Protokoll über die vierte Sitzung des Ausschusses Nr. 2

    

 

Anwesende Ausschussmitglieder:

 

 

                  Univ.Prof. Dr. Karl Korinek, Vorsitzender

                  Univ.Prof. Dr. Ewald Wiederin, stv. Vorsitzender                             

                  Mag. Gerfried Gruber (Vertreter für Ök.Rat Rudolf  Schwarzböck)

                  Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner

                  Dr. Johannes Müller (ständiger Vertreter für Dr. Herbert  Sausgruber)

                        Univ.Prof. Dr. Theo Öhlinger

                        Univ.Ass. Dr. Klaus Poier                                                                              Dr. Johannes Schnizer

                 

Entschuldigt:

 

                        Univ.Prof. Dr. Peter Böhm

                        Dr. Peter Kostelka

                        Dr. Elfriede Mayrhofer

 

Weitere Teilnehmer:

 

                        Dr. Marlies Meyer (Beobachterin für Dr. Eva Glawischnig)

                        Mag. Bernhard Rochowanski (Beob. für BM Dr. Dieter Böhmdorfer)           Mag. Andrea Martin (ständige Expertin)

Dr. Karl Megner  (Mitarbeiter des Büros des Österreich-Konvents)

Brigitte Birkner (Mitarbeiterin des Büros des Österreich-Konvents)

 

Datum:             06. März 2004

Beginn:             09.30 Uhr

Ende:               13.00 Uhr

 

 

Arbeitsunterlagen:

                       

 Prof. Öhlinger:

                        Formulierungsvorschlag betreffend die Stellung Österreichs in der EU

 Prof. Öhlinger:

Was soll eine Verfassungsurkunde an für den Staat und die Gesellschaft
 elementaren Regelungsbereichen enthalten
?
[1.Aufl. 06.3.04 / A02-4.Sitzung ]

Heinz König (E-Mail): Staatsgrenzverträge, Auflistung der Stammverträge      


 

T A G E S O R D N U N G

 

 

 1.)       Formulierungsvorschlag Österreich in der EU (Arbeitsunterlage Prof. Öhlinger)

 2.)       Inhalt und Gliederung einer künftigen Verfassung (Arbeitsunterlage Prof. Öhlinger)

 3.)       Bundes- und Landesgrenzen - weitere Vorgangsweise

 4.)       Durchforstung des Bestandes an formellem Verfassungsrecht (Fortsetzung)

 5.)       Allfälliges

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder. Er ersucht um Verständnis, dass das Protokoll der dritten Sitzung erst bei der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt werden wird. Das Ansuchen des Ausschusses um Verlängerung des Mandats wurde vom Präsidium zur Kenntnis genommen. Dem Bericht des Ausschusses sieht das Präsidium bis 8. April 2004 entgegen. Am 15. März 2004 ist geplant, von den Ausschussmitgliedern Fotos anzufertigen.

 

Tagesordnungspunkt 1

 

Das Betritts-BVG zur EU (BGBl 1994/44) enthält Bestimmungen, die sich durch den Betritt erschöpft haben. Andererseits fehlt eine verfassungsrechtliche Grundlage der österreichischen Mitgliedschaft in der EU. Daher sollten diese Normen in das B-VG mittels einer knappen Formulierung inkorporiert werden (Art 2a im Anschluss an die bisherigen Art 1 und 2).

Es stellt sich außerdem die Frage nach der Rechtsnatur des Beitritts-BVG: Staatsvertrag – besonderer Vertrag?  Es ist ferner offen, ob die Mitgliedschaft in der EU als leitender Grundsatz der Bundesverfassung anzusehen ist – bedürfte ein allfälliger Austritt einer Volksabstimmung? Wesentliche Änderungen der Mitgliedschaft wären als Gesamtänderung der Bundesverfassung anzusehen und im Sinne des Art 44 Abs 3 B-VG zu qualifizieren.

 

Der Vorsitzende resümiert den Textvortschlag:

 

 


Anmerkungen:

 

 

Der Ergänzungsvorschlag:

„Österreich ist Mitglied der Europäischen Union und wirkt bei ihrer Entwicklung mit“

findet überwiegend keine Zustimmung.

 

Der Vorsitzende resümiert seinen Vorschlag für den Bericht des Ausschusses
(kann bei Vorliegen von den Ausschussmitgliedern noch diskutiert werden): 

 

Einhellige Auffassung: Auch über Staatsverträge können Volksabstimmungen stattfinden - die überwiegende Mehrheit der Ausschussmitglieder plädiert für einen Vorbehalt in der Ermächtigung, falls eine grundlegende Verfassungsänderung erfolgt. (Verweis auf  Art 44 Abs (3) B-VG.) Die Auffassungen im Ausschuss sind unterschiedlich, ob der Maßstab dieser Änderungen derselbe sein soll wie bei rein innerstaatlichen Verfassungsänderungen oder ob ein eigener reduzierter, spezifisch auf das Gemeinschaftsrecht ausgerichteter Maßstab angestrebt werden soll; deutliche Präferenz für die erste Lösung.
Es wäre sinnvoll, dies in den Erläuterungen näher auszuführen. (Beispiele: gravierende Änderung des Primärrechts; EU entwickelt Staatlichkeit, wird Bundesstaat, dadurch grundlegende Veränderungen der Bauprinzipien der österreichischen Verfassung - zum Beispiel Änderungen des bundesstaatlichen Prinzips).
Falls der im Sinne des Inkorporationsgebotes überflüssig werdende Art 50 (Abs 2 und 3) B-VG geändert werden wird, ist die Adaptierung des oben stehenden Textvorschlages nötig (auch hinsichtlich des Art 50 sind Erläuterungen vorzunehmen).

 

Tagesordnungspunkt 2

 

Eine Arbeitsunterlage liegt vor; Verschiebung der Behandlung zwecks Studium (kommt auf die TO der nächsten Sitzung).


Tagesordnungspunkt 3

 

Der Vorsitzende resümiert die Problemstellung.

1.) Stammverträge der Grenzfestlegungen stehen teilweise nicht im Verfassungsrang

2.) Vertragliche Änderungen erfolgten durchwegs im Verfassungsrang

3.) Festlegung der Grenzen selbst nicht im B-VG erfolgt

4.) Umsetzung der Verträge gemäß 1.) durchwegs im Verfassungsrang (LVG, BVG)

 

Zitat aus: Mail von Dipl.-Ing. Heinz König an Präs. Dr. Korinek vom 13.2.2004 (Tischvorlage 3)

 

 

Der Vorsitzende hat bereits einen Brief an das Präsidium konzipiert, der auf das Problem aufmerksam macht. Mit der Absendung ist noch zu warten, weil der im  Wirtschaftsministerium zuständige MR  Twaroch das Problem mit Dr. Schnizer besprechen wird, auch die Frage, ob es einen modernen Weg gibt, die Staatsgrenzen festzulegen.

 

Nach einer Diskussion resümiert der Vorsitzende, dass es hinsichtlich der „Grenzproblematik“ zwei Möglichkeiten gibt.  Erstens den Versuch, auf Basis der geführten Diskussion eine Unterlage zu entwerfen, die zur Erarbeitung eines Lösungsvorschlages im Ausschuss 2 dient. (Frage der Entkleidung des Verfassungsranges, Zweidrittelgesetzgebung, paktierte Gesetzgebung Bund/Länder usw.) Der Vorsitzende ersucht Herrn Dr. Poier, eine verbale Zusammenfassung zu erstellen (noch nicht die Formulierung einer Norm). Zweitens gäbe es die ursprünglich gewählte  Möglichkeit, das Präsidium auf dieses Problem aufmerksam zu machen, damit ein Ausschuss betraut wird. Die Teilnehmer befürworten deutlich Alternative 1.

 

Tagesordnungspunkt 4

 

In der Sitzung am 6. März  2004  wurde die Arbeitsunterlage Teil II (Verfassungsbestimmungen in Bundesgesetzen), sortiert nach dem Grund für den Verfassungsrang, von Seite 5 (lfde Zl  198) bis Seite 7 (einschließlich lfde Zl 78) behandelt

 

Ergebnisse:  Integrierender Anhang zum Protokoll: Arbeitsergebnisse  zu TO Punkt 4  (Format A4-quer, Teil II bis lfde Zl 198 bis 78)

 

 

Der Vorsitzende schließt die Sitzung und dankt den Ausschussmitgliedern. Nächste Sitzung: 15.3.2004, 10  Uhr

 

Schriftführung: Dr. Karl Megner (Ausschussbetreuer)

                          Brigitte Birkner (Sekretärin des Ausschusses)

 

Vorsitzender: Präs. Univ.Prof. Dr. Karl Korinek

 

 

Anlagen im Originalprotokoll: Anwesenheitsliste, drei Tischvorlagen