Protokoll

über die Sitzung des Ausschusses 7

am 6. Oktober 2003

im Parlament, Lokal IV

 

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder:

 

Dr. Manfred Matzka                                       (Vorsitzender)

Univ.Prof. Dr. Peter Böhm                                          (stellvertretender Vorsitzender)

Univ.Doz. Dr. Hanspeter Hanreich                              (Vertretung für Dr. Christoph Leitl)

Dr. Elfriede Mayerhofer

Hans Niessl

Mag. Martin Falb                                                        (Vertretung für DI Josef Pröll)

Dr. Gerhard Walcher                                                  (Vertretung für Dr. Franz Schausberger)

Mag. Valentin Wedl                                                    (Vertretung für Mag. Herbert Tumpel)

Dr. Hermann Arnold                                                   (Vertretung für DDr. Herwig van Staa)

Dr. Günther Voith

 

Weitere Teilnehmer:

Mag. Karl Wollrab                                          (für Dr. Franz Fiedler)

Dr. Philipp Hartig                                            (für Univ.Prof  Dr. Andreas Kohl)

Mag. Ronald Faber                                         (für Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)

Dr. Marlies Meyer                                           (für Dr. Eva Glawischnig)

 

Büro des Österreich-Konvents:

Dr. Gerald Grabensteiner                                (fachliche Ausschussunterstützung)

Brigitte Birkner                                                           (Ausschusssekretariat)

            Sladjana Marinkovic                                       (Ausschusssekretariat)

 

Beginn:                                   10.10 Uhr

Ende:                                      11.15 Uhr

 

Tagesordnung:

 

  1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit
  2. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden
  3. Mandat des Ausschusses (grundsätzliche Beiträge zu den einzelnen Kapiteln)
  4. Festlegung der weiteren Vorgangsweise (Terminplan, Themenliste)
  5. Allfälliges

 

Zu TOP 1:

 

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

Zu TOP 2:

 

Über Vorschlag des Ausschussvorsitzenden wird Univ. Prof. Dr. Peter Böhm einstimmig zum Stellvertreter des Vorsitzenden gewählt.

 

 

Zu TOP 3:

 

Aus der Diskussion über das Mandat des Ausschusses wird festgehalten:

 

·        Erstes Ziel des Ausschusses ist die Ausarbeitung eines Vorschlags für Verfassungs-bestimmungen; zu denken ist hier konkret an je einen Artikel oder ergänzenden Absatz über

o       die Durchbrechung der Ministerverantwortlichkeit,

o       die Weisungsfreiheit und die Grundstruktur von Regulatoren und unabhängigen Behörden,

o       die nichtterritoriale Selbstverwaltung und

o       die Privatwirtschaftsverwaltung

o       (es wird noch zu klären sein, ob eine Bestimmung über Ausgegliederte ohne hoheitliche Aufgaben erarbeitet werden soll).

·        Zweites Ziel ist die Erstellung eines Berichts, der sich den übrigen im Mandat aufgeworfenen Fragen widmet und insbesondere auch Strukturmodelle und Vorschläge für den einfachen Gesetzgeber einschließen kann.

 

·        Es besteht ein inhaltlicher Zusammenhang mit den Ausschüssen 1 (Staatsaufgaben und Staatsziele) und 9 (Rechtsschutz, Gerichtsbarkeit).  Die Abgrenzung zu Ausschuss 9 hinsichtlich der Art. 133 Z . 4 B-VG – Behörden ist zunächst auf Vorsitzenden-Ebene zu klären. Inputs aus dem Staatsaufgabenkatalog werden möglichst in schriftlicher Form eingeholt.
Darüber hinaus ist auch auf die Ausschüsse 5 (Aufgabenverteilung) und 6 (Reform der Verwaltung) Bedacht zu nehmen.
Wenn es erforderlich scheint, wird im Verlauf der Beratungen eine gemeinsame Sitzung mit einem Ausschuss zu überlegen sein; darüber wird der Ausschuss entscheiden.

 

·        Im Zusammenhang mit Regulatoren, unabhängigen Behörden und ausgegliederten Rechtsträgern ist insbesondere die Frage der Durchbrechung der allgemeinen Verwaltungshierarchie und komplementär dazu die Verantwortlichkeit der obersten Organe zu klären (Art. 20, Art. 77, Art. 133 B-VG). Es wird die Auffassung vertreten, dass eine gewisse Steuerungsmöglichkeit und Verantwortlichkeit der obersten Organe notwendig ist, hingegen wird bei Einzelfallentscheidungen über Rechtsfragen eine völlige Unabhängigkeit für sinnvoll erachtet.

·        Fragen der parlamentarischen, rechtlichen und finanziellen Kontrolle sind wichtig und in Abhängigkeit vom Ergebnis der vorgenannten Überlegungen zu lösen.

 

·        Den EU-rechtlichen Rahmenbedingungen, der Marktsituation und dem Wirtschaftlich­keits­aspekt kommt insbesondere hinsichtlich der Regulatoren und der Ausgliederungen besondere Bedeutung zu.

·        Zur Optimierung der Diskussion zu diesem Thema wird eine Einladung von Vertretern der Regulatoren und der von ihnen regulierten Wirtschaftsbereiche zur Ausschusssitzung am 20. Oktober 2003 für zweckmäßig erachtet.

·        Zur Privatwirtschaftsverwaltung ist einerseits über die Kompetenzregelung (Art 17 B-VG)  zu beraten, weiters über die völlige Gleichstellung von Bund und Ländern (Sonderprivatrecht) und schließlich ist die Frage des Rechtsschutzes (GH des öffentlichen Rechts oder Zivilgerichte) zu prüfen.

 

·        Die verfassungsrechtliche Verankerung der nichtterritorialen Selbstverwaltung (nur Grundsätze) analog der territorialen scheint notwendig; eine verfassungsrechtliche Erwähnung der Sozialpartner soll unter Bedachtnahme auf Art. 47 des Entwurfs der Verfassung für Europa geprüft werden. Eventuell sollten dazu vom Ausschuss die Sozialpartner in die Beratungen einbezogen werden.

 

 

Zu TOP 4:

 

Folgende Ausschusstermine werden einvernehmlich zur Kenntnis genommen:

 

Montag, 20. Oktober 2003 (13 – 16 Uhr)

Dienstag, 4. November 2003 (10 – 16 Uhr)

Dienstag, 18. November 2003 (10 – 16 Uhr)

Dienstag, 2. Dezember 2003 (10 – 16 Uhr)

Mittwoch, 17. Dezember 2003 (10 – 16 Uhr)

Dienstag, 13. Jänner 2003 (10 – 16 Uhr)

Dienstag, 27. Jänner 2003 (10 – 16 Uhr)

 

Der Ausschuss legt einvernehmlich fest, dass zur nächsten Sitzung Vertreter von Regulatoren (Telekom-Control, Energie-Control, Schienen-Control, Bundeswettbewerbs­behörde) und zwei bis der Vertreter der regulierten Wirtschaftsbereiche eingeladen werden.

 

Eine Themenliste, in der die einzelnen Kapitel des Mandates den einzelnen Sitzungen zugewiesen werden, wird konsentiert (Verteilung der aktuellen Fassung bei der nächsten Sitzung). 

 

 

 

Zu TOP 5:

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 31 Konvents-Geschäftsordnung ein systematisches Beschluss- und Resümeeprotokoll und kein Wortprotokoll geführt wird. In den Sitzungen wird jeweils am Beginn über die Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung abgestimmt.

 

Der Ausschuss legt einvernehmlich fest, dass jedes Mitglied die Möglichkeit hat, sich bei Ausschusssitzungen von (maximal) einer Person begleiten zu lassen; dieser kommt kein Stimm-, Rede- oder Vertretungsrecht zu.

 

Den Ausschussmitgliedern steht es frei, Arbeitspapiere einzubringen. Der Vorsitzende ersucht, dass allfällige Unterlagen für eine Ausschusssitzung bis längstens Mittwoch vor der betreffenden Sitzung dem Büro des Österreich-Konvents übermittelt werden. Die Verteilung wird dann am Donnerstag erfolgen. Derartige Unterlagen wären an Herrn Dr. Gerald Grabensteiner, Büro des Österreich-Konvents, zu übermitteln, der die fachliche Ausschussunterstützung für den Ausschuss 7 wahrnimmt (E‑Mail-Adresse: gerald.grabensteiner@konvent.gv.at).

 

 

 

 

 

Vorsitzender:                                                                          Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

Dr. Manfred Matzka e.h.                                                        Dr. Gerald Grabensteiner e.h.