Protokoll

über die 15. Sitzung des Ausschusses 1

am 6. Oktober 2004

im Parlament, Lokal V

 

Anwesende Ausschussmitglieder:

 

Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer              (Vorsitzender)

 

Mag. Roland Dietrich                                      (Vertretung für Mag. Herbert Haupt)

Mag. Christopher Drexler                                (Vertretung für Waltraud Klasnic)

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk

Mag. Oliver Henhapel                         (Vertretung für Elisabeth Gehrer)

Mag. Ulrike Huemer                                       (Vertretung für Dr. Michael Häupl)

Dr. Leo Specht

Mag. Terezija Stoisits                                      (Vertretung für Dr. Evelin Lichtenberger)

Univ.Prof. Dr. Rudolf Thienel

Dr. Günter Voith

Dr. Peter Wittmann

 

Entschuldigt:

 

Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer                 (Stellvertreter)

 

Dipl.Ing. Jörg Freunschlag

Univ.Prof. Dr. Theo Öhlinger

Friedrich Verzetnitsch

 

Weitere Teilnehmer:

 

Mag. Ronald Faber                                         (für Dr. Peter Kostelka)

Alexandra Lucius                                            (für Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)

Dr. Marlies Meyer                                          (für Dr. Eva Glawischnig)

Mag. Katharina Peschko-Gruber                     (für Herbert Scheibner)

 

Büro des Österreich-Konvents

 

Dr. Renate Casetti                                           (fachliche Ausschussunterstützung)

Monika Siller                                                  (Vertretung für Birgit Mayerhofer,

Ausschusssekretariat)

 

 

Beginn:                        14.30 Uhr

Ende:                                       16.50 Uhr

 

 

Tagesordnungspunkte:

 

  1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit
  2. Genehmigung des Protokolls der 14.Ausschusssitzung
  3. Weitere Befassung mit der zweiten Mandatsergänzung „Umfassende Landesverteidigung“ (Wie kann das Staatsziel „Umfassende Landesverteidigung“ gemäß Art.9a B-VG auch im EU-Kontext klar herausgearbeitet, weiterentwickelt und in der Verfassung verankert werden?)

4.      Dritte Mandatsergänzung gemäß Präsidiumsbeschluss vom 24.August 2004 ( siehe Anlage) zum Thema „Verankerung der Altösterreicher in der Bundesverfassung“, „Verankerung der Südtiroler in der Bundesverfassung; Gruber-De-Gasperi-Abkommen“

5.      Allfälliges

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

 

Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder des Ausschusses 1, im speziellen das neue Ausschussmitglied, Herrn Univ.Prof.Dr.Thienel (Nachfolger von Univ.Prof.Dr.Rack) , und stellt die Anwesenheit fest.

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokoll des 14.Sitzung

 

Das Protokoll wird mit der Maßgabe genehmigt, dass die unter Punkt 2.1.1 und 2.1.2 angeführten allgemeinen Erläuterungen zur Mandatsergänzung – da nicht Gegenstand der Beratungen - zur Gänze dem Protokoll entnommen werden sollen. ( siehe Anlage 1)

 

Abg Dr.Wittmann weist darauf hin, dass er in der 14.Ausschusssitzung die Meinung vertreten hat, dass als Alternative zum Textvorschlag der Vertreter der BHRK, das als Arbeitspapier des BMLV vorgelegt worden ist, der Beibehaltung des Art 9a B-VG der Vorzug zu geben ist.

 

Abg.Dr.Wittmann

 

Tagesordnungspunkt 3: Weitere Befassung mit der zweiten Mandatsergänzung „Umfassende Landesverteidigung“

 

Während der Ausschusssitzung legen die Mitglieder Abg.Dr.Wittmann und Mag.Henhapel (in Vertretung von BM Gehrer) Textvorschläge vor. ( siehe Anlage 2 und 3). Diese werden referiert. Die Mitglieder Dr.Voith und Mag.Dietrich ( in Vertretung von BM Mag.Haupt) verweisen auf die bereits in der 14. Ausschusssitzung vorgelegten Textvorschläge ( siehe Anlage 4 und 5).

 

In der Diskussion über die vorliegenden Textvorschläge werden folgende Positionen vertreten:

 

* Der Art.9a B-VG ist grundsätzlich obsolet. Anstatt der Formulierung eines Staatszieles „umfassende innere und äußere Sicherheitsvorsorge“ sollte der Art.9a B-VG als Minimalkonsens bleiben. Unter Verweis auf das bisherige Ausschussergebnis wird auch angemerkt, dass kein neues bzw zusätzliches Staatsziel formuliert werden sollte.

 

* Der im Ausschussbericht vom 25.2.2004 erzielte Konsens bezüglich der Streichung des Art.9a B-VG besteht nicht mehr. Einzelne Mitglieder haben inzwischen ihre Meinung geändert. Das Präsidium hat einen Ergänzungsauftrag im Sinne der Weiterführung der sicherheitspolitischen Diskussion an Ausschuss 1 erteilt. Im Zuge der Beratungen wurden neue Textvorschläge als Ersatz des Art 9a B-VG vorgelegt.

 

* Es wird auf den Konnex des Ergänzungsmandates mit den sonstigen sicherheitspolitischen Themen verwiesen, die sich das Präsidium vorbehalten hat.

 

* Der Unterschied zwischen dem Begriff der umfassenden Landesverteidigung ( als klassische Verteidigung gegen einen Angriff von außen) und der Sicherheitsvorsorge ( als umfassenderes Konzept gegen verschiedene Bedrohungsszenarien) wird erörtert; in diesem Zusammenhang vor allem die Frage, ob

 

- die derzeitige Rechtslage hinsichtlich der geänderten Bedrohungsszenarien ausreichend ist.,

- die Definition der Solidarität

- die Interpretation bzw Einschränkung der Neutralität in den Formulierungen der vorliegenden Textvorschlägen

 

Ergebnis der Beratungen:

 

Der Ausschuss erzielte zu sämtlichen vorliegenden Textvorschlägen keinen Konsens.

 

 

Tagesordnungspunkt 4: Dritte Mandatsergänzung : „Verankerung der Altösterreicher in der Bundesverfassung“, „Verankerung der Südtiroler in der Verfassung; Gruber-De-Gasperi-Abkommen“ ( siehe Anlage 6)

 

Das Ausschussergebnis zu den Beratungen zur Verankerung der Südtiroler in der Bundes-verfassung:

 

Gemäß Bericht vom 25.2.2004 erzielte der Ausschuss 1 Konsens, dass von einer Verankerung der Südtiroler in der Bundesverfassung abzusehen sei.

 

In Behandlung der Mandatsergänzung des Präsidiums legt das Ausschussmitglied Mag.Henhapel ( in Vertretung von BM Gehrer) einen Textvorschlag zur Ergänzung des nicht konsentierten Präambeltextes des Ausschussberichtes (siehe Anlage 7) vor. Dieser wird nicht als Vorschlag für ein neues Staatsziel, sondern als „Präambel-Formulierung“ eingebracht.

 

Das Ausschussmitglied Mag.Dietrich ( in Vertretung von BM Mag.Haupt) spricht sich für eine ausdrückliche Verankerung der Südtiroler in der Bundesverfassung aus, legt jedoch keinen Textvorschlag vor.

 

Der Ausschuss 1 erzielte in der Frage der Verankerung der Südtiroler in der Bundesverfassung keinen Konsens. Alle Vorschläge werden überwiegend abgelehnt.

 

 

Das Ausschussergebnis zu den Beratungen zur Verankerung der Altösterreicher in der Bundesverfassung:

 

Gemäß Bericht vom 25.2.2004 erzielte der Ausschuss 1 Konsens, dass von einer Verankerung der Altösterreicher in der Bundesverfassung abzusehen sei.

 

In den Ausschussberatungen wird festgestellt, dass der Auftrag des Präsidiums hinsichtlich des Begriffsumfanges der „Altösterreicher“ nicht klar definiert ist ( in der Literatur versteht man darunter sämtliche Bewohner der ehemaligen k.u.k. Monarchie, vom vorgebrachten Anliegen dürften jedoch nur die deutschsprachigen Bewohner umfasst sein). Die Ausschussmitglieder Wittmann, Funk, Huemer und Mayer kritisieren die mangelnde Begriffspräzision.

 

Im Ausschuss wird kein Textvorschlag zur Verankerung der Altösterreicher in der Bundesverfassung vorgelegt. Das Anliegen wird von den Mitgliedern überwiegend abgelehnt.

 

 

Tagesordnungspunkt 5: Allfälliges

 

Der Bericht des Ausschusses 1 vom 25.2.2004 wurde vom Präsidium bis dato noch nicht intensiv beraten.

 

Der Ausschuss stellt einhellig fest, dass diejenigen Themen, die vom Präsidium anhand des vom Ausschuss 2 vorgelegten Inhaltsverzeichnisses dem Ausschuss 1 zugewiesen sind ( auch vom Mandat des Ausschusses 1 umfasst ) in Zukunft nur auf der Grundlage ausdrücklich erteilter und präziser Mandatsergänzungen beraten werden.

 

Der Berichtsentwurf für die drei Mandatsergänzungen wird an die Mitglieder ausgesendet. Abweichende Stellungnahmen sind binnen zwei Tagen bekannt zu geben. Solange keine neue Mandatsergänzung vorliegt, wird vom Vorsitzenden keine Sitzung mehr anberaumt.

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 1:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer                                      Dr. Renate Casetti