Österreich-Konvent

TONBANDABSCHRIFT

 

 

16. Sitzung,

Freitag, 10. Dezember 2004

 

 

 

 

 


Tagesordnung

 

1.      Nachträgliche Wortmeldungen zu den Tagesordnungspunkten der 15. Konventssitzung am 1. Dezember 2004

 

 

2.      Beratung über den vom Präsidium vorgelegten ergänzenden Bericht des Ausschusses 10 (Finanzverfassung)

 

 

3.      Beratung über den vom Präsidium vorgelegten ergänzenden Bericht des Ausschusses 1 (Staatsaufgaben und Staatsziele)

 

 

4.      Beratung über den vom Präsidium vorgelegten ergänzenden Bericht des Ausschusses 2 (Legistische Strukturfragen)

 

 

5.      Beratung über den vom Präsidium vorgelegten ergänzenden Bericht des Ausschusses 4 (Grundrechtskatalog)


Inhalt

 

 

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler.............................. 2

Gebhard Halder..................................................................................................... 3

DDr. Christoph Grabenwarter............................................................................. 4

Bernd Vögerle........................................................................................................ 5

Dr. Alfred Finz........................................................................................................ 9

Dr. Peter Wittmann.............................................................................................. 11

Dr. Günter Voith................................................................................................... 11

Dipl.-Kfm. Erich Pramböck................................................................................. 12

Gebhard Halder................................................................................................... 14

MMag. Dr. Madeleine Petrovic.......................................................................... 14

Dr. Alfred Finz...................................................................................................... 16

Dr. Karl Korinek................................................................................................... 17

Dr. Johannes Schnizer....................................................................................... 19

MMag. Dr. Madeleine Petrovic.......................................................................... 20

Dr. Bernd-Christian Funk................................................................................... 21

Dr. Bernd-Christian Funk................................................................................... 22

Mag. Sonja Wehsely............................................................................................ 24

DDr. Christoph Grabenwarter........................................................................... 25

Dr. Michael Holoubek......................................................................................... 26

Mag. Anna-Maria Hochhauser............................................................................ 27

Stellvertretende Vorsitzende des Österreich-Konvents Angela Orthner.. 29

Mag. Joachim Preiss........................................................................................... 29

Dr. Johann Rzeszut............................................................................................. 30

DDr. Karl Lengheimer......................................................................................... 31

Dr. Johannes Schnizer....................................................................................... 32

Dr. Claudia Kahr.................................................................................................. 34


 

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Meine Damen und Herren! Ich darf die heutige Sitzung des Österreich-Konvents eröffnen und einleitend Folgendes bekannt geben:

Wir haben bekanntlich die Sitzung, die für den 29. November 2004 anberaumt war, auf den 1. Dezember verlegt, was dazu geführt hat, dass eine Reihe von Mitgliedern des Konvents nicht die Möglichkeit hatte, zu den für den 1. Dezember auf die Tagesordnung gesetzten Punkten Stellung zu nehmen. Es hat sich darauf hin das Präsidium entschlossen, all jenen, die diese Möglichkeit nicht wahrnehmen konnten, weil auf Grund der Verlegung der Sitzung vom 29. November auf den 1. Dezember für sie terminliche Probleme bestanden haben, die Gelegenheit zu geben, in der heutigen Sitzung zu jenen Punkten der Tagesordnung reden zu können, die am 1. Dezember, also in der letzten Sitzung des Konvents behandelt wurden.

Diese Tagesordnungspunkte haben die ergänzenden Berichte der Ausschüsse 3, 5, 6, 7, 8 und 9 betroffen. Es haben sich auch schon einige Mitglieder des Konvents zu diesen Punkten gemeldet, und ehe wir daher mit den Beratungen über die ergänzenden Berichte der Ausschüsse 10, 1, 2 und 4 beginnen, darf ich die nachträglichen Wortmeldungen zu den Punkten der Tagesordnung vom 1. Dezember aufrufen. Es hat sich diesbezüglich Herr Präsident Halder zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Soweit ich richtig informiert bin, haben Sie vor, zum ergänzenden Bericht des Ausschusses 5 zu reden. - Bitte, Herr Präsident.

Gebhard Halder: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!

Ich bedanke mich für die Möglichkeit. Ich weiß schon, dass ich das letzte Mal anwesend war und eigentlich nicht das Recht hätte, heute zu sprechen, aber gestatten Sie es mir trotzdem, weil ich als junges Mitglied des Konvents - zwar nicht jung an Jahren - den Ablauf der Sitzungen beobachten wollte. Ich gestatte mir daher, die Gelegenheit zu ergreifen und nachträglich zum Bericht des Ausschusses 5 Stellung zu nehmen und möchte dabei Folgendes ansprechen:

Ich glaube, dass der Ruf nach größtmöglicher Einheit - wie in der letzten Sitzung erkennbar - nicht richtig ist. Es haben zwar verschiedene Wortmeldungen dies zum Ausdruck gebracht, dass man glaubt, größtmögliche Einigkeit und Einheitlichkeit im Staat müsste angestrebt werden, und vor allem wurde betont, dass es vor allem das Interesse der Wirtschaft an einheitlichen Regelungen ist, und immer wieder wurde das Baurecht zitiert. Es wurden auch einige Vorschläge im Konvent eingebracht, die Kompetenz der Länder in Bezug auf das Baurecht eben einzuschränken, sodass nur mehr im Rahmen der Ortsbildgestaltung die Länder Möglichkeiten hätten, sich über die Dachneigung zu unterhalten, und das kann es sicher nicht sein.

Ich bestreite gar nicht, dass im Rahmen des Baurechtes zum Teil ein Bedarf an einer Einheitlichkeit da ist. Da wurden immer wieder die Stiegenhöhen, die Gelände und Ähnliches angesprochen, aber auch die Bauprodukte. Deshalb haben sich aber die Länder zu einer Regelung bekannt, und zum Beispiel die Regelung für Bauprodukte vereinheitlicht. Es gibt eine gegenseitige Anerkennung der Bauprodukte durch eine gemeinsame Stelle der Länder in Wien. Ich glaube, dass diese Stelle effizient arbeitet, wenn die Länder das so wollen, und sie haben das auch bewiesen und das Problem in den Griff bekommen. Auch bei den bautechnischen Standards, also zum Beispiel bei der Höhe der Stiegengeländer und der Stufen macht die Einheitlichkeit Sinn, und deshalb haben sich auch wieder die Landeshauptleute im Rahmen einer Vereinbarung dazu bekannt, einen Mittelweg zu finden, der eben die sinnvolle Vereinheitlichung mit sich bringt, aber auch eine notwendige Flexibilisierung beinhaltet.

Regionale Unterschiede ermöglichen und fördern die regionale Wertschöpfung. Man glaubt es hier scheinbar nicht, aber trotzdem ist es so, und ich kann das beweisen. Bei den Verhandlungen hat es sich zwar gezeigt, dass natürlich auch Lobbys in der Wirtschaft da sind, die nach strengen Vorschriften rufen, und eben nach einheitlichen strengen Vorschriften rufen. Das hätte zum Beispiel uns, den Vorarlberger Holzbau, ganz schwer negativ getroffen. Ein wesentlicher Bestandteil der modernen Vorarlberger Holzbauarchitektur und die jungen, international anerkannten Holzbauarchitekten der Vorarlberger Holzbauszene haben sich in den letzten Jahren so gut entwickelt rund um den Baustoff Holz, um den heimischen Baustoff Holz. Diese Architektur arbeitet besonders energiesparend und ermöglicht eine regionale Wertschöpfung, fördert diese geradezu, und fördert auch regionale Kreisläufe, also die Kreisläufe im nahen Umfeld. Durch die Verwendung dieses Baustoffes bleibt das Geld in der Region. Und das ist sicher allemal besser, als wenn es weltweit zirkuliert.

Sogar der Tourismus profitiert davon. In einem Jahr, im vergangenen Jahr, haben 760 Führungen in der Vorarlberger Architekturlandschaft stattgefunden und 8500 Nächtigungen sind im Rahmen des Architekturtourismus jetzt schon zu verzeichnen, und das ist sicher eine Wachstumsbranche.

Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, regional sich gut zu betätigen, auch die Verfahrensabwicklung kann regional rasch gemacht werden, wenn man es nur will. Also zu glauben, nur wenn alles bundesweit geregelt ist, dann gäbe es rasche bürgernahe Verfahren, das glauben wir einfach nicht. Wir sind vom Gegenteil überzeugt. Wir glauben auch, dass regionale Kompetenz Kosteneinsparung bringt.

Ein anderes Beispiel ist der Sozialbereich. Wir haben eine ungeheuer vielfältige Landschaft von ehrenamtlicher Tätigkeit, und wenn wir diese alle bezahlen müssten, wäre das schier nicht finanzierbar. Und darum lehnen wir auch hier eine zentralstaatliche Regelung ab, weil wir glauben, dass die Verantwortung vor Ort besser wahrzunehmen ist und dass letztendlich auch bessere innovative Produkte entstehen können wie das zum Beispiel beim Vorarlberger Pflegegeld der Fall war, dass da eben gesamtstaatlich übernommen wurde und eine regionale Verantwortung entstand. Regionale Lösungen können als Vorreiterrolle für den Gesamtstaat wirken.

Wir glauben noch einmal abschließend, dass regionale Verantwortung mehr Innovationskraft bedeutet, mehr Verantwortung, und näher beim Bürger ist. Und daher unterstützen wir regionale föderale Lösungen und hoffen, dass natürlich das auch in der Zentrale in Wien gehört wird. Danke schön.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Besten Dank, Herr Präsident, für Ihre Wortmeldung. Als nächster Redner hat sich Herr Professor Grabenwarter gemeldet. Herr Professor, ich darf Ihnen das Wort erteilen. Ich darf Sie aber auch ersuchen, uns zu sagen, zu welchem ergänzenden Bericht Sie nachträglich sprechen wollen.

DDr. Christoph Grabenwarter: Ich spreche zum ergänzenden Bericht des Ausschusses 9 und ich werde mich sehr kurz halten.

Der Ausschuss 9 hat eine Reihe von Ergebnissen erzielt. Sie wurden im ergänzenden Bericht noch einmal präzisiert. Die Konkretheit hebt sich da und dort von Ergebnissen anderer Ausschüsse ab. Das wohl konkreteste und umfassendste Ergebnis ist der Entwurf einer Landesverwaltungsgerichtsbarkeit. Ich erwähne das heute deswegen noch einmal, weil es sich gleichsam um ein Stück Verfassungsrecht oder Vorschlag eines Verfassungsrechts handelt, der ohne weiteres selbständig umgesetzt werden könnte. Der Beweis dafür wurde im Jahr 1988 erbracht. Was man dort als halbe Lösung bei den unabhängigen Verwaltungssenaten erreicht hat, das könnte man ohne weiteres, wie immer das politische Umfeld einer Verfassungsreform sonst gestaltet ist, umsetzen. Das wollte ich zur Landesverwaltungsgerichtsbarkeit sagen.

Der zweite Punkt, der am Ende der Ausschussberatungen von Teilen des Ausschusses in einen unmittelbaren Konnex gebracht wurde, betrifft den Rechtsschutz, das Rechtsschutzsystem im Zusammenhang mit der Verfassungsgerichtsbarkeit, konkret Subsidiarantrag oder Gesetzesbeschwerde beziehungsweise Urteilsverfassungsbeschwerde. Ich meine, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit neu mit Landesverwaltungsgerichten mit dem einen wie mit dem anderen Modell umgesetzt werden kann, und dass kein zwingender Konnex zwischen einer Urteilsverfassungsbeschwerde oder einem Subsidiarantrag auf der anderen Seite besteht.

Im Hinblick auf die Konsenssuche im Ausschuss ist festzuhalten, dass es in dieser Frage  keine Einhelligkeit gab. Die große Mehrheit im Ausschuss hat sich jetzt doch über Parteigrenzen hinweg für eine Gesetzesbeschwerde ausgesprochen, weil sie hier, einfach vom heutigen System ausgehend, der nächste Schritt wäre und auch absehbare Konsequenzen für alle Höchstgerichte hätte, die hier mit betroffen sind.

Ich wollte das gesagt haben, um diesen Ergebnissen, die in einer sehr konstruktiven Atmosphäre im Ausschuss 9 gefunden wurden, auch etwas mehr Öffentlichkeit zu verleihen angesichts der Berichterstattung über die Konventsarbeit im Übrigen, die in den letzten Tagen ja nicht gerade freundlich war. Vielen Dank, meine Damen und Herren.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Ich danke auch, Herr Professor, für Ihre Ausführungen und kann mich dem Lob des Ausschuss 9 nur voll und ganz anschließen.

Es hat sich weiters Herr Professor Öhlinger noch zu diesem Tagesordnungspunkt zu Wort gemeldet. Er hat mir allerdings gestern Abend schon angekündigt, es wäre ihm vielleicht nicht möglich, rechtzeitig zu erscheinen. Er würde dann auf seine Wortmeldung verzichten. Das ist offenkundig der Fall. Wir müssen ihn daher von der Rednerliste streichen.

Damit sind die nachträglichen Wortmeldungen zu den Punkten der Tagesordnung vom 1. Dezember 2004 zu Ende, und wir gelangen nunmehr zu den ergänzenden Berichten jener Ausschüsse, die in der letzten Sitzung des Konvents nicht behandelt werden konnten. Das sind die ergänzenden Berichte der Ausschüsse 10, 1, 2 und 4, in dieser Reihenfolge. Ich darf darauf aufmerksam machen, dass wir bei der Behandlung dieser ergänzenden Berichte die übliche Vorgangsweise einhalten, das heißt, der Ausschussvorsitzende oder sein Stellvertreter werden uns ein Referat über die Tätigkeit im Ausschuss beziehungsweise über den ergänzenden Bericht geben. Dieses Referat ist mit 15 Minuten limitiert. Im Anschluss daran gibt es Wortmeldungen von Seiten der Mitglieder des Konvents, wobei jede einzelne Wortmeldung fünf Minuten nicht übersteigen soll.

Ich darf mit dem ergänzenden Bericht des Ausschusses 10 beginnen und dem stellvertretenden Vorsitzenden dieses Ausschusses, Herrn Präsident Vögerle, das Wort erteilen. - Bitte sehr.

Bernd Vögerle: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Österreich-Konvents!

Der vorliegende Ergänzungsbericht beruht auf dem Mandat des Präsidiums vom 16. 6. 2004, wobei als zugewiesene Themen das Haushaltswesen sowie die Abfassung von Textvorschlägen zur neuen Verfassung zu nennen sind. Weiters befasste sich der Ausschuss auf Ersuchen des Ausschusses 2  mit der Qualifikation von Verfassungsbestimmungen im Rahmen der neuen Verfassung, wobei ein Vorschlag von Professor Ruppe unter Berücksichtigung von Stellungnahmen der Mitglieder den Beratungen zu Grunde gelegt wurde.

Der Ausschuss hat seine Beratungen nach der Sommerpause aufgenommen und in vier Sitzungen des Ausschusses und zwei Sitzungen eines Arbeitskreises die Themen behandelt. Die Präsentation eines Zwischenstandes im Plenum erfolgte mündlich durch den Vorsitzenden des Ausschusses am 18. 10. 2004. Die vorläufig letzte Sitzung des Ausschusses 10 wurde am 30. 11. 2004 abgehalten, der Ergänzungsbericht wurde den Ausschussmitgliedern am 2. 12. 2004 übermittelt.

Ich darf Ihnen nunmehr zusammenfassend die Ergebnisse der Ausschussberatungen berichten:

Zum Haushaltswesen: Artikel 51 und folgende Bundesverfassungsgesetz wurde ein Textvorschlag des Bundesministeriums für Finanzen beraten. Demnach soll unter anderem für die Budgeterstellung ein mehrjähriger Ausgabenrahmen mit verbindlichen Obergrenzen, der sich an den Einnahmen zu orientieren hat, mit Verlängerungsmöglichkeit vorgesehen werden können. Damit soll die Kompatibilität mit dem EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie die Best Practis-Weise nach OECD-Vorgaben umgesetzt werden.

Im Sinne einer wirkungsorientierten Verwaltung sollen die Ergebnisse und Ressourcenverantwortung zusammengeführt werden. Im Einzelnen sind im Vorschlag des Bundesministeriums für Finanzen unter anderem folgende Maßnahmen enthalten: Beschlussfassung von Doppelbudgets, Reduzierung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Ausgestaltung des Bundesfinanzgesetzes, Erstellung des Bundesfinanzgesetzes und Haushaltsführung des Bundes sind durch ein einfaches Bundesgesetz zu regeln, wobei einheitliche Grundsätze entsprechend einer wirkungsorientierten Verwaltung zu berücksichtigen sind.

Bundesvoranschlag und Rechnungswesen, bisher nach kameralistischen und in Hinkunft auch nach kaufmännischen Grundsätzen; Anreiz- und Sanktionsmechanismen sowie Controlling-Instrumente unter Vorgabe und Überprüfung von messbaren Zielen und Leistungen, Neuregelung des so genannten Budgetprovisoriums und mehrjährige verbindliche Budgetplanung durch Schaffung von Ausgabenobergrenze als Schuldenbremse.

Die Länder und Gemeinde wenden sich gegen diesen Vorschlag, soweit er auch für die Haushaltsführung der Länder und Gemeinden gelten soll. Die in Artikel 51 Absatz 4 des Vorschlages des Bundesministeriums für Finanzen enthaltenen Grundsätzen würden die Autonomie der Länder zu weit einschränken und in die Landesverfassung eingreifen. Ein derartiger Eingriff wird von den Ländern abgelehnt. Abgesehen davon sind nach Auffassung der Länder, der SPÖ und des Österreichischen Städtebundes die genannten Grundsätze, insbesondere des Begriffes wirkungsorientierte Verwaltung, zu unbestimmt und damit die Auswirkungen nicht abschätzbar. Denkbar wäre es nach Ansicht der Länder und Gemeinden allenfalls, einheitliche Grundsätze einvernehmlich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden in Form einer Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG festzulegen.

Vom Österreichischen Städtebund wird zu bedenken gegeben, dass durch die im Vorschlag des Bundesministeriums für Finanzen enthaltenen Vorgaben derzeit nicht abschätzbare Umstellungen in der Rechnungsführung zu erwarten sind. Die konkreten Auswirkungen der Reform müssen daher zuerst klargelegt werden. Die Grünen sprechen sich dafür aus, dass für alle Gebietskörperschaften die gleichen Grundsätze für das Haushaltswesen und auch für Unternehmen einheitliche Vorschriften gelten sollten und befürworten die vorgesehene Output-Orientierung, die mittelfristige Ausrichtung des Budgets und die Flexibilität der Bestimmungen. Kritisiert werden die fehlende Transparenz, die Beseitigung der Grundsätze der Bruttobudgetierung und eine unzureichende Determinierung, die zu Informationsverlusten und damit zu einer demokratiepolitisch bedenklichen Situation führen könnte. Hinsichtlich der Gliederung des Budgets sollte der Grundsatz der qualitativen Spezialität diskutiert werden. Deshalb wird in diesem Zusammenhang eine Steuerung durch Programmbudgets und operative Budgets vorgeschlagen.

Zum Textvorschlag des Bundesministeriums für Finanzen wird auch die Auffassung vorgebracht, dass es notwendig ist, die Position des Parlaments in zweifacher Hinsicht zu stärken. Der Einjährigkeit des Budgets sollte Vorrang eingeräumt werden und die Möglichkeit, ohne Budgetbeschluss auf der Basis des Vorjahrsbudgets den Haushalt weiter zu führen, sollte zeitlich begrenzt werden. Der Vollständigkeit halber wird auf die Beratungen des Ausschusses 6 hingewiesen, wo die Etablierung eines Wirtschaftlichkeits- beziehungsweise Effizienzgebotes angeregt wurde, das die derzeit geltenden Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit um jene der Effektivität ergänzen sollte.

Im Ausschuss wurde zunächst folgender Textvorschlag als Ergänzung zum Vorschlag von Artikel 13 Absatz 2 eingebracht: Bund, Länder und Gemeinden haben bei ihrer Haushaltsführung die Grundsätze des Gender Budgeting zu berücksichtigen  Dieser Vorschlag wird als unzureichend abgewiesen. Der Ausschuss einigte sich in der Debatte zum Gender Budgeting auf den Begriff „tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern“, weiters soll der Textvorschlag sowohl die Erstellung als auch den Vollzug der Haushalte betreffen.

Es wurde ein weiterer Textvorschlag zu diesem Artikel eingebracht, und zwar vom Österreichischen Städtebund, der wie folgt lautet: Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Erstellung und beim Vollzug der Haushalte die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben. Dieser Textvorschlag findet teilweise die Zustimmung. Die Grünen bleiben bei den ursprünglichen Textvorschlägen. Die Länder halten die vorgeschlagene Regelung für den Bereich des Haushaltswesens für entbehrlich, da die Gleichstellung von Frauen und Männern derzeit im Artikel 7 B-VG beziehungsweise in den entsprechenden Vorschlägen des Konvents ausreichend zu berücksichtigen sind.

Der Ausschuss vertritt einhellig die Auffassung, dass Artikel 13 Absatz 1 B-VG entfallen könnte, falls die Regelungen auf dem Gebiet des Abgabenwesens, die derzeit im Finanzverfassungsgesetz 48 geregelt sind, in die neue Verfassung inkorporiert werden.

Der Ausschuss war bestrebt, auf der Grundlage der bisherigen Beratungen - die Ausführungen sind im Bericht vom 15. Juli 2004 dargestellt - einen einheitlichen Vorschlag für die Vorhaben der wirtschaftspolitischen Zielsetzungen im Rahmen der finanzverfassungsrechtlichen Bestimmungen zu finden. Die unterschiedlichen Standpunkte konnten jedoch nicht zusammengeführt werden.

Dem Textvorschlag des Bundesministeriums für Finanzen stehen ein Kompromissvorschlag der Länder sowie die Vorschläge der Grünen und von Präsident Verzetnitsch gegenüber. Nachdem es in den Diskussionen keinerlei Zustimmung zu einem Kompromiss gegeben hat, kommt der Ausschuss überein, an den vier Textvarianten zur Neufassung des Artikel 13 Absatz 2 B-VG festzuhalten.

Der Bund unterstützt ausschließlich den so genannten „Maier-Vorschlag“. Es soll das derzeit in Artikel 13 B-VG bestehende Gebot eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch das Prinzip eines ausgeglichenen Haushalts ersetzt werden. Demnach haben Bund, Länder und Gemeinden einen ausgeglichenen Haushalt über einen Konjunkturzyklus sicherzustellen. Der Bund regelt die näheren Verpflichtungen beziehungsweise die Aufgaben zur Umsetzung des Ziels. Die nötigen Daten sind zur Haushaltskoordinierung bereitzustellen.

Letztlich sollen Sanktionen möglich sein, wenn die Vorgaben nicht erfüllt werden. Der Grundsatz eines ausgeglichenen Haushalts sollte jedenfalls in der Verfassung verankert werden. Dieses Bekenntnis müsse auf Dauer in der Verfassung gesichert sein. Dieser Vorschlag wurde vor allem von den Ländern und Gemeinden, aber auch von der SPÖ und den Grünen nicht befürwortet, da die Festlegung der konkreten Ausgestaltung einvernehmlich für die Gebietskörperschaften und nicht nur für den Bundesgesetzgeber allein erfolgen sollte.

Mit dem Kompromissvorschlag der Länder wird zwar das Ziel eines ausgeglichenen öffentlichen Haushalts gemäß den Regeln des ESVG 95 über einen Konjunkturzyklus berücksichtigt, die Festlegung der konkreten Ausgestaltung solle jedoch einvernehmlich zwischen den Körperschaften und nicht durch den Bundesgesetzgeber allein erfolgen. Gegen diesen Kompromissvorschlag wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass das vorgegebene Ziel des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts nach Maßgabe von EU-Vorgaben allein zu eng sei und weitergehende Ziele vorgesehen werden sollten.

Mit dem Textvorschlag könnte möglicherweise das Ziel des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts nicht umgesetzt werden. Der Vorschlag der Grünen, der von der SPÖ und dem Österreichischen Städtebund unterstützt wird, hebt die Bedeutung der öffentlichen Haushalte als Instrument zur Erreichung eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern hervor. Die Verpflichtung zur Beachtung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts sollte so umgesetzt werden, dass wirtschafts- und gesellschaftspolitische Parameter wie wirtschaftliche Entwicklung, Teilnahme am Erwerbsleben, Stabilität des Preisniveaus, sozialer Ausgleich und Umweltschutz in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigt werden.

Der Vorschlag wurde im Wesentlichen von einigen Mitgliedern wegen unklarer Vorgaben für eine stabilitätsorientierte Haushaltsführung nicht befürwortet. Der Bund bemängelt das Fehlen des Zieles des ausgeglichenen Haushalts über den Konjunkturzyklus. Vor allem die „golden rule“, wonach eine Neuverschuldung bis zum Ausmaß der öffentlichen Investitionen zulässig sein sollte, wurde als unpraktikabel angesehen.

Zum Vorschlag von Präsident Verzetnitsch aus dem Ausschuss 1 konnte keine Zustimmung erzielt werden, vor allem, da die Rahmenbedingungen für die Umsetzung beziehungsweise Vorgaben für die Finanzpolitik als zu wenig bestimmt angesehen wurden. Der Bund bemängelte überdies das Fehlen des Zieles des ausgeglichenen Haushaltes über den Konjunkturzyklus.

Zum Stabilitätspakt. Die Gestaltung desselben ist abhängig davon, wie das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht geregelt wird. Nach dem Vorschlag des Bundesministeriums für Finanzen wäre eine nähere Regelung nicht mehr nötig, da der Rahmen vorgegeben ist. Auf die Ausführung des Berichts vom 15. Juli 2004 wird daher verwiesen. Es wurden zwei Textvorschläge vom Bund und vom Österreichischen Städtebund, der von den Ländern, den Gemeinden und teilweise von den Grünen unterstützt wird, eingebracht. Konsens konnte nicht erzielt werden.

Im Vorschlag des Städtebundes sind detaillierte Regelungen insbesondere hinsichtlich der Informationspflicht und der Darstellung der finanziellen Auswirkungen vom Vorhaben enthalten. Weiters werden die im Vorschlag des Bundes vorgesehenen Ausnahmen hinsichtlich Gemeinschaftsrecht und Abgabenwesen nicht aufgenommen.

Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen sind Bestimmungen über den Stabilitätspakt und den Konsultationsmechanismus untrennbar miteinander verbunden. Länder, Städte und Gemeinden sprechen sich gegen dieses Junktim aus.

Der Ausschuss setzte sich zum Ziel, eine Systematisierung und Neugestaltung der Finanzverfassung umzusetzen. Dazu wurde vom Bundesministerium für Finanzen und Univ. Prof. DDr. Hans Georg Rupner ein Textvorschlag erstellt. Anhand dieses Vorschlages wurden in einem Arbeitskreis, der am 9.11. und am 12.11.2004 tagte, die noch offenen Punkte diskutiert und Textvorschläge zu den einzelnen Themen ergänzt.

Zu den einzelnen Bestimmungen liegen nunmehr alternative Formulierungen vor, die Textvorschläge zur Neugestaltung der finanzverfassungsrechtlichen Bestimmungen beinhalten. Das Ergebnis kann zusammenfassend als abgerundeter Vorschlag unter Berücksichtigung von Alternativen bezeichnet werden und ist im Zusammenhang mit Regelungen zum gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht Stabilitätspakt, Konzentrationsmechanismus und Haushaltswesen zu sehen.

Zu den einzelnen Themen wäre deshalb folgendes Beratungsergebnis festzuhalten: Zum Themenkreis „Zusammenführung von Ausgaben- und Einnahmenverantwortung“ gibt es weiterhin divergente Vorstellungen vom Bundesministerium für Finanzen, von den Ländern, dem Städte- und Gemeindebund und den Grünen.

Die Forderung der Länder, Städte und Gemeinde auf paritätische Einbeziehung fand keine Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen. Beim Abgabenwesen gab es die Einigung, „Abgaben von dem selben Besteuerungsgegenstand“ nicht mehr vorzusehen. Bei den Transfers wurde grundsätzlich eine Einigung dahin gehend erzielt, dass diese der Feinsteuerung dienen sollen, wobei von den Grünen ein umfangreicher Alternativvorschlag eingebracht wurde. Alle Textvorschläge konnten Sie dem Bericht und auch den sehr übersichtlich gestalteten Anlagen entnehmen und sie sind eine wertvolle Grundlage für die weiteren Beratungen.

Damit komme ich zum Abschluss und möchte gerne ein Resümee ziehen. Erstens: Die Ausschussarbeit spiegelt ein breites Meinungsspektrum mit Konsens und Dissens in den behandelten Fragen, die vom Ausschuss eingehend diskutiert wurden, wider. Zweitens: Die Ergebnisse der Ausschussarbeit stellen aus meiner Sicht eine gute Basis für weitere Verhandlungen dar.

Am Ende meiner Ausführungen danke ich vor allem den Mitgliedern des Ausschusses und deren Vertreterinnen und Vertretern für die überaus konstruktive Arbeit in diesem Ausschuss. Mein Dank gilt ebenso den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konventsbüros und den Experten und allen, die positiv an den Ausschussberatungen und an der Erstellung des Berichtes mitgewirkt haben. Ihnen, sehr geschätzte Damen und Herren des Konventes, danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Ich danke auch, einerseits für die Ausführungen, andererseits für die im Ausschuss 10 geleistete Arbeit und den erstellten Bericht, den wir von diesem Ausschuss bekommen haben und der nunmehr in Diskussion steht.

Als erster Diskussionsredner hat sich Herr Staatssekretär Dr. Finz zu Wort gemeldet. - Bitte, Herr Staatssekretär.

Dr. Alfred Finz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Konvents!

 Wie der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses 10 gerade dargestellt hat, sieht das Finanzministerium Handlungsbedarf, Reformbedarf, nicht nur bei der Finanzverfassung, sondern auch bei den in der Bundesverfassung geltenden Haushaltsregelungen über die Haushaltsführung des Bundes. Die Finanzverfassung berücksichtigt nicht die sich aus dem europäischen Stabilitätspakt und Wachstumspakt ergebenden Verpflichtungen zur innerstaatlichen Haushaltskoordinierung und Haushaltsdisziplin. Wenn wir auch jetzt im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen einen Stabilitätspakt mit unseren Gebietskörperschaften - Bund, Länder, Gemeinden - zustande gebracht haben, so ist das eine Regelung auf einfachgesetzlicher Basis, die nur für die Periode des Finanzausgleichs gilt.

Wir benötigen aber eine dauerhafte Regelung. Wie eine derartige Reglung aussehen könnte, wurde zum Beispiel von Herrn Prof. Mayer erarbeitet und diesem Vorschlag haben wir uns angeschlossen. Dieser Vorschlag hat im Wesentlichen folgenden Inhalt: Die Verpflichtung von Bund, Länder und Gemeinden zu einem ausgeglichenen Haushalt über den Konjunkturzyklus und, das beinhaltet natürlich auch eine Verpflichtung zur Haushaltskoordinierung, sowie die entsprechende Datenbereitstellung. Der einfache Gesetzgeber könnte dann weitere Details regeln, insbesondere in welcher Form die Informationspflichten zum Beispiel zu erfüllen sind.

Zum Haushaltsrecht: In der Bundesverfassung sind wichtige Grundsätze des Haushaltsrechtes geregelt, es sind schon sehr alte Bestimmungen. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist nämlich, diese Regelungen zu ändern und zwar: Wir brauchen heute eine wirkungsorientierte Verwaltung. Was heißt das? Derzeit wird die Verwaltung nur über den so genannten Input gesteuert, also wie viel Personal habe ich, wie viel gebe ich für Förderungen aus? Es ist aber im Haushalt keinerlei Aussage darüber, welche Produkte, welche Leistungen erbracht werden. Die Schweden haben schon vor Jahrzehnten das so genannte programmorientierte Budget empfohlen. Also, das bestimmte Programme, welche Leistungen die öffentliche Hand erbringt, und welche Mitteln dafür notwendig sind, welcher Ressourceneinsatz soll in einem Wirkungszusammenhang stehen.

Es gehört also die Verknüpfung der Budgetmittel mit bestimmten Leistungen. Dafür würde sich als Ausgleich die Autonomie der Verwaltung vergrößern: Einführung vom so genannten Globalbudget. Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Zusammenführung von Ergebnis- und Ressourcenverantwortung, Schaffung entsprechender Anreiz- und Sanktionsmechanismen, weil sonst hätte das keinen Sinn, wenn ich die Regeln nicht einhalte und dann würde nichts geschehen. Natürlich sollte eine derartige Verpflichtung nicht nur für den Bund gelten. Selbstverständlich auch für die Länder und Gemeinden. Außerdem könnte man im Haushaltsrecht Vereinfachungen vornehmen, es könnte dem einfachen Gesetzgeber überlassen werden, ob er andere Budgettechniken und Buchhaltungstechniken anwendet. Das derzeitige System sieht ja in der Bundesverfassung eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung vor, die ja überhaupt nicht mehr der Praxis entspricht. Wir haben seit den 60er-Jahren parallel dazu eine kaufmännische Buchführung, wir führen jetzt mit 1. Jänner eine Kostenrechnung ein für Bundesministerien, also es hat sich ja das Rechnungswesen wesentlich weiter entwickelt und man könnte dafür eine einfache Einnahmen- und Ausgabenrechnung aufgeben. Außerdem sollte mehr Flexibilität gegeben sein, wie ich Budgets erstelle, für welchen Zeitraum zum Beispiel, dass ich auch Doppelbudgets erstellen kann.

Wichtig ist dann weiter für uns eine Zusammenführung von Aufgaben, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung, weil das würde dem föderalistischen System entsprechen, das nicht nur einer - der Bund - quasi zu 90 Prozent die Einnahmen erbringt und die anderen alle nur dafür die Ausgaben tätigen.

Nachdem die rote Lampe brennt, werde ich meine Ausführungen beenden. Danke schön.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Ich danke, Herr Staatssekretär, aber Sie hätten noch 33 Sekunden gehabt. Die nächste Wortmeldung steht bei Herrn Abgeordneten Dr. Wittmann. - Bitte sehr.

Dr. Peter Wittmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich will diese Wortmeldung nicht nur auf den Ausschuss 10 ausrichten und nicht nur auf die Inhalte, die im Ausschuss 10 behandelt wurden, weil ich glaube, dass die Arbeit, die bisher geleistet wurde,  in all diesen Ausschüssen hervorragend abgelaufen ist und eigentlich alle Reformvorschläge gegenübergestellt sind, alle Konsenspunkte, alle Dissenspunkte hier ausführlich berichtet wurden und wir hier vor der Fertigstellung des Berichtes des Konvents und sozusagen der Endaufgabe dieses Konvents stehen. Ich erwarte mir einen sehr detaillierten Bericht mit vielen Vorschlägen, die aber letztendlich einer politischen Beschlussfassung obliegen, und natürlich auch noch in politische Verhandlungen einfließen müssen, und dann letztendlich einen Grundkonsens zu erzielen.

Meine Damen und Herren! Es geht wohl nicht an, dass man hier Konsens einfordert und zum selben Zeitpunkt zwei Räume weiter in einem Demokratieabbau mit einfachgesetzlichen Regelungen Wahlergebnisse umdreht. Das ist wohl eine Gefährdung der Grundlage, einer konsensbereiten Opposition auch die Möglichkeit zu geben, hier ohne weitere Belastung des Grundkonsenses zu arbeiten. Was passiert da drüben? Da drüben sind Direktwahlen der ÖH mit einer einfachgesetzlichen Bestimmung umgedreht worden, sodass die Vertretung von einem Wahlergebnis tatsächlich in das Gegenteil verkehrt wird. Das ist wohl demokratiepolitisch äußerst undienlich und der Arbeit dieses Konvents nicht zweckdienlich.

Gleichzeitig wird eine Regelung des Hauptverbandes beschlossen, wo die Vertretung von 3,6 Millionen Arbeitnehmern gleichgestellt wird mit der Vertretung der Notariatskammer, die 800 Personen vertritt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns so viel Mühe gegeben, diese Probleme einer labilen Machtverteilung hier im Konvent aufzuarbeiten, und das wird in einer Art und Weise jetzt über den Haufen geworfen, dass man zum selben Zeitpunkt -wo man in der Endphase einer wirklich vernünftigen Arbeit darauf angewiesen ist, dass man hier auch Konsens finden kann - beginnt, hier mit demokratiepolitischen Amokläufen eine Arbeit zu gefährden, die sehr, sehr viel Grundverständnis gebracht hat und letztendlich auch die Möglichkeit bietet, hier eine neue Verfassung zu schmieden. Aber letztendlich ist es eine politische Frage, ob dieser Konsens auch herstellbar ist. Es kann wohl nicht sein, wenn man auf der einen Seite nur drüber fährt über die Opposition, ohne irgendeine Möglichkeit zu geben, sich einzubringen, beziehungsweise auch die gegenteilige Meinung einfließen zu lassen und gleichzeitig im anderen Zimmer verlangt man den „Kuschelkurs“ von uns. Das kann nur schwer zusammenpassen und ich sehe den Grundkonsens, der hier gegeben ist und nach wie vor von unserer Seite auch eingebracht werden wird, durch derartige Regelungen, wie sie derzeit genau zum selben Zeitpunkt, zwei Zimmer weiter, beschlossen werden, schwerstens gefährdet. Und ich glaube, dass hier wieder vertrauensbildende Maßnahmen Platz greifen müssen und derartige Regelungen auch zurückgenommen werden müssen, wenn man ernsthaft an einem Konsens mit uns interessiert ist.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke sehr, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Herr Dr. Voith. - Bitte sehr.

Dr. Günter Voith: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Es ist schon sehr viel diskutiert worden im Konvent, in den Ausschüssen. Ich möchte sagen, es ist durch die einzelnen, politischen Interessen auch schon sehr viel totdiskutiert worden. Ich will mich nur zu einem Punkt, zum Ausschuss-10-Bericht äußern, den wir allerdings, wir als Industrie, für einen der wichtigsten, einen zentralen halten. Der Konvent hat bisher nur sehr zaghaft angefasst die Frage: Reform der Kameralistik, die generellere Einführung betriebswirtschaftlicher Kostenrechnung, Controlling, Globalbudgetierung (bisschen mehr), mehrjährige Budgetplanung, auch moderneres Personalmanagement und ein bisschen Zusammenführung, ein bisschen  von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung.

Dabei ist das in unseren Augen von ganz zentraler Bedeutung für die zukünftig effizientere Verwendung der Steuergelder, auch für die Handlungsfähigkeit der Regierung, und auch zu einer gewissen Verbesserung des chaotischen Transferzustandes. Der Schlüssel ist natürlich, wie schon gesagt wurde, die Veränderung, einige Veränderungen im Artikel 51 nicht nur im Sinne dessen, was wir von der EU ja sowieso vorgekaut kriegen, sondern auch für etwas mehr Flexibilisierung für die Verwaltung, zumindest im Bund, aber bitte zumindest grundsätzlich auch in den Ländern und Gemeinden, und auch für eine gewisse Freiheit - mehr Freiheit - der Ressorts. Wir betrachten dies als minimal notwendiges Ergebnis des Konvents in Richtung Modernisierung, Modernisierungsmöglichkeit der Verwaltungsstrukturen.

Vielleicht ein Wort zu den ewig diskutierten Fragen: Wo ist die Verwaltung rationeller, sprich Bund-Länderinteressen? Sie wissen ja doch wohl, dass pro Kopf Bevölkerung die extrem föderalistische Schweiz nur die halben Verwaltungskosten wie Österreich hat und das extrem zentralistische Großbritannien ebenso nur die halben Verwaltungskosten; das heißt, es kommt nicht darauf an, dort oder da, sondern, ob es intelligent gemacht wird. Ich weiß schon die Vergleiche hinken, wie alle - die Aufgaben für den österreichischen Staat sind wesentlich größer. Die Frage ist, ob das sehr sinnvoll ist.

Zwei Worte noch zum Generelleren. Was kann man noch für eine Strategie für den Rest der Tage der Konventsdiskussionen haben? Wir sind absolut gegen einen Bericht, wo alle gegensätzlichen Standpunkte aufgezählt werden. Das würde bedeuten ein Zurückschieben der Fragen ans Parlament. Wozu wäre dann der Konvent überhaupt einberufen worden? Dann ist er sinnlos gewesen. Hätte man im Parlament Einigkeit gefunden, ja dann hätten wir ja 40 Jahre Zeit gehabt, die Vereinbarungen zu machen, die Verfassung zu ändern. Der Konvent hat ja den Sinn, dass trotz der Parteiengegensätze im Parlament einige Reformen von Fachleuten im Konsens erarbeitet und vorgeschlagen werden. Da halten wir es noch für besser, wenn ein Bericht kommt, wo die paar tatsächlich am Tisch liegenden „Reförmchen,“ sprich die abzuhakenden Themen, und nur diese, drin sind, vielleicht sogar mit einigen kühnen Ergänzungen von Materien, die nicht ganz, aber doch ein wenig Konsens gefunden haben. Die Öffentlichkeit, die ja, machen wir uns nichts vor, viel mehr als diese jetzt am Tisch liegenden „Reförmchen“ erwartet, hätte viel mehr Verständnis dafür, als für so manche divergierende, politische Wünsche der Parteizentralen. Danke.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke schön, Herr Dr. Voith. Der nächste Redner ist Herr Generalsekretär Dipl.-Kfm. Pramböck.

Dipl.-Kfm. Erich Pramböck: Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich darf mich zum Ausschuss 10 melden und hier noch zu den ergänzenden Fragestellungen, die uns aufgetragen wurden, zumindest zu einem Teil, Stellung nehmen. Ich möchte auch an dieser Stelle nochmals den Dank aussprechen für die Vorsitzführung, dem stellvertretenden Vorsitzenden, der heute referiert hat, auch den Mitwirkenden und auch insbesondere jenen, die im Hintergrund die Arbeit geleistet haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beratungen waren im Grunde sehr effizient. Wir haben sämtliche Probleme der Finanzverfassung angesprochen. Allerdings war der Ausschuss 10 davon geprägt, dass es offensichtlich praktisch unüberwindliche Auffassungsunterschiede gibt über die Neugestaltung der Finanzverfassung, sodass wir in letzter Konsequenz in keiner der entscheidenden Fragen zu einem Konsens gelangt sind.

Zentrale Punkte waren: Die Verankerung der Parität, die Verankerung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, die Stärkung des Konnexitätsgrundsatzes und die Neugestaltung der Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden insbesondere.

Wir haben als Kommunen und als Städtebund eine Reihe von Textvorschlägen eingebracht. Zum Teil wurden sie heute auch referiert. Ich werde sie nicht wiederholen, möchte aber ein Prinzip ganz besonders herausgreifen, das wichtig ist, war und sein wird, für die Diskussion zwischen den Gebietskörperschaften, nämlich die Frage der Parität. Es geht einerseits darum, beim Finanzausgleich und bei steuerpolitischen Maßnahmen, dass bei solchen Maßnahmen zwingend Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden stattfinden müssen. Führen diese Verhandlungen zu keinem Ergebnis, soll der Bund in Zukunft nicht sofort ein Finanzausgleichsgesetz oder eine steuerpolitische Maßnahme erlassen können, sondern es soll eine Art Vermittlungsverfahren eingeführt werden, um allen Partnern bewusst zu machen, dass es sich um ein partnerschaftliches Verhalten handeln soll und nicht um ein Oktroy eines zentralen Bundes.

Ich glaube, dass sich alle Ausschussmitglieder zwar zur Parität bekennen, wenn es aber um die tatsächliche Umsetzung geht, das haben wir in diesen Gesprächen gesehen, dann ist die Konsensfähigkeit ausgesprochen gering. Ich möchte sagen, dass diese Parität natürlich auch für die Frage des Haushaltswesens und des New Public Management gilt. Selbstverständlich bekennen wir uns zu den Methoden des New Public Management, ich will nicht sagen, die Städte und Gemeinden haben es erfunden, es ist eine Bewegung, die uns alle ergriffen hat, bei der wir alle an einer bestimmten, ganz speziellen Frage arbeiten und sie weiter entwickeln und im Rahmen der ganzen Kreativität eines föderalen Systems, nämlich der Länder einerseits, des Bundes, aber auch der Städte und Gemeinden, Maßnahmen erproben, wie sich NPM jetzt in der jeweiligen Situation am besten durchsetzen lässt. Welche Instrumente, Kostenrechnung, Bürgerservice, Controlling und dergleichen - und hier gibt es einfach nun einmal gewisse Unterschiede zwischen den Ebenen der Gebietskörperschaften und der Freude auch am Neuen und der Gestaltungsmöglichkeit. Genau darum ging es auch in diesem Ausschuss: nicht von zentraler Stelle hier vorzulegen. Jetzt muss nur New Public Management gemacht werden.

Die Kostenrechnung ist eine Angelegenheit, die in Ländern und Städten bereits seit Jahren, wenn nicht zu sagen Jahrzehnten, zum Teil gemacht wird. Ich denke nur an die ganze Frage der Gebührenhaushalte. Hier muss der Gemeinderat jedes Jahr neu beschließen, welche Kosten tatsächlich entstehen und dann die Gebühren daraufhin festlegen. Ohne eine Kostenrechnung, ohne die elementaren Daten, kann er überhaupt da nicht tätig sein. Also, es ist hier nicht nur auf den Punkt zu warten, sondern der Eigeninitiative durchaus Platz zu geben.

Ich möchte auch noch auf das besondere Problem der Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden hinweisen. Auch hier haben wir vorher Verhandlungen zu führen, bevor es zu Kostenbelastungsverschiebungen kommt. Der Städtebund hat zu vielen der zur Diskussion stehenden Punkte Textvorschläge eingebracht. Sie liegen Ihnen vor und ich möchte darauf hinweisen, wir sind getragen von dem Gedanken der „Effizienzsteigerung“, mehr Flexibilität den Gemeinden zu ermöglichen, ihre Leistungskraft und ihre Gestaltungskraft für die Bürger und die örtliche Wirtschaft zu erhöhen und die Eckpunkte dieser gemeinsamen Anliegen von der kommunalen Ebene haben Städtebund und Gemeindebund in einem gemeinsamen Papier zusammengefasst, das wir Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident, anschließend übergeben dürfen. Vielen herzlichen Dank.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke schön, Herr Generalsekretär. Die nächste Wortmeldung steht bei Herrn Präsidenten Halder. - Bitte schön.

Gebhard Halder: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!

Ich möchte gleich bei meinem Vorredner anschließen und zu den Ausführungen des Ausschusses 10, was das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht betrifft, Stellung nehmen und gleich unmissverständlich klar machen: Wir wollen kooperative, partnerschaftliche Lösungen und nicht zentrale Vorgaben. Es gab den Vorschlag, dass die Bundesgesetzgebung die näheren Verpflichtungen zur Erreichung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts als Ziele regelt. Insbesondere sollten nach diesem Vorschlag Verpflichtungen in Bezug auf Haushaltsergebnisse und Informationspflichten sowie Sanktionen für den Fall der Verletzung dieser Verpflichtungen vorgesehen werden. Dieser Vorschlag fand zwar im Konvent und in den Beratungen keinen Konsens, wurde aber doch vehement betrieben und von einem beachtlichen Teil von Ausschussmitgliedern unterstützt. Es ist schon eigenartig, wenn nicht einzigartig, dass ausgerechnet Länder und Gemeinden durch den Bund zur Haushaltsdisziplin gezwungen werden sollen, obwohl der Bund in erster Linie es ist, der die Defizite produziert, die dann sogar von den nachgeordneten Gebietskörperschaften mitaufgefangen werden müssen, um die bekannten Maastrichtkriterien zu erreichen.

Wir in Vorarlberg machen seit 20 Jahren keine neuen Schulden. Nicht, weil - wie viele meinen - wir im Geld schwimmen, sondern weil wir eine eiserne Haushaltsdisziplin führen und haben. Ich bin schon einige Jahre im Vorarlberger Landtag und wir mussten einige Male bei Budgetbesprechungen das Gesamtvolumen um zwei, drei Prozent einfangen und kürzen. Also, so ist es nicht, dass wir da nur locker ausgeben und immer verkünden können, wir haben keine neuen Schulden. Aus diesem Grund muss der Vorschlag des „Diktats von oben“ entschieden abgelehnt werden. Der Bund, die Länder und die Gemeinden haben in der Vergangenheit eben durch den österreichischen Stabilitätspakt ein wirkungsvolles Instrument zur Haushaltskoordinierung geschaffen, wenn man es eben nützen will - und in der jüngeren Vergangenheit wurde es auch genützt. Der Stabilitätspakt beruht auf der Anerkennung von Bund, Ländern und Gemeinden als gleichberechtigte Partner, und so soll es auch bleiben.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Besten Dank, Herr Präsident, für Ihre Wortmeldung. Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. - Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

MMag. Dr. Madeleine Petrovic: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Erlauben Sie mir ein paar Worte über den Ausschuss 10 hinaus. In zwei Minuten wird die Pressekonferenz des Ausschussvorsitzenden beginnen, in der er seinen Abgang in die Privatwirtschaft erläutert, und auch insgesamt hier in diesem Konvent - es haben einige schon gesagt, so die Stimmung - was wird denn jetzt aus dem Ganzen?

Meine Damen und Herren! Natürlich hat das einen politischen Rückbezug und ich kann dem Abgeordneten Wittmann nur Recht geben, wenn auf der einen Seite wirklich dramatische Affronts gegen politische Kräfte, Parteien oder gesellschaftspolitische Gruppen passieren, dann erleichtert es die Konsensbildung hier sicher nicht. Erstmals in der Zweiten Republik die Beseitigung eines direkten Wahlrechts, das ist schon etwas, was eigentlich in meinen Augen etwas Entsetzliches ist und ich hätte mir auch aus dem Konvent hier einen größeren Aufschrei erwartet.

Aber meine Damen und Herren! Wir werden auch hier nur weiterkommen, wenn die Vertreterinnen und Vertreter der politischen Parteien oder auch die Expertinnen und Experten auch ihren Mut jetzt zusammennehmen mit den politischen Entscheidungsträgern, die teilweise von Beginn dieses Konvents an nur mit den Namenstaferln hier vertreten sind, aber nicht persönlich, den Mut zusammennehmen und hier mit denen zu reden und zu sagen: Ich persönlich finde, es kann nicht sein, dass so viele Menschen eineinhalb Jahre wirklich viel und intensiv arbeiten und dass wir dann sagen, es war halt nichts.

Es sei denn, wir kommen zu dem Befund: Die Verfassung ist nicht reformbedürftig. Ich komme nicht zu dem Befund, sondern ich glaube, wir brauchen Reformen und wir müssen jetzt alle auch über unsere Schatten springen und wirklich versuchen, zu Kompromissen zu kommen und auch, wie gesagt, mit den politischen Entscheidungsträgern reden, dass nicht diverse Affronts diese Entscheidungsbildung erschweren.

Zum Ausschuss 10: Ich denke, auch hier gilt, dass ein bisschen mehr an politischer Mühe durchaus dazu führen könnte, dass man durchaus zu Kompromissen kommt. Ich hatte den Eindruck, dass im Prinzip alle Interesse haben an einem gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht. Nur kann es dann nicht so sein, dass, von wem auch immer, Bund, Ländern, gewisse Prinzipien als apodiktisch gültig erklärt werden, und dann gesagt wird, sonst reden wir nicht weiter. Also, eine Schuldenbremse einzuziehen, ohne sich selbst ein Korsett anzulegen, dass dann wichtige Investitionen verhindert, ich glaube, hier hätten wir schon weiterkommen können. Und es ist einmal mehr die Frage, wollen wir diesen politischen Willen aufbringen. Ich denke - noch einmal, wie gesagt meine persönliche Meinung - es steht dafür.

Ebenso glaube ich beispielsweise, dass das nicht ein Grünes Faible ist oder ein Faible von mir persönlich, dass wir das Gender Budgeting in der Verfassung zu verankern haben. Es ist ein Prinzip, das von der europäischen Ebene immer stärker verlangt wird, und wenn wir beispielsweise, um eine ganz aktuelle Diskussion aufzugreifen, jetzt landauf, landab vor der Situation stehen, dass mit großer Bestürzung die Ergebnisse der so genannten Pisa-Studie diskutiert werden, dann fällt mir schon auf, dass schon in der letzten Pisa-Studie es zwei Bereiche gab, wo Österreich absolutes Schlusslicht war, bei sonst Leistungen im Mittelfeld. Und zwar war das die Integration von ausländischen Kindern und die Gender-Sensibilität. Beides sind Bereiche, die sich mittel- und langfristig auch ökonomisch rächen. Das heißt, es gibt auch ein ökonomisches Interesse, diese Gender-Sensibilität und das diesbezügliche Instrumentarium weiter zu entwickeln und auch rechtlich zu verankern. Es ist nicht irgendeine feministische Spintisiererei, sondern das ist ein Prinzip moderner Verwaltungsführung und das gehört selbstverständlich in das öffentliche Haushaltsrecht eingebaut.

Ansonsten glaube ich, es gäbe etliche Prinzipien, wo wir mit ein bisschen mehr Bereitschaft, sich nicht einzuzementieren, schon weiter wären. Wirkungsorientierte Verwaltungsführung, die Grünen können sich damit gut anfreunden, aber, wie gesagt, wir wollen dabei nicht auf die Feingliederung der Budgets und damit auch die politische Kontrollierbarkeit verzichten, und so kann ich bei fast allen Prinzipien sagen, im Prinzip ja, und schauen wir uns die Details an. Daher noch einmal mein dringender Appell, lassen wir das jetzt nicht auf der Ebene des Dissenses stehen, sondern gehen wir alle in unsere Gremien und versuchen wir dort noch einmal politische Beweglichkeit in diese Causa hineinzubringen. Danke.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete für Ihre Ausführungen, vor allem aber danke ich Ihnen für Ihren Appell an den Konsens aller Parteien. Ich glaube, es wäre wirklich angebracht, dass dieser Appell von ihnen beherzigt würde.

Es hat sich nochmals Herr Staatssekretär Finz zu diesem Tagesordnungspunkt zu Wort gemeldet. - Bitte, Herr Staatssekretär.

Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hoher Konvent! Ich möchte jetzt meine 33 Sekunden nachholen.

Wir behandeln jetzt den Ausschuss-10-Bericht und haben eigentlich zwei Wortmeldungen gehabt, die sich überhaupt mit tagespolitischen Fragen beschäftigt haben. Ich glaube, der große Erfolg, wenn wir auch in vielen Bereichen noch nicht gemeinsame Lösungen haben, vor allem beim Ausschuss 10, aber der große Erfolg des Konvents und der Ausschussarbeit war, dass wir die Tagespolitik, dass wir politische, parteipolitische Ansichten herausgehalten haben und wirklich versucht haben zu sachlichen Lösungen zu kommen.

Der Ausschuss 10 scheitert auch nicht an der Tagespolitik oder dass es sozialdemokratische oder Grüne Vorstellungen oder Vorstellungen von der ÖVP sind, sondern da gibt es eben noch Probleme bei den Gebietskörperschaften, die altbekannten Probleme. Und ich glaube, es wäre gut, dass wir diese Sachlichkeit auch weiterhin in diesem Konvent belassen und uns nicht von der Tagespolitik, die wird sowieso zwei Räume weiter behandelt, beeinflussen lassen. Danke.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke, Herr Staatssekretär! Sie waren zugleich der letzte Redner zum Tagesordnungspunkt 2 - ergänzender Bericht des Ausschusses 10.

Wir kommen, oder besser gesagt wir kämen jetzt zum Tagesordnungspunkt 3 - ergänzender Bericht des Ausschusses 1. Dazu wäre allerdings zu erwähnen, dass mir der Vorsitzende dieses Ausschusses bereits vor der Sitzung bekannt gegeben hat, dass er auf eine Wortmeldung dazu verzichtet, wenn ich Sie richtig verstanden habe Herr Professor, und zwar im Hinblick darauf, dass sich Neuerungen gegenüber der letzten Diskussion über die Ergebnisse des Ausschusses 1 nicht ergeben haben und Sie daher der Meinung sind, Sie würden keine weiteren Ausführungen zum ergänzenden Bericht des Ausschusses 1 machen können. Ich nehme dies zur Kenntnis.

Ich nehme überdies zur Kenntnis, dass sich auch ansonsten kein anderes Mitglied des Konvents zu diesem Tagesordnungspunkt gemeldet hat, was bei mir zwei Rückschlüsse zulässt. Entweder ist das, was im Ausschuss 1 diskutiert wurde, so außer jeder Diskussion, im Positiven wie im Negativen, oder aber man könnte vielleicht in der zur Verfügung stehenden, mit fünf Minuten beschränkten Redezeit nicht alles sagen, was man als Redner dazu sagen wollte. Eine weitere Interpretation würde ich allerdings diesbezüglich nicht vornehmen, und ich darf daher resümieren, dass der Tagesordnungspunkt 3 damit auch gleichzeitig erledigt ist.

Wir gelangen zum Tagesordnungspunkt 4, ergänzender Bericht des Ausschusses 2, und ich darf den Vorsitzenden dieses Ausschusses, Herrn Präsidenten Dr. Korinek, ersuchen, uns eine Einführung zu diesem ergänzenden Bericht zu geben und darf bei dieser Gelegenheit auf die 15-minütige Redezeitbeschränkung für Sie verweisen.
 - Bitte sehr.

Dr. Karl Korinek: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!

Aufgabe unseres Ausschusses war die Behandlung legistischer Strukturfragen in concreto in einem ersten Schritt, die möglichen Inhalte einer künftigen Verfassung zu skizzieren, die formale Struktur einer künftigen Verfassung, - wie man heute sagt - das Design zu entwickeln, und das kaum überschaubare geltende formelle Bundesverfassungsrecht aufzuarbeiten, zu analysieren und zu dessen Bereinigung beizutragen.

Ich konnte am 9.Juli dieses Jahres über die Ergebnisse der Arbeit berichten. Wir haben Ihnen damals auch Vorschläge zur Behandlung einer großen Zahl von Verfassungsbestimmungen mit dem Ziel einer Entrümpelung der Verfassung gemacht, und gleichzeitig Wege aufgezeigt, um in Hinkunft einen Wildwuchs von Verfassungsrecht wie in der Vergangenheit zu vermeiden. Diese Vorschläge gingen einerseits dahin, durch Verfassungsänderungen in Hinkunft verfassungsrechtliche Sonderbestimmungen und insbesondere auch verfassungsrangige Staatsverträge und Verfassungsbestimmungen in Staatsverträgen vermeiden zu können. Zum anderen wurden Überlegungen präsentiert, die in Hinkunft die Einhaltung eines so genannten relativen Inkorporationsgebots sichern können. Bei der Analyse des bestehenden formellen Verfassungsrechts wurden damals rund 1000 Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen gefunden, deren Verfassungsrang vermeidbar wäre.

Weiters wurden rund 350 Bestimmungen identifiziert, die im Zusammenhang mit der Behandlung bestimmter inhaltlicher verfassungsrechtlicher Fragen stehen, über die von anderen Ausschüssen zu beraten war. Sie wurden den jeweilig fachlich zuständigen Ausschüssen übermittelt. Ein Großteil betraf dabei Grundrechtsfragen, Fragen der Kompetenzverteilung, der Verwaltungsorganisation und des Rechtsschutzes. Nach dem dem Ausschuss zu Beginn seiner Tätigkeit erteilten Mandat sollen wir uns in einem zweiten Schritt unserer Arbeit um die Klärung des juristischen Schicksals des gegenwärtigen Verfassungsrechts, das keine Aufnahme in die Verfassungsurkunde findet, wörtlich heißt es im Mandat „auf Basis der inhaltlichen Ergebnisse des Konvents“, befassen.

So weit die Erfüllung des Auftrags ohne die Klärung des Inhalts einer künftigen Verfassung möglich war, wurde sie geleistet. Zum Großteil ist darüber im Bericht vom Juli des Jahres abgehandelt. Das Präsidium hat in Zusatzmandaten einzelne Fragen in diesem Zusammenhang gestellt, die wir versucht haben, im hiermit vorgelegten ergänzenden Bericht zu beantworten. Das bezieht sich zum einen auf die Struktur der Inkorporation, der so genannten Verfassungstrabanten, und die Änderung beziehungsweise Neuerlassung solcher relativ inkorporierter Gesetze.

Zum Zweiten auf die Frage der Ausgestaltung jener verfassungsrechtlichen Regelungen, die die Übertragung von Hoheitsgewalt auf Organe zwischenstaatlicher Einrichtungen oder andere Staaten, beziehungsweise auf die Ermächtigung zur Tätigkeit von Organen solcher Einrichtungen im Inland bezogen sind, so wie auf die Einräumung und Begrenzung der Möglichkeit Staatsverträge abzuschließen, die in bestimmten Grenzen ihre eigene Abänderbarkeit regeln.

Zum Dritten bezog sich dieses Zusatzmandat auf die formalen Erzeugungsbedingungen von Verfassungsrecht in einer künftigen Verfassung, und die formalen Erzeugungsbedingungen von so genannten Verfassungsausführungsgesetzen, in der Diskussion im Konvent meistens als Zweidrittelgesetze bezeichnet.

Zu all diesen Fragen haben wir Antworten entwickelt. Auch konnten im ergänzenden Bericht zu einigen ganz konkreten Fragen Vorschläge entwickelt werden, zu den Staatssymbolen, zum Universitätsverfassungsrecht, zum zukünftigen Schicksal der beiden derzeit bestehenden Regelungen über die Garantie der Vermögenssicherung des Staates im Bereich der Bundesforste und der Elektrizitätswirtschaft, und über die Mitgliedschaft Österreichs zu den Vereinten Nationen und die daraus resultierenden Konsequenzen. Zu diesen Fragen konnte in aller Regel Einhelligkeit, aber zumindest eine deutliche Präferenz für eine bestimmte vorgeschlagene Lösung entwickelt werden.

So weit freilich die Vorbereitung zur legistischen Gestaltung der künftigen Verfassung von inhaltlichen Ergebnissen des Konvents abhängt, konnte der vorgesehene zweite Schritt des Mandats des Ausschusses noch nicht gegangen werden. Die endgültige Behandlung der Antworten der anderen Ausschüsse auf die vorgenommenen Zuweisungen müssen dem im ursprünglichen Mandat vorgesehenen zweiten Durchgang vorbehalten bleiben, zu dem unser Ausschuss bereit ist, auch wenn man der Meinung ist, vielleicht ist das gar nicht notwendig. Wir sind bereit, den seinerzeit erteilten Auftrag zu erfüllen, wenn es und so weit es solche inhaltliche Abstimmungen bereits gibt. Eine genaue Durchforstung der Antworten der Ausschüsse ist im derzeitigen Zeitpunkt aber unzweckmäßig. Zum Teil ist kein Konsens vorhanden und in diesem sehr großen Teil müsste der Ausschuss mit seinen Vorschlägen mit so vielen einander zu Teil widersprechenden Hypothesen arbeiten, dass das im Augenblick nicht sinnvoll ist.

Ebenfalls einem zweiten Durchgang vorbehalten bleiben einige notwendig werdende Adaptionen der von Frau Mag. Martin erstellten Tabellen. Darunter fallen insbesondere die von der Abgeordneten Dr. Glawischnig erhobenen Einwände hinsichtlich der rechtstechnischen Vorgangsweise bei einzelnen Normen, zu denen weitgehend Konsens erzielt werden konnte, sowie die Vorschläge zur Behandlung von Verfassungsbestimmungen, die im laufenden Jahr erlassen worden sind und die natürlich auch in eine Bereinigung Eingang finden müssen.

Ich möchte abschließend betonen, meine Damen und Herren, Herr Präsident, dass die ganze Arbeit des Ausschusses nicht möglich gewesen wäre ohne die großartige und präzise Vorbereitung und Aufarbeitung des gesamten Verfassungsbestandes durch Frau Mag. Andrea Martin. Ich habe in meiner ersten Wortmeldung hier im Konvent gesagt, dass sie der einzige Mensch in Österreich ist, der die Verfassung kennt, durch unsere Ausschussarbeit sind das jetzt ein paar mehr geworden, aber keiner von diesen paar mehr kennen die Verfassung so gut wie sie.

Danken möchte ich den Mitgliedern des Ausschusses für die Vorbereitung vieler Papiere und die konstruktive Mitarbeit. Die Papiere, die in unserem Ausschuss vorbereitet worden sind, wurden nie verteidigt, sondern waren die Basis für die Versuche zu einer Lösung zu kommen, und vielleicht wäre das der bessere Weg, um überhaupt zu Ergebnissen zu kommen.

Im Besonderen danken möchte ich dem stellvertretenden Vorsitzenden Prof. Wiederin, der nicht nur das geleistet hat, sondern darüber hinaus ein unglaublich wertvoller, verständnisvoller Gesprächspartner und Formulierungshelfer war. Große Hilfe war die fachliche Ausschussbetreuung durch Herrn Dr. Mayr und Herrn Dr. Schernthanner, und danken möchte ich auch der administrativen Ausschussbetreuung, die bestens funktionierte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ergebnisse zu denen wir gekommen sind, sind, wenn Sie die Eigenbewertung gestatten, beachtlich. Sie könnten zum allergrößten Teil, weil sie auch im Konsens erarbeitet wurden, eine geeignete Basis für eine Entrümpelung unserer Verfassung darstellen. Freilich, die allgemeinen Umständen scheinen eher einer Umsetzung nicht förderlich zu sein. Ohne eine Einigung über eine Kompetenzbereinigung und die Lösung allgemeiner Fragen der verfassungsrechtlichen Ordnung, etwa der Beleihung der Aufgaben und Einbindung weisungsfreier Behörden zur Führung und zur Kontrolle der Verwaltung, ohne solche Ergebnisse, kann eine formelle Bereinigung nicht wirklich gelingen.

Im Refrain - und ich darf damit abschließen - des Hauptcouplets von Nestroys Kampl, der gestern seine Premiere in der Josefstadt gefeiert hat, heißt es: „Bei uns is halt immer a Umstand dabei.“ Ich fürchte, das ist auch hier so. Danke schön.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Besten Dank, Herr Präsident!

Ich wäre nur etwas weniger pessimistisch als Sie und würde meinen, Herr Präsident, gerade in Ihrem Ausschuss ist Pessimismus überhaupt nicht angebracht. Wenn ein Konsens überall in dem Ausmaß erzielt worden wäre wie in Ihrem Ausschuss, dann wären wir schon wesentlich weiter. Besten Dank jedenfalls für Ihre Ausführungen und auch für die Tätigkeit Ihres Ausschusses. Dieser Dank gilt gleichermaßen den Mitgliedern des Ausschusses und allen, die die Arbeit unterstützt haben. Als erster Redner zu diesem ergänzenden Bericht hat sich Herr Dr. Schnizer gemeldet. Ich darf es ihm erteilen. - Bitte sehr, Herr Doktor.

Dr. Johannes Schnizer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Sie selbst, Herr Präsident, haben schon darauf hingewiesen, dass in dem Ausschussbericht sehr viele und auch Konsens gefunden habende Vorschläge für Verfassungsbereinigungen und für darüber hinausgehende Verfassungsänderungen enthalten sind, wobei die alle erarbeitet worden sind im Hinblick auf das Ziel einer neuen Bundesverfassung.

Wie der Verfassungssprecher der SPÖ, Abgeordneter Wittmann, eingangs schon gesagt hat, wären die politischen Konsensmöglichkeiten für eine solche neue Verfassung durch die einfachgesetzgeberischen Maßnahmen, die zurzeit im Nationalrat beschlossen werden, äußerst gefährdet, um nicht zu sagen zerstört. Es stellt sich damit die Frage, was mit den vielen guten Ergebnissen, die der Konvent schon geliefert hat, passieren soll. Es ist ja nicht nur im Ausschuss 2 so, dass hier ausgezeichnete Arbeit geleistet wurde, das ist auch in allen anderen Ausschüssen so. Es gibt eine Fülle von Vorschlägen und es gibt eine Fülle von Reformbedarf, der hier geortet wurde.

Wenn es keinen Konsens über eine neue Verfassung oder über eine große Verfassungsnovelle gibt, dann aber ist natürlich ein anderer Weg offen. Es wird dann Sache der Bundesregierung sein, mit Regierungsvorlagen jene Teile, die sie umgesetzt wissen will, dem Nationalrat vorzuschlagen und dort wird dann der Verfassungsgesetzgeber darüber zu beraten haben und es wird zu entscheiden sein, ob über Teilbereiche solcher Reformen ein politischer Konsens erzielbar ist. Es wird also dann dem ganz gewöhnlichen Verfassungsgebungsprozess unterliegen, in wieweit die ausgezeichneten Konventsvorschläge, die heute noch keinen Konsens gefunden haben, umgesetzt werden.

Aus dem Ausschuss 2 sehe ich hier vor allem drei Bereiche, wo zu hoffen ist, dass es zu entsprechenden Vorschlägen kommt. Grundsätzlich wurde die Arbeit für eine große Verfassungsbereinigung vorbereitet, mit einem ausgezeichneten Konzept. Ich glaube, dass es hier noch einer sorgfältigen Ausformulierung bedarf und dass insbesondere die Bestimmungen, die nicht mehr gelten sollen, im Einzelnen aufgezählt werden sollen. Ich glaube, dass es hier unbedingt erforderlich ist, dass der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes dies nochmals sorgfältig überprüft, dass ein Begutachtungsverfahren über eine solche Novelle durchgeführt wird. Aber ich glaube, und schließe mich Präsident Korinek an, es wäre gut, wenn die Basis, die in dem Ausschuss gefunden wurde - und auch, wenn der Ausschuss in einem anderen Format weiterarbeitet -  in dieser Zusammensetzung eine solche Novellierungsvorlage begleitet. Das kann ein gutes Werk werden, das eine große Verfassungsbereinigung bringt.

Das Zweite ist, dass ich glaube, dass auch die Vorschläge zur Vermeidung von Verfassungsbestimmungen in Staatsverträgen praktisch ausformuliert sind, dass das eine taugliche Regierungsvorlage sein könnte, wenn die Bundesregierung das will, die aber auch einem Begutachtungsverfahren unterzogen werden sollte.

Das Dritte ist, dass es, glaube ich, inzwischen Konsens darüber gibt, dass man einen neuen Typ der Grenzänderung finden sollte, die nicht im solennen Verfahren mit übereinstimmenden Bundes- und Landesverfassungsgesetzgebern unterzogen werden sollte, dass man deswegen den Typ der Grenzbereinigung in der vom Ausschuss vorgeschlagenen Fassung realisieren sollte. Und ich bin schon gespannt, wie der Verfassungsgeber im nächsten Jahr mit allen diesen Vorschlägen umgehen wird. Danke vielmals.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke schön. Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Abgeordnete Petrovic. - Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

MMag. Dr. Madeleine Petrovic: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Nur eine ganz kurz Replik auf die Ausführungen von Staatssekretär Finz. Man kann natürlich sagen, alles, was Tagespolitik ist oder was rund um diesen Konvent herum passiert, das muss strikte draußen bleiben. Nur, wir wissen alle, dass in den diversen Interessengruppen, unter den Personen, die Mitglieder dieses Konvents sind, selbstverständlich diese Debatte geführt wird. Dann wird sie halt vor diesen Türen geführt. Mir ist es wichtig, dieses anzusprechen, weil ich denke, ohne dass wir Bedacht nehmen auf die Rahmenumstände des Konvents, wird dieser Konvent schwerlich zu einem Erfolg führen können.

Und ich teile auch die Auffassung von Präsident Korinek, dass ein ganz zentraler Punkt sein wird die Frage, ob es uns gelingt, bei der Kompetenzverteilung weiterzukommen, und dass selbstverständlich die Fülle von guten Vorschlägen, über die es auch Konsens gibt, irgendwo unter dem Mentalvorbehalt noch steht, was ist mit den anderen Bereichen?

Ich glaube auch, dass die Arbeiten des Ausschusses 2 für sich allein schon wert gewesen wären, diese Arbeit zu unternehmen, aber auch diese Arbeiten müssen jetzt legistisch umgesetzt werden. Wie gesagt, daher noch einmal mein Appell, das in den jeweiligen Gruppen zu diskutieren oder auch diejenigen, die sich hier notorisch vertreten lassen, wirklich mit dem gebührenden Nachdruck zu informieren, auch im Sinne einer Konsensbildung.

Für uns von Seiten der Grünen beim Ausschuss 2, den wir auch insgesamt doch sehr positiv beurteilen, waren in der zweiten Runde zwei Bereiche besonders wichtig. Nämlich einerseits die Demokratisierung der Außenpolitik, das heißt, die Befassung von Nationalrat beziehungsweise Bundesrat mit dem Abschluss von Staatsverträgen oder der Absicht in diese Richtung. Es ist uns wichtig, dass nicht über das Feld der internationalen Politik eine Aushöhlung der Kompetenzen der österreichischen Gesetzgebung voranschreitet, und wir halten die Formulierung, die hier im Ausschuss diskutiert wurde und auch Konsens gefunden hat, für tauglich, dass wir dieser Gefahr begegnen und würden das sehr unterstützen, dass eine derartige Regel tatsächlich zustande kommt und in die Verfassung aufgenommen wird.

Bei einigen Punkten waren wir auch positiv, und das ist der zweite Punkt. Der Ausschuss hat Sie mit einer langen Liste von versprengten Verfassungsbestimmungen befasst und hinsichtlich dieser Verfassungsbestimmungen Vorschläge gemacht, was damit passieren soll. Es gibt es gerade eine ganze Reihe von Bestimmungen, die zwar sicherlich problematisch sind, wenn sie als Verfassungsbestimmungen außerhalb der Verfassung bleiben, die aber inhaltlich so wichtig sind, dass jedenfalls wir darauf nicht verzichten wollen, und da haben wir sehr positiv gefunden, dass sich der Ausschuss da sehr eingehend mit den verschiedenen Einwänden befasst hat. Ich möchte, weil es im Schlussbericht nicht so explizit drinnen ist, ein paar dieser Bereiche auch erwähnen, weil uns dort ganz wichtig ist, dass diese Bestimmungen nicht ersatzlos entfallen, sondern allenfalls als Nichtverfassungsbestimmungen, das heißt als einfachgesetzliche Bestimmungen, bestehen bleiben. Und zwar waren das Bestimmungen zur Urheberrechtsgesetz-Novelle 1980, was die Unabhängigkeit der Schiedsstelle betrifft. Es waren Bestimmungen im ELWOG, was die Möglichkeit der Erhebung von Unternehmensdaten für den Stromregulator betrifft. Das war eine Bestimmung im Wehrgesetz, wonach ein zweijähriger Entwicklungshilfedienst von der Wehrpflicht befreit oder an deren Stelle treten kann und Bestimmungen im Öko-Strom-Gesetz, was die Übergangsbestimmungen für Altanlagen betrifft.

Hier waren wir über die konstruktiven Debatten im Ausschuss sehr positiv angetan, weil wir das Gefühl hatten, dass dort wirklich auch auf Argumente eingegangen worden ist. Wie gesagt, für uns ist es wichtig, dass diese Bestimmungen eben als einfachgesetzliche Bestimmungen bestehen bleiben und vielleicht kann der Geist dieses Ausschusses 2 ein wenig ausstrahlen auf den Konsens oder auf die politischen Entscheidungsträger, dass wir in den anderen Materienbereichen auch so weit kommen, dass die Sache etwas höher eingestuft wird und nicht die Ritualstandpunkte, die wir sattsam kennen, hier weiter vertreten werden. Danke.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Danke schön, Frau Abgeordnete, für Ihre Ausführungen.

Wir haben damit den Tagesordnungspunkt 4 beendet und gelangen zum Tagesordnungspunkt 5. Er betrifft den ergänzenden Bericht des Ausschusses 4. Ich darf dem Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Univ.-Prof. Dr. Funk, das Wort erteilen und ihn ersuchen, uns den ergänzenden Bericht näher zu bringen. - Bitte, Herr Professor.

Dr. Bernd-Christian Funk: Danke. Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

Seit dem Bericht vom 3.Juni 2004, der dem Konvent am 25. Juni 2004 präsentiert wurde, hat der Ausschuss 4 in zum Teil veränderter Zusammensetzung in 18 von insgesamt 38 Sitzungen seine Arbeit fortgeführt und beendet. Es liegt ein ergänzender Bericht vor. Darin sind auf Seite 8 die offenen Fragen ausgewiesen, mit denen der Ausschuss zu Beginn seiner fortgesetzten Arbeit konfrontiert war und mit denen er sich in der weiteren Folge zu befassen hatte. Von diesen möchte ich die Fragenkreise: soziale Grundrechte, leistungsstaatliche Garantien, Gleichbehandlungsgebote/ Diskriminierungsverbote, Volksgruppenrechte, Rechtsschutz-Mechanismen und grundrechtliche Garantien völkerrechtlicher Herkunft hervorheben.

Zuvor jedoch ein paar allgemeine Bemerkungen zur Ausschussarbeit: Die fortgesetzte Tätigkeit des Ausschusses hat gezeigt, dass mit steigender Schwierigkeit der Themen die Chancen für Sachkonsens kleiner wurden. Bei den Eingriffsabwehrrechten, die uns vertraut sind, hat es eine Reihe von akzeptierten Vorschlägen für neue Texte gegeben. Im zweiten Teil der Ausschussarbeit, vor allem bei den Diskriminierungsverboten und den leistungsstaatlichen Garantien, hat das Kontroversielle überwogen.

Zum Ausgleich für die geschwundenen Konsenschancen hat der Ausschuss 4 seine Beratungen in den Sachfragen intensiviert. Die Vertiefung der Beratung hat zur Aufschließung des Konsens-Vorfeldes beigetragen. Das Terrain ist analytisch sondiert worden. Der Prozess betrifft die bestehende Rechtslage, die damit verbundenen juristischen und politischen Probleme, die Vorschläge und deren Konsequenzen. All das wurde dargestellt und miteinander in Beziehung gebracht.

Es gibt eine Darstellung geltender Grundrechtstexte und neuer Vorschläge in synoptischer Form. Der Bericht weist jene Varianten aus, die in den Ausschussberatungen in die engere Wahl gezogen und eingehend beraten wurden. Mag es auch sehr wenig an Vorschlagskonsens gegeben haben, so liegt doch den Beratungen ein Konsens über Relevantes und Mögliches zugrunde.

Nun kurz zu den zentralen Sachfragen.

Erster Punkt: Leistungsstaatliche Garantien im Allgemeinen und soziale Grundrechte im Besonderen. Hier gab es zumeist Dissens in der Frage, ob solche Gewährleistungen als unmittelbar garantierte subjektive Rechte oder als gesetzesvermittelte Garantien eingeräumt werden sollen. Diese Alternative hat die Kontroverse im Wesentlichen bestimmt. Die Kontroverse hängt mit unterschiedlichen Auffassungen über die Möglichkeiten des Rechtsschutzes und der Rechtsdurchsetzung zusammen und setzt sich dort fort. Darüber werde ich noch sprechen. Entschuldigen Sie, habe ich noch Zeit, ich muss wohl länger sprechen können?

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Herr Professor, es muss irgendetwas mit der technischen Anlage nicht stimmen. Sie sind natürlich mit 15 Minuten dran.

Dr. Bernd-Christian Funk: Konsens bestand darin, dass leistungsstaatliche Garantien nicht nur als Grundrechte, sondern auch als Kombinationen von Grundrechten, Gesetzesaufträgen, institutionellen Garantien und Zielbestimmungen, das heißt alles andere als modellpuristisch gestaltet werden können.

Zweiter Punkt: Gleichbehandlungsgebote/Diskriminierungsverbote. Hier gab es sehr viel an Konsensnähe, aber nur wenig an Akzeptanz im Ganzen - aber eben doch eine große Menge an Relevanz- und Möglichkeitskonsens. Thematisch ging es um den allgemeinen Gleichheitssatz, um Fragen der Gleichbehandlung und Gleichstellung der Geschlechter, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen, von Kindern und älteren Menschen.

Dritter Punkt: Volksgruppenrechte. Hier steht der Wunsch nach einer unveränderten Festschreibung der bestehenden Verfassungsrechtslage für historische und „autochthone“ Volksgruppen (beides ist nicht gleichzusetzen) gegen den Vorschlag einer Öffnung des Volksgruppenrechts sowohl hinsichtlich des Volksgruppenbegriffs als auch hinsichtlich der Durchsetzbarkeit von Volksgruppenrechten - Stichwort: kollektive Mechanismen der Rechtsdurchsetzung in Ergänzung zu individuellem Rechtsschutz. Beim Volksgruppenbegriff gab es auch Auffassungsunterschiede über die Bedeutung der Staatsbürgerschaft. So weit Volksgruppenrechte auch als kollektive Rechte zu sehen sind, macht es nach Auffassung des Ausschusses Sinn, auch kollektive Rechtschutzmechanismen zur Verfügung zu stellen.

Vierter Punkt: Rechtschutzmechanismen. Im Mittelpunkt der Überlegungen stehen Implementierungsmodelle für leistungsstaatliche Garantien, vor allem für soziale Grundrechte. Diese Fragen hängen mit den Kontroversen über die inhaltliche Gestaltung leistungsstaatlicher Garantien zusammen.

Einem Modell der Rechtsdurchsetzung im traditionellen Wege mittels Verfassungsbeschwerde, Gesetzesbeschwerde und Staatshaftung steht ein erweitertes Modell mit neuen Wegen gegenüber, bei dem die ordentliche Gerichtsbarkeit, vor allem auch die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, als Garant für die unmittelbare Durchsetzung leistungsstaatlicher Garantien in Dienst genommen wird. Dazu kommen eine verfassungsrechtlich zu verankernde unmittelbare Grundrechtsbindung der Justiz sowie die verfassungskonforme Auslegung von Generalklauseln des Privatrechts als Mittel einer effektiven Umsetzung grundrechtlicher Gewährleistungen im leistungsstaatlichen Bereich.

Fünfter Punkt: Grundrechtliche Garantien völkerrechtlicher Herkunft. Auch hier gibt es verschiedene Auffassungen. Der Bogen reicht von einer kompletten Transformation in unmittelbar anwendbares formelles Verfassungsrecht bis zur Forderung nach unveränderter Beibehaltung des status quo. Eine mögliche Variante wäre auch ein ausdrücklicher Auftrag zur Auslegung innerstaatlicher verfassungsrechtlicher Gewährleistungen im Sinne völkerrechtlicher Garantien grundrechtlichen Inhalts.

Der Ausschuss 4 hat nicht alles abgearbeitet, aber das meiste und das Wichtigste. Der Ausschuss musste einen Kompromiss zwischen Breite und Tiefe vor dem Hintergrund begrenzter zeitlicher Möglichkeiten und eines hohen Zeitbedarfes für Diskurs suchen. Ich möchte mit dem Dank an alle Mitglieder des Ausschusses schließen, insbesondere auch an meine beiden Stellvertreter. Ich möchte allen danken, die durch ihre Mitarbeit die Beratungstätigkeiten  weiter gebracht haben, oft auch durch Widerspruch. Ohne Widerspruch gibt es keinen Fortschritt im Denken.

Ich möchte mich bei den Beobachtern/Beobachterinnen und Begleitpersonen bedanken. Wir haben hier auf informelle und amikale Weise einen Weg gefunden, um in geschäftsordnungsverträglicher Weise intellektuelle Ressourcen zu erschließen und argumentative Konsenschancen zu vergrößern.

Besonders bedanken möchte ich mich für die Unterstützung durch das Konventsbüro. Frau Mag. Birgit Cäsar war mit der ständigen Betreuung des Ausschusses betraut. Ihr gilt mein besonderer persönlicher und offizieller Dank. Sie hat das fachlich-organisatorische Management zum Teil bis an die Grenze ihrer physischen Leistungsfähigkeit immer mit äußerster Präzision und beeindruckender Sachkunde besorgt. Ihr ist Frau Monika Siller bei der Verteilungs- und Textverwaltung zur Seite gestanden. Auch ihr möchte ich besonders danken. Sie hat hervorragende Arbeit geleistet.

Ein „Danke“ möchte ich auch meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Universitätsbereich sagen. Sie haben mich in vielfältiger Weise unterstützt und zum Gelingen der Arbeit beigetragen. Ich darf diesen Dank auch stellvertretend und sinngemäß für andere Ausschussmitglieder aussprechen, die als akademische Lehrer unter ähnlichen Bedingungen tätig sind.

Ich habe aus der Konventsarbeit starke Eindrücke mitgenommen. Die Vermutung, dass fachjuristisches Wirklichkeitsdenken - bekannt als Rechtsdogmatik - kritisches und phantasiegeleitetes Möglichkeitsdenken nicht nur nicht ausschließt, sondern einschließt, hat sich für mich bestätigt. Dogmatisches Argumentieren bleibt ohne die Dimension des Möglichkeitsdenkens unvollständig und ist der Gefahr ausgesetzt, zu einer reduktionistischen Doktrin und damit zu Ideologie zu werden. Die weithin geläufige Gegenüberstellung von Rechtsdogmatik und Rechtspolitik bedarf der Relativierung und der Erweiterung um den Raum des Möglichkeitsdenkens. Sie behält ihre Gültigkeit als heuristischer Leitfaden zur Beurteilung argumentativer Strategien.

Ich möchte mit einem Satz von Ludwig Wittgenstein schließen: „Die Welt ist alles, was der Fall ist“ - ergänzt von Anton Zeilinger aus der Sicht der Physik: „Die Welt ist alles, was der Fall ist, und auch alles was der Fall sein kann“ - und ich möchte hinzufügen: „Der Fall sein kann alles, worüber wir uns gemeinsam informieren können.“ Danke schön.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Besten Dank, Herr Professor, für Ihre sehr engagierten Darlegungen der Ergebnisse des von Ihnen geleiteten Ausschusses 4. Den Dank, den Sie auf so viele Seiten hin ausgesprochen haben, den darf ich auch Ihnen aussprechen und den Mitgliedern des Ausschusses, die mit Ihnen diese wertvolle Arbeit verrichtet haben, und desgleichen auch der Ausschussunterstützung.

Ich glaube sagen zu können, dass das, was in Ihrem Ausschuss aufgearbeitet wurde, eine Fülle an Anregungen darstellt, die es nun zu strukturieren, zu ordnen gilt und - das erscheint mir ganz besonders wichtig zu sein - hinsichtlich derer ein politischer Konsens erzielt werden sollte. Denn ich meine, dass gerade die Arbeit in Ihrem Ausschuss es sich verdient hat, dass sie auch einem Ergebnis zugeführt wird, das sich in einem Gesetz wieder findet. Besten Dank, Herr Professor.

Als erste Diskussionsrednerin zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau Stadträtin Wehsely gemeldet. Ich darf ihr das Wort erteilen. - Bitte sehr, Frau Stadträtin.

Mag. Sonja Wehsely: Danke Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Es ist sehr schwierig bis eigentlich unmöglich, hier im Zuge des Konvents zu diskutieren, ohne darüber nachzudenken oder auch darüber zu sprechen, was gestern und heute im Plenum des Nationalrats passiert ist. Ich werde das jetzt nicht ausführen. Ich sage nur, dass uns schon - denke ich - allen gemeinsam, auch denen, die hier als wissenschaftliche Expertinnen und Experten an diesem Konvent teilnehmen, klar sein muss und sicherlich auch klar ist, dass ja die Verfassung und die Frage um eine neue Verfassung keine akademische Diskussion ist und dass es sich natürlich auch um eine ganz, ganz wesentliche politische Frage handelt und dass natürlich das, was real passiert - und ich sage nur Stichworte und wiederhole, ohne es auszuführen, ob es das das Sicherheitspolizeigesetz ist - mit unklar definierter Frage von Bannmeilen -, ob das die österreichische Hochschülerschaft ist -, dass das alles nicht unabhängig von der Debatte gesehen werden kann, die wir hier über eine neue Verfassung führen.

Denn es kann ja nicht so sein, zumindest nach meinem Rechtsverständnis, aber natürlich auch nach meinem politischen Verständnis, dass es hier darum gehen kann, dass wir zu einem Selbstzweck an einer neuen Verfassung arbeiten. Es geht meines Erachtens nicht darum, dass irgendjemand sozusagen als Nachfolger Hans Kelsens in die Geschichte eingeht, sondern eine neue Verfassung macht nur dann Sinn, wenn sie für die Bürgerinnen und Bürger Nutzen bringt. Das bedeutet, dass es auch mehr Demokratie geben muss. Da findet in der Realpolitik genau der gegenteilige Weg statt und ich denke, dass, um hier nur zwei Punkte anzusprechen, was mehr Demokratie betrifft, es uns daher sehr gut anstünde, insbesondere bei der Frage der Wahlaltersenkung und bei der Frage der Ermöglichung des Wahlrechts für Migrantinnen auf kommunaler Ebene, eine Möglichkeit zu sehen.

Die sozialen Grundrechte wurden schon angesprochen. Ich denke, dass das ein Kernstück einer etwaigen neuen Verfassung sein muss. Selbstverständlich mit einer Rechtsdurchsetzbarkeit, denn sonst ist es ein Märchenbuch und keine Verfassung. Des Weiteren ist die Verankerung von verstärkten Kontroll- und Minderheitsrechten besonders wichtig.

Wenn ich mir - Sie wissen, ich gehöre dem Konvent noch nicht so lange an (seit dem 1. Juli 2004), seit ich in meinem neuen Amt bin als Mitglied der Wiener Landesregierung, aber ich habe sehr aufmerksam vorher schon den Konvent mitbeobachtet und insbesondere kenne ich die Berichte aller Ausschüsse, und da stellt sich für mich eines dar, dass mit großem Engagement, mit sehr großem Sachverstand über nunmehr 18 Monate von engagierten Fachleuten und Politikerinnen und Politikern gearbeitet wurde und dass es meines Erachtens daher jetzt, und das ist auch mein Ersuchen an das hohe Präsidium, Aufgabe des Präsidiums sein muss, diese Ergebnisse festzuhalten. Denn ich denke das, worüber jetzt noch kein Konsens besteht, und Herr Prof.  Funk hat das für mich jetzt sehr eindrucksvoll für diesen Ausschuss auch dargestellt, da werden wir  jetzt in den nächsten 6 Wochen, auch wenn der Konvent bis Ende Jänner verlängert wird, keinen Konsens finden.

Und ich erachte es auch als mangelnden Respekt vor allen Professoren, die hier mitgearbeitet haben, vor allen Ländervertretern, die hier mitgearbeitet haben, vor allen Parteienvertretern und Vertreterinnen, die hier mitgearbeitet haben, wenn man sich auf den Standpunkt stellt, ihr habt zwar jetzt 18 Monate lang gut gearbeitet und das wird ja auch immer wieder betont, aber jetzt werden wir, die wir hier im Konventspräsidium sind, aus dem einen Konsens finden. Ich denke, dass das keine redliche Vorgangsweise ist, ich ersuche darum, dass das Ergebnis des Konvents eine Darstellung der hervorragenden Arbeit des Konvents ist, und ersuche inständig darum, auf einen Verfassungstext zu verzichten, da dieser Verfassungstext keinesfalls dem Ergebnis der Verhandlungen der letzten 18 Monate entsprechen kann. Herzlichen Dank.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Ich danke, Frau Stadträtin. Die nächste Wortmeldung steht bei Herrn Professor Grabenwarter. - Bitte sehr.

DDr. Christoph Grabenwarter: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!

Der Ausschuss 4 hat, wie Vorsitzender Funk dargestellt hat, eine durchaus intensive Schlussphase hinter sich, und ich würde den Wandel in der Arbeit gerade seit September dahingehend charakterisieren, dass sich eine neue Aufgabenteilung zwischen Präsidium und Ausschuss heraus gebildet hat. Der Ausschuss ist bedingt durch inhaltliche Gesichtspunkte stärker dazu über gegangen, Textvarianten einander gegenüberzustellen und die Unterschiede hervorzuheben und im Grundsätzlichen den Konsens über Mögliches festzuhalten. Das ist auch deswegen durchaus sinnvoll gewesen, weil wir durch Einwechslungen - sie wurden erwähnt - auf der Ebene der Experten durchaus neuen Schwung erhalten haben.

Wenn ich auf das Inhaltliche gehe, bevor ich auf die Frage, die eben von meiner Vorrednerin angesprochen wurde, eingehe, so darf ich hervorheben, dass der Ausschuss vor allem im Bereich der sozialen Grundrechte, der Kinderrechte und der Gleichheitsgarantien den Boden aufbereitet hat für das Präsidium, und zwar in durchaus umfassender Art und Weise. Hier kam der Vorschlag der Sozialpartner zum richtigen Zeitpunkt mit dem richtigen Inhalt. Er bedeutete eine ganz entscheidende Beschleunigung und einen entscheidenden Impuls für den Ausschuss, denn hier wurde in weiten Teilbereichen ein Konsensklima erzeugt und die Gespräche liefen sehr positiv weiter, auch wenn die Ergebnisse in diesem Punkt im Ausschuss selber noch nicht in jedem einzelnen Detail zur Einigung führten.

Anders als meine Vorrednerin empfinde ich es nicht als respektlos, wie das Präsidium bis jetzt und wohl auch in Zukunft mit uns Experten umgeht. Kollege Funk und ich haben eine sehr intensive und aus meiner Sicht erfreuliche Präsidiumssitzung miterleben dürfen. Das heißt, das Präsidium hat die Experten in die Beratung eingebunden, und ich habe mit Erstaunen wahrgenommen, dass es Konsens gibt über existentielle Mindestsicherung, über das Streikrecht, über soziale Sicherheit, über Grundrechte des Arbeitslebens, über ein Grundrecht auf Schutz der Gesundheit und über den Vorschlag der Grünen zum Recht auf Wohnen. Wenn man sich zu diesen Themen die Rhetorik im Mai oder Juni angesehen hat, hat man das vielleicht für unmöglich gehalten. Für mich ist das eine besonders erfreuliche Entwicklung. Vielleicht war das schon eine erste Ausstrahlungswirkung des Ausschusses 2 auf die Grundrechte.

Ich meine daher, dass es heute festzuhalten gilt, dass es wegen der Gesprächsbereitschaft ungeachtet von realen Rahmenbedingungen sehr erfreuliche und weit gehende Konsense gibt. Keinen Konsens gibt es beim Rechtschutz, hier bin ich in Abweichung zu anderen der Auffassung, dass die Frage der Staatshaftung gerade im Bereich der Grundrechte überbetont wird, dass es eine totale Untätigkeit des Gesetzgebers praktisch nicht gibt und dass für alle anderen Fälle das bestehende Instrumentarium des Verfassungsgerichtshofes ausreicht.

Die Ergänzung des Rechtschutzes, wie sie im Vorschlag Jabloner/ Rzeszut/Grabenwarter für eine Gesetzesbeschwerde im Ausschuss 9 eingebracht wurde, halte ich für sinnvoll und auch gerade mit Blick auf die Grundrechte für angezeigt. Nicht erforderlich halte ich, dass man hier vor dem Hintergrund des gewachsenen Rechtsschutzsystems im 6. Hauptstück des B-VG auch eine Urteilsverfassungsbeschwerde einführt.

Ich möchte zum Schluss noch einmal etwas tun, was schon vor einem halben Jahr geschehen ist, nämlich dem Vorsitzenden danken. Ich glaube, ich darf das auch im Namen von Ausschussmitgliedern, die heute nicht da sind, tun. Er hat unglaubliche Arbeit geleistet. Die Anzahl der Sitzungen ist nur ein vordergründiges Zeichen für die Belastung. Ich möchte mich aber auch für die zunehmende Gesprächsbereitschaft über die Gruppierungen hinweg bedanken, gerade mit den Sozialpartnern haben sich die Gespräche im Herbst sehr gut entwickelt.

Meine Bitte zuallerletzt ist, und da stehe ich in bewusstem Gegensatz zu meiner Vorrednerin, dass das Präsidium auf Basis des Konsenses die Anstrengung unternimmt, einen Textvorschlag für einen Grundrechtskatalog vorzulegen. Ich glaube, dass das, was der Ausschuss im Bereich der Freiheitsrechte geleistet hat und was der Ausschuss gemeinsam mit dem Präsidium im Bereich der sozialen Grundrechte, aber auch der Gleichheitsrechte vorgelegt hat, Boden und Basis genug ist für einen Textvorschlag, der auch in kürzerer Zeit vorgelegt werden könnte. Vielen Dank.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Ich danke, Herr Professor. Als nächster Redner hat sich Herr Professor Holoubek zu Wort gemeldet. - Bitte sehr, Herr Professor.

Dr. Michael Holoubek: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 Christoph, Du darfst den Dank auch im Namen der anwesenden Ausschussmitglieder, auch der Wechselspieler, zum Ausdruck bringen. Ich habe mir überlegt, wie der Vorsitzende selbst seine Tätigkeit beschrieben hätte, vielleicht so: der Vorsitzende hat einen dialektischen Prozess in einem teiloffenen autopoetischen System aktiv und reflexiv gesteuert und analytisch begleitet. Für einfachere Leute wie mich übersetzt heißt das, er hat über 38 Ganztagssitzungen die Ausschussmitglieder motiviert, bei der Stange gehalten und er hat vor allem darauf geschaut, dass wir uns nicht nur mit uns selbst, unseren eigenen Vorstellungen, sondern vor allem auch mit der gemeinsamen Sache beschäftigen. Er hat mit der ihm eigenen Hartnäckigkeit darauf geachtet, dass die Probleme offen gelegt und ihre Ursachen benannt werden.

Was heraus gekommen ist, ist eine analytische Aufarbeitung der Bedeutungsmöglichkeiten von Grundrechten im Allgemeinen und zu den einzelnen Grundrechten im Besonderen. Dieser Bericht hat, da bin ich mir sicher, bleibenden Wert. Wenn ich es so sagen darf: Der „Funk-Bericht“ wird jedenfalls über den 31. Jänner 2005 hinaus Bestand haben.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass der Ausschuss damit die Grundlagen für einen modernen österreichischen Grundrechtskatalog gelegt hat. Wir haben Antwortoptionen auf heutige Bedrohungssituationen vorgelegt, und wir haben Modelle für gleichwertige und funktionierende soziale Grundrechte, das Sozialpartnermodell ist erwähnt worden, vorgelegt.

Es ist jetzt Aufgabe des politischen Prozesses, das aufzugreifen und Übereinstimmung auch dort herbeizuführen, wo es sie bislang aus welchen Gründen aus immer, nicht gibt. Gestatten Sie mir dazu eine persönliche Bemerkung: ich würde mir hier durchaus auch ein bisschen Mut, und ich meine das in Richtung aller Beteiligten, ich würde mir hier durchaus Mut für diesen politischen Prozess wünschen; oder um es, wenn heute schon Nestroy zitiert worden ist, mit einem anderen Österreicher zu sagen, mit halben Mitteln auf halbem Weg zu halber Tat sollte nicht das Motto sein.

Wenn man sich manchmal anschaut, wie genau überlegt wird, was mit bestimmten Formulierungen und was mit bestimmten Garantien in welchen Verästelungen verbunden sein könnte - meine Damen und Herren! Wenn wir mit einem solchen Zugang 1964 die EMRK angeschaut hätten, dann hätten wir sie heute ganz sicher noch nicht im Verfassungsrang.

Das gilt sowohl für die Grundrechte, aber auch für das Rechtsschutzsystem. Wieder persönliche Bemerkung: ich hätte mir auch für das Rechtsschutzsystem an einigen Ecken und Enden mehr Mut gewünscht. Ich bin der festen Überzeugung, dass soziale Grundrechte von einer funktionierenden ordentlichen Gerichtsbarkeit und von einer funktionierenden Verwaltungsgerichtsbarkeit leben, die nicht im heutigen Typenzwang stecken bleibt, sondern den Schritt zu einer echten Verwaltungsgerichtsbarkeit mit der Möglichkeit, auch einfach Defizite in der Verwaltung aufzugreifen geht. Würde man eine Verwaltungsgerichtsbarkeit, die auch das leistet, einrichten, dann würde man erkennen, dass die Frage der verfassungsgerichtlichen Kontrolle nur eine unter mehreren ist. Aber ich halte sie trotzdem für eine bedeutsame und da gibt es eben unterschiedliche Zugangsweisen. Jedenfalls ist wichtig, dass die verfassungsgerichtliche Kontrolle, gerade wenn man einen Grundrechtskatalog hat, der auch das Standbein sozialer Grundrechte effizient ausgestaltet, dass die verfassungsgerichtliche Kontrolle auch im Bereich des Zivilrechts, des Arbeitsrechts, des Sozialrechts funktioniert. Welches Modell das gewährleistet, ist eine Wertungsfrage. Wenn Sie mich nach meiner persönlichen Einschätzung fragen, dann hätte ich eine gewisse Präferenz auch für eine Urteilsverfassungsbeschwerde.

Meine Damen und Herren, wie die Sozialpartnereinigung gezeigt hat, wie Teildiskussionen im Präsidium gezeigt haben, und wie auch einzelne Expertengespräche gezeigt haben: ein Grundrechtskatalog liegt im Bereich des Möglichen. Um den Vorsitzenden weiter zu spinnen, die Welt könnte hier auch das sein, was der Fall sein könnte, nämlich ein Grundrechtskatalog. Es ist die Verantwortung der Politik, ob sie dieses Ergebnis realisieren will oder ob sie es nicht realisieren will. Und es ist auch die Verantwortung der Politik, nicht nur, ob sie das Ergebnis haben will, es ist auch die Verantwortung der Politik, und ich meine das in alle Richtungen, ob sie ein Klima schafft, wo ein solches Ergebnis möglich ist.

Vorsitzender des Österreich-Konvents Dr. Franz Fiedler: Besten Dank, Herr Professor. Als nächste Rednerin hat sich Frau Generalsekretärin Hochhauser zu Wort gemeldet. - Bitte sehr, Frau Generalsekretärin.

Mag. Anna-Maria Hochhauser: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich darf mich anschließen an das, was bereits vor mir geschehen ist, nämlich zu danken dem Ausschuss 4, den Mitgliedern des Ausschusses 4 und insbesondere Herrn Professor Funk für die geleistete, umfassende Arbeit. Dass der Ausschussbericht letztlich in vielen Bereichen nur Dissense festhalten konnte beziehungsweise Varianten darstellen konnte, liegt einfach darin begründet, dass Grundrechtsformulierungen letztendlich doch einer politischen Entscheidung vorbehalten sein müssen. Der Sozialpartnervorschlag ist mehrfach bereits angesprochen. Wir haben einen Vorschlag zu sozialen Grundrechten im Bereich der Arbeitswelt versucht zu erstellen, um damit den Weg für eine politische Entscheidung, vielleicht für einen politischen Kompromiss, aufzuzeigen.

Und ich darf hier einige inhaltliche Kernpunkte der Sozialpartnereinigung noch näher darstellen, weil sie vielleicht doch in Nuancen anders ausschaut als jetzt im Präsidium diskutiert oder auch in anderen Vorschlägen enthaltene Grundrechtsformulierungs-vorschläge. Ganz bewusst wählt der Sozialpartnervorschlag eben nicht die Formulierung: „Recht auf Arbeit“, vielmehr wird im Sozialpartnervorschlag unter dem Titel: „Arbeit“ jedem Menschen das Recht auf sichere, gesunde, würdige, gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen zugesprochen. Und damit werden aus unserer Sicht keine missverständlichen und möglicherweise unrealistischen Erwartungen geweckt.

Was die Vorschläge zu sozialer Sicherheit und existenzieller Mindestversorgung betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass es ausdrücklich nicht das Konzept der Sozialpartnereinigung war, die Regeln über soziale Sicherheit und über die existentielle Mindestversorgung zu verquicken. Es entspricht zum Beispiel auch nicht unserem Konzept, die existentielle Mindestversorgung an den rechtmäßigen Wohnsitz in Österreich zu binden, vielmehr sollte die existentielle Mindestversorgung nach der Sozialpartnereinigung jedem zukommen, der sich tatsächlich in Österreich aufhält. Die soziale Sicherheit hingegen ist ein System, das an die Erlaubnis, in Österreich selbstständig und unselbstständig zu arbeiten, anknüpft. Hier sieht der Sozialpartnervorschlag ausdrücklich nicht nur den regelmäßigen Aufenthalt in Österreich als Anknüpfungspunkt vor, sondern er verweist hier auch auf einfachgesetzlich vorzusehende Voraussetzungen wie für Sozialversicherungsansprüche.

Der Sozialpartnerentwurf beschränkt sich auf soziale Grundrechte in der Arbeitswelt. Da inzwischen aber im Präsidium des Konvents auch andere soziale Grundrechte diskutiert wurden, möchte in nunmehr zu dieser Diskussion, soweit deren Inhalt uns bekannt ist, Stellung nehmen.

Ein soziales Grundrecht, wie auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf, könnte aus unserer Sicht aus systematischen Gründen auch in den Arbeitsartikel des Sozialpartnervorschlages integriert werden und wir würden für diesen Fall den Titel: „Arbeit“, beziehungsweise „Arbeitsbedingungen - Familie und Beruf“ vorschlagen. Dazu müssten allerdings die Terminologien „Elternkarenz“ und „Mutterschaftskarenz“ entflochten und an die Terminologie des vorgeschlagenen Arbeitsgrundrechtes angepasst werden.

Das Recht auf Wohnen ist im Sozialpartnervorschlag nicht bearbeitet oder behandelt worden. Eine Bestimmung, die aber lediglich lautet, dass jeder Mensch das Recht auf Wohnen haben soll, scheint inhaltlich doch etwas zu unbestimmt und könnte daher insbesondere im Hinblick auf allfällige Drittwirkungsfragen so nicht befürwortet werden. Und zum Anspruch auf Zugang zu Infrastruktur und sonstigen Leistungen von allgemeinem Interesse ist zu sagen, dass diese sowohl weit über die diesbezüglichen  Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta hinausgeht, als auch unserer Meinung nach dem im Ausschuss 1 bereits erzielten Konsens für eine Staatszielbestimmung zur Daseinsvorsorge widerspricht.

Bei einer Formulierung als Anspruch ist hier auf gravierende Auswirkungen, wie etwa auf den Erhalt von Nebenbahnen, Busverbindungen, oder Autobahnauf- und -abfahrten in jedes Nebental, hinzuweisen und ich ersuche hier, dass diese Anregungen im Rahmen der politischen Verhandlungen näher betrachtet werden, und, wenn möglich, auch berücksichtigt werden.

Nun, ich darf vielleicht noch ganz allgemein sagen zu der Diskussion von heute, dass überhaupt ein Gelingen einer neuen Verfassung nur dann möglich ist, wenn es uns gelingt über die eine oder andere regionale Grenze, aber vor allem über parteipolitische Grenzen hinwegzusehen, was wir aus der Sicht der Wirtschaft ständig gewohnt sind und auch tun. Und daher bitte ich alle Verantwortlichen, auch aus der Sicht der Wirtschaft, in Hinblick auf den Wirtschafts- und Arbeitsstandort Österreich, diese Grenzen oder diese Grenzziehungen innerhalb der Diskussion abzulegen und die Arbeit von 18 Monaten in Konventsausschüssen nicht sozusagen als vergebliche Liebesmüh’ erscheinen zu lassen, sondern tatsächlich zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Dankeschön.

Stellvertretende Vorsitzende des Österreich-Konvents Angela Orthner (übernimmt den Vorsitz):  Danke, Frau Mag. Hochhauser. Nächster Redner ist der Herr Mag. Joachim Preiss.

Mag. Joachim Preiss: Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich lasse es mir nicht nehmen, an dieser Stelle auch meinen Dank auszusprechen vor allem an den Vorsitzenden des Ausschusses 4 und an seine fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wirklich an diesem Mammutprojekt mit hohem Engagement sehr viel gearbeitet haben; 38 ganztägige Sitzungen, die wollen auch vorbereitet sein. Dieses Lob soll aber auch ausgedehnt werden, vor allem auf die anderen Mitglieder des Ausschusses 4. Die Wissenschaft hat hier wirklich Tolles geleistet. Ich sehe anwesend Prof. Grabenwarter, Prof. Thienel und Prof. Holoubek, die auch mit großem Engagement und viel Arbeitszeit hier ihr Scherflein beigetragen haben. Auch die ökumenische Arbeitsgruppe, die im Vorfeld sehr viel getan hat, ist hier mit zu bedenken im Lob und im Dank.

Die Sozialpartner, was haben die nun getan? Ja, wir haben den Sommer damit verbracht, zu verhandeln. Unter uns gesprochen, es war kein besonders großes Opfer, wie wir alle wissen, war der Sommer nicht so schön. Umso schöner war das Ergebnis dieser Verhandlungen. Wir haben, wie ich meine, in sehr guter Art und Weise uns in der Mitte getroffen. Wir haben immerhin Einigung zustande gebracht zu Themen wie der existentiellen Mindestsicherung, der sozialen Sicherheit, zu einem Recht auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen und - last but not least, sehr geehrte Damen und Herren - zum Koalitionsrecht, inklusive Arbeitskampfrecht. Das ist medial untergegangen. Ich persönlich würde das als durchaus sensationell bewerten. Jahrzehnte hat das nicht funktioniert, jetzt ist es am Tisch. Das war unsere Vorleistung und ich bedanke mich auch hier ausdrücklich für das Lob an die Sozialpartner. Wir sind es ja nicht unbedingt gewohnt, Lob zu bekommen, und umso mehr freuen wir uns darüber.

Als Reaktion auf meine Vorrednerin möchte ich schon auch etwas sagen zu den angesprochenen neuen Punkten: Daseinsvorsorge, Vereinbarkeit Beruf und Familie. Ich widerspreche hier Frau Generalsekretärin Hochhauser. Punkt 1: Recht auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss ein eigenes Grundrecht sein, schon allein wegen der Signalwirkung. Punkt 2: Daseinsvorsorge. Nur, weil es eine Verständigung im Ausschuss 1 auf ein Staatsziel gibt - und das habe ich bei Prof. Funk gelernt - das schließt nicht aus, dass es hier auch noch eine grundrechtliche Verbürgung gibt. Da müssen wir einfach noch, falls wir das Mandat haben, oder hätten, oder bekämen, darüber sprechen. Wir sind natürlich wie immer gesprächsbereit.

Zum Schluss nach so viel Positivem möchte ich doch auch Kritik anbringen - und Sie gestatten mir hier eine persönliche Anmerkung. Ich arbeite auf Expertenebene und die Sacharbeit bei der Kompromisssuche ist nicht so sehr das Problem. Ein Gutteil der Arbeit - und ich würde sogar meinen, mehr als die Hälfte der Arbeit - besteht darin, in den eigenen Reihen zu laufen und Überzeugungsarbeit zu leisten. Und da möchte ich anmerken, dass ich im Sommer und im Frühherbst bei den Funktionärinnen und Funktionären durchaus auf offene Ohren gestoßen bin. In den letzten Wochen wehte mir aber eher strenger Wind entgegen. Mir wurde immer wieder gesagt: ja, was willst du denn mit deinen Kompromissbemühungen, wenn wir auf der anderen Seite - und ich spreche hier die Umlagendebatte an - heftigst angegriffen werden. Auf der einen Seite wird verhandelt und auf der anderen Seite soll uns als Arbeiterkammer die existentielle Grundlage entzogen werden oder es wird die finanzielle Grundlage zumindest in Zweifel gezogen. Das ist nicht einfach und mit diesem Gegenwind kann ich Ihnen nur persönlich sagen, ist es sehr, sehr schwer, sachorientierte Kompromisse zu suchen und möglicher Weise zu finden. Danke vielmals.

Stellvertretende Vorsitzende des Österreich-Konvents Angela Orthner: Danke, Herr Mag. Preiss. Nächster Redner ist der Herr Präsident Dr. Rzeszut. - Bitte.

Dr. Johann Rzeszut: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich möchte den Ausführungen der Mitglieder des Ausschusses 4 auch noch einige grundsätzliche Bemerkungen hinzufügen, und was die Danksagungen anlangt, auf meine Vorredner verweisen, beziehungsweise auf das, was ich bereits zu früheren Anlässen aus ehrlicher Überzeugung gesagt habe. Gestatten Sie mir einen kurzen historischen Ausflug, der nicht von seinem Inhalt her interessant ist, aber von seiner systematischen Aussagekraft. Prof. Ermacora veröffentlicht in seinem Buch „Handbuch der Grundfreiheiten und der Menschenrechte (1963)“ einen Auszug aus einem Ministerratsprotokoll vom 18. Februar 1849. Damals wurde über ein Grundrechtsreformvorhaben diskutiert, insbesondere über einen Satz mit folgendem Wortlaut: „Die Gleichberechtigung“ - so hat das damals geheißen - „aller im Lande üblichen Sprachen in Schule, im Amt und im öffentlichen Leben, wird vom Reiche gewährleistet.“ Daraufhin hat eine Diskussion eingesetzt, und man hat eingewendet - bzw. an dieser Wortfassung problematisiert - sinngemäß wie folgt: auf Grund der gegenwärtigen Bestrebungen sei mit maßlosen Ansprüchen zu rechnen, denen die Regierung nicht entsprechend Rechnung trägen könnte.

Ich bringe dies hier nur deswegen vor - nicht wegen des inhaltlichen Bezuges zu dem Grundrecht auf Gleichberechtigung der Sprachen beziehungsweise der Nationalitäten, sondern deshalb, weil bei diesem Diskussionsverlauf schon damals die eigentliche Basisproblematik von grundrechtlichen Diskussionen deutlich wurde, eine Grundproblematik, die sich 1920 wiederholt hat, und die wir alle, die den Ausschusssitzungen beigewohnt haben, immer wieder auch aktuell miterleben konnten. Das Grundproblem besteht darin, dass es extrem schwierig ist, Grundrechte, vor allem auch neu angedachte Grundrechte, so zu determinieren, dass sie aus der Sicht des regelmäßig dahinter stehenden Rechtschutzgedankens als tauglich fassbarer Prozessgegenstand in der Praxis durchgesetzt werden können. Das ist das große Problem. Und das ist das „Tischtuch“, an dem unter Umständen von verschiedenen Seiten immer wieder gezogen wird.

Worauf ich eigentlich hinaus will ist, dass ich den Gedanken oder den Umstand ansprechen möchte, dass kaum ein anderer Rechtsbereich von mehr Kohärenzen, von so vielen Zusammenhängen mit zum Teil krass oder überwiegend widerstreitenden Interessensphären gekennzeichnet ist, wie der Grundrechtsbereich. Man kann eine derartige Kohärenz, eine derartige Widersprüchlichkeit, unter zwei Aspekten sehen. Der eine Aspekt ist, man betrachtet das als Kontroverse, dann sind Friktionen vorprogrammiert, oder, und das will ich hier in meiner abschließenden Wortmeldung primär zum Ausdruck bringen, man kann es auch als gemeinsames Problem sehen.

Es wurde heute schon angesprochen: Die Partnerschaft der Gebietskörperschaften beim Bericht des Ausschusses 10: Bund, Länder, Gemeinden. Sie haben z.B. beim Finanzausgleich ein gemeinsames Problem, und das sollte man gemeinsam lösen. Und dieser Partnerschaftsgedanke ist in meinen Augen ein ganz wunderbarer. Wir haben in unserer Republik die Einrichtung der Sozialpartnerschaft, die (auch international) zu Recht viel gepriesen wird. So sind beispielsweise im Bereich der sozialen Grundrechte die Gegensätze zwischen der freien Wirtschaft und all den sozialen Aspekten, welche die Arbeitnehmer betreffen, eigentlich nur scheinbar. Arbeitgeber, Arbeitnehmer sitzen im Grunde genommen auf demselben Ast. Eine gesunde Wirtschaft ist eine unabdingbare Voraussetzung für das Wohlergehen auch der Arbeitnehmerschaft, und eine „gesunde“ Arbeitnehmerschaft hat auch in all ihren Anliegen, insbesondere auch im Streben nach gesicherten Arbeitsplätzen das Bedürfnis und das Interesse daran, dass es eine gesunde Wirtschaft gibt. Denn nur von dort kann eine derartige Sicherheit kommen.

Man kann diese Aspekte durch alle Grundrechte durchdenken. Ich will Sie im Moment damit nicht länger belasten. Aber wenn man das so sieht, und die Problematik der Ausschussarbeit auch so sieht, dass wir im Ausschuss 4 - bei aller Schmalspurigkeit von Konsensbereichen, die Herr Dr. Voith zuvor schon angesprochen hat - dass wir gemeinsame Probleme hatten und dabei bemüht waren, die einzelnen Anschauungsvarianten gemeinsam jeweils in sich stimmig zu machen und zu optimieren, dann war das, so glaube ich, ein Weg, der auch auf jener Ebene weiter beachtet werden sollte, die das Wirken der Ausschüsse übersteigt. Die Ausschüsse haben ihre Arbeit getan, sie haben, so glaube ich, die Erwartungshaltung, nämlich Module einer Verfassung für die Arbeit auf politischer Ebene zu liefern, voll erfüllt. Und es wird dann an der politischen Ebene liegen, hier das Partnerschaftliche in den Vordergrund zu stellen und den Nutzen der Ausschussarbeit bei der Kompilierung einer neuen Verfassung gemeinsam zu optimieren. Danke schön.

Stellvertretende Vorsitzende des Österreich-Konvents Angela Orthner: Danke, Herr Präsident Dr. Rzeszut. Nächster Redner ist der Herr Landtagsdirektor Dr. Lengheimer. - Bitte.

DDr. Karl Lengheimer: Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 Ich war nicht Mitglied des Arbeitsausschusses 4, habe aber dank der Geschäftsordnungsregelung, der Vertretungsmöglichkeit durch andere Konventsmitglieder, die Möglichkeit gehabt, an zahlreichen Sitzungen dieses Ausschusses teilzunehmen und ich bin sehr dankbar dafür. Wir haben in diesem Ausschuss 4 die Methode erlebt - und die Methoden waren in den Ausschüssen ja durchaus unterschiedlich -, dass der Vorsitzende von allem Anfang an darauf geachtet hat, nicht nur die verschiedenen Standpunkte zu den einzelnen Grundrechten synoptisch darzustellen -  das auch, und das war sehr umfangreich uns sehr viel Arbeit -,  sondern auch immer wieder versucht hat, etwas Gemeinsames daraus zu finden, und gemeinsame Ergebnisse zu erzielen. Und das ist erfreulicher Weise in durchaus vielen Fällen auch gelungen.

Wir haben viele positive Ergebnisse, die zweifellos einen Fortschritt bedeuten, und ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass man auf die Realisierung dieser Fortschritte in der weiteren parlamentarischen Arbeit verzichten wird wollen. Andererseits scheint mir die Situation auch in diesem Arbeitsausschuss am Ende durchaus symptomatisch für den gesamten Österreich-Konvent. Wir werden in der noch verbleibenden Zeit und in der noch möglichen Art und Weise letztlich zu klären haben, ob wir den Konvent als Darstellung unabänderlicher Positionen betrachten, oder ob der Konvent im eigentlichen Sinn des Wortes versucht, zusammenzukommen, in den wichtigsten Verfassungsfragen und von durchaus unterschiedlichen, ideologischen, politischen oder auch rechtswissenschaftlichen Standpunkten aus.

Auch das Erstere ist schon sehr viel, die Darstellung der unabänderlichen Positionen, weil dies, wenn es in der Öffentlichkeit dargestellt wird, jedenfalls einen Informationswert hat. Im Sinne des Konvents und im Sinne seines Grundgedankens ist es jedoch, glaube ich, nicht. Für die Grundrechtssituation bedeutet das, dass wir uns zu überlegen haben werden, ob wir nur einfach als Ergebnis am Ende des Tages festschreiben, welche individuell durchaus verständlichen, aber nicht immer mehrheitsfähigen Positionen zu einzelnen Fragen geäußert wurden, oder ob wir versuchen, zu einem konsensualen Grundgedanken vorzudringen, der meines Erachtens in diesem Bereich darin liegen könnte, dass wir -  und das müsste konsensfähig sein -  eine deutliche Schranke errichten, damit nicht mit der Methodik von Ausgliederungen oder gesetzesfreier Verwaltung oder ähnlichem, jene Diskriminierungen ermöglicht werden, die in der politischen Programmatik lautstark und wortreich beklagt werden. Wenn das gelingt, und das sollte konsensual gelingen, könnte auch das schon ein Ergebnis sein, worauf wir uns einigen konnten. Danke.

Stellvertretende Vorsitzende des Österreich-Konvents Angela Orthner: Danke, Herr Dr. Lengheimer. Nächster Redner ist der Herr Dr. Johannes Schnizer.

Dr. Johannes Schnizer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Kollege Grabenwarter hat berichtet, dass es weitgehend Konsensmöglichkeiten gäbe im Präsidium über soziale Grundrechte. Ich möchte das dazu anmerken, dass es einen verbalen Konsens in vielen Bereichen zu geben scheint, allerdings gibt es bis jetzt überhaupt keinen Textvorschlag, der bereits konsentiert worden ist, und es hat sich auch im Ausschuss 4 schon immer gezeigt, dass man dann bei konkreten Formulierungen zeigt, dass ein scheinbarer Konsens sich als Scheinkonsens entpuppt. In dem Zusammenhang zu Frau Generalsekretärin Hochhauser, weil Sie gemeint haben, man sollte parteipolitische Grenzen überschreiten, es ist halt sehr schwierig, parteipolitische Gräben zu überspringen, wenn sie gleichzeitig immer breiter und tiefer werden. Und ich konnte mich, wie jeder gesehen hat, am Beginn des Konvents vorübergehend nur humpelnd mit Krücken bewegen, und zwar auf Grund eines Bergunfalls, weil ich ein begeisterter Bergsteiger bin, und als solcher weiß ich, dass man über Gletscherspalten dann nicht springen sollte, wenn deren Rand bröckelt, da stürzt man nämlich hinein. Dann lässt man es besser gleich ganz bleiben, und versucht erst gar nicht zu springen.

In dem Sinn wäre es schön, wenn es einen Konsens über einen Grundrechtskatalog gäbe. Aber ich glaube, es hat nur dann einen Sinn, wenn das Präsidium einen Textvorschlag vorlegt, wenn es einen Konsens über den Gesamtvorschlag gibt, sodass wir danach einen kompletten österreichischen Grundrechtskatalog hätten. Das würde ich für sehr wünschenswert finden und darauf hoffe ich auch noch. Natürlich muss dann auch das Problem der MRK gelöst werden. Da wird die Position vertreten, sie sollte ihrer unmittelbaren Anwendbarkeit und des Verfassungsrangs entleidet werden. Der Ausschuss 2 hat dazu vorgeschlagen oder hat das erörtert und hat gemeint, dass das ein international verheerendes Signal wäre, weil hier immer auf die unmittelbare Anwendbarkeit als vorbildlich hingewiesen wird. Ich hielte es auch für keine Katastrophe, wenn es dann halt zwei Texte gibt, die dann jeweils einander in keinem Punkt widersprechen, sondern sich nur ergänzen.

Natürlich müsste es dann auch einen Konsens über den Rechtsschutz geben. Es wird zwar jetzt immer gesagt: ja, ja, natürlich, soziale Grundrechte auch als subjektive Rechte, aber ob es wirklich subjektive Rechte sind, erweist sich nur an einem wirksamen Rechtsschutz, wo der Einzelne eine Überprüfung begehren kann, ob ein konkretes Grundrecht verletzt wurde oder nicht. In dem Zusammenhang wurde das letzte Mal und auch heute schon wieder von einigen Rednern das Modell der Gesetzesbeschwerde präferiert und die beiden Präsidenten von VwGH und OGH haben das letzte Mal ja sehr beachtliche Gründe ins Treffen geführt, warum aus ihrer Sicht eine Verfassungsbeschwerde nicht in Betracht kommt. Ich möchte deswegen kurz zur Rechtschutzproblematik auf zwei Bereiche hinweisen. Erstens: Bei sozialen Grundrechten muss es unbedingt einen Rechtschutz bei Untätigkeit der staatlichen Organe geben. Das lässt sich ganz einfach am Recht auf Kinderbetreuung darstellen, das wir erörtert haben, oder das auch im Präsidium im Zusammenhang mit dem Recht auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie erörtert wurde.

Dieses Recht hat für einen Vater oder eine Mutter nur dann einen Wert, wenn etwa in einer entlegenen Gegend, Liezen in der Steiermark oder irgendwo anders, eine Frau auch darlegen kann, dass sie überhaupt keine Betreuungsmöglichkeit mit angemessenem Entgelt für ihren Dreijährigen findet, weil es derartige öffentliche Einrichtungen für diese Altersgruppe nicht gibt. Und nach unserem Modell der Staatshaftung würde das bedeuten, dass dann diese Frau das Recht hat, vom Verfassungsgerichtshof die Feststellung zu begehren, dass durch Untätigkeit der staatlichen Organe sie hier in ihrem Recht auf Kinderbetreuung verletzt wird. Das steht dann insoweit im Einklang mit dem Vorschlag der Sozialpartner, auf Grund einer solchen Feststellung des Verfassungsgerichtshofes soll dann nach einer Frist die Staatshaftung ausgelöst werden, wenn die zuständigen staatlichen Organe weiterhin untätig bleiben.

Zum Thema der Verfassungsbeschwerden. Diese halte ich deswegen im Zusammenhang mit den sozialen Grundrechten für unbedingt erforderlich, weil diese vor allem im Rahmen des Privatrechts auch wirksam werden. Und im Privatrecht ist es nicht so, dass in gleicher Weise das Handeln der Beteiligten, das sind eben Private untereinander, durch das Gesetz präformiert wird, sonst gäbe es keine Privatautonomie mehr. Und es ist undenkbar, dass hier etwa die Bestimmungen über den Vertragsabschluss im ABGB aufgehoben werden, deswegen, weil es keine ausreichenden Bestimmungen über die Höhe eines gerechten Entgelts gibt.

Des Weiteren ist das Argument der Verfahrensverzögerung umzudrehen. Die Verfahrensverzögerung tritt gerade bei dem Modell der Gesetzesbeschwerde auf, wo man nach jeder Instanz zum Verfassungsgerichtshof gehen könnte, und der aber auf Grund einer hypothetischen Rechtslage zu entscheiden hat - er hat ja nur, das Gericht hat ja nur darzulegen, oder es wäre nur darzulegen, dass eine Norm denkmöglich anzuwenden ist, im weiteren Verfahren kann man dann durchaus zum Ergebnis kommen, dass eine ganze andere Norm anzuwenden wäre. In der ganzen verstreichenden Zeit wäre aber der Gang der ordentlichen Gerichtsbarkeit gehemmt, so dass es zu enormen Verfahrensverzögerungen kommt. Das wäre nicht der Fall, wenn der Verfassungsgerichthof auf einer durch die ordentliche Gerichtsbarkeit bereits gesicherten Rechtsgrundlage entscheiden könnte.

Das Dritte ist, dass auch die höchstgerichtliche Funktion der anderen beiden Gerichte in keiner Weise beeinträchtigt wird, weil ja hier völlig unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe anzuwenden sind, das wäre genauso, wie wenn man sagen würde, dass der Verfassungsgerichtshof kein Höchstgericht ist, weil es auch den Europäischen Gerichtshof der Gemeinschaften oder den Europäischen Gerichtshof der Menschenrechte gibt.

In diesem Zusammenhang noch ein kurzes Wort zur Landesverwaltungsgerichtsbarkeit. Die Landesverwaltungsgerichtsbarkeit allein bringt für den Bürger keine entscheidende Verfahrensverkürzung. Wenn durch die Beibehaltung der Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit man immer erst die zweite Instanz, den Verwaltungsgerichtshof, dann anrufen kann, wenn davor abgewartet worden ist, was der Verfassungsgerichtshof gesagt hat. In dem Sinn  sind wir aufgerufen für große Reformen. Deswegen auch der Zusammenhang zwischen Landesverwaltungsgerichtsbarkeit und Verhältnis der beiden Höchstgerichte zueinander. Wenn man nicht zu den großen Reformen kommt, ist es unbenommen, dass die Regierung einen Regierungsvorschlag für die Einführung der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit vorlegt und der Verfassungsgerichtshof diese berät. Das setzt natürlich auch voraus, dass man sich über die Finanzierungsfragen einigt. Danke.

Stellvertretende Vorsitzende des Österreich-Konvents Angela Orthner: Danke. Nächste Rednerin ist Frau Dr. Kahr, Mitglied des Präsidiums des Österreich-Konvents. - Bitte.

Dr. Claudia Kahr: Dass mich ausgerechnet der Herr Dr. Schnizer dazu bewegt, mich einmal hier zu Wort zu melden.

Aber ich glaube, ich muss als Mitglied des Präsidiums, ich hoffe auch mit Ihrer Zustimmung, schon auch zum Klima im Präsidium etwas sagen. Natürlich gibt es kontroversielle  Standpunkte, natürlich gibt es bei verschiedensten Punkten sehr unterschiedliche Sichtweisen. Aber wir haben gerade, was den Bereich der sozialen Grundrechte betrifft, auf Basis der Einigung der Sozialpartner oder der Voreinigung der Sozialpartner ein  relativ sehr, sehr gutes Klima gehabt und haben in Teilbereichen tatsächlich diese unterschiedlichen Sichtweisen so aufgearbeitet, dass wir nahezu oder zumindest den Versuch unternommen haben, die rechtspolitische Einigung festzuhalten.

Natürlich - und das ist mir absolut klar - gehört bei der, nach der Definition der sozialen Grundrechte auch die Frage des Rechtsschutzes dazu. Also, das eine, und das andere: Wir wollen keine zahnlose Prosa. Das steht aber noch sozusagen auf der Tagesordnung. Auch da glaube ich, gibt es zwar unterschiedliche Sichtweisen, eine haben wir gerade wieder gehört. Wäre der Präsident Jabloner auch hier, würde er eine andere jetzt auch zum Besten gegeben. Ich werde das jetzt nicht ersatzweise machen, aber ich glaube, es gibt sozusagen auch da die Zielsetzung, soziale Grundrechte dürfen nicht nur irgendwo stehen, sondern man muss auch etwas davon haben können. Der einzelne Bürger muss spüren, dass sich etwas geändert hat. Diese Zielsetzung teilen wir, und ich bin ziemlich optimistisch, dass man da, wenn beide Seiten wollen, auch da zu einem Ergebnis kommen kann. Diese Beratungen finden aber jetzt erst statt oder werden erst stattfinden.

Zusammenfassend meine ich, dass wir hier im Konvent das gemeinsame Interesse haben sollten, diese Ergebnisse, die erzielt wurden in vielen Stunden Arbeit, ins Ziel zu bringen. Das ist meine persönliche Position. Dort, wo man sich nicht einigen kann, aber auch dort, wo man sich nicht geeinigt hat, auch das zu Papier zu bringen, weil es für die Zukunft, und zwar für den demokratiepolitisch wohl auch wirklich zuständigen Verfassungsgesetzgeber, von Vorteil ist, wenn er diese Positionen nachlesen kann. Wir haben nichts davon, wenn man glaubt, man kann jetzt binnen sechs Wochen einen Entwurf hinzaubern, der sozusagen alles camoufliert. Das ist unseriös, also ich kann das nicht. Ich werde da, könnte da niemals mitgehen. Ich glaube, man muss verfassungspolitische Einigungen zu Papier bringen und man muss es dem Verfassungsgesetzgeber überlassen, der auch dazu legitimiert ist, dann in der nötigen Detailarbeit  sozusagen die mögliche Änderung dann zu formulieren. Danke.

Stellvertretende Vorsitzende des Österreich-Konvents Angela Orthner: Danke, Frau Dr. Kahr. Das war zugleich auch die letzte Wortmeldung der heutigen Plenumssitzung des Österreich-Konvents.

Sie haben ganz sicherlich - und heute ist es ja oft und oft angesprochen worden - davon gehört und gelesen, dass wir im Präsidium einen Beschluss gefasst haben, den Österreich-Konvent um ein Monat verlängern zu wollen. Aus diesem Grund entfällt die Konvents-Plenumssitzung am 21. Dezember. Es wird stattdessen eine Präsidiumssitzung geben und wir fassen den 28. Jänner des nächsten Jahres für die tatsächliche Abschlusssitzung im Plenum des Konvents ins Auge. Eine Einladung dazu wird Ihnen rechtzeitig zugehen.

Die heutige Sitzung ist damit geschlossen. Ich wünsche Ihnen alles Gute.