Protokoll

über die 4. Sitzung des Ausschusses 5

am 07. November 2003

im Parlament, Lokal IV

 

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder:

 

Univ.Doz. Dr. Peter Bußjäger                          (Vorsitzender)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic                       (stellvertretende Vorsitzende)

 

Dr. Johannes Abentung                                    (Vertretung für DI Josef Pröll)

Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer

Dieter Egger

Dr. Ferdinand Faber                                        (Vertretung für Dr. Franz Schausberger)

Mag. Anna Maria Hochhauser                         (Vertretung für Dr. Christoph Leitl)

Univ.Prof. Dr. Gerhart Holzinger

Dr. Peter Kostelka                                          (Vertretung für Prof. Albrecht Konecny)

DDr. Karl Lengheimer                                     (Vertretung für Dr. Erwin Pröll)

Univ.Prof. Dr. Theo Öhlinger                           (Vertretung für Univ.Prof. Dr. Bernd-

                                                                       Christian Funk)

Walter Prior

Dr. Johannes Schnizer                                     (Vertretung für Univ.Prof. Dr. Ewald

                                                                       Wiederin)

Dr. Kurt Stürzenbecher                                   (Vertretung für Mag. Renate Brauner)

Dr. Klaus Wutte

 

Weitere Teilnehmer:

 

Mag. Jochen Danninger                                   (für Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)

Mag. Ronald Faber                                         (für Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)

Dr. Marlies Meyer                                           (für Dr. Eva Glawischnig)

 

Büro des Österreich-Konvents:

 

Dr. Claudia Kroneder-Partisch                        (fachliche Ausschussunterstützung)

Monika Siller                                                  (Ausschusssekretariat)

 

Entschuldigt:

 

Herbert Scheibner

 

 

Beginn:                                  10.00 Uhr

 

Ende:                                    13.10 Uhr

 

 

Tagesordnungspunkte:

 

1.)    Begrüßung und Mitteilung

2.)    Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

3.)    Beratung über die Zuweisung von Materien zu Kompetenzbereichen und über Rechtsetzungsinstrumente

4.)    Weiteres Vorgehen

5.)    Allfälliges

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Mitteilung

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des Ausschusses und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

 

Das Protokoll der Sitzung vom 15. Oktober 2003 wird mit folgenden Anmerkungen genehmigt:

 

·        Es wird betont, dass seitens des Landes Wien Skepsis gegenüber dem dritten Kompetenzbereich (geteilte Gesetzgebungskompetenz) besteht.

 

·        Die Frage, wie bei einer allfälligen Rahmen- bzw Zielgesetzgebung die Devolution der Gesetzgebungskompetenz im Falle der Säumnis des zuständigen Gesetzgebers ausgestaltet sein soll, bleibt der weiteren Beratung vorbehalten.

 

 

Tagesordnungspunkt 3: Beratung über die Zuweisung von Materien zu Kompetenzbereichen und über Rechtsetzungsinstrumente

 

Der Ausschussvorsitzende, die Vertreterin der Wirtschaftskammer Österreich und Dr. Schnizer erläutern jeweils die von ihnen vorgelegten Konzepte für eine Neuverteilung der Gesetzgebungskompetenzen. Alle drei Konzepte gehen von einem System aus, das exklusive Gesetzgebungskompetenzen des Bundes und der Länder beinhaltet sowie einen dritten Kompetenzbereich mit zwischen Bund und Ländern geteilten Zuständigkeiten (konkurrierende Gesetzgebung; Ziel- und Rahmengesetzgebung).

Die Wirtschaftskammer Österreich bringt eine Stellungnahme zur Verteilung, die sich kritisch mit dem vom Ausschussvorsitzenden vorgelegten Konzept auseinandersetzt.

(Alle schriftlichen Unterlagen wurden den Ausschussmitgliedern auch per Mail übermittelt).

 

Aus der nachfolgenden Generaldebatte zu den Vorschlägen wird zusammenfassend festgehalten:

 

·        Die Mehrzahl der Ausschussmitglieder spricht sich für die Formulierung großer abgerundeter Kompetenzfelder aus.

 

·        Die Ausschussmitglieder vertreten überwiegend die Ansicht, dass ein dritter Bereich mit einer konkurrierenden Gesetzgebung mehr Flexibilität bei der Kompetenzwahrnehmung ermöglicht als es die derzeitige Kompetenzverteilung erlaubt. Der weiteren Beratung vorbehalten bleibt die Frage, wie umfangreich der dritte Kompetenzbereich sein soll.

 

·        Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung müssen Kriterien für die Inanspruchnahme der Kompetenz gefunden werden (zB Bedarf/unerlässlicher Bedarf nach einer einheitlichen Gesetzgebung, Art 72 Abs 2 Bonner Grundgesetz, Subsidiaritätsprinzip). Darüber hinaus wird erwogen, einen Kooperationsmechanismus zwischen Bund und Ländern vorzusehen.

 

·        Ein Teil der Mitglieder betont, dass das neue Kompetenzsystem so gestaltet sein muss, dass es nicht zu einer systematischen Einschränkung der Gesetzgebungskompetenzen der Länder führt.

 

 

Tagesordnungspunkt 4: Weiteres Vorgehen

 

Der Ausschussvorsitzende ersucht die Mitglieder des Ausschusses, eine kurze schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen abzugeben (nach Möglichkeit bis 21. November 2003):

 

·        In welcher Weise soll die Rechtsetzung im dritten Kompetenzbereich (zwischen Bund und Ländern geteilte Gesetzgebung) erfolgen, nach welchen Kriterien soll die Inanspruchnahme der Kompetenz erfolgen?

·        In welcher Weise sollen die Länder im dritten Kompetenzbereich an der Gesetzgebung des Bundes mitwirken?

·        Welche Materien/Aufgabenfeldern sollen der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes, welche der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz der Länder zugeordnet werden?

 

 

Tagesordnungspunkt 5: Allfälliges

 

Zum Tagesordnungspunkt 5 gibt es keine Wortmeldungen.

 

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 5:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

Univ.Doz. Dr. Peter Bußjäger e.h.                                           Dr. Claudia Kroneder-Partisch e.h.