Beschränkung des Wahlrechtes zum Nationalrat und zu den Bundespräsidentenwahlen auf Staatsbürger mit ordentlichem Wohnsitz im Inland durch den einfachen Gesetzgeber in Widerspruch zu Art 26 Abs1 erster Satz B-VG und Art 60 Abs 1 B-VG; Aufhebung des § 2 WählerevidenzG 1973.