Protokoll

über die Sitzung des Ausschusses 6

am 24. Februar 2004

im Parlament, Lokal IV

 

 

Anwesend:

 

 

Mag. Werner Wutscher                                   (Vorsitzender)

Dr. Johannes Schnizer                         (Stellvertreter)

 

Mag. Oliver Henhapel                         (Vertretung für Elisabeth Gehrer)

Mag. Gernot Prett                                           (Vertretung für Mag. Herbert Haupt)

Mag. Ulrike Schebach-Huemer                                   (Vertretung für Dr. Michael Häupl)

Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner

Univ.Prof. HR Dr. Gerhart Wielinger                           (Vertretung für Waltraud Klasnic)

Mag. Anna Maria Hochhauser                         (Vertretung für Dr. Christoph Leitl)

Dr. Manfred Matzka

Dr. Robert Tauber                                                      (Vertretung für Hans Niessl)

Dr. Michaela Pfeifenberger

Dr. Eduard Pesendorfer                                   (Vertretung für Dr. Josef Pühringer)

Dr. Alfred Finz                                                            (Vertretung für Dr. Wolfgang Schüssel)

Dr. Klaus Wejwoda                                        (Vertretung für Ök. Rat Rudolf

                                                                       Schwarzböck)

 

Weitere Teilnehmer/Teilnehmerinnen:

 

Dr. Nikolaus Bachler                                       (mit Mag. Werner Wutscher)

Mag. Veronika Mickel                        (für Univ. Prof. Dr. Andreas Kohl)

Mag. Florian Welzig                                                    (mit Vertreter für Dr. Wolfgang Schüssel)

Mag. Ronald Faber                                         (für Univ. Prof. Dr. Heinz Fischer)

Dr. Marlies Meyer                                           (für Dr. Eva Glawischnig)

Dr. Wolfgang Janele                                        (für den Klub der FPÖ)

Mag. Klaus Hartmann                                                 (mit Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer)

Dr. Ulrich E. Zellenberg                                   (mit Vertreterin für Dr. Christoph Leitl)

 

 

Büro des Österreich-Konvents:

 

Mag. Michael Bauer                                        (fachliche Ausschussunterstützung)

Birgit Mayerhofer                                                        (Ausschusssekretärin)

 

Entschuldigt:

 

            Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer

            Dr. Karl Staudinger

            Friedrich Verzetnitsch

            Bernd Vögerle

            Dr. Peter Wittmann

 

 

Beginn:                        09.00 Uhr

Ende:                                       12.00 Uhr

 

 

 

Tagesordnungspunkte:

1.      Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2.      Genehmigung des Protokolls der 7. Sitzung vom 30.01.2004

3.      Globalbudget

4.      E-Government

5.      Weisungsprinzip

6.      Schulverwaltung

7.      Allfälliges

 

 

Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

 

 

Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der 7. Sitzung vom 30.01.2004

 

Das Protokoll wird mit folgenden Änderungen genehmigt:

Bei den Zustimmungen, bzw. Ablehnungen diskutierter Vorschläge werden unbestimmte Zahlwörter verwendet.

 

Tagesordnungspunkt 4, Offene Fragen aus der letzten Sitzung:

Von Dr. Schnizer wurde ein schriftlicher Vorschlag zum Punkt Amtsverschwiegenheit eingebracht. (siehe Anlage)

Der Vorsitzende teilt mit, dass von Dr. Staudinger ein überarbeiteter Entwurf vorgelegt worden ist. Auch dieser wurde an Dr. Kostelka übermittelt.

 

 

Tagesordnungspunkt 3: Globalbudget

 

Dr. Pesendorfer erläutert die eingebrachte Arbeitsunterlage „Ein erweitertes verfassungsrechtliches Effizienzgebot“. Künftig soll von einer input- zu einer output-orientierten Steuerung übergegangen und moderne Instrumente des NPM eingeführt werden. Mit der ausdrücklichen Aufnahme der Effektivität in den Verfassungstext soll überdies zum Ausdruck gebracht werden, dass wirkungsorientierte Reforminstrumente forciert werden. Gemeint sind damit Instrumentarien wie Globalbudget, Finanz- und Personalcontrolling, haushaltsspezifische Anreiz- und Sanktionsmechanismen sowie sonstige Planungs- und Steuerungsinstrumente, die im Ergebnis die derzeitigen (einfachgesetzlichen) Bestimmungen des Haushaltsrechts deutlich auflockern könnten.  Nach intensiver Diskussion fasst der Vorsitzende zusammen: Es gibt keinen Konsens zu dem vorgelegten Textentwurf, auch ein geänderter Vorschlag fände nicht die Zustimmung aller Mitglieder des Ausschusses. Zudem wurde festgestellt, dass dieser Punkt ein Staatsziel darstellt.

Dr. Finz referiert die Unterlage „Vorschlag für einen neuen Abschnitt Haushaltsrecht“. Dr. Schnizer weist auf die Zuständigkeit des Ausschusses 10 hin und vertritt die Ansicht, dass daher im Ausschuss 6 keine Diskussion notwendig wäre. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass das Mandat des Ausschusses 6 die vorgelegte Arbeitsunterlage, die sich mit dem Globalbudget befasst, umfasst. Das Ergebnis der Beratungen wird dem Vorsitzenden des Ausschusses 10 zugemittelt werden.

In der Diskussion werden die Themen Ein- oder Mehrjährigkeit des Budgets, Globalbudget sowie Streichung des Stellenplanes aus dem Verfassungstext diskutiert und unterschiedliche Ansichten vertreten. Von Dr. Finz wird auf die Notwendigkeit der Steuerung durch den Finanzminister hingewiesen, weshalb ein Globalbudget für Ressorts nicht möglich sei. Auch der Personalbereich müsste weiter der Steuerung und Kontrolle unterliegen. Dem wird entgegen gehalten, dass den Ressorts Spielräume für eine eigene Ressourcenbewirtschaftung eröffnet werden müsste.

Der Vorsitzende fasst zusammen, dass aus verwaltungsreformatorischen Gründen Konsens über die Notwendigkeit der Einführung von Globalbudgets besteht. Die Kriterien der Kameralistik müssen entfallen. Über das Verhältnis Finanzminister - Ressortminister wird kein Konsens erzielt. Im vorgelegten Textentwurf sind Art 51 Abs 4 lit a – k zu streichen. Art 51b letzter Satz (Bindung) ist um die Formulierung „mit Zustimmung der Bundesregierung“ zu ergänzen. Zum Personalplan (Art 51 Abs. 3) wird festgehalten, dass damit keinesfalls der Stellenplan in seiner bisherigen Form gemeint ist. Es herrscht Konsens, dass Kosten- und Leistungsrechnung nach vergleichbaren Kriterien einzuführen ist.

 

 

Tagesordnungspunkt 4: E-Government

 

Mag. Rupp und Dr. Thienel referieren über den Stand der technischen Umsetzung und über die rechtliche Situation sowie Problemfelder. Der Vorsitzende fasst auf Vorschlag von Dr. Schnizer die darauf folgende Diskussion zusammen:

  1. Es ist eine Bundeskompetenz wie Art 14b für E-Government anzustreben.
  2. Für die Schnittstellen ist eine einheitliche Regelung ähnlich Art 14b zu schaffen.
  3. Ein einheitliches Verordnungsregister ist einzurichten.
  4. Die Gemeinden sollen einen einheitlichen Zugang zu E-Government gewährleisten. Es herrscht Konsens darüber, dass dies nur mit finanzieller Abgeltung durchführbar ist.

 

 

 

Tagesordnungspunkt 5: Weisungsprinzip

 

Dr: Jabloner erläutert seinen Textvorschlag. Die Diskussion ergibt keinen Kompromiss zwischen diesem Vorschlag und dem von Dr. Raschauer. Der Vorsitzende fasst zusammen, dass der Ausschuss tendenziell dem Vorschlag von Dr. Jabloner folgt. In den Bericht werden beide Textvorschläge mit den entsprechenden verfassungsrechtlichen Konsequenzen aufgenommen werden.

 

 

Tagesordnungspunkt 6: Schulverwaltung

 

Entfällt.

 

 

Tagesordnungspunkt 7: Allfälliges

 

Der Vorsitzende verweist auf den gestern ausgesendeten Berichtsentwurf und ersucht um schriftliche Stellungnahmen bis 27. Februar 2004.

 

 

Ende der Sitzung 12:00 Uhr

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 6:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

Mag. Werner Wutscher                                                          Mag. Michael Bauer