Protokoll

über die Sitzung des Ausschusses 6

am 30. Jänner 2004

im Parlament, Lokal V

 

 

Anwesend:

 

 

Mag. Werner Wutscher                                   (Vorsitzender)

Dr. Johannes Schnizer                         (Stellvertreter)

 

Mag. Oliver Henhapel                         (Vertretung für Elisabeth Gehrer)

Mag. Ulrike Schebach-Huemer                                   (Vertretung für Dr. Michael Häupl)

Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner

Dr. Manfred Lind                                                        (Vertretung für Waltraud Klasnic)

Mag. Anna Maria Hochhauser                         (Vertretung für Dr. Christoph Leitl)

Dr. Manfred Matzka

Dr. Robert Tauber                                                      (Vertretung für Hans Niessl)

Dr. Michaela Pfeifenberger

Dr. Eduard Pesendorfer                                   (Vertretung für Dr. Josef Pühringer)

Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer

Dr. Alfred Finz                                                            (Vertretung für Dr. Wolfgang Schüssel)

Dr. Klaus Wejwoda                                        (Vertretung für Ök. Rat Rudolf

                                                                       Schwarzböck)

Dr. Karl Staudinger

Bernd Vögerle

 

Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:

 

Dr. Nikolaus Bachler                                       (mit Mag. Werner Wutscher)

Mag. Veronika Mickel                        (für Univ. Prof. Dr. Andreas Kohl)

Mag. Florian Welzig                                                    (mit Vertreter für Dr. Wolfgang Schüssel)

Mag. Ronald Faber                                         (für Univ. Prof. Dr. Heinz Fischer)

Dr. Marlies Meyer                                           (für Dr. Eva Glawischnig)

Dr. Wolfgang Janele                                        (für den Klub der FPÖ)

Mag. Klaus Hartmann                                                 (mit Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer)

Dr. Ulrich E. Zellenberg                                   (mit Vertreterin für Dr. Christoph Leitl)

 

 

Büro des Österreich-Konvents:

 

Mag. Michael Bauer                                        (fachliche Ausschussunterstützung)

Birgit Mayerhofer                                                        (Ausschusssekretärin)

 

Entschuldigt:

 

            Mag. Rüdiger Schender                                   (Vertretung für Mag. Herbert Haupt)

            Friedrich Verzetnitsch

            Dr. Peter Wittmann

 

 

Beginn:                        14.00 Uhr

Ende:                                       17.00 Uhr

 

 

 

Tagesordnungspunkte:

1.      Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2.      Genehmigung des Protokolls der 5. Sitzung vom 17.12.2003

3.      Genehmigung des Protokolls der 6. Sitzung vom 07.01.2004

4.      Offene Fragen aus den letzten Sitzungen

5.      Sicherheitsverwaltung

6.      Weisungsprinzip

7.      Allfälliges

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

 

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der 5. Sitzung vom 17.12.2003

 

Dr. Schnizer erinnert an den Beschluss des Präsidiums, wonach der Gang der Beratungen aus den Protokollen ersichtlich sein sollte.

 

Es wird über Punkt II.1. im Protokoll vom 17. 12. 2003 diskutiert. Der Satz:

 

“Der Ausschuss ist überwiegend der Meinung, dass die Einführung von gebietskörperschaftsübergreifenden Einrichtungen notwendig ist.“

 

wird ergänzt um:

„Von zwei Mitgliedern wird dies ausdrücklich abgelehnt.“

 

Weiters wird bei Punkt II.3. ergänzt: „Art 97 (2) wurde diskutiert und soll beibehalten werden.“

 

 

Tagesordnungspunkt 3: Genehmigung des Protokolls der 6. Sitzung vom 07.01.2004

 

Das Protokoll wird ergänzt:

 

„Dr. Schnizer bringt einen schriftlichen Vorschlag zur Schulverwaltung ein. Der überwiegende Teil des Ausschusses lehnt diesen Vorschlag ab.“

 

Mag. Henhapel stellt fest, dass es sich nicht um einen Vorschlag des BMBWK gehandelt habe; diesbezüglich wird das Protokoll korrigiert. Weiters hält er an dem ursprünglichen Vorschlag der gemeinsamen Bund-Länder-Behörde im Schulbereich fest.

 

Das im Protokoll in Klammern gesetzte Wort „Bezirksschulinspektorate“ wird durch das Wort „ Bezirksebene“ ersetzt.

 

Der Satz:

 

“Hinsichtlich der Kompetenzverteilung wird der Vorschlag des BMBWK akzeptiert;“

 

Wird geändert in:

 

“Hinsichtlich der Kompetenzverteilung wird der behandelte Textvorschlag von den Mitgliedern des Ausschusses akzeptiert. Ein Mitglied des Ausschusses spricht sich gegen den Textvorschlag aus.“

 

„Landeskompetenz für Pflichtschulen und Fachschulen“ wird geändert in: „Landeskompetenz für Pflichtschulen, Fachschulen und landwirtschaftliche Schulen.“

 

 

Tagesordnungspunkt 4: Offene Fragen aus den letzten Sitzungen

 

Zur weiteren Vorgangsweise teilt der Vorsitzende mit, dass er beabsichtigt, heute die Punkte Sicherheitsverwaltung, Auskunftspflicht und Weisungsprinzip zu behandeln. Am 24.2.werden die Themen Globalbudget und Schulbehörden behandelt.

Im Mandat ist der Punkt E-Governement enthalten. Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Beiziehung zweier Experten (Mag. Rupp, BKA, Stabsstelle IKT und Univ.Prof. Dr. Thienel, Universität Wien) für die nächste Sitzung zu beantragen.

Der Vorsitzende teilt weiters mit, dass er den Punkt Gesundheitsverwaltung mit Vertretern des BMGF besprochen habe. In diesem Bereich stellen sich in erster Linie einfachgesetzliche Fragen, weshalb im Ausschuss darauf nicht eingegangen werden muss. Es habe sich herausgestellt, dass es zwar kompetenzrechtliche, aber keine sonstigen verfassungsrechtlich relevanten Probleme gäbe. Auf den Vollzug in der mittelbaren Bundesverwaltung könnte - aus der Sicht des BMGF - in jenen Bereichen, die keine strategische Bedeutung haben und bei denen keine Bundesinteressen betroffen sind, verzichtet werden.

 

Grundsätzlich könnte diese Vorgehensweise ein gangbares Kompromiss-Modell für die zukünftige Handhabung der mittelbaren Bundesverwaltung darstellen.

 

Mitte Februar soll ein Entwurf für den Ausschussbericht vorliegen, der bei der Sitzung am 24. 2. verteilt werden könnte.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass unmittelbar vor der Sitzung ein Schreiben des Vorsitzenden des Ausschusses 8, Dr. Kostelka, zum Thema Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht eingetroffen ist. Er verweist auf das Mandat des Ausschusses 6, in dem u.a. die Punkte Transparenz und Bürgerfreundlichkeit beinhaltet sind. Daher wurde der vorliegende Textvorschlag erarbeitet. Auch von Dr. Staudinger wurde ein Textvorschlag vorgelegt. In der Sitzung wird von Dr. Schnizer mündlich ein Vorschlag zum Thema Auskunftspflicht eingebracht.

Nach intensiver Diskussion fasst der Vorsitzende zusammen:

Die Bereiche Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht sollten zusammen geführt werden, wobei die Auskunftspflicht die Norm sein sollte. Die eingebrachten Vorschläge werden an den Ausschussvorsitzenden des Ausschusses 8 zur weiteren Behandlung herangetragen.

 

 

Tagesordnungspunkt 5: Sicherheitsverwaltung

 

Dr. Pfeifenberger erläutert den Vorschlag des Vorsitzenden. Darin ist die Beibehaltung einer 3-Ebenen-Organisationsstruktur der Sicherheitsbehörden (BH bzw. Stadtmagistrate – Landespolizeidirektionen – BMI, Bundespolizeipräsidium) und die Zusammenführung von Dienst- und Fachaufsicht vorgesehen.

Ein von Dr. Schnizer eingebrachter Entwurf sieht ein 2-Ebenen-Modell vor. Dabei sollen den Bezirksverwaltungsbehörden die Agenden der Sicherheitspolizei entzogen werden und gleichzeitig 25 – 35 Sicherheitsregionen als Bundesbehörden geschaffen werden. Bei der Erläuterung dieses Vorschlages wird darauf hingewiesen, dass die BHs bei diffizilen Angelegenheiten (wie z.B. im Fremdenrecht) überfordert scheinen. Dr. Schnizer moniert die Sprengelidentität von Gerichtssprengeln und Sicherheitsregionen.

Von Seiten der Ländervertreter wird die Forderung erhoben, die Angelegenheiten der Sicherheitsverwaltung durch Landesbehörden zu vollziehen.

 

Vom Vorsitzenden wird das Ergebnis der Diskussion folgendermaßen zusammengefasst:

Die Diskussion hat die strukturellen Unterschiede der beiden Vorschläge herausgearbeitet: Es wird vereinbart, den Diskussionsstand als Ergebnis festzuhalten, da keine einhellige Meinung zur Reform der Sicherheitsverwaltung gefunden werden konnte. Demnach wurden folgende Möglichkeiten, die nach derzeitigen Diskussionsstand als Gegenpositionen vorhanden sind, für eine künftige Sicherheitsverwaltung genannt:

 

1. Wegfall der verfassungsgesetzlichen Regelung, dafür detaillierte Regelungen durch den einfachen Gesetzgeber (Entfall der Art 78a ff B-VG – Sicherheitsbehörden des Bundes) oder Verankerung von Grundsätzen in der Verfassung und einfachgesetzliche Regelungen.

 

2. Schaffung eigener Sicherheitsbehörden (25 – 35) oder Eingliederung der Sicherheitsverwaltung in die allgemeine Verwaltung der Länder oder Kompromiss zwischen beiden Varianten.

 

3. Schaffung eines 2 – Ebenen- oder 3 – Ebenen-Modells

 

Über die Abschaffung oder den Weiterbestand der Gemeindewachen konnte keine Einigung erzielt werden.

 

 

Tagesordnungspunkt 6: Weisungsprinzip

 

Dr. Jabloner referiert kurz zu dem von ihm eingebrachten Textvorschlag, der eine Durchbrechung des Weisungsprinzips durch eine Typisierung der Organe, die weisungsfrei gestellt werden könnten, vorsieht. Die Behandlung der Weisungsfrage und der Vorschlag von Dr. Jabloner werden im nächsten Ausschuss fortgesetzt.

 

 

Tagesordnungspunkt 7: Allfälliges

 

Keine Wortmeldungen.

 

 

 

Ende der Sitzung 17:00 Uhr

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 6:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

Mag. Werner Wutscher                                                          Mag. Michael Bauer