Protokoll

über die 3. Sitzung des Ausschusses 4

am 28. Oktober 2003

im Parlament, Lokal IV

 

 

 

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder (Vertreter):

 

Univ. Prof. Dr. Bernd-Christian Funk                      (Vorsitzender)

Herbert Scheibner                                                  (stellvertretender Vorsitzender)

 

Dr. Maria Berger

Prof. Christine Gleixner

Univ. Prof. DDr. Christoph Grabenwarter

Prof. Ing. Helmut Mader

Dr. Johann Rzeszut

MMag. Dr. Madeleine Petrovic                              (Vertretung für Mag. Terezija Stoisits)

Dr. Theodor Thanner                                              (Vertretung für Dr. Ernst Strasser)

Mag. Joachim Preiss                                               (Vertretung für Mag. Herbert Tumpel)

Mag. Bernhard Achitz                                             (Vertretung für Fritz Verzetnitsch)

 

Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:

 

Mag. Jochen Danninger                                          (Büro Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)

Mag. Ronald Faber                                                (Büro Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)

Dr. Marlies Meyer                                                  (Büro Dr. Eva Glawischnig)

 

Büro des Österreich-Konvents:

 

Mag. Birgit Caesar                                                 (fachliche Ausschussunterstützung)

Brigitte Birkner                                                       (Vertretung für Monika Siller,

                                                                               Ausschusssekretariat)

Entschuldigt:

 

Univ.Prof. Dr. Reinhard Rack

 

 

Beginn:                                  14.00 Uhr

 

Ende:                                     17.55 Uhr

 

 

Tagesordnungspunkte:

 

1.)     Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2.)     Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung (10. Oktober 2003)

2a.)    Berichterstattung über die Ausschussarbeit im Konventsplenum        

3.)     Beiziehung  von Experten und NGOs

4.)     Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte (Eigentumsgarantie)

5.)     Allfälliges

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des Ausschusses und die weiteren Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

(10. Oktober 2003)

 

Das Protokoll der zweiten Sitzung des Ausschusses 4 vom 10. Oktober 2003 wird einvernehmlich um folgende Punkte geändert bzw. ergänzt (Änderungen/Ergänzungen wurden bereits eingearbeitet):

 

1.    Der Hinweis „teilweise anwesend“ wird aus dem Protokoll gestrichen.

 

2.    Das Protokoll wird auf Seite 4 wie folgt ergänzt:

 

......

 

(3) In der Ausschusssitzung wird weiters diskutiert, inwieweit die Schutzfunktion von grundrechtlichen Gewährleistungen auch im Verhältnis zwischen Privaten gegeben ist (Horizontalwirkung).

 

Dazu könnte eine allgemeine Formulierung – etwa nach dem Muster des deutschen Grundgesetzes – vorgesehen werden, z.B.: „Die Grundrechte (grundrechtliche Gewährleistungen) binden die Staatsgewalten unmittelbar, insbesondere auch die Gerichtsbarkeit“.

 

.........

 

Auf Antrag des Stellvertreters des Bundesministers für Inneres wird ein zusätzlicher Tagesordnungspunkt 2a eingefügt:

 

 

Tagesordnungspunkt 2a: Berichterstattung über die Ausschussarbeit im Konventsplenum

 

Es folgt eine längere Diskussion über den Zwischenbericht des Ausschussvorsitzenden über die Ausschussarbeit im Rahmen der Konventssitzung vom 20. Oktober 2003. Dabei wird auch erörtert, inwieweit das Strategiepapier des Ausschussvorsitzenden, das bei der ersten Ausschusssitzung vorgestellt wurde, eine verbindliche Grundlage für die Ausschussarbeit darstellt.

 

Einigkeit besteht über folgende Eckpunkte des Strategiepapiers:

 

             grundsätzliche Orientierung an der EMRK

             materielles Grundrechtsverständnis

   zunächst Behandlung der klassischen (liberalen) Grundrechte; besonders sensible Themenblöcke wie z.B. soziale Grundrechte werden erst in weiterer Folge bearbeitet.

 

 

Tagesordnungspunkt 3: Beiziehung von Experten und NGOs

 

Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, unbeschadet der allfälligen Beiziehung von Experten und NGOs zu Referaten/Hearings auch Experten aus der Wissenschaft und Praxis einzuladen, um zu den Textvorschlägen des Ausschusses begleitend Stellung zu nehmen.

 

Der Ausschuss beschließt einvernehmlich, dass der Ausschussvorsitzende an das Präsidium (über das Büro des Österreich-Konvents) herantritt mit dem Ersuchen um Beiziehung von Experten im Sinne einer begleitenden Beratung („Gegenlesen von Textvorschlägen“) auf Basis von grundsätzlich kostenfreien Auftragsverhältnissen.

 

Bei der nächsten Ausschusssitzung am 5. November 2003 wird eine Liste von Experten festgelegt.

 

Die Ausschussmitglieder werden ersucht, dem Büro des Österreich-Konvents bis zur nächsten Ausschusssitzung Experten zu nennen.

 

Die Behandlung des Themas „Beiziehung von NGOs“ wird vertagt.

 

Tagesordnungspunkt 4: Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte (Eigentumsgarantie)

 

1.    Abgrenzung Staatsziele/Grundrechte (Überschneidung mit Ausschuss 1):

 

Im Rahmen der Ausschusssitzung findet neuerlich eine breite Diskussion über die Abgren­zung von Staatszielen und Grundrechten im Zusammenhang mit der Frage der Verankerung von Staatszielen in der Verfassung statt. Dabei geht es um die grundlegende Problematik, inwieweit sich die Festlegung von Staatszielen in der Verfassung erübrigt, wenn ent­sprechende grundrechtliche Gewährleistungen vorliegen.

 

Der Ausschuss beschließt, diese Frage noch nicht abschließend zu klären, sondern im Zuge der weiteren Ausschussarbeit (bspw. bei den sozialen Grundrechten) zu behandeln.

 

2.    Sprachliche Anpassungen bei der EMRK:

 

Im Ausschuss wird mehrfach gefordert, bei der EMRK sprachliche Anpassungen (ohne inhaltliche Änderungen) durchzuführen, z.B. die Verwendung des Begriffes „jede Person“ statt „jedermann“ in Art. 8 EMRK.

 

3.    Textvorschlag von Univ.Prof. DDr. Grabenwarter zum Thema „Eigentumsgarantie“:

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren den Textentwurf von Univ.Prof. DDr. Grabenwarter zur „Eigentumsgarantie“ (siehe Anlage 1 bis 3).

 

Der Ausschuss stimmt einvernehmlich dem Textentwurf zum Eigentumsschutz zu (unbeschadet der Liegenschaftsverkehrsfreiheit).

 

Der Textvorschlag des Ausschusses 4 zum Eigentumsschutz lautet daher wie folgt:

 

(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Eigentums.

 

(2) Eigentum darf nur aus Gründen des öffentlichen Interesses, unter den durch Gesetz vorgesehenen Bedingungen und gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung entzogen werden.

 

(3) Gesetzliche Regelungen der Benutzung des Eigentums sind zulässig, soweit sie für das allgemeine Wohl erforderlich sind.

 

Die Erläuterungen zum Eigentumsschutz sind wie folgt zu ergänzen:

 

          Der Begriff „Eigentumsentzug“ beinhaltet auch materielle Enteignungen.

          Der Begriff „Eigentum“ umfasst auch materielle Anwartschaften (entsprechend der Judikatur).

 

 


Tagesordnungspunkt 5: Allfälliges

 

Die nächste Ausschusssitzung findet am

 

Mittwoch, 5. November 2003, von 10.00 bis 16.00 Uhr

 

statt. Thema der nächsten Sitzung ist – neben der Festlegung des Expertenpools – die Fortsetzung der Behandlung der Textvorschläge von Univ.Prof. DDr. Grabenwarter (Liegenschaftsverkehrsfreiheit, Berufs- und Erwerbsfreiheit).

 

Der Ausschussvorsitzende dankt den Anwesenden für die konstruktive Mitarbeit und schließt die Sitzung.

 

Vorsitzender des Ausschusses 4:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk  e.h.                                Mag. Birgit Caesar e.h.

 

 

 

 

 

 

3 Anlagen