Österreich-Konvent

TONBANDABSCHRIFT

 

 

11. Sitzung,

Montag, 17. Mai 2004

 

 

 

 

 

 


 

Tagesordnung

 

 

1.)       Beratung über den vom Präsidium vorgelegten Bericht des Ausschusses 6 (Reform der Verwaltung) (6/AUB-K)

 

2.)       Beratung über den vom Präsidium vorgelegten Bericht des Ausschusses 9 (Rechtsschutz, Gerichtsbarkeit) (7/AUB-K)


 

 

 

 

Inhalt

 

 

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler.............................. 3

Mag. Werner Wutscher......................................................................................... 3

Staatssekretär Dr. Alfred Finz............................................................................. 6

Dr. Clemens Jabloner........................................................................................... 7

Dr. Andreas Khol................................................................................................... 8

Hans Niessl............................................................................................................ 9

Mag. Anna-Maria Hochhauser............................................................................ 10

Dr. Günter Voith................................................................................................... 11

Dipl.-Kfm. Erich Pramböck................................................................................. 12

Dr. Theodor Öhlinger......................................................................................... 14

Dr. Gerhart Holzinger......................................................................................... 15

Dr. Peter Bußjäger.............................................................................................. 16

Dr. Eva Glawischnig............................................................................................ 17

Bernd Vögerle...................................................................................................... 19

MMag. Michael Neureiter................................................................................... 20

MMag. Dr. Madeleine Petrovic.......................................................................... 21

DDr. Karl Lengheimer......................................................................................... 22

Dr. Manfred Matzka............................................................................................. 23

Elisabeth Gehrer................................................................................................. 25

Dr. Johannes Müller............................................................................................ 26

Dr. Herbert Haller................................................................................................ 26

Dr. Clemens Jabloner......................................................................................... 29

Stellvertretende Vorsitzende des Österreich-Konvents Angela Orthner
(übernimmt den Vorsitz)
..................................................................................... 30

Dr. Kurt Stürzenbecher...................................................................................... 30

Dr. Johann Rzeszut............................................................................................. 31

DDr. Christoph Grabenwarter........................................................................... 33

Mag. Terezija Stoisits......................................................................................... 35

Dr. Peter Bußjäger.............................................................................................. 36

 


 

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie zur heutigen Sitzung, die zwei Tagesordnungspunkte umfasst, und zwar die Berichte der Ausschüsse 6 und 9 des Österreich-Konvents.

Wir werden uns zuerst mit dem Bericht des Ausschusses 6, der die Reform der Verwaltung übertragen bekommen hat, befassen, und es wird, wie dies üblich ist, der Vorsitzende dieses Ausschusses, Generalsekretär Mag. Wutscher, uns einen Einführungsvortrag in der Dauer von maximal 15 Minuten halten. Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit der einzelnen Mitglieder des Konvents sich zu Wort zu melden.

Als Tagesordnungspunkt 2 wird der Bericht des Ausschusses 9 betreffend Rechtsschutz und Gerichtsbarkeit in Behandlung genommen, und das Ergebnis dieses Ausschusses wird uns der Vorsitzende, Professor Haller, vortragen.

Ich darf daran erinnern, dass die Redezeit für die einzelnen Mitglieder des Konvents zu jedem Tagesordnungspunkt mit 5 Minuten limitiert ist.

Ich darf somit mit TAGESORDNUNGSPUNKT 1 beginnen und Herrn Generalsekretär Wutscher bitten, seine Ausführungen über den Bericht des von ihm geleiteten Ausschusses vorzutragen. - Bitte sehr, Herr Generalsekretär.

Mag. Werner Wutscher: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Ich darf zum Ausschuss Reform der Verwaltung meinen Bericht erstatten und einleitend zwei grundsätzliche Bemerkungen machen:

Jeder Verwaltungsreformprozess ist vom Bemühen um ein neues Verwaltungsverständnis getragen. In Österreich wird die staatliche Verwaltung traditionell primär als Rechtsfunktion gedeutet und ich möchte das auch gar nicht bewerten. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass in den letzten Jahren maßgebliche Änderungen für die
öffentliche Verwaltung und das Verwaltungshandeln durch den EU-Beitritt und,
andererseits, auch durch die Entwicklung der modernen Technologien bedingt sind. Ich gebe zwei Beispiele. Mit dem Umsetzen des Emissionshandels ist ein ökonomisches Instrument in der Klimapolitik eingeführt, aber auch die EU-Wasserrahmenrichtlinie wird die österreichische Verwaltung, die bisherige, weitgehend ändern.

Als zweites Beispiel im Bereich der neuen Technologien mit dem elektronischen Akt wird es in Zukunft möglich sein, auch Akteneinsicht über das Internet zu ermöglichen, und ich glaube daher, dass dies notwendig war. Und aus diesem Grund haben wir auch zu Beginn der Arbeiten im Ausschuss neben dem Hören von Experten diesen juristischen Kontext verlassen und auch versucht, andere Aspekte, insbesondere
organisatorische und betriebswirtschaftliche Aspekte als Kriterien für eine künftige Verwaltung zu determinieren. Sie finden das im Bericht.

Meine zweite einleitende Bemerkung ist eine sehr grundsätzliche. Letztendlich ist Verwaltung und Verwaltungshandeln in einem Staat vom Verhältnis des Staatsbürgers zum Staat selbstbestimmt. Und diese Fragestellung geht weit über die bisherige Diskussion im Ausschuss 6 hinaus.

Ich komme damit nun zu den Detailbestimmungen oder möchte meine Ausführungen in drei große Bereiche teilen. Der erste Teil beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit verfassungsrechtliche Schranken einer Verwaltungsreform bestehen, der zweite Teil betrifft die Verwaltungsorganisation an sich und der dritte Teil betrifft die Instrumente der Verwaltungsmodernisierung.

Für den Ausschuss 6 war zentraler Gegenstand seiner Überlegungen eine Analyse der in der Verfassung vorzufindenden organisations- und verfahrensrechtlichen Regelungen für die Verwaltung. Diese besonderen unter dem Aspekt der Schaffung solcher verfassungsrechtlicher Grundstrukturen, die es ermöglichen, dass durch Maßnahmen des einfachen Gesetzgebers die Verwaltung modernisiert, bürgerfreundlicher, effizienter sowie sparsamer organisiert und auch einfachgesetzlich sinnvoll weiterentwickelt werden kann.

In diesem Zusammenhang möchte ich eingehen auf die Frage der Lockerung der
Weisungsbindung. Der Ausschuss hat Übereinstimmung gefunden, dass eine Lösung in der Verfassung gefunden werden muss, die eine verfassungsrechtliche Weisungsfreistellung im Einzelfall vermeidet. Dazu wurden zwei Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Einmal die Einführung eines Ingerenz- und Verantwortungsmodell, in dem vorgesehen wird, dass die obersten Organe zwar eine Steuerungsfunktion behalten, dass aber ansonsten einfachgesetzlich Weisungsfreistellungen möglich wären.

Das zweite Modell war die Definition von weisungsfreien Zonen und in diesem Rahmen auch eine Typisierung der jetzigen Bestimmungen vorzunehmen. Der überwiegende Teil des Ausschusses hat sich letzterer Meinung angeschlossen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass es sehr wichtig werden wird, insgesamt in den weiteren Beratungen eine Zusammenschau zu finden, denn gerade Fragen der Verwaltung oder auch Verwaltungsorganisation spielen in anderen Ausschüssen eine zentrale Rolle.

Ein weiterer Bereich, wo der Ausschuss versucht hat, Antworten auf aktuelle Fragen zu geben, ist der Bereich der Ausgliederungen. In diesem Zusammenhang will ein Teil der Ausschussmitglieder die Verwaltungsorganisation insoweit flexibilisieren, als neben der grundsätzlichen Wahrnehmung der Verwaltungsführung durch Organe der staatlichen Verwaltung auch die Betrauung von Rechtsträgern außerhalb dieser ermöglicht wird.

Ein anderer Teil der Ausschussmitglieder plädierte für eine Übernahme der jetzigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes in dem Verfassungstext, wobei das Festlegen eines ausgliederungsfesten Kernbereichs erst verfassungspolitisch zu entscheiden wäre. Als letztes Element möchte ich darauf hinweisen, dass auch ein Vorschlag einer gebietskörperschaftsübergreifenden Behörde vorgelegt wurde, um hier eine inno-
vativere Zusammenarbeit in Zukunft zu ermöglichen.

Damit komme ich zum zweiten Teil, nämlich die Verwaltungsorganisation schlechthin. Wir haben uns im Ausschuss bemüht, jene Bereiche, wo in der Verfassung die Organisation der jeweiligen Behörden festgeschrieben wird, genau anzusehen und zu diskutieren. Sozusagen die Aufbauorganisation der Verwaltung zu diskutieren. Ich darf beginnen mit der Allgemeinen Verwaltung, der mittelbaren Bundesverwaltung. Hier hat sich eine überwiegende Mehrheit der Mitglieder dafür ausgesprochen, das derzeitige Modell beizubehalten, da es einerseits den bestehenden lückenlosen Legitimationszusammenhang Demokratie, Bundesstaat und Rechtsstaat gewährleistet, andererseits auch insbesondere durch das Verwaltungsreformgesetz 2001 eine Vielzahl an Einsparungen lukriert werden konnten. Einzelmeinungen waren durchaus der Meinung, dass hier weiterhin Doppelgleisigkeiten bestehen. Für die besonderen Verwaltungsbereiche der Schule und Sicherheitsverwaltung konnte im Ausschuss ebenfalls kein Konsens erzielt werden. Ich glaube aber, dass die vorgelegten Modelle eine gute Grundlage für die weitere politische Diskussion in diesem Bereich bilden.

Zu den Agrarbehörden darf ich nur kurz Stellung nehmen. Der Ausschuss war der Meinung, dass hier eine verfassungsrechtliche Verankerung dieser Senate dann entfallen könne, wenn diese in die zu schaffende Verwaltungsgerichtsbarkeit eingebracht werden. Als letzten Bereich komme ich zum Bereich der Instrumente der Verwaltungsmodernisierung oder der Ablauforganisation, das Dienstrecht, das Haushaltsrecht und den Bereich des E-Governments. Ich glaube, dass dieser Bereich ein Schlüsselbereich für ein neues Verwaltungsverständnis ist. Mit diesen Instrumenten können die Verwaltungsprozesse selbst beeinflusst werden und letztlich auch die Unternehmenskultur der öffentlichen Verwaltung geändert werden. Effizienzsteigerung wird in Hinkunft nicht durch das Wegfallen von Hierachieebenen oder das Streichen von Aufgaben alleine zu erreichen sein, sondern durch eine geänderte Steuerung der Verwaltung. Weg vom reinen Personal- und Finanzeinsatz hin zu einer Steuerung über Ziele, verbunden mit einem Controlling für die politische Ebene. Dies ist teilweise schon heute möglich, aber nur unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen. Eine solche geänderte Unternehmenskultur, die den Mitarbeitern mehr Flexibilität und Eigenverantwortung gibt, könnte viele Spielräume für Effizienzsteigerungen bieten.

Damit komme ich zum Dienstrecht. Hier gingen wir davon aus, dass das Nebeneinander von Dienstrechten verschiedener Rechtsformen - einerseits eines öffentlich-rechtlichen Dienstrechts und anderseits eines vertraglichen - aus Gründen einer erschwerten Administration unzweckmäßig ist. Und es wurde daher auch Einigung darüber gefunden, dass in Zukunft ein einheitliches Dienstrecht greifen sollte. Weiters konnte über eine allgemeine Bestimmung Einigkeit erzielt werden, die bestimmte Grundlinien für den öffentlichen Dienst in Zukunft determiniert und die Gewährung dienstrechtlicher Sicherheiten von der Rechtsform des Dienstverhältnisses als unabhängig erachtet. Auf der Basis des Kompetenztatbestandes Dienstrecht steht es dem jeweiligen Gesetzgeber dann frei, welche Rechtsform er in seinem Dienstrecht vorsieht. Ein wichtiger Punkt war die Diskussion um die dienstrechtliche Homogenität, nämlich das einheitliche Betrachten des öffentlichen Dienstes, unabhängig von der Gebietskörperschaft, für die er tätig ist, erscheint uns als ein sehr wichtiger Punkt, um insbesondere den Austausch und auch den Erfahrungsaustausch zwischen den jeweiligen Gebietskörperschaften sicherzustellen.

Zum Bereich des Budgetmanagement und Haushaltswesens war der Ausschuss der Meinung, dass die Einführung eines Globalbudgets jedenfalls sinnvoll wäre, und eine stärkere Autonomie und Eigenverantwortlichkeit der Ressorts und Dienststellen und eine Vereinfachung der hausrechtlichen Regeln in Richtung kaufmännisches Rechnungswesen notwendig sind. Zum öffentlichen Haushaltswesen wurde auch ein eigener Entwurf diskutiert, der keinen Konsens erzielt hat. Zum E-Government wurde eine Forderung erhoben - oder auch Einigkeit erzielt -,  dass in Zukunft eine Kompetenzabrundung vorgenommen werden sollte und auch die Gemeinden, gegen jeweiligen
Kostenersatz, Bürger und Bürgerinnen einen einheitlichen Zugang zum E-Government gewährleisten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zum Ende kommen und mit drei Bemerkungen schließen. Im Ausschuss konnte zu vielen Fragen nicht Konsens erzielt werden. Es wurden aber fast zu allen Problemen Textentwürfe vorgelegt, wofür ich mich ausdrücklich bei den Mitgliedern des Ausschusses bedanke. Ich glaube daher, dass die Lösungsvorschläge für alle Fragen am Tisch liegen. Zum Zweiten. Die Verwaltungsreform ist keinesfalls ein ausschließliches Thema des Konvents. Viele Fragen sind einfachgesetzlich zu lösen. Die Diskussion im Konvent kann nur der Staat beziehungsweise das Fortführen der laufenden Bemühungen sein.

Und zum dritten Teil. Auch gegenüber dem möchte ich mich nicht verschweigen: Die Frage der Kosten, die intensiv diskutiert wird vor allem in der Öffentlichkeit. Hier war der Ausschuss der Meinung, dass erst nach Vorliegen der Detailergebnisse eine seriöse Kostenabschätzung möglich ist, da viele Bestimmungen auf der einfachgesetzlichen Ebene vorzunehmen sind. Jedenfalls hat der Ausschuss auch einen Beschluss gefasst, eine gutachterliche Abschätzung der bisherigen Ergebnisse vorzunehmen und wir hoffen, dass wir damit auch einen Beitrag für eine sachliche Diskussion liefern können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! So weit einige Verweise auf die wichtigsten Punkte. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich für die konstruktive und engagierte Mitarbeit aller Ausschussmitglieder und deren Vertreter bedanken, im Besonderen aber auch dem Ausschussbetreuer, Herrn Mag. Bauer, und Frau Mayrhofer und Herrn Mag. Hartmann für ihre Tätigkeiten danken. Ich danke für ihre Aufmerksamkeit.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Ich danke Ihnen Herr Generalsekretär für die Berichterstattung, aber nicht nur für die Berichterstattung, die Sie uns jetzt in mündlicher Form geliefert haben, sondern auch für die Erstellung des Berichtes ganz allgemein. Ich danke darüber hinaus auch den Mitgliedern des Ausschusses 6, die aktiv an der Erstellung dieses Berichtes gearbeitet haben, und ich danke in gleicher Weise auch den Mitarbeitern des Büros des Österreichkonvents. Ich glaube, wir haben eine gute Grundlage für die nun folgende Diskussion zum Bereich Reform in der Verwaltung bekommen, und ich darf als ersten Diskussionsredner Herrn Staatssekretär Dr. Finz aufrufen. - Bitte sehr, Herr Staatssekretär!

Staatssekretär Dr. Alfred Finz: Mein sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Man könnte überhaupt die Frage stellen, was hat eine Neuordnung der Verfassung mit der Verwaltungsreform zu tun? Generalsekretär Wutscher hat es soeben beantwortet. Die heutige Verfassung geht von einem bestimmten Verwaltungsbild aus. Sie sieht vor, dass beim Bund die Verwaltung geführt wird von Ministerien. Dazu gehören nachgeordnete Ämter. Die Länder werden geführt von Ämtern der Landesregierungen, von Bezirksverwaltungsbehörden. Wir haben sehr dezidierte Bestimmungen im Bereich der Schulverwaltung, im Rahmen der Sicherheitsverwaltung. Wir haben einen dualistischen Mitarbeiterbegriff, wobei keiner weiß, für welchen Bereich eigentlich ein Beamter oder ein Vertragsbediensteter angestellt werden kann - oder kann sich das alles überschneiden? Wir haben vor allem auch sehr dezidierte Bestimmungen, wie ein Budget zustande kommen soll, und natürlich auch den Artikel 18 - unser Rechtsstaatlichkeitsverständnis -, der immer wieder für eine Verwaltungsreform als Korsett empfunden wird.

Wir haben heute eine andere Welt. Wir haben E-Government. E-Government benötigt flexible Strukturen. Die Strukturen ändern sich je nach technischer Entwicklung. Es ändern sich die Aufbau- und die Ablauforganisation, und wir haben heute vor allem als Verständnis für die Verwaltung des „new public management“, dass also Verwaltungsressorts nicht betrachtet werden einfach nach der Budgetgröße, oder wie viele Mitarbeiter sind dort im Stellenplan festgelegt, sondern welche Ziele, welche Aufgaben sind konkret durch die Verwaltung zu vollziehen, welche Produkte, also eine output-orientierte Sichtweise der Verwaltung, und wie werden diese Leistungen mit welchen Instrumenten kontrolliert, und vor allem, welche Anreize gibt es dazu, Strafbestimmungen auf der anderen Seite, wenn die vereinbarten Ziele nicht eingehalten werden.

Vor allem der Artikel 51 und die folgenden Bestimmungen: Die derzeitigen Haushaltsbestimmungen sehen ein Einjährigkeitsbudget vor, sehen den Grundsatz der Spezifikation vor. Also, es wird das Budget pro Ressort in vielerlei Teilscheibchen zerschnitten, und ein Wechsel zwischen den Teilscheibchen - Teilbudgets - ist sehr, sehr schwierig, bedarf immer der Mitwirkung des Finanzministeriums, entspricht also nicht den modernen ökonomischen Verhältnissen. Wir brauchen heute Mehrjährigkeitsbudgets. Wir brauchen vor allem Globalbudgets, die wir aufgabenorientiert immer einsetzen können, was wirklich benötigt wird. Wir können heute zum Beispiel nicht für die nächsten zwei Jahre ein gemeinsames Budget schließen, sondern müssen das formal in Einzelbudgets aufgliedern, und haben unter dem Jahr laufend Abstimmungsschwierigkeiten, dass also umgeschichtet werden muss über das Finanzministerium oder gar unter bestimmten Voraussetzungen auch über das Parlament.

Also, ich plädiere für diesen Bericht. Ich plädiere, dass hier Änderungen geschehen. Vor allem der ganze Budgeterstellungsprozess muss geändert werden. Ich bedanke mich beim Vorsitzenden. Er hat eine hervorragende Arbeit geleistet. Ich bedanke mich aber auch bei allen Ausschussmitgliedern. Wir waren nicht immer im Konsens. Es hat häufig einen Dissens gegeben, aber es war eine sehr hoch stehende, fachliche Diskussion, für die ich mich ausdrücklich bedanken möchte. Es war eine persönliche Bereicherung. - Danke schön.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Besten Dank, Herr Staatssekretär. Nächster Redner ist Herr Bundesrat Prof. Hösele.  –  Bitte schön.

Er ist offenbar nicht im Saal. Dann darf ich als nächsten Redner Herrn Präsidenten Dr. Khol aufrufen. Verzeihung, Herrn Präsidenten Jabloner.

Dr. Clemens Jabloner: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!

Der Ausschuss sechs, dem die Aufgabe übertragen war, Angelegenheiten der Verwaltungsreform zu beraten, hat einiges an Konsens erbracht. Darüber hat ja auch der Herr Vorsitzende berichtet, dem ich auch noch einmal ausdrücklich für seine Vorsitzführung danken möchte. Wir waren ja nicht immer einer Meinung, aber er hat das in außerordentlich fairer Weise gemacht.

Ein Punkt, in dem die Meinungen sehr unvermittelt aufeinander geprallt sind, waren die beiden miteinander verbundenen Themen der Ausgliederung von Staatsaufgaben und der möglichen Lockerung des Weisungsrechts. Nun ist richtig, dass die Notwendigkeit, Verwaltungsbehörden weisungsfrei zu stellen, zu vielen fugitiven Verfassungsbestimmungen geführt hat. Unter dem Bereinigungsgesichtspunkt ist eine Änderung des Artikel 20, Absatz 1 B-VG erforderlich.

Dabei darf meiner Ansicht nach aber nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden. Überall dort, wo der Staat hoheitlich auftritt, also Beleihungen vorsieht, die Übertragung von Zwangsbefugnissen auf Dritte, ist auf den Verantwortungszusammenhang zum jeweiligen obersten Organ der Verwaltung und damit letztlich zur parlamentarischen Kontrolle besonders zu achten.

Man kann freilich einwenden, niemand in Österreich denke daran, zentrale Sicherheits- und Militäraufgaben zu privatisieren. Aber wir sollten hier den weltweiten Trend sehen und wir müssen potentielle Verfassungsbestimmungen stets auf ihre schlechtest mögliche Anwendung testen, vor dem Hintergrund ganz anderer gesellschaftlicher Verhältnisse.

Die Privatisierung staatsnaher Aufgaben und die damit verbundene Lockerung von Hierarchien ist mehr als ambivalent. Ich darf daran erinnern, dass die schrittweise Verrechtlichung der Verwaltung zu den wesentlichen Errungenschaften des konstitutionellen Zeitalters gehört, dass die anstaltsartigen besonderen Gewaltverhältnisse - Gefängnisse, Heilanstalten, Schulen, Kasernen - nach und nach verrechtlicht und abgebaut wurden. Ich würde es für eine sehr bedenkliche Entwicklung halten, wenn über den Umweg der Entstaatlichung derartige rechtsfreie Räume wieder eingerichtet würden.

Aus diesen Gründen, die ich hier naturgemäß nur andeuten kann, möchte ich nachdrücklich dafür plädieren, den Staat nicht schrankenlos aus seiner Verantwortung zu entlassen, und daher auch den Gesetzgeber nicht zu einer völligen Aushöhlung des Weisungsrechts zu ermächtigen. Die Weisung ist sicher primär ein Steuerungsinstrument, aber sie hat ﷓ und das ist zumindest mir immer deutlicher geworden ﷓ ganz wichtige demokratische und rechtsstaatliche Funktionen. - Ich danke.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke, Herr Präsident.

Nun kommt als nächster Redner wirklich Herr Präsident Dr. Khol. – Bitte, Herr Präsident.

Dr. Andreas Khol: Hoher Konvent! Meine Damen und Herren!

Ich möchte mich sehr herzlich bei Werner Wutscher und den Ausschussmitgliedern für diesen wirklich überzeugenden und sehr gelungenen Bericht bedanken. Über die Details kann man unterschiedlicher Meinung sein. Es ist in weiten Bereichen ein Konsens erzielt worden. Ich glaube, dass es sehr hilfreich sein wird, wenn man bei den 133-Ziffer 4- Behörden, so wie es auch im Bericht des Ausschusses 9 angeschnitten ist, auf eine rechtsstaatlich einwandfreie Systematik kommt. Und, was uns das Richterrecht des Verfassungsgerichtshofes vorgegeben hat, dass man das also in eine an Effizienz, aber auch Rechtsstaatlichkeit orientierte Systematik bringt.

Wir haben mit den Berichten 6 und 9 – und wenn ich jetzt anschaue, was wir sonst alles schon vorliegen haben – eigentlich doch die erste Phase unserer Tätigkeit bald beendet: Das heißt also die Problemsicht und das Abstecken jener Bereiche, wo es Konsens im Konvent gibt - das ist gar nicht so wenig. Wenn ich mir den Bericht Nummer 9 anschaue, ist das also ein sehr weiter Bereich bereits. Wenn ich mir den vorliegenden Bericht anschaue: Immerhin 30 bis 35 Prozent der angesprochenen Probleme.

Ich glaube, dass es auch sehr wichtig ist, dass wir jetzt den Zwischenbericht vom Ausschuss Nummer 2 haben, worin sich ein Überblick gibt, was der denkmögliche breite Inhalt einer neuen Verfassung sein könnte. Und hier, Herr Kollege Jabloner, haben Sie in den Medien den Vorschlag gemacht - vielleicht hat man Sie falsch interpretiert-, aber ich habe es so verstanden, Sie sind eher für eine Verfassungsnovelle als für eine neue Verfassung. Ich glaube, das kann man als Rückfallposition, wenn wir nur wenig zustande bringen, wahrscheinlich unterschreiben, aber ich bin zuversichtlich, dass wir doch eine neue Verfassung - vielleicht mit teils alten Inhalten, und dann wäre es nur ein semantisches Problem allenfalls - zustande bringen.

Ich bin überrascht, aber auch positiv überrascht, dass man die mittelbare Bundesverwaltung als Konzept wieder entdeckt hat, nachdem es ja im Perchtoldsdorfer Abkommen abgeschrieben war, und dass man jetzt wieder sich dieses Instruments in zeitgemäßer Form bedienen möchte. Ich unterstreiche ja auch, und ich möchte auch meinem Kollegen Hösele gleich sagen, dass ich also mit den Vorschlägen, die zum Amt des Bundespräsidenten im Bericht vorliegen, weitestgehend übereinstimme, dass ich glaube, dass wir dieses Amt brauchen und nicht durch Rotation, sei es Nationalratspräsidenten – Gott soll abhüten ‑, oder Landeshauptleute besetzen sollten, sondern wir brauchen dieses Amt. Eine zeitgemäße Ausgestaltung in kleinen Bereichen kann man sich vorstellen, und ich glaube, dass da die Diskussion weiterführend sein wird.

Mut macht der Bericht 2 insofern - und das möchte ich heute sagen, weil der Konvent sich trifft-, dass eines der Ziele unserer Tätigkeit, nämlich die Beseitigung der Streulage im Verfassungsrecht, das heißt, die vielen Verfassungsbestimmungen, dass das wirklich sehr konsequent durchgesehen wurde, und dass es Vorschläge gibt, vier Fünftel dieser Verfassungsbestimmungen anders zu bewältigen: Das heißt, zum Teil sind sie obsolet, zum Teil nicht notwendig, zum Teil kann das anders gelöst werden. Auch die Vorschläge zu den Trabantengesetzen und die Vorschläge, wie man die Inkorporierung bewältigt, sind meines Erachtens nach schon ein weitgehendes Ergebnis. Ich glaube, damit ist ein Ziel in greifbare Nähe gerückt.

Es ist Mode geworden, im Konvent entweder von außen oder von innen Einzelprobleme zu Konditionen sine qua non zu stilisieren, das heißt, wenn dieses oder jenes nicht kommt, dann macht die ganze Arbeit keinen Sinn, das muss sein und sonst sind wir traurig, böse, ziehen aus, stimmen dagegen, blockieren und so weiter. Ich habe natürlich auch derartige Konditionen sine qua non in meinem Hinterkopf, möchte aber, um die Konventsarbeit sachgemäß gestalten zu können, mich der Konventgesetzlichkeit unterwerfen, dass man eben über alle Dinge redet, dass niemand mit dem Kopf durch die Wand kann, dass am Ende abgerechnet wird. Und das gilt wie bei allen großen derartigen Konferenzen: Nichts ist beschlossen, bevor nicht alles beschlossen ist. Das heißt also, abgerechnet wird am Ende, und das ist dann der Zeitpunkt, wo man seine wichtigen Ziele auch versucht, entweder zu erreichen oder einen Kompromiss macht. Damit, glaube ich, wird man am weitesten fahren.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke, Herr Präsident.

Nächster Redner ist Herr Landeshauptmann Niessl. Bitte sehr, Herr Landeshauptmann.

Hans Niessl: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Die Arbeit des Ausschusses 6 umfasst viele Punkte, die für das Verhältnis zwischen Bürger, Verwaltung und Politik von großer Bedeutung sind. Ich will mich in meiner
Stellungnahme auf jene Punkte beschränken, die meiner Meinung nach von besonderer Bedeutung sind.

Die öffentliche Verwaltung war in den vergangenen Jahren zahlreichen Veränderungen unterworfen. Es ist wichtig, dass diesen Veränderungen auch im Prozess der Verwaltungsreform berücksichtigt werden. Besonders wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang die Aufgabenkritik. Kritisch sollte überprüft werden, ob der private Sektor bei der Erfüllung bestimmter Aufgaben stärker eingebunden werden kann. Keineswegs bin ich aber für eine pauschale Ausgliederung von Staatsaufgaben nur um Budgetzwängen zu entkommen.

Jedenfalls trete ich für eine Dezentralisierung der Aufgabenerfüllung ein. Durch eine Dezentralisierung ist eine stärkere Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger, der Menschen gewährleistet. Ein Bereich, der mir besonders wichtig erscheint ist der Bereich der Sicherheit. In letzter Zeit kam es in den meisten Bundesländern zu einer Steigerung der Kriminalität. Nicht nur in den großen Städten, auch in ländlichen Bereichen, auch im Grenzraum.

Eine stärkere Dezentralisierung des gesamten Sicherheitsbereiches und Sicherheitsapparates wird sicherlich nicht zu mehr Sicherheit führen. Das führt letztendlich zu einer Schwächung der Sicherheitsstrukturen in den Ländern. Ich trete daher für eine Beibehaltung der Sicherheitsdirektionen in den Ländern ein. Aber nicht nur in Form eines Türschildes, sondern in Form einer Behörde, die mit den notwendigen Kompetenzen und auch Ressourcen ausgestattet ist. In Form einer Behörde, der auch der Wachkörper Bundespolizei beigegeben ist. Jedenfalls ist für alle Sicherheitsbehörden die gleiche Zugriffsmöglichkeit auf den Wachkörper zu gewährleisten, egal ob Bundesbehörde oder Bezirksbehörde.

Ich möchte einen weiteren Bereich ansprechen, der mir persönlich auch sehr wichtig erscheint, das Schulwesen. Wir brauchen ein öffentliches Schulwesen, das Chancengerechtigkeit, Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit ermöglicht. Notwendig sind mehr pädagogische Autonomie und eine neue Kompetenzverteilung. Die Hauptziele sind höchste Qualität, Effizienz, die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten und Mehrfachkompetenzen. Zur Erreichung dieses Zieles vertrete ich ein Zehnpunkteprogramm und ich möchte die wesentlichen Punkte auch anführen.

Punkt 1 ist die Schaffung einer zentralen erstinstanzlichen Bildungsbehörde, einer Bildungsdirektion pro Bundesland. Dieser Bildungsdirektion sollten alle Bildungseinrichtungen unterstehen. Sinnvoll wäre eine Bündelung aller Landes- und Bundeskompetenzen in dieser Bildungsbehörde. Damit verbunden sind klare Strukturen, die Konzentration von Aufgaben, mehr Effizienz, die Optimierung des Ressourceneinsatzes. Damit verbunden wäre auch ein nicht unbeträchtliches finanzielles Einsparungspotential.

Das Kollegialorgan sollte als bewährtes und demokratisch legitimiertes Gremium weiter bestehen bleiben. Chancengerechtigkeit in der Bildung erfordert ein qualitativ hoch stehendes und wohnortnahes Bildungsangebot. Gefordert ist daher eine Ressourcenzuteilung, welche geographische, kulturelle und demographische Eigenschaften und Eigenheiten berücksichtigt. Der besonderen Situation des ländlichen Raumes ist auch Rechnung zu tragen. Ziel ist es, dass es auch in ländlichen Bereichen in Zukunft die wohnortnahe Schule gibt. Abschließend ist mir aus Sicht des Burgenlandes auch die Frage der Volksgruppen, die Frage der Mehrsprachigkeit wichtig.

Auch in der Frage der ganztägigen Schulformen muss den gesellschaftlichen Änderungen Rechnung getragen werden. Es sind von Seiten des Bundes die notwendigen Personalressourcen zur Verfügung zu stellen, die Finanzierung der Dienstposten hat beim Bund zu bleiben.

Ich bin davon überzeugt, dass diese Reformvorschläge mehr Qualität, mehr Effizienz und mehr Chancengerechtigkeit bringen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke schön, Herr Landeshauptmann.

Nächste Rednerin ist Frau Mag. Hochhauser. - Bitte.

Mag. Anna-Maria Hochhauser: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Ich darf  beginnen bei den Grundsätzen des Österreichkonvents, wonach der gesamte Konvent die Aufgabe hat, Vorschläge für eine grundlegende Staats- und Verwaltungsreform auszuarbeiten, die auch Voraussetzungen für eine effizientere Verwaltung schaffen soll.

Damit sind alle Ausschüsse des Konvents in die Pflicht genommen, im Besonderen natürlich der Ausschuss 6, dem definitiv die Reform der Verwaltung als umfassendes Thema zugewiesen wurde. Damit ist die Zielsetzung klar. Es sollen Vorschläge erarbeitet werden, die es ermöglichen, die Verwaltung effizienter und sparsamer zu organisieren. Natürlich kann es bei einer Verfassung nicht nur um das Sparen gehen. Eine Verfassung hat in erster Linie die Interessengegensätze der Gesellschaft in friedvoller Weise auszugleichen.  Das aber soll, so wie Herr Professor Maier letzte Woche auch in der Sendung Report gesagt hat, auf eine möglichst effektive und kostengünstige Weise erfolgen.

Experten sprechen, und ich darf das hier ansprechen, davon, dass im öffentlichen Sektor ein Einsparpotential in Milliardenhöhe besteht. Aus der Sicht der Wirtschaft sollte daher der Konvent, und dafür ist der Ausschuss 6 schon Kraft seines konkreten Mandates in besonderer Weise prädestiniert, besonderes Augenmerk darauf legen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dieses Potential auch realisiert werden kann.

Es ist, auch im Hinblick auf das Mandat des Ausschusses 6, in keinster Weise nachzuvollziehen, warum die Worte Effizienz und Einsparung im Zusammenhang mit der aktuellen Verfassungsdiskussion und der Arbeit des Konvents so häufig zurückgewiesen werden, ja teilweise überhaupt ignoriert werden.

Die Arbeit des Ausschusses 6 an sich ist sehr gut gelaufen. Unter der exzellenten Vorsitzführung des Herrn Generalsekretärs Wutscher wurden die einzelnen Themenfelder sehr gründlich aufbereitet und diskutiert, und es konnten Ergebnisse erzielt werden, die sich im Lichte der genannten Zielsetzungen auch wirklich sehen lassen können. Ich darf jetzt nur einige erwähnen, nämlich den Vorschlag für ein neues, umfassender formuliertes Effizienzprinzip, die Einigung darüber, dass Globalbudgets von verfassungswegen möglich sein sollen, den Konsens hinsichtlich der Beseitigung von bestimmten Zustimmungsrechten innerhalb des Bundesstaates, und die Bejahung einer Bundeskompetenz für E-Government.

Neben solchen, die Effizienz des Verwaltungshandelns fördernden Vorschlägen, zu denen auch die im Ausschuss 9 getroffenen Festlegungen hinsichtlich der Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Ländern und die Neuordnung der Gerichtsorganisation zu zählen sind, stehen allerdings Bereiche, in denen es leider noch zu keiner Einigung gekommen ist. Zu erwähnen sind hier die Schul- und die Sicherheitsverwaltung, wo tatsächlich Doppelgleisigkeiten und Parallelläufe abgeschafft oder verhindert werden könnten. Dazu kommen natürlich noch Bereiche wie die Gesundheitsverwaltung, die noch gar nicht angesprochen wurden.

Für das weitere Vorgehen in diesen Feldern der Verwaltung kann es nur eine Richtlinie geben, nämlich Komplexität zu reduzieren, Parallelitäten zu beseitigen, klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten festzulegen und Strukturen zu vereinfachen. Darüber hinaus sind die Entscheidungs- und Koordinationsmechanismen zu verbessern, und ich gehe davon aus, dass die weiteren Aufträge des Konvents an den Ausschuss 6 in diese Richtung gehen werden.

Nun, die Beratungen im Ausschuss 6 in der ersten Arbeitsphase wurden, wie in den meisten anderen Ausschüssen auch, bisher auf einer überwiegend rechtstechnischen und rechtspolitischen Ebene geführt. Wirtschaftliche Aspekte sind ganz eindeutig zu kurz gekommen und in weiterer Folge muss sich der Konvent auch mit den Fragen der Notwendigkeit und der ökonomischen Sinnhaftigkeit bestehender Strukturen noch stärker beschäftigen, und es sollte auch eine weitere Aufgabe des Konvents sein, die Voraussetzungen für eine umfassende, alle Ebenen, Bund und Länder und Gemeinden miteinbeziehende Verwaltungsreform zu schaffen. Diese muss bereits jetzt geplant werden, das heißt, es sollen bereits jetzt die prozessualen Grundlagen wie Vorgangsweise, Zeitplan et cetera dafür angegangen werden.

Ich danke Ihnen.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Ich danke für die Ausführungen und auch für die mahnenden Worte. Der Konvent wird sie sich zu Herzen nehmen.

Ich darf als nächsten Redner Herrn Dr. Voith aufrufen.

Dr. Günter Voith: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Der Konvent hätte es leichter, wenn wir einen neuen Staat mit einer neuen Verfassung und einer neuen Verwaltung von Grund auf machen müssten. Das wäre dann bestimmt eine einfachere Verfassung und auf jeden Fall eine einfachere Verwaltung. Nun aber haben wir einen jahrhundertelangen Zopf mitzuschleppen, ich wollte sagen, eine jahrhundertelange Erfahrung. Ich beurteile es so, dass in allen Ausschüssen zwischen der Scylla der ideologischen und Parteiunterschiede oder -wünsche hindurch gefunden werden muss, auf der einen Seite, und der Charybdis, dass viele Details sehr genau, sehr gescheit diskutiert werden, die letzten Endes, wenn sie alle berücksichtigt werden, zu keiner Reform führen, sondern vielleicht zu einem Reförmchen.

Umso wohltuender erscheint mir der vorliegende Bericht des Ausschusses 6, der, so meine ich, sehr konsequent und gut durchgefunden hat in dieser Meerenge. Er hat also von den ihm vorgegebenen Aufgaben und Zielen sich nicht entfernt. Er hat sie beachtet und er hat auch die EU-Verbindung nicht aus den Augen verloren. Das geht bis dahin, dass er doch zu etwa 30 Prozent Textvorschläge gemacht hat, der Ausschuss 6.

Er hat vor allem – das wurde auch schon jetzt gerade angedeutet – die zwei erstgenannten Ziele nicht aus den Augen verloren, die erstgenannten Ziele, die dem Konvent vorgegeben wurden, nämlich erstens eine Aufgabenstaatsreform, Aufgabenreform, auch als Voraussetzung für eine effiziente Verwaltung, Punkt eins. Und als Punkt zwei steht in den Zielen eine zukunftsorientierte, kostengünstige, transparente, bürgernahe Erfüllung der Staatsaufgaben.

Die einzelnen Vorschläge, die als Reformnotwendigkeiten bezeichnet werden im Bericht, erscheinen mir also alle nicht nur zu unterstreichen oder gut zu heißen, sondern sie erscheinen auch weitgehend vollständig für wirkliche Veränderungen. Es geht ja, dürfen wir nicht vergessen, eigentlich um die Verbesserung der Abläufe und auf der anderen Seite um die Durchforstung und ständige Überprüfung der Aufgaben der Verwaltung.

Es erscheint mir eine durchgehende Schwäche bei diesen möglichen Notwendigkeiten der Reform in der Verwaltung - es wird angedeutet bei der Diskussion über die mittelbare Bundesverwaltung -, es fehlen sehr viele Dinge, um ein betriebswirtschaftliches Rechnungswesen durchzuführen. Das ist eigentlich die Voraussetzung dafür, dass man ein Benchmarking macht. Das Benchmarking hat ja den Sinn, den fehlenden Markt und damit den Leistungsanreiz zu ersetzen, dort, wo es nicht möglich ist, und die Kostenerfassung ist eine entscheidende Voraussetzung dazu. Und dafür ist wieder ein gescheites betriebswirtschaftliches Rechnungswesen die Voraussetzung. Weder ohne solches Rechnungswesen noch ohne Aufgabenanalyse, ohne gescheite, kann irgend eine spürbare Effizienz, die so erwünscht ist, herauskommen.

Wenn, möchte ich sogar sagen, der Konvent in vielen Dingen vielleicht keine messbaren Ergebnisse zustande bringen sollte, bin ich dafür, dass Dinge, die offenbar als unlösbar erscheinen - oder nur mit sehr schwierigen Kompromissen- , dass die halt nicht gelöst werden, sondern den späteren Diskussionen auch für längere Zeit überlassen werden. Wenn der Konvent nichts zustande bringt, als dass dieser Sechser-Ausschuss-Bericht als Basis für weitere Arbeit, lange Arbeit in der Verwaltungsebene dient, so ist der ganze Konvent meines Erachtens schon ein Erfolg.

Wir dürfen auch, was auch angeführt ist im Bericht, nicht vergessen: Es geht hier um eine langfristige Bewusstseinsänderung! Dass verhältnismäßig wenig auch im Sechser-Bericht eigentlich eine Verfassungsfrage ist, ist unerheblich. – Danke.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Ich danke auch und darf als nächsten Redner Herrn Generalsekretär Pramböck aufrufen. – Bitte sehr.

Dipl.-Kfm. Erich Pramböck: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Präsidiums! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Der Großteil der Angelegenheiten, die die Gemeinden betreffen, wurde im Ausschuss 6 beraten, beziehungsweise wird es nunmehr, so weit die finanziellen Fragen betroffen sind, im Ausschuss 10. Trotzdem möchte ich aus der Sicht des Städtebundes hier zur Frage des Ausschusses 6 auch einige Anmerkungen machen. Dass die Städte und Gemeinden das Ziel unterstützen, eine moderne und bürgernahe Verwaltung zu schaffen und die Grundlagen dafür zu legen, dass diese ständig verbessert werden können, ist wohl eine Selbstverständlichkeit. Ich möchte aber auch klarstellen, dass die Gemeinden und Städte Ansprechpartner für den Bürger nicht nur in hoheitlichen, sondern auch in privatrechtlichen Angelegenheiten sind, und das auch für die Zukunft bleiben wollen.

Die Zufriedenheit der Bürger mit den Leistungen der Gemeinden ist im Allgemeinen und erfreulicherweise ausgesprochen hoch. Es liegen uns Vergleiche zwischen den verschiedenen Ebenen der Gebietskörperschaften vor und es zeigt sich, dass, je näher am Bürger die Leistung erbracht wird, desto stärker die Attribute Leistungsfähigkeit, Sparsamkeit - Bürgernähe, aber auch Effizienz zuerkannt werden. Mit steigender Entfernung vom Bürger sinkt das Vertrauen in die Verwaltung, weshalb ich sehr dafür plädiere, dass erstens Leistungen und zwar insbesondere neue Leistungen möglichst so zugeordnet werden, dass sie auch nahe beim Bürger erbracht werden, und zweitens, dass die Gemeinden und Städte in die Lage versetzt werden, diese Leistungen auch tatsächlich zu erbringen.

Ich möchte Ihnen drei Zahlen zur Illustration geben, wie stark das Vertrauen der Bürger durch die Nähe wächst, weil sie ja unabhängig von formalen Kontrolleinrichtungen selbst sehen können, wie Leistungen erbracht werden. Die Effizienz der Leistungserbringung durch die Gemeinden beurteilen 46 Prozent der erwachsenen Österreicherinnen und Österreicher als sehr gut bis gut. Auf der Landesebene rund 30 Prozent und auf der Bundesebene nicht einmal 20 Prozent. Ich glaube, wenn wir eine bürgernahe Verwaltung schaffen wollen, heißt das ja nur, dass man sie möglichst nahe beim Bürger ansiedeln soll, und das bedeutet nun einmal in den Städten und Gemeinden zumindest dort, wo sie entsprechend leistungsfähig sind, und wo sie es noch nicht sind, entsprechende Instrumente auch tatsächlich an die Hand zu geben.

Ich glaube, dass wir durchaus in der Lage sind, als Städte eine Reihe von behördlichen Aufgaben neu zu übernehmen, und die privatwirtschaftlichen Aufgaben sollten uns nicht weg genommen werden. Ich denke an erfolgreiche Modelle der Übernahme von Aufgaben im Bereich Passwesen, Meldewesen und Fundwesen. Wir haben festgestellt, dass in der Praxis Effizienzgewinne von 30 Prozent möglich waren.

Dazu gehört natürlich auch E-Government, ein eigener Abschnitt im Bericht des Ausschuss 6 befasst sich ja damit. Ich möchte aber auf einen Aspekt im Zusammenhang mit E-Government hinweisen, der meiner Ansicht nach im Papier des Ausschusses 6 nicht so klar herauskommt. Wir haben im E-Government eine ganz besondere Spezifität in Österreich, dass wir nämlich eine sehr kooperative Vorgangsweise zwischen Bund, Ländern und Gemeinden haben oder umgekehrt zwischen Städten und Gemeinden einerseits, Ländern und Bund andererseits. Es gibt eine eigene Arbeitsgruppe dafür, die schon seit Jahren arbeitet. E-Government ist in den großen Städten bereits in wesentlichen Teilen umgesetzt.

Eine – wie es hier im Vorschlag steht – Bundeskompetenz ähnlich dem Vergaberecht scheint uns deshalb nicht erforderlich, aber auch geradezu nicht wünschenswert, weil dadurch auch massive Eingriffe in die Organisationshoheit der Städte und Gemeinden erforderlich sein oder erfolgen würden. Ich möchte darauf hinweisen, dass gerade im Bereich der Städte und Gemeinden ausgesprochen viele Querschnittsmaterien vorliegen, die im Sinne der Bürgerfreundlichkeit und raschen Erledigung adäquat organisiert werden müssen, was sicherlich mit einer Bundesregelung nicht erfolgen kann.

Ein Wort noch zur Frage des Dienstrechtes: Städte, Länder, Gemeinden haben im Dienstrecht in den letzten Jahren sehr viel Eigenständiges entwickelt. Die angesprochene Reharmonisierung würde sicherlich nicht nur zu großer Unruhe führen, sondern auch den regionalen Erfordernissen nicht Rechnung tragen können.

Ich möchte zum Abschluss noch eines sagen: Verwaltungsreform wird auf Ebene der Städte und Gemeinden permanent durchgeführt. NPM – New Public Management ist in unseren Städten weder Schlagwort noch Fremdwort, sondern wird mit seinen vielen Facetten gelebt. Aufgrund dieser Erfahrungen möchte ich vor der Erwartung warnen, dass damit massive Einsparungen - kolportiert werden Milliardenbeträge - tatsächlich realisiert werden können. Zumindest im Bereich der Städte kann ich nicht erkennen, dass dies möglich ist.

Letztlich erscheint es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir ein leistungsfähiges und ein prosperierendes Österreich anstreben sollten und dazu nicht nur eine schlanke Verwaltung, sondern vor allem auch eine leistungsfähige Verwaltung haben sollten, die auf neue Herausforderungen auch entsprechend reagieren kann. – Vielen herzlichen Dank.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke schön, Herr Generalsekretär.

Nächster Redner ist Herr Professor Dr. Öhlinger. - Bitte schön, Herr Professor.

Dr. Theodor Öhlinger: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herrn!

Die Aufgaben der Verwaltung haben sich im Laufe des 20. Jahrhunderts in ungemeinem Ausmaß differenziert. Es geht gar nicht nur um den quantitativen Aufgabenzuwachs, es geht vor allem auch um die qualitativen Veränderungen dieser Aufgaben.

Die österreichische Verwaltung auf allen Ebenen - Bund, Länder und Gemeinden - ist mit diesem Aufgabenwandel im Großen und Ganzen recht gut zu Rande gekommen. Aber sie hat dabei immer wieder mit rechtlichen Schwierigkeiten kämpfen müssen, und das hängt unter anderem damit zusammen, dass die österreichische Bundesverfassung in einem Ausmaß Aussagen über die Verwaltung enthält, das rechtsvergleichend ganz atypisch ist. Das besagt noch nichts darüber, ob das gut oder schlecht ist. Es handelt sich aber um ein Korsett, das für die Verwaltung in vielen Bereichen zum Problem geworden ist.

Die Verfassung legt nämlich die Verwaltung auf ein bestimmtes Modell fest, nämlich das Modell des hoheitlichen Eingriffs, der gesetzlich sehr streng zu regeln ist und der im engsten Sinn des Wortes zu vollziehen ist, und zwar durch eine hierarchisch gegliederte, streng weisungsgebundene Verwaltung. Ich halte das nicht für ein Verwaltungsmodell, das für alle Aufgaben der Gegenwart ideal und geeignet ist. Hier muss die Verfassung differenziertere Lösungen zulassen, und ich hätte mir vom Ausschuss in diesem Punkt - so hervorragend sein Bericht als Problemaufriss ist - doch etwas mehr Mut gewünscht.

Ich glaube auch nicht, dass man die Weisung mythisieren, sie gewissermaßen zum Zentrum der rechtsstaatlichen Demokratie machen soll. Weisungen sind sicher in vielen Fällen notwendig. Aber es gibt auch Bereiche, in denen die Verwaltung Eigenverantwortung entwickeln muss, die man geltend machen können muss. Und das geschieht sinnvollerweise nicht nur über die Schiene der parlamentarischen Verantwortlichkeit der obersten Organe der Verwaltung, die aus bekannten Gründen nicht immer sehr funktional ist.

Wir brauchen, meine ich, in der Tat ein differenzierteres organisatorisches Verwaltungsmodell. Wir brauchen aber auch differenziertere Formen des Verwaltungshandelns, und das ist ein Punkt, zu dem der Ausschussbericht überhaupt nichts besagt. Die Bundesverfassung legt die Verwaltung in ihren Handlungsformen auf ganz bestimmte Typen fest, nämlich den hoheitlichen Bescheid, den Polizeizwang und als Alternative das rein privatrechtliche Handeln. Nun soll natürlich die Verwaltung auch in privaten Handlungsformen agieren können, so wenn sie ihre berühmten Bleistifte oder heute eher ihre Computer kauft; dann soll sie natürlich auf dem Boden des ABGB handeln. Aber wenn die Verwaltung öffentliche Aufgaben vollzieht, dann ist das rein privatrechtliche Handeln meist nicht die ideale Form. Sie ist aber unvermeidlich, weil als Alternative nur das starre hoheitliche, am hoheitlichen Befehl orientierte Instrumentarium zur Verfügung steht.

Das ist ein Problem, das sicher das Thema des Ausschusses 6 übersteigt. Diese Bindung an bestimmte Formen ist in der Verfassung ja nicht unter dem Aspekt der Aufgaben der Verwaltung normiert, sondern unter dem Aspekt des Rechtsschutzes. Ich habe nur den Eindruck, dass auch in dem Bericht, den wir heute noch darüber hören werden, dieses Problem ausgeklammert blieb. Es fällt gewissermaßen zwischen den einzelnen Ausschüssen durch. Ich meine daher, dass es richtig wäre - wenn ich diese Anregung machen darf -, dass sich ein die bisherige Ausschusseinteilung übergreifender Ausschuss damit beschäftigen sollte.

Vertragsraumordnung, Leistungsvereinbarungen usw. sind Themen der Gesetzgebung, die bislang häufig an der Verfassung gescheitert sind. Ich meine nicht, dass es solche Institutionen in Österreich aus rechtsstaatlichen Gründen nicht geben soll. Sie müssen vielmehr in das System der Verfassung integriert werden. Hier besteht noch ein Beratungsthema. – Danke!

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Ich danke, Herr Professor. Sie haben uns Anregungen gegeben, in eine bestimmte Richtung weiter zu arbeiten. Wir werden, davon gehe ich aus, sicherlich beraten, ob wir sie aufgreifen, und wenn ja, wie wir sie aufgreifen. Danke, Herr Professor.

Ich darf nun als Nächstem Herrn Professor Holzinger um seine Wortmeldung ersuchen. - Bitte schön, Herr Professor.

Dr. Gerhart Holzinger: Danke sehr. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Der vorliegende Bericht des Ausschusses 6 enthält dankenswerterweise eine Vielzahl von Vorschlägen zur Verbesserung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in der Vollziehung.

In einem Punkt, den ich für zentral halte, kann ich mich jedoch der im Bericht des Ausschusses als „überwiegend vertreten“ bezeichneten Auffassung nicht anschließen. Und dieser Punkt betrifft die Beibehaltung der mittelbaren Bundesverwaltung. Im Wesentlichen werden im Ausschussbericht für diese Beibehaltung zwei Argumente ins Treffen geführt. Zum einen wird damit argumentiert, dass bei der Abschaffung der mittelbaren Bundesverwaltung die administrativen Steuerungsmöglichkeiten entfallen würden, die der Bund in diesem Zusammenhang hat, und die notwendig sind, um einen bundeseinheitlichen Vollzug von Bundesgesetzen zu garantieren. Und zum anderen wird auf die vielfältigen europäischen und internationalen Meldepflichten hingewiesen, die einen einheitlichen Erhebungsstandard im gesamten Bundesgebiet erforderlich machen, um die Zugänglichkeit der entsprechenden Daten zwischen den Gebietskörperschaften zu gewährleisten.

Meines Erachtens sind beide Argumente nicht wirklich überzeugend. Zum ersten Argumente verweise ich auf den ohnedies sehr hohen Determinierungsgrad der Gesetze in Österreich; weiters auf die rechtsvereinheitlichende Funktion der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und letztlich auf die Möglichkeit, im Wege von Verordnungen für einen bundeseinheitlichen Vollzug zu sorgen, wenn der Bedarf danach besteht. Dem zweiten Argument, das in diesem Zusammenhang vorgetragen wird, möchte ich entgegenhalten, dass es in einer Zeit, in der die moderne Informationstechnologie vielfältige Möglichkeiten des Datentransfers und der Datenverknüpfung bietet, doch möglich sein sollte, den erforderlichen Datenaustausch zwischen den österreichischen Gebietskörperschaften zu gewährleisten.

Ich meine, dass die prinzipielle Übertragung der derzeit in mittelbarer Bundesverwaltung besorgten Angelegenheiten in die Landesverwaltung aus grundsätzlichen, verwaltungssystematischen Überlegungen zu begrüßen wäre. Dies vor allem deshalb, weil damit die Verantwortlichkeiten zwischen den Gebietskörperschaften eindeutig verteilt würden und Doppelgleisigkeiten und Parallelstrukturen, die es derzeit gibt, vermieden werden könnten.

Ich sehe auch nicht ein, dass die österreichischen Landesregierungen und deren Ämter, also konkret die dort tätigen Politikerinnen, Politiker und Beamten, nicht in der Lage sein sollten, die Vollziehung dieser Angelegenheiten zufrieden stellend, das heißt gesetzmäßig und effizient, zu besorgen, ohne dabei an Weisungen des zuständigen Bundesministers gebunden zu sein. Gerade in Verbindung mit dem Prinzip, dass es für jede Verwaltungsangelegenheit nur eine Instanz geben sollte und mit der sich abzeichnenden Einrichtung einer dezentralisierten Verwaltungsgerichtsbarkeit käme einer solchen Reform der mittelbaren Bundesverwaltung im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Verbesserung der österreichischen Staatsorganisation besondere Bedeutung zu. Und ich hoffe, dass über diesen Punkt im Konvent noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Danke sehr, meine Damen und Herren.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Ich danke auch für die Ausführungen und darf nunmehr das Wort Herrn Dozent Dr. Bußjäger erteilen. – Bitte sehr.

Dr. Peter Bußjäger: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!

Der Bericht des Ausschusses VI behandelt zweifellos einen der wichtigsten Bereiche der Konventsarbeit, nämlich die Verwaltungsreform und auch die Erwartungshaltung, besonders was die lukrierbaren Einsparungen betrifft, ist hier besonders hoch. Ich möchte, weil ich niemanden beleidigen möchte, mich auch gar nicht äußern, ob die genannten Zahlen tatsächlich realistisch sind oder eher Fantasiezahlen sind. Wir sind uns aber, glaube ich, einig: Nennenswerte Einsparungen sind nur erzielbar im Konnex einer Verfassungsreform mit einer Verwaltungsreform. Die Verfassung alleine kann dazu relativ wenig beitragen.

Ich möchte konkret zu zwei Punkten Stellung nehmen, nämlich zur Beseitigung – oder sagen wir jetzt Beibehaltung – der mittelbaren Bundesverwaltung, und zum Dienstrecht der öffentlich Bediensteten.

Für mich war die Beseitigung der mittelbaren Bundesverwaltung immer eines der klassischen, unvollendeten Reformprojekte des österreichischen Bundesstaates. Nun, da sich zumindest hier, was den Ausschussbericht anbelangt, ihre Beibehaltung abzeichnet, werde ich mich darüber nicht beklagen, ich sehe es unter einem pragmatischen Gesichtspunkt. Es ist die Frage zu stellen, ob es tatsächlich gelingen würde, die Apparate in den Ministerien so weit abzuschlanken, dass hier durch die vollständige Verlagerung auf die Länder tatsächlich ein – und das will man ja – wesentlicher Einsparungseffekt zu erzielen wäre. Die Erfahrungen aus der so genannten Verländerung der Bundesstraßen sprechen eher eine andere Sprache – ich darf auf die Berichte des Föderalismusinstitutes dazu verweisen.

Man kann also sagen: Bevor wir etwas Ungewisses, Schlechteres einfahren, lassen wir es, wie es ist. Ich kann mich dieser Meinung im Prinzip durchaus hier anschließen. Ich möchte allerdings einen etwas mysteriösen Satz aus dem Ausschussbericht zitieren und zu dem etwas Stellung nehmen. Da wird gesagt: „Eine Möglichkeit der Neuausrichtung der mittelbaren Bundesverwaltung könnte darin bestehen, die in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogenen Bundesgesetze nach ihrer strategischen Relevanz zu prüfen und allenfalls die Tatbestände zu reduzieren.“

Nun, die Tatbestände der mittelbaren Bundesverwaltung reduzieren geht in zwei Richtungen: Entweder wir erweitern den Katalog des Artikels 11 – wobei ja die mittelbaren Bundesverwaltung selbst bekanntlich eine Generalklausel ist -, oder wir erweitern den Katalog des Artikels 102 Absatz 2. Welche der beiden Alternativen gemeint sind, geht nicht so ganz klar – sind es vielleicht auch beide? – aus dem Ausschussbericht hervor.

Noch wichtiger scheint mir: Wenn man die mittelbare Bundesverwaltung als Erfolgsmodell bezeichnet, wie das der Ausschussbericht tut – vielleicht wäre auch eine Begründung nicht schlecht gewesen -, dann wäre danach zu trachten, die zahlreichen Tatbestände des Artikel 102 Absatz 2 also die unmittelbare Bundesverwaltung auszulichten. Stattdessen findet sich im Ausschussbericht die Äußerung: „Der Ausschuss ist sich einig, dass in Artikel 102 Absatz 2 BVG die derzeit fugitiven Bestimmungen integriert werden.“ Also: das hört sich eher nach einer kräftigen Aufforstung an als nach einer Auslichtung. Und noch etwas: Wenn die mittelbare Bundesverwaltung ein Erfolgsmodell ist, dann muss das selbstverständlich auch Folgewirkungen haben für Bereiche, die bisher in unmittelbarer Bundesvollziehung vollzogen werden, wie vor allem die Schulverwaltung, aber auch – zumindest Teile – der Sicherheitsverwaltung.

Nun zum Dienstrecht:

Nur eine kurze Bemerkung zum Homogenitätsprinzip. In Vorarlberg – so weit ich das erheben habe können – hat die Beseitigung des Homogenitätsprinzips und die Einführung einer Gehaltsreform auf die Mobilität im öffentlichen Dienst praktisch keine Auswirkung gehabt. Das heißt: Es sind nicht wesentlich mehr Bundesbedienstete ins Land gekommen als vorher. Die Zahl ist nicht nur an einer Hand abzulesen pro Jahr, sondern an einigen wenigen Fingern. Ganz ähnlich ist der Strom der Bediensteten von den Gemeinden zum Land. Mit anderen Worten: Die Mobilität im öffentlichen Dienst tendiert – mit oder ohne Homogenitätsprinzip – gegen Null. Das wird Ihnen auch jeder Landesgerichtspräsident bestätigen, ob es ihm gelingt, einen Bediensteten zu motivieren, von einem Bezirksgericht zum anderen hinüberzugehen. Auch bei totaler Homogenität des Dienstrechts ist das nicht möglich.

Und ein letztes Wort noch zur Pragmatisierung. Dazu hat sich der Ausschuss nicht geäußert, weil es keine Verfassungsfrage ist. Ich glaube auch, dass es keine ist. Nur eine kurze Bemerkung: Wir haben 195 000 pragmatisierte Bedienstete in Österreich; davon sind 71 Prozent Bedienstete des Bundes, zirka 12 Prozent Bedienstete des Landes bzw. der Gemeinde Wien, 5 Prozent Bedienstete der Gemeinden und 11,6 Prozent Bedienstete bei den Ländern. Also, hier glaube ich schon auch, aus diesen Zahlen sieht man, wo bei dieser doch sehr teuren Geschichte der pragmatisierten Bediensteten – insbesondere was die Folgelasten auf die Pensionszahlungen und so weiter betrifft – anzusetzen wäre. Danke.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke, Herr Dozent, für die Ausführungen.

Ich darf nunmehr Frau Abgeordneter Dr. Glawischnig das Wort erteilen. - Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Dr. Eva Glawischnig: Danke, Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Konventes!

Der Ausschuss 6 mit Reform der Verwaltung ist ja einer Fülle von Erwartungen von außen ausgeliefert, möchte ich fast sagen. Vor allem diese oft sehr vehement vorgetragene Forderung: Wir fordern minus 20 Prozent Kosteneinsparung et cetera. Und vor diesem Hintergrund finde ich es sehr gut, wie der Ausschuss auch mit dem umgegangen ist, also, dass er sich vorwiegend auch mit den sachlichen Problemen beschäftigt hat, und nicht das Pferd von hinten aufgezäumt hat, mit der Einsparungsbrille das anzuschauen, sondern die Sachprobleme und die Verfassungsprobleme in den Vordergrund zu stellen.

Es wird hier auch irrsinnig oft vermischt Verfassungsdiskussion, Verwaltungsdiskussion, aber umso bemerkenswerter, dass es doch einige Ergebnisse gibt, auf die ich eingehen möchte. Das Erste – jetzt vorher schon diskutiert – die Beibehaltung oder das Ergebnis: Beibehaltung mittelbare Bundesverwaltung. Der Ausschuss hat hier im Kreis diskutiert. Ursprünglich hat es ja eher einen Konsens gegeben, die Abschaffung der mittelbaren Bundesverwaltung, die wir immer sehr kritisch auch gesehen haben. Und es gibt eigentlich jetzt einen Konsens, dass es so was wie eine Informationsfluss an den Bund geben soll, dass das eine Garantie ist für qualitätsvolle Gesetzgebung, und insbesondere die Rückkoppelung zur Europäischen Unionsebene sehr wichtig ist. Und, dass jegliche andere Form das zu kompensieren - statt der mittelbaren Bundesverwaltung ein anderes Informationssteuerungsinstrument einzuführen -, dass das noch viel komplizierter wäre, und dass man jetzt endlich am Ausgangspunkt zurückgekommen ist. Das finde ich bemerkenswert und ich finde dieses Ergebnis auch gut und unterstützungswert.

Das Zweite ist die ganze Diskussion rund um die verfassungsrechtliche Verankerung der weisungsfreien Organe. Da gibt es ja mittlerweile eine Vielzahl von weisungsfreien Behörden, und meine Meinung ist, beziehungsweise unsere Meinung ist, dass doch das Weisungsprinzip ein Ausfluss demokratischer Kontrolle ist. Und wenn man hier in einer Form an Ersatzmöglichkeiten denkt, dann muss es auf der einen Seite entweder parlamentarische Kontrollmöglichkeiten geben, oder andere Unabhängigkeitsgarantien, wie zum Beispiel beim Bestellungsmodus. Die beiden Varianten, die jetzt vorgelegt worden sind, sind mir in beiden Punkten zu wenig. Ich bin mit beiden nicht sehr glücklich. Also, bei der Variante 1 sind die Fragen: Bestellung, Ausstattung zu wenig weitgehend geregelt, und bei der Variante 2 ist vor allem die Frage der parlamentarischen Kontrolle zu wenig weitgehend. Allerdings für Organe, welche die Wahrung der Gesetzmäßigkeit zur Aufgabe haben, wie zum Beispiel die Umweltanwaltschaft ist Weisungsfreiheit selbstverständlich wichtig. Trotzdem, das wird noch eine sehr, sehr spannende Diskussion, vor allem vor den Hintergrund der Vielfalt dieser weisungsfreien Behörden, und die auch mittlerweile über die ganzen Marktregulatoren noch weiter ausgebaut werden müssen.

Der dritte Punkt – und das ist einer, der auch mit der gesamten Problematik Digitalisierung zusammenhängt – diese Idee, dass eine moderne Verwaltung den Grundsatz hat, sich zu öffnen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, möglichst weitgehend zu öffnen, und hier sei Österreich das einzige Land in der Europäischen Union, das immer noch die Amtsverschwiegenheit im Verfassungsrang hat. Und da hier nicht nur eine Auskunftspflicht zu  verankeren, sondern auch einen Dokumentenzugang, wie es schon einige europäische Länder uns vorgezeigt haben, erscheint mir als einer der ganz großen guten Wege für den Konvent. Also, wenn das in Schweden, in Finnland, in Dänemark, in Norwegen gut funktioniert, sollte das in Österreich auch gut funktionieren. Und Ängsten, die in Richtung Überlastung der Verwaltung et cetera gehen, können, glaube ich, begegnet werden, dass doch mit der modernen Digitalisierung einiges an Arbeiten einfach an das Elektronische ausgegliedert werden könnte. Also, hier noch einen Schritt weiter zu gehen, als selbst im Ausschuss 8 vorgeschlagen wurde, nämlich nicht nur die Informationsfreiheit auf eine Auskunftspflicht zu reduzieren, sondern auch wirklich den Zugang zu Akten als breiten Zugang zum Verwaltungswissen, wäre, denke ich ein sehr schönes Ergebnis.

Insgesamt der Konsens über den öffentlichen Dienst: Das ist zwar gut, schade ist, dass es keinen Konsens gibt, welches Modell man jetzt nimmt, ob es nun ein privatrechtliches oder ein öffentlich-rechtliches sein soll. Wir werden wahrscheinlich auch noch weiter diskutieren müssen, aber zumindest der Konsens ist einmal vorhanden. Viele Dinge werden ja in anderen Ausschüssen weiter diskutiert, Bundeshaushaltsrecht, und ein mir sehr wichtiger, oder uns sehr wichtiger Bereich ist die ganze Frage der Partizipation der Bürgerinnen und Bürger am Verwaltungshandeln. Hier wird der Ausschuss ja noch weiter tagen, und ich hoffe hier auf sehr, sehr weit reichende Ergebnisse. Danke schön.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke schön, Frau Abgeordnete.

Als nächster zu Wort hat sich Herr Vizepräsident Vögerle gemeldet. - Bitte schön!

Bernd Vögerle: Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren des Konvents!

Es wird Sie nicht verwundern, dass ich als Gemeindevertreter und als aktiver Bürgermeister selbstverständlich zu jenen Bereichen in diesem Bericht das Wort ergreife, welche die Gemeinden betreffen, obwohl in diesem Bericht sehr wenig ersichtlich war und ist, nämlich deshalb, weil die großen Fragen der Gemeinden ja im Ausschuss 3  behandelt wurden und die Finanzfragen, welche die Gemeinden betreffen, und die Finanzverfassung im Ausschuss 10 beraten werden. So sind doch auch im Ausschuss 10 sehr intensiv einige Fragen behandelt worden, die ganz tief in die Gemeinde hineinwirken. Und wenn heute auch hier wieder über das Einsparungspotential der öffentlichen Verwaltung gesprochen wurde, und wenn uns als Konventsmitglieder auch ein Bericht des Staatsschuldenausschusses in den letzten Tagen zugegangen ist, und wenn wir im Ausschuss 10 erst den Herrn Vorsitzenden Prof. Dr. Fritsch gehört haben, so habe ich es dort festgestellt und werde es auch hier tun:

Meine Damen und Herren! In den Gemeinden, und hier vor allem in jenen Gemeinden, die ich im Gemeindebund zu vertreten habe, gibt es die effiziente und sparsame Verwaltung bereits. Ich sage das nicht, ohne Ihnen auch Zahlen zu nennen. Voranschlag 2004: 14,5 Millionen ordentlicher Haushalt - Gesamtpersonalkosten 1 830 000 €, das sind 12,57 Prozent - Verwaltungskosten der reinen Innenverwaltung 463 400  €, das sind 3,18 Prozent. Und ich würde mich persönlich sehr freuen, wenn es jemand gäbe, der mir erklärt, wo diese Prozentsätze noch verringert werden könnten. Ich sage Ihnen auch ein Beispiel dazu, was in diesen 12,57 Prozent Gesamtpersonalkosten drinnen steckt. Die Musikschule unserer Stadtgemeinde hat Personalkosten von 315 600 €, das sind 2,16. Also, ein Sechstel dieser Personalkosten sind die Personalkosten der Musikschule.

Und wenn man über Personalkosteneinsparungen offen diskutiert, dann müsste man den Mut haben zu sagen: Liebe Gemeinden, betreibt keine Musikschulen mehr. Das wäre der falsche Weg, meine Damen und Herren! Ich glaube, das ist kontraproduktiv. Im Gegenteil, diese Musikschulkosten sind durch ein sehr modernes Musikschulgesetz in Niederösterreich, das eine enorme Qualitätsverbesserung gebracht hat, deutlich erhöht worden, und wir bekennen uns auch als Gemeinden dazu, weil es unsere Aufgabe ist, in diesem Bereich der Kultur tätig zu sein.

Ein zweites Beispiel: Durch Landesgesetzgebung wurde im Bereich der Kindergärten in einer Änderung des Dienstrechtes der Kindergärtnerinnen eine deutliche Erhöhung der Personalkosten der Gemeinden herbeigeführt, weil es hier mehr Vorbereitungszeiten, mehr Teambesprechungszeiten gibt - im Interesse einer qualitativ höheren Dienstleistung an den Kindern. Hier können die Gemeinden nur gesetzesvollziehend  diese Personalkosten auch tragen.

Was erfreulich ist in diesem Bericht, meine Damen und Herren, ist, dass die Gemeindeautonomie und die Eigenverantwortung der Gemeinden nicht in Frage stehen. Ausdrücklich sagt dieser Bericht: Man soll von Gedanken und Überlegungen zu Gemeindezusammenlegungen Abstand nehmen. Wir unterstützen das sehr eindeutig, und wir haben das auch im Ausschuss 3 bereits beraten. Neue Formen der Zusammenarbeit, zum Beispiel neue Formen von Verwaltungsgemeinschaften sind hier wohl sinnvoll. Zum Homogenitätsprinzip eine klare Aussage. Derzeit ist ein Satz in diesem Bericht: Die Besoldung der öffentlichen Bediensteten erfolgt nach einheitlichen Grundsätzen. Sofern hier nicht klargestellt ist, was diese Grundsätze sind, kann es keine Zustimmung geben. Keinesfalls, meine Damen und Herren, kann es einen Rückschritt geben vom modernen Dienstrecht, und von einer modernen Besoldungskultur in den Ländern und Gemeinden zu jener, wo einzig und allein die Ausbildung ein Kriterium war.

Die Gesundheitsverwaltung wurde im Ausschuss noch nicht behandelt. Das ist nachzuholen.

Und, meine Damen und Herren, wenn der Herr Präsident Khol hier zum Bundespräsidenten eine Aussage gemacht hat, in aller Klarheit - im Ausschuss 6 ging es darum, ihn zu nennen oder nicht zu nennen bei den obersten Organen, über die Aufgaben des Bundespräsidenten sollte meiner Meinung nach der zuständige Ausschuss, nämlich der Ausschuss 3 weiter beraten, wenn das überhaupt erforderlich ist. Herzliches Dankeschön!

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Ich danke, Herr Vizepräsident, und darf nunmehr Frau Dr. Pfeifenberger aufrufen. – Sie ist offenbar nicht anwesend.

Dann hat sich als Nächster Herr Landtagspräsident Neureiter zu Wort gemeldet. - Bitte sehr.

MMag. Michael Neureiter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Darf ich Ihnen als Neuling aus Salzburg drei Zustimmungen und eine Ablehnung signalisieren sowie eine Anfrage stellen:

Ich beginne mit einer Zustimmung zum vorgesehenen Entfall des Zustimmungsrechts der Bundesregierung bei der Änderung der Organisationsstrukturen der Ämter der Landesregierungen, auf Deutsch: Das Ämtergesetz 1925 kann und soll entfallen, hier gibt es von uns eine heftige Zustimmung, weil eine autonome und erfahrungsbezogene Amtsorganisation nicht bundeseinheitlich reglementiert werden braucht, wobei für uns allerdings das Organisationsprinzip eines einheitlichen Amtes außer Frage steht.

Zwei Anmerkungen als Vertreter eines Landes. Ich möchte auf die Zustimmungsrechte der Bundesländer an zwei Beispielen zu reden kommen, die ja kein Zufallsprodukt sind, sondern ein Ausgleich für eine manchmal sehr schwache Positionierung der Länder in manchen Bereichen, etwa im Bereich der Justiz oder im Bereich der Sicherheitsverwaltung. Bei der Sicherheitsverwaltung gibt es minimale Zustimmungsmöglichkeiten, im Bereich der Justizverwaltung und in der judikativen Staatsgewalt bekanntlich keinen Anteil. Ich bin deshalb - zu meiner zweiten Zustimmung kommend - sehr froh darüber, dass das Zustimmungsrecht der Landeshauptleute bei der Bestellung der Sicherheitsdirektoren vom Ausschuss 6 ausdrücklich als erhaltenswert festgestellt wurde.

Der Ausschuss 6 hat allerdings, und hier kommt eine Ablehnung von uns, nicht erhaltenswert gefunden das Zustimmungsrecht der Länder bei der Änderung von Gerichtssprengeln. Sie haben ja sicher gesehen, dass sowohl der Ausschuss 6 als auch der Ausschuss 9 – meine Wortmeldung zum Ausschuss 9 darf ich gleich vorwegnehmen, Herr Präsident -, dass der Ausschuss 6 und der Ausschuss 9 zum Ergebnis kommen, dieses Zustimmungsrecht sei entbehrlich. Allerdings bin ich dankbar, dass der Ausschuss 9, der später auf der Tagesordnung steht, diese Feststellung auch junktimiert und verbindet mit der Feststellung, dass die Länder eine echte und wirkungsvolle Mitsprache an der gesamten Bundesgesetzgebung brauchen. Er geht also nicht her und sagt „Weg damit!“, sondern er sagt „Nur weg damit, wenn...“ – und das Wenn sehe ich im Moment noch nicht ausreichend gegeben.

Ich sehe, dass die Ausschüsse 3 und 5 in eine ganz andere Richtung arbeiten und ich habe echten Nachholbedarf, das ist meine Anfrage, einen echten Nachholbedarf und Nachlesebedarf, was das Drei-Säulen-Modell betrifft. Ich bin nämlich durchaus der Meinung, dass, wenn die Mitsprache des Bundesrates wegfällt, mit dem Drei-Säulen-Modell auch das Prinzip der Mitwirkung der Länder im Gesamtstaat in Frage steht.

Meine letzte Zustimmung, die Dritte in dieser Reihe, betrifft den Abschnitt Bildung, konkret den Passus, der das regionale Bildungsmanagement betrifft. Ich darf unsererseits das sehr unterstützen, was hier vorgesehen ist und konzipiert wurde. Wir haben im Arbeitsübereinkommen der neuen Salzburger Landesregierung ausdrücklich den Passus, dass die Schaffung einer einheitlichen Struktur im Schulbereich mit dem Ziel zu realisieren ist, Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und Schulkompetenzen im Land zu bündeln, so gesehen eine Zustimmung auch zu diesem Ansatz des regionalen Bildungsmanagements.

Ich komme zum Schluss und vermute, Herr Präsident, dass der Konvent auch ein Prinzip hat, das da lautet und abgekupfert ist von Paulus im Ersten Thessalonicherbrief: „Prüft alles, das Gute behaltet!“ Ich bitte, dieses „Prüft alles, das Gute behaltet!“ abwandeln zu dürfen: Behaltet das, was für die Länder gut ist, behaltet, was für eine föderalistische Entwicklung förderlich ist. – Herzlichen Dank!

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Ich danke für die Ausführungen, Herr Präsident, aber, wenn man etwas behalten soll, wenn es gut ist, dann kann man es nicht nur am Maßstab der Länder messen, dann muss es auch für die Anderen gut sein. Das möchte ich betonen.

Die nächste Wortmeldung steht bei Frau Abgeordneter Dr. Petrovic. - Bitte sehr.

MMag. Dr. Madeleine Petrovic: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Präsident Khol hat in seinen Ausführungen appelliert, man möge nicht den Auszug aus dem Konvent in Betracht ziehen, beziehungsweise hat appelliert, da jedenfalls eine emsige weitere Mitarbeit an den Tag zu legen. Ich möchte dazu schon sagen, das setzt allerdings auch voraus, dass man hier im Konvent effizient arbeitet. Also für mich ist es eine Voraussetzung. Und dass nicht manche Entscheidungen nicht getroffen werden oder wie eine heiße Kartoffel zwischen verschiedenen Ausschüssen hin- und hergereicht werden. Ich rede da insbesondere von der Frage der Geschlechtergerechtigkeit der gesamten staatlichen Verwaltung, die uns ein zentrales Anliegen sein sollte. Einerseits als Prinzip der Gerechtigkeit, andererseits aber auch als ein Prinzip der Effizienz - denn es kann nicht so sein, dass ein großer Teil der Bevölkerung, nämlich die Frauen, auf Grund der Tatsache, dass sie Frauen sind, dass sie weiblichen Geschlechts sind, in der öffentlichen Verwaltung, was den Mitteleinsatz betrifft, zurückgesetzt werden. Das ist aber derzeit eindeutig der Fall. Nur werden die Instrumente, das festzustellen, teilweise nicht angewandt oder es werden die Erkenntnisse nicht berücksichtigt.

Bis jetzt ist das Prinzip des Gender Budgetings zwar immer wieder auch von der Regierung als Wort verwendet worden. Es gibt einstimmige Regierungsbeschlüsse in diese Richtung. Allein hat sich bis jetzt dann noch kein Ausschuss dazu durchringen können, auch zu sagen, was heißt das denn für die Praxis der öffentlichen Verwaltung und wie setzen wir das jetzt tatsächlich um. Dieses Prinzip des Gender Budgetings wird zwischen dem Ausschuss 6 und dem Ausschuss 10 hin- und hergespielt. Zuletzt hat der Ausschuss 10 gesagt, bitte das Präsidium möge sich damit jetzt beschäftigen. Also in aller Form auch für mich eine Voraussetzung der weiteren Mitarbeit, weil mir insbesondere dieses Prinzip als ein wichtiges Verwaltungsreformprinzip am Herzen liegt; bitte, endlich eine Entscheidung zu treffen, welcher Ausschuss das jetzt konkret in die Praxis umzusetzen hat. Ich bin gerne bereit, oder ich würde auch viele Gründe dafür sehen, dass das im Ausschuss 10 passiert. Aber wenn der Ausschuss 10 glaubt, der Ausschuss 6 müsse dies tun, dann soll halt der Ausschuss 6 dazu noch einmal die Tätigkeit aufnehmen. Aber es kann nicht so sein, dass sich kein Ausschuss damit befasst. Es ist ein zentrales Verwaltungsreformprinzip.

Noch ein Wort zur Effizienz, die sich ja schon fast beschworen als Prinzip überall durchzieht. Ein für mich wichtiges Prinzip dazu wäre, dass man beispielsweise auch im Ausland, zumindest im europäischen Ausland, im EU-Ausland, schaut, welches Land welche Verwaltungsaufgabe denn bestmöglich gelöst hat. Es sind ja - man muss nicht immer das Rad neu erfinden, sondern manchmal genügt ein Blick über die Grenzen und man stellt fest, dass irgendein bestimmter Verwaltungsbereich in einem anderen europäischen Land hervorragend und kostengünstig gelöst ist. Das wird in Österreich bislang nicht gemacht, und insbesondere in Fragen der Gender-Gerechtigkeit, wo im Durchschnitt die skandinavischen Staaten weiter sind, hat es dort auch dazu geführt, dass die Verwaltung einfach effizienter ist. Bei uns weigert man sich, dieses Prinzip einzuführen und zu sehen.

Ich persönlich glaube, dass hier so latent immer mitschwingt: „Ausgliedern ist kostengünstiger“ - bitte den Beweis dafür zu erbringen. Ich glaube das nicht. Ich bin sogar sicher, dass etwa die Ausgliederung der seinerzeitigen Arbeitsmarktverwaltung, heute AMS, ein sehr, sehr teures Beispiel der staatlichen Verwaltung war. Jedenfalls gehe ich davon aus, dass man immer den Beweis erbringen sollte, welche Form der Aufgabenerfüllung eben die kostengünstigere ist. Das heißt, mit Kostenschätzungen im Voraus und mit einer nachprüfenden Kontrolle und allenfalls auch der Korrektur von Entscheidungen, die einmal getroffen worden sind.

Ein letztes Wort zur mittelbaren Bundesverwaltung. Für die Grünen sind zwei Prinzipien wichtig. Nämlich einerseits, wer und wie immer diese Aufgaben, die heute im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung bewältigt werden, erfüllt - und wahrscheinlich auch in Zukunft, so wie der Ausschussbericht ausschaut -  es muss dabei sichergestellt sein, dass es bundeseinheitliche Standards gibt, vor allem im Umweltrecht. Die Menschen brauchen gutes Wasser, gute Luft; brauchen gesunde Böden, und zwar unabhängig davon, wo sie ihren Wohnsitz haben. Ein zweites Prinzip ist ebenso wichtig. Nämlich es muss, wer immer staatliche Aufgaben im Bereich der Vollziehung erfüllt, es muss eine parlamentarische Kontrolle geben. Heute ist das bei den Aufgaben der mittelbaren Bundesverwaltung jedenfalls in vielen Bundesländern nicht der Fall. Man bekommt weder im Parlament eine Auskunft vom zuständigen Bundesminister, der zuständigen Bundesministerin, noch bekommt man eine Antwort vom zuständigen Mitglied der Landesregierung. Das ist ein Zustand, der so nicht weiter fortgeführt werden kann. - Danke.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke schön, Frau Abgeordnete!

Der nächste Redner ist Herr Landtagsdirektor DDr. Lengheimer. - Bitte sehr.

DDr. Karl Lengheimer: Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits der Vorsitzende des Ausschusses 6 hat in seinem grundsätzlichen Statement darauf Bezug genommen und auch einige Redner haben dies anschließend getan: Verwaltungsreform ist viel mehr als es im Ausschuss 6 Gegenstand sein konnte und Gegenstand war.

Verwaltungsreform ist letztlich eine Frage der Gesinnung der politischen Verantwortungsträger und somit eine Frage der Staatsauffassung. Jedes Bekenntnis zur
Effizienzsteigerung kann dann keinen Erfolg bringen, wenn der Staat ständig neue Aufgaben an sich zieht oder vorhandene wegen einzelner Widerstände nicht aufzugeben bereit ist. Ein Staat, der sich letztlich vom Leistungs- über den Wohlfahrts- zum Animationsstaat entwickelt, kann eben keine einfache Verwaltung haben. Und ob man das haben will oder nicht, ist natürlich in einer Demokratie eine Frage des Volkes und seiner gewählten Vertreter. Aber ich denke, der Österreich-Konvent könnte doch hier, einerlei ob man sich zu einer Präambel, zu Staatszielbestimmungen oder auch zu einem erweiterten Grundrechtskatalog bekennt, sich zu einer Erklärung verstehen, des Inhaltes, dass der Bürger und die Bürgerin ein Recht darauf haben, nicht von Staatsausübung behelligt zu werden, so weit dies nicht im Interesse der Gemeinschaft unabdingbar ist. Das wäre ein echter Beitrag zur Verwaltungsreform.

Dennoch sind gewiss auch einige institutionelle Änderungen für eine Verwaltungsreform erforderlich. Wir müssen uns zu einer Vereinfachung und Verflachung der Strukturen bekennen. Das ist auch im Ausschuss so angesprochen. Und ich möchte hier ganz klar sagen, das ist nicht nur ein vertikales Einsparungspotenzial, sodass die Verwaltungsreform nur eine Frage von Bund, Länder oder Gemeindekompetenzen ist. Das ist durchaus auch eine Frage des horizontalen Einsparungspotenzials etwa im Bereich der Ressorts oder auch der Zusammenarbeit der Ressorts. Man könnte hier durchaus über einiges nachdenken. Warum wäre es nicht etwa ein Einsparungspotenzial, ein Amt der Bundesregierung zu schaffen, vergleichbar den Länderämtern, die auch die politischen Ressorts gemeinsam im inneren Dienst verwalten.

Die Vorteile einer dezentralen Verwaltung lassen sich durchaus mit einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise in Einklang bringen, einerlei zu welcher Form der mittelbaren Bundesverwaltung -  Professor Holzinger hat dazu Stellung genommen - man sich letztlich dann auch versteht. Ich glaube nur eines sollte auch klar sein: Wir sollten ein einheitliches Modell haben und nicht für einzelne Bereiche, ob für die Schule, ob für die Sicherheitsverwaltung und noch den einen oder anderen Bereich immer wieder verschiedene Modelle andenken oder in der Verfassung festlegen.

Und eines auch noch: es geht um eine klare Trennung zwischen politischer Verantwortlichkeit und administrativer Durchführung. Es ist schon eigenartig, wenn einerseits der Weisungsfreistellung in manchen Bereichen das Wort geredet wird, aber man andererseits noch immer nicht daran denkt, Bescheide in einzelnen Fragen an dezentrale Organisationen weiterzugeben und ängstlich noch immer an der Entscheidungskompetenz der obersten Organe festhält.

Und letztlich: eine moderne Verwaltung ist längst nicht mehr nur Gesetzesausspruch durch quasi-richterliche Organe. Generelle Normen werden heute nicht nur in Gesetze gegossen, sie geschehen auch im Verordnungsweg. Für den Einzelnen ist nicht erkennbar, wann so und wann so. Und sie geschehen auch in dem Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung, also in privaten Handlungsformen. Wann was geschieht, hat der Gesetzgeber allein in der Hand, und in diesem Sinne müsste auch einer neuen modernen, den heutigen Aufgaben gerecht werdenden Form des Legalitätsprinzips das Wort geredet werden. Danke.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke, Herr Landtagsdirektor. Als nächster zu Wort gemeldet ist

Herr Sektionschef Dr. Matzka. - Bitte schön, Herr Sektionschef.

Dr. Manfred Matzka: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Konvents!

Ich bin dem Ausschuss und dem Vorsitzenden dankbar dafür, dass klar gemacht wurde, worum es in der Verwaltungsreform geht. Es gibt neue Phänomene in unserer staatlichen Organisation, die lange nach der Fixierung des B-VG entstanden sind. Diesen neuen Phänomenen ist Rechnung zu tragen, weil - und Professor Öhlinger hat sehr deutlich darauf hingewiesen - , weil der rechtliche Rahmen, der uns seit 1920 zur Verfügung steht, das nicht mehr in seiner gesamten Komplexität einfängt. Dieser Anspruch war völlig klar, er ist richtig und dem ist Rechnung zu tragen.

Jetzt geht es aber um einen ganz entscheidenden Punkt, und ich möchte diesen zuspitzen: Entweder - und im Ausschuss wurde diese Position vertreten - entweder man bewegt sich auf dieses Phänomen so zu, dass man sagt, beseitigen wir alle Institutionen, die mit der Entwicklung nicht Schritt gehalten haben. Oder man sagt, wir behalten diese Einrichtungen im Prinzip bei, schauen aber, dass man sie dort komplementär ergänzt, wo das für die Funktion notwendig ist.

Ich mache es konkreter beim Weisungsprinzip: In der Frage des Weisungsprinzips, das zweifellos nicht geeignet ist, alle heutigen staatlichen Aktivitäten in einer vernünftigen Form zu erfassen und zu durchdringen - Frau Glawischnig hat darauf hingewiesen - ist es notwendig, unabhängige Organe zu haben. In der Frage des Weisungsprinzips lag nun der Vorschlag am Tisch, generell überhaupt keine Weisungsbindung in der staatlichen Organisation mehr zu haben, sondern es dem einfachen Gesetzgeber zu überlassen, ob oder ob nicht Weisungsbindung besteht. Ich denke, das ist nicht der richtige Zugang. Der richtige Zugang wäre, zu erkennen, dass das Weisungsprinzip getragen hat, wofür es notwendig ist, nämlich den Gesamtzusammenhalt im staatlichen Aufbau. Daher ist es als Prinzip aufrecht zu erhalten und dann zu sagen, wo man ausnahmsweise Flexibilitäten einführen kann.

In ähnlicher Weise war die Diskussion bei der Verwaltungsorganisation zugespitzt. Ein Vorschlag war es, die gesamte hierarchische Grundstruktur des Aufbaus der öffentlichen Verwaltung zu beseitigen und es ins Belieben des einfachen Gesetzgebers zu stellen, ob das so aussehen soll oder ganz anders. Die zweite Position ist es, im Prinzip diese Struktur zu behalten, aber dort Flexibilitäten und Ausnahmen zu ermöglichen, wo es notwendig ist. Und diese Alternative zog sich durch die gesamte Ausschussarbeit und wird sich auch noch weiter durch unsere Beratungen durchziehen. Es ist nicht eine Frage des Mutes, ob wir uns trauen, alles wegzuschieben, sondern es ist schon Frage der Diskussion im Detail, wo etwas sinnvoll ist und wo nicht. Und diese
Konkretheit haben wir im Ausschuss nicht in allen Punkten erreichen können. Da ist noch allerlei zu tun.

Auch beim Legalitätsprinzip geht es eben nicht nur darum, ja oder nein zum Artikel 18 B-VG zu sagen, sondern es geht darum, wie finden wir einen Platz für Leistungsvereinbarungen, für öffentlich-rechtliche Verträge - und den müssen wir finden. Finden wir einen Platz für andere schlichte hoheitliche Handlungsformen, die nicht Bescheid sind, aber auch nicht Vertrag. Es geht um die konkrete Frage, was können finale Programmierungen für das Verwaltungshandeln leisten? Es geht um die sehr moderne Frage, ob New Public Management das einzig sinnvolle Verwaltungskonzept ist, das man der traditionellen klassischen Struktur, die unserem B-VG zugrunde liegt, entgegensetzen kann, oder ob es da nicht mancherlei Modelle dazwischen und daneben gibt.

Und genauso ist es auch bei der Gestaltung des öffentlichen Dienstes. Es ist die
Verlockung sehr groß, das hoch zu stilisieren zu einen Kampf des Pragmatisierungsdrachens gegen den heiligen Georg des privatrechtlichen Vertragsrechts. In Wahrheit geht es aber gar nicht um die hoheitliche oder privatrechtliche Form, sondern es geht um den Inhalt dessen, was die Personalstatute jeweils aufweisen.

Mein Plädoyer geht also dahin, noch weiter die konkreten Details zu bearbeiten, ohne die Grundstrukturen unserer Verfassungsordnung über Bord zu werfen. Mehr Mut vielleicht dort, wo wir es im Konkreten noch nicht geschafft haben: bei der Sicherheitsverwaltung und der Schulverwaltung ist nicht der große Wurf gelungen. Es geht ja doch in der Sicherheitsverwaltung nicht darum, ob das Land mitredet, bei der Sicherheitsdirektoren-Bestellung, sondern es geht darum, wie man effizient ein Höchstmaß an Sicherheit organisieren kann. Es geht in der Schulverwaltung möglicherweise darum, ein und nur ein einheitliches Schulsystem und Dienstgebersystem für alle Lehrer in diesem Land zu haben. Da kann man noch weiter arbeiten.

In zwei Punkten würde ich mir wünschen, dass man in geeigneter Form noch zwei Themen neu aufgreift. Das eine ist: Die Bezirksverwaltungsorganisation wurde nicht in vollem Umfang behandelt, und in der Frage der Gesundheitsverwaltung haben wir gar nichts abgeliefert - da müsste man noch einmal das Thema in die Hand nehmen, denn es steht im Mandat.

Ich bedanke mich.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke schön, Herr Sektionschef. Zu Letzterem darf ich nur hinzufügen, dass diesbezüglich, nämlich betreffend die Befassung mit der Gesundheitsverwaltung, das Mandat für den Ausschuss 6 ergänzt wurde.

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Elisabeth Gehrer.  – Bitte sehr, Frau Bundesministerin.

Elisabeth Gehrer: Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

Die neue Verwaltung für den Schulbereich ist ein ganz wesentlicher Punkt der Beratungen im Ausschuss 6, und ich bedanke mich für die konstruktive Arbeit. Es ist noch nicht der Stein der Weisen gefunden worden. Es gibt verschiedene Modelle. Ich möchte aber Folgendes zu bedenken geben. Mein Vorredner hat gerade jetzt gesagt, er möchte ein einheitliches Schulsystem und ein einheitliches Dienstgebersystem. Was würde das in der Konsequenz heißen? Der Gedanke der totalen Einheitlichkeit, das hohe Ziel, das wir ständig anstreben? Das würde heißen, entweder eine neue Zentralisierung oder eine neue Zersplitterung. Man muss sich das wirklich genau überlegen.

Wenn ich mir den Pflichtschulbereich anschaue, dann ist der Pflichtschulbereich ein ganz wichtiges regionales Angebot. Und ich will im Pflichtschulbereich keine neue Zentralisierung.

Wenn wir uns den Bundesschulbereich anschauen, dann sind die Bundesschulen ein sehr wichtiges, überregionales Angebot. Und ich will im Bundesschulbereich keine neue Zersplitterung. Das würde ja heißen, wenn zum Beispiel in Vorarlberg eine Textil-HTL angeboten wird, die wird verändert, da würde die Diskussion losgehen, was zahlen die anderen Bundesländer an Schulerhaltungsbeitrag, wenn sie Schüler in diese Textil-HTL in Dornbirn schicken. Das kann es wohl nicht sein.

Eine Bundesschule ist ein überregionales Angebot, wo alle Schüler aus ganz Österreich das Recht haben, in diese weiterführenden Schulen zu gehen. Das heißt, wir müssen eine schlankere Verwaltung erreichen, Doppelgeleisigkeiten abbauen. Wann sie top shop verwirklichen: Schulen, Lehrer, Eltern und Schüler haben einen Ansprechpartner. Wir schlagen dafür vor: Landesbildungsdirektionen, in denen vom Land die Verwaltung der Pflichtschulen und vom Bund die Verwaltung der Bundesschulen in einer Behörde zusammengefasst sind, wo die Weisungszusammenhänge auch so bleiben,  wie die Kompetenzen.

Wichtig für mich ist es, wenn wir eine derartige Neustrukturierung schaffen, dass wir dann die Zuständigkeiten aber auch klar regeln. Das heißt, für den Pflichtschulbereich ist das Land für das Dienstrecht zuständig und für die Bezahlung zuständig, und es soll dementsprechend auch ein neuer Finanzausgleich erreicht werden, dass die Geldmittel für diesen Bereich den Ländern übergeben werden auf eine faire Art und Weise, mit einer fairen Partnerschaft. Denn wir könnten uns unglaublich viele Abrechnungsmodalitäten ersparen, wenn wir in diesem Bereich nicht die Abrechnung mit dem Bund hätten, und wenn auch alle vom E-Government reden, also ich sage Ihnen nur eines: In dem Bereich funktioniert es nicht! Also, die Unterlagen von den Ländern kommen nicht E-Government tauglich, sondern es braucht zähe Verhandlungen und zähe Besprechungen und zähe gegenseitige Abrechnerei und Nachweiserei. Das würde zuerst bei mir im Ministerium gemacht, dann wird es schlussendlich im Finanzministerium noch einmal gemacht, weil das Finanzministerium prinzipiell misstrauisch ist gegenüber dem, was das Bildungsministerium rechnet.

Da brauchen wir Vereinfachungen, und da bitte ich dringend auch bei einem Finanzausgleich dazuzuschauen, dass wir auch diese Vereinfachung im Geldfluss auf faire Art und Weise mit einer fairen Partnerschaft bekommen. Was mir auch sehr wichtig ist, dass wir eine Ebene weniger haben. Wir schlagen daher vor: Eine Landesbildungsdirektion, dafür die Bezirksschulräte, die Bezirksverwaltungen in dem Bereich nicht mehr dafür zuständig zu machen, dem Land aber die Möglichkeit zu geben, mit den Schulaufsichtsorganen, mit den Schulmanagern Kompetenzzentren zu schaffen, wo verschiedene Aufgaben, die in den Regionen sind, auch wahrgenommen werden.

Ich bitte Sie, diese Vorschläge noch einmal zu überlegen, damit wir zu einem ganz klaren und guten System kommen.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke sehr, Frau Bundesministerin.

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Johannes Müller. – Bitte sehr.

Dr. Johannes Müller: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Für einen älteren Verwaltungsmitarbeiter gäbe es viel zu sagen zum Ausschuss 6. Ich beschränke mich auf die Frage des Dienstrechtes und mute Ihnen zu, Standpunkte und Erfahrungen eines kleinen Bundeslandes zu hören, wobei es mir gelingen soll, kurz zu bleiben.

Vorarlberg hat vor vier Jahren die funktionsbezogene Entlohnung eingeführt, die Pragmatisierung abgeschafft, die Lebensverdienstsummen besser verteilt, die Stellenbesetzung nicht mehr an Schulabschlüsse angeknüpft, sondern ein durchlässiges System geschaffen. Führungsfunktionen werden befristet besetzt und alle Stellen zumindest intern ausgeschrieben.

Ich behaupte jetzt, es ist gelungen, damit zumindest in unserer Verwaltung Mobilität zu entwickeln und das Engagement weiter zu steigern. Der Landesgesetzgeber konnte dieses neue Dienstrecht einführen nach Wegfall des Homogenitätsgebotes. Vor diesem Hintergrund gibt es natürlich Skepsis gegen nicht ganz klar formulierte und, wie mir scheint, auch nicht  klar begründete Forderungen nach einem neuen dienstrechtlichen Homogenitätsgebot.

Das Land Vorarlberg möchte nicht zurückgehen und sieht auch keinen Vorteil in einem Innovationsmonopol. Ich danke Ihnen.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke für diese Wortmeldung, die zugleich die Letzte zum Tagesordnungspunkt 1, also zum Bericht des Ausschusses 6 war.

Wir gelangen mithin zum TAGESORDNUNGSPUNKT 2: Bericht des Ausschusses 9 betreffend Rechtsschutz und Gerichtsbarkeit, und ich darf den Vorsitzenden, Herrn Prof. Haller, bitten, uns den Bericht in kurzen, jedenfalls 15 Minuten nicht übersteigenden Worten darzulegen.  – Bitte, Herr Professor.

Dr. Herbert Haller: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Ich darf beginnen mit einem Dank an den stellvertretenden Vorsitzenden Präsidenten Jabloner, der mit der ihm eigenen Souveränität in allen schwierigen Fragen diesen Ausschuss gestützt und begleitet hat.

Ich darf mich auf sein Beginnstatements im Konvent beziehen. Die Kelsen-Verfassung ist eine gute. Ich würde sagen: Ja, das ist es. Ich habe allerdings an den Beginn des Berichts, nachdem er fertig war, ein Motto gestellt: In der Fülle verfassungsfremden Stoffes gingen die Umrisse der tragenden Ordnung verloren, barocke Stuckatur überzog den ursprünglichen Bau. Da der Österreicher das Barock liebt, ist das ganz ordentlich geworden, und wir müssen ein paar dieser überflüssigen verfassungsfremden Dinge beseitigen und wir müssen zweitens – der Schweizer würde sagen – nachführen die Verfassung den moderneren Anforderungen. Und wenn wir diese beiden Dinge schaffen, dann sehe ich ein schönes rechtsstaatliches Dokument auf guter Grundlage.

Ich danke allen Mitgliedern des Ausschusses, die eine kultiviert fachliche Atmosphäre geschaffen haben. Wir haben einander zugehört und wir haben uns nicht im Schattenboxen geübt, sondern eher versucht, über die eigenen Schatten zu springen, und das ist weitestgehend auch gelungen. Wir haben in zwei großen Runden Experten gehört und dann als Gruppe beraten und ich darf meinen besonderen Dank noch
unserem wissenschaftlich versierten, in besonderer Qualität hervorzuhebenden Dr. Gerd Schernthanner für die Betreuung des Ausschusses sagen.

Zur Sache. Im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit hat sich der Ausschuss für eine klare Konzeption - also zurück zur klaren Struktur, Aufbau einer dreigliedrigen Gerichtsorganisation - ausgesprochen. Im Sinne einer Entlastung der Verfassung hat er jedoch gemeint, das möge dem einfachen Gesetzgeber der Justizpolitik zugewiesen bleiben. Ich sehe hier ein Einsparungspotential.

In der schon heute angesprochenen Frage der Zusammenlegung der Bezirksgerichte haben wir ebenfalls gemeint, dies dem Gesetzgeber - und hier unter besonderer
Mitwirkung des Bundesrates - zuweisen zu sollen und ich muss schon sagen, für mich ist nicht klar, wie ein Gericht mit einem Dreiviertelrichter oder einem Eineinhalbrichter die nötige Spezialisierung schafft, die nötige Qualität schafft, dem Bürger das bietet, was er braucht und ich glaube, dass es bei der Gesetzgebung in guten Händen ist. Auch hier sehe ich Einsparungspotentiale.

In der Frage der Richterernennung sollen die Dreiervorschläge bindend sein. Beim Justizminister haben wir nicht Konsens gefunden, eine Bindung vorzusehen. Es war eher die Meinung, wenn ein Justizminister - und das über 15 Jahre - von einem Dreiervorschlag abweicht, soll er das begründen und wir meinen hier, die Ministerverantwortlichkeit als zentrales Instrument soll hier bestehen bleiben. Genauso beim Weisungsrecht, auch hier haben wir gemeint, eine parlamentarische Kontrolle wird einen Minister entsprechend überwachen. Er steht stärker als ein Beamter des Gremiums oder ein Beamter im Blickpunkt auch der Medien.

Wir haben also hier gemeint, klare Ministerverantwortlichkeit aufrecht zu erhalten und haben nicht Konsens für eine andere Lösung gefunden. Wir haben Konsens gefunden in Richtung die Staatsanwälte als Justizpersonen in der Verfassung zu verankern und vor allem ihnen die justizielle Strafverfolgung zuzuweisen und damit zu garantieren. Das ist das Wesentliche.

Hinsichtlich der Höchstgerichte hat der Ausschuss Konsens gefunden, eine Normenkontrollbeschwerde vorzuschlagen, dass die Parteien auch nach letztinstanzlichen Entscheidung der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder des Verwaltungsgerichtshofes noch die Möglichkeit bekommen sollen, Normbedenken an den Verfassungsgerichtshof heranzutragen. Aus der Überlegung, lieber die Fehler im eigenen Lande korrigieren, als international verurteilt werden.

Wir haben keinen Konsens gefunden und bitte, ich möchte eine missverständliche Pressemeldung hier korrigieren. Keiner der Höchstgerichtspräsidenten hat sich für eine Grundrechtsbeschwerde ausgesprochen. Der Konsens geht in Richtung einer Normenbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof.

Der bedeutendste Konsens, glaube ich, ist gelungen im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz. Es gibt Konsens, die unabhängigen Verwaltungssenate zu Landesverwaltungsgerichte auszubauen und damit den Ländern einen erheblichen Anteil an der Gewalt, an der sie bisher nicht beteiligt waren, nämlich in der Gerichtsbarkeit, zu geben und den unabhängigen Asylsenat zu einem Bundesverwaltungsgericht erster Instanz auszubauen, und in diesem neuen Plus1-Modell eine größere Zahl von Sonderbehörden aufgehen zu lassen. Ein gewisser Einsparungseffekt könnte damit verbunden sein. Und letztlich ist das Ziel anzustreben eine Verwaltungsinstanz, Korrektur durch eine Berufungsvorentscheidung.

Im Gemeindebereich Einsparen einer Verwaltungsinstanz, Aufsichtsbehörde noch zwischengeschaltet, bevor es zur Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz geht. Hier könnte ein Qualitätsgewinn liegen, hier könnte unter Umständen auch ein Schlusspunkt sein. Entscheiden, ob zulässig, an den Verwaltungsgerichtshof noch weiterzugeben.

Auch wenn diese Landesverwaltungsgerichtsbarkeit etwas kostet, sehe ich ebenfalls Einsparungsmöglichkeiten. Der Bürger kommt schneller zu einer qualitativ höheren Entscheidung, entweder schon in erster Instanz der Verwaltung oder in der zweiten und der Verwaltungsgerichtshof könnte entlastet werden. Seine Entscheidungen kommen schneller und sind Leitideen für die vorgeordneten Instanzen.

Wir haben hier noch eine Reihe von weiteren Details besprochen, Konsens erzielt. Ich darf sagen, bei der Erweiterung des Rechtsschutzes durch Beiräte und Rechtsschutzbeauftragte ist der Ausschuss der Meinung, dass selbstverständlich die Rechtsschutzbeauftragten in der Verfassung die Ausübung ihres unabhängigen Amtes keine Weisungsbindung, Amtsverschwiegenheit garantiert bekommen müssen.

Wir haben vieles andere noch diskutiert. Ich darf ein Beispiel nennen, wo ich mich selbst korrigiert habe: Dissenting Opinion beim Verfassungsgerichtshof. Ich war in einer Enquete hier im Parlament vor Jahren als Experte geladen und habe vehement für Dissenting Opinion gesprochen. Inzwischen glaube ich wirklich, dass es wichtig ist, dass der überstimmte Richter  - und eine Entscheidung fällt ja stufenweise in mehreren Entscheidungen - nicht daran denkt, wie er eine Dissenting Opionion möglichst bestens formuliert, sondern dass er mitarbeitet an der qualitätvollen Entscheidung. Auch wenn sie auf einer Grundlage etwa besteht, die er nicht für sinnvoll hält. Vielleicht gibt es auch noch eine Reassümierung, aber die Dissenting gehört in die Begründung. In einer Entscheidung, die nur knapp ist, muss selbstverständlich die unterlegene Meinung entsprechend in der Begründung gewertet werden, sodass das Signal, das von einer Dissenting kommt, auch ohne Dissenting in einer ordentlichen Begründung vorhanden ist. Wir haben keinen Konsens gefunden, etwa die Dissenting einzuführen.

Wir haben viele andere Fragen auch diskutiert. Es sind Dinge offen geblieben, die Laiengerichtsbarkeit, hier zeichnet sich ein Konsens einer Lockerung ab. Wir haben noch Übergangsregelungen zu erarbeiten, wir haben noch bestimmte Texte, zu denen es schon Vorarbeiten von Professor Grabenwarter und Präsident Jabloner gibt.

Wir haben die Verbandsbeschwerde noch zu behandeln und ich sehe den restlichen Problemen, es ist schon noch einiges zu tun, mit Freude entgegen, nachdem, was uns allenfalls das Hohe Präsidium noch zuweist, was aus anderen Ausschüssen zu uns kommt und ich darf nochmals Dank sagen und sagen, ich freue mich auf die nächste Sitzung. Auch darauf, dass jetzt sechs Mitglieder des Ausschusses noch Näheres darlegen, sodass ich mich kurz fassen konnte. - Danke schön.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Auch ich danke Ihnen, Herr Professor, für Ihre Ausführungen, für die Leitung des Ausschusses, für die Erstellung des Berichtes und darf in diesen Dank auch die übrigen Mitglieder des Ausschusses und die Ausschussbetreuer mit einschließen. Recht herzlichen Dank für die fundierte Arbeit, die geleistet wurde und die uns jetzt Grundlage für die folgende Diskussion sein soll.

Als erster Redner in dieser Diskussion hat sich Herr Präsident Dr. Jabloner zu Wort gemeldet. Ich darf es ihm erteilen. - Bitte, Herr Präsident.

Dr. Clemens Jabloner: Herr Präsident, bitte entschuldigen Sie, dass ich schon wieder das Wort nehme, aber ich war in beiden Ausschüssen und dafür rede ich dann an anderen Tagen nicht. Ich möchte das Lob verdoppelt zurückgeben an den Herrn Vorsitzenden des Ausschusses. Man hätte sich keine bessere Vorsitzführung wünschen können und wir haben auch sehr erfreuliche Ergebnisse gebracht.

Ich denke mir, dass die Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz schon auch wichtig ist im Hinblick auf die Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes, dass man das aber auch in bedeutenderen Zusammenhängen sehen sollte. Die Auflassung der zweiten verwaltungsbehördlichen Instanz und ihre Ersetzung durch Gerichte liegt nicht nur im Trend der Europäischen Menschenrechtskonvention, sondern bedeutet einen für Österreich ganz wesentlichen Schritt der Verwaltungsreform. Die Landesverwaltungsgerichtsbarkeit eröffnet den Ländern auch erstmals den Zugang zur dritten Staatsfunktion, ein wichtiger föderalistischer Akzent, und ich denke mir, dass das nicht mehr als Danaergeschenk gesehen wird.

Ich meine auch, dass mit einer solchen Reform der unbefriedigende Status der Unabhängigen Verwaltungssenate geklärt wäre, auch des Unabhängigen Bundesasylsenates. Das sind hybride Behörden, die doch letztlich nicht krisenfest sind. Der Wechsel des unabhängigen Bundesasylsenates aus dem Ressortbereich des Bundeskanzleramtes in denjenigen des Innenministeriums hat auch ein enormes Spannungspotential sichtbar gemacht, und ich denke, daraus sollte man formale Konsequenzen ziehen.

Ich glaube, dass bei der schwierigen Frage des Verhältnisses zwischen den Höchstgerichten mit dem Subsidiarantrag ein gutes Modell gefunden wurde, den Zugang des Verfassungsgerichtshofes zur Normenkontrolle zu erweitern, ohne zugleich die Struktur der österreichischen Rechtsordnung durcheinander zu bringen.

In der Frage der besseren Vertretung der Richterschaft gegenüber den anderen Staatsfunktionen hat der vorgeschlagene Richterrat keine Zustimmung gefunden. Aber es gibt auch andere Modelle und eine Verstärkung der Unabhängigkeit der Justizverwaltung, das sollte schon noch auf der Tagesordnung bleiben.

Ich möchte gar nicht mehr sagen, weil der Vorsitzende alles berichtet hat. Der Herr Präsident des Nationalrates hat mich einer gewissen Kleingläubigkeit geziehen, weil ich nicht an die neue Verfassung glaube. Das hängt damit zusammen, dass ich eine positive Einstellung dem Konvent gegenüber habe, und halt fürchte, dass das, was hier geleistet wird - und dazu gehören die Ergebnisse des Ausschusses 9 – dann untergehen könnte, wenn man sich in den großen plakativen Fragen nicht einigen kann. Weder wird man die Milliarden sparen können bei der Verfassungsreform, noch wird man in der Verfassung das Himmelreich verwirklichen, in welcher Form auch immer, ob durch hoch gespannte Rechte oder standartenhaft aufgestellte Präambeln. Umso wichtiger ist es, dass man das verwirklicht, was man solide erarbeitet hat und das war der Hintergrund meiner Äußerung. Gerade der Ausschuss 9 könnte dem Österreich-Kovent zu einem Erfolg verhelfen. – Danke.

Stellvertretende Vorsitzende des Österreich-Konvents Angela Orthner (übernimmt den Vorsitz): Der nächste Redner ist Herr Gemeinderat Dr. Kurt Stürzenbecher. – Bitte.

Dr. Kurt Stürzenbecher: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich kann gleich an meine beiden Vorredner anknüpfen und auch feststellen, der Ausschuss 9 hat unter Vorsitz von Prof. Haller wirklich seriöse Arbeit geleistet und auch schon zum Teil einigermaßen konkretisierte Ergebnisse vorzuweisen. Und wie auch erwähnt, ein wesentlicher Schwerpunkt der Beratungen war dem Thema Landesverwaltungsgerichtshof gewidmet, und es hat sich wirklich ein Konsens darüber im Zuge der Gespräche und der Beratungen heraus entwickelt, dass in einer zukünftigen Bundesverfassung neun Landesverwaltungsgerichte und ein Bundesverwaltungsgericht I. Instanz vorgesehen werden sollten, die einheitlich die II.Instanz im Verwaltungsverfahren bilden.

Es besteht aber noch kein definitiver Konsens darüber, wie das Auswahlverfahren für künftige Richter des Landesverwaltungsgerichtshofes sein soll, und sicher ist dabei zu berücksichtigen, dass es sich im eine vollkommen neue Institution handelt, dass es sich um ein Gericht handelt, und dass deshalb wohl eine en bloc-Übernahme von Mitgliedern einer Verwaltungsbehörde nicht so leicht möglich ist, und dass man grundsätzlich die Bestqualifizierten nehmen soll. Und deshalb ist es auch grundsätzlich für künftige Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtshofes so, dass die Ernennungsmodalitäten noch etwas in Diskussion sind, aber für die zukünftigen hat es sich schon auch herausgebildet, dass es einen Dreiervorschlag geben soll, so ähnlich wie der Justizminister in der ordentlichen Justiz ja auch einen Dreiervorschlag der Personalsenate bekommt, und dass die Landesregierung nicht de jure an diesen Dreiervorschlag gebunden ist, wobei man auch dazu sagen kann, dass - wie auch in der Justiz de facto - natürlich dieser Empfehlung hohes Gewicht zukommt.

Mit den vorliegenden Vorschlägen für die Landesverwaltungsgerichte ist dem Ausschuss 9 und damit dem Konvent wirklich ein großer Wurf gelungen, da mit einer Einrichtung dieser Institution der Rechtsschutz in unserem Land verbessert wird. Dies vor allem unter der Prämisse, dass die Landesverwaltungsgerichte nicht wie mit dem Rasenmäher eine restlose, künstliche Vereinheitlichung herbeiführen, sondern gewisse bewährte Sonderbehörden grundsätzlich bestehen bleiben können, denn es soll zu Lösungen mit Augenmaß kommen und mit dem Ziel, für die Bürgerinnen und Bürger und deren Rechtsschutz das beste System zu finden. Das muss im Vordergrund stehen, was funktioniert nachher wirklich am besten? Da ist es zum Beispiel so, dass ein Landesvergabe-Kontrollsenat, aber auch eine Bauoberbehörde in Wien, die sich in ganz besonders hohem Ausmaß bewährt haben, nicht zwangsweise den neuen Landesverwaltungsgerichten eingegliedert werden müssen, sondern erhalten bleiben sollen, können.

Im Ausschuss fand dies grundsätzlich Zustimmung, wobei auch vorgeschlagen wurde, allen Ländern die Möglichkeit zur Errichtung besonderer Verwaltungsgerichte zu eröffnen, gegebenenfalls mit Bindung an bestimmte Materien.

Keinen Konsens hat es bei einem anderen Thema gegeben, und zwar für die Einrichtung eines unabhängigen weisungsfreien Bundesstaatsanwaltes. Ein solcher Bundesstaatsanwalt, so ist der Vorschlag, sollte anstelle des Justizministers die Weisungsspitze gegenüber den staatsanwaltschaftlichen Behörden darstellen. Dies würde den Justizminister insofern aufwerten, als er sich nicht mehr mit Einzelstrafsachen herumschlagen müsste, was selbst beim besten Willen immer tagespolitisch kommentierbar ist, sondern dass sich der Justizminister voll auf die justizpolitische Tätigkeit konzentrieren könnte. Und der vom Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit gewählte Bundesstaatsanwalt hätte auf Grund seiner verfassungsrechtlichen Stellung alle Voraussetzungen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz verbessert oder, wenn man will, weiter verbessert würde.

Es wäre schön, wenn einige Konventsmitglieder in ihrer weiteren Arbeit einige allfällig parteipolitisch motivierte Blockaden in diesem Zusammenhang ablegen würden, weil der Vorschlag wohl durchdacht ist und auch international viele solche Beispiele zu finden sind.

Am Beginn des Ausschusses wurde auch intensiv über eine neue Gerichtsorganisation gesprochen und darüber, dass anstatt der vier gerichtlichen Instanzen es dann drei geben soll. Das hat, glaube ich, im wesentlichen  Zustimmung gefunden, wobei man allerdings auch gesagt hat, da jetzt die vier Instanzen nicht in der Verfassung stehen, müssen auch die drei Instanzen künftig nicht in der Verfassung stehen. Aber wenn es so etwas wie den doch weitgehend einheitlichen politischen Willen eines Ausschusses gibt, und den gibt es natürlich, dann kann man sagen, man hat hier diese Vereinfachung und Effizienzsteigerung mit drei Instanzen im Großen und Ganzen befürwortet.

Ein letztes Thema noch: Erst nach Vorliegen des Berichtes wurde über die Geschworenen-Gerichtsbarkeit auch diskutiert. Also, zum Zeitpunkt der Vorlage des Berichtes ist man dazu noch nicht gekommen, und jetzt liegt der Bericht schriftlich vor, aber nachher hat es eben auch, ich glaube auf Aufforderung des Präsidiums hin, einen Termin gegeben, wo auch über die Geschworenen-Gerichtsbarkeit diskutiert wurde. Da scheint es mir einmal sehr sinnvoll, dass bei allen Fehlern, die derzeit die Geschworenen-Gerichtsbarkeit haben könnte, dürfte, doch es für eine demokratische Justiz eine echte Notwendigkeit ist, dass man eine Geschworenen-Gerichtsbarkeit weiterhin hat, und dass man nicht einfach etwas abschafft, sondern eine grundlegende Reform der Geschworenen-Gerichtsbarkeit herbeiführt. Mit besserer Ausbildung der Geschworenen, mit grundsätzlich auch einer anderen Auswahl, vielleicht. Die Vorschläge dafür liegen ja am Tisch. Es scheint jedenfalls keine Notwendigkeit, in der neuen Bundesverfassung von dieser seit 1848, seit der Revolution von 1848 doch programmierten demokratischen Justiz abzugehen und die Geschworenen-Gerichtsbarkeit zu beseitigen, sondern, wie gesagt, reformieren ist viel besser. – Danke schön.

Stellvertretende Vorsitzende des Österreich-Konvents Angela Orthner: Nächster Redner ist der Landtagsvizepräsident Mag. Neureiter, der auch nicht mehr hier ist. Dann darf ich Herrn Präsident Dr. Rzeszut um seine Ausführungen bitten.

Dr. Johann Rzeszut: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Konvent! Sehr geehrte Damen und Herren!

Was zunächst die Arbeit im Ausschuss anlangt, so darf ich nur einen Satz sagen: Es war ein Vergnügen, dem Ausschuss 9 anzugehören und ich bedanke mich dafür und für diese konstruktive Mitarbeit und auch für die dort erzielten Ergebnisse.

Es waren Diskussionen und Ergebnisse, die die ordentliche Gerichtsbarkeit in mancherlei Hinsicht sehr intensiv berührt haben. Es war sehr positiv, das Ergebnis, das im Zusammenhang mit der Einführung der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit erzielt wurde. Eine Frage, die natürlich auch die ordentliche Gerichtsbarkeit am Rande berührt, weil es bei der Rekrutierung von Landesverwaltungsrichtern selbstverständlich darauf ankommt, sie in einem gewissen Ausmaß homogen in das bestehende Richtersystem, wie es für die ordentliche Gerichtsbarkeit gilt, einzufügen und zu überführen. Dass hier der selbe Ausbildungsstandard und eine vergleichbare Abschlussprüfung notwendig sein wird, ich glaube, in dieser Richtung ist kein Dissens entstanden. Es wird auch sicherlich Möglichkeiten und Wege geben, das Dienstrecht bei allen Mitbestimmungskomponenten, die hier aus der Landessphäre vorgesehen sind, entsprechend zu vereinheitlichen.

Es ist gleichfalls erfreulich, dass in der sehr heiklen Frage der Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes beziehungsweise des Verhältnisses der Höchstgerichte zueinander eine weitgehende Einigkeit erzielt wurde. Auch die ordentliche Gerichtsbarkeit ist mit dem Instrument des Subsidiarantrages, der Normenbeschwerde, einverstanden und kann sich mit dieser Einfügung in die bestehende Rechtsordnung und Ergänzung der bestehenden Rechtsordnung sehr gut anfreunden.

Ein Problem ist für die ordentliche Gerichtsbarkeit schon der vom Herrn Vorsitzenden angesprochene Konsens in Bezug auf die einhellige Ablehnung des Justizrates. Da muss ich ein bisschen korrigieren. Es ist zwar richtig, dass das von der Standesvertretung der Richterschaft vorgeschlagene Modell des Justizrates nicht unbedingt die einzige Möglichkeit ist, wie man diesem Fragenkomplex näher treten kann. Aber eines ist schon gewiss, und das muss ich auch aus der Sicht des Artikel 87 Abs. 2 der Bundesverfassung artikulieren, es ist der Istzustand der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Relation zu anderen staatlichen Bereichen ein solcher, dass er eine gewisse Reaktion erfordert. Ich kann repräsentativ nur für den Bereich des Obersten Gerichtshofs und seine vergleichbare Stellung zu den anderen beiden Höchstgerichten sprechen. Wir haben im Rechtsbestand eine Gleichstellung in der Wichtigkeit dieser drei Höchstgerichte. Die Möglichkeiten, die den drei Höchstgerichten momentan eröffnet sind, sind aber krass divergierend. Ich will aber gar nicht so den Vergleich zu den nationalen Höchstgerichten bzw. den beiden anderen anstellen, sondern ein paar Vergleiche aus dem internationalen Bereich bemühen.

Wir glauben, dass dieser Zustand, den ich gleich konkretisieren werde, schon damit zu tun hat, dass wir im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit keine Möglichkeit haben, uns gegenüber der leitenden Staatsverantwortung entsprechend detailliert zu artikulieren und bekannt zu machen. Ich darf nur darauf hinweisen, dass wir bei einem Richterstand von 57 Richtern beim Obersten Gerichtshof ein Administrativpersonal von bloß 35 Leuten haben. 35 Personen, die die wissenschaftliche Aufbereitung ohnedies vorweg vernachlässigen müssen. Wir haben keinen einzigen wissenschaftlichen Mitarbeiter beim Obersten Gerichtshof. Wir haben eine Belastungssituation, wo im Zivilbereich niemand länger als zwei Tage Zeit hat, nicht einmal ganze zwei Tage für eine Entscheidung. Das wird tatsächlich so durchgezogen, wenn Sie die Sonn- und Feiertage und die Urlaubsansprüche abziehen. Das ist Tatsache und wird so durch Jahre hindurch durchgezogen, ohne jedwede Unterstützung.

Wenn ich Ihnen vergleichsweise nur das Bundesarbeitsgericht in Erfurt nenne: 35 Richter, jeder Senat hat zumindest einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, dazu das Administrativpersonal: 120. Wir haben in den letzten Jahren zu unserem Bibliothekswesen auch die Bibliothek des Oberlandesgerichtes Wien und auch jene des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen, das allerdings im Moment noch ausgegliedert ist, dazu übernommen. Die Reaktion oder die begleitende Maßnahme dazu ist, dass man uns, ohne dass wir überhaupt vorinformiert wurden, einen Administrativbeamten gestrichen hat. Ich weiß, das hat mit Verfassungsebene und mit Verfassungskonvent nicht unmittelbar etwas zu tun, aber aus der Sicht des Artikel 87 Abs. 2 B-VG möchte ich schon die Erklärung bieten dafür, warum hier Initiativen gesetzt wurden von der richterlichen Standesvertretung und dass dazu sehr wohl ein praktischer Hintergrund vorliegt. Das Justizministerium ist sichtlich bemüht, mit uns eng zusammen zu arbeiten, wir haben auch ein gutes Verhältnis, aber die Einbindung mit anderen administrativen Aufgaben, die das Bundesministerium für Justiz eben zu erfüllen hat, führt dazu, dass unsere Bereiche bei den entsprechenden Spitzenverhandlungen dann nicht entsprechend zum Tragen kommen oder Berücksichtigung finden. Und das ist schon etwas, was ich hier artikulieren möchte und hier zum Ausdruck bringen möchte, weil es im weitesten Sinn die Aufgabe des Obersten Gerichtshofes ist, durchaus gleichteilig an Bedeutung wie der Verwaltungsgerichtshof und der Verfassungsgerichtshof zum Gelingen der staatlichen Ordnung entsprechend beizutragen.

Ich sehe, ich bin - mit meiner Redezeit - schon im Rotlichtmilieu; da hat ein Präsident des Obersten Gerichtshofs absolut nichts verloren. Dass wir die verfassungsrechtliche Funktions- und Bestandsgarantie der Staatsanwaltschaft begrüßen – keine Frage, keine Diskussion. Was ich noch vielleicht aus meinem Fachbereich in diesem Zusammenhang auch artikulieren möchte, - und ich ersuche Sie, in Ihrem beruflichen Wirken dem Umstand schon auch Bedeutung zuzuwenden – ist Folgendes: Es ist ein Prozess, ein fortlaufender Prozess in der Richtung im Gange (gut gemeint, aber im Endeffekt durchaus gefährlich bzw. gefahrvoll), dass man nämlich die richterliche Kompetenz für Strafsachen schrittweise weitestgehendst aushöhlt und skelettiert. Es wandert die Strafrechtspflege zunehmend auch meritorisch zur Staatsanwaltschaft – im Moment ist es jetzt so, dass 70 Prozent sämtlicher Strafsachen auch meritorisch beim Ankläger erledigt werden. Und weitere Schritte in diese Richtung werden gesetzt durch die Reform der Hauptverhandlung, die beginnt. Ich ersuche, dieser Entwicklung schon Augenmerk zuzuwenden, denn es ist dies in meinen Augen - gedacht jetzt im schlechtesten Fall, insbesondere im Bereich denkbarer Einflussmöglichkeiten - eine Entwicklung, die einige Risken in sich birgt.

Ansonsten schließe ich mich voll den Ausschussergebnissen an und entschuldige mich für das Überziehen der Redezeit.

Stellvertretende Vorsitzende des Österreich-Konvents Angela Orthner: Herr Professor Dr. Grabenwarter, bitte.

DDr. Christoph Grabenwarter: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Ich werte das Ausmaß der Anwesenheit der Konventsmitglieder als stillschweigende Zustimmung zu den Ausschussergebnissen. Der Vorsitzende und weitere Mitglieder des Ausschusses haben ja die Grundlinien der Ausschussergebnisse nahezu vollständig vorgestellt. Sie sind das Ergebnis einer sehr konzentrierten sachlichen Diskussion, zu der maßgeblich die umsichtige und zielstrebige Art der Vorsitzführung beigetragen hat.

Der Berichtsentwurf schlägt das Modell einer Landesverwaltungsgerichtsbarkeit vor, über das im Ausschuss in weiten Teilen Konsens erzielt werden konnte. Wenn die mediale Wahrnehmung der Konventsarbeit stärker auf Probleme und ungelöste Fragen gerichtet ist, so ist das angesichts von einzelnen Äußerungen in der politischen Diskussion legitim. Ebenso legitim ist es aber auch, auf konkrete Ergebnisse hinzuweisen und solche hat der Ausschuss in diesem Punkt durchaus vorzulegen.

Gestatten Sie mir fünf Bemerkungen zum vorliegenden Modell einer Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Erstens. Der Ausschuss entschied sich für das so genannte Neun-plus-eins-Modell – der Herr Vorsitzende hat es erwähnt. Neben neun Landesverwaltungsgerichten soll ein erstinstanzliches Verwaltungsgericht des Bundes existieren. Sowohl den Ländern, aber auch dem Bund soll es darüber hinaus frei stehen, Sonderverwaltungsgerichte für bestimmte Materien einzurichten. Dies ermöglicht es dem Land Wien, weisungsfreie Sonderbehörden in eigene Verwaltungsgerichte umzuwandeln, und dem Bund, die neue Behördenstruktur des Unabhängigen Finanzsenates in ein Verwaltungsgericht einzugliedern.

Zweitens. Im Ausschuss bestand Konsens darüber, den Bestand von Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag möglichst zurückzudrängen. Diese Behörden hatten ihre Berechtigung im Korsett des B-VG als Antwort auf Anforderungen der Materie, der Menschenrechtskonvention und des Gemeinschaftsrechts. Wenn dieses Korsett aber gelockert wird – und die Vorschläge des Ausschusses 7 sind hier wegweisend – muss nach der Rechtfertigung ihrer Ausnahme von der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz gefragt werden.

Ich denke, sie lässt sich kaum einmal überzeugend begründen, und ich will auch hier meine kritische Distanz zu den im Ausschussbericht enthaltenen Gründen offen legen. Ich denke, sie reichen nach meiner Überzeugung nicht hin. Dort ist von „in der Vergangenheit bewährt“, „sachlich gerechtfertigt“, „Notwendigkeit eines besonders raschen Verfahrens“, „Notwendigkeit bundeseinheitlicher Regelungen“ und der „mangelnden Eignung für die Gerichtsbarkeit“ die Rede. Diese Gründe sind aus der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung bestehender Behörden bekannt und erklären den derzeitigen Bestand. Ob sie künftig auch den Bestand solcher Behörden zu rechtfertigen vermögen, erscheint mir zweifelhaft. Auf das Verfahren fast aller dieser Behörden ist Artikel 6 der Menschenrechtskonvention anwendbar, der eigentliche Motor für die Schaffung von Verwaltungsgerichten. Es erscheint mir wenig überzeugend, in einer verfassungspolitischen Diskussion gerade diese Behörden auszunehmen.

Um aber rechtspolitischen Sorgen in diesem Bereich zu begegnen, sind zwei Vorschläge sinnvoll, die in der Ausschussarbeit angesprochen wurden, auch punktuell im Ausschussbericht zu finden sind. Ich möchte sie hervorheben. Zum einen scheint es ohne weiteres denkbar, weisungsfreie Behörden, etwa im Disziplinarrecht der freien Berufe, wenigstens in einer Instanz zu belassen und nachfolgend der Kontrolle der Verwaltungsgerichte zu unterwerfen. Zum anderen sollte eine neue Verfassung der Integration von Sachverstand, Kenntnis der Materie etc. nicht entgegenstehen und die Mitgliedschaft von nebenamtlichen Richtern in Senaten der Verwaltungsgerichte ermöglichen.

Meine dritte Bemerkung hinsichtlich der Verwaltungsgerichte des Bundes erster Instanz: Hier hatte der Ausschuss die Interessen der Länder zu wahren. Ich möchte, weil der Ausschussbericht hier missverständlich sein könnte, darauf hinweisen, dass mitnichten daran gedacht ist, dass jede beliebige Bundesangelegenheit einem Verwaltungsgericht des Bundes zugewiesen werden könnte.

Viertens. Die Qualität von neuen Gerichten steht und fällt mit der Qualität der Richter. Dementsprechend ausführlich hat sich der Ausschuss mit der Richterbestellung befasst. Der Ausschuss geht davon aus – und hier setze ich den Akzent anders als Dr. Stürzenbecher -, dass sich die zukünftigen Verwaltungsgerichte zum ganz überwiegenden Teil aus bisherigen UVS-Mitgliedern zusammensetzen werden. Es ist zwar keine Automatik vorgesehen, aber wer nicht übernommen werden soll, soll besonderen Rechtsschutz genießen.

Schließlich fünftens: Der Vorschlag einer Landesverwaltungsgerichtsbarkeit ist seit Jahren in Diskussion. Seine Verwirklichung ist sowohl im Rahmen einer neuen Verfassung als auch im Rahmen einer Teilrevision möglich. Erforderlich erscheint sie allemal, wenn man das bestehende strukturell bedingte Problem der überlangen Verfahrensdauer vor dem Verwaltungsgerichthof als Verstoß gegen Vorgaben des Völkerrechts ernst oder wenigstens zur Kenntnis nimmt. Danke für Ihre Geduld und Aufmerksamkeit.

Stellvertretende Vorsitzende des Österreich-Konvents Angela Orthner: Frau Abgeordnete Mag. Stoisits.

Mag. Terezija Stoisits: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Vorsitzende!

Herr Präsident Khol hat in seiner Wortmeldung zu Beginn davon gesprochen, dass, selbst wenn es keine neue Verfassung gäbe – und er hat repliziert auf den Herrn Präsidenten Jabloner -, dann wird es eine neue Verfassung mit alten Inhalten geben. Ich meine, haben Sie verstanden, was er damit meint? Also: eine neue Verfassung mit alten Inhalten ist eine Mogelpackung, wenn ich mich sozusagen darauf besinne, was der Auftrag dieses Konvents ist. Also, wenn wir jetzt so eine Kleingläubigkeit in die Ergebnisse unserer Arbeit oder unseres Auftrages haben, dann bin ich mehr als überrascht.

 Ich bin davon ausgegangen, dass es immer noch angestrebt wird das, was der Auftrag ist. Und wenn man sich jetzt damit zufrieden gibt, dass man – und da kommt mir wieder der Präsident Khol in den Sinn – vor allem auf die konsensualen Ergebnisse des Ausschusses 9 Bezug genommen hat bei seiner Einschätzung der Arbeit des Konvents insgesamt - dann auch davon gesprochen hat, dass die Inkorporierung in greifbare Nähe gelangt ist bezüglich Ausschuss 2, dann muss ich sagen, also ganz ehrlich: Wenn das, was Konsens im Ausschuss 9 war, nämlich der Punkt Landesverwaltungsgerichtshöfe - und ich weiß jetzt nicht mehr ganz genau, wann die Perchtoldsdorfer Beschlüsse waren, jedenfalls liegt das mehr als ein Jahrzehnt zurück, was nämlich damals schon Konsens im Wesentlichen war - , dann muss ich sagen, dann ist dieser Konvent an Dürftigkeit ja nicht überbietbar.

Denn wesentliche Fragen bei diesem Konsens – alle wollen Landesgerichtshöfe – sind nämlich ausgeklammert geblieben. Nämlich die Frage, die der Herr Präsident Jabloner wahrscheinlich mit dem Danaergeschenk gemeint hat, ist: wer zahlt die Landesverwaltungsgerichtshöfe? Darüber hat sich der Ausschuss 9 überhaupt nicht unterhalten - ist auch nicht seine Aufgabe -, meines Wissens auch nicht der Ausschuss 10. Also: Machen Sie sich alle selber einen Reim auf dieses insgesamte Erfolgsmodell.

Aber noch einmal zurück zu dem Einzigen wirklichen Konsens im Ausschuss 9 bei den Landesverwaltungsgerichtshöfen. Herr Professor Grabenwarter hat ja jetzt schon angesprochen die Frage der § 133 Ziffer 4-Behörden. Also, da ist noch sehr vieles sehr offen. Also, von einem Endergebnis sind wir da ganz weit entfernt. Und ich möchte noch auf einen Punkt noch replizieren, der auch noch offen geblieben ist: Diese Frage der Sachverständigen, also wie mit Sachverständigengutachten umgegangen wird. Denn mir geht es von meinem Gesichtspunkt aus um die Frage der Verbesserung des Rechtsschutzes. Und wenn ich mir vorstelle das, was noch nicht diskutiert wurde, dass man sich vorstellt, dass nur externe Gutachter hier herangezogen werden können, na dann kann ich wahrlich nicht von einer Verbesserung des Rechtsschutzes sprechen. Ich denke hier vor allem an jene Bereiche, die mich als Grüne hier besonders tangieren, nämlich große Umweltverfahren und große Verkehrsverfahren. Also, wenn Sie meinen, dass das eine qualitätsvolle Verbesserung ist, da würde ich das sehr in Frage stellen. Das zu diesem Punkt der Landesverwaltungsgerichtshöfe, wo es hier auch noch andere Punkte gibt – also da möchte ich nicht wiederholen, was der Professor Grabenwarter gemeint hat.

Zum zweiten Punkt, wo hier der Anschein eines Konsenses erweckt wurde. Weil das nicht eine Kritik an den Vorrednern ist und unser Vorsitzende, der Professor Haller, der das sozusagen, wenn man so will, das Klima der Zusammenarbeit im Ausschuss wirklich richtig wieder gegeben hat, es war eine, also aus meiner Sicht, nicht nur erfreuliche Zusammenarbeit, sondern es hat allen, die sich daran beteiligt haben, Freude gemacht, wiewohl es dann so ist, dass das Über-den-eigenen-Schatten-springen ja nur einige betroffen hat, wie beispielsweise jene, die mehr wollen, ja. Also: über den eigenen Schatten springen bedeutet in einer Konventsarbeit insgesamt, dass jene, die mehr wollen, zurückstecken sozusagen zu Gunsten jener, die einem äußerst konservativen und nur das, was es schon gibt, bewahrenden Modell das Wort reden.

Dass ist nicht ganz meine Vorstellung der Konventsarbeit insgesamt. Aber man wird mit der Zeit bescheiden, und das möchte ich an den Punkt der Grundrechtsbeschwerde, an den Verfassungsgerichtshof, sozusagen aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit demonstrieren - das ist ein vehementer Wunsch einzelner Mitglieder des Ausschusses 9 gewesen -, er hat nicht Konsens gefunden. Das heißt noch nicht, dass man über den eigenen Schatten springt, wenn man zur Kenntnis nimmt, dass hier eine gewisse Art der Mutlosigkeit auch besteht. Denn eines ist sicher nicht in Abrede zu stellen: dass in der ordentlichen Gerichtsbarkeit das Grundrechtsbewusstsein – also, erlauben Sie mir das, ohne jetzt Richterschelte zu betreiben, zu sagen – ein bisschen unterentwickelt ist.

Und ich möchte das zuletzt, weil – das Licht leuchtet, aber alle anderen haben ja auch überzogen – weil der Andrang der Rednerinnen ist ja nicht allzu groß beim Ausschuss morgen, möchte es am jüngsten Beispiel demonstrieren, wo der Oberste Gerichtshof doch wahrlich zur Kenntnis gekommen ist, bei der Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft, und der entschieden hat, dass die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit dort irrelevant ist, wo es darum geht, dass jemand sich beschwert hat, weil er in Untersuchungshaft genommen, sozusagen, wo es um die Untersuchungshaft gegangen ist, wo es nur um eine bedingte Verurteilung gegangen ist, ja. Also, das ist von den österreichischen Strafverteidigerinnen, die ja jetzt auch einen eigenen Verband gegründet haben, vehement kritisiert worden und zeigt, dass es hier offensichtlich große Lücken gibt. Darum möchte ich genau diesen Punkt der Frage der Grundrechtsbeschwerde hier noch einmal fokussieren und sagen, dass das ein vehementer, ein vehementer Wunsch wäre.

Und als letzten Punkt, meine Damen und Herren, die Frage des Weisungsrechtes des Justizministers. Da hat der Kurt Stürzenbecher ja schon Stellung genommen. Ich habe die Meinung im Ausschuss vertreten, dass, nachdem wir das strafprozessuale Vorverfahren im Parlament hier erledigt haben, dass hier ein bisschen mehr Großmut an den Tag zu legen wäre und man sich von den parteipolitischen Vorstellungen auch im Konvent ein wenig zurückziehen könnte, und es sozusagen nicht so sehr von Parteipolitik geprägten Denken die Diskussion beginnen sollte, so war es bis jetzt nicht, und Ähnliches ist ja passiert beim Rat der Gerichtsbarkeit. Da möchte ich den Präsidenten Jabloner korrigieren. Dass gar niemand dafür war, Herr Präsident, das stimmt keinesfalls. Meine Erinnerung – und ich hoffe, dass das im Ausschussbericht nicht zu unterbelichtet ist, jene, dass sehr wohl die Vorschläge der Standesvertretung als mehr als diskussionswürdig betrachte wurden, nur die Zusammensetzung des Ausschuss 9 zeigt, dass hier, dass hier sozusagen die Lobbyisten der alten Systeme mehr als im Überhang waren und deshalb man hier zu einer sehr, sozusagen zurückhaltenden Diskussion nur gekommen ist. Wir haben noch einiges vor, damit nämlich der Präsident Khol tatsächlich, damit das wahr wird, was er meint, dass der Ausschuss 9 der Paradekonsensausschuss des Konventes wird. Noch ist es ein wenig zu dürftig, aber der Präsident, unser Vorsitzender Prof. Haller und alle Mitglieder sind ja bereit weiter zu arbeiten, um tatsächlich was zu erreichen. - Danke.

Stellvertretende Vorsitzende des Österreich-Konvents Angela Orthner: Herr Dozent Dr. Bußjäger, bitte.

Dr. Peter Bußjäger: Meine Damen und Herren! Ich melde mich auch zwei Mal zu Wort, obwohl ich nicht einmal dem Ausschuss angehöre. Aber ich mache es kurz und hoffentlich auch schmerzlos.

Ich möchte nur zu einem einen Punkt Stellung nehmen, nämlich zur Beseitigung des Zustimmungsrechts der Landesregierung zur Änderung der Bezirksgerichtssprengel. Natürlich gibt es intelligentere Systeme, als es dieses Modell ist, das von jeder Landesregierung eine Zustimmung zur Auflassung eines Kleinstbezirksgerichtes abnötigt. Da kann man sich sicher andere Dinge überlegen. Für mich wäre es viel wichtiger, dass im Land eine ordentliche Struktur von Eingangsgerichten vorhanden ist. Ich habe einmal den Vorschlag gemacht, es sollen so viele sein, wie es Bezirkshauptmannschaften gibt. Das wären dann immer nur noch die Hälfte der Zahl der bisherigen Bezirksgerichte. Aber auch darüber kann man natürlich reden. Noch viel wichtiger scheint mir aber, dass analog zum Modell, das wir ja in der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit haben, dass in jedem Land ein organisatorisch selbstständiges Rechtsmittelgericht zur Verfügung steht. Ich halte das für ein sehr wichtiges föderalistisches Anliegen, auch im Interesse eines bürgernahen Rechtsschutzes gelegen, das nicht jeder Bagatellfall in Strafrechts-, in Zivilrechtsangelegenheiten an ein heutiges Oberlandesgericht gehen muss.

Der zweite Punkt, auf den ich jetzt nur ganz kurz zu sprechen kommen möchte, weil er vorhin angesprochen wurde, das sind die Kosten der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit, also ich halte diese Kosten für nicht exorbitant. Wir müssen ja bedenken, wir haben jetzt schon die unabhängigen Verwaltungssenate, die in vielen Bereichen der derzeitigen mittelbaren Bundesverwaltung Rechtschutzinstanzen sind, die in vielen Bereichen der derzeitigen Landesverwaltung Rechtsschutzinstanzen sind. Deren Kompetenz  wird ausgeweitet, wenn Sie zu Landesverwaltungsgerichten umgestaltet werden. Auf der anderen Seite sollte man sich zumindest einen kleinen Teil auch in der allgemeinen Verwaltung ersparen, also, diese Kosten halte ich für nicht exorbitant, zumal wir ja, wie es immer wieder  zu hören ist, 3,5 Milliarden € einsparen wollen. - Danke.

Stellvertretende Vorsitzende des Österreich-Konvents Angela Orthner: Danke. Die Rednerliste ist abgearbeitet. Ich darf Ihnen noch mitteilen, dass der Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer Sie um Verständnis bittet, dass er bei dieser Debatte aus seinem Arbeitsausschuss nicht anwesend gewesen ist. Er konnte es nicht, weil er ausländische Gäste zu betreuen hat. Er bittet um Verständnis. Danke noch einmal, Herr Universitätsprofessor Dr. Haller, allen Damen und Herren, die im Ausschuss mitgearbeitet haben, und alle, die sich heute an der Diskussion beteiligt haben. Die Sitzung des Plenums des Konvents ist damit geschlossen.