Protokoll

über die 5. Sitzung des Ausschusses 1

am 29. Oktober 2003

im Parlament, Lokal IV

 

Anwesende Ausschussmitglieder:

 

Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer              (Vorsitzender)

Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer                 (Stellvertretender Vorsitzender)

 

Univ.Doz. Dr. Peter Bußjäger              (Vertretung für Manfred Dörler)

Mag. Oliver Henhapel                         (Vertretung für Elisabeth Gehrer)

Mag. Ulrike Schebach-Huemer                       (Vertretung für Dr. Michael Häupl)

Mag. Rüdiger Schender                                   (Vertretung für Mag. Herbert Haupt)

Mag. Christopher Drexler                                (Vertretung für Waltraud Klasnic)

Dr. Evelin Lichtenberger

Univ.Prof. Dr. Theo Öhlinger

Dr. Karl Lengheimer                                       (Vertretung für Univ.Prof. Dr. Reinhard

Rack)

Dr. Richard Leutner                                        (Vertretung für Friedrich Verzetnitsch)

Dr. Günter Voith

Dr. Klaus Wutte

 

Entschuldigt:

 

            Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk

Dr. Leo Specht

Dr. Peter Wittmann

           

Weitere Teilnehmer:

 

Mag. Ronald Faber                                         (für Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)

Markus Kroiher                                              (für Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)

 

 

 

 

 

Büro des Österreich-Konvents

 

Dr. Renate Casetti                                           (fachliche Ausschussunterstützung)

Birgit Mayerhofer                                            (Ausschusssekretariat)

 

Beginn:                        14.30 Uhr

Ende:                                       18.00 Uhr

 

Tagesordnungspunkte:

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Genehmigung des Protokolls der dritten Sitzung vom 15.Oktober 2003
  3. Fortsetzung der Beratung
  4. Allfälliges

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Eröffnung

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt alle Anwesenden, eröffnet die Sitzung und stellt die Anwesenheit fest.

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der vierten Sitzung

vom 21.10.2003

 

Das Protokoll wird unter Maßgabe folgender Änderungen genehmigt:

 

* Teilweise anwesende Mitglieder werden als anwesend geführt

 

* Textliche Änderung letzter Absatz Seite 2:

 

Die Formulierung: „ .........Aufgrund der unklaren Einbindung in den EU-Vertrag wurde Art 23f B-VG als innerstaatliche Grundlage für die Mitwirkung Österreichs......“

 

wird geändert auf: „.........Das Verhältnis des EU-Vertrages zur österreichischen Neutralität ist unklar. Durch den Art 23f B-VG wurde eine innerstaatliche Grundlage für die Mitwirkung Österreichs.....“

 

Tagesordnungspunkt 3: Fortsetzung der Beratung

 

Die Mitglieder beschließen einstimmig, dass Herr MR Mag. Manfred Lödl, Abteilungsleiter für die Abteilung II/2-EU-Haushalt, Bundesministerium für Finanzen, für die Sitzung am 10.Dezember 2003 zu einem Vortrag zum Thema „Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht im Verhältnis zum Gemeinschaftsrecht ( Art.13 Abs.2 B-VG ) eingeladen werden soll.

 

Folgende Themen werden erörtert:

 

1. Formulierungsvorschlag zum Staatsziel Bildung

2. Formulierungsvorschlag zur verfassungsmäßigen Verankerung des Diskriminierungsverbotes aufgrund des Alters ( Schreiben von Frau Staatssekretärin Ursula Haubner vom 24.9.2003)

3. Verankerung der Sonn- und Feiertagsruhe in der Bundesverfassung (Schreiben von Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger vom 30.9.2003 ; Beschluss des Salzburger Landtages)

 

ad 1) Der Formulierungsvorschlag lautet:  „ Die Republik Österreich strebt eine umfassende Bildung ihrer Staatsbürger an. Bildung und die Sicherung der Qualität der Bildungsangebote ist eine öffentliche Aufgabe. Sie kann durch öffentliche und private Einrichtungen erfüllt werden.“

 

Diskutiert wird dazu:

 

*          Abgrenzung Aufgaben – Ziele

*          Formulierung von Staatszielen in/als Präambel / Kompetenzverteilung/ Grundrechte

*          Allgemeine Formulierung über Verantwortungsbereiche des Staates ( Staatliche Leistung insgesamt) versus Katalog von Staatszielen

*          Begriffsumfang Bildung:  Bildung als Leistung im allgemeinen Interesse ? Bezug zur Daseinsvorsorge; Öffentliche oder private Aufgabe, Gewährleistung von Qualitätsstandards

*          Förderung der Bildungschancen unabhängig von sozialen Status und Einkommen    (Überprüfbarer Zugang zur Bildung)

*          Normative Wirkungen; zB Ausschluss von Gastarbeitern durch Formulierung „Staatsbürger“

 

Resümee:

 

Mehrheitlich einig sind sich die Mitglieder, dass Bildung grundsätzlich ein werthaftes Staatsziel ist. Der Staat ist für die Erfüllung dieser Aufgabe verantwortlich, die von öffentlichen oder privaten Einrichtungen durchgeführt werden kann. Darüberhinaus soll er die Qualität der Bildungseinrichtungen und den gleichen Zugang gewährleisten. 

 

Der vorliegende Textvorschlag wird in überarbeiteter Form weiter erörtert werden.

 

 

ad 2) Der Formulierungsvorschlag lautet: „ Jede Diskriminierung auf Grund des Alters ist unzulässig. Eine angemessene Alterssicherung, die auf dem Grundsatz der Generationen-solidarität unter Berücksichtigung der Verteilungsgerechtigkeit beruht, ist zu gewährleisten.“

 

Diskutiert wird dazu:

 

*          Grundsicherung oder Lebensstandardsicherung? Frage der Grenzziehung;  zweistufige Verankerung

*          Solidarisches Absicherungsrisiko nicht nur bei Alter, sondern auch bei Krankheit, Behinderung und Arbeitslosigkeit

*          Verknüpfung mit Daseinsvorsorge

*                      Ausschluss des Kapitaldeckungsverfahrens; Frage der gesetzlichen Altersgrenze

 

 

 

 

Resümee:

 

Vorgeschlagen wird eine zweistufige Absicherung:

 

1. Existenzsicherung als Grundausstattung  (Konsens der Mitglieder)

2. Leistungen, die darüber hinaus gehen ( wird noch diskutiert)

 

Der ÖGB stellt einen Formulierungsvorschlag zur sozialen Sicherheit in zweistufiger Form zur Verfügung, in dem die Alterssicherung eingebaut wird. Dieser wird im Ausschuss weiter erörtert.      

 

ad 3) Verankerung der Sonn- und Feiertagsruhe in der Bundesverfassung

 

Diskutiert wird dazu:

 

*          Sonntag als Wahltag in der Verfassung (Ausschuss 3) ?

*          Schutzzweck, Sozialpolitischer Hintergrund, Arbeitszeitgesetz

*          Verankerung in Landesverfassungen

 

Resümee:

 

Nach Diskussion wurde Konsens erzielt, dass die Schutzwirkungen des Sonn- und Feiertages ein berechtigtes Anliegen darstellen. Das Thema bedarf jedoch noch weiterer Erörterungen.  Eine verfassungsmäßige Verankerung wird als eher nicht zweckmäßig beurteilt.

 

 

Tagesordnungspunkt 4: Allfälliges

 

Es erfolgten keine Wortmeldungen.

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 1:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer                                      Dr. Renate Casetti