40. Sitzung des Präsidiums des Österreich–Konvents

7. Dezember 2004, 10.00 Uhr, 1017 WienParlament, Lokal III, Ende 13.00 Uhr

 Protokoll

Teilnehmer:

Dr. Franz Fiedler, Präsident des Rechnungshofes a.D.

Vorsitzender des Präsidiums

 

Dr. Peter Kostelka, Volksanwalt

Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums

 

Dr. Eva Glawischnig, Abgeordnete zum Nationalrat

Mitglied des Präsidiums

 

Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes

Vertreter von Dr. Claudia Kahr

 

Univ.Prof. Dr. Andreas Khol, Präsident des Nationalrates

Mitglied des Präsidiums

 

Herbert Scheibner, Klubobmann

Mitglied des Präsidiums

 

Univ.Prof. Dr. Peter Böhm, Bundesrat

Vertreter von Klubobmann Herbert Scheibner

 

Anwesend:

Dr. Edith Goldeband, Geschäftsführerin des Büros des ÖsterreichKonvents

Dr. Renate Casetti, beigezogen vom Vorsitzenden

Dr. Gerald Grabensteiner, beigezogen vom Vorsitzenden

Mag. Dagmar Hartl, beigezogen vom Vorsitzenden

Dr. Gert Schernthanner, beigezogen vom Vorsitzenden

Mag. Jochen Danninger, beigezogen vom Präsidenten des Nationalrates

Dr. Marlies Meyer, beigezogen von der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig

Mag. Ronald Faber, beigezogen vom Stellvertretenden Vorsitzenden

Mag. Katharina Peschko-Gruber, beigezogen von Klubobmann Herbert Scheibner

 

 

Tagesordnung:

 

1.)          Protokolle der letzten Sitzungen

2.)           Fortsetzung der Beratungen über die Gegenstände der Tagesordnung vom
6. Dezember 2004, sofern sie nicht zum Abschluss gelangt sein sollten

3.)           Ergänzender Bericht des Ausschusses 2 (Legistische Strukturfragen)

4.)           Ergänzender Bericht des Ausschusses 10 (Finanzverfassung)

5.)           Allfälliges

 

Da das Protokoll der letzten Sitzung liegt noch nicht vor.

 

zu 2.)     Fortsetzung der Beratungen über die Gegenstände der Tagesordnung vom
6. Dezember 2004, sofern sie nicht zum Abschluss gelangt sein sollten.

 

Erstellung des Endberichtes gemäß § 37 GO

 

Das Präsidium beschließt einstimmig, die für 21. Dezember d.J. vorgesehene Sitzung des Konvents auf den 28. Jänner 2005 zu verlegen und die Entscheidung über die Verlängerung des Konvents der Presse bekannt zu geben. Der Vorsitzende des Konvents wird um eine zustimmende Kenntnisnahme beim Vorsitzenden des Gründungkomitees einkommen. Ferner werden folgende weitere Termine festgelegt:

 

Letzte Sitzung des Österreich-Konvents: 28. Jänner 2005

Sitzungen des Präsidiums:        

13. Dezember 2004  (10.00 bis 16.00 Uhr)

21. Dezember 2004  (09.00 bis 17.00 Uhr)

17. Jänner 2005 (10.00 bis 17.00 Uhr)

18. Jänner 2005 (09.00 bis 17.00 Uhr)

 

Nach Abschluss der inhaltlichen Beratungen des Präsidiums werden der vom Vorsitzenden angestrebte Entwurf für eine Bundesverfassung sowie der Entwurf des Endberichtes werden nach Möglichkeit vor dem 31. Dezember 2004 erstellt.

 

Der Vorsitzende hält dem Auftrag des Gründungskomitees entsprechend an der Vorlage eines Textentwurfes für eine neue Verfassung fest. Dieses Ziel ist seiner Ansicht nach  – sofern politischer Konsens erzielt wird – in der dem Konvent vorgegebenen Zeit von 18 Monaten nach wie vor erreichbar. Die Darstellung der Arbeit der Ausschüsse sowie des Konsenses und Dissenses in der nunmehr verlangten Form bedeutet, dass ein eigener Berichtsteil im Umfang von ca. 200 Seiten zu erstellen ist , wofür entsprechende Zeit erforderlich sein wird. Der Vorsitzende lässt die ersten Abschnitte des Endberichtes (Stand 2. Dezember 2004) verteilen. Andere Präsidiumsmitglieder weisen darauf hin, dass – selbst wenn in allen inhaltlichen Fragen Konsens erzielt würde, ihres Erachtens in der verbleibenden Zeit eine seriöse Erstellung eines Textentwurfes nicht möglich sei. Es wird darauf hingewiesen, dass der Endbericht des Präsidiums im Konsens zu erstellen ist und – sofern es zum Endbericht des Präsidiums keinen Konsens gibt - unterschiedliche Auffassungen gem § 37 der Geschäftsordnung in ein abschließendes Dokument aufzunehmen sind.

 

Präambel, Grundprinzipien und Staatsziele

 

1. Präambel

 

Das Präsidium diskutiert den am 22. November im Präsidium eingebrachten Textvorschlag der ÖVP zur Präambel. Befürworter einer Südtirolbestimmung meinen, dass die besondere Beziehung zu den Südtirolern und den deutschsprachigen Altösterreichern in dieser Form verankert werden könnte. Das Präsidium erzielt jedoch in der Frage der Aufnahme einer Präambel in die Verfassung keinen Konsens.

 

2. Grundprinzipien

 

Das Präsidium bespricht den Textvorschlag der ÖVP vom 22. November 2004 zu „Grundprinzipien der Verfassung entsprechend der Gliederung des Ausschusses 2 und der Beratungen im Ausschuss 1 und 4“. Dieser enthält in Art 1 die (durch Art. 44 Abs 3 B-VG besonders geschützten) Bauprinzipien und in Art 2 als solche bezeichnete „Grundprinzipien“, die im Unterschied zu Staatszielen einen Maßstab für die Rechtsprechung und den Gesetzgeber darstellen. Im Rahmen der Diskussion wird auf die zur 35. Sitzung des Präsidiums eingebrachten Textvorschläge der FPÖ sowie auf die Textvorschläge der Grünen zur Friedenspolitik und zur Umweltpolitik verwiesen. Eine gesonderte Beratung dieser Textvorschläge erfolgt nicht. Aus der Diskussion versucht der Vorsitzende eine Textierung zu konsentieren.

 

Für den diskutierten Textvorschlag der ÖVP wird jedoch  kein Konsens erzielt. Ein Teil der Mitglieder des Präsidiums sieht zu Art 1 keinen Änderungsbedarf, es kann daher auch für eine neue Systematisierung kein Konsens erzielt werden. Zu Artikel 2 wird vom Einbringer im Lichte der nunmehr vorliegenden Berichte des Ausschusses 2 und 10 ein neuer Textvorschlag vorgelegt werden. Ein Teil des Präsidiums spricht sich für einen umfassenden Katalog von Staatzielen bzw Staatsaufträgen aus.

 

 

3. Umfassende Sicherheit

 

Der Vorsitzende geht an Hand der Synopse vor. Die Mitglieder des Präsidiums tauschen ihre unveränderten Standpunkte zu Fragen der umfassenden Sicherheit und der Neutralität aus. Die Präsidium ist sich einig, das Neutralitätsgesetz als Verfassungstrabanten zu belassen. In Bezug auf den Wehrersatzdienst wird teilweise die Meinung vertreten, dass ein Grundrecht auf Zivil- bzw Alternativdienst diskutiert werden soll. Im Präsidium besteht Konsens, dass die „Gewissenskommissionen“ überwunden sind. In Bezug auf § 25 Abs 2 Wehrgesetz wird besprochen, ob die darin enthaltene Ausnahme von der Einberufung zum Präsenzdienst für Wehrpflichtige, die einen zweijährigen Entwicklungshilfeeinsatz geleistet haben, weiterhin im Verfassungsrang stehen soll, wie dies von einem Präsidiumsmitglied eingewandt wurde. Der Ausschuss 2 hat  die diesbezüglichen Einwände der Grünen in seiner 18. Sitzung behandelt.

 

4. Verankerung der deutschsprachigen Altösterreicher und Südtiroler

 

Ein Teil des Präsidiums stimmt dem modifizierten Textvorschlag der FPÖ („Österreich fördert die mit ihm geschichtlich verbundenen deutschsprachigen Volksgruppen, insbesondere die Südtiroler“) zu. Da  ein Teil des Präsidiums meint, dass  in die Verfassung kein Bezug auf deutschsprachige Altösterreicher und Südtiroler aufgenommen werden solle, wird kein Konsens erzielt.

 

 

In diesem Zusammenhang kommt ein Teil des Präsidiums nochmals auf den Textvorschlag der Grünen betreffend den Umweltschutz (Lichtenberger) zu sprechen.

 

 

5. Höchstgrenze der Besteuerung

 

Zu diesem Thema kann im Präsidium kein Konsens erzielt werden.

 

Um 13.00 Uhr wird die Sitzung beendet. Die noch nicht behandelten Punkte der Tagesordnung werden in den folgenden Sitzungen beraten.