Protokoll

über die 21. Sitzung des Ausschusses 4

am 6. Juli 2004

im Parlament, Lokal IV

 

 

 

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder (Vertreter):

 

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk                       (Vorsitzender)

 

Prof. Christine Gleixner

Mag. Walter Grosinger                                           (Vertretung für Dr. Ernst Strasser)

Mag. Joachim Preiss                                               (Vertretung für Mag. Herbert Tumpel)

Mag. Gernot Prett                                                  (Vertretung für Mag. Herbert Haupt)

Univ.Prof. Dr. Reinhard Rack

Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer                         (Vertretung für

                                                                              Univ.Prof. DDr. Christoph Grabenwarter)

Dr. Johann Rzeszut

Dr. Johannes Schnizer                                             (Vertretung für Dr. Maria Berger)

Mag. Terezija Stoisits

 

Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:

 

Mag. Jochen Danninger                                         (Büro Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)

Mag. Ronald Faber                                               (Büro Dr. Peter Kostelka)

Mag. Katharina Peschko-Gruber                           (Büro Herbert Scheibner)

Mag. Thomas Sperlich                                           (Büro Dr. Eva Glawischnig)

 

Dr. Thomas Hofbauer                                            (beigezogen von Prof. Ing. Helmut Mader)

Hon.Prof. Dr. Raoul Kneucker                              (beigezogen von Prof. Christine Gleixner)

Mag. Alev Korun                                                  (beigezogen von Mag. Terezija Stoisits)

Mag. Gerda Marx                                                 (beigezogen von

                                                                             Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk)

 

 

Büro des Österreich-Konvents:

 

Mag. Birgit Caesar                                                 (fachliche Ausschussunterstützung)

Monika Siller                                                          (Ausschusssekretariat)

 

Entschuldigt:

 

Herbert Scheibner                                                   (stellvertretender Vorsitzender)

 

Prof. Ing. Helmut Mader

Friedrich Verzetnitsch

 

 

Beginn:                                  10.00 Uhr

 

Ende:                                     16.00 Uhr

 

 

Tagesordnungspunkte:

 

1.)      Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2.)      Berichte

3.)      Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte („Volksgruppenrechte, Diskriminierungsverbote“)

4.)      Terminplanung

5.)      Allfälliges

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Mitglieder des Ausschusses 4 und die weiteren Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

Tagesordnungspunkt 2: Berichte

 

Der Ausschussvorsitzende berichtet über die Behandlung des Berichtes des Ausschusses 4 vom 3. Juni 2004 im Rahmen der Präsidiumssitzung am 9. Juni 2004 bzw. der Konvents­sitzung am 25. Juni 2004.

 

Weitere Berichtspunkte sind die erste Ergänzung des Mandates für den Ausschuss 4, ein überarbeiteter Textvorschlag des Sozialdemokratischen Grundrechtsforums zu den Gleich­heitsrechten und die Übermittlung weiterer Positionspapiere einschließlich eines Schreibens der Ökumenischen Expertengruppe an den Ausschuss 4.

Das Büro des Österreich-Konvents wird die Berichtspunkte des Zwischenberichtes des Ausschusses 2, auf welche sich die erste Mandatsergänzung für den Ausschuss 4 bezieht, in elektronischer Form an die Ausschussmitglieder versenden.

 

 

Tagesordnungspunkt 3: Fortsetzung der Themenbehandlung in merito: konkrete Vorschläge für einzelne Grundrechte („Volksgruppenrechte, Diskriminierungsverbote“)

 

Rechte der Volksgruppen (Synopse B-11)

 

Hiezu liegen Textentwürfe von Univ.Prof. DDr. Grabenwarter (vom 16. Februar 2004), von der Ökumenischen Expertengruppe (vom 24. Februar 2004), vom Sozialdemokratischen Grundrechtsforum (in der Endfassung vom 25. Juni 2004) und von ao.Univ.Prof. Dr. Dieter Kolonovits vor, der am 30. Jänner 2004 im Rahmen eines Expertenhearings zu diesem Thema referierte.

 

Der Ausschuss diskutiert die Textvorschläge zu den Volksgruppenrechten und sich daraus ergebende Sachfragen.

 

Im Ausschuss besteht Einigkeit, dass es bei den Volksgruppenrechten neben Zielbestim­mungen auch Grundrechtsgewährleistungen geben soll, die über den derzeitigen Bestand an grundrechtlichen Gewährleistungen hinausgehen. Über den konkreten Inhalt solcher Gewähr­leistungen wird zu beraten sein.

 

In weiterer Folge wird anhand eines Textvorschlages von Hon.Prof. Dr. Raoul Kneucker diskutiert (mit Modifikationen in Fettdruck):

 

(1) Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zu der und achten die gewachsene sprachliche und kulturelle Vielfalt.

 

(2) Sie fördern die gegenseitige Achtung und Zusammenarbeit zwischen allen im Staatsgebiet lebenden Menschen, ungeachtet ihrer Sprache und Kultur.

 

(3) Das Bekenntnis zu einer Volksgruppe ist frei. Keinem Angehörigen einer Volksgruppe darf durch die Ausübung oder Nichtausübung der ihm zustehenden Rechte ein Nachteil erwachsen. Die anerkannten Volksgruppen und ihre Angehörigen haben im Rahmen der Gesetze einen Anspruch auf besondere Förderung ihrer Kultur, insbesondere auf Kindergartenerziehung und Schulunterricht in öffentlichen Pflichtschulen in der jeweiligen Volksgruppensprache in ihrem Siedlungsgebiet und außerhalb dieses bei einem nachhaltigen Bedarf. Weiters haben sie einen Anspruch auf eine verhältnismäßige Anzahl von öffentlichen höheren Schulen und auf Einrichtung einer eigenen Schulaufsicht. Die Volksgruppen haben ergänzend einen Anspruch auf angemessene Förderung von privaten Kindergärten und Privatschulen, die der Pflege ihrer Sprache und Kultur dienen.

 

(4) Die anerkannten und beheimateten Volksgruppen und ihre Angehörigen haben im gemischtsprachigen Gebiet einen Anspruch auf Gebrauch der jeweiligen Volksgruppen­sprache als zusätzliche Amtssprache im Verkehr mit Verwaltungsbehörden und Gerichten sowie im öffentlichen Leben; außerhalb dieses Gebietes haben sie Anspruch auf ange­messene Erleichterungen zum Gebrauch der jeweiligen Volksgruppensprache. Die zusätzliche Amtssprache kann im gemischtsprachigen Gebiet von jeder Person gebraucht werden. Die Volksgruppen haben im gemischtsprachigen Gebiet einen Anspruch auf zwei­sprachige topographische Bezeichnungen und Aufschriften.

 

(5) Die Volksgruppen haben einen Anspruch auf einen angemessenen Anteil an öffentlichen Mitteln als finanzielle Volksgruppenförderung aus dem Budget des Bundes sowie aus den Budgets der Länder und Gemeinden, in denen sich gemischtsprachige Gebiete befinden.

 

(6) Institutionelle Garantien für Volksgruppenvertretungen:

Vereinigungen oder Vertretungskörper, die ihrem rechtlichem Zweck nach Volksgruppen­interessen vertreten und für die betreffende Volksgruppe repräsentativ sind, haben das Recht, die auf diesen Artikel gegründeten Rechte der betreffenden Volksgruppe vor Gerichten und Verwaltungsbehörden geltend zu machen. Die Rechte der Angehörigen der Volksgruppen bleiben davon unberührt.

 

 

Von diesem Textvorschlag wurde erst ein Teil (Abs. 1 bis 4) im Ausschuss diskutiert.

 

Im Ausschuss sind die Meinungen geteilt, ob die Bestimmung des verfassungsrechtlichen Volksgruppenbegriffs zur freien Disposition des einfachen Gesetzgebers gestellt werden soll oder ob verfassungsrechtlich relevante Bindungen für diesen Tatbestand gefunden werden sollen. Hinsichtlich etwaiger verfassungsrechtlicher Bindungen für den Volksgruppenbegriff werden von einzelnen Ausschussmitgliedern folgende Kriterien in Erwägung gezogen:

 

-     zahlenmäßig erhebliche Bedeutung

-     territorial relevante Rechte in Gebieten mit gemischter Bevölkerung

-     österreichische Staatsbürgerschaft

-     zeitliche Bindungen

-     Anerkennung und transparente Organisation

-     eigenes Volkstum

-     nichtdeutsche Muttersprache.

 

 

Die Behandlung des Themas ist noch nicht abgeschlossen.

 

 

Tagesordnungspunkt 4: Terminplanung

 

Der Tagesordnungspunkt „Terminplanung“ wird in der nächsten Ausschusssitzung behandelt (unter „Allfälliges“). Das Büro des Österreich-Konvents wird Terminvorschläge für den Zeitraum September/Oktober/erste Novemberhälfte 2004 an die Ausschussmitglieder über­mitteln.

 

 


Tagesordnungspunkt 5: Allfälliges

 

In der nächsten Ausschusssitzung wird die Behandlung des Themas „Volksgruppenrechte, Diskriminierungsverbote“ fortgesetzt. Die nächste Ausschusssitzung findet am

 

Freitag, 9. Juli 2004, von 10.00 bis 16.00 Uhr, im Parlament/Lokal V

 

statt.

 

Der Ausschussvorsitzende dankt den Anwesenden für die konstruktive Mitarbeit und schließt die Sitzung.

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 4:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

Univ.Prof. Dr. Bernd-Christian Funk e.h.                                Mag. Birgit Caesar e.h.