Staatliche Institutionen
 
Der Konvent hat dem
Ausschuss 3 folgendes Thema zugewiesen:
 
Staatliche Institutionen:
Aufbau des Staates (Bund, Länder, Gemeinden,
Selbstverwaltung), Wahlen, Verfassungs- autonomie, Verhältnis zwischen
Gesetzgebung und Vollziehung unter dem Gesichtspunkt des Legalitätsprinzips
sowie der EU-Rechtsetzung.
 
Im
Einzelnen ergeben sich dazu folgende Fragestellungen:
 
A)    Bund
1)      Legislative
a)      Nationalrat
-        
 Zahl der
Mitglieder
-        
Wahlen zum Nationalrat
insbesondere:
           
Wahlsystem 
Kreis der Wahlberechtigten 
Ausgestaltung
-        
Organisation
b)      Bundesrat
insbesondere:
-        
Bestellung/Organisation
-        
Aufgaben
c)      Weg
der Bundesgesetzgebung
-        
Verfassungsrechtliche Erfordernisse
d)      Mitwirkung
an der Vollziehung 
[Parlamentarische Kontrolle = Ausschuss 8]
2)      Exekutive
a)      Bundespräsident
insbesondere:
-        
Wahl/Organisation
-        
Aufgaben
b)      Bundesregierung
insbesondere:
-        
Bestellung
-        
Willensbildung - Geschäftsordnung - Verantwortung
 
B)     Länder
1)      Legislative/Landtage
2)      Exekutive/Landesregierung,
insbesondere Landeshauptmann
 
C)    Gemeinden
1)      bundesverfassungsgesetzliche
Regelungen über die kommunale Selbstverwaltung 
insbesondere: Normsetzungsrechte
2)      Gemeindeverbände
insbesondere: "Aktivierung" des Art. 120 B-VG (Gebietsgemeinden)?
3)      Möglichkeiten
der Übertragung von Gemeindeaufgaben auf staatliche Behörden
[Struktur der Organe der Verwaltung in Bund, Ländern
und Gemeinden = Ausschuss 6]
 
D)    Bund,
Länder und Gemeinden gemeinsam betreffende Fragen
1)      Zahl
der staatlichen Ebenen unter Berücksichtigung der EU-Ebene
2)      Neue
Formen der Kooperation zwischen Bund, Ländern und Gemeinden 
insbesondere:
a)      Art.
15a B-VG - Vereinbarung - self-executing?
b)      gemeinsame
Einrichtungen
 
E)     Verfassungsautonomie
insbesondere: bundesverfassungsgesetzliche Vorgaben für die Länder 
F)     Verhältnis
zwischen Gesetzgebung und Vollziehung (Legalitätsprinzip, EU-Rechtsetzung)
insbesondere:
1)      Neuformulierung
des Art. 18 B-VG?
2)      Erfordernis
der gesetzlichen Umsetzung von EU-Richtlinien?
 
G)    Mitwirkung
österreichischer Organe an der Ernennung von Mitgliedern von Organen der
Europäischen Union (Art. 23c B-VG)
 
 
Zeitplan
Der Ausschuss hat dem Präsidium spätestens Ende Jänner
2004 einen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für eine
neue Verfassung) über die Ergebnisse der Beratungen vorzulegen.