Protokoll

über die 8. Sitzung des Ausschusses 1

am 26. November 2003

im Parlament, Lokal IV

 

Anwesende Ausschussmitglieder:

 

Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer              (Vorsitzender)

Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer                 (Stellvertretender Vorsitzender)

 

Univ.Doz.Dr. Peter Bußjäger                           (Vertretung für Manfred Dörler)

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk

Mag. Oliver Henhapel                         ( Vertretung für Elisabeth Gehrer)

Mag. Ulrike Schebach-Huemer                       (Vertretung für Dr. Michael Häupl)

            Mag. Rüdiger Schender                                   (Vertretung für Mag. Herbert Haupt)

Mag. Christopher Drexler                                (Vertretung für Waltraud Klasnic)

Mag. Therezija Stoisits                        (Vertretung für Dr. Evelin Lichtenberger)

Univ.Prof. Dr. Reinhard Rack

Dr. Richard Leutner                                        (Vertretung für Friedrich Verzetnitsch)

Dr. Günter Voith

Dr. Peter Wittmann

Dr. Klaus Wutte

 

Entschuldigt:

 

Univ.Prof. Dr. Theo Öhlinger

Dr. Leo Specht

 

 

Weitere Teilnehmer:

 

Mag. Ronald Faber                                         ( für Dr. Heinz Fischer )

Dr. Marlies Meyer                                          (für Dr. Eva Glawischnig)

Mag. Claudia Marik                                        (für Dr. Claudia Kahr)

Markus Kroiher                                              (für Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)

 

 

 

Büro des Österreich-Konvents

 

Dr. Renate Casetti                                           (fachliche Ausschussunterstützung)

Birgit Mayerhofer                                            (Ausschusssekretariat)

 

Beginn:                        14.30 Uhr

Ende:                                       17.55 Uhr

 

Tagesordnungspunkte:

 

  1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit
  2. Genehmigung des Protokolls der siebenten Sitzung vom 19.November 2003
  3. Fortsetzung der Beratungen:
  1. Allfälliges

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Eröffnung

 

Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder und stellt die Anwesenheit fest.

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der siebenten Sitzung

vom 19.11.2003

 

Das Protokoll wird mit folgender Änderung genehmigt ( S.5, kursiv dargestellt)

 

Die Mitglieder sind sich einig, dass Arbeit kein subjektives Recht , sondern eine Verpflichtung des Staates im Sinne eines Staatszieles ist.

 

Tagesordnungspunkt 3: Fortsetzung der Beratungen:

 

1.                 Formulierung des Staatsziels „Umfassender Umweltschutz“

2.                  Überlegungen zu den Vorschlägen zur Sozialen Sicherheit und Arbeit

3.                  Formulierung des Staatsziels „Leistungen im öffentlichen Interesse“ in Verbindung mit dem wirtschaftlichen Staatsziel

4.                  Stellungnahme und Formulierungsvorschläge „Frauen und Konvent“ (voraussichtlich)

 

ad 1) Formulierung des Staatsziels „Umfassender Umweltschutz“

 

Der Formulierungsvorschlag lautet:

(1)       Die Republik Österreich bekennt sich zum umfassenden Natur- und Umweltschutz.

(2)    Umfassender Naturschutz ist die Bewahrung ökologischer Systeme und ihrer Vielfalt. Umfassender Umweltschutz ist die Vorsorge vor schädlichen Einwirkungen und die tunliche Behebung bestehender schädlicher Einwirkungen.

(3)    Alle Maßnahmen, die der Herstellung oder Nutzung von Atomwaffen und der Nutzung der Kernspaltung zum Zweck der Energiegewinnung dienen, sind verboten. Unter Berücksichtigung bestehender zwischenstaatlicher Verpflichtungen erklärt die Republik Österreich dieses Verbot zu einer Maxime ihrer Politik.

 

Diskutiert wird dazu:

 

-              Der Begriffsinhalt, die Notwendigkeit und die Entbehrlichkeit des letzten Satzes vom jeweils 2. und 3.Absatz

-              Fragen der Integration von Teilen des Atom-BVG (Transport von Nuklearmaterial), des Arbeitnehmerschutzes oder der Gesundheit

-              Der Unterschied zwischen natürlicher Umwelt und funktionierender Umwelt, Bekenntnis zum Naturschutz

 

Die Mitglieder sind mehrheitlich mit dem Vorschlag einverstanden; Absatz 2 sollte umformuliert und der letzte Satz des Absatzes 3 weggelassen oder eingearbeitet werden.

 

Der Vorsitzende ersucht Univ.Prof. Dr.Bernhard Raschauer, bis zur Ausschusssitzung am 14.Jänner eine Umformulierung nach dem bisherigen Diskussionsstand und unter Einarbeitung der Vorschläge der Umweltorganisationen bei der Konventssitzung am 15.Dezember 2003 vorzunehmen.

 

ad 2) Überlegungen zu den Vorschlägen zur Sozialen Sicherheit und Arbeit

 

Die diesbezüglichen Beratungen werden auf die 9.Sitzung am 10.Dezember 2003 verschoben.

 

ad 3) Formulierung des Staatsziels „Leistungen im öffentlichen Interesse“ in Verbindung mit dem wirtschaftlichen Staatsziel

 

Der 3.Formulierungsvorschlag zu den Leistungen im öffentlichen Interesse lautet:

 

(1)    Bund, Länder und Gemeinden gewährleisten die Erbringung von Leistungen im allgemeinen Interesse (Daseinsvorsorge).

(2)    Derartige Leistungen stellen einen anerkannten, nicht diskriminierenden Mindeststandard der Teilhabe an jenen Lebensbereichen sicher, die gesellschaftliche regelmäßig vorkommen.

(3)    Es sind dies sowohl marktbezogene als auch nicht marktbezogene Leistungen, die so zu erbringen sind, dass dabei insbesondere die Versorgungssicherheit, die soziale Erreichbarkeit, der Verbraucherschutz, der Gesundheitsschutz und die Nachhaltigkeit sichergestellt sind.

 

Diskutiert wird dazu:

 

-              Der Begriffsinhalt der Formulierung (Gemeinwohl; Sicherstellung der Teilnahme am öffentlichen Leben; dynamische Entwicklung, auch an Beispielen; Begrenzung auf lebensnot-wendige Güter, Abdeckung der Grundbedürfnisse des Menschen; Durchschnittsbetrachtung)

-              Die mögliche Abdeckung durch die Kompetenzverteilung ( ist darin alles umfasst, zB Bildung, Gesundheitsleistungen, Wasserversorgung; rechtliche Wirkung der Kompetenzverteilungen (sind nicht als Aufträge oder Verpflichtungen zu verstehen)

-              Der Umfang der Gewährleistung, soziale Erreichbarkeit, zB Postamt, Krankenanstalten (Formulierung statt „sicherstellen“ „erfüllt werden können“); welche Verpflichtungen der Länder sind impliziert (zB Kindergärten)

-              Die Sicherstellung eines funktionierenden Marktes als Aufgabe des Staates

-              Die Unklarheit des Begriffes „Leistungen im allgemeinen Interesse“ im Gegensatz zur „Daseinsvorsorge“

-              Die begriffliche Schärfe des Grünbuchs; Konnex zur europäischen Diskussion

 

Grundsätzlich wird diskutiert:

 

-              Die juristische Bedeutung der Staatsziele, Signal an Brüssel

-              Die Präzision von dynamischen Staatszielbestimmungen durch VfGH;

-              Fragen der weiteren Vorgangsweise im Aussschuss 1

 

Folgende Vorschläge werden konzipiert:

 

a)     „ Österreich bekennt sich dazu, dass Leistungen im allgemeinen Interesse erbracht werden.“ (oder vom Staat zu gewährleisten sind).

 

b)     „Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur Aufgabe, die Grundbedürfnisse der Bevölkerung zu sichern“.

 

Als Ergebnis wird festgehalten, dass der Formulierungsvorschlag b) mit dem Berichtsentwurf in einer zweiten Runde nochmals behandelt wird. Ausschuss 1 versteht den Begriff  „Leistungen im allgemeinen Interesse“ im Umfang des Begriffes „Daseinsvorsorge“.

 

Der Formulierungsvorschlag zum „Wirtschaftlichen Staatsziel“ lautet:

 

Zur Sicherung der materiellen Voraussetzungen des Staates und des Wohlstands seiner Bürgerinnen und Bürger gewährleistet der Staat die Rahmenbedingungen einer funktionier-enden Marktwirtschaft, ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähig-keit der österreichischen Wirtschaft innerhalb und außerhalb des Binnenmarktes der Europäischen Union.

 

Mit der Diskussion über das „Wirtschaftliche Staatsziel“ sind die eingebrachten Stellungnahmen der Industriellenvereinigung und der WKO abgedeckt.

 

Diskutiert wird dazu:

 

-              Der Vergleich zur EU-Verfassung

-              Die Begriffe Soziale Marktwirtschaft, funktionierende Marktwirtschaft, ausgewogenes Wirtschaftswachstum

-              Die Balance der Staatsziele

 

 

 

Folgender Formulierungsvorschlag wird als Arbeitshypothese festgehalten:

 

„Die Republik Österreich bekennt sich zur sozialen Marktwirtschaft und strebt ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum an.“

 

 

ad 4) Die Formulierungsvorschläge zum Thema „Frauen und Konvent“ werden aus Zeitgründen auf die nächste Sitzung verschoben.

 

Tagesordnungspunkt 4: Allfälliges und weitere Vorgangsweise

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass er beabsichtigt, über den bisherigen Stand der Beratungen einen „Rohbericht“ zu verfassen. Dieser soll in der Ausschusssitzung am 14.Jänner 2004 diskutiert werden.

 

Der Vorsitzende gibt den zusätzlichen zeitlichen Beratungsaufwand für die Vorschläge der NGO´s im Plenum des Konvents und die damit verbundene verlängerte Konsensfindung zu bedenken.

 

Die Ausschussmitglieder fassen einstimmig den Beschluss, das Präsidium um eine Verlängerung der Zeitvorgabe zur Berichtserstattung bis zum 15.März 2004 zu ersuchen.

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 1:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer                                      Dr. Renate Casetti