunalaufgaben wird sich an späterer Stelle mein Kollege, Abgeordneter Thumpser, noch detaillierter befassen.

Sehr positiv stehen wir etwa dem Vorschlag gegenüber, dass praktisch jede Entscheidung der Verwaltung in Hinkunft von einem unabhängigen Landesgericht überprüft werden soll. Es sind im Entwurf neun Landesverwaltungsgerichte sowie ein Bundesverwaltungsgericht zur Kontrolle durch un­abhängige Richter vorgesehen. Die Umsetzung dieser Idee würde zweifellos einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung des Rechtsschutzes so­wie eine beachtliche Verfahrensbeschleunigung für unsere Bürgerinnen und Bürger darstellen. Zudem würde das föderalistische Prinzip durch die Verän­derung deutlich vertieft.

Relativ große Annäherung gab es unter den Mitgliedern des Konvents bezüglich einer längst überfälligen, übersichtlichen und geschlossenen Verankerung von Grundrechten in Form eines Grundrechtskatalogs. Während man sich über die Auflistung dieser Grundrechte relativ gut verständi­gen konnte, scheiterte ein weitergehender Konsens allerdings an der Einklagbarkeit dieser Rechte. Ein Grundrecht, welches nicht einklagbar ist gleicht somit einem zahnlosen Tiger.

Geschätzte Damen und Herren! Wieder einmal muss ich auch auf die Wahlaltersenkungsdebatten zurückgreifen. Besonders bedauerlich aus der Sicht von uns sozialdemokratischen Abgeordneten in diesem Haus, dass der Dissens der Konventsmit­glieder, was die Senkung des Wahlalters betrifft, keinen Schritt weiterfinden konnte. Sie erinnern sich an die zahlreichen Debatten, die hierüber schon geführt wurden von dieser Stelle aus. Auffäl­lig war für uns allerdings die Tatsache, dass Klub­obmann Schneeberger den Fiedler-Entwurf lobte, obwohl dieser Wählen mit 16 auf Gemeindeebene vorsieht. (Zwischenruf bei Abg. Dr. Michalitsch.)
Ist auch schon viel.

Ich muss noch einmal darauf eingehen, warum wir Wählen mit 16 doch für eine wahnsinnig gute Sache halten. Zum Ersten, die empirischen Daten, Sie wissen das. Die jungen Leute wollen wählen, das beweisen die sehr hohen Wahlbeteiligungen bei den Wahlen, die bisher stattgefunden haben, wo es ihnen möglich war, ihre Stimme abzugeben.

Zum Zweiten ist natürlich immer wieder festzu­halten, dass gerade auch sehr junge Menschen dieselben Steuern und Abgaben zahlen wie alle anderen Menschen und sie aus diesem Grund auch mitentscheiden sollten wie eine allfällige Steuer- und Abgabenquote ihre Lebenssituation beein­trächtigt.

Zum Dritten treffen viele Jugendliche während dieses Altersspektrums eine das gesamte weitere Leben beeinflussende Richtungsentscheidung der Berufswahl. Sofern man angesichts von den neu­esten Arbeitsmarktdaten und den horrenden Zahlen was die Jugendarbeitslosigkeit betrifft nicht sowieso zynisch von Berufsqual sprechen müsste.

Zum Vierten müssen sich junge Leute über die Teilnahme im Straßenverkehr - nur ein Beispiel - auch vor Gerichten verantworten. Die Gründe für eine Wahlaltersenkung würde noch einigen Raum benötigen, der heute nicht verfügbar ist. Deshalb führe ich zu guter Letzt das nicht wegzudiskutie­rende Argument an, dass jede Ausweitung des Wahlrechts stets Ausdruck des Fortschritts der Demokratie war und ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich komme nun zu einem Thema der österrei­chischen Politik, welches ebenfalls ohne historische Betrachtung nicht nachvollzogen werden kann. Jetzt habe ich das aber schon sehr ausführlich gemacht und muss aus Zeitgründen darauf eben auch verzichten. Aber wie eingangs angesprochen hat auch die Sozialpartnerschaft die Erste und Zweite Republik sehr deutlich geprägt. Es wurden soziale, gesellschaftliche, wirtschaftliche, also hochpolitische Entscheidungen in diesem Gremien getroffen ohne dass sie ausreichend in der Bun­desverfassung definiert waren. Insofern ist es für uns auch sehr erfreulich, dass es den großen Schritt geben wird, die Annäherung oder die An­passung an die Realverfassung auch in der Bun­desverfassung, einer allfällig neuen, einmal nieder­zuschreiben, nämlich die verfassungsrechtliche Verankerung von Teilen der Vertreter der Sozial­partnerschaft, nämlich der Arbeiter-, Wirtschafts- und der Landwirtschaftskammern.

Die Legitimation dieser Entscheidung der So­zialpartner würden auf eine neue Ebene gestellt und der zweifelhafte Begriff des Schattenkabinetts, der Jahrzehnte schon durch die politischen Dis­kurse eilt, würde abgeschwächt sein oder nicht mehr zutreffen.

Vielleicht erinnern Sie sich noch an die vor ei­nigen Jahren sehr laut geführte Debatte über die Abschaffung der Kammern. Die Stimmen ver­stummten, wie Sie wissen, schlagartig bei den Ur­abstimmungen, wo sich die Mitglieder für die Bei­behaltung der Kammerlandschaft aussprachen. Und in diesem Sinne ist es wirklich für uns sehr erfreulich, dass dieser Ausdruck der österreichi­schen republikanischen Art auch in der Verfassung sich wiederfinden soll.

Zuletzt, sehr geehrter Herr Präsident, ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir noch einen Gedanken weiterzutragen von Prof. Gerhart Holzinger zu den Konventsergebnissen. Prof. Holzinger ist Ihnen und mir selbstverständlich noch in bester Erinnerung anlässlich seiner brillan­ten Gastrede zum NÖ Verfassungstag. Er hat am 28. Jänner 2005 im Konvent sich folgend geäußert: Mir geht es vor allem darum, an diejenigen zu ap­pellieren, die es in weiterer Folge in der Hand ha­ben, dieses Beratungsergebnis im Österreich-Kon­vent in verfassungsrechtliche Regelungen umzu­setzen. Auch wenn meines Erachtens von vornher­ein unrealistisch war, einen umfassenden Konsens zu allen nur denkbaren Reformüberlegungen zu

erzielen, so sollte das so weit gediehene Reform­projekt jedenfalls zu Ende geführt werden. Und zwar nicht im Sinne alles oder nichts, sondern nach dem Motto so viel wie möglich.

Zu guter Letzt bin ich der Auffassung, dass wir uns gerade in Fragen des Bundes- und Landes­verfassungsrechtes keiner verordneten Eile unter­werfen sollten. Insofern ist manche Aufgeregtheit anlässlich des sogenannten Scheiterns des Kon­vents vielleicht überhöht, da wir diese dialektischen Debatten um eine allfällige neue Verfassung, wie ich denke, in einer mittlerweile gefestigten moder­nen Demokratie führen.

Ich habe während meines gesamten Redebei­trages versucht darzustellen, dass Zeiten, in denen sich Staaten eine Verfassung geben, fast immer mit dramatischen gesellschaftlichen Umbrüchen ein­hergehen. Denken Sie an die Revolution 1848, die darauf folgenden nahezu ununterbrochenen Wahl­rechtskämpfe. Man denke hier an das besonders spät erkämpfte Frauenwahlrecht. Kurzum münde­ten diese Kämpfe schließlich in der Verfassung von 1920.

Unsere Bundesverfassung ist im Vergleich zu den Verfassungen anderer Staaten durchaus auch nicht in die Jahre gekommen. Es gibt deutlich ältere Verfassungen und schließlich soll eine Bundes- oder Landesverfassung nicht am Geburtsjahr, son­dern am Inhalt gemessen werden. Und es ist halt ganz einfach so, wie der überzeugte Demokrat Hans Kelsen schon vor 100 Jahren adjustiert hat: Soll Gesellschaft, soll gar Staat sein, dann muss eine bindende Ordnung des gegenseitigen Verhal­tens der Menschen gelten, da muss Herrschaft sein. Müssen wir aber beherrscht werden, dann wollen wir nur von uns selbst beherrscht sein. Kurzum, führen wir diese Debatte im Sinne einer lebendigen Demokratie weiter. Zu messen ist das Ergebnis allerdings ausschließlich am Fortschritt für die Bürgerinnen und Bürger unseres föderalen Bundesstaates und somit für alle Niederösterrei­cherinnen und Niederösterreicher. Ich danke Ihnen sehr herzlich. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweiter Präsident Sacher: Ich erteile nun Herrn Abgeordneten Moser das Wort.

Abg. Moser (ÖVP): Herr Präsident! Ge­schätzte Damen und Herren des Hohen Hauses!

Österreich-Konvent und die Verfassung ist heute in der Aktuellen Stunde Thema dieser Dis­kussion. Und ich meine, dass es wichtig ist, uns dieses Themas auch im NÖ Landtag hier nicht nur zu stellen, sondern die möglichen Auswirkungen auch entsprechend zu diskutieren.

Ich meine, dass ich heute in meiner Funktion als Ausschussvorsitzender des Kommunal-Aus­schusses vor allem die Sicht der Gemeinde, diesen Aspekt in dieser Verfassung vielleicht stärker be­leuchten möchte und dass es wichtig ist, den Zu­sammenhang zwischen den Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden, der ja letztendlich auch in dieser Verfassung zum Ausdruck kommt, hier zu dokumentieren.

Es ist schon ein bisschen eigenartig wenn die Frau Abgeordnete Renner zuerst gemeint hat, ja, sie hat richtig zitiert ein Buch des Kollegen Nasko wo es darum gegangen ist, dass die gemeinsame Vorgangsweise der Länderkonferenz in der Nach­kriegszeit hier sehr positiv, der gemeinsame Geist hervorgegangen ist. Und andererseits hat sie einige Sätze vorher gemeint, sie hat schon vorweg ge­wusst, da wird nichts herauskommen. Da könntet ihr euch, liebe Sozialdemokraten, ein bisschen schon an die Geschichte erinnern, wie damals die Zusammenarbeit in unserem Lande funktioniert hat und das darf ich euch in diesem Zusammenhang schon ins Stammbuch schreiben. Weil ich glaube, es hat vielleicht ein bisschen daran gescheitert, den Zentralismus zu verlassen. Es hat auf der Bundes­ebene daran gescheitert, weniger dem Föderalis­mus zu frönen. Das waren, glaube ich, die Punkte, warum ihr euch für eine moderne Verfassung nicht durchringen konntet. Das muss man festhalten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Weninger: Das war heute Zentralismus pur! Heute habt ihr es uns vor­geführt! – In der Folge anhaltende Unruhe bei der SPÖ.)

Ich meine daher, Herr Kollege Weninger, ihr habt euch halt ein bisschen der sachlichen Argu­mentation entzogen. Wiewohl ich hier durchaus festhalten darf, und der Klubobmann Schneeberger hat das ja deutlich angesprochen, es gab ja eine sehr sachliche Arbeit. Und in vielen Bereichen war man sich ja einig wo sachlich gearbeitet wurde. Aber offensichtlich war es nicht möglich über die rote Brille durchzublicken und ganz einfach wirklich den Staat im Vordergrund zu sehen und das Ge­meinwesen für die Bevölkerung zu sehen. Da ist die Kurzsichtigkeit offensichtlich durchgeschlagen. (Abg. Weninger: Bei einer schwarzen Brille bist blind!)

Uns geht es darum, dass es, glaube ich, wich­tig ist, hier in einer neuen Verfassung weniger Zent­ralismus festzumachen und die Aufwertung des Föderalismus hier entsprechend zu berücksichti-

gen. Und was ganz wichtig ist, dass das bundes­staatliche Prinzip hier Berücksichtigung findet. Und ich meine, dass dieser Verfassungsentwurf des Präsidenten Fiedler, der kürzlich vorgelegt wurde, eine gute Diskussionsgrundlage darstellt für eine weitere Verfassungsreform. (Abg. Weninger: Ich habe von zwei Mandaten geredet! – Weiterhin Un­ruhe bei der SPÖ.)

Doppelzüngigkeit gibt’s bei euch in verschie­denen Bereichen, Herr Klubobmann Weninger. Da könnte man noch sehr lange darüber diskutieren. Mache ich gerne. Ich möchte das aber nicht von meiner Redezeit abzweigen. Es geht darum, dass bereits, und auch das sollten wir festhalten, in der Präambel der programmatische Satz, Österreich ist ein Bundesstaat. Und es ist ein harmonisches Ge­flecht zwischen Bund, Länder und Gemeinden. Und ich meine daher, dass es wichtig ist, dass die Ge­meinden hier als gleichwertiger Partner in diesem Bundesstaat zu sehen sind. Diese Gleichwertigkeit ist natürlich auch nicht nur eine staatstheoretische Frage, sondern auch eine sehr praktische Frage wie das in der Umsetzung letztendlich erfolgt.

Jedenfalls muss zu erwarten sein, dass bei ei­ner neuen Verfassung ein Schritt zu mehr Bürger­nähe gemacht wird. Und die Kompetenzverteilung, die dazu notwendig ist zwischen den Gebietskör­perschaften sind natürlich zwischen Bund und Län­der zu verhandeln, aber in jedem Fall sind hier die Gemeinden um ihre Interessen als gleichberech­tigter Partner zu wahren, auch stark einzubinden. Es geht also darum, dass der Föderalismus und die Subsidiarität ganz einfach in einer zukünftigen Verfassung stark ihren Niederschlag finden.

Ich finde es wichtig, dass festgemacht wird, dass jede und jeder Österreicher letztendlich in einer Gemeinde lebt, dass wir eine flächende­ckende Gebietskulisse von Gemeinden auch zu­künftig haben. Und dass es vor allem für jeden Bürger möglich ist, in einer Heimatgemeinde zu leben in der er sich wohl fühlt. Aus der Sicht der Gemeinden sind meiner Meinung nach vor allem zwei Punkte sehr wesentlich. Auf der einen Seite ist die Gemeinde ein zentrales Gliederungselement in unserem Staatsgefüge. Sie muss weiterhin als sol­ches Gliederungselement verankert bleiben. Und zum Zweiten müssen wir darauf bestehen, dass es der Gemeinde unentziehbare Aufgaben gibt des eigenen Wirkungsbereiches.

Ich meine da zunächst einmal die Frage der Daseinsvorsorge. Die Aufnahme der Daseinsvor­sorge in den Aufgabenkatalog des eigenen Wir­kungsbereiches ist nicht nur ein lang ersehnter Wunsch von den Gemeinden, sondern es ist eine sehr klare Forderung die damit in Erfüllung geht. Und es wird damit den Kommunen ausdrücklich die Gewährleistungsverantwortung für die kommunale Daseinsvorsorge übertragen. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt, ein verfassungsmäßiger Schritt für die Bürgerinnen und Bürger.

Die Frau Abgeordnete Renner hat davon ge­sprochen vom Dissens, den es gegeben hat im Verfassungskonvent, vor allem in der Frage des Wahlalters. Es muss hier sehr klar festgestellt wer­den, dass der vorgeschlagene Weg zur Senkung des Wahlalters ausschließlich auf einer Gebiets­körperschaftsebene, nämlich auf der Gemeinde­ebene, nicht ein Experiment sein soll, sondern es letztendlich eine Frage der Reife eines Menschen ist, wo er zu entscheiden hat. (Abg. Mag. Renner: Das steht aber drinnen! – Abg. Kautz: Wie ist das in der Steiermark? Im Burgenland?)

Ich meine, es kann nicht sein, dass die Ge­meinden als Experimentierebene hergenommen werden. Für uns ist das eine Frage der persönli­chen Reife. Und wenn die persönliche Reife gege­ben ist, dann sollte man ... (Abg. Mag. Fasan: Das glaubst aber selber nicht!)
Entschuldige, Herr Kollege, für mich ist es genauso wichtig zu entscheiden, die Verantwortung genauso groß wahrzunehmen, ob ich beim Bund entscheide, beim Land entscheide oder bei der Gemeinde ent­scheide. Das ist keine Frage der Zuordnung einer ordnungspolitischen Ebene, sondern es ist für mich eine Frage der Reife eines Menschen.

Jetzt sage ich Ihnen ein Zweites: Glauben Sie, dass es mehr Verantwortung und Reife braucht, ein Auto zu steuern was erst mit 18 oder mit 17 mit dem Probeführerschein möglich ist, aber eine Ge­meinde oder einen Staat steuern darf man schon früher? Auch das ist miteinander abzustimmen. (Unruhe im Hohen Hause.)

Ich sage Ihnen noch ein Beispiel: Meine Tochter ... Durch Mitentscheiden wird gesteuert letztendlich, überhaupt keine Frage. Denn das Be­wusstsein, wie eine Gebietskörperschaft sich zu­sammensetzt, damit kann der Wähler sehr wohl bestimmen, wie in der Gemeinde die demokrati­sche Zusammensetzung ist.

Ich sage Ihnen noch eines: Meine jüngere Tochter wird im Dezember 18 Jahre alt. Sie hat wie des öfteren ein neues Handy bekommen diese Woche. Der Handyanbieter schickt mir diesen Ver­trag und sagt, lieber Erziehungsberechtigter, unter­schreibe! Ja, Freunde, ist das in Einklang zu brin­gen? Ein Handy darf man nicht persönlich kaufen, aber eine Entscheidung für den Staat darf man treffen oder für die Gemeinde? Ich glaube, es ist hier sehr wohl in diese Richtung nachzudenken, wann ... (Abg. Weiderbauer: Was ist mit den ande­ren Entscheidungen? – Abg. Waldhäusl: Sind die Steirer anders?)

Ich glaube, da liegt ein Missverständnis vor. Wenn die Reife der Entscheidung gegeben ist, mit welchem Alter auch immer wir das politisch ge­meinsam lösen, ob mit 18, mit 17, mit 16. Da muss aber eine Durchgängigkeit gegeben sein. Das nenne ich Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Jugend. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn wir von Demokratie reden, liebe Freunde, dann geht es aber schon auch darum, dass wir verschiedene Elemente haben, Demokra­tie besser auszuüben. Ich denke hier an die Brief­wahl wo sich die Sozialdemokraten weitgehend auch in der Vergangenheit der Diskussion entzogen haben um hier ein positives Ergebnis zu bringen. Ich meine, im Zeitalter der Mobilität und der Ver­waltungsreform wäre es wichtig, gerade das Ele­ment der Briefwahl hier stärker mit einzubinden.

Ich komme zu einem weiteren Punkt und zwar zur Frage der Kontrolle. Wir stehen zu einer klaren Kontrolle auch in den Gemeinden, ob unter oder über 20.000 Einwohner, ist überhaupt keine Frage. Man muss aber klären, ob eine weitere Kontrollin­stanz durch einen Rechnungshof nicht eine zu starke, eine überschneidende Bürokratie darstellen würde, zumal wir ja bereits eine dreistufige Kon­trolle, wenn ich die Oppositionen hier in den Ge­meinden dazurechne, habe. Daher meine ich, dass es wichtig ist, dass hier, glaube ich, eine Über­schneidung nicht zielführend ist.

Ich meine aber, dass es wichtig ist, dass vor allem der Weg der Vorstellung bei der NÖ Landes­regierung als Rechtsmittel im Bescheidverfahren durchaus ein wichtiger Punkt ist der beibehalten werden soll. Und ich glaube, dass die Landesregie­rung an sich als Aufsichtsbehörde hier einerseits ein gutes kontrollierendes Organ für die Gemeinden ist und andererseits, glaube ich, wird es wichtig sein, dass diese Aufsichtsbehörde durchaus auch im Sinne eines Controllings Schlüsse ableiten lässt von dieser Kontrollarbeit und hier Hilfestellungen für die Entscheidungen der Gemeinde und die weitere Vorgangsweise auch gegeben sind.

Wichtig ist, dass die Gemeinde an sich auto­nom Vermögen verwalten kann, autonom ihre Haushalte führen kann. Und das alles ist natürlich wichtig auch in der entsprechenden Verfassung. Genauso wie es die Bestandsgarantie der Einheits­gemeinde für uns ist.

Und wenn die Abgeordnete Renner angeführt hat und gemeint hat, naja, die Kommunalverbände sind dann eine Großgemeinde und ähnliches. Wir lehnen diese Gebietsgemeinde ganz klar ab. Wir wollen eine Einheitsgemeinde, die ein volles Ser­vice für den Bürger bietet. Wir wollen einer Ge­meinde, wo die Grenzen auch verfassungsrechtlich festgelegt sind, und wo – und das sehe ich sehr positiv in dem Entwurf – Gebietsveränderungen nur dann erfolgen, wenn es in Form einer Volksab­stimmung festgelegt wird. Denn es gibt eine Viel­zahl von Gemeinden die hervorragend übergreifend zusammenarbeiten. Wir haben diese Woche vom Österreichischen Gemeindebund erst den Innovati­onspreis verliehen. Eine niederösterreichische Ge­meinde war mit einem ganz tollen Projekt hier mit dabei, nämlich die Gemeinde Grafenwörth. Der Herr Abgeordnete Mag. Riedl ist dort Bürgermeis­ter, der den Innovationspreis für Niederösterreich erhalten hat. Dass eine Gemeinde in Partnerschaft mit anderen Gemeinden hier eine tolle Lösung für die betriebliche Entwicklung in seiner Gemeinde wahrnimmt. (Beifall bei Abg. Hiller.) Ich gratuliere Herrn Abgeordneten Mag. Riedl zu seiner Tätigkeit und zum Preis, zum Innovationspreis 2005.

Die Gemeinden nehmen ihre Aufgaben für die Bürger eben wirklich effizient wahr. Die Gemeinden sind die den Bürgern nächste Behörde, die Ge­meinden können die Betroffenheit der Bürger auch wirklich nicht nur genau kennen, sondern auch die Wünsche bestmöglich erfüllen. Sie nehmen damit die soziale Verantwortung in der Gemeinde wahr und sie setzen entsprechende wirtschaftliche Im­pulse.

Ich darf daher zusammenfassend festhalten, dass für uns all das auch wichtig ist, dass die Auf­gaben- und Ausgabenverantwortung hier zusam­menspielt, dass die Gemeinden auch zukünftig ein starker Partner in der Mitwirkung im Zusammen­hang mit dem Finanzausgleich darstellen. Und ich meine, es wird wichtig sein, all das, was die Ge­meinden hier im Staatsgefüge einbringen, von den Aufgaben bis zur Finanzierung dieser Ausgaben auch durchgehend gemeinsam festzulegen. Thema Finanzausgleich ist hier angesprochen.

Ich stelle abschließend fest, unsere Gemein­den sind für die Bürgerinnen und Bürger zunächst einmal moderne Dienstleistungen. Sie sind schlanke Verwalter, sie sind gerechte Anwälte für unsere Bürgerinnen und Bürger und sie sind vor allem Wegbereiter für die Zukunft. Und das alles braucht einen verfassungsrechtlichen Rahmen. Ich meine daher, dass die Gemeinden in unserem Staat auf der einen Seite Bausteine unserer Repu­blik sind, andererseits aber Motoren in der Region. Die Aktivität der Gemeinde ist die eine Seite und der verfassungsrechtliche Rahmen der andere. Und ich darf die Aussage von Klubobmann Schnee­berger hier bekräftigen, dass es wichtig sein wird, wenn es jetzt aus schon angeführten Gründen nicht gelingt eine gemeinsame Verfassung in Summe zu verabschieden, dass die Punkte, die Konsens ge­funden haben, die vor allem für unsere Gemeinden wichtig sind, letztendlich so rasch als möglich auch zur Umsetzung gelangen. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweiter Präsident Sacher: Frau Abgeordnete Mag. Renner begehrt eine tatsächliche Berichti­gung.

Abg. Mag. Renner (SPÖ): Geschätzter Herr Kollege Moser! Sie haben mindestens dreimal den Namen Renner in den Mund genommen und ich fühle mich, ehrlich gesagt, nicht besonders wohl dabei. Sie haben mir offenbar nicht wirklich gut zugehört.

Ich habe erstens einmal gesagt, es war daher schon zu Beginn der Konventstätigkeit abzusehen, dass gravierende divergierende Standpunkte gene­rell sehr schwer einer Auflösung zugeführt werden können. Da steht nicht drinnen, da wird nichts her­auskommen, sondern es wird sehr schwierig.

Zum Zweiten sagen Sie, ich habe geredet von Kommunalverbänden höchster Ordnung. Ich habe dieses Wort schon in den Mund genommen, habe allerdings den Brauneder zitiert und mich danach gegen dessen Meinung gewandt. Und zum Dritten sind Sie der Meinung, dass Wählen mit 16 keine Gemeinderatsspielebene sein darf. Genau das steht aber im Fiedler-Entwurf drinnen und er hat von Ihrer Seite sehr viel Lob bekommen. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweiter Präsident Sacher: Nun erteile ich Herrn Abgeordneten Mag. Ram das Wort.

Abg. Mag. Ram (FPÖ): Geschätzter Herr Prä­sident! Werte Mitglieder des Landtages! Landesre­gierungsmitglieder sind ja leider keine anwesend. Das spricht natürlich auch dafür wie der Landtag hochgehalten wird. Wenn wir uns heute schon un­terhalten über die Bedeutung der Landtage dann finde ich es irgendwie schade, dass das in Nieder­österreich scheinbar nicht so gelebt wird, sondern es wird nur davon gesprochen. (Beifall bei Abg. Weiderbauer.)

Jetzt kommen wir zum eigentlichen Punkt zu dem wir ja heute schon einiges gehört haben. Wir haben ja schon einmal über den Österreich-Kon­vent hier in diesem Hause diskutiert. Die meisten oder alle Redner haben sich hier dafür ausgespro­chen, dass es zu einer Stärkung der Bundesländer und des Föderalismus kommen sollte. Ich glaube, dass der Entwurf, der vorliegt, ein erster Schritt ist zu einer neuen, zeitgemäßen Verfassung. In den Beratungen ist es – und auch darüber wurde schon gesprochen – leider nicht vollkommen gelungen, die parteipolitischen Grenzen zu überwinden. Das ist sehr schade, das wäre schön gewesen. Aber die Beratungen haben im Endeffekt sehr viele neue, ausformulierte Vorschläge gebracht. Und ich möchte an dieser Stelle es auch nicht lassen, den Mitarbeitern zu danken, jenen die sich eingebracht haben seitens des Landes Niederösterreich. Vor allem dem Herrn DDr. Lengheimer, aber auch na­türlich dem Klubobmann Mag. Schneeberger und natürlich auch der Frau Klubobfrau Dr. Petrovic. Wir haben ja in der Präsidiale des NÖ Landtages re­gelmäßig über diese Thematik gesprochen und alle haben sich hier eingebracht. Und vor allem sehr interessiert haben mich die Stellungnahmen von Frau Dr. Petrovic, weil ich glaube, dass hier doch mit ganzem Herzen gearbeitet worden ist.

Es wurde heute schon einiges angesprochen. Seitens der Freiheitlichen vermissen wir einige unserer Forderungen in diesem Entwurf, einige finden sich wieder, wie zum Beispiel die Veranke­rung von Kinderrechten und von Rechten älterer Menschen. Aber auch – und das wurde heute auch schon angesprochen – die Forderung nach Wählen mit 16 auf Gemeindeebene. Und ich muss dem Kollegen Moser ein bisschen widersprechen. Ich glaube, Herr Kollege, es ist nicht so, dass die Ge­meindeebene hier als Experiment missbraucht wird, sondern ich glaube, das Gegenteil ist der Fall: Ge­nau auf der Gemeindeebene können auch junge Menschen mitentscheiden ohne dass sie der Ge­fahr von Manipulationen ausgesetzt sind, wie zum Beispiel durch Medien oder durch andere Kanäle, womit hier Manipulationen ausgeübt werden. Denn auf der Gemeindeebene ist es so, dass man hier den direkten Kontakt hat und hier eben derjenige, den man kennt, der eine gute Arbeit leistet, hier eben dementsprechend auch belohnt wird. Und ich glaube nicht, dass hier die jungen Wähler, dass die 16-, 17-Jährigen anders entscheiden als andere. Und da muss ich der Kollegin Mag. Renner voll­kommen Recht geben. Es ist sicher ein sehr positi­ver Schritt, dass das Ganze in diesem Entwurf sich wiederfindet.

Zu den Bundesländern: Es wurde ein Denkan­stoß von Prof. Brauneder angesprochen, und ich kenn’ den Prof. Brauneder sehr gut und habe mit ihm auch über diese Thematik schon öfter gespro­chen. Ich weiß nicht, wo die Kollegin Renner dieses Zitat her hat. Meine Erfahrung zeigt, dass sich Prof. Brauneder sehr wohl zu den Bundesländern be­kennt. Es waren ja die Länder, die 1918 durch ihren freiwilligen Beitritt die Republik gegründet haben. Und dies wird von Prof. Brauneder immer wieder betont. Also ich weiß nicht, wo sie das her hat, ich werde sie nachher fragen, kann mir das nicht so vorstellen.

Die Stärkung der Bundesländer in Bezug auf die Verwaltung ist sowieso ein Punkt den wir heute auch schon angesprochen haben. Das bringt natür­lich mehr Bürgernähe. Und vor allem was auch oft vergessen wird, es ist effizienter und auch ökono­mischer. Der Föderalismus ist, wenn er richtig or­ganisiert wird, und darüber sind sich alle Experten einig, moderner, ökonomischer und effizienter als eben ein Zentralismus. Man braucht ja nur ver­schiedene Staaten vergleichen. Vergleichen wir zum Beispiel Frankreich - Frankreich ist sehr zent­ralistisch organisiert - mit der Schweiz. Die Schweiz hat sehr viele Kantone, die eben ein sehr eigen­ständiges Leben haben. Und hier sieht man sehr wohl, dass die Schweiz im Vergleich zu Frankreich mit sehr viel weniger Beamten, gemessen an der Bevölkerungszahl, auskommt und dass die Ver­waltung funktioniert.

Der Bundesrat wurde heute auch schon ange­sprochen. Ich kenne einige Kollegen aus dem Bun­desrat, wenn ich hier in die Reihen schaue und alle wissen, dass sehr wohl die Länderinteressen von den Kollegen vertreten werden, dass es aber leider ein zahnloses Gremium ist. Und ich glaube, hier wäre es von Bedeutung, und das vermisse ich lei­der ein bisschen in diesem Entwurf, dass man den Bundesrat aufwertet.

Es gibt ja auch den Vorschlag von Herrn Prä­sident Mag. Freibauer, den Bundesrat zu moderni­sieren. Er soll zu einer echten Länderkammer auf­gewertet werden. Und hier sollte es aber auch so sein, und das wurde auch schon angesprochen, dass auch die Gemeinden einbezogen werden. Das bedeutet, die Gemeinden sollen Vertreter entsen­den, die Länder sollen verknüpft sein mit dem Bun­desrat. Das sollte man vor allem auch dadurch machen, dass die Landeshauptleute Mitglieder des Bundesrates sind. Dass aber auch die Mitglieder des Landtages gleichzeitig Mitglieder des Bundes­rates sein können.

Ein wesentlicher Punkt, und da werden mir die Kollegen, die ich ja aus dem Bundesrat kenne, sicherlich zustimmen, ist, dass eben der Bundesrat ein echtes Veto haben sollte. Weil ich glaube, die Länderinteressen kann man nur dann vertreten, wenn man auch ein echtes Veto hat, wenn die Inte­ressen der Länder dementsprechend beschnitten werden.

Geschätzte Damen und Herren! Es gibt sehr viele positive Effekte in diesem Vorschlag von Fiedler. Und es ist, glaube ich, doch so, dass man es so umsetzen sollte, dass man wie der Klubob­mann Schneeberger gesagt hat, sich auf jenes einigen sollte, wo ein breiter Konsens herrscht. Und das sind ja zum Glück einige Punkte und einige ganz wesentliche Punkte.

Mir persönlich ist es aber ein Anliegen, dass man alle anderen Punkte, wo vielleicht jetzt noch kein breiter Konsens herrscht, trotzdem dement­sprechend auch berücksichtigt und trotzdem auch darüber spricht. Vor allem auch im Bereich der Verwaltung. Ziel des Österreich-Konventes soll es auch sein, einen schlanken Staat zu erreichen. Dabei müssen die Bürgerinteressen im Vorder­grund stehen. Die Bürger freuen sich natürlich über eine Verwaltung die relativ günstig ist, aber diese Verwaltung sollte natürlich nicht dazu führen, dass die Rechte der Bürger beschnitten werden und dass gewisse Einrichtungen hier dementsprechend eingespart werden. Das wäre ganz, ganz wesent­lich, auch das festzustellen.

Aus niederösterreichischer Sicht ist allgemein zu sagen, dass eben hier einige Punkte noch kon­kret umgesetzt werden müssen und dass es an den politischen Entscheidungsträgern liegt, die Lehren aus den Diskussionen zu suchen und zu finden. Ich glaube aber, dass der Österreich-Konvent zumin­dest eines gezeigt hat: Dass es ein breites Be­kenntnis zu den Bundesländern gibt. Dass es auch ein breites Bekenntnis zu den Landtagen gibt. Des Öfteren wird vorgetragen die absurde Idee die Landtage abzuschaffen und statt dessen einen zentralistischen Großlandtag ins Leben zu rufen. Was das bedeuten würde, weiß jeder von Ihnen. Es würde zu einer Entfernung vom Wähler kommen, es würde zu einem Anstieg der Politikerverdros­senheit, der Politikverdrossenheit kommen und wäre sicherlich auch nicht billiger, wie immer be­hauptet wird, sondern es wäre nur von Nachteil.

Grundsätzlich kann ich abschließend noch feststellen, und das geht sich jetzt perfekt aus mit meiner Redezeit, es ist so, dass wir uns zu einem breiten Konsens bekennen. Ich freue mich, dass Sie anwesend sind, Herr Präsident, ich habe zu Beginn meiner Rede bemängelt dass die Regie­rungsmitglieder jetzt leider nicht da sind bei diesem wichtigen Punkt. Aber dass Sie hier sind, zeichnet uns jetzt zum Abschluss doch noch aus. Und darf abschließend festhalten, es wäre schön, wenn sich die Regierungsmitglieder ein Beispiel an Ihnen nehmen würden und auch dem Landtag die Wertig­keit entgegenbringen würden, die dem Landtag zusteht und von der immer auch gesprochen wird. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

Zweiter Präsident Sacher: Als nächste Red­nerin ist Frau Klubobfrau Dr. Petrovic zu Wort ge­meldet. Ich erteile es ihr.

Abg. MMag. Dr. Petrovic (Grüne): Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Konvent hat eineinhalb Jahre getagt und eine Fülle von Arbeitsergebnissen erstellt. Auch, und das wurde heute schon erwähnt, eine ganze Reihe von Konsenspunkten. Allerdings brauchen natürlich auch diese Konsenspunkte um letztlich geltendes Recht werden zu können eine Zweidrit­telmehrheit. Und ich glaube, es bringt nichts, da wechselseitig Schuldzuweisungen, insbesondere zwischen SPÖ und ÖVP zu verbreiten. Denn selbstverständlich wird es so sein, dass ein Kon­sens und damit eine Zweidrittelmehrheit nur erziel­bar ist, wenn sich die verschiedenen politischen Gruppen und Strömungen oder Parteien in dem Ergebnis irgendwo wiederfinden. Und wenn ein Vorredner angesprochen hat etwa das Wahlrecht und in einem Atemzug sich massiv gegen eine Wahlaltersenkung ausgesprochen hat, andererseits massiv für die Einführung der Briefwahl, dann würde ich sagen, das ist genauso ein Beispiel. Wenn die ÖVP in der Tat ... (Abg. Moser: Nicht einseitig! Auf einer Ebene! Sie müssen besser auf­passen!)

Ja wenn die ÖVP großen Wert legt auf die Einführung des Briefwahlrechtes dann wird sie auch darüber nachdenken müssen was anderen Parteien wichtige Punkte sind. Dann werden die ihrerseits auch darüber nachdenken, ob und in welcher Art und Weise sie sich einer Einführung der Briefwahl annähern können! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Aber praktisch mit der eigenen Forderungslatte dazustehen und zu sagen, aber das, was die ande­ren wollen kommt nicht in Frage, da kann man heute schon sagen, es wird diese Zweidrittelmehr­heiten nicht geben. Und ich glaube, es wäre in der Tat ... (Abg. Moser: Jetzt kommt die Frage was vernünftig und gut ist!)
Ja wissen Sie, die Vernünftigkeit, das ist eben et­was was sich auch aus dem jeweiligen politischen Standpunkt erklärt. In meinen Augen ist es hoch­gradig vernünftig das Wahlalter auf 16 abzusenken. Bei der Briefwahl habe ich größere Bedenken. Aber ich stehe nicht an darüber nachzudenken, sehr konstruktiv nachzudenken. Aber dass nur eine Seite nachdenken soll, das ist dem Wesen der De­mokratie entgegengesetzt. So wird es nicht gehen! (Beifall bei den Grünen. - Abg. Moser: Wir denken ja ständig nach!)

Also da wird die ÖVP dann irgendwann daste­hen und sagen, wir haben den Konvent scheitern lassen wollen. Ist auch eine Haltung, aber ich finde, allein die Ergebnisse, die im Konsens erreicht wer­den konnten, die wären es wert dass man auch zumindest sehr ernsthaft versucht sie umzusetzen.

Ein paar weitere Punkte. Es wurde immer ge­sagt, dieses Bekenntnis zur Aufwertung der Länder. Ich stimme gerne ein in dieses Bekenntnis. Weil ich es auch wirklich für wichtig halte, je mehr Kompe­tenzen gerade auf die europäische Ebene verlagert werden oder wandern, desto wichtiger, glaube ich, wird die Beachtung der regionalen Interessen, die Umsetzung der EU-Richtlinien dann entsprechend den regionalen Gegebenheiten. Und ich denke, die Länder sind historisch gewachsene und recht brauchbare Einheiten um so eine Umsetzung durchzuführen.

Nur, meine Frage ist, was heißt denn die Auf­wertung der Länder? Und das war ja der große Punkt an dem es sich immer gespießt hat, die Frage der Neuordnung der Kompetenzen. Ich glaube, wir wären schon einen Schritt weiter, wenn wir übereinstimmend feststellen könnten, für mich gilt das jedenfalls, ich halte den Kompetenzkatalog für dringend reparaturbedürftig.

(Dritter Präsident Ing. Penz übernimmt den Vorsitz.)

Wenn Sie nur einen Blick werfen in die Kom­petenzartikel der Verfassung, dann stellen Sie fest, auch mit relativ guter juristischer Vorbildung sind die unlesbar geworden. Geschweige denn einfach vollziehbar. Daher glaube ich, dass es auch eine Aufwertung wäre, nicht unbedingt ein Mehr, einfach eine längere Liste zu verlangen sondern wenn wir wieder abgerundete Kompetenzen, große Kompe­tenzfelder schaffen könnten und nicht diesen Fle­ckerlteppich, der eine sinnvolle Vollzugsmaßnahme oftmals behindert. (Beifall bei den Grünen und Abg. Dr. Michalitsch.)

Und natürlich hätte ich auch so einer dritten Kompetenzsäule sehr viel abgewinnen können. Das heißt, einer Regelung, dass eine Gebietskör­perschaft, wird wohl der Bund sein, werden wohl die Länder sein, eine Regelungskompetenz hat, dass aber ein anderes Gremium, beispielsweise der Bundesrat, feststellen kann, wenn sich diese Länderkompetenz nicht bewährt oder wenn die Er­gebnisse zu unterschiedlich sind für ein einheitli­ches Staatsgebiet, dass dann die Möglichkeit einer einheitlichen Regelung geschaffen werden soll. Wie auch immer. Objektive Feststellung - subjektive Feststellung. Das hätte schon was bringen können. Nur, das setzt auch voraus, dass man glaubt an die Handlungsfähigkeit und an die Fähigkeit des Bun­desrates, die Interessen der Länder gebührend wahrzunehmen. Und ich glaube, es sind die Län­der, die nicht wirklich daran glauben.

Denn es war im Ländervorschlag enthalten, dass man – das hat zwar geheißen oder lief unter dem Schlagwort „Aufwertung des Bundesrates“, in Wahrheit war das das Gegenteil. In Wahrheit hat man dann letztlich auf eine Mehrheit oder auf die Beschlussfassung der Länder Bedacht genommen. Über den grünen Vorschlag, den Bundesrat zu besetzen mit Landtagsabgeordneten, die automa­tisch eine stärkere Verpflichtung gegenüber ihren Bundesländern haben, wurde kaum ernsthaft dis­kutiert. Aber eine wirkliche Aufwertung des Bundes­rates wird nicht zustande kommen solang eigentlich niemand daran ernsthaft glaubt und man sagt, ja, wir lassen das halt nur so fortrennen und nehmen halt zur Kenntnis, dass von dort kaum eine wirkli­che Interessensvertretung erwartet wird. Ich halte das für schade, weil an sich spricht in einer entwi­ckelten Demokratie sehr viel für ein Zweikammern­system. Aber wie gesagt, dann muss auch ein echter Wille aus den Ländern dahinterstehen.

Die heutige Debatte rund um die UVP-Novelle, die hat eigentlich das Gegenteil bewiesen und war eigentlich für mich in dieser Richtung sehr entmuti­gend. (Beifall bei den Grünen und Abg. Weninger.)

Ein dritter Punkt, und der ist mir sehr wichtig. Was tun wir, wie auch immer, bis es zu einer Re­form kommt oder bis wir endgültig festgestellt ha­ben, die kommt nicht zustande, die scheitert? Da würde ja niemand die Länder daran hindern, die Landesregierungen daran hindern, einmal in Vor­lage zu treten mit einem Mehr an Demokratie. Das beziehe ich in Niederösterreich beispielsweise auf eine Reform der Geschäftsordnung hier im Lande, bevor die großen Bundesreformen in Angriff ge­nommen werden. Das würde aber auch de fakto natürlich die Landesregierung nicht hindern, ein Mehr an Demokratie einfach umzusetzen. Bei­spielsweise die Auskunfts- und Kontrollrechte groß­zügiger zu handhaben. Jenseits der Frage wie wir Normen auslegen. Und da stehen wir in Nieder­österreich nach wie vor vor der Situation, es gab zwar einen Konsens, das soll eigentlich nicht sein, dass es Bereiche der Vollziehung gibt, die ohne parlamentarische Kontrolle abgewickelt werden. De fakto haben wir das. Meine Frage: Wollen wir das weiter so handhaben? Wir bekommen hier etwa eine Anfragebeantwortung des Herrn Landes­hauptmannes in Fragen der mittelbaren Bundes­verwaltung, die Antwort, nicht Gegenstand des Fragerechtes. Das sind wichtige Materien, die etwa den Gesundheitsschutz betreffen, Staubbelastung, ganz aktuelles Thema.

Jetzt weiß ich, Sie haben eine andere Ausle­gung der entsprechenden Normen als wir. Wir wür­den das schon heute als rechtlich eigentlich erfor­derlich sehen dass hier die Landesvollziehungsor­gane antworten. Okay, da steht Rechtsmeinung gegen Rechtsmeinung. Aber es würde niemand die Mitglieder der Landesregierung und den Landes­hauptmann daran hindern, auf diese Fragen ein­fach eine Antwort zu geben. Von mir aus soll er immer im Vorspann hinzufügen, dass er sich ei­gentlich nicht dazu verpflichtet erachtet. Aber im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wäre es auf jeden Fall ein Ernstnehmen des Landtags als der Interessensvertretung der Bevölkerung und es wäre natürlich auch ein Mehr an Demokratie im Sinne besserer Informationsrechte. (Beifall bei den Grü­nen.)

Oder auch ein weiterer Bereich: Umsetzung von Erkenntnissen von Höchstgerichten. Auch da haben wir einen Bereich, natürlich wollen wir die Gewaltentrennung, wir wollen nicht, dass es wei­sungsgebundene Gesetzgebungsorgane gibt, wir wollen schon gar nicht, dass man in die Gerichts­barkeit irgendwie hineinregieren kann. Aber die Umsetzung von Höchstgerichtserkenntnissen, also da braucht man nicht irgendwie auf den Bund zei­gen und sagen, bitte, die haben da Versäumnisse. Das gilt auch hier fürs Land! Wir haben mehrere Verfahren, auch das leider fast durchwegs im Um­weltbereich, etwa was die Errichtung der B 301, S1 betrifft, wo wir feststellen, das Höchstgericht hat entschieden, die Erkenntnisse des Umweltverträg­lichkeitsprüfungsverfahrens sind zu berücksichti­gen. Ja, wer kann es durchsetzen? Wer schaut drauf, dass es passiert? Letztlich niemand.

Der Verfassungsgerichtshof hat gesagt, dem Verordnungsgeber, das ist hier der Wirtschaftsmi­nister, den kann man nicht mit Auflagen binden. Sei so. Aber dann müsste bei konkreten Verfahren, da müsste bei konkreten Baubewilligungen, Enteig­nungen und so weiter, zumindestens die UVP oder die Erkenntnisse aus dem UVP-Verfahren umge­setzt werden. Meine Frage an Sie: Passiert das? Wir stellen fest, das passiert nicht! Hier wird Obrig­keit pur inszeniert. Hier wird gebaut und gesagt, Umweltverträglichkeitsprüfung „schmecks“! Und das ist natürlich dann ein schwacher Standpunkt wenn ich dann auf den Bund zeige und sage, ei­gentlich solltet ihr die UVP-Verfahren nicht aus­höhlen, die Bürgerinnenrechte nicht aushöhlen, wenn wir im eigenen Land eigentlich nicht dafür Sorge tragen, dass Erkenntnisse des Höchstge­richtes auch wirklich auf Punkt und Beistrich umge­setzt werden. (Beifall bei den Grünen.)

Ganz aktueller Fall auch hier, Wasserrechts­verfahren, wieder im Zusammenhang mit der S1. Hier ist, und zwar durch das Land, einer Bürgerin­neninitiative die Parteistellung aberkannt werden. Und zwar aus formalen Gründen. Man hat den Ein­spruch so einer Bürgerinneninitiative nicht behan­delt. Das Höchstgericht hat jetzt festgestellt, das war nicht rechtmäßig. Man hätte dieser Bürgerin­neninitiative die Parteistellung nicht aberkennen dürfen. Das heißt, eigentlich ist der auf Basis einer rechtswidrigen Entscheidung ergangenen Wasser­rechtsbescheid damit hinfällig. Eigentlich sollte das heißen, wir halten jetzt so lange mit dem Bauver­fahren inne, bis über den Einspruch der Bürgeriniti­ative rechtskräftig entschieden worden ist. Meine Frage: Passiert das? Nein, es passiert nicht! Son­dern die bauen lustig, fröhlich darauf weiter, so, als hätte es dieses Höchstgerichtserkenntnis nicht gegeben.

Das heißt, meiner Rede kurzer Sinn. Ich bin sehr dafür, dass es zu einer Verfassungsreform kommt. Ich glaube, es werden sich insbesondere die Parteien, die für eine Zweidrittelmehrheit erfor­derlich sind, beide bewegen müssen damit das herauskommt. Und sie werden gut beraten sein, auch die Parteien, die jetzt noch nicht dafür erfor­derlich sind, auch in diese Beratungen mit einzube­ziehen. Es würde aber heute schon niemand die verantwortlichen Organe des Landes Niederöster­reich daran hindern, ein Mehr an Demokratie hic et nunc umzusetzen. Und ich glaube, es würde un­sere Glaubwürdigkeit bei weiteren Gesprächen und Verhandlungen wesentlich erhöhen wenn wir zuerst einmal vor der eigenen Türe kehren. Danke. (Beifall bei den Grünen.)

Dritter Präsident Ing. Penz: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Thumpser zu Wort.

Abg. Thumpser (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Eingangs eine Bemerkung: Auf Grund der An­wesenheit der Mitglieder des NÖ Landtages glaube ich, dass die sogenannte Aktuelle Stunde nicht nur nicht aktuell ist, sondern sie zeigt auch von wenig Interesse, vor allem von jener Partei, die sie einbe­rufen hat, von der ÖVP, weil recht viele Kolleginnen und Kollegen sind nicht hier anwesend. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweite Bemerkung zum Kollegen Moser. Der Kollege Moser agiert hier am Rednerpult so wie die ÖVP während der ganzen Konvent-Diskussion: Nur die ÖVP-Meinung ist die richtige und die vernünf­tige, alle anderen müssen sich unterordnen oder werden als Verhinderer abqualifiziert. Und nur die ÖVP-Meinung ist die staatstragende und alles an­dere wird durch die Parteibrille gesehen. Lieber Kollege Moser, schön langsam habe ich auch in diesem Zusammenhang das Gefühl, der einzige Grund für diesen Österreich-Konvent oder im Inte­resse des Österreich-Konventes ist, sich einen vierten Bund zu schaffen neben der Dreibün­destruktur, die Sie jetzt haben, und sich das Ganze auch noch verfassungsrechtlich absichern zu las­sen. Aber da kann ich Ihnen gleich sagen: Nicht mit uns! (Beifall bei der SPÖ.)

Und, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Wort auch noch, er ist zwar nicht hier, aber zum Kollegen Mag. Schneeberger, der ja auch über den Konsens sehr ausführlich berichtet hat, der sehr ausführlich auf den Konsens eingegangen ist. Ich habe halt ein Problem wenn auf der einen Seite immer der Kon­sens eingefordert wird und auf der anderen Seite Konfrontation gelebt wird. Und ich erinnere nur daran, dass wir eine Wahlrechtsdebatte auch im Bereich des Konvents hatten, wo Konsens einge­fordert wurde. Und auf der anderen Seite hat man das Wahlrecht zur Österreichischen Hochschüler­schaft einfach im Nationalrat geändert, nur weil es der ÖVP nicht gepasst hat. Und da sage ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, Konsens ist gut, Kon­sens ist notwendig, dann wenn er gelebt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon mehrfach betont, das Ergebnis dieses Öster­reich-Konvents ist ein sehr umfangreiches und deshalb möchte ich mich auf zwei Bereiche be­schränken. Und ich möchte mit einem Zitat begin­nen. Zitieren möchte ich den ÖVP-Bundesrat, einen derjenigen, der ja auch bei der Entstehung des Konvents maßgeblich beteiligt war, den Vordenker sozusagen der ÖVP in der Steiermark, den Herwig Hösele. Und er schreibt zum Thema Föderalismus: Der internationale Trend geht zur Regionalisierung, Dezentralisierung und Föderalisierung. Liebe Kolle­ginnen und Kollegen, was will uns Herwig Hösele damit sagen? Was will Herwig Hösele damit aus­drücken? Er gibt in seinem Bericht im „Format“ auch die Antwort darauf. Denn er schreibt: Die lau­fenden Diskussionen über Schließungen der diver­sen Bundeseinrichtungen in den Bezirken sind da­her eigentlich nach dem Grundsatz umzukehren, je weiter oben desto mehr abspecken, also nicht die Ausdünnung der Regionen und damit die Gefähr­dung des Bürgerservices und der regionalen Infra­struktur.

Und, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe in einem der wenigen Punkte, aber in diesem schon, dem Herwig Hösele Recht. Denn wenn man auch die Ergebnisse des Österreich-Konvents oder einige der Ergebnisse unter diesem Gesichtspunkt sich anschaut oder den Vorschlag des Herrn Präsi­denten Fiedler zum Österreich-Konvent, dann wi­dersprechen gewisse Punkte dieser Meinung von Herwig Hösele.

Und dazu ein Beispiel das in den letzten Wo­chen, aber leider auch in den letzten Tagen für Diskussionen gesorgt hat. Und das auch im Öster­reich-Konvent angedacht und behandelt wurde. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Schließung von Bezirksgerichten. Damit verbunden der Abbau der Bürgerinnenrechte, ein weiteres Weg von den Niederösterreicherinnen und Nieder­österreichern zu ihrem Recht, ein weiteres Zusper­ren und Zentralisieren und ein weiteres Ausdünnen der Regionen. Und unter diesem Gesichtspunkt, werte Kolleginnen und Kollegen, muss erst ein Konsens gefunden werden. In diesem Punkt wird es wahrscheinlich einen Konsens mit der Sozial­demokratie nur sehr schwer geben, weil wir uns dagegen wehren dass die Regionen ausgedünnt oder ausgehöhlt werden oder weil wir dafür stehen, dass maßgebliche Institutionen in den Bezirken verbleiben. (Beifall bei der SPÖ.)

Und liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird gerne von der ÖVP auch so praktiziert, dass, egal wer oder von welcher anderen Fraktion solche Problematiken aufgezeigt werden, es immer als Panikmache abgetan wird. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, die Frage der Bezirksgerichte ist Teil des Berichtes von Fiedler, ist Teil der Vorlage des Österreich-Konventes, geht aus der Neukonzeption der österreichischen Gerichtsorganisation aus dem Justizministerium heraus. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Bereich wird es mit der österreichischen Sozialdemokratie sicherlich keinen Konsens geben wenn das der Weg sein soll.

Ein weiterer Punkt - die Kollegin Renner war leider relativ lang -, ein weiterer Punkt der im Öster­reich-Konvent behandelt wurde, und es ist schon einige Male darauf eingegangen worden, die zu­künftige Stellung der Gemeinden und der Städte in der neuen Verfassung. Es stimmt schon, das hat der Kollege Moser ja auch gesagt, dass es in die­sem Verfassungsentwurf eine Bestandsgarantie gibt und ich glaube, dass diese Bestandsgarantie der kleinste gemeinsame Nenner war. Und ich möchte in diesem Zusammenhang nochmals dar­auf hinweisen, ich habe es vor rund zwei Jahren auch schon mal getan, dass leider 27 Vertreter des Bundes im Konvent, 18 Vertreterinnen der Länder gegenüber gesessen sind, aber nur 4 Vertreter der Gemeinden – ohne -innen, denn es waren nur Männer – gegenüber gestanden sind. Und so, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist auch aus meiner Sicht das Ergebnis des Österreich-Kon­vents, es spiegelt zum Teil die Kräfteverhältnisse im Konvent wider. Grundsätzlich muss es, wenn man es ernst meint, eine Partnerschaft auch in finanzwirtschaftlichen Regelungen mit den Ge­meinden geben. Dass dieser Punkt im Österreich-Konvent nicht geregelt ist, stößt, so glaube ich, in Niederösterreich auf Kritik. Und eine neue Verfas­sung, die im vorliegenden Entwurf meiner Meinung nach ja nur die Meinung des Finanzministeriums zum Thema Finanzverfassung widerspiegelt ist nicht das, was uns wir als sozialdemokratische Gemeindevertreter vorstellen.

Eine der föderalen Grundvoraussetzungen meiner Meinung nach für einen Staat ist, dass im Finanzausgleich, im Stabilitätspakt und beim Kon­sultationsmechanismus die Parität der Gebietskör­perschaften gegeben sein muss. Und auch da, glaube ich, trifft ein Sprichwort zu: „Ohne Geld ka Musi!“ Und da könnte man in diesem Bereich viele Gemeindebereiche anführen. Einer ist zum Beispiel nur die Frage der Bürgerinnenbeteiligung, die Frage der Bürgerinnennähe. Und ich glaube, dass gerade hier von den Gemeinden in nächster Zu­kunft sehr viel verlangt werden wird. Ich sage dazu, es ist wahrscheinlich das zukünftige Um und Auf der Bürgerinnenbeteiligung der Gemeinden. Doch dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen auch die finanziellen Mittel für die Gemeinden ge­geben sein um das dementsprechend durchzufüh­ren.

Ich möchte, der Kollege Moser hat es auch schon gesagt, ich glaube, dass auf eine dritte Schiene im Bereich der Gemeindekontrolle ver­zichtet werden kann. Nicht nur, also mir ist es als Bürgermeister wirklich egal ob ich neben der eige­nen, gemeindeeigenen Kontrolle noch vom Land, vom Bund oder vom Rechnungshof geprüft werde, nur sollte es meiner Meinung nach nur eine zweite Instanz sein, weil auch diese Kontrollen, sage ich jetzt einmal, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden dementsprechend binden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Österreich-Konvent … Eines der Ergebnisse des Österreich-Konvents könnte ja auch sein, und da könnte sich der Österreich-Konvent die niederöster­reichische Gemeindeordnung zu Nutze machen, nämlich dann wenn es darum geht, die Gleichstel­lung von Mann und Frau nicht nur als Lippenbe­kenntnis irgendwo in Sonntagsreden stehen zu lassen, sondern auch dementsprechend verfas­sungsrechtlich abzusichern und niederzuschreiben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was zur Zeit auf dem Tisch liegt ist ein Papier das die Arbeit aller Mitglieder des Österreich-Konvents dokumen­tiert, aber für mich noch lange keine neue Verfas­sung ist. Was auf dem Tisch liegt ist die Zusam­menfassung der Ausschusstätigkeiten von Herrn Präsident Fiedler. Und zurückkommend auf die Fragestellung ...

Dritter Präsident Ing. Penz: Darf ich Sie um den Schlusssatz bitten!

Abg. Thumpser (SPÖ): Habe ich schon be­gonnen: Zurückkommend die Fragestellung der heutigen Aktuellen Stunde, nämlich die Auswirkun­gen auf die Niederösterreicherinnen und Nieder­österreicher zur Zeit klar zu beantworten: Es hat zur Zeit noch keine Auswirkung, weil es im Parlament noch keinen Entwurf zur Beschlussfassung gibt. Danke schön! (Beifall bei der SPÖ.)

Dritter Präsident Ing. Penz: Zu Wort gemel­det hat sich Herr Abgeordneter Dr. Michalitsch.

Abg. Dr. Michalitsch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag!

Ein Blick auf die Anzeigetafel zeigt mir, dass ich 25 Minuten Zeit hätte über die Auswirkungen des Verfassungs-Konvents auf die Niederösterrei­cherinnen und Niederösterreicher zu sprechen. Das ist zwar sehr verlockend, aber ich glaube, die 1.200 Seiten Ausschussbericht und der umfangreiche Bericht des Präsidenten Fiedler können auch in kürzerer Zeit gewürdigt werden. Ich habe das je­denfalls vor.

Ich glaube, es liegt als Ergebnis einer vielmo­natigen Diskussion jetzt ein umfassendes Papier vor. Und ich finde es sehr gut, dass der Landtag von Niederösterreich sich damit in einer Aktuellen Stunde befasst. Verfassungsdiskussionen dauern immer lange. Und selbst unter der Not der Verhält­nisse von 1918 und 1920 hat es eben zwei Jahre gedauert bis unter dem Druck dieser Verhältnisse und der abgedankten, das ist ja alles dargestellt worden, der abgedankten Habsburger-Dynastie eine einigermaßen brauchbare Verfassung gefun­den war, die 1929 wieder nachgebessert werden musste. Das heißt, diesen Druck und diese Not­wendigkeit haben wir ja nicht. Umso schwerer ist es natürlich, einen Konsens in diesen Fragen zu fin­den.

Aber ich glaube, dass es trotzdem wertvoll war, sich diesen Fragen zu stellen, weil sich eben unser Umfeld verändert hat in diesen 85 Jahren seit es die Bundesverfassung gibt, insbesondere in den 10 Jahren wo wir Mitglied der Europäischen Union sind. Die Welt wandelt sich ja immer schneller. Und daher, glaube ich, war es notwendig, sinnvoll, sich mit diesen Grundsatzfragen zu befassen. Einfach, in welcher Verfassung ist unser Staat? Man nimmt das Wort Verfassung so leicht in den Mund. Aber in welcher Verfassung ist er wirklich, wie ist er ver­fasst? Und dazu sind eine Reihe interessanter Vor­schläge da, die auch für die Niederösterreicherin­nen und Niederösterreicher einfach extrem interes­sant wären. Ich nenne den Katalog der Grund­rechte. Zusammengefasst in einem Katalog, nicht wie derzeit vier oder fünf verschiedene Verfas­sungskataloge mit entsprechender Judikatur.

Eine Sozialpartnereinigung, durchsetzbare Grundrechte. Ich glaube, das ist ein Punkt, der allein schon eine ein bisschen größere Bereitschaft, meine Damen und Herren von der SPÖ, zur Bewe­gung in dieser Sache gerechtfertigt hätte. Ich sage als Niederösterreicher die Verwaltungsgerichtsbar­keit. Wir haben letzthin, die Kollegin Schittenhelm hat lichtvolle Äußerungen zum Unabhängigen Ver­waltungssenat gefunden. Wir haben Vorläufer der Verwaltungsgerichtsbarkeit in unserem Land, aber da ist noch wesentlich mehr. Darüber gibt’s Kon­sens. Und das heißt für die Bürgerinnen und Bür­ger, dass man nicht – und die Kollegin Dr. Petrovic hat da ein paar höchstgerichtliche Verfahren ge­nannt – na kein Wunder, dass hier die Bürger … Ich kenne in meiner Heimatgemeinde ein Wohn­bauverfahren, das beim Verwaltungsgerichtshof war und zehn Jahre verzögert wurde bis endlich im Gang der Entscheidungen eine endgültige Be­scheiderlassung da war. So kann’s bitte nicht sein! Das schadet den Niederösterreichern und das schadet in dem Fall den Wohnungssuchenden. Hier wollen wir einfach, dass die Bürger rascher zu ih­rem Recht kommen. Und die Verwaltungsgerichts­barkeit in den Ländern ist ein Weg dazu und daher fordern wir sie ein und wir wollen diese Verwal­tungsgerichtsbarkeit.

Die Briefwahl ist ein Punkt. Ja, Kollegin Dr. Petrovic ist jetzt nicht da, aber ich hätte fast das erste Moser’sche Prinzip hier deklariert. Er hat die anderen zum Nachdenken aufgefordert. Das kann er leicht, weil er selbst hat schon nachgedacht. Und das ist der feine Unterschied. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber jetzt sozusagen Spaß beiseite, die Brief­wahl ist wirklich ein Bedürfnis der Bürger. Ich weiß nicht, wie viele Sie angeredet haben. Aber mir ha­ben die gesagt, ich war am Wahltag im Kranken­haus oder ich konnte aus irgend einem familiären Grund nicht in meine Gemeinde, wo ich den gan­zen Sommer bin, wo ich einen echten Lebensmit­telpunkt habe, konnte das Wahlrecht nicht aus­üben. Ich glaube, hier ist wirklich mehr Demokratie für unsere Niederösterreicherinnen und Nieder­österreicher möglich. Und Demokratie, die sie auch wollen zum Unterschied von anderen Fragen die unter diesem Deckmantel verkauft werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein nächster Punkt, das Inkorporierungsgebot. Das klingt ein bisschen technisch und kein Mensch kann sich was vorstellen was da gemeint ist. 1.200 Verfassungsbestimmungen. Wie ich als Jusstudent meine erste Verfassung mir gekauft habe, ein kleines Bücherl, stand drinnen im Vorwort vom Klesatzky schon aus 1961 hat der Ermacora das geschrieben, dass die Verfassung ruinenhaften Charakter hat, die österreichische. 1.200 Bundes­gesetzblätter. Irgendwo steht drinnen „(Verfas­sungsbestimmung)“ und das soll judiziert werden. Da weiß der Bürger nicht was sein Recht ist.

Gerade in Zeiten einer großen Koalition ist natürlich da und dort in Antwort auf die Höchstge­richte einfach die Verlockung nahe dass ich schreibe irgendwo, Taxikonzessionsgesetz oder Steuergesetz oder was immer, schreibe: „(Verfas­sungsbestimmung)“. Das ist nicht der Weg den wir wollen! Wir wollen, dass die Verfassung etwas ist was wirklich einen Wert hat, was die Kinder in der Schule lernen, wo ich sage, das ist die österreichi­sche Bundesverfassung, Österreich ist eine Repu­blik, ihr Recht geht vom Volk aus. Österreich ist ein Rechtsstaat, Artikel 2 und Artikel 3, Österreich ist ein Bundesstaat, gebildet aus den 9 Bundeslän­dern. Einfache, aber wichtige Bestimmungen, die hier einfach da sind, damit die Bürger sagen, das ist ein schönes Land, das ist mein Land, ich kann mitbestimmen. Hier lebe ich. Das ist die Funktion einer Verfassung. Und nicht 1.200 verstreute Be­stimmungen, die im Einzelfall sich in Reaktion auf ein Höchstgerichtsurteil ja auch gegen den Bürger richten können. Wo ich einfach sage, mit der ent­sprechenden Mehrheit, zwei Drittel gefunden, Sa­che erledigt. Ob das ins Gesamtkonzept einer Grundrechtsordnung passt oder nicht, das interes­siert mich aus der tagespolitischen Notwendigkeit nicht.

Wir wollen eine Verfassung, die Bestand hat und wertvoll ist, auch Werte aufweist und nicht ein Objekt der tagespolitischen Polemik. Und in diesem Sinn sind wir auch für dieses Inkorporierungsgebot. (Beifall bei der ÖVP.)

Und über alle die Punkte die ich jetzt genannt habe war, mit Ausnahme der Briefwahl; Grund­rechte, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Inkorporie­rungsgebot war Konsens da. Das heißt, das könn­ten wir haben und das hätte konkrete Auswirkun­gen für die Niederösterreicherinnen und Nieder­österreicher.

Ein Punkt der mir besonders am Herzen liegt ist auch das Legalitätsprinzip, im Fiedler-Entwurf enthalten, noch nicht konsensual. Da geht’s einfach darum, dass man diesen Formalismus wegkriegt. Es gibt so viele Bürgermeister auf beiden Seiten jetzt der imaginären Mittellinie, wo man einfach durch die Formalismen, die die Höchstgerichte in dem jetzigen Legalitätsprinzip drinnen haben, ein­fach gebunden ist. Da einfach mit Läusen, sozusa­gen mit – das ist ein belasteter Begriff hier – aber dass man einfach hier zu einem Formalismus ge­zwungen ist, den niemand will.

Und hier haben wir die Möglichkeit, das ist noch nicht konsensual, aber die Möglichkeit, ein­fach Verwaltungshandeln gesetzgeberisch zu bestimmen durch Ziele. Und im Rahmen und nicht nur nur auf Grund dieser Gesetze kann dann die Verwaltung kontrolliert von den Landtagen oder den Nationalräten, also von den gewählten Parla­mentariern dann hier agieren. Und ich glaube, das wäre auch im Interesse der Bürger und von mehr Effizienz. Also ganz konkrete Punkte, die hier im Konvent erarbeitet wurden und die auch für die Bürger des Landes was brächten.

Ich glaube, und das hat mir gut gefallen, dass das betont ist, und ich glaube, da müssten wir noch einen Schritt weiter kommen als Landtag von Nie­derösterreich in der öffentlichen Diskussion, dass wir einfach den Wert der Bundesländer grundsätz­lich besser in die öffentliche Diskussion einbringen. Es ist auch von der Kollegin Dr. Petrovic gekom­men, die über weite Phasen sehr vernünftig ge­sprochen hat, wenn ich mir diese Kategorisierung erlauben darf, hat sie gesagt, bei der Kompetenz­kompetenz ist es so, dass, wenn Ergebnisse sich nicht bewähren oder wenn Ergebnisse zu unter­schiedlich sind, dann müsste es eine einheitliche Regelung geben. Das habe ich mir genau mitge­schrieben. Gibt’s ja auch, diese Sache - wer hat schon nachgedacht und wer muss es noch tun? Aber da ist es doch so, dass wir auch dazu stehen müssen, dass, wenn es Länder gibt und Einheiten gibt, die ihre Dinge selbst in die Hand nehmen, dass die auch Dinge unterschiedlich machen kön­nen. Es müssen eben die Dinge in Wieselburg vielleicht nicht so sein wie in Purgstall, und das macht eben den Unterschied aus. (Abg. Mag. Leichtfried: Gottseidank!)
Gottseidank sagen vielleicht auch die Purgstaller, möchte ich jetzt gar nicht beurteilen. Aber ich sage, die Welt lebt doch vom Unterschied. Und so leben auch die Bundesländer davon, dass sie anders sind. Eines anders ist als das andere. Da gibt’s ei­nen Standortwettbewerb und das macht ja auch das Eingehen dann auf spezifische Probleme mög­lich.

Und ich finde es ganz schlecht zu sagen, aber wenn es zu unterschiedlich ist, dann muss der Bundesrat oder sonst irgendwer herkommen und sagen, nein, das kann nicht sein, jetzt vereinheitli­chen wir es wieder. Der Wert unseres Staates Österreich liegt eben darin, dass wir vielschichtig sind. Und wenn man über die Grenzen schaut: Die Schweiz mit 10 Minikantonen unter 100.000 Ein­wohnern. Sogar die USA haben 10 Bundesstaaten, die unter einer Million Einwohner haben. Oder in Luxemburg: Ein Mitglied der EU, kein unwesentli­ches, mit 400.000 Einwohner. Die können ihre Auf­gaben besorgen und sind in manchen Dingen durchaus unterschiedlich. Jeder Bundesstaat in den USA hat sogar unterschiedliches Strafrecht und Zivilrecht, von einem Bundesstaat zum anderen. Doch ein weltweit gesehen durchaus erfolgreiches Modell.

Daher denke ich, dass wir da mehr Selbstbe­wusstsein haben müssen. Dass wir nicht sagen müssen, alles muss einheitlich sein, sondern der Wert liegt eben im Pluralismus und nicht im Ein­heitsbrei. Und daher können wir als Vertreter eines Landes durchaus mit Selbstbewusstsein auftreten. Das sollte eigentlich in der heutigen Aktuellen Stunde auch zum Ausdruck kommen. Und es freut mich, dass das im Ansatz auch bei allen Vertretern der Fraktionen da war.

Ich glaube auch, dass diese Unterschiedlich­keit zwingend einen Kernbereich der Gesetzgebung der Länder erforderlich macht. Was das ist, da bin ich auch bei der Kollegin Dr. Petrovic. Ich habe auch das Vergnügen gehabt, einmal … Versteine­rungstheorie – das heißt wirklich so, für Juristen nicht überraschend, für alle anderen schon. Das heißt wirklich so, dass man schaut, was steht 1920 oder 1925 irgendwo in einem Gesetz und das ist für heute maßgeblich. Ich meine, das kann es wirklich nicht sein! Dass man diese Kompetenzen abrunden muss und da auch flexibel sein muss ist eine Sa­che. Dass wir aber zum Beispiel im Bereich der Raumordnung, der Ortsbildpflege, der Nahversor­gung, der Wasserver- und –entsorgung einfach regionale Lösungen brauchen und da oft auch in­nerhalb von Niederösterreich, einem großen Bun­desland, oft auch unterschiedliche Lösungen brau­chen. Weil das Wiener Umland ganz anders aus­schaut als das Waldviertel, nur um ein Beispiel zu sagen. Das heißt, selbst da müssen wir die Dinge unterschiedlich behandeln und da brauchts auch eine Gesetzgebungskompetenz.

Und wenn wir an den Straßenbereich denken, dann, glaube ich, wird uns allen schon aus der Pra­xis klar, dass die Verländerung der Bundesstraßen uns eigentlich unheimlich viel gebracht hat. Dass wir endlich im eigenen Haus entscheiden können wo wir das Geld einsetzen können, wo wir sinnvoll Maßnahmen setzen im Interesse der Bevölkerung. Und das kann kein Bundesministerium so wie wir, das kann auch kein Nationalrat, sondern das weiß der Landtag und das weiß die Landesregierung.

Daher ist eine Botschaft dieser Aktuellen Stunde einfach Selbstbewusstsein als Bundesland. Wir haben viel einzubringen in den Gesamtstaat. Und ich glaube, dass die föderalistische Struktur Österreichs auch mit dafür verantwortlich ist, dass wir heute auch international viel, viel besser daste­hen als viele Einheitsstaaten.

Und so sage ich jetzt nur abschließend. Was werden wir tun? Wir werden sicher weiter arbeiten für unser Bundesland Niederösterreich. Es ist auch die jetzige Bundesverfassung natürlich eine gute Basis für die Arbeit für unser Land. Wir werden ganz sicher nicht unter dem Anführungszeichen „der Demokratisierung“ Dinge beschließen, womit wir die klare Mehrheitsbildung auf Grund der Wün­sche der Bevölkerung verunmöglichen. Das heißt, es kann nicht sein dass wir sagen, bauen wir die Demokratie in dem Sinn aus dass dann die Minder­heit sagt was in diesem Land zu geschehen hat. Hier sind wir einfach für klare, transparente, natür­lich auch parlamentarische Systeme. Aber das muss so gemacht sein, dass für den Bürger und die Entwicklung des Landes das Optimum heraus­schaut.

Im Übrigen haben wir auch auf der jetzigen Verfassungsbasis die Möglichkeit, für unser Land mit Energie weiterzuarbeiten. Aber wir sollten die Ergebnisse des Konvents und das was heute hier gesagt wurde im Auge behalten und schauen, dass die guten Dinge für unsere Bürger auch sehr, sehr bald dann in die Verfassungswirklichkeit überge­führt werden können. Ich danke für die Aufmerk­samkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

Dritter Präsident Ing. Penz: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit erkläre ich die Aktuelle Stunde zum Thema „Verfassungsentwurf des Österreich-Konvents und seine Auswirkungen auf Niederösterreich“ für beendet.

Ich ersuche Herrn Abgeordneten Friewald, die Verhandlungen zum Geschäftsstück, Ltg. 396/S-5/18 einzuleiten.

Berichterstatter Abg. Friewald (ÖVP): Ge­schätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf namens des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Erweiterung/Umstrukturierung des NÖ Venture-Capital-Modells für innovative und technologieori­entierte Unternehmen berichten.

Die Unterlage befindet sich in den Händen der Abgeordneten (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1.        Die Gründung einer Beteiligungsgesellschaft gemeinsam mit dem EIF und anderen Investo­ren und die damit in Zusammenhang stehen­den Umstrukturierungen des bestehenden Venture-Capital-Modells im oben beschriebe­nen Sinne werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Die budgetmäßige Deckung ist durch die mit Landtagsbeschluss vom 25.4.2002 genehmig­ten Mittel gegeben.“

Ich ersuche den Herrn Präsidenten die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.

Dritter Präsident Ing. Penz: Ich eröffne die Debatte und erteile Frau Abgeordneten Hinter­holzer das Wort.

Abg. Hinterholzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landeshauptmannstellvertreter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

Seit nunmehr schon einigen Jahren setzt das Bundesland Niederösterreich ganz bewusst auf eine forcierte Technologie- und Innovationspolitik. Als Antwort und auf ganz bewusstes Entgegenwir­ken auf den verschärften Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsstandorten auch innerhalb von Öster­reich, aber auch als ein Entgegenwirken gegen den verschärften Wettbewerb durch die neue EU-Er­weiterung und vor allem auch als ein Entgegenwir­ken gegen den scharfen Wettbewerb durch die zunehmende Internationalisierung.

Der Kernpunkt dabei ist ganz einfach, Wirt­schaft und Wissenschaft enger miteinander ver­knüpfen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse so rasch als möglich in die Wirtschaft einfließen zu lassen. Damit eben neues Know how in die Be­triebe kommt und es zu einem sehr offensiven Technologietransfer kommt, damit die Entwicklung von innovativen und wettbewerbsfähigen Produkten und Dienstleistungen intensiviert werden kann.

Ich glaube, wir haben in den letzten Jahren in Niederösterreich doch einiges zustande gebracht um uns als Hightech-Standort in diesem größeren Europa zu etablieren. So hat Niederösterreich sich an fünf Kompetenzzentren beteiligt, drei davon mit Standort in Niederösterreich. Und allein in den letzten fünf Jahren sind über 35 Millionen Euro in die Weiterentwicklung der Forschungsinfrastruktur und in diverse Forschungs- und Entwicklungspro­jekte sowie in Technologietransferaktivitäten geflos­sen.

Das Projekt Med Austron, der nunmehr vor der Realisierung steht, wird ein internationales, ein großes Forschungsprojekt eben in Niederösterreich sein. Das Technopolprogramm ist auf Schiene nun gestartet und die technologiebezogene Standort­entwicklung von Krems, Tulln und Wr. Neustadt ist damit angelaufen.

Erwähnen möchte ich in diesem Zusammen­hang natürlich auch die Cluster-Bildung in Nieder­österreich. Mit fünf Clustern, glaube ich, sind wir da sehr erfolgreich unterwegs, die es vor allem den klein- und mittelständischen Unternehmen ermögli­chen sollen, sich enger zu vernetzen, Zugang zu neuen Technologien zu haben. Einer ist derzeit in Sondierung, der Lebensmittelcluster.

Nunmehr soll durch die Erweiterung und durch die Umstrukturierung des NÖ Venture Capital-Mo­dells innovative und technologieorientierte Unter­nehmen dieser Teil in der Technologiepolitik ver­stärkt werden. Neue Ideen sind wichtig, sind gut, sind gefragt und gewünscht. Und damit neue, inno­vative Ideen auch umgesetzt werden können, be­darf es auch der entsprechenden notwendigen finanziellen Mittel. Es darf ganz einfach nicht pas­sieren, dass ein zukunftsträchtiges Projekt, das nachhaltigen Nutzen und damit Arbeitskräfte schafft, an der Finanzierung scheitert und damit nicht umgesetzt wird. Weil es ganz einfach diesem Unternehmen nicht gelingt, auf den herkömmlichen Finanzmärkten das Kapital zur Umsetzung aufzu­bringen.

Und es darf uns auch nicht passieren, dass zukunftsträchtige Projekte ins Ausland abwandern und dort dann gewinnbringend umgesetzt werden. Nein, wir wollen, dass der Wirtschaftsstandort Nie­derösterreich weiter in diesem High-tech-Bereich sich entwickeln kann. Denn die Wirtschaftsforscher sind sich einig: Es gibt einen Zusammenhang, und zwar einen sehr positiven Zusammenhang zwi­schen den Investitionen in Hochtechnologie und dem Wirtschaftswachstum. Wir wissen, dass durch eine forcierte Forschung und Entwicklung ein Wett-

bewerbsvorteil gegenüber den Billigstandorten in Europa und in Asien ganz einfach besteht und dass wir am Weltmarkt mit High-tech-Produktion beste­hen können.

Nun gibt es schon seit dem Jahr 2002 einen Ansatz für Risikokapital über die Tec Net-Gesell­schaft, das waren 30 Millionen Euro und es wurde schon im Frühjahr 2003 damit gestartet. 160 Einrei­chungen hat es bisher gegeben und es war ein sehr selektives Auswahlverfahren in dem sechs Beteiligungen ausgewählt wurden, die auch einge­gangen wurden. Und eine davon, die hat sich schon so positiv entwickelt, konnte auch schon mit Erfolg verkauft werden.

Bisher hat man Beteiligungen im Gesamtvolu­men von 4,8 Millionen Euro übernommen. Damit hat man Investitionen von 17,5 Millionen Euro aus­gelöst. Und was besonders erfreulich ist, man hat 250 sehr hochwertige Arbeitsplätze damit geschaf­fen.

Ziel ist es, mit diesen Aktivitäten einen wirklich sehr exklusiven, einen hochtechnologisch orien­tierten Kreis von Ideenbringern zu helfen, ihre Im­pulse auch wirklich umzusetzen. Dinge zu ermögli­chen, quasi ein Geburtshelfer zu sein und dann, wenn sich das Kind entwickelt hat, sich auch wieder zurückzuziehen, die Beteiligung natürlich im besten Fall sehr gewinnbringend zu verkaufen und mit dem Verkaufserlös dann wieder neue Projekte auszu­wählen und sich auch daran wieder zu beteiligen.

Es ist eine neue Form der Wirtschaftsförde­rung, sicherlich kein Massenangebot, sondern es handelt sich um eine Ergänzung in dem sehr breit gefächerten Angebot, sozusagen um eine Speer­spitze.

Landeshauptmannstellvertreter Gabmann ist es nunmehr gelungen, zusätzliche Investoren zur Aufstockung dieses niederösterreichischen Venture-Capital-Modells zu finden. Es war sicher­lich der bisherige Erfolg und das allgemeine Inte­resse, dass die vielschichtige Technologiepolitik des Landes Niederösterreich erweckt hat, dass man nunmehr vier sehr interessante Investoren mit an Bord hat, die in Summe rund 30 Millionen Euro in das Modell investieren. Neben der Landes-Hypo Niederösterreich die Raiffeisenholding, die deut­sche Investment-Gesellschaft BWI mit Dr. Wald­heim. Und – was uns besonders freut – der Euro­päische Investmentfonds. Und gerade die Beteiligung des Europäischen Investmentfonds ist ein besonderes Gütesiegel für die Initiativen des Landes in der Technologiepolitik. Denn Sie können

sicher sein, man hat sich das Niederösterreich-Modell und vor allem auch das Management, das dahinter steht, ganz besonders gut angeschaut, überprüft und schließlich hat man sich daran beteiligt. Weil man es für gut und für zukunftsträchtig empfunden hat. Das heißt, nun­mehr gibt es 50 Millionen Euro für diese Beteiligung im Risikokapitalbereich.

Meine Damen und Herren! Gestern konnte ich mit dem Herrn Landeshauptmann in St. Valentin die Firma Engel besuchen. Es ist ein Unternehmen, das im Hochtechnologiebereich sehr, sehr erfolg­reich unterwegs ist. Weltweit exportiert, weltweit auch produziert, rund 3.000 Mitarbeiter beschäftigt, davon 800 am Standort St. Valentin.

Das Unternehmen hat in den letzten Jahren massiv in Niederösterreich investiert und hat ges­tern auch mitgeteilt, dass man weiter beabsichtigt, den Standort auszubauen. Und der Eigentümer hat besonders hervorgestrichen die Initiativen und die Unterstützungen des Landes. Die waren sicherlich mit ein Grund für die Entscheidungen die getroffen wurden. Parallel dazu wird die Firma allerdings auch in Shanghai ein Werk errichten. Der For­schungs- und der Entwicklungsbereich der soll aber in Österreich bleiben und hier in St. Valentin in Nie­derösterreich bleiben, weil es hier eben so ein posi­tives Umfeld gibt.

Und ich glaube, gerade dieses Beispiel zeigt, wie wichtig die Verstärkung der Forschungs- und Technologieinitiativen ist. Denn damit gewährleis­ten wir ganz einfach, dass wir in den internationalen Wettbewerb mit hochwertigen Produkten weiter bestehen können. Wir können nicht im Kostenwett­bewerb allein bestehen, wir müssen ganz einfach den Qualitätswettbewerb gewinnen.

Und ich glaube, es ist ein sehr erfreulicher Zwischenbericht auf dem Weg zu dieser High-tech-Region wenn die Zeitschrift „das Managermagazin“ nunmehr eine Studie präsentiert hat, wo man sich sehr eingehend auch mit dem Wirtschaftsstandort Österreich im Gegensatz zu Deutschland beschäf­tigt und wo man ganz einfach die Unterschiede merkt. Ich meine, das lässt sich ganz einfach an den Arbeitsmarktdaten auch ablesen.

Für Niederösterreich sehr erfreulich ist, dass insgesamt 1.207 EU-Regionen nach Standortqua­lität evaluiert wurden. Unter diesen Top-ten-Regio­nen von den 1.207 finden sich vier österreichische. Eine davon in Niederösterreich. Ich glaube, das kann uns doch sehr positiv stimmen und zeigt auch, dass wir am richtigen Weg sind.

Meine Damen und Herren, ich glaube auch in Zukunft werden große Herausforderungen auf uns warten. Ich glaube, der eingeschlagene Weg in der niederösterreichischen Wirtschaftspolitik, insbeson­dere in der Technologiepolitik ist der richtige. Und durch den Einsatz von zusätzlichem Risikokapital soll die Entwicklung von neuen Produkten, neuen Dienstleistungen auch zusätzlich ermöglicht wer­den. Das soll uns wirtschaftliches Wachstum er­möglichen und das soll uns auch die Chancen er­öffnen, auf den internationalen, auf den großen Märkten bestehen zu können. (Beifall bei der ÖVP.)

Dritter Präsident Ing. Penz: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ram.

Abg. Mag. Ram (FPÖ): Werter Herr Präsident! Herr Landeshauptmannstellvertreter! Frau Landes­rätin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Die Vorrednerin hat ja schon sehr umfassend diesen Bereich um den es hier geht abgedeckt. Das NÖ Venture-Capital-Modell. Es kann durchaus als erfolgreich bezeichnet werden, da gebe ich ihr Recht. Und ich gebe ihr auch Recht wenn es darum geht, dass sie gesagt hat, dass ein direkter Zu­sammenhang besteht zwischen dem Wirtschafts­wachstum und der Förderung der Investition in zukunftsträchtige Branchen, in Technologiebran­chen, in innovative Unternehmen.

Das Venture-Capital-Modell in Niederösterreich hat – auch das wurde schon erwähnt – derzeit fünf Beteiligungen mit einem Beteiligungsvolumen von 4,850.000 Euro. Davon wurden 3,823.810 Euro ausbezahlt. Dazu kommt natürlich noch, dass es eine sechste Beteiligung gegeben hat. Diese sechste Beteiligung konnte veräußert werden. Und zwar äußerst gewinnbringend. Gewinnbringend nicht nur aus finanzieller Sicht, sondern auch da­durch, dass eben hier in Baden zusätzliche Ar­beitsplätze geschaffen wurden. Und auch das Thema Arbeitsplätze wurde schon angesprochen. Es werden 250 Arbeitsplätze geschaffen, wurden bis jetzt geschaffen durch dieses Venture-Capital-Modell und ein Investitionsvolumen von 17,5 Milli­onen Euro wurde bewegt.

Die Investitionen erfolgen in Branchen der Biotechnologie und der Informationstechnologie. Und das ist auch von großer Bedeutung, vor allem in kleinere und mittlere Unternehmen. Weil es ja gerade die kleinen und die mittleren Unternehmen sind die man verstärkt fördern sollte um eben ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in Niederöster­reich und in Gesamtösterreich zu sichern.

Und ich glaube, das wurde auch schon ange­sprochen, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind. Vor allem auch was den Vergleich mit Deutschland betrifft. Hier sprechen alle Zahlen für sich. Und wenn manchmal kritisiert wird, dass eben die Wirt­schaftspolitik der Bundesregierung und die Wirt­schaftspolitik, auch die Steuerpolitik, hier nicht effi­zient ist, so sprechen diese Vergleiche eben Bände. Österreich kann, und so ist, glaube ich, auch der Titel in diesem Managermagazin ruhigen Gewissens als das bessere Deutschland in wirt­schaftlicher Hinsicht hier auch bezeichnet werden.

Ich glaube, dass zusammenfassend das NÖ Venture-Capital-Modell und die Erweiterung zu­sätzliche wichtige Investoren bringt. Besonders, auch das wurde schon erwähnt, von Bedeutung ist eben das Hereinholen des europäischen Invest­mentfonds, dass es für die Zukunft für Bedeutung ist, weil gerade der europäische Investmentfonds hat einen sehr guten Namen, ist in der Branche sehr positiv anerkannt und bringt auch zusätzliche Investoren und auch zusätzliche Anreize. Eines liegt mir noch besonders am Herzen bei der Erweiterung und das ist vermerkt: Dass der Nieder­österreich-Bezug auch in Zukunft gewährleistet werden muss. Weil es bringt uns nichts, wenn wir hier ein tolles Venture-Capital-Modell haben, aber die Investitionen vor allem in die östlichen Nachbar­staaten fließen und Niederösterreich eigentlich nicht berücksichtigt wird. Darum finde ich es für richtig, dass hier gezielt auf diesen Niederöster­reich-Bezug eingegangen wird, dass hier gezielt eben darauf auch geachtet wird dass Nieder­österreich auch in Zukunft einen entsprechend gro­ßen Anteil dieser Investitionen auch haben sollte.

Generell zu sagen, dass in Österreich nach wie vor ein Aufholbedarf bei Venture-Capital besteht, daher ist dieser heutige Beschluss ein sehr wichti­ger Schritt. Das Venture-Capital ist notwendig zur Finanzierung von Technologie und Investition. Und es ist auch vor allem dieser Beschluss notwendig, dass wir in Zukunft uns den Herausforderungen der wirtschaftlichen Konkurrenz auch stellen können. Und dass wir uns vor allem den Herausforderungen in Bezug auf die östlichen Nachbarstaaten und der Konkurrenz durch das Wirtschaftswachstum dort auch stellen und in Zukunft in Niederösterreich auch eine gute Wirtschaftspolitik betreiben, die aber auch eine große volkswirtschaftliche Bedeutung hat. Und davon sollten schlussendlich alle profitie­ren, nicht nur die Wirtschaft, sondern jeder einzelne Bürger. (Beifall bei der FPÖ.)

Dritter Präsident Ing. Penz: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Petrovic.

Abg. MMag. Dr. Petrovic (Grüne): Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Grünen werden dieser Vorlage zustimmen. Allerdings, das muss ich sagen, können wir das nur wenn wir eine gewaltige Portion Vertrauensvor­schuss hier auf die Waagschale werfen und einset­zen. Denn wirklich wissen können wir nicht was sich im Bereich dieser Umstrukturierung und Venture-Capital-Finanzierung abspielen wird.

Ich möchte ein paar grundsätzliche Gedanken anbringen, weil ich schon ein bisschen die Be­fürchtung habe, je mehr Gebietskörperschaften wirtschaftliche Agenden an private Rechtsträger oder Rechtsträger, die in Form von privaten Gesell­schaften geführt werden, auslagern, dass desto mehr eine breite gesellschaftliche Debatte über die Ausrichtung dieser Tätigkeiten unterbleibt. Und die parlamentarische Kontrolle, die bleibt da so und so auf der Strecke. Ich glaube, das müsste nicht sein!

Denn im Prinzip haben sich hier alle – und ich schließe mich dem gern an – für die Möglichkeit einer Unterstützung junger, relativ kapitalschwacher Unternehmungen mit guten Ideen durch die öffent­lichen Hände ausgesprochen. Ja, wir halten das auch für notwendig, dass man eine Starthilfe gibt. Es wird sich dann erweisen, ob so eine Idee am Markt bestehen kann oder ob sie nach einiger Zeit wieder verschwindet. Und wir würden das auch durchaus akzeptieren, das ist „risikoreich“ per defi­nitionem, dass hier vielleicht einmal auch ein Enga­gement eingegangen wird, das sich dann im Nach­hinein als Fehlinvestition herausstellt. Das ist not­wendigerweise so. Denn wüsste man von vornher­ein dass es ein Erfolg wird, dann würden sich auch andere Financiers finden und würde es entspre­chende Sicherheiten geben, dann würde es eben nicht das Eingreifen und die Hilfe von Gesellschaf­ten hinter denen die öffentliche Hand steht, brau­chen.

Also wie gesagt: Eine Grundsatzbereitschaft, so etwas zu finanzieren und auch mit einer wech­selhaften Gebarung sich anzufreunden, die besteht bei uns. Das, wo wir Bedenken anmelden ist, dass wir letztlich keine Möglichkeit haben, eine Debatte über die Ausrichtung der Geschäftstätigkeit zu füh­ren. Es sind bisher sechs Beteiligungen eingegan­gen worden, fünf bestehen noch. Es sind sehr viel mehr Beteiligungen, wie wir im Ausschuss gehört haben, abgelehnt worden. Und die Frage, was hal­ten wir denn für risikoreich, die wird sehr unter­schiedlich ausschauen. Gerade bei den Grünen war es so, dass manches, was wir am Anfang oder vor 15, vor 20 Jahren vorgeschlagen haben im Bereich der Alternativenergien, im Bereich alterna­tiver Verkehrsmittel, das ist damals irgendwie ziem­lich verlacht worden, ist für sehr schräg befunden worden. Heute zweifelt niemand daran dass das richtig war.

Und ich denke mir, beispielsweise den Ener­giesektor würde ich gerne im Bereich solcher Un­ternehmensfelder sehen. Und da fehlt uns natürlich jede Information wie weit das dort mitgedacht wird, mitberücksichtigt wird oder vielleicht abgelehnt wird.

Ein nächster Punkt: Wer und wie wird die Technikfolgenabschätzung dort bewerkstelligt? Also gerade im Bereich der Biotechnologien gibt es sehr viel Segensreiches, überhaupt keine Frage. Und ohne Zweifel ist das ein für die Zukunft inte­ressanter Bereich. Aber es sind dort durchaus auch Bereiche, die ein sehr hohes Risikopotenzial in sich haben. Sowohl ökonomisch als auch ökologisch. Und die natürlich auch im Hinblick auf die Informa­tionsrechte der Anrainerinnen, der Nachbarn nicht immer unbedenklich sind. Auch da meine Frage, wie wird das gemacht? Wer macht das? Holt man da vielleicht auch Fachmeinungen von sehr kriti­schen, außenstehenden, umweltbewegten Gruppen und Expertinnen ein?

Also es gibt eine Fülle von Fragen, die sich hier stellen was die grundsätzliche Ausrichtung betrifft. Wobei ich glaube, dass es einfach ratsam wäre, auch mehrere Meinungen einzuholen und dann natürlich Entscheidungen zu treffen. Denn das nicht alles förderungswürdig ist, das ist sonnenklar.

Und letztlich, ich meine, eine derartige Gesell­schaft berichtet ihrem Gesellschaftsgremium, be­richtet letztlich dann dem Aufsichtsrat und muss dort Verantwortungen wahrnehmen. Letztlich han­delt es sich doch um öffentliche Gelder die einge­setzt werden. Einer direkten oder indirekten Kon­trolle durch den Landtag unterliegt das, sobald wir diese Umstrukturierung beschlossen haben, was demnächst der Fall sein wird und woran ich nicht zweifle, der direkten Kontrolle durch den Landtag unterliegt das nicht mehr.

Das heißt, wir haben dann eigentlich ganz maßgebliche öffentliche Mittel eingesetzt - wie ge­sagt, ich finde das durchaus positiv -, die aber na­türlich für andere Bereiche nicht zur Verfügung stehen. Denn doppelt ausgeben können wir das Geld leider nicht. Das heißt, auch aus diesem Grund, glaube ich, wäre es sinnvoll, und daran würde auch niemand die Landesregierung hindern, auch bei derartigen Auslagerungen von Agenden an Gesellschaften in privater Rechtsform, dass man doch die Informations- und Kontrollrechte, ähnlich wie bei öffentlichen Engagements, fortführt.

Ebenso wäre es mir ein Anliegen, dass man Ziele, zu denen sich die Politik bereits im Allgemei­nen versteht, wie etwa die Gleichstellung von Frauen und Männer, das Gender Mainstreaming, dass man auch derartige öffentliche Anliegen, die Nicht-Diskriminierung verschiedener Bevölkerungs­gruppen, seien sie jetzt behindert oder seien sie Angehörige von ethnischen Minderheiten, ... Auch das sind Ziele, zu denen wir uns, glaube ich, poli­tisch alle verstehen. Ob das im Rahmen beispiels­weise der Tätigkeit von so einer Gesellschaft auch wahrgenommen, kontrolliert wird, entzieht sich völ­lig meiner Kenntnis. Ich gehe davon aus, dass sol­che politisch akzeptierten Zielsetzungen auch an die ausgelagerten Rechtsträger zu überbinden sind, möglich ist das. Und es passiert ja auch da und dort gelegentlich einmal. Und auch da wäre es natürlich für den Landtag wichtig und notwendig, dass wir hierüber Informationen bekommen.

Ich hoffe sehr, dass die Tätigkeit dieses Venture-Capital-Modells von Erfolg gekrönt sein wird, dass möglichst viele Arbeitsplätze geschaffen werden und möglichst wenig öffentliches Geld ver­loren geht. Aber ich würde doch dringend, insbe­sondere an die ÖVP, die in diesem Land ja mit absoluter Mehrheit das Sagen hat, appellieren, dass sie im Bereich der Informations- und Kontroll­rechte das so handhabt als wäre es eine öffentliche Tätigkeit. Danke. (Beifall bei den Grünen.)

Dritter Präsident Ing. Penz: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Motz.

Abg. Mag. Motz (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Landes­rat! Hohes Haus!

Die Landesregierung hat im Dezember 2001 das Technologiekonzept beschlossen. Zur Umset­zung dieses Konzeptes wurde damals vorgeschla­gen, unter anderem eine privat-rechtliche Struktur in Niederösterreich zu schaffen und zu finanzieren, die Beteiligungsfinanzierungen an Technologie­unternehmen anbieten soll. Ich habe damals zu­sammen mit meiner Fraktion in diesem Zusam­menhang der Gründung zweier mit einem Risiko­kapital von 30 Millionen Euro ausgestatteten Betei­ligungsgesellschaften zugestimmt. Absicht war, dass über diese Gesellschaften innovative techno­logieorientierte Unternehmen aus Niederösterreich finanziell unterstützt werden. Das war damals ein recht mutiger Schritt. Ich glaube auch, dass das ein recht gutes Instrument war und ist um eben gerade jungen technologieorientierten Unternehmungen auf den Weg zu einer Marktreife zu helfen, sie zu unterstützen und zu fördern.

Generell wissen wir ja, dass die Fähigkeit zu Innovationen in einem sehr hohen Ausmaß die langfristige Entwicklung einer Volkswirtschaft beein­flusst und daher ist es selbstredend, dass Nieder­österreich ein besonderes Interesse an einem stän­digen Innovationsprozess haben muss um seine Stellung im internationalen Wettbewerb ausbauen zu können.

Das gilt aber nicht nur für die marktreifen Pro­dukte, sondern in einem besonderen Ausmaß für die Durchsetzung neuer Ideen, die erst zu markt­fertigen Erzeugnissen entwickelt werden müssen, gerade im Bereich der jungen Technologien. Dem gegenüber stehen meistens erhebliche technische und wirtschaftliche Risken. Risken, die hauptsäch­lich aus der langen kapitalintensiven Entwicklungs­phase entstehen, aus den unsicheren Produktions- und Vermarktungsfähigkeiten der Geschäftsidee. Und der Mangel an Innovationstätigkeit ist dann häufig die Folge eines Mangels an Finanzmittel. Es gibt steuerliche Vorteile, die genützt werden können, aber in Summe helfen diese nicht beson­ders wenn es darum geht, die kritische erste Phase der Firmengründung überbrücken zu helfen.

Wenn wir von Risikokapital reden, dann wissen wir, dass das eben mit Risiko zu tun hat und den Fachzeitschriften ist zu entnehmen, dass bei­spielsweise 20 Prozent der Firmen, die in einem Venture-Capital-Fonds zusammengefasst sind, wieder scheitern. Und zwar mit allen Konsequen­zen für die Geldgeber. Für die Kalkulation der Ban­ken, der klassischen Geldinstitute ist es daher kein Thema und das erklärt auch die Zurückhaltung der meisten Geldhäuser bei der Finanzierung innovati­ver Firmen. Und meistens ist auch in den jeweiligen Banken gar nicht das nötige Know how vorhanden um innovative Ideen und deren Marktchancen rea­listisch einschätzen zu können.

Meine Damen und Herren! Ich habe recher­chiert im Sitzungsprotokoll anlässlich der Gründung dieser beiden Technologieunternehmen. Die ÖVP hat in der Person des Kollegen Mag. Riedl damals gemeint, dass in fünf Jahren 50 Unternehmens­gründungen möglich sein werden und damit auch rund 3.000 Arbeitsplätze geschaffen werden können. Um dieses hochgesteckte Ziel zu errei­chen, wird es in den nächsten beiden Jahren recht gewaltiger Anstrengungen noch bedürfen. Vor allem muss auch mit mehr Wagnis an die weiteren Beteiligungen herangegangen werden. Die sechs Beteiligungen in Ehren, die 250 Arbeitsplätze, die geschaffen wurden, Herr Landeshauptmannstell­vertreter, ist auch eine gute Leistung. Aber von 3.000 ist das halt noch ein bisschen weit entfernt. Tatsache ist, dass 20 Millionen Euro frisches Kapital bereitstehen, wobei ich – das wurde von Kollegin Hinterholzer schon gesagt – den Euro­päischen Investmentfonds besonders hervorheben möchte, der bekannterweise mit besonderer Er­fahrung gerade im Bereich der Venture-Capital-Finanzierung ausgestattet ist.

50 Millionen Euro in Summe also für die Finan­zierung von Hochtechnologieunternehmen. Das ist eine erkleckliche Summe. Ich möchte auch lobend erwähnen, dass es gelungen ist, das ist kein leichtes Unterfangen, eine Beteiligung bereits mit Gewinn zu veräußern und zwar die Firma „Decision Team“. Mit den neuen Partnern wird nun eine neue Gesellschaft gegründet, die ausgewählte Beteili­gungen an kleinen Technologieunternehmen ein­gehen wird. Und wenn dadurch weitere Impulse in Richtung Unternehmensneugründungen gesetzt werden können, dann ist das nicht zuletzt auch ein wichtiger Beitrag zur Senkung der Akademikerar­beitslosigkeit.

Ich glaube, dass der vorliegende Antrag ein guter und weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, nämlich einen weiteren Beitrag zur Unterstützung der Innovationskraft und der Forschungsleistung in unserem Land zu leisten, weswegen meine Fraktion dem vorliegenden An­trag auch gern die Zustimmung geben wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Dritter Präsident Ing. Penz: Zum Wort ge­langt Herr Abgeordneter Ing. Rennhofer.

Abg. Ing. Rennhofer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Lan­desregierung! Herr Landeshauptmannstellvertreter! Hoher Landtag!

Medienberichte und Analysen der letzten Wo­chen zeigen uns, dass wir in Österreich insgesamt auf einem guten Weg sind. Im direkten Vergleich mit anderen europäischen Staaten steigt Österreich sehr gut aus. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt etwa am 7. März, dass noch nie zuvor soviele Österreicher von der guten kleinen Volks­wirtschaft profitiert haben. Das Bruttoinlandsprodukt hat sich fast auf das Sechsfache erhöht. Und das Institut für höhere Studien berechnet, dass allein auf Grund der Senkung der Körperschaftssteuer mit 1. Jänner 2005 rund 700 Millionen Euro jährlich mehr und zusätzlich an internationalen Investitio­nen nach Österreich fließen werden. Mehr als dies ohne diese Steuermaßnahme der Fall wäre.

Und ein Managermagazin, das deutsche „Manager Magazin“ schreibt in einer Titelge­schichte, dass Österreich, verglichen mit Deutsch­land, der deutlich attraktivere Wirtschaftsstandort ist. Und was besonders erfreulich ist, gerade im Hightech-Bereich, für Hightech-Unternehmen fin­den sich keine vergleichbar guten Standorte außer in Österreich.

Meine Damen und Herren! Das Land Nieder­österreich bietet zu all diesen positiven Faktoren zusätzliche Anreize. Niederösterreich bietet zu die­sen positiven Faktoren noch zusätzliche Attraktivität für Klein- und Mittelbetriebe und damit zusätzliche Maßnahmen für die Sicherung und für die Schaf­fung neuer, innovativer Arbeitsplätze.

Das Land stellt bereits seit 2002 30 Millionen Euro an Risikokapital zur Verfügung. Risikokapital auf der einen Seite hat positive Zusammenhänge und Auswirkungen auf technologische Innovationen auf der anderen Seite. Das beweisen uns Studien des Wirtschaftsforschungsinstitutes, der WIFO. Wir wissen auch, dass in weiterer Folge Wirtschafts­wachstum damit zusammenhängt. Und wir wissen, dass es zu neuen Arbeitsmöglichkeiten führt.

In Österreich, und damit auch in Niederöster­reich, gibt es im Bereich Risikokapital noch kein Überangebot. Diese Beteiligungsfinanzierung ist noch nicht sehr ausgeprägt. Auf der anderen Seite gibt es aber ausreichend gute Ideen im Land. Gute Ideen, die umgesetzt werden sollen. Doch für die Weiterentwicklung und Umsetzung fehlt den Betrie­ben oft das notwendige Kapital. Gemeinsam mit privaten Investoren sind wir daher aufgefordert und eingeladen, diesen Bedarf an Venture-Capital auf­zulösen, im positiven Sinne aufzulösen.

Das Land hat mit den beiden Landesgesell­schaften die ersten Schritte gesetzt. Und für dieses Venture-Capital-Modell konnten nun vier zusätzli­che Großinvestoren begeistert werden. Das heißt und bedeutet, zusätzliches Kapital von rund 20 Millionen Euro wird hier bereitgestellt. Und das heißt und bedeutet eine Aufstockung auf insgesamt rund 50 Milliarden Euro ohne zusätzliche Landes­mittel.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ohne zu­sätzliche Landesmittel ist es hier gelungen, privates Kapital für Risikobeteiligungen aufzustellen. Die Investoren wurden bereits genannt, und die Be­deutung des Europäischen Investitionsfonds in diesem Zusammenhang muss aber nochmals her­vorgehoben werden. Der Zuspruch bestätigt auch die bisherige Arbeit und Vorgangsweise des Lan-

des Niederösterreich. Der Zuspruch bestätigt, dass unser Risikokapitalmodell erfolgreich war. Und der Zuspruch bestätigt auch, dass dieses Modell ein zukunftsträchtiges ist.

Der Konstrukt, die Firmenstruktur wird im ope­rativen Bereich daher auch ergänzt. Die bisherigen Landesgesellschaften bleiben in Funktion, wobei die Tec Net-Company eine Holdingfunktion über­nehmen wird. Und mit dem neuen Investor wird eine neue Gesellschaft gegründet bei der der Lan­desanteil in einer Höhe von rund 35 Prozent liegen wird.

Der Investmentfokus konzentriert sich auf Klein- und Mittelbetriebe in der Kernostregion und teilweise auf angrenzende Regionen. Der Bezug zu unserem Bundesland Niederösterreich ist allerdings ein unbedingtes Muss und erforderlich. Die Aufsto­ckung dieses Risikokapitals ist daher ein weiterer logischer und guter Schritt auf unserem bereits wirklich erfolgreichen Weg und Kurs auf wirtschaft­lichem Gebiet des Landes Niederösterreich. Dieses Venture-Capital-Modell ist also nicht isoliert zu se­hen, sondern ist ein Teil dieser aktiven Technolo­giepolitik in unserem Land.

Mit diesem Modell wird Niederösterreich noch stärker als moderner und innovativer Wirtschafts­standort in Europa wahrgenommen. Und vor allem können wir mit diesem Modell noch stärker als Technologiestandort auftreten.

Meine Damen und Herren! Mit diesem Modell können wir die Zukunftschancen noch stärker und besser nutzen. Wir werden daher der Erweiterung dieses niederösterreichischen Venture-Capital-Mo­dells für innovative und technologieorientierte Un­ternehmen sehr, sehr gerne zustimmen und werden diese Erweiterung sehr gerne beschließen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

Dritter Präsident Ing. Penz: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort.

Berichterstatter Abg. Friewald (ÖVP): Ich verzichte!

Dritter Präsident Ing. Penz: Er verzichtet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschus­ses, Ltg. 396/S-5/18:) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen wurde.

Ich ersuche Herrn Abgeordneten Hintner, die Verhandlungen zum Geschäftsstück Ltg. 399/B-35/2 einzuleiten.

Berichterstatter Abg. Hintner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich berichte zu Ltg. 399/B-35/2, NÖ Sportgesetz – Sportbericht 2004.

Das NÖ Sportgesetz normiert im § 2 Abs.4, dass das Land Niederösterreich jährlich einen Sportbericht zu erstellen hat. Im Sinne dieses Ge­setzesauftrages wurde für das Jahr 2004 ein Sport­bericht, der neben dem Sporthandbuch auch die erteilten Förderungen enthält, erstellt. Der Förder­bericht enthält jene Projekte, die mit einem Beitrag des Landes Niederösterreich ab 3.750 Euro geför­dert wurden.

Ich stelle den Antrag namens des Kultur-Aus­schusses über den Bericht der Landesregierung betreffend NÖ Sportgesetz – Sportbericht 2004 (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

Der Sportbericht 2004 wird zur Kenntnis ge­nommen.“

Ich ersuche die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen, Herr Präsident.

Dritter Präsident Ing. Penz: Danke für die Be­richterstattung. Ich eröffne die Debatte und erteile Herrn Abgeordneten Hiller das Wort.

Abg. Hiller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Hohes Haus!

Der Sportbericht 2004, mit diesem Sportbericht geht eine langjährige, erfolgreiche Ära der Sport­entwicklung in Niederösterreich einher und findet nur einen vorläufigen Abschluss in der Form, dass eine Person über Jahre hindurch hier das Sportge­schehen mit uns gemeinsam mit Niederösterreich vorzüglich gestaltet hat.

Dieser Bericht ist die letzte sportpolitische Bi­lanz, welche die vormalige Landessportreferentin, nunmehrige Innenministerin Liese Prokop dem NÖ Landtag in den wesentlichen Teilen vorlegt. Ein Bericht, so erlaube ich mir, ist sicherlich hier von großer und breiter Zustimmung getragen, wie das auch bei den Vorgängern der Fall gewesen ist. Liese Prokop ist es über zwei Jahrzehnte Aufbau-

arbeit gelungen, einen, möchte ich sagen, fast hundertprozentigen Konsens im NÖ Sport nach innen und nach außen zu erwirken und unsere sportlichen Aktivitäten hin an die Spitze zu bringen. Dafür gilt ihr zweifellos nocheinmal innigster Dank.

Wie der Sportbericht 2004 ausweist, ist die Grundversorgung mit Sportanlagen und Sportorga­nisationen in Niederösterreich bestens gegeben. Und wir können sehr stolz darauf sein, dass es immer wieder gelingt, auch die neuen Trends ent­sprechend zu bearbeiten und mit Leben zu erfüllen. Es sind im Wesentlichen zwei Aufgaben, die ich hier sehe. Zum Einen darauf Antworten zu geben inwieweit die neuen Sporttrends, die in Mode kom­men, entsprechend auch die niederösterreichischen Sportlerinnen und Sportler hier realisieren. Im Spe­ziellen Beachvolleyball oder Reitanlagen, welche noch immer großen Zulauf zu verzeichnen haben. Und zum Zweiten stellt sich auch für uns vermehrt die Aufgabe, dass die Altanlagen aus der, so möchte ich sagen, Vereinsgründergeneration her­aus auf den heutigen Stand der Technik, und nicht nur der Technik, sondern auch des heutigen Kom­forts, zu stellen sind. Damit sind Verbesserungen der Spielfelder gemeint bis hin zu Kunstrasenbelä­gen. Es geht um moderne Sportunterkünfte, um entsprechend adäquate Zuschauerräume. Es geht aber auch in der Infrastruktur so weit, dass auch dem ruhenden Verkehr, damit meine ich Park­plätze, dass hier auch das mit berücksichtigt wird um hier perfekte Anlagen zu errichten.

Insgesamt wurden im Jahre 2004 hier 209 In­vestitionen gefördert, wie uns der Bericht wissen lässt. Gelegentlich kommt es auch zu Sportplatz­verlegungen, die notwendig sind. Zum Einen aus der meistens in den Zentren um sich greifenden Platzenge, durch Siedlungsdruck ausgelöst. Es gibt Beispiele auch von Verlegungen wie das zum Bei­spiel in Leobendorf oder in Laa a.d. Thaya oder in Lassee und in vielen anderen Orten der Fall ist. Und dort müssen wir Möglichkeiten schaffen, bei diesen Großinvestitionen auch entsprechend uns mitzudotieren.

Neben dem Fußball, sehr geehrte Damen und Herren, und dem Volleyball wurden am häufigsten Stockschützenanlagen, Tennisplätze und Win­tersportanlagen errichtet bzw. erweitert und moder­nisiert. Das Land ist hier zweifellos ein wichtiger Partner für die Vereine und die Gemeinden. 2004 flossen wieder mehr als 3 Millionen Euro an Lan­desmitteln in die Kofinanzierung zur Errichtung die­ser Sportanlagen in Niederösterreich.

Nicht übersehen möchte ich dabei, meine sehr geehrten Damen und Herren, den zusätzlichen Ausbau mit Mehrzweckhallen im Eigentum von Schulen oder von Gemeinden, welche auch dem vereinsungebundenen Sporttreibenden zugute kommen.

Sogar eine NÖ Landesberufsschule, nämlich jene in Zistersdorf, wurde mit einer solchen Mehr­zweckhalle ausgestattet und hier gibt es auch diese übergreifende Funktion und diese Nutzung. Das Land Niederösterreich ist hiebei vor allem als Fi­nanzierungspartner ganz wesentlich gefordert. Wir schießen aber nicht nur entsprechend Mittel zu, sondern die Beratungen, die über das ÖISS, über das Österreichische Institut für Sportstättenbau gewährt werden, garantieren uns, dass hier auch zweckmäßige Bauten errichtet werden, die den modernen Standards entsprechen.

Auch der Umweltgedanke kommt bei uns in Niederösterreich nicht zu kurz. Mit der Förderung von Solar- und Wärmepumpenanlagen wird diesem Gedanken Rechnung getragen. Es ist schon klar, dass damit nicht alleine das Kyoto-Ziel erreicht werden kann. Aber ich glaube, es sind insgesamt viele tausende Schritte notwendig in diese Rich­tung, damit das eines Tages auch erfüllbar wird. Die Sportpolitik leistet hier ebenfalls ihren Beitrag.

Um die Sensibilität, den menschlichen Aspekt in unserer Sportpolitik herauszustreichen, darf ich einmal mehr auf die niederösterreichische Sport­versicherung hinweisen, welche nicht nur die di­rekte ärztliche Versorgung abdeckt, sondern nun­mehr seit einigen Jahren auch die Rehabilitation. Und zu dem noch, vor allem für die Funktionäre sehr wichtig, auch einen Teil einer kollektiven Haft­pflichtversicherung mit einschließt, die hier auch für die Funktionäre eine gewisse Sicherheit gewähr­leistet.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es kamen im Jahre 2004 insgesamt, und das ist eine sehr be­trächtliche und stolze Zahl, insgesamt 75.000 Per­sonen in den Schutz dieser Versicherung. Gottsei­dank ist nur eine sehr geringe Zahl an Sportlern hier verunglückt. Es sind lediglich 0,3 Promille, welche hier an Betroffenen zu verzeichnen sind. Jeder einzelne Fall ist zweifellos einer zuviel. Aber es gilt eben über diese Sportversicherung dann hier Abhilfe zu schaffen, was hier zweifellos in einem entsprechenden Umfang möglich ist.

Sport, meine sehr geehrten Damen und Herren, steht wohl für Individualität als auch für Gemeinschaftswesen und auch für Sozialisierung. Der Gemeinschaftsgeist in Niederösterreich über­wiegt sowohl in den oberen Ebenen des Landes und der Verbände als auch bei den Vereinen.

Der beste Beweis dafür, der das hervorragend untermauert, ist dafür zweifellos die Verleihung diverser Ehrungen der Landessportehrenzeichen. Hier bleibt keiner unberücksichtigt der sich Ver­dienste um den niederösterreichischen Sport macht. Nicht nur die publicityträchtigen Positionen werden hier entsprechend bedient und bedankt, wie es den Staatsmeistern, Europameistern, Olym­piasiegern selbstverständlich in den Medien wider­fährt, sondern das geht hin bei uns in den Vereinen bis zu Schriftführern, Stellvertretern, zu Zeugwar­ten, die alle nach getaner und erfolgreicher Arbeit hier vor den Vorhang auf die Bühne in das Ram­penlicht geholt werden und womit der Dank des Landes und auch der daran teilnehmenden Ver­bände entsprechend hier erbracht wird. Im Jahre 2004 sind in diesem Zusammenhang 118 Funktio­närinnen und Funktionäre ausgezeichnet worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur in diesem Klima der gegenseitigen Anerkennung ist erfolgreicher Breitensport auch als Basis für unse­ren Spitzensport möglich. In vielen Disziplinen ist der Aufstieg zum Staatsmeister oder Europameister nur über ein Zwei- oder Dreistufenleistungssystem erforderlich. In manchen schaffen es die Aktiven sogar von den Basisvereinen weg zu Staatsmeis­terehrungen zu Ehren zu kommen, wie wir das vergangenen Montag in Baden so vortrefflich mit­erleben durften.

Unsere neue sportive Landessportverantwortli­che, Frau Landesrätin Dr. Petra Bohuslav konnte in Baden mit uns einigen Teilnehmern hier aus die­sem Gremium mehr als 150 Staatsmeister dieser letzten Saison entsprechend in würdigem Rahmen bedanken. Und vor allem der Öffentlichkeit präsen­tieren.

Ein besonderer Lichtblick dabei ist also, das ist zweifellos ein Trend, der nur zu begrüßen ist, darin festzustellen, dass die Sportlerinnen, der Anteil der Damen immer mehr wird. Einerseits, und das gebe ich schon zu, beflügelt sportliche, weibliche Figur vor allem unser männliches, das Interesse von uns Männern nicht unbeträchtlich. Und zum Anderen möchte ich auch sagen, ist dabei festzuhalten, dass es dabei nicht, so wie es in anderen Bereichen, in den sozialen Bereichen hier zu großen Demonstra­tionen von Emanzipation kommt und diverser Be­schwörungen gegenseitig in der Ausgewogenheit der Geschlechter oder bezüglich Chancengleich­heit, sondern es ist ein stiller aber ein stetiger Pro­zess der hier vorzufinden ist.

Gerade bei dieser Staatsmeisterehrung in Ba­den konnten wir viele Damenteams zu ihren Leis­tungen beglückwünschen. Ein Team möchte ich im Speziellen hier anführen. Nachdem ich selbst lange Zeit über Jahrzehnte Fußball gespielt habe, ist das Pendant zum tradierten Männersport Fußball längst in die Erfolgsränge eingetaucht. Wir stellen in Nie­derösterreich mit dem Damenfußballklub SV Neu­lengbach den österreichischen Staatsmeister im Damenfußball.

Diese Riege ist verstärkt, und das weist eben­falls auf Emanzipation hin durch eine brasilianische braune Fußballperle. Und man kann hier auch ins Treffen führen, dass scheinbar hier auch bereits das Legionärswesen Einzug gehalten hat. Ob uns das jetzt so passt oder nicht, erwünscht ist oder weniger erwünscht ist, ist eine Streitfrage. Aber eines kann ich sagen: Schön ist das alles anzuse­hen und mitzuerleben.

Ich darf, meine sehr geehrten Damen und Her­ren, bereits zum Schluss kommen. Niederösterreich ist ein Sportland in dem eine Michi Dorfmeister, ein Werner Schlager und ein Markus Rogan zweifellos die Trends und die Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Niederösterreich schwelgt aber dennoch nicht in den Superlativen, sondern es geht darum, im Spe­ziellen die Grundbedürfnisse der Menschen in punkte Gesundheit, Bewegung, Harmonie, Gesel­ligkeit, auch über den Sport und gerade durch den Sport entsprechend zu berücksichtigen und Chan­cen und Möglichkeiten hier zu eröffnen.

Wir haben, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur im Jahre 2004, wie ich schon eingangs erwähnte, eine 23-jährige Ära in kompe­tenten Händen der Frau Landesrat Prokop hier durch diesen Bericht zum Ausdruck gebracht, son­dern es geht auch darum, und dazu darf ich Sie aufrufen, dass wir auch unter der neuen Ägide, unter Frau Dr. Petra Bohuslav ebenso in diesem Sinne, in diesem Geiste zusammenarbeiten im Dienste unserer Bürgerinnen und Bürger. Und ich bin davon überzeugt, dass das auch bestens gelin­gen wird.

Der Sportbericht 2004 wird gerne zur Kenntnis genommen. Und ich darf abschließend auch der Sportabteilung recht herzlich danken und Lob aus­sprechen für die geleistete Arbeit und für das stete Engagement im Dienste des NÖ Sports. (Beifall bei der ÖVP.)

Dritter Präsident Ing. Penz: Ich erteile dem nächsten Redner, Herrn Abgeordneten Mag. Ram das Wort.

Abg. Mag. Ram (FPÖ): Geschätzter Herr Prä­sident! Sehr verehrte Frau Landesrätin! Die sehr sportiv ist, wie wir gerade gehört haben. Ich glaube, man sollte die Sportler aber in erster Linie nach ihren Leistungen beurteilen und nicht daran, ob­wohl ich dir schon Recht gebe, lieber Franz Hiller, dass es gerade bei einer Damenfußballmannschaft sicher als männlicher Zuschauer attraktive Tatsa­chen zu sehen gibt. Aber ich glaube trotzdem, dass man die Sportler nach ihren Leistungen beurteilen sollten und nicht nur nach ihrem Aussehen. Weil ich glaube, es wäre für uns alle auch gut wenn unsere politische Arbeit nach unserer politischen Leistung beurteilt wird und auch nicht nur rein nach der Außenwirkung. Ich glaube, da gibst mir auch Recht, Franz. (Unruhe im Hohen Hause.)
Naja, das habe ich wie immer ein bisschen um­schrieben.

Generell ist zu sagen, dass der Sportbericht einen sehr guten Überblick gibt über das Sportge­schehen in Niederösterreich. Er zeigt, dass das Jahr 2004 ein sehr gutes Jahr für den Sport war. Einerseits für den Spitzensport, und der Kollege Hiller hat es hier schon angesprochen, er hat auch einige Namen genannt. Zum Beispiel Markus Rogan oder die Karin Mayr-Krifka.

Und zu beiden muss ich natürlich dazu sagen, als Regionalpolitiker, dass beiden beim SVS Schwechat tätig sind. Was wiederum beweist, welch hervorragende Arbeit bei diesem Verein ge­leistet wird.

Darüber hinaus gibt es auch in anderen Sport­arten durchaus Erfolge zu verzeichnen. So zum Beispiel beim Tennis, wo eben der Jürgen Melzer hervorragende Siege errungen hat in diesem Jahr. Aber auch, und das ist mir ein besonderes Anlie­gen, beim Behindertensport, bei den Paralympics, wo Wolfgang Eibeck und Rene Gutdeutsch hervor­ragende Leistungen vollbracht haben. Auch wenn das der Kollege Fasan vielleicht lustig findet. Aber ich glaube, dass besonders der Behindertensport nicht gering geschätzt werden sollte. Im Gegenteil: Die Leistungen, die dort vollbracht werden und wie sich Menschen mit besonderen Bedürfnissen über ihr Schicksal hinweg setzen und im Sport einen Ausgleich, eine neue Lebensaufgabe finden, das sollte man nicht gering schätzen, sondern das ist sehr hoch anzurechnen.

Genauso hoch anzurechnen sind die Leistungen, die in Niederösterreich beim Brei­tensport zweifellos hervorgebracht werden. Es ge­schieht durchaus viel. Der Jugendsport, wurde auch schon erwähnt, der Jugendsport liegt uns ja besonders am Herzen, da der Jugendsport in die vielfältigen, gesellschaftlichen Schichten einspielt und verschiedenste Funktionen und Aufgaben hat.

So ist es zum Beispiel so, dass eben der Ju­gendsport vorbeugend gegen den Kampf, vorbeu­gend dagegen ist, dass eben die Jugendlichen in Versuchung geraten, alkohol-, nikotin- oder dro­gensüchtig zu werden. Und der Jugendsport dient natürlich auch dazu, dass die Gewaltbereitschaft hier zurückgeht. Jugendliche, die lernen, in einem Team im Sport tätig zu sein, sich auf ihren Körper, aber auch auf die mentale Aufgabe konzentrieren, diese Jugendlichen geraten viel weniger in Versu­chung abhängig zu werden. Sie geraten viel weni­ger in Versuchung, auch in Konfliktsituationen mit anderen zu geraten, weil sie den Sport als natürli­ches Ventil haben und auch verwenden.

Insofern ist der Sport sicherlich eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung. Vor allem wenn man be­trachtet, wie sich das Leben eines durchschnittli­chen Jugendlichen heute abspielt in der Schule, dann zu Hause vor dem Computer, vor dem Fern­seher. Hier ist der Sport und vor allem der Sport in den Vereinen nicht hoch genug einzuschätzen.

Genauso wie der Sportstättenbau, auch das wurde angesprochen. Wir haben eine Förderung im Jahr 1994 gehabt, in 102 Gemeinden wurden 255 Vereine gefördert und 260 Anlagen. Und da ist es mir, Frau Landesrätin, ein besonderes Anliegen darauf hinzuweisen, dass es diese Sportanlagen nicht nur geben sollte, sondern dass diese Sport­anlagen auch geöffnet werden sollten. Vermehrt geöffnet werden sollten für breite Bevölkerungs­schichten, auch für Einzelsportler um hier eben die Sportanlagen in den Gemeinden dementsprechend zu nutzen.

Über den Behinderten- und Versehrtensport habe ich schon kurz gesprochen bei den Erfolgen bei den Paralympics. Das ist natürlich ein sehr, sehr großes Anliegen. Der Sport hat generell sehr, sehr viele Facetten. Er dient zur Jugendförderung, zur Gesundheitspolitik, der Sport ist aber auch ein wirtschaftlicher Faktor.

Das sieht man vor allem bei den Großereignis­sen. Ich denke hier nur an das Schirennen am Semmering. Aber auch zum Beispiel an die Wald­viertelrallye, wo ja mein Kollege Waldhäusl feder­führend tätig ist. Hier kommt es zu großartigen Im­pulsen für die Wirtschaft. Die Wirtschaft dieser Re­gionen lebt und profitiert von den Sportereignissen. Der Sport verbindet auch die Menschen, der Sport verbindet die Länder. Und deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, den Dank an die ehren­amtlichen Funktionäre im Sportbereich und klarer­weise an die Sportabteilung auch hier auszuspre­chen.

Wenn wir über den Nachwuchssport sprechen, dann sollten wir selbstverständlich auch über das Legionärswesen im Sportbereich sprechen. Und ich glaube, das sollte man auch nicht gering schätzen, wie wichtig es wäre, hier einmal Maßnahmen zu treffen, Überlegungen anzustellen, dass die Plätze für unsere jungen Sportler nicht unnötigerweise verstellt werden. Ich weiß zum Beispiel, dass der Kollege Kautz hier auch einer ist, der in dieser Richtung schon Überlegungen und Gedanken­gänge gemacht hat über Jahre. Und ich glaube, es wäre jetzt an der Zeit, hier auch dementsprechend seitens des Landtages ein Zeichen zu setzen. Deswegen haben wir einen Resolutionsantrag vor­bereitet. In diesem Resolutionsantrag geht es jetzt in erster Linie um die Fußballvereine. Ich darf aber gleich sagen, weil das vielleicht als Gegenargument kommen könnte, warum wir uns nur auf den Fuß­ball beschränken, das soll ein erster Schritt sein. Selbstverständlich gibt es viele andere Sportarten wo es wichtig wäre, das Legionärswesen etwas einzudämmen, um unserer Jugend, um unseren Nachwuchssportlern auch die Chance zu geben, den Sport auch dementsprechend in den Vereinen ausüben zu können. Und deswegen darf ich jetzt einen Resolutionsantrag einbringen (liest:)

„Resolutionsantrag

der Abgeordneten Mag. Ram und Waldhäusl gem. § 60 LGO 2001 zum Antrag des Kultur-Aus­schusses Ltg.-399/B-35/2 – Bericht der Landesre­gierung betreffend NÖ Sportgesetz – Sportbericht 2004, betreffend Legionäre bei NÖ Fußballverei­nen.

Um den heimischen Nachwuchsspielern mehr Chancen zu geben, ist es erforderlich, schon in niederen Spielklassen das Legionärswesen nicht ausufern zu lassen. Immer wieder schaffen eigene Nachwuchsspieler den Sprung in die Kampfmann­schaft nicht, weil ein mittelklassiger Legionär, der zudem dem Verein viel Geld kostet, den Platz ver­stellt. Die Sportreferentin des Landes Niederöster­reich sollte daher unverzüglich mit dem ÖFB und dem NÖ Fußballverband in Verhandlung treten, um eine Regelung durchzusetzen, dass die Spielklas­sen bis zur 1. Landesliga ohne Legionäre ihr Aus­kommen finden. Eine solche Regelung hätte auch den Vorteil, dass der Matchbesucher vor Ort wieder mehr Bezug zu „seinem Verein und seinen Spie­lern“ hätte. Die Zuschauerzahlen würden wieder steigen und die frei werdenden Mittel könnten für die Nachwuchsarbeit verwendet werden. Auch an­erkannte Experten in Sachen Nachwuchsfußball treten für eine solche Regelung ein.

Die Gefertigten stellen daher folgenden Antrag:

Der Hohe Landtag wolle beschließen:

Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung, und vor allem im Interesse der Nachwuchsarbeit der Vereine, mit dem ÖFB und dem NÖ Fußballverband Verhand­lungen mit dem Ziel aufzunehmen, dass für Mann­schaften, die in der 2. Landesliga, der Gebietsliga, der 1. oder 2. Klasse Meisterschaft spielen, keine Legionäre aus Nicht-EU-Staaten spielberechtigt sind.“

Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch eine Zustimmung zu diesem Antrag würden Sie das Zeichen abgeben, dass Sie hinter dem Nachwuchs, hinter dem niederösterreichi­schen Nachwuchs stehen. Und ich glaube, es wäre ein positives Zeichen für unseren Sport, für unseren Sport in Niederösterreich. Danke.

Dritter Präsident Ing. Penz: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Weiderbauer zu Wort.

Abg. Weiderbauer (Grüne): Herr Präsident! Frau Landesrätin! Hohes Haus!

Ich darf mich zu einem Großteil meinen Vor­rednern anschließen. Ich bin auch der Meinung, dass der Sport in Niederösterreich auf einem sehr guten Weg ist. Die Landessportschule, das Leis­tungsmodell St. Pölten, die NÖ Top Sport Aktion, sportärztliche Untersuchungsstellen und Anti-Do­pingkomitee sind sicher sehr positive Beispiele für eine gute Zusammenarbeit zwischen Land, Sportle­rinnen, Trainerinnen und Funktionärinnen.

Ich möchte vor allem den Personenkreis der Sportlerinnen und Trainerinnen und Funktionärin­nen herausheben. Denn sie sind dafür verantwort­lich dass Niederösterreich eine sehr gute Position beim Breitensport, aber vor allem beim Spit­zensport auch hat. Ich beziehe mich auf die letzte Veranstaltung, die Ehrenzeichenverleihung aller Staatsmeisterinnen in Niederösterreich. Wo ich das Gefühl hatte, dass die Staatsmeisterinnen sehr gern diese Ehrung annehmen und sich darüber sehr freuen. Und es war sehr faszinierend für mich zu sehen, wie viele Staatsmeisterinnen aus Nieder­österreich kommen.

Und, der Kollege Ram hat es schon angedeu­tet, es wurde auch dem Behinderten- und Versehr­tensport der Platz eingeräumt der ihm zusteht. Sie sind sehr lobend und im richtigen Maße erwähnt worden. An dieser Stelle auch mein Kompliment an die neue Landessporträtin, die sehr sportlich ein­einhalb Stunden lang Hände geschüttelt hat und Fototermin über sich ergehen ließ auf der einen Seite. Andererseits danke ich ihr besonders dafür, dass sie es bei einem Fest für Sportlerinnen belas­sen hat und nicht eine Parteiveranstaltung daraus gemacht hat, wie ich das früher schon erleben durfte.

Wir haben schon einiges über die Förderungen gehört. Und es ist darüber gesprochen worden, dass sehr viele Frauen jetzt aktiv in den Sport drängen, in den Spitzensport, und immer mehr werden. Ob es wirklich so ist, dass bei den Förde­rungen das Geld gleich verteilt ist, dass Frauen für ihre sportlichen Aktivitäten genauso bestückt wer­den wie das bei den Männern ist möchte ich be­zweifeln. Ich denke da nur an die sehr erfolgreiche Volleyballmannschaft in Melk, die nach wie vor sehr darunter leidet, zu wenig Förderung zu bekommen im Gegensatz zu den Herren.

Ein paar Worte zum Sportstättenbau. Ein sehr wichtiger Punkt im Sportbericht, und das ist sehr erfreulich, dass alte Sportstätten renoviert werden, dass neue gebaut werden. Und zwar werden nicht nur Förderungen vergeben, sondern es wird auch der effiziente Einsatz der Geldmittel kontrolliert. Und dass durch diese Institution ÖISS, durch die Österreichische Institution für Schul- und Sport­stättenbau, was ich für sehr positiv erachte, den Umweltpunkt hat der Kollege Hiller schon erwähnt, dass auch Wärmepumpen und Solaranlagen geför­dert werden, was uns besonders freut.

Gerade bei Sportstätten einer bestimmten Größe ist es notwendig, dass hier das ÖISS Ein­fluss nimmt und das kontrolliert. Und in diesem Zusammenhang wurde ja heute schon des langen und breiten über diese UVP-Richtlinie diskutiert. Und ich halte es für ganz wichtig, dass gerade in diesem Bereich auch in Niederösterreich darauf Rücksicht genommen wird und dass man das be­achtet. Und ich darf daher noch einmal unseren Resolutionsantrag diesbezüglich einbringen, weil wir der Meinung sind, es besteht ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen dem UVP-Gesetz und dem Sportstättenbau. (liest:)

„Resolutionsantrag

der Abgeordneten Weiderbauer, Mag. Fasan, Dr. Petrovic und Dr. Krismer, zum Verhandlungs­gegenstand ‚Bericht der Landesregierung betref­fend NÖ Sportgesetz – Sportbericht 2004, Ltg. 399/B-35/2, betreffend Beibehaltung von UVP-Prüfungen im Land Niederösterreich.

Anfang März wurde im Nationalrat eine Ände­rung des UVP-Gesetzes beschlossen, wonach für bestimmte Groß-Projekte nicht mehr automatisch eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist. Insbesondere soll für ‚Vorhaben (....) und damit in Zusammenhang stehende Anlagen, die auf Grund von Vereinbarungen mit internationalen Or­ganisationen für Großveranstaltungen (z. B. Olym­pische Spiele, Welt- und Europameisterschaften, Formel-1-Rennen) errichtet, verändert und erweitert werden’, vom Land im Einzelfall geprüft werden, ob eine UVP durchzuführen ist. Selbiges gilt für ‚Ände­rungen von Flugplätzen, wenn dadurch eine Erhö­hung der Flugbewegungen (mit Motorflugzeugen, Motorseglern im Motorflug oder Hubschraubern) um mindestens 20.000 in einem Prognosezeitraum von fünf Jahren zu erwarten ist’.

Die Novelle bedeutet eine massive Aufwei­chung des bestehenden UVP-G, da künftig Freizeit- und Vergnügungsparks, Sportstadien und Golf­plätze, die aufgrund internationaler Vereinbarungen errichtet werden, keiner zwingenden UVP mehr unterworfen sind. Künftig soll per Einzelfallprüfung festgestellt werden, ob eine UVP nötig ist. Dasselbe soll für die Wiedererrichtung, Erweiterung oder Adaption von Rennstrecken, die mindestens 20 Jahre bestehen und für Teststrecken für Fahrzeug­hersteller gelten. Bei der Einzelfallprüfung haben Nachbarn, Bürgerinitiativen und NGO anders als im UVP-Genehmigungsverfahren keine Parteistellung. Nur der Umweltanwalt und die Standortgemeinde können beim Umweltsenat berufen. Die Projekte sollen zudem nur einem vereinfachten UVP-Verfah­ren, also einer ‚UVP-light’ unterzogen werden, das Verfahren in erster Instanz auf vier Monate verkürzt werden.

Der Herr Landeshauptmann hat diese Ände­rung des UVP-Gesetzes damit kommentiert, dass Land Niederösterreich habe ‚mit dem derzeitigen Rechtsstatus sehr gut gelebt’ und werde ‚mit die­sem Status weiterleben’. Alles andere würde ‚die Bürgerrechte einschränken’ und ‚im Extremfall eine wesentliche Verlängerung der Verfahren’ bedeuten. Das wäre dem Wirtschaftsstandort und einer bür­gernahen Politik abträglich.

Die Gefertigten stellen daher gem. § 60 LGO folgenden Antrag:

Der Landtag wolle beschließen:

Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, bei all jenen Vorhaben in Niederösterreich, für die das geänderte UVP-Gesetz lediglich eine Einzelfallprü­fung vorsieht, weiterhin jedenfalls eine Umweltver­träglichkeitsprüfung durchzuführen.“

Ich ersuche Sie um Ihre Unterstützung. Danke schön! (Beifall bei den Grünen.)

Dritter Präsident Ing. Penz: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Kautz zu Wort.

Abg. Kautz (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Frau Landesrat!

Ich darf gleich mit dem Resolutionsantrag des Kollegen Ram beginnen. So funktionierts ja nicht mehr, weil in diesen unteren Klassen die Spieler ja bitte alle aus EU-Ländern kommen. Slowakei, Tschechien, Ungarn. Also das ist ein Schuss ins Leere. Denn Nicht-EU-Staaten ... (Abg. Mag. Ram: Das ist ein erster Schritt!)
Das nutzt nichts. Diese Länder sind EU-Länder und daher, glaube ich, müsste man hier, wenn, ich bin auf deiner Seite, aber es anders formulieren. Und ich komme noch dazu was wir wollen.

Grundsätzlich ist der Sportbericht natürlich eine positive Angelegenheit wie schon Jahre hin­durch Geld aus dem Budget ... Ich sage es bewusst einmal, weil es wird immer so dargestellt, wenn alles Geld aus dem NÖ Landesbudget käme, dem ist ja nicht so. Da ist der sogenannte Fernsehschil­ling auch dabei. Und aus diesen beiden Töpfen wird der Sport Gottseidank dementsprechend fi­nanziell unterstützt. Die Vereine, die Gemeinden und die Sportler.

Das heißt, etwas über 8 Millionen Euro wurden für den Sport in Summe ausgegeben. Nur glaube ich, gibt es schon noch Möglichkeiten, es gerechter oder anders zu verteilen.

Die Leistungszentren sind natürlich eine wun­derbare Angelegenheit, denn hier können Jugendli­che, Mädchen und Burschen heranwachsen und dementsprechend ihre Eignung zeigen. Nur sollte man das nicht nur auf wenige Sportarten beschrän­ken, sondern man müsste in den Sporthauptschu­len pro Bezirk vielleicht mehr zentralisieren um auch andere Sportarten dementsprechend forcieren zu können. Hauptsächlich ist ja hier der Fuß­ballsport.

Die Verbandsförderungen, na selbstverständ­lich, eine unbedingte Notwendigkeit. Denn von wo­her sollen die Verbände sonst Geld nehmen? Aus den Mitgliedsbeiträgen ihrer Vereine wäre das sehr kontraproduktiv. Und die Trainerförderung, hier glaube ich, müsste eine leichte Änderung einset­zen. Denn ein altes Sprichwort sagt, der beste Trainer ist für die Jugend gerade gut genug. Die Trainerförderung hängt aber meistens mit Leis­tungssport schon zusammen, aber nicht mit dem Nachwuchs, bei der Jugend. Das heißt, da müsste man eine Kategorie einziehen um für geprüfte Trai­ner, die der Jugend zur Verfügung stehen, auch eine Möglichkeit des Anreizes geben. Denn meis­tens ist es so, dass irgendein älterer Herr oder eine ältere Dame, die aus dem Sportbereich kommt, nicht mehr aktiv ist, die macht dann Nachwuchsar­beit. Aber gerade hier sollte man die Besten einset­zen.

Sehr traurig bin ich über die sportärztlichen Untersuchungen. Ich habe es immer wieder gesagt: In ganz Niederösterreich 2.267 sportärztliche Un­tersuchungen bei dem was wir haben ist zu wenig. Die Vereine, aber auch die Eltern, sollten sich ein­mal zu Gemüte führen, was es heißt, es kann ein Kind – und das wissen wir – schaut aus wie wenn es pumperlgesund wäre und dann hat er irgend­wann am Sportplatz einmal eine Überziehung sei­ner Leistungsmöglichkeit und liegt da und muss reanimiert werden, wenn es noch geht.

Das heißt aber im Klartext, die sportärztlichen Untersuchungen müssten mehr forciert werden. Ich weiß, hier kann das Land nur die Untersuchungs­stellen zur Verfügung stellen, aber die Vereine und Verbände müssten angehalten werden, diese mehr in Anspruch zu nehmen. Denn ein gesundheitlicher Fehler ist gleich passiert. Der ist dann irreparabel. Aber wenn man ihn vorher erkennen kann, ist das für einen Sportler positiv, aber auch für den Verein. Denn ich war einmal bei einem Fußballspiel wo der gelaufen ist, umgefallen ist und tot war. Das will ich niemandem zumuten. Ich war am Platz. Also solche Szenen will ich nicht wieder sehen! Daher sollte man vorher dementsprechend die Untersuchungen durchführen.

Nun, meine Damen und Herren! Ich habe noch ein kleines Problem. Die Mannschaftsportarten. Es werden die besten Mannschaften von Niederöster­reich gefördert, alles okay. In Mannschaftssportar­ten. Und dann gibt es auch für diese Mannschaften, wenn sich die Teilnahme am Europacup oder an­dere internationale Bewerbe daraus ergeben, Förderungen.

Der Kegelsport ist auch eine Mannschafts­sportart, aber da gibt es keine Förderung. Und ich weiß wovon ich rede. Wir haben in Neunkirchen Damen und Herren in der Bundesliga. Die Damen sind zweimal österreichische Staatsmeister gewor­den, die Herren einmal, und die Damen einmal Cupsieger. Einmal sind wir nach Rumänien gefah­ren, einmal nach Slowenien und einmal nach Deutschland und es gab keine Unterstützung dafür.

Ich weiß schon, ich will nicht die gleiche Unter­stützung haben wie eine Mannschaft mit 15 Mann oder mit 20 Köpfen, aber wenn ich sage pro Kopf gibt es diese Unterstützung, so glaube ich, wäre das auch sicher eine Möglichkeit, hier gerechter vorgehen zu können.

Nun, meine sehr geschätzten Damen und Her­ren, ein Thema, das ich auch ansprechen will. Und ich hoffe, dass Sie mir in meinen Gedanken folgen können. Doping. Doping ist ein furchtbares Mittel. Aber man muss auch den Sportler unter Umstän­den in Schutz nehmen, wenn er ein Medikament, das in Österreich dopingfrei ist, von Substanzen dopingfrei ist, in Deutschland kauft und nimmt und dort unter die Dopingfälle, oder die Dopingmittel hineinfällt. Das, glaube ich, muss man international regeln. Es soll angeblich solche Fälle geben, zwei, dass dasselbe Mittel mit demselben Namen in Österreich andere Substanzen beinhaltet wie zum Beispiel in Deutschland und wie zum Beispiel in Amerika. Und dort kommt dann der Dopingfall her­aus. Entweder muss man die entsprechenden Ärzte informieren, oder man muss versuchen, die Mittel so einzusetzen, dass das gleiche Mittel überall die gleichen Substanzen beinhaltet. Weil der Sportler trainiert auf ein Jahr, zwei Jahre, drei Jahre und dann gehen die her und sagen, holladaro, ein Jahr darfst jetzt keinen Sport betreiben. Bist 33 Jahre alt, also auf deutsch kann er den Sport auf den Nagel hängen und es ist vorbei. Das, glaube ich, sollte nicht passieren.

Die Top-Sportaktion ist natürlich für die 128 Personen, die 2004 zum Zug gekommen sind, wunderbar. Ich glaube, man müsste auch hier die Auswahl etwas größer stecken. Denn jeder der einmal Sport betrieben hat weiß, mit 14, 15 Jahren hast irgendwo ein Hoch, dann gibt es menschliche Beziehungen und nach dem Hoch kommt ein Tief. Und dann kommt man irgendwann wieder vielleicht. Und wenn ich dann sage okay, momentan bist weg und fällst aus der Förderung heraus, kommt er überhaupt nicht mehr. Was ich damit meine ist, man sollte hier dementsprechend vielleicht nicht so großzügig fördern, aber auch wenn wer einen Durchhänger hat, die Förderung weitergeben. Denn ein Durchhänger kann ein Jahr dauern. Und wenn ich ihn nach einem Jahr fallen lasse, kommt er nach dem Jahr auch nicht mehr, sondern ist dann eigentlich ganz weg.

Nun, meine Damen und Herren, darf ich drei Wünsche noch äußern, die sicher nicht auf Nieder­österreich allein bezogen sind. Aber, Frau Landes­rat, Sie sind ja bei der Konferenz der Sportreferen­ten dabei und haben sicher auch in Niederöster­reich ein gewichtiges Wort mitzureden. Ich beginne bei den Schifahrern. Wir am Semmering, ich sage bewusst „wir“ am Semmering haben ein Damen­rennen alle zwei Jahre. Wir wechseln mit Lienz ab. Das heißt, alle zwei Jahre hat die Region am Semmering so 20.000, 25.000 Zuschauer und die Region lebt ein bisschen davon. Nun höre ich, dass am Hochkar ein Herrenrennen kommen soll. Ich habe nichts dagegen dass am Hochkar ein Herren­rennen kommt. Aber nicht auf Kosten der Damen am Semmering! Das sage ich klar und deutlich. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Ich kann mir auch vorstellen, dass es vernünf­tig wäre - ich kann mir nicht vorstellen alle Jahre ein Männerrennen am Hochkar bekommen. Aber wenn wir zu der Zeit wenn der Semmering in Lienz ist, dass man dann am Hochkar Männerrennen macht, glaube ich, wäre vernünftig - dass der Zug in diese Richtung abfährt. Alle Jahre ein Schirennen, aber alle zwei Jahre ein Damenrennen, alle zwei Jahre ein Herrenrennen. Dass man das alternierend macht.

Denn ich habe schon sehr starke Anzeichen gehört, dass man das Damenrennen vom Semmering mit dem Herrenrennen vom Hochkar vertauschen will. Und da hätte ich was dagegen. (Abg. Dr. Prober: Das ist eine Verunsicherung!)
Das ist keine Verunsicherung. Pepi, du redest ir­gendwas. Du bist bei den Sitzungen nicht dabei, du bist nicht im Organisationskomitee vom Semmering. Ich sitze da drinnen. Und ich weiß was dort diskutiert wird. Und ich weiß was Schröcksnadl gesagt hat. (Abg. Dr. Prober: Ich kenne die Sache besser als du!)
Wenn du nicht dabei bist wirst es besser kennen, ist schon klar. Aber es ist so. Dein Bezirkspartei­obmann ist auch nirgends dabei und redet einen Blödsinn. Also wieso soll es anders sein.

Die zweite Bitte, Frau Landesrätin: Wir brau­chen unbedingt ein Sportgesetz auf Bundesebene, das auch den Spitzensport regelt. Jetzt ist die große Angst da, dass die Gemeinnützigkeit für Sportvereine, die auch Spitzensport betreiben, fällt. Das heißt, die Vereine werden dann fast unfinan­zierbar und der Finanzminister schneidet auch bei den Sportvereinen dementsprechend stark mit. Das könnte man mit einem Bundessportgesetz dement­sprechend lösen. Und da könnte man auch gleich­zeitig mit hineinverpacken das Ausländerproblem in den unteren Spielklassen, dass hier eine Be­schränkung eingezogen wird. Das könnte man über ein Sportgesetz lösen. Es gibt es nicht, aber die Zeit drängt. Denn manche Sportvereine, speziell Bundesliga zweite Klasse, nein, die Red Zac-Liga, aber auch Tennisklubs, die teilweise im oberen Viertel angesiedelt sind, haben Probleme mit den Diätenauszahlungen wenn sie die Gemeinnützigkeit verlieren. Und dann gibt es diese Vereine wahr­scheinlich nicht mehr oder es gibt andere Probleme von der finanziellen Seite her. Daher glaube ich, wäre es notwendig, ein dementsprechendes Sport­gesetz zu schaffen.

Selbstverständlich werden wir dem Sportbe­richt unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

Dritter Präsident Ing. Penz: Zu Wort gelangt Frau Landesrätin Dr. Bohuslav.

LR Dr. Bohuslav (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag!

Ich freue mich sehr, dass ich meinen ersten in­haltlichen Bericht heute vor Ihnen zum Thema Sport abgeben darf. Und zwar einerseits deswegen weil Sport auch in meinem Leben einen sehr gro­ßen Stellenwert hat und mir das immer wichtig war. Und ich weiß als Jugendliche auch was das für persönlichkeitsbildende Eigenschaften hat, dieser Sport. Und zum Anderen weil ich auch jetzt in mei­ner kurzen Amtszeit bereits verfolgen konnte wie viel in Niederösterreich schon für den Sport getan worden ist und das ist natürlich für mich recht schön hier einzusteigen und hier weiter zu tun.

Zum Einen, der Spitzensport, zum Anderen der Breitensport und wir wissen ganz genau, es geht nur miteinander. Der Breitensport braucht den Spit­zensport und umgekehrt. Und da ist es schön zu sehen was Niederösterreich hier alles getan hat, welche Akzente hier gesetzt worden sind. Es ist heute schon viel gesagt worden. Aber ich möchte noch ein paar Dinge herausheben, wie zum Bei­spiel die NÖ Top Sport Aktion, wo eben 128 Sport­ler unterstützt worden sind. 2004 war natürlich ein ganz besonderes Jahr des Sports. Wir wissen alle, die Olympiade in Athen. Daran haben 19 nieder­österreichische Sportler teilgenommen und der aller erfolgreichste war eben unser Schwimmer, der Markus Rogan, der mit zwei Silbermedaillen nach Hause gekommen ist.

Aber nicht vergessen darf man dann natürlich auch im Anschluss die Paralympics, die auch recht gut erfolgreich für Niederösterreich abgelaufen sind. Hier waren neun Sportler vertreten. Und hier hat es sogar eine Goldmedaille gegeben im Radsport. Und ich glaube, das gibt sehr viel Auf­schwung. Hier sind Sportler am Werk, die Nieder­österreich nach außen, in die Welt tragen, die Bot­schafter für Niederösterreich sind. Nämlich in einem sehr positiv, imagemäßig positiv behafteten Thema, nämlich zum Thema Sport. Und hier, glaube ich, ist alle Unterstützung gefragt um das auch hier weiter­zuführen. Um solche Spitzensportler herauszu­bringen muss natürlich auch die Nachwuchsarbeit stimmen. Und hier gilt es, die 28 Leistungszentren, die in Niederösterreich ja betrieben werden, auch weiterhin zu unterstützen und weiter zu fördern. Denn die haben die Basisarbeit zu machen, die fördern die jungen Sportler dass sie dann einmal den Weg eines Markus Rogan oder wie alle die tollen Sportler heißen, auch gehen können.

Vergessen darf man aber nicht die vorbildliche Arbeit der Funktionäre und der Ehrenamtlichen. Und da ist es immer gut wenn auch die vor den Vorhang gebeten werden. Das macht ja Nieder­österreich auch im Rahmen der Vergabe der Sport­ehrenzeichen. Denn ohne diese Arbeit ist es natür­lich für die Spitzensportler nicht möglich diese Leistung zu bringen. Hier wird ihnen der Rücken frei gehalten um sich auf den Sport zu konzentrie­ren und werden alle Rahmenbedingungen von die­sen Menschen einfach in Ordnung gebracht. Es war mir wirklich am Montag eine Freude, in Baden über 150 Staatsmeisterinnen und Staatsmeister zu ehren. Obwohl es für mich natürlich eine sportliche Herausforderung war, aber sie haben es sich alle verdient, jeder Einzelne. Und hier sind wir öster­reichweit auch sehr gut. Diese über 150 Staats­meistertitel sind im Österreich-Ranking auch eine sehr, sehr gute Zahl. Und ich glaube, hier muss man auch weiterarbeiten um zu unterstützen. Denn all diese Topsportler sind Vorbilder für unsere Ju­gend. Und das ist ganz, ganz wichtig in der Ju­gendarbeit. (Beifall bei der ÖVP und SPÖ.)

Und das ist mir persönlich auch wichtig. Denn gerade in meinem Ressort möchte ich ein bisschen themenübergreifend denken. Sie wissen, ich bin eingestiegen und da war ein ganz aktuelles Thema die Drogenproblematik. Genauso wie der Herr Ab­geordnete Ram gesagt hat, mir ist es ein ganz wichtiges Anliegen die Jugend zum Sport zu brin­gen. Denn das ist wichtig für die Persönlichkeitsbil­dung. Wenn man standhaft ist gegenüber negati­ven Einflüssen der Gesellschaft – und die gibt es nun mal - dann hat man auch weniger Probleme in der Drogenprävention oder anderen Schwierigkei­ten mit denen die Jugendlichen eigentlich tagtäglich bekanntgemacht werden. Und deswegen ist mir die Forcierung des Sports auch so wichtig, weil der Sport noch Werte hoch hält, die heute in unserer Gesellschaft leider Gottes oft in den Hintergrund gedrängt werden. Fairness, Teamgeist, sich ein Ziel zu setzen, dort hin zu arbeiten, Gewinne oder Siege und vor allem Niederlagen zu verkraften, beides ist ganz wichtig und persönlichkeitsbildend. Und da hat der Sport einfach eine ganz wichtige Rolle.

Ich habe zum Einen den Spitzensport erwähnt, zum anderen den Breitensport, aus dem natürlich auch oft die Spitzensportler herauskommen. Und dazu ist es wichtig, über 3 Millionen Euro in unsere Sportstätten zu investieren, damit die eine mo­derne, eine zeitgemäße Basis für die Ausübung des Sports bewerkstelligen können.

Und auch ganz wichtig und auch schon er­wähnt ist die Sicherheit und die Gesundheit unserer Sportlerinnen und Sportler. Und hier ist es gut, dass wir die Versicherungsleistungen ausgedehnt haben. Ich glaube, dieses Konzert in Niederösterreich, dieses Konzert an Leistungen für den Sport ist wichtig. Wir sind auf einem guten Weg. Ich be­danke mich jetzt hier überparteilich für alle Leistun­gen die bis jetzt für den Sport erbracht worden sind. Hoffe auf Ihre weitere gute Unterstützung. Und ich glaube, dieser sportliche Gedanke Niederöster­reichs sollte auf jeden Fall weiter in Österreich, vor allem auch überregional dann in die Welt hinaus­getragen werden. (Beifall im Hohen Hause.)

Dritter Präsident Ing. Penz: Zu Wort gemel­det ist Herr Abgeordneter Hiller.

Abg. Hiller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Hohes Haus!

Ich darf zu den Resolutionsanträgen der Abge­ordneten Mag. Ram und Waldhäusl und dem Re­solutionsantrag von Abgeordneten Weiderbauer, Fasan, Dr. Petrovic und Dr. Krismer Stellung neh­men seitens meiner Fraktion.

Ich denke, dass hier der Antrag bezüglich der UVP-Prüfung eine im Land Niederösterreich die Wiederholung unseres ersten Tagesordnungs­punktes darstellt, in dem unsere Fraktion schon ganz klar Stellung bezogen hat. Ich darf nur in Er­innerung rufen, werte Kollegen von der grünen Fraktion, dass der Landeshauptmann klargestellt hat, aber auch Klubobmann Mag. Schneeberger, dass in Niederösterreich das gilt was bisher Gültig­keit gehabt hat. Das heißt also, wenn hier Verfah­ren anstehen, dann wird die volle UVP hier heran­gezogen und daher ist dementsprechend nicht von uns irgend etwas nachzujustieren. Sondern es gilt eben dann am Beispiel selbst den Beweis anzutre­ten dass hier das, was gesagt wird, so wie es in Niederösterreich an und für sich gang und gäbe ist, das auch zu hundert Prozent eingehalten wird.

Ich denke also, diese Forderungswiederholung in einem anderen Tagesordnungspunkt einzubrin­gen ist legitim, aber ist unnötig, möchte ich sagen, von der Zeit her und vom Ablauf. Denn die Positio­nen und die Meinungen und die Abstimmungen sind diesbezüglich ganz, ganz klar erfolgt.

Zum zweiten Resolutionsantrag darf ich fest­stellen, dass hier es zu einer fast jährlichen Wie­derholung der Forderungen seitens der FPÖ-Frak­tion kommt, hier einfach auf das Sportgeschehen Einfluss zu nehmen indem man mit Verboten auftritt und die Vereine dabei in ihrer Autonomie sehr stark einschränkt. Es ist nicht das erstemal dass wir diese Diskussion haben. Sie hat begonnen, wenn ich mich zurückerinnere, zu Zeiten von Landesrat Schimanek als der noch in euren Reihen hier ein­mal die Landesrat-Funktion inne hatte. Mit einem riesigen Engagement und mit enorm viel Emotion. Aber wir haben schon damals, und der Kollege Kautz weiß es ganz genau und alle jene, die sich mit Sport in den letzten Jahren beschäftigt haben, ganz klar herausgearbeitet, dass es an und für sich genug Reglement, Kompetenz bei den Verbänden gibt um hier entsprechend dem was hier die Ver­bände selbst als Konsens finden können, dass das auch dann in Kraft treten kann und hier Riegel dem vorschiebt, was man an und für sich nicht haben will.

Ich glaube, wir wären schlecht beraten sollte die Politik durch Einmischung voranschreiten und dabei hier Druck ausüben in Form dessen, dass man sagt, wenn ihr das nicht tut, dann wird das und das gestrichen. Das wollen wir nicht! Wir sind mit den einzelnen Verbänden, auch mit den Mann­schaften im Dialog, permanent. Der Ratschlag ist also gut gemeint, den heiße ich gut, nur die Vor­gangsweise darf nicht in einen Zwang ausarten, sondern muss letztendlich wirklich auf der Freiwil­ligkeit basieren.

Wir sind, meine sehr geehrten Damen und Herren, letztendlich nicht mehr ein Einzelstaat mit einer großen Autonomie hier betreffend der Dienstleistungsfreiheiten nach den Europäischen Richtlinien. Wir müssen auch diesbezüglich Rück­sicht nehmen und wir wissen, dass auch dieses sportlerische Geschehen, das man begrüßen kann oder ablehnen kann, hier auch in diesem Zusam­menhang betrachtet und bewertet werden sollte.

Ich möchte daher feststellen, dass hier gerade die Vereinsautonomie und Verbandsautonomie auch in Zukunft nicht von uns nicht angetastet und ungebührlich beeinflusst werden soll. Denn die Verbände leisten gute Arbeit und sie sind nicht angetan in Erstarrung zu treten. Sondern sie ver­halten sich so, dass an und für sich die Probleme der Zeit auch ausreichend in demokratischer Form, in demokratisch herbeigeführten Beschlüssen dann letztendlich hier abgewickelt werden. Daher ersu­che ich, dass wir diese Forderungen zurückstellen.

Meine Fraktion wird diesbezüglich zweifellos hier nicht die Zustimmung erteilen können.

Die Forderung von Abgeordneten Kautz be­züglich eines Bundessportgesetzes hat sicherlich einiges an Substanz. Wir kennen die Probleme, die immer wieder dadurch auftreten dass neue Finanz­richtlinien, Steuerrichtlinien hier gegeben sind und die Abgrenzung seitens der Vereine zwischen dem was einer Betriebsführung nahe kommt und dem was bei den Vereinen ehrenamtlich geschieht für all unsere Aufgaben ist also sehr, sehr schwer zu treffen. Aber ich glaube, wir können uns hier einmal im nächsten Landessportrat zusammensetzen un­ter Hereinholung der Meinung auch der Dachver­bände, vielleicht auch der einzelnen Fachverbände, dort, wo mehr wirtschaftlicher Betrieb gegeben ist. Um in diesem Zusammenhang auch die nötige Unterstützung einer klaren Ausrichtung, nicht in einer ad hoc-Handlung, nicht aus einem Hüftschuss heraus, sondern mit guter, reiflicher Überlegung und in Form des Konsenses, der für die nieder­österreichische Sportpolitik bisher schon gestanden ist, … Und auch in Zukunft wird diese Form und diese Vorgangsweise von mir sehr empfohlen. Die natürlich, glaube ich, auch im Haus hier in großer Mehrzahl auch seine Zustimmung finden wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Dritter Präsident Ing. Penz: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort.

Berichterstatter Abg. Hintner (ÖVP): Ich ver­zichte!

Dritter Präsident Ing. Penz: Er verzichtet dar­auf. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstim­mung über den Antrag des Kultur-Ausschusses, Ltg. 399/B-35/2:) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen wurde.

Ich lasse nunmehr über die eingebrachten Re­solutionsanträge bzw. über den Resolutionsantrag der Abgeordneten Mag. Ram und Waldhäusl betreffend Legionäre bei NÖ Fußballvereinen ab­stimmen. (Nach Abstimmung:) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit den zwei Stimmen der Freiheitli­chen nicht die Mehrheit gefunden hat.

Den Resolutionsantrag der Abgeordneten Weiderbauer u.a. betreffend Beibehaltung von UVP-Prüfungen im Land Niederösterreich bringe ich nicht zur Abstimmung, weil ich keinen unmittel­baren Zusammenhang zur vorliegenden Tagesord­nung sehe.

Ich ersuche Herrn Abgeordneten Dipl.Ing. Eigner, die Verhandlungen zum Geschäftsstück Ltg. 346/B-29/1 einzuleiten.

(Zweiter Präsident Sacher übernimmt den Vor­sitz.)

Berichterstatter Abg. Dipl.Ing. Eigner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zum Tagesordnungspunkt Ltg. 346/B-29/1, zum Tätigkeitsbericht der NÖ Kinder- und Jugend­anwaltschaft nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz betreffend den Zeitraum vom 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2004.

Dieser Bericht wurde den Abgeordneten über­geben und wurde im Sozial-Ausschuss beraten. Ich darf den Antrag des Sozial-Ausschusses jetzt hier unterbreiten (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

Der Tätigkeitsbericht der NÖ Kinder- und Ju­gendanwaltschaft für den Zeitraum 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2004 nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz wird zur Kenntnis genommen.“

Ich bitte, die Debatte einzuleiten und darüber abzustimmen.

Zweiter Präsident Sacher: Danke für den Be­richt. Als erster Rednerin erteile ich Frau Abgeord­neter Vladyka das Wort.

Abg. Vladyka (SPÖ): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Hoher Landtag!

„Egal woher - egal wie und wer, Du bist – du bist und bleibst ein Mensch, egal wie groß - egal wie klein, Dein Herz schlägt nicht allein.“ So beginnt die erste Strophe aus dem Kindermusiktheater „Kinder haben Rechte – oder “, in dem die Kinder in spielerischer Form auf ihre Rechte verweisen.

Das ist ein besonders wichtiger Teil im Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft zu dem ich heute auch in einigen Punkten Stellung nehmen möchte. Ich darf mich gleich zu Beginn meiner Ausführungen bei allen, die im Bereich der Kinder- und Jugendanwaltschaft tätig sind und auch waren, für ihren großartigen Einsatz herzlich bedanken.

Der Bericht für den Zeitraum Juli 2003 bis Ende 2004 ist ja sehr umfassend und übersichtlich gestaltet. In eindrucksvoller Form wird hier nicht nur

auf die verschiedensten Problemfelder unserer Jüngsten eingegangen, sondern auch auf Initiativen und Lösungsvorschläge verwiesen. Ob es sich besonders um Fragen zu Themen wie Trennung, Obsorge, Besuchsrechte, Umgang der Kinder und Jugendlichen mit Nikotin und Alkohol handelt oder die Aufstellung von nationalen Aktionsplänen zur Umsetzung der Kinderrechte im Sinne der Kinder­rechtskonvention, über Sondierungsgespräche zum Thema Jugendliche, Sexualstraftäter bis hin zur mediativen Pädagogik und Gewaltprävention und dem Jugendgesetz. Es ist ein breiter Bogen, der in diesem Bericht seinen Niederschlag findet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Landesrätin Christa Kranzl bereits klar in ihrem Sozialbericht dargestellt hat, befinden sich in Öster­reich rund 1,044.000 Menschen unter dem kriti­schen Wert für Armut und Armutsgefährdung. Die akute Armut ist seit dem Jahr 2000 in Österreich um 58,7 Prozent gestiegen. Mit heute bereits fast einer halben Million Menschen eine erschreckende Zahl. Besonders betroffen Frauen, Alleinerziehende und vor allem Kinder. Ohne Sozialleistungen wären zum Beispiel 50 Prozent der kinderreichen Familien armutsgefährdet.

Warum ich diese Zahlen nenne, ist der Um­stand, dass viele Probleme, die in diesem Bericht ihren Niederschlag finden, darauf zurückzuführen sind. Die zunehmende Verarmung führt oft unwei­gerlich zu Konflikten, ob es auf Grund von Verlust des Arbeitsplatzes, was besonders bei Jugendli­chen derzeit festgestellt werden kann, Krankheit oder zunehmender Verschuldung verstärkt zu Ge­walt kommt oder Vergessen durch Alkohol und Drogen gesucht wird, alles Themen, mit denen wir verstärkt konfrontiert sind.

Damit komme ich schon zu einigen Punkten, die mir und uns Sozialdemokraten besonders am Herzen liegen. Ich möchte sie unter dem Schwer­punkt „Sicherheit, Prävention, Beratung“ kurz an­sprechen und dann auch einen Resolutionsantrag hiezu einbringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind gerade in den letzten Monaten immer wieder von Schlagzeilen in Zusammenhang mit Drogento­ten konfrontiert worden. Im Jahr 2003 waren es allein in Niederösterreich 17, im Jahr 2004 wird von 24 Drogenopfern berichtet und 2005 zu Jahresbe­ginn gab es bereits sechs Drogentote. Diese alle jünger als 20 Jahre. Eine erschreckende Zahl! Ab­gesehen von den vielen, vielen Suchtkranken. Al­lein im Jahr 2003 wird laut einer Studie von 3.800 bis 5.700 Personen niederösterreichweit berichtet, die im Bereich des problematischen Opiat-Konsu­mes einzustufen sind. Und gerade hier müssen wir ansetzen. Jugendliche fühlen sich oft in schwieri­gen Situationen allein gelassen. Unsere Gesell­schaft wird daran gemessen, wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht. Unsere Aufgabe muss es sein, jene zu fördern, die jungen Men­schen helfen, die sich in Krisensituationen nicht mehr allein zurecht finden. Und ich darf daher den ehemaligen Leiter der NÖ Fachstelle für Suchtprä­vention, Dipl. Sozialarbeiter Kurt Fellöcker zitieren, der in einem Aufsatz über die Herausforderungen moderner Suchtprävention feststellt. Zitat: „Auf Grund der dramatischen Auswirkungen einiger Sparpakete stehen Sozialarbeit und Suchtpräven­tion heute zunehmend vor dem Dilemma, Ressour­cenorientierung und Integration versus Defizitver­waltung und sind konfrontiert mit Phänomenen der neuen Armut, der Dauer- und Massenarbeitslosig­keit, mit einer ansteigenden Zahl an Suchterkran­kungen sowie Desintegration und Verunsicherung, deren soziale Dimension sich insbesondere bei der jüngeren Generation markant abbildet.“ Zitat Ende.

Ob es sich um zunehmende Verschuldung, speziell auch bei den Jugendlichen handelt, nach­zulesen im Bericht der Schuldnerberatung und auch im Sozialbericht, oder die Versuchung schnelles Geld zu machen, alles Probleme, die rasches Handeln erfordern.

Daher das Thema Sicherheit: Ganz Nieder­österreich, aber auch ganz Österreich muss daher eine Schutzzone sein! Es hilft nicht, den Kampf gegen Drogendealer zu propagieren und im Sicherheitsbereich massiv einzusparen, wie im Bundesfinanzgesetz für 2006 die Einsparung von 1.000 Planstellen in der Exekutive vorgesehen ist, noch dazu in Anbetracht der Umstände, dass die Exekutive derzeit bereits am absoluten Limit agiert. Dass sie sich in der Umsetzungsphase der größten Wachekörperreform befinden. Dass die Kriminalitätsentwicklung eine klare Sprache spricht. Und so gäbe es noch einiges aufzuzählen. Ich fordere Sie daher auf, meine sehr geschätzten Damen und Herren von der ÖVP, im Sinne unserer Bevölkerung auf ihre Regierungskollegin, Frau Mi­nisterin Prokop, dahingehend einzuwirken, dass diese Maßnahme gestoppt wird. Und wenn Sie es mir schon nicht glauben wollen, selbst Ihre Frakti­onskollegen des FCG, der Fraktion des Zentralaus­schusses der Bundesgendarmerie stellt diese For­derung auf. Und auch sie meinen in ihrer Aussendung, die Einsparungen bei der Exekutive werden strikt abgelehnt. Daher bitte ich Sie diese Forderung zu unterstützen.

Ein weiteres wichtiges Thema, das Thema Prävention. Gerade für den Budgetansatz struktu­relle Suchtprävention sind null Euro vorgesehen, die gleiche Summe für Alkoholikerberatung und mobile Jugendarbeit. Um bestehende Projekte nach den notwendigen Qualitätskriterien durchfüh­ren zu können fehlen jetzt schon 150.000 Euro laut Aussagen der Trägervereine. Und hier ist beson­ders das Angebot von Streetwork betroffen. Das ist ja ein Angebot der niederschwelligen Dienste, wo Jugendliche nicht in Beratungsstellen, sondern an ihren Treffpunkten im öffentlichen Raum von Sozi­alarbeitern aufgesucht werden, die Hilfestellung leisten. Gerade sie leiden unter einem Finanzie­rungsproblem, noch dazu wo eine Flächendeckung dieses Angebotes dringend vonnöten ist. Wir brau­chen hier keine Pilotprojekte mehr, sondern ein flächendeckendes Angebot.

Ebenfalls Projekte im Bereich der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit für Suchtvor­beugung, die maximal bis zu einem Drittel gefördert werden. Auch sie haben sich bewährt, können aber unter diesen Voraussetzungen nicht weiter betrie­ben werden. Ich denke hier an Schulsozialarbeit. Auch hier hat es, laut einer Aussendung von Frau Landesrätin Dr. Bohuslav, zwar zusätzlich Mittel gegeben, aber auch hier gilt unsere langjährige Forderung, Sozialarbeit in Schulen nicht in Form von Pilotprojekten, nein, flächendeckend anzubie­ten. Und auch hier ist die Kreativität der ÖVP im Lande, vor allem von Frau Landesrätin Bohuslav, gefragt, um für die Schwachen in unserer Gesell­schaft auch tatsächlich die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Noch dazu, wo gerade die ÖVP sich gerne als Familienland Nummer 1 sieht.

Und damit komme ich schon zum dritten Teil meiner Schwerpunkte, zur Beratung. Niederöster­reich hat zwar seit dem Jahr 2000 einen Suchtplan, die Umsetzung scheiterte bis dato an den fehlen­den finanziellen Mitteln von Finanzlandesrat Mag. Sobotka. Der Suchtplan sieht ja vor, in jedem Be­zirk Beratungsstellen, wo Zielgruppen wie Alkohol, Medikamente, illegale Suchtmittel, Nikotin, abge­deckt werden, zu installieren und Öffentlichkeitsar­beit zu leisten.

Im Jahr 2002 wurde die Umsetzung des NÖ Suchtplanes beschlossen. Pilotprojekte in Baden und Lilienfeld wurden gestartet, evaluiert und als positiv eingestuft. Wichtig daher jetzt die Umset­zung des Planes, sofortiger Start der Ausbauregion 1, Südbahnregion. Ich darf mich auch bei dieser Gelegenheit beim zuständigen Regierungsmitglied Landesrat Emil Schabl bedanken, der hier klare Inhalte und Forderungen auch in finanzieller Hin­sicht erarbeitet hat. Und wie ich höre, gibt es auch seitens des Finanzlandesrates Sobotka bereits durchaus positive Signale. Höchste Zeit, denn wie ich höre, hat Landesrat Schabl die zur Verfü­gungstellung der Mittel schon mehrmals bei Lan­desrat Sobotka urgiert. Leider bis vor kurzem ver­gebens. Eben diese 600.000 Euro die nunmehr dringend benötigt werden. Ich hoffe, dass es nun­mehr möglich ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle daher folgenden Resolutionsantrag (liest:)

„Resolutionsantrag

der Abgeordneten Vladyka zum Bericht der Landesregierung betreffend Tätigkeitsbericht der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft für den Zeit­raum 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2004 nach dem Ju­gendwohlfahrtsgesetz, Ltg. 346/B-29/1, betreffend Maßnahmen im Jugendbereich.

Sicherheit – Prävention – Beratung

Niederösterreich hat ein Drogenproblem, das nicht länger negiert werden kann. Der Anstieg der Drogentoten im ganzen Bundesland zeigt, dass Drogensucht nicht mehr länger ein Problem des Wiener Umlandes ist, sondern sich auch zu einem Problem des gesamten ländlichen Raumes ausge­weitet hat. Angesichts der steigenden Drogenprob­lematik und der wachsenden Unsicherheit der Be­völkerung ist es Aufgabe der Politik, hier angemes­sen zu reagieren. Sinnvolle Maßnahmen zur Be­kämpfung der Drogenproblematik und –kriminalität wurden in der Vergangenheit offensichtlich nicht ausreichend gesetzt, so fehlen geeignete Maß­nahmen im Bereich der Prävention, ebenso bedarf der NÖ Suchtplan 2000 der raschen Umsetzung.

Sicherheit

Die Einsparungspolitik der Bundesregierung hat dazu geführt, dass immer weniger Exekutivbe­amte ihren Dienst auf der Straße verrichten. Ge­rade in den Ballungsräumen können daher öffentli­che Plätze (Bahnhöfe, etc.) nicht überwacht wer­den. Auch die von der Bundesregierung eingeführte Videoüberwachung bringt keine Verbesserung der Situation, da für die Verfolgung der Dealer zu wenig Personal zur Verfügung steht. Schutzzonen vor Schulen sind zwar grundsätzlich zu begrüßen, stellen jedoch eine Kapitulation vor dem organi­sierten Verbrechen dar. Ziel muss vielmehr eine Schutzzone für ganz Niederösterreich sein.

Prävention

ExpertInnen haben errechnet, dass zwei Drittel der finanziellen Mittel im Drogenbereich in die Strafverfolgung fließen und bloß ein Drittel in vor­beugende Maßnahmen zur Bekämpfung von Dro­gensucht. Auch in Niederösterreich werden Prä­ventionsangebote im Primär- und Sekundärbereich unzureichend gefördert.

So hat die Fachstelle für Suchtvorbeugung NÖ zahlreiche Projekte entwickelt, die sämtliche Berei­che der schulischen und außerschulischen Ju­gendarbeit, der Suchtvorbeugung in Kindergärten, Gemeinden, Betrieben und Vereinen sowie der Arbeit mit Eltern und MultiplikatorInnen abdecken.
Diese Angebote haben sich in der praktischen Um­setzung zwar bewährt, werden von der Fachstelle allerdings nur bis zu einem Drittel der Gesamtkos­ten finanziell unterstützt.

Auch die finanziellen Mittel für Streetworkpro­jekte reichen für eine flächendeckende Betreuung nicht aus. So stellt das Land NÖ für die Standorte in Krems, Mödling, St. Pölten und Wiener Neustadt zwar Mittel zur Verfügung, ohne Unterstützung durch Gemeinden und privaten Sponsoren könnte Mobile Jugendarbeit in den genannten Bereichen jedoch nicht entsprechend der notwendigen Quali­tätskriterien durchgeführt werden.

Eine weitere präventive Maßnahme, die in NÖ nicht flächendeckend angeboten wird, ist die Schul­sozialarbeit. Allgemeines Ziel der Schulsozialarbeit ist die Erhöhung der Eigen- und Sozialkompetenz. Durch gemeinsame Projekte und Aktivitäten sollen gleichzeitig LehrerInnen und SchülerInnen dazu angeregt werden, innerhalb der schulischen Arbeit und darüber hinaus, eine soziale Verbesserung des Schullebens zu erwirken. Schulsozialarbeit wird derzeit in Traisen, Herzogenburg, St. Pölten und Krems durchgeführt. Eine Erweiterung ist zwar für Baden geplant, andere Städte bleiben jedoch wei­ter unterversorgt. 

Beratung

Der rasche Ausbau des ärztlichen und psycho­sozialen Beratungs- und Betreuungsnetzes in NÖ, aufbauend auf dem NÖ Suchtplan 2000, ist drin­gend erforderlich.

Der Ausbau der Beratungsstellen in der Süd­bahnregion muss sofort durchgeführt werden.

Aufgrund der dramatischen Entwicklung der Drogenproblematik ist ergänzend der Ausbau für die Bezirke Gänserndorf, Horn und Tulln vorzuzie­hen.
(Die Kosten hiefür betragen voraussichtlich € 600.000,-)

Es sind daher vom Land NÖ jene Mittel zur Verfügung zu stellen, die nach dem Projekt ‚Umset­zung des NÖ Suchtplanes’ - die Pilotprojekte Baden und Lilienfeld wurden im September 2004 evaluiert und der Bedarf bestätigt - zur Durchfüh­rung einer qualitätskonformen Beratung und Betreuung notwendig sind.

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die bislang gesetzten Maßnahmen zur Be­kämpfung der Drogenproblematik nicht ausreichend waren und daher verstärkt werden müssen.

Die gefertigte Abgeordnete stellt daher den Antrag:

Der NÖ Landtag möge beschließen:

Die Niederösterreichische Landesregierung wird im Sinne der Antragsbegründung aufgefordert,

·         an die Bundesregierung heranzutreten, damit mehr Sicherheitsbeamte für die Überwachung öffentlicher Plätze in den Ballungsräumen in Niederösterreich zum Einsatz kommen,

·         ausreichende Geldmittel zur Finanzierung von Suchtpräventionsprojekten zur Verfügung zu stellen,

·         Streetworker in allen Bezirken Niederöster­reichs einzusetzen und eine ausreichende Fi­nanzierung für laufende Projekte sicher zu stellen,

·         flächendeckende Schulsozialarbeit in ganz NÖ einzuführen, sowie

·         jene Mittel, die zur Umsetzung des NÖ Sucht­plans und Ausbau der Sucht- und Drogenbe­ratungsstellen (Ausweitung der Öffnungszeiten, Ausbau des niedrigschwelligen Angebots für Jugendliche, etc.) erforderlich sind, bereit zu stellen.“

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf Sie eindringlich ersuchen, diesem Resolu­tionsantrag im Sinne jener, die unserer besonderen Hilfe und Unterstützung bedürfen zuzustimmen um zu gewährleisten, dass niemand, der unserer Hilfe bedarf, auf der Strecke bleibt. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweiter Präsident Sacher: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Mag. Ram das Wort.

Abg. Mag. Ram (FPÖ): Geschätzter Herr Prä­sident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Bevor ich zum Resolutionsantrag meiner Kol­legin komme, der ja sehr umfassend und sehr in­formativ ist, möchte ich doch noch kurz auf den Bericht eingehen der uns vorliegt. Dieser Bericht zeigt uns sehr transparent die Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Er zeigt, welche wichtige Rolle diese Kinder- und Jugendanwaltschaft spielt und vor allem die wichtige Rolle als Ohr und als Sprachrohr. Dieser Ausdruck steht im Bericht und ich glaube, er trifft es sehr gut. Einerseits geht es darum, für die Jugendlichen als Ansprechpartner zu dienen, da zu sein wenn junge Menschen, wenn Kinder Probleme haben und hier auch dementspre­chend alleine durch das Zuhören und durch das Aufnehmen der Probleme schon zu helfen. Ande­rerseits geht es aber auch darum – und auch das wird im Bericht sehr gut geschildert – als Sprach­rohr zu dienen. Das bedeutet, den Jugendlichen eine Stimme zu geben, für die Kinder da zu sein und hier auch das umzusetzen und das an die Öf­fentlichkeit zu bringen was die Kinder und Jugendli­chen denken.

Im Berichtszeitraum wurden über 9.400 Kinder und Jugendliche beraten. Ich glaube, es war ein wichtiger Schritt, und das zeigen auch diese Zah­len, dass man auf die Jugendlichen zugegangen ist. Man hat sich nicht darauf beschränkt zu warten bis die Jugendlichen und die Kinder zur Institution kommen, sondern man ist zum Beispiel in die Schulen gegangen, man ist in Freizeitzentren ge­gangen um hier vor Ort tätig zu sein und vor Ort die Jugendlichen zu beraten.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft spielt eine wichtige Rolle bei Themen wie der Warnung vor Alkohol und Nikotin, der Aufklärung und vor allem beim Schutz der Kinder vor Gewalt und Übergriffen. Das sind ganz tolle Leistungen die man hier in die­sem Bericht sieht, vor allem auch was die Heraus­gabe von Broschüren und Publikationen betrifft. Und vor allem auch Themen, die auch an die Öf­fentlichkeit gebracht werden sollten und die auch in Bezug auf Kinder angeschnitten werden sollten, wie zum Beispiel das Thema sexuelle Gewalt.

Immer bedeutender bei der Beratung – und das zeigen die Statistiken – wird das Internet. Die hervorragende Internetseite, hier sei ein Lob an die Gestalter ausgesprochen. Immerhin gibt es 71mal eine Anfrage mittels E-mail. Das hört sich zwar im Vergleich zu den 726 telefonischen Beratungen und 105 persönlichen Vorsprachen gering an, aber nichts desto trotz ist das Internet das Medium der Zukunft. Und umso bedeutender auch für die Zu­kunft der Beratungstätigkeit.

Am Häufigsten gibt es Anfragen zu dem Thema Scheidung, Obsorge und Besuchsrecht. Auch das zeigt, dass gerade dieser Themenbereich ein wichtiger ist und gerade dieser Themenbereich auch in Zukunft vermehrt betrachtet werden sollte. Bei den organisierten Veranstaltungen spannt sich ein sehr breiter Bogen. Es gibt Sicherheitstage, es gibt Kindersommerspiele, es gibt einen Jugendtag, es gibt die Aktionstage politische Bildung und was besonders wichtig ist, die Alkohol- und Nikotinfreien EVN-Partys.

Punkto Öffentlichkeitsarbeit wird auch, und das zeigen die Presseberichte, hervorragend gearbeitet und die Informations- und Projektarbeit, wie zum Beispiel das Kindertheater, aber auch der ange­sprochene Song, das Lied, die sprechen auch für sich.

Ein Punkt, der wird oft übersehen, und das ist ein ganz ein wesentlicher, das ist die Teilnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaft als Partei in Ver­kehrsverhandlungen. Im Straßenverkehr lauern sehr viele Gefahren für Kinder und Jugendliche, die von Erwachsenen gar nicht wahrgenommen wer­den können. Durch die Mithilfe der Kinder- und Jugendanwaltschaft kann es gelingen, entspre­chende Gefahrenherde zu eliminieren. Deshalb sollte man auch hier diese Tätigkeit nicht gering schätzen.

Jetzt darf ich ganz kurz auf den Resolutions­antrag der Kollegin Vladyka bezüglich des Drogen­problems eingehen. Ich glaube, dass hier etwas angesprochen wird, was für uns alle von Bedeutung sein sollte. Das Drogenproblem in Niederösterreich ist ganz einfach nicht mehr zu verharmlosen. Ich kann mich an Debatten erinnern ebenso zu diesem Thema Kinder- und Jugendanwaltschaft, da wurde gesprochen von der Gefahr des Alkoholmiss­brauchs, von der Gefahr des Nikotinmissbrauchs. Klarerweise, das sind alles Gefahren und das sind sehr reelle Gefahren.

Nicht gesprochen wurde damals über die Dro­gengefahr. Wir haben sehr wohl in den letzten Jah­ren immer wieder darauf hingewiesen, und leider zeigen es gerade die aktuellen Fälle, wie traurig die Situation hier in Niederösterreich wirklich ist. Die Drogentoten des letzten Jahres und der ersten Mo­nate dieses Jahres sprechen leider eine sehr trau­rige Sprache. Und darum, glaube ich, ist es not­wendig, alle nötigen Maßnahmen umzusetzen. Alle Maßnahmen, die zu einer Verbesserung dieser Si­tuation beitragen können. Und es werden ja hier sehr konkrete Maßnahmen gefordert. Zum Beispiel eben die Überwachung öffentlicher Plätze in den Ballungsräumen durch Sicherheitsbeamte. Ich glaube auch, dass es nicht ausreicht, nur Schutz­zonen rund um Schulen und Kindergärten zu ge­stalten, solche Schutzzonen ins Leben zu rufen. Sondern solche Schutzzonen gehören leider aus­geweitet, da es natürlich zu einem Ausweichen der Drogendealer auf andere Plätze kommt. Beispiel Einkaufszentren, Beispiel leider auch diverse Frei­zeitanlagen. Hier muss man besonders darauf achten, dass vor allem auch in den Jugend- und Freizeitzentren es zu drogenfreien Zonen kommt. Und ich glaube, das sollte vor allem für uns alle, die wir auch in den Gemeinden tätig sind, und dement­sprechend einen Einblick haben, ganz ein wichtiges Anliegen sein: Dass wir hier jedem Hinweis nach­gehen um hier unsere Jugend zu schützen.

Die Kollegin Vladyka fordert auch ausrei­chende Geldmittel zur Finanzierung von Suchtprä­ventionsprojekten. Ich glaube auch, dass das ein sehr wichtiger Ansatz ist, hier entgegenzuwirken. Man muss einerseits, und das ist meine tiefste Überzeugung, die Strafen für Drogendelikte und vor allem für Drogenhändler eindeutig verschärfen. Man sollte aber darüber hinaus die Präventionsar­beit nicht vergessen.

Dann geht es noch darum, in den Bezirken eine flächendeckende Versorgung, Sozialarbeit einzuführen und hier mit Hilfe von Streetworkern … - obwohl über den Ausdruck kann man streiten, aber wichtig ist, dass jemand da ist als Ansprech­partner für die Jugendlichen. Der da ist und der sich mit den Jugendlichen auseinandersetzt und der bei solchen Problemen als Ansprechpartner dient.

Naja, und dann gibt es noch die Forderung, die Mittel zur Umsetzung des Suchtplanes und den Ausbau der Sucht- und Drogenberatungsstellen bereitzustellen. Ich glaube das, und darüber sollten wir uns alle einig sein, das sollte für uns alle eine Selbstverständlichkeit sein. Weil es nützt nichts, wenn wir einen niederösterreichischen Suchtplan haben und Sucht- und Drogenberatungsstellen zur Verfügung haben, diese aber nicht flächendeckend über ganz Niederösterreich verteilt sind. Denn auch das hat meine Vorrednerin angesprochen, das Drogenproblem ist kein Problem mehr, das sich auf das Wiener Umland oder auf die größeren Bezirks­städte beschränkt. Das Drogenproblem, und das zeigen leider auch die aktuellen Fälle, ist auch ein Problem im ländlichen Raum. Man kann keinen Unterschied mehr machen, ob es sich um ein klei­nes Dorf handelt oder um eine große Stadt. Jeder Niederösterreicher hat das Recht, und vor allem jeder Jugendliche, dass ihm hier geholfen wird, dass er hier auch dementsprechend beschützt wird.

Schlussendlich kann ich zusammenfassend zu diesem Resolutionsantrag sagen, dass er auf jeden Fall unsere Zustimmung finden wird. Weil ich der Meinung bin, dass man alle Maßnahmen, die ver­nünftig sind und die ein richtiger Schritt in die Richtung ist, dass man eben unsere Jugendlichen vor den Gefahren schützt, auf jeden Fall ergreifen sollte. Und wir unterstützen selbstverständlich als eine Fraktion, die hier auf die Kinder und auf die Jugendlichen Rücksicht nimmt und hier an die Zu­kunft unseres Bundeslandes glaubt, diesen Antrag. Ich darf noch einmal mein Kompliment ausspre­chen, ihr habt euch da wirklich was überlegt und er ist hervorragend formuliert und wir werden ihn gerne unterstützen. (Beifall bei der FPÖ und SPÖ.)

Zweiter Präsident Sacher: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Weiderbauer. Ich erteile ihm das Wort.

Abg. Weiderbauer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Zuerst einmal Gratulation an die Frau Mag. Peterschofsky und ihr Team für die Erstellung des Berichts und die engagierte Arbeit. Die KIJA defi­niert sich als Anlaufinformation und Beratungsstelle für junge Menschen, Eltern bzw. alle Menschen, die mit Jugendarbeit privat oder beruflich beschäftigt sind. Und es ergibt sich daraus gleich ein erstes Problem das in dem Bericht geschildert ist. Man sollte zu den Jugendlichen hingehen, in die Schu­len gehen, also ein niederschwelliges Angebot ma­chen. Denn wie sich gezeigt hat, kommen sehr wenig Leute in den sogenannten Würfel, weil hier die Schwellenangst sehr groß ist. Wie man das mit sieben Bediensteten schaffen soll, natürlich mit Kooperation mit anderen Institutionen, ist schon ganz klar, die teilweise nicht vollzeitbeschäftigt sind, frage ich mich.

Es gibt Untersuchungen, welche Anfragen ge­kommen sind. Internet ist das Medium der Jugend­lichen, 71 E-mail-Anfragen stehen gegenüber 726 telefonischen Anfragen, durchwegs von Erwachse­nen, und 105 persönlichen Vorsprachen. Wobei die Schwerpunkte, die sind auch schon genannt wor­den, dabei geht es um Trennung, Obsorge, Be­suchsrecht und den Umgang von Jugendlichen mit Alkohol und Nikotin. Und gleich im nächsten Satz eine ganz interessante Bemerkung in dem Bericht: Es ist zu erkennen die oft nicht vorhandene Bereit­schaft der Erwachsenen, diesen Themenkreis ernst zu nehmen. Also da liegt schon einmal ein ganz wichtiges Problem. Es gibt die Probleme der Ju­gendlichen was Obsorgerecht anbelangt, bei Scheidungen usw. und den Umgang mit Alkohol und Nikotin und die Erwachsenen nehmen es scheinbar nicht ernst genug.

Das heißt, Erwachsene brauchen sicher sehr viel Beratung diesbezüglich wie sie damit umgehen sollten. Ich habe das letztemal schon den Kinder Rechte Koffer angeschnitten, dass es den nicht nur in der Volksschule, sondern auch im Hauptschulbe­reich bzw. in der Unterstufe Gymnasium geben sollte. Es wird auch angeführt, noch einmal auf Nikotin und Alkohol zurückzukommen, es gibt diese Beteiligung an den EVN-Partys ohne Alkohol. Si­cher ganz eine nette Sache. Nur habe ich auch schon voriges Jahr gesagt, in diesem Kreis wird das tadellos funktionieren. Die Jugendlichen be­kommen dort Mixgetränke, alkoholfreie Mixge­tränke. Es gibt Musik, es ist eine wunderbare Party, Jubel, Trubel, Heiterkeit. Nur, wenn sie dann in ihren Heimatorten oder in Discos oder wo auch immer unterwegs sind, ist der Zugang zu Alkohol relativ leicht. Und dann greift man auf alkoholische Getränke mit oft verheerenden Folgen zurück.

Es ist schon sehr viel geredet worden heute, ich habe das ganz spannend wieder gefunden, über die Wahlaltersenkung. Passt auch dazu. Denn es hat Referate gegeben der KIJA zum NÖ Ju­gendgesetz und politische Bildungsangebote. Da fällt auch das Partizipationsprinzip hinein und Wählen mit 16. Jetzt kann man auf der wirklich wunderbaren Homepage der KIJA nachlesen - ich gratuliere ihnen auch dazu - dass zum Beispiel ein 14-Jähriger, eine 14-Jährige schon sexual mündig ist. Das heißt, können entscheiden, Geschlechts­verkehr mit wem, Verhütungsmaßnahmen, Schutz vor Aids usw. Trauen wir 14-jährigen Mädchen und Burschen zu. Überhaupt kein Problem. Es hat keine strafrechtlichen Folgen, ist auch gut so. Mit 14 und 15 Jahren entscheiden sich die Jugendlichen, wel­che berufliche Laufbahn sie ergreifen werden. Durchaus eine schwierige Entscheidung natürlich mit Unterstützung der Eltern. Mit 16 Jahren ent­scheiden sie, ob sie Nikotin und Alkohol zu sich nehmen und in welchem Ausmaß sie das machen. Aber das Kreuzl bei einer Wahl dürfen sie nicht machen. Also was da jetzt für Unterschied ist in der Entscheidung, in der Verantwortung, meine Damen und Herren, das ist mir wirklich nicht klar. Karl, ich sprech’ dich besonders an. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Unruhe bei Abg. Moser.)

Wir haben es in Niederösterreich nicht einmal geschafft, das aktive und passive Wahlalter an­zugleichen. Da haben wir noch immer den Unter­schied 18 und 19 Jahre. Das wurde uns übrigens zugesagt dass man zumindest darüber nachdenkt. Und weil wir jetzt schon bei den Gemeinderats­wahlen ganz kurz sind, noch eine Bitte dazu: Bitte schaffen wir endlich diesen nicht amtlichen Stimm­zettel ab. Der gehört schon lange weg! (Beifall bei den Grünen.)

Ein wichtiger Personenkreis der Menschen die sich mit Jugendlichen beschäftigt ist auch der Per­sonenkreis der Tagesmütter. Und da habe ich erst vor kurzem eine Anfrage bzw. eine Mitteilung be­kommen. Da gibt’s insofern ein großes Problem wenn Kinder aus schwierigen familiären Verhältnis­sen, wo auch das Jugendamt damit befasst ist, bei Tagesmüttern untergebracht werden. Die Alterna­tive, die es dazu gibt, man müsste sie in einem Heim unterbringen. Und das wieder ruft das Mitleid der Tagesmütter hervor, logischerweise. Doch Mit­leid ist nicht unbedingt eine Qualifikation um dem gerecht zu werden was hier auf die Tagesmütter zukommt. Abgesehen von ihrer Bezahlung, Sozial­stellung usw.

Also: Es gibt auch keine Ausbildung dafür. Während man, wenn man Behinderte, Kinder mit besonderen Bedürfnissen bei Tagesmüttern unter­bringt, gibt es sehr wohl ein verpflichtendes Tages­seminar dafür. Aber für diese sogenannten Ju­gendamtkinder gibt es keine Pflichtausbildung. Also hier ist noch großer Handlungsbedarf.

Suchtproblematik ist schon des langen und breiten ausgeführt worden. Und es gibt jetzt den Antrag der Sozialdemokraten. Wir waren dem schon etwas voraus oder schon längere Zeit vor­aus. Es hat nämlich von den Grünen eine Anfrage an die damals zuständige Landesrätin Prokop ge­geben, doch endlich diesen Suchtplan, der 2000 beschlossen wurde, umzusetzen. Und es ist ir­gendwie mühselig, dass immer wieder der Landtag darauf aufmerksam machen muss, es gibt einen Suchtplan, der ist beschlossen, den doch endlich umzusetzen. Ich habe da eine Schlagzeile aus Neunkirchen wo steht: Nur vier Minuten Beratung pro Person für Süchtige im Bezirk. Das sind genau diese Beratungsstellen in den Bezirkshauptstädten wo zwei Stunden vorgesehen sind. Und da sollten wir 30 Drogenabhängige, Süchtige, die in Therapie stehen, beraten? Also das kann irgendwo nicht funktionieren. Leute, die zum ersten Mal Drogen nehmen muss man nach Baden schicken, weil einfach keine Kapazitäten mehr in Neunkirchen sind um dem gerecht zu werden.

Zwei Stunden zusätzlich sind angeblich ver­sprochen worden. Aber der Bezirkshauptmann von Neunkirchen sagt, gibt’s noch nicht, ist noch nicht umgesetzt. In diesem Antrag von den Sozialdemo­kraten steckt natürlich sehr viel drinnen was auch wir nachvollziehen können. Nur, da hätten wir drei Anträge daraus machen können bzw. würden wir meinen, dass man durchaus im Ausschuss darüber diskutieren hätte sollen und einiges abklären. Also

für uns ist da drinnen auch einiges vermischt wo wir ein paar Bedenken haben.

Was mir überhaupt, und jetzt abschließend, was mir überhaupt fehlt in der Kinder- und Jugend­anwaltschaft, aber das jetzt nicht als Kritik anzu­merken, sondern als Aufforderung das aufzugreifen ist das Projekt Gender Mainstreaming. Also ich glaube, gerade in der Kinder- und Jugendanwalt­schaft, die sich damit beschäftigt, Beratungsstelle oder Anlaufstelle zu sein, sollte es ein wichtiges Thema sein, auch mit diesen Dingen an Volks­schulen – da sind sie ja hauptsächlich beschäftigt – in sehr positiver Art und Weise, das kann man nicht oft genug sagen, aber gerade hier wäre es wichtig einzuwirken. Und ich habe schon einmal das Bei­spiel gebracht, dass vor allem in der Lehrerinnen­ausbildung darauf Rücksicht genommen werden sollte. Denn Lehrerinnen merken es selber oft nicht dass sie eben Burschen mehr drannehmen, bevor­zugen usw. obwohl es nicht in ihrer Absicht steckt. Und hier gehörte ein Training, eine Ausbildung in Gender Mainstreaming unbedingt angesetzt und Teile davon könnte durchaus die KIJA überneh­men.

Summa summarum gute Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Wird sicher auch von uns in dieser Form honoriert. Es gibt eine Menge von Dingen die noch zu erledigen sind und ich wünsche den Leuten gutes Gelingen dabei. Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

Zweiter Präsident Sacher: Als nächste Red­nerin ist Frau Abgeordnete Kadenbach am Wort.

Abg. Kadenbach (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Hohes Haus!

Abgeordnete Vladyka hat sehr breit unsere An­liegen zu diesem Thema heute schon vorgetragen. Ich möchte mich nur auf einen Punkt konzentrieren. Es ist eine kleine Erinnerung. Ich weiß, in den Res­sorts der ÖVP hat es ja einige Umstrukturierungen gegeben, hat es einige Neuanfänge gegeben. Und ich möchte einfach nur daran erinnern, dass wir eine Vierparteienresolution haben, dass es in wei­ten Kreisen der Jugendanwaltschaft auch Bekennt­nisse, sehr heftige der jetzigen Innenministerin, der Landesrätin Mikl-Leitner gibt, dass es zu einer Harmonisierung des Jugendschutzgesetzes kommt. Vor allem geht es uns in diesem Zusammenhang um die Frage Nikotin und Alkohol.

Wir wissen, dass diese beiden Einstiegsdrogen in Niederösterreich, in Österreich für sehr, sehr viele Todesfälle verantwortlich sind. Und ich glaube, es ist an der höchsten Zeit, dass dieses weite Bekenntnis zu einem Jugendschutz, der da­mit beginnt, dass unter 16-Jährigen der Zugang zu diesen beiden Drogen, zu diesen beiden Suchtmit­teln verwehrt wird. Dass nicht nur, so wie im Mo­ment, im NÖ Jugendschutzgesetz der Konsum unter 16 Jahren untersagt ist, sondern dass auch der Vertrieb, der Kauf, der Besitz dieser Suchtmittel verboten wird. Es wäre sinnvoll gewesen, dieses Thema auch im Konvent abzuhandeln. Hätte viel­leicht heute in die Aktuelle Stunde auch gepasst. Im Konvent ist diese Chance vertan. Zumindest findet sich im Bericht vom Herrn Fiedler keine Anmerkung mehr zu einer Harmonisierung des Jugendschutz­gesetzes. Ich glaube, das wäre eine wertvolle An­regung noch gewesen dass man das hineinnimmt.

Ich darf die zuständige Landesrätin ersuchen, sich wirklich im Sinn ihrer Vorgängerin dafür einzu­setzen, dass es zu dieser Harmonisierung auf Bun­desebene kommt. Und würde anregen, dass zu­mindest, wenn in absehbarer Zeit nichts passiert, dass wir auch auf Ebene der EU diese Bestrebun­gen, weil da gibt’s ja von der EU-Kommission im Moment genau dieselben Bewegungsgründe, die­ses Verbot für unter 16-Jährige auszusprechen, dass wir das unterstützen. Darf um Ihre Unterstüt­zung und aktive Mitarbeit in diesem Bereich ersu­chen.

Und weil mein Vorredner Gender Mainstrea­ming erwähnt hat: Ich darf auch darum ersuchen, weil heute auch der Sportbericht präsentiert wurde, dass man vielleicht auch beim Sportbericht darauf Rücksicht nimmt, dass es Funktionärinnen und Funktionäre gibt, dass es Sportler und Sportlerin­nen gibt. Ich denke, auch dort hätte Gender Mainstreaming Platz gehabt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Zweiter Präsident Sacher: Als nächste in der Rednerliste ist Frau Abgeordnete Schittenhelm. Ich erteile ihr das Wort.

Abg. Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus!

Uns liegt heute der Tätigkeitsbericht der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft vor. Ein sehr be­eindruckender Bericht. Aber erlauben Sie mir, dass ich zunächst auf den Resolutionsantrag der Kolle­gin Vladyka kurz eingehe.

Abgesehen davon, dass meiner Auffassung nach dieser Resolutionsantrag inhaltlich in keinerlei Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbericht der Kin­der- und Jugendanwaltschaft steht, sage ich auch gleich dazu, dass wir diesen Resolutionsantrag seitens der ÖVP ablehnen werden. Und zwar aus folgendem Grund: Weil uns die Punkte, die hier beinhaltet sind, zu wenige sind und weil unser Herr Landeshauptmann bereits im Jänner dieses Jahres den Auftrag an die Landesamtsdirektion erteilt hat, hier umfassender ein Gesamtkonzept, einen Masterplan zu erstellen um hier flächendeckend, effizient und vor allem auch finanzierbar diese Möglichkeiten der Prävention, der Beratung, der Therapie zu schaffen.

Es geht hier auch darum, dass alle diese An­forderungen, die wir stellen, alle diese Maßnahmen, die wir wünschen und brauchen und die notwendig sind, auch finanzierbar sind. Wir wissen letztendlich wer hier die Kostenträger sind.

Zu den Pilotprojekten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ergebnisse aus den Pilotpro­jekten werden und wurden evaluiert und werden regional eingesetzt und umgesetzt nach Bedarf, Effizienz und vor allem auch nach regionaler Mitar­beit. Es kann nicht von oben verordnet werden, es muss mitgetragen werden, es muss miteinander umgesetzt werden, sonst wird es nicht funktionieren und wir werden hier diese Arbeit nicht mit Erfolg abschließen können. Es ist dies wie gesagt ein Programm das wesentlich umfangreicher ist und wir wollen hier diesen Masterplan, wenn er dann in der Form abgeschlossen ist, auch hier im Landtag be­raten und zur Beschlussfassung vorlegen.

Ein Weiteres vielleicht noch: Prävention liegt hier natürlich im Bereich unserer Frau Landesrat Dr. Bohuslav. Beratungsstellen, meine sehr geehr­ten Damen und Herren, Hohes Haus, sind im Ver­antwortungsbereich des Herrn Landesrat Schabl. Und ich glaube, hier ist in den letzten drei Jahren nichts oder sehr wenig geschehen. Das zum Re­solutionsantrag. Aber erlauben Sie jetzt, dass ich eigentlich zu dem rede was hier auf der Tagesordnung steht, nämlich die Kinder- und Jugendanwaltschaft Nie­derösterreichs.

Herr Präsident! Hohes Haus! Tu mir nicht weh! Blamier mich nicht vor den anderen! Beschimpfe mich nicht! Sperr mich nicht ein! Schrei mich nicht so an! Sag mir nicht immer dass ich nichts kann und nichts weiß! Drohe mir nicht mit schlimmen Strafen! Hohes Haus! Das sind Wünsche unserer niederösterreichischen Kinder an die Kinder- und Jugendanwältin und ihr Team. Und eigentlich Wün­sche an ihr Umfeld, an ihre Eltern. Und diese wer­den nicht gehört. Diese Bitten und Wünsche gehö­ren neben dem NÖ Jugendwohlfahrtsgesetz und die UN-Konvention über die Rechte der Kinder zur Arbeitsgrundlage für die NÖ Kinder- und Jugend­anwaltschaft.

Wir können stolz darauf sein, dass uns mit die­ser Einrichtung, mit dieser Institution gelungen ist, nicht nur ein Ohr und Sprachrohr für Kinder und Jugendliche zu schaffen, sondern vor allem auch, und ganz, ganz wichtig, die Öffentlichkeit, die Er­wachsenen für die Interessen und Anliegen von unseren Kindern und Jugendlichen zu sensibilisie­ren. Ihnen auch zu sagen, hört zu was sie wollen. Diese Institution macht aufmerksam und macht auch betroffen. Noch wichtiger ist, und es wurde heute schon gesagt, zu den Jugendlichen und Kin­dern zu gehen. Sie kommen nicht zu uns. Und wenn sie das tun haben sie bereits eine traumati­sierte, lange Zeit hinter sich. Und daher ist es wich­tig, dass die Arbeit dieser Institution in Schulen, in Veranstaltungen durchgehend das ganze Jahr ge­macht wird. Natürlich auch die Arbeit der Street­worker vor Ort. Und da darf ich sagen, liebe Kolle­gin Vladyka, sie sind vor Ort wenn sie gebraucht werden. Sie sind im ganzen Land unterwegs wenn wir sie brauchen. Und es sind hervorragende Frauen und Männer, die hier ihre Arbeit und ihr Wissen und ihr Können und ihr Gefühl in diese Arbeit einbringen.

Eines zeigt dieser Tätigkeitsbericht auch ganz klar auf: Dass trotz der Vielfalt der Anfragen zu den verschiedensten Bereichen sich eindeutige Schwerpunkte herauskristallisieren, ergeben in diesem Bericht und der ist ja wirklich wunderbar gefasst. Auch ganz klar ablesbar ist wo hier die Schwachstellen sind. Wir sind es, die diese Schwachstellen erzeugen, wir, die Erwachsenen! Es sind diesmal Fragen zum Thema Trennung, Scheidung, damit verbunden Fragen zur Obsorge, zu Besuchsrecht, Umgang mit Kindern und Ju­gendlichen. Ich habe vorhin Nikotin und Alkohol, Drogen genannt. Die SPÖ hat seinerzeit verlangt Freigabe der Drogen, nur damit wir es nicht vergessen.

Wenn der Zeitraum des Tätigkeitsberichtes, und es wurde gesagt schon vom Vorredner, 902 Beratungsfälle aufweist und davon insgesamt 495 mit Trennung und Scheidung, dann muss das be­troffen machen. Dann kann man nicht zur Tages­ordnung übergehen. Und genauso kann man nicht übergehen zur Tagesordnung wenn man liest, dass in diesem Jahr allein 45 Fälle aufgezeigt wurden von Missbrauch und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen im sexuellen Bereich. Diese Zahlen, meine Damen und Herren, haben die Kinder- und Jugendanwaltschaft dazu bewogen, die Broschüre „Gemeinsame Obsorge“, einen Leitfaden zu erstel­len. Einen sehr kompakten, informativen und auch leicht lesbaren als mögliches Hilfsangebot für Eltern in Trennungs- und Scheidungssituationen. Und vor

allem für die betroffenen Kinder. Denn eines wissen wir wohl alle: In der Familie, im Bekannten- und Freundeskreis gibt es immer wieder Trennungen und Scheidungen. Und Kinder und Jugendliche, und auch wenn man sagt, sie sind ja doch schon älter und die verstehen das, sie verstehen es nicht, dass auf einmal eine vertraute, eine sogenannte heile Welt zusammenbricht. Und besonders schlimm ist es dort, wenn es, geschätzte Damen und Herren, bis zu diesem Zeitpunkt, bis zum Tag X eine heile Familie war. Für das Kind alles in bes­ter Ordnung. Und auf einmal bricht es herein: Streit, Hass, Zorn.

Und hier ist eines ganz wichtig. In diesem wirk­lich vor allem emotionalen Zeitpunkt und in dieser Phase der emotionalen Heftigkeit ist es ganz wich­tig, dass hier die Kinder geschützt werden. Dass hier die Grundbedürfnisse der Kinder Rücksicht finden. Alle reden davon, für die Kinder das Beste. Nur, es ist nicht so. Denn genau in diesem Zeit­raum, das zeigen alle Statistiken, sagen alle Ge­spräche mit den Zuständigen, dass die Kinder ei­gentlich in dieser Zeit aus dem Blickfeld der Ver­antwortlichen entschwinden.

Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, daher wird es auch am 7. Oktober 2005 - vielleicht hat von Ihnen jemand Zeit, und ich finde es für gut - in Salzburg eine Fachtagung in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium, mit den verschie­densten Institutionen, ob Justiz, Soziales, Genera­tionen geben, um die Grundbedürfnisse der Kinder einmal zu erheben. Und nicht nur immer der Väter und der Mütter und vielleicht der Rechtsanwälte, die hier entsprechend natürlich abkassieren. Es geht um „kindgerecht“. Kind und Recht und in der Mitte drinnen das „ge“. Kindgerecht muss diese Phase sein! Kindgerecht muss die Obsorge sein, kindgerecht muss die Vorsorge sein für die Kinder und Jugendlichen. Das ist unsere Aufgabe.

Hohes Haus! Als besonders erfolgreich hat sich ja auch herausgestellt und erwiesen, dass die Kinder- und Jugendanwaltschaft hier die Informa­tion auch über E-mail bringt. Das heißt, E-mail-Be­ratung wird verstärkt angenommen. Immerhin, es ist ja das Medium der Jugend, selbstverständlich, Kinder können das bedienen, können sich hier ein­klinken. Von 902 Beratungen wurden 726 telefo­nisch erledigt, 105 persönlich im persönlichen Ge­spräch und weitere 71 wurden per E-mail von Kin­dern getätigt. Und von diesen 902 Beratungsge­sprächen, Hohes Haus, waren immerhin 91 Kinder, die sich ein Herz gefasst haben, die sich den Mut genommen haben anzurufen, sich zu melden, ihre Angst loszuwerden.

Die Jugendanwältin mit ihrem Team hat sich darum gekümmert. Hat diesen Kindern, diesen Jugendlichen die Sorgen genommen. Aber natür­lich auch den Eltern, die oft nicht ein und aus wis­sen. Und ein wichtiger Teil der Arbeit der NÖ Kin­der- und Jugendanwaltschaft ist vor allem die Öf­fentlichkeitsarbeit, die Medienarbeit. Denn wir wis­sen alle, nur mit Radio, Fernsehen, Printmedien, erinnern wir uns zurück, noch vor einem Jahr, vor eineinhalb, zwei Jahren war es möglich, das heiße Thema sexueller Missbrauch, bis dahin unter die Tuchent gekehrt, in die Gesellschaft hineinzutra­gen. Zu diskutieren, zu sensibilisieren. Und gleich­zeitig durch diese Diskussion vielen Mut zu geben, an die Öffentlichkeit zu gehen und damit ein oft jahrelanges Martyrium für Kinder und Jugendliche, aber auch für die Frauen, die das mit ansehen mussten, mitertragen mussten, an die Öffentlichkeit zu bringen und dieses Martyrium zu beenden.

Und vor allem, auch ganz wichtig und wesent­lich, aufgerüttelt und aufgezeigt durch die Medien­arbeit wurde die Internetpornografie. Ein Klick und man ist drinnen. Es gibt Skandale, es gibt Schlag­zeilen. Und eines wissen wir natürlich auch, das sagen uns die Experten. Allein das Beobachten von Kindern, Babys, ist bereits die Einstiegsdroge zu sexuellem Missbrauch von Kindern. Und hier wird wichtige Aufklärung, und ich meine Schutzarbeit für unsere Kinder und Jugendliche in Niederösterreich geleistet durch die Jugendanwaltschaft. Durch un­sere Damen und Herren, die sich hier sehr bemü­hen und denen ihre Arbeit eine Herzensarbeit ge­worden ist.

Hohes Haus! Dieser Tätigkeitsbericht befasst sich aber auch resultierend aus den Anfragen von Eltern, Schulen, verschiedensten Institutionen mit der Gewalt von Kindern an Kindern. Und daher hat unsere Frau Landesrätin Hanni Mikl-Leitner ein Schnupperprogramm zur mediativen Pädagogik und zur Gewaltprävention mit dem Titel „Konflikte sind zum Lösen da“ für die dritten und vierten Volksschulklassen in Niederösterreich angeboten. Und es wird dankend angenommen, Gottseidank. Wir sind uns alle dessen bewusst, dass es eine absolute Notwendigkeit ist, bereits den Kindern im Volksschulalter, ja ich gehe noch weiter, im Kinder­gartenalter im Sinne der gewaltfreien Konfliktaus­tragung die Möglichkeiten aufzuzeigen wie Konflikte auf faire Art zu regeln sind. Wie eine Lösung zu finden ist ohne den anderen zu schlagen, zu treten, ganz einfach ohne Gewalt anzuwenden. Es ist gar nicht so leicht, denn unsere Kinder und Jugendli­chen haben das Gefühl, das Gespür verloren was Schmerz bedeutet, dem anderen weh zu tun. Man sieht das doch im Fernsehen. Der fällt doch fünfmal

um und steht wieder auf, er blutet nicht einmal an der Nase. Ist doch alles kein Problem. Man kann hier nicht mehr abschätzen was Gewalt ist und wie sich diese auswirkt und ob auch Schmerz damit verbunden ist.

Daher ist das Projekt mediative Pädagogik, „Konflikte sind zum Lösen da“, wird bereits an 150 Volksschulen durchgeführt, in allen Bezirken. Sie wissen das in Ihrem Bereich natürlich, in Ihrer Re­gion viel besser als ich. Es ist so, dass im Berichts­zeitraum 1.900 Schülerinnen und Schüler aus 54 Volksschulklassen konstruktive Konfliktlösungs­strategien gelernt haben. Die Pädagogen, die El­tern und alle, die hier in diese Projekte mit einge­bunden sind, sind begeistert. Sie sagen ja, es ist mühsam, aber es bringt natürlich auch Erfolge. Und das ist natürlich auch ein schönes Erlebnis.

Der Tätigkeitsbericht der NÖ Kinder- und Ju­gendanwaltschaft, Hohes Haus, zeigt vor allem auch auf, dass die Vermittlungs- und Beratungstä­tigkeit im Schulbereich zusehends an Bedeutung gewonnen hat und die Anliegen sowohl der Schüle­rinnen als auch der Eltern mit den jeweiligen Insti­tutionen rascher und effizienter gelöst werden konnten. Dafür und für die gesamte Arbeit, nicht nur für den Bericht sondern für die gesamte Arbeit, ein herzliches Dankeschön den Damen und Herren der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft. (Beifall bei der ÖVP, LR Kranzl und LR Schabl.)

Zweiter Präsident Sacher: Frau Abgeordnete Karin Kadenbach hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet.

Abg. Kadenbach (SPÖ): Ich darf hier festhal­ten: Die Sozialdemokratie, weder in Niederöster­reich noch in Österreich hat sich jemals zur Frei­gabe illegaler Drogen geäußert, außer negativ. Wir haben uns bis jetzt – und das wir auch in Zukunft zu bleiben – immer negativ zur Freigabe illegaler Drogen geäußert. Möchte ich festhalten.

Möchte auch festhalten und daran erinnern, dass wir einen beschlossenen Suchtplan haben. Und es verwundert mich, dass ohne Beschluss des Landtages plötzlich von Masterplänen in dieser Frage die Rede ist. Vielleicht habe ich mich da ver­hört. Ich bin immer noch davon ausgegangen, dass Beschlüsse des Landtages auch von den Regie­rungsmitgliedern wie beschlossen umgesetzt wer­den. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweiter Präsident Sacher: Es liegt noch die Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Mag. Fasan vor. Ich erteile ihm das Wort.

Abg. Mag. Fasan (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Was die Kollegin Kadenbach in der tatsächli­chen Berichtigung untergebracht hat, ist mir eine Wortmeldung wert. Wenn nämlich plötzlich eine Art Masterplan, ich bin bei diesen Masterplänen über­haupt schon ziemlich skeptisch. Aber wenn, Kolle­gin Schittenhelm, ganz abgesehen von vielem was ich sonst teile an Ihrer engagierten Wortmeldung, aber wenn plötzlich hergegangen wird und ein Landtagsbeschluss durch eine Wortmeldung sozu­sagen umgangen wird, in der man sagt okay, der eine Plan ist weg und wir machen jetzt einen Masterplan für etwas anderes, soll also heißen, es gibt gar keinen Suchtplan in Niederösterreich. Wir haben ihn gar nicht beschlossen. Und den Sucht­plan brauchen wir nicht umsetzen, weil der Herr Landeshauptmann lässt gerade an einem Master­plan arbeiten für etwas wofür er gar nicht zuständig ist, nämlich Jugendpolitik in Niederösterreich. Dann frage ich mich schon, wo führt das hin in diesem Land? Also das ist mir schon eine Wortmeldung wert. (Beifall bei den Grünen. – Unruhe bei Abg. Kautz.)
Wesentlich umfangreicher, haben Sie gesagt, Frau Kollegin, soll das sein. Wesentlich umfangreicher als was? Was dasjenige sein soll das nicht so umfangreich ist ... (Abg. Schittenhelm: Als was im Resolutionsantrag drinnen steht!)
Also schön und gut. Aber wenn das so ist, dann heißt das, dass Sie einen neuen Masterplan ausar­beiten wollen, weil Sie offensichtlich den bestehen­den Suchtplan nicht umsetzen wollen. Das aber, Frau Kollegin Schittenhelm, ist eine Bankrotterklä­rung der Landesregierung. Das sage ich Ihnen schon.

Ich möchte aber jetzt zu etwas Zweitem kom­men, was mir an Ihrer Wortmeldung noch aufgefal­len ist, was die Frage der Scheidungen betrifft. Ich teile Ihre Meinung durchaus was die Probleme be­trifft. Ich möchte nur auf eines hinweisen: Die Ju­gendanwaltschaft kann im konkreten Anliegen sich natürlich nicht dieser Fälle annehmen. Das ist auch nicht ihre Aufgabe. Das dürfen wir nur nicht verges­sen. Und ich habe schon eine Anregung in dem Zusammenhang. Nämlich was diejenigen betrifft, die sich dieser konkreten Fälle annehmen. Das sind nämlich die Bediensteten in den Jugendabteilungen unserer Bezirkshauptmannschaften. Und da be­steht eine extreme Personalnot. Die Leute zerfran­sen sich draußen und werden vielfach mit diesem Wust an Problemen allein gelassen. Ich könnte mir vorstellen, etwas, was immer wieder von dort her­kommt, dass man einmal versucht, ein Monitoring

zu machen. Dass man den Leuten auch psycholo­gische Betreuung gibt. Da gibt’s eine extreme Un­terbesetzung auch in der psychologischen Betreu­ung für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Das Befassen mit diesen Scheidungsproblemen ist nämlich Sozialarbeit. Und das brauchen wir in die­sem Land und das gehört personell massiv aufge­stockt! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Und zum Dritten, nur damit kein Missverständ­nis aufkommt, Kollegin Schittenhelm, ich will es Ihnen nicht unterstellen, ich arbeite nicht mit diesen Unterstellungen wie Sie gerade im Zusammenhang mit Drogenfreigabe, was die SPÖ betrifft. Ich will Ihnen ja nicht unterstellen, dass Sie das jetzt ma­chen wollen. Aber Sie sprachen von Missbrauch und Öffentlichkeit. Ich bin völlig bei Ihnen wenn Sie sagen, wir brauchen die Öffentlichkeit als Aufklä­rung um Missbrauch, vor allem auch in der Familie, um das manifest zu machen. Um das greifbar zu machen, um das nicht mehr unter die Decke zu kehren. Wovor ich aber warne, und das wird viel­fach missverstanden und das ist mir wert dieses Missverständnis aufzuklären, wovor ich aber warne ist, konkrete Fälle, selbst wenn keine Namen ge­nannt werden, in die Öffentlichkeit zu bringen und damit die Kinder dann auszuliefern einem enormen öffentlichen Druck. Dem sie dann in der Schule ausgesetzt sind, dem die Familien ausgesetzt sind und so weiter. Ich warne davor, Öffentlichkeit und An die Öffentlichkeit Zerren privater derartiger Er­eignisse nicht zu verwechseln. Das ist mir ganz, ganz wichtig und da darf ja kein Missverständnis entstehen.

Wenn wir dem Resolutionsantrag der SPÖ nicht zustimmen, dann nicht weil der Masterplan irgendwann vielleicht kommt, sondern dann deswe­gen, weil tatsächlich hier Dinge vermischt sind die ganz einfach zu umfangreich sind um in einem Resolutionsantrag abgehandelt zu werden. Und mir wäre, wie schon ausgeführt wurde, lieber gewesen wenn man sowas einfach als Antrag einbringt. Mit vielleicht einem anderen Titel. Können wir gerne detailliert dann darüber reden. Selbstverständlich. (Beifall bei den Grünen.)

Zweiter Präsident Sacher: Damit ist die Red­nerliste zu diesem Tagesordnungspunkt erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlusswort.

Berichterstatter Abg. Dipl.Ing. Eigner (ÖVP): Ich verzichte!

Zweiter Präsident Sacher: Er verzichtet. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des Sozial-Ausschusses, Ltg. 346/B-29/1:) Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen!

Es wurde ein Resolutionsantrag eingebracht betreffend Tätigkeitsbericht der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft. (Nach Abstimmung:) Mit den Stimmen der SPÖ und der FPÖ, gegen die Stim­men der ÖVP und der Grünen keine Mehrheit und daher abgelehnt.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Friewald, als Berichterstatter die Verhandlungen zum Ge­schäftsstück Ltg. 383/V-11/4 einzuleiten.

Berichterstatter Abg. Friewald (ÖVP): Hohes Haus! Ich darf zu Ltg. 383/V-11/4 berichten namens des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG mit der die Verein­barung über zivilrechtliche Bestimmungen betref­fend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

Die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Verein­barung über zivilrechtliche Bestimmungen betref­fend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird, wird genehmigt.“

Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die De­batte einzuleiten und die Abstimmung durchzufüh­ren.

Zweiter Präsident Sacher: Ich danke für den Bericht. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. (Nach Ab­stimmung über den vorliegenden Antrag, Ltg. 383/V-11/4:) Das ist einstimmig angenommen!

Damit ist die Tagesordnung dieser Sitzung er­ledigt. Die nächste Sitzung wird im schriftlichen Wege bekanntgegeben. Die Sitzung ist geschlos­sen. (Ende der Sitzung um 18.10 Uhr.)