Protokoll

über die 15. Sitzung des Ausschusses 5

am 14. September 2004

im Parlament, Lokal II

 

 

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder:

 

Univ.Doz. Dr. Peter Bußjäger                          (Vorsitzender)

 

Dr. Johannes Abentung/

Mag. Dr. Nikolaus Bachler                              (Vertretung für DI Josef Pröll)

Dr. Ferdinand Faber                                        (Vertretung für Mag. Gabriele Burgstaller)

DI Jörg Freunschlag

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk

Prof. Albrecht Konecny

DDr. Karl Lengheimer                                     (Vertretung für Dr. Erwin Pröll)

Univ.Prof. Dr. Theo Öhlinger

Dr. Claudia Rosenmayr-Klemenz                     (Vertretung für Dr. Christoph Leitl)

Dr. Kurt Stürzenbecher                                   (Vertretung für Mag. Sonja Wehsely)

 

 

Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:

 

Mag. Ronald Faber                                         (für Dr. Peter Kostelka)

Mag. Jürgen Fischer                                        (für Dr. Claudia Kahr)

Mag. Ulrike Lackner                                       (für Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)

Mag. Katharina Peschko-Gruber                     (für Herbert Scheibner)

 

Büro des Österreich-Konvents:

 

Dr. Claudia Kroneder-Partisch                       (fachliche Ausschussunterstützung)

Monika Siller                                                  (Ausschusssekretariat)

 


Entschuldigt:

 

MMag. Dr. Madeleine Petrovic                       (stellvertretende Vorsitzende)

Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer

Univ.Prof. Dr. Peter Böhm

Dieter Egger

Univ.Prof. Dr. Gerhart Holzinger

Walter Prior

Univ.Prof. Dr. Ewald Wiederin

 

 

Beginn:                                  10.00 Uhr

 

Ende:                                    16.20 Uhr

 

 

Tagesordnungspunkte:

 

1.)    Begrüßung und Mitteilungen

1.)2.)                  Beratung über die Aufteilung der Kompetenzfelder auf Bund und Länder entsprechend dem Ergänzungsmandat

1.)3.)                  Weiteres Vorgehen

1.)4.)                  Allfälliges

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Mitteilungen

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des Ausschusses und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Er weist auf die vom Präsidium beschlossene Ergänzung des Mandates hin.

 

 

 

Tagesordnungspunkt 2: Beratung über die Aufteilung der Kompetenzfelder auf Bund und Länder entsprechend dem Ergänzungsmandat

 

Die Beratung erfolgt auf Grundlage eines vom Ausschussvorsitzenden und der Ausschussbetreuerin vorbereiteten Papieres ("Zusammenfassung der Vorschläge zur Kompetenzverteilung" vom 9.9.2004). Das Papier baut auf den Ergebnissen des Teilberichts des Ausschusses vom 23. Juli 2004 auf und fasst die bereits vorliegenden Vorschläge für eine Verteilung der Kompetenzen auf Bund, Länder und eine allfällige 3. Säule zusammen.

 

Das Papier "Zusammenfassung der Vorschläge zur Kompetenzverteilung" wird bis einschließlich Seite 29 beraten.

Der Ausschuss nimmt dazu folgende Änderungen und Anmerkungen vor (im übrigen bleibt der Text aufrecht):

 

 

Allgemeines:

 

·        Der Ausschuss hält ausdrücklich fest, dass die in der Zusammenfassung vorgenommene Zuordnung der Kompetenzen durch den Ausschuss 5 eine vorläufige ist und unbeschadet der weiteren Konventsergebnisse erfolgt.

·        Weiters wird betont, dass die in den Kästchen angeführten derzeit bestehenden Kompetenzen nicht im Sinne einer Versteinerung zu verstehen sind, dass also keine feste Verknüpfung der derzeitigen Kompetenzen mit den neuen Kompetenzfeldern intendiert ist.

 

 

Ad: Statistik für Zwecke des Bundes
       Statistik für Zwecke der Länder und Gemeinden

 

·        Es wird festgehalten, dass es sich bei der Kompetenz "Statistik" schon derzeit um eine zwischen Bund und Ländern geteilte Kompetenz handelt, die - nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - je nach Bedarf vom Bund bzw den Ländern beansprucht werden kann,
Der Ausschuss vertritt die Ansicht, dass Bund und Länder weiterhin die Möglichkeit haben sollen, für ihre Zwecke Statistik zu betreiben. Er schlägt daher einen Kompetenztatbestand des Bundes "Statistik für Zwecke des Bundes" und einen Kompetenztatbestand der Länder "Statistik für Zwecke der Länder und Gemeinden" vor.

 

 

Ad: Organisation und Dienstrecht des Bundes

       Organisation und Dienstrecht der Länder und Gemeinden

 

·        Der Ausschuss spricht sich - im Sinne des Auftrages des Präsidiums zur weiteren Verdichtung von Kompetenztatbeständen - dafür aus, Organisation und Dienstrecht jeweils zu einem Kompetenzfeld im Bereich des Bundes und einem Kompetenzfeld im Bereich der Länder zusammenzuziehen.

 

 

Ad: Landesverfassung:

 

·        Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die derzeit bestehenden Kompetenzen "Wahlen von Organen der Gemeinden" und "Gemeindesymbole" nicht dem Kompetenzfeld Landesverfassung, sondern dem Kompetenzfeld Organisation und Dienstrecht der Länder und Gemeinden zuzuordnen sind.

 

·        Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die Zuständigkeit zur Regelung der Unvereinbarkeiten von Landes- und Gemeindeorganen (Art 19 Abs 2 B-VG) in die Kompetenz der Länder zu verschieben.

 

 

Ad: Katastrophenhilfe, Feuerwehr- und Rettungswesen:

 

·        Der Vorschlag von Univ.Prof. Dr. Funk, dass Angelegenheiten des länderübergreifenden Katastrophen(schutz)managements in die Kompetenz des Bundes fallen sollen, trifft überwiegend auf Zustimmung. Die exakte Formulierung soll in der nächsten Sitzung noch geprüft werden.

 

 

Ad: Veranstaltungen und örtliche Sicherheit:

 

·        Der Ausschuss ist überwiegend der Ansicht, dass die derzeit in die Kompetenz Veranstaltungswesen fallenden typischen gewerberechtlichen Angelegenheiten (zB Kinokonzessionen) in die Kompetenz des Bundes verschoben werden sollten.
Darüber hinaus - dh insbesondere hinsichtlich der sicherheitsrechtlichen Aspekte des Veranstaltungswesens - soll die Kompetenz Veranstaltungen im Bereich der Länder verbleiben.

 

 

Ad: Gesundheitsdienste und Bestattungswesen:

 

·        Ein Teil der Ausschussmitglieder spricht sich dafür aus, die Berufsausbildung und ‑ausübung im Gesundheitsbereich bundeseinheitlich zu regeln.

 

·        Vereinzelt wird angeregt, die Kompetenzen Veranstaltungen, örtliche Sicherheit und Gemeindesanitätsdienst zu einem Kompetenzfeld zusammenzuziehen.

 

 

Ad: Baurecht:

 

·        Der Ausschuss spricht sich überwiegend gegen den Vorschlag der Wirtschaftskammer aus, das "anlagenbezogene Baurecht" aus der Kompetenz Baurecht herauszulösen und in einen Bundes-Kompetenztatbestand "Angelegenheiten der Wirtschaft" zu integrieren.

 

·        Der Ausschuss erwägt jedoch, die Bauprodukte und die technischen Standards im Bereich des Baurechts einer Vereinheitlichung zuzuführen.

 

 

Ad: Sport und Tourismus:

 

·        Es wird klargestellt, dass die Kompetenz "Tourismus" keine der bislang vom Gewerberecht erfassten Angelegenheiten beinhalten soll.

 

 

Ad: Kulturelle Angelegenheiten (der Länder):

 

·        Der Ausschuss vertritt die Ansicht, dass das Kompetenzfeld jedenfalls Volkstumspflege und Musikschulen erfassen soll (nicht aber: kulturelle Einrichtungen des Bundes, Kulturgüterschutz, Kultus und Bildung).

 

·        Es wird angeregt, dieses Kompetenzfeld im Bereich der Länder nicht "Kulturelle Angelegenheiten der Länder", sondern "Kulturelle Angelegenheiten" zu nennen.

 

 

Ad: Raumordnung und Bodenschutz:

 

·        Vereinzelt wird angeregt, die Kompetenzen Raumordnung, Bodenschutz, Natur- und Landschaftsschutz zu einem Kompetenzfeld zusammenzuziehen.

 

 

Ad: Schulwesen:

 

·        Seitens der Wirtschaftskammer wird festgehalten, dass ihr Vorschlag vorbehaltlich der Ergebnisse des Ausschusses 6 zu verstehen ist.

 

·        Univ.Prof. Dr. Öhlinger schlägt folgende zusätzliche Variante für eine Kompetenzverteilung im Bereich des Schulwesens vor (Variante 4):
- Pflichtschulen, mittlere und höhere Schulen → als Kompetenz der 3. Säule
- Fachhochschulen und Universitäten → als Kompetenz des Bundes.

 

·        Die von Univ.Prof. Dr. Öhlinger präsentierte Variante wird im Ausschuss positiv aufgenommen, zumal sie mehr Flexibilität ermöglichen würde. Es wird allerdings betont, dass eine endgültige Bewertung des Vorschlages erst vorgenommen werden kann, wenn die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens in der 3. Säule geklärt ist.

 

 

Ad: Landwirtschaft:

 

·        Das BMLFUW schlägt folgende Variante einer Kompetenzverteilung im Bereich der Landwirtschaft vor (Variante 2):
- Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik → als Kompetenz des Bundes
- Bodenreform → als Kompetenz der 3. Säule
- Landwirtschaft (im Sinne des bisherigen Verständnisses dieser Kompetenz) → als Kompetenz der Länder.

 

·        Die Ausschussmitglieder äußern überwiegend Bedenken gegen die Formulierung eines Kompetenzfeldes "Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik" bzw "Entwicklung des ländlichen Raumes", da damit ein großer, inhaltlich unklarer Kompetenztatbestand geschaffen würde.
(Der Vertreter des BMLFUW wird ersucht, in der nächsten Sitzung des Ausschusses, das von ihm vorgeschlagene Kompetenzfeld "Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik" näher zu spezifizieren.)

 

·        Im Ausschuss besteht Konsens,
- dass es eine Landeskompetenz Landwirtschaft geben soll, die jedenfalls Landwirtschaft im Sinne des bisherigen Verständnisses dieser Kompetenz sowie Jagd- und Fischereirecht, Tierzucht und die gesetzliche berufliche Vertretung im Bereich der Landwirtschaft umfasst,
- dass es eine Bundeskompetenz landwirtschaftliche Marktordnung geben soll und
- dass das Veterinärrecht im Bereich der Bundeskompetenz Gesundheitswesen anzusiedeln ist.

 

·        Der Ausschuss vertritt überwiegend die Auffassung, dass die Kompetenz Bodenreform in die Kompetenz der Länder fallen soll.

 

·        Es wird festgehalten, dass das Inverkehrbringen landwirtschaftlicher Betriebsmittel nach dem Vorschlag der Wirtschaftskammer nicht in das Kompetenzfeld "Landwirtschaft" fallen soll, sondern dem Kompetenzfeld "Angelegenheiten der Wirtschaft" zugeordnet ist.

 

·        Bezüglich des land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsrechts werden folgende Varianten vertreten:
Variante 1: Land- und forstwirtschaftliches Arbeitsrecht (einschließlich der beruflichen Vertretung) → als Kompetenz der Länder
Variante 2: Land- und forstwirtschaftliches Arbeitsrecht (einschließlich der beruflichen Vertretung) → als Kompetenz der 3. Säule
Variante 3: Arbeitsrecht → als auch das land- und forstwirtschaftliche Arbeitsrecht mitumfassende Kompetenz des Bundes

 

 

Ad: Kulturgüterschutz:

 

·        Der Ausschuss vertritt überwiegend die Ansicht, dass die Kompetenz Kulturgüterschutz in der 3. Säule angesiedelt sein sollte.

 

 

Ad: Wasser-, Forst- und Bergwesen:

 

·        Die Ausschussmitglieder lehnen ein Kompetenzfeld "Nutzung der natürlichen Ressourcen" überwiegend als zu eng ab, da damit nur einer von mehreren Regelungszwecken des Wasser-, Forst- und Bergwesens erfasst würde.

 

·        Der Ausschuss spricht sich überwiegend für eine Zuordnung des Kompetenzfeldes Wasser-, Forst- und Bergwesen zur 3. Säule aus.

 

 

Ad: Energiewesen:

 

·        Folgende Varianten werden vom Ausschuss diskutiert:
Variante 1 (Bußjäger): Energiewesen → als Kompetenz der 3. Säule
Variante 2 (WKÖ, Wiederin, Grüne) → als Kompetenz des Bundes.

 

·        Der Ausschuss spricht sich überwiegend dafür aus, das Kompetenzfeld Energiewesen dem Bund zuzuweisen (Variante 2 - WKÖ, Wiederin, Grüne).

 

 

Ad: Umweltschutz:

 

·        Viele Ausschussmitglieder vertreten die Ansicht, dass das Kompetenzfeld Umweltschutz (mit Ausnahme des Natur- und Landschaftsschutzes) dem Bund zugeordnet werden soll.

 

 

Ad: Tier- und Pflanzenschutz:

 

·        Der Ausschuss wirft die Frage auf, ob die Kompetenz Pflanzenschutz nur landwirtschaftliche Pflanzen umfasst. (Der Ausschussvorsitzende sagt zu, den Inhalt der Kompetenz zu klären.)

 

 

Volksgruppenschutz:

 

·        Der Ausschuss wirft die Frage auf, welchem Kompetenzfeld der Volksgruppenschutz zuzuordnen ist. (Der Ausschussvorsitzende sagt zu, die Frage zu klären.)

 

 

 

Tagesordnungspunkt 3: Weiteres Vorgehen

 

Themen der nächsten Sitzung am 27. September 2004:

·        Fortsetzung der Beratung anhand der vorliegenden Zusammenfassung;

·        Beratung des Gesetzgebungsmechanismus in der 3 Säule;

·        Behandlung der Liste "Zuweisungen von Ausschuss 2".

 

Der Ausschussvorsitzende ersucht die Ausschussmitglieder, Änderungswünsche zur Liste "Zuweisungen von Ausschuss 2" (Spalte: Anmerkungen des Ausschusses 5)

bis spätestens 24. September 2004

dem Ausschussvorsitzenden (peter.bussjaeger@konvent.gv.at) und dem Büro des Konvents (monika.siller@konvent.gv.at) bekannt zu geben.

 

 

 

Tagesordnungspunkt 4: Allfälliges

 

Zum Tagesordnungspunkt 4 gibt es keine Wortmeldungen.

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 5:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

 

Univ.Doz. Dr. Peter Bußjäger e.h.                                           Dr. Claudia Kroneder-Partisch e.h.