Siebente Sitzung des Präsidiums des Österreich–Konvents

27. August 2003, Beginn 10.00 Uhr, Lokal IV, 1017 Wien–Parlament, Ende 12.00 Uhr

Protokoll

 

Teilnehmer:

 

Dr. Franz Fiedler, Präsident des Rechnungshofes

Vorsitzender des Präsidiums

 

Univ.-Prof. Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident des Nationalrates

Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums

 

Angela Orthner, Erste Präsidentin des Oberösterreichischen Landtages

Stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums

 

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Präsident des Nationalrates

Mitglied des Präsidiums

 

Dr. Dieter Böhmdorfer, Bundesminister für Justiz

Mitglied des Präsidiums

 

 

Dr. Eva Glawischnig, Abgeordnete zum Nationalrat

Mitglied des Präsidiums

 

Anwesend:.

Ing. Mag. Karl Wollrab, Geschäftsführer des Büros des Österreich–Konvents

Landtagsdirektor Dr. Helmut Hörtenhuber, beigezogen von der stellvertretenden Vorsitzenden des Präsidiums

Dr. Edith Goldeband, beigezogen vom Vorsitzenden des Präsidiums

Dr. Karl Megner, Büros des Österreich–Konvents

Dr. Renate Casetti, Büros des Österreich–Konvents

Dr. Clemens Mayr, Büros des Österreich–Konvents

Dr. Claudia Kroneder–Partisch Büros des Österreich–Konvents

Mag. Jochen Danninger, beigezogen von Nationalratspräsident Dr. Andreas Khol

Dr. Marlies Meyer, beigezogen von der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig

 


 

Tagesordnung:

1.       Mandate des Präsidiums gemäß § 12 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Österreich–Konvents für die Ausschüsse 1, 3, 5 und 9 (Entwürfe s. Beilagen)

2.       Personelle Situation des Büros des Österreich–Konvents

3.       Räumliche Unterbringung der Mitarbeiter des Büros des Österreich–Konvents

4.       Behandlung verfassungsrechtlicher Themen im Konvent, deren Vorberatung keinem Ausschuss zugewiesen wurde, z.B.: Neutralität, Gesetzgebungsverfahren (inkl. Wiederverlautbarung), Bestellung österreichischer Vertreter für Organe der EU (z.B.: Kommission, Europäischer Gerichtshof, Europäischer Rechnungshof etc), Immunität.

5.       Allfälliges

 

zu 1.  Mandate des Präsidiums gemäß § 12 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Österreich–Konvents für die Ausschüsse 1, 3, 5 und 9 (Entwürfe siehe Beilagen).

 

Die Mitglieder des Präsidiums beraten über die Entwürfe der Mandate, die von dem/der  zur fachlichen Unterstützung dem jeweiligen Ausschusses beigegebenen Mitarbeiter/in des Büros des Konvents in Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Konvents und den Vorsitzenden der Ausschüsse sowie den nominierten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden nach dem Vorbild des Konvents der EU ausgearbeitet wurden.

 

Das Präsidium verständigt sich darauf, dass die Vorgaben für die Ausschüsse im Einvernehmen mit den Vorsitzenden der Ausschüsse und mit den nominierten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden auf drei Seiten gestrafft werden, wobei auf offene Frage– bzw. Themenstellungen geachtet wird und der Vorsitzende hiefür seine Punktationen zur Verfügung stellt. Die solcherart von den Vorsitzenden der Ausschüsse überarbeiteten Mandate werden bis zum 8. September 2003 dem Büro des Konvents und sodann umgehend an die Mitglieder des Präsidiums zur Fortsetzung der Beratungen am 11. September 2003 übermittelt.

 

zu 2.  Personelle Situation des Büros des Österreich–Konvents

 

Der Vorsitzende stellt die anwesenden Betreuer/innen der Ausschüsse des Konvents vor und informiert das Präsidium, dass mit Stichtag 1. September 2003 für die fachliche Unterstützung von neun Ausschüssen Mitarbeiter/innen zur Verfügung stehen, jedoch für die Unterstützung des Ausschusses 10 Finanzverfassung noch ein/eine fachlich qualifizierte/r und erfahrene/r Mitarbeiter/in gesucht wird. Die erforderlichen Fachkräfte für das Sekretariat werden bis Mitte September zur Verfügung stehen.

 

zu 3.  Räumliche Unterbringung der Mitarbeiter des Büros des Österreich–Konvents.

Die Raumsituation des Büro des Konvents entspricht noch nicht den Erfordernissen.

 

zu 4.  Behandlung verfassungsrechtlicher Themen im Konvent, deren Vorberatung keinem Ausschuss zugewiesen wurde, z.B.: Neutralität, Gesetzgebungsverfahren (inkl. Wiederverlautbarung), Bestellung österreichischer Vertreter für Organe der EU (z.B.: Kommission, Europäischer Gerichtshof, Europäischer Rechnungshof etc.), Immunität.

 

Das Präsidium weist die Fragen (Themen), die bisher noch keinem Ausschuss zur Vorberatung zugeteilt waren bzw. für deren Vorberatung mehrere Ausschüssen in Betracht kamen, wie folgt eindeutig zu.

 

Die Frage der Mitwirkung österreichischer Organe an der Ernennung von Mitgliedern von Organen der Europäischen Union (Art. 23c B–VG) wird dem Ausschuss 3 zu gewiesen.

 

Fragen der Baugesetze der Bundes–Verfassung, betreffend das Verhältnis von Bund und Ländern, über die Mitwirkung des Bundes an der Gesetzgebung der Länder, betreffend die mittelbare Bundesverwaltung., betreffend Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG und der Mitwirkung von Nationalrat und Bundesrat an Vorhaben der Europäischen Union (Art. 23e B-VG) sollen im Ausschuss 5 behandelt werden.

Fragen im Zusammenhang mit der Abschaffung (oder gegebenenfalls einer Demokratisierung) von Bezirksverwaltungsbehörden, im Zusammenhang mit den Sicherheits- und Schulbehörden,  des Bundesheeres sowie Fragen im Zusammenhang mit Gemeinden sollen im Ausschuss 6 vorberaten werden.

 

Fragen der nicht territorialen Selbstverwaltung werden dem Ausschuss 7 zugewiesen.

 

Fragen betreffend die Kontrollrechte der Landtage und Fragen im Zusammenhang mit der Immunität sollen im Ausschuss 8 behandelt werden. Fragen im Zusammenhang mit der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus bzw mit dem Österreichischen Stabilitätspakt 2001 werden dem Ausschuss 10  zugewiesen.

 

zu 5.  Allfälliges

 

Die nächste Sitzung des Präsidiums wird für den 11. September 2003, um 9.00 Uhr, im Lokal IV im Parlament vereinbart.

 

 

 

Beilagen:

Entwürfe der Mandate 1,3, 5, 9 laut Einladung

Punktationen des Vorsitzenden anbei