Protokoll über die siebente Sitzung des Ausschusses Nr. 2

    

Anwesende Ausschussmitglieder:

 

                  Univ.Prof. Dr. Karl Korinek, Vorsitzender

                  Univ.Prof. Dr. Ewald Wiederin, stv. Vorsitzender                             

                  Univ. Prof. Dr. Peter Böhm

                  Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner

                  Dr. Elfriede Mayrhofer

                  Dr. Johannes Müller (ständiger Vertreter für Dr. Herbert  Sausgruber)

                        Univ.Prof. Dr. Theo Öhlinger

                        Univ.Ass. Dr. Klaus Poier

                  Dr. Johannes Schnizer                                                                                    Dr. Klaus Wejwoda (ständiger Vertreter für Ök.Rat Rudolf  Schwarzböck)

 

Entschuldigt:

 

                        Dr. Peter Kostelka

 

Weitere Teilnehmer:

 

                        Mag. Ronald Faber (Beobachter für Präs. Dr. Fischer )

                        Mag. Isolde Thornton (Beobachterin für Präs. Dr. Andreas Khol)

                        Mag. Andrea Martin (ständige Expertin)
                               
Dr. Clemens Mayr (Mitarbeiter des Büros des Österreich-Konvents)

Dr. Karl Megner (Mitarbeiter des Büros des Österreich-Konvents)

Birgit Mayerhofer (Mitarbeiterin des Büros des Österreich-Konvents)

 

Datum:             26. März 2004

Beginn:             10.00 Uhr

Ende:               17.00 Uhr

 

Tischvorlagen 

1.) Expertengutachten A. Martin: Zusammenstellung der in Geltung stehenden Regelungen in bundesverfassungsrechtlicher Form. 3. Teil: Verfassungsrangige Staatsverträge und Verfassungsbestimmungen in Staatsverträgen. Stand 1. Jänner 2004 (48 S., Format A3-quer).

 

2.) Staatsverträge-Kategorienbildung, 3 Blatt  (Unterlage Mag. Martin)

 

3.) StaatsbürgerschaftsG 1985, Kopie aus: Novak-Wieser, Zur Neukodifikation des österr. Bundesverfassungsrechts (1994), Seite 92-95


 

T A G E S O R D N U N G (gilt auch für die  Sitzung vom 30.3.04)

 

 

 1.)

Genehmigung der Protokolle der Sitzungen vom 15. und 18. März 2004

 

 2.)

Offene Punkte aus den letzten Sitzungen

 

 3.)

Beginn der Durchforstung des 3. Teils des Expertenberichts Mag. Martin (Staatsverträge in Verfassungsrang und Verfassungsbestimmungen in Staatsverträgen)

 

 4.)

Inhalt und Gliederung einer künftigen Verfassung (Arbeitsunterlage Prof. Öhlinger, Arbeitsunterlage Dr. Poier)

 

 5.)

Bundes- und Landesgrenzen (Arbeitsunterlage Dr. Poier,

Arbeitsunterlage Dr. Schnizer)

 

 6.)

Diskussion des Ausschuss-Zwischenberichts des Vorsitzenden

 

 7.)

Weitere Ausschuss-Termine

 

 8.)

Allfälliges

 

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder.

Die Punkte 1.), 4.) und 5.)  laut TO werden zur Behandlung am 30.4.2004 in Aussicht genommen. Der Vorsitzende bemerkt zu Punkt 6.): Er möchte die bisherigen Ergebnisse der Analyse („Durchforstung“) auf Kohärenz prüfen und Korrekturen vornehmen.

Der Rohentwurf wird am 22.4.2004 vorgelegt. Konsens.

 

Die Protokolle der 5. und 6. Sitzung (15.3. und 18.3.2004) werden den Mitgliedern elektronisch übermittelt werden.

 

Der Vorsitzende berichtet über den Schriftverkehr des Ausschusses.

 

Der Vorsitzende stellte in einem Brief an das Präsidium die Frage, welcher Ausschuss für die Behandlung der künftigen verfassungsrechtlichen Stellung der  Universitäten vorgesehen ist, ebenso jene nach der Mitgliedschaft von Fremden in universitären Kollegialorganen. Er teilte mit, dass die verfassungsrechtliche Behandlung von Bundes- und Landesgrenzen vom Ausschuss 2 vorgenommen werden könnte  (materiell und formell), falls vom Präsidium ein Auftrag erteilt wird.

 

Die Verbindungsstelle der österreichischen Bundesländer hat drei Fragen des Ausschusses beantwortet. Konsens:  Übergangsrecht.


 

Betreff

Behandelt in A2-Sitzung

Titel

Regelungsinhalt

Antwort

Beschluss

A2

 

I BVG 10

3 (11.2.04)

ÜbergangsG 1920

§ 8 Abs 6 Überlassung von Bundesgebäuden

Salzburg: aktuell
Kärnten: aktuell

Übergangsrecht

I BVG 12

3 (11.2.04)

ÜbergangsG 1929

Art II § 6 Kriegsgräber

Salzburg: aktuell

Übergangsrecht

I BVG 49

3 (11.2.04)

B-VGNov 1981

BGBl 1981/350 Art III, betr.      Art. 21 Abs 2 Art. 21 Abs. 2 B-VG Übergangsbest. Personalvertr

Wien: aktuell

Übergangsrecht

Tagesordnungspunkt 2

Aufarbeitung offener Punkte:

Teil I (BVG) – in laufender Sitzung erledigt:

 

1.) lfde Z 31  (BGBl 1968/275) Art. 1 u. 2 = F_04  

2.) lfde Z 32  (BGBl 1968/275) Art. 1 u. 2 = F_04

 

Teil II  (VfB)  

 

1.) lfde Z 206, 207, 208 (nicht chronolog. Teil auf Seiten: 23,31,36)  WeinGNov 1991

            206= F_02

            207= F_01

            208= F_02

 

2.) lfde Z 33 (Seite 32) RichterdienstG =  F_03, außerdem Anfrage an Präs NR

(bereits erfolgt)

 

3.) lfde  Z 216 (Seite 8) StudienförderungsG 1992 = F_11

 

4.) StaatsbürgerschaftsG 1985, Kopie aus: Novak-Wieser, Zur Neukodifikation des österr. Bundesverfassungsrechts (1994), Seite 92-95, Formulierungsvorschlag neuer

Abs 1a Art 11 B-VG, wird dem Protokoll als Tischvorlage angeschlossen.

 

5.) lfde Z 63 (Seite 14) VolksgruppenG  § 22 Abs 2 = F_11

 

 


Tagesordnungspunkt 3

 

Besprochen wird vor Beginn der Analyse die Kategorienbildung bei Staatsverträgen

(s. Tischvorlage: 8 Gruppen / A – H). Die Grundfrage ist jene nach dem Konnex zwischen Staatsverträgen / Völkerrecht einerseits und dem österreichischem Verfassungsrecht anderseits sowie den sich daraus ergebenden Konsequenzen. Die Mehrheit geht davon aus, dass die innerstaatliche Geltung eines StV von seiner völkerrechtlichen Geltung abhängig ist. Einhellig wird die Ansicht vertreten, dass Art. 9 Abs. 2 B-VG seit seiner Geltung auch Übertragungen deckt, die vor der Novelle 1981 vorgenommen wurden.

 

Ergebnisse:  Integrierender Anhang zum Protokoll: Arbeitsergebnisse  zu TO Punkt 3  (Format A4-quer, Teil III, chronologisch geordnet, bis lfde Zl 403)

 

Im Zuge der Durchforstung kam es zur Konsensbildung:

 

Konsens: Einführung einer neuen Kategorie. F_21= „Staatsvertrag ist obsolet“

 

Konsens: Der Ausschuss wird jedenfalls dem Präsidium zu erarbeitende Vorschläge zur Neugestaltung der Art 9 und 50 B-VG vorlegen (zu erwartende Arbeit von Prof. Öhlinger).

 

Konsens: Einladung des Experten Dr. Harald Dossi (Verfassungsdienst / Bundeskanzleramt) für die Sitzung am 22.4.2004 für die Beantwortung allgemeiner Fragen und solcher zu einzelnen Normen.

 

Konsens: Unabhängig von der verfassungsrechtlichen Stellung künftiger Staatsverträge sollen bestehende, verfassungsrechtlich zentrale Normen (z.B. Wiener Staatsvertrag Lfde Z 3-7) als Trabanten behandelt werden (analog Habsburgergesetz u.a.)

 

Es wird  auf die Besonderheit des Staatsvertrages von Wien und der EMRK hingewiesen.

Tagesordnungspunkt 7

 

In Aussicht genommen:            22.4.2004  (10-17 Uhr)

                                               26.4.2004  (10-17 Uhr)

                                               10.5.2004  (14.30 – 18.30 Uhr)

 

Der Vorsitzende schließt die Sitzung und dankt den Ausschussmitgliedern.

 

Nächste Sitzung: 30.3.2004, 10  Uhr

 

Schriftführung: Dr. Karl Megner (vormittags)

                                   Dr. Clemens Mayr (nachmittags)

Birgit Mayerhofer

 

Vorsitzender: Präs. Univ.Prof. Dr. Karl Korinek

 

 

Anlagen im Originalprotokoll: Anwesenheitsliste; Tischvorlagen 1 bis 3; Anhang zu TO 3

(Der o.a. Schriftverkehr des Ausschusses erliegt bei 

GZ-Konvent 990000.0160/8/Konvent/2004)