Ausschuss 9

Rechtsschutz, Gerichtsbarkeit

 

Der Konvent hat dem Ausschuss 9 folgendes Thema zugewiesen:

 

Rechtsschutz, Gerichtsbarkeit:

Einrichtung eines effizienten und effektiven Rechtsschutzes unter dem Gesichtspunkt bürgerinnen- und bürgernaher Entscheidungen:

 

Im Einzelnen ergeben sich dazu folgende Fragestellungen:

 

A)    Allgemein
Gerichtsbarkeit – Struktur- und Systemfragen

 

B)     Ordentliche Gerichtsbarkeit

1)      Gerichtsorganisation

2)      Neuorganisation (OGH – OLG – Eingangsgerichte)

3)      Fragen zur Staatsanwaltschaft

4)      Entfall der Mitkompetenz der Landesregierungen bei Sprengeländerungen der Gerichte?

 

C)    Gerichtshöfe öffentlichen Rechts

1)      Verhältnis der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts zueinander

2)      Problembereiche (z.B. Verwaltungsgerichtshof ® Belastung)

3)      Mitwirkungsrechte der Länder bei Bestellung der Spitzen und der Zusammensetzung

4)      Bestellungsvorgang – Transparenz – Hearing

5)      Kostentragung

 

D)    Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Ländern

1)      Problemstellung – Kompetenzen – Instanzenzug

2)      Kostentragung

 

E)     Sondersenate:
Art. 133 Z. 4 B-VG – Behörden, UVS und UBAS, sowie unabhängige Behörden, die primär mit der Rechtskontrolle betraut sind (Koordinierung mit Ausschuss 7)

 

F)     Rechtsschutz-Erweiterung?

 

 

Zeitplan

Der Ausschuss hat dem Präsidium spätestens 4 Monate nach seiner konstituierenden Sitzung einen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für eine neue Verfassung) über die Ergebnisse der Beratungen vorzulegen.