Protokoll

über die 3. Sitzung des Ausschusses 7

am 4. November 2003

im Parlament, Lokal IV

 

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder:

Dr. Manfred Matzka                                       (Vorsitzender)

Univ.Doz. Dr. Hanspeter Hanreich                              (Vertretung für Dr. Christoph Leitl)

Dr. Elfriede Mayrhofer

Dr. Robert Tauber                                          (Vertretung für Hans Niessl)

Mag. Martin Falb                                                        (Vertretung für DI Josef Pröll)

Dr. Gerhard Walcher                                       (Vertretung für Dr. Franz Schausberger)

Dr. Leo Specht

Mag. Valentin Wedl                                                    (Vertretung für Mag. Herbert Tumpel)

Dr. Hermann Arnold                                                   (Vertretung für DDr. Herwig van Staa)

Dr. Günther Voith

 

Weitere Teilnehmer:

Mag. Ronald Faber                                         (für Univ.Prof. Dr. Heinz Fischer)

Dr. Philipp Hartig                                            (für Univ.Prof  Dr. Andreas Kohl)

Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer

 

Büro des Österreich-Konvents:

Dr. Gerald Grabensteiner                                (fachliche Ausschussunterstützung)

            Sladjana Marinkovic                                       (Ausschusssekretariat)

 

Beginn:                                   10.00 Uhr

Ende:                                      15.00 Uhr

 

Tagesordnung:

 

  1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit
  2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
  3. Diskussion der Synopse, des Rohtextes und der Papiere zum Thema „Regulatoren“
  4. Diskussion zum Thema „Sonstige unabhängige Behörden“
  5. allfällige offene Fragen zur parlamentarischen Kontrolle Unabhängiger und Ausgegliederter
  6. Detailfragen für den Ausschussbericht: Dienstrecht des Personals, Budgetrecht
  7. Allfälliges

 

 

Zu TOP 1:

 

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Er weist darauf hin, dass Univ.Prof. Dr. Bernhard Raschauer als Mitglied des Österreich-Konvents bei der Sitzung als Zuhörer anwesend ist; dagegen wird kein Einwand erhoben.

 

 

Zu TOP 2:

 

Das Protokoll der 2. Sitzung vom 20.Oktober 2003 wird genehmigt.

 

 

Zu TOP 3, 4 und 5:

 

In der Diskussion zur Synopse, in der die Ergebnisse der 2. Ausschusssitzung vom 20. Oktober 2003 zum Thema „Regulatoren“ zusammengefasst wurden, wird insbesondere Folgendes festgehalten:

 

- in den Erläuterungen sollte näher beschrieben werden, inwieweit die Regulatoren einen Sonderfall in der staatlichen Verwaltung darstellen;

- der Gesetzgeber (Bundes- und Landesgesetzgeber) muss bei der Einrichtung der Regulatoren und unabhängigen Behörden einen ausreichenden Gestaltungsspielraum haben;

- die Formulierung der Voraussetzungen und Grenzen für die Auslagerung von Staatsaufgaben an Regulatoren udgl. soll mehrere inhaltliche Elemente zu enthalten haben;

- Unabhängigkeit bedeutet auch finanzielle Unabhängigkeit in einem materiellen Sinn;

- es soll nicht ausgeschlossen sein, dass Regulatoren auch Verordnungen erlassen dürfen;

- innerhalb des Regulators soll es keinen Instanzenzug geben;

- ein Rechtszug von den Regulatoren zum Bundesverwaltungsgericht 1. Instanz soll vorgesehen werden;

- die Kontrollinstanz (Bundesverwaltungsgericht; VwGH) soll volle Kognitionsbefugnis haben und meritorisch in einem Fachsenat entscheiden;

- den obersten Organen muss insoweit eine Einflussmöglichkeit auf Regulatoren zustehen, als dies erforderlich ist, um die politische Verantwortung wahrnehmen zu können (Leitungsrecht, Aufsicht, Zustimmungs- und Anfechtungsrecht bei Verordnungen, Amtsbeschwerde-möglichkeit, Abberufungsrecht etc);

- die parlamentarischen Kontroll- und Mitwirkungsrechte müssen gewährleistet sein (Berichtspflichten, gesetzlich vorgesehene Konsequenzen bei Verwerfung eines Berichts, parlamentarischer Auftrag an oberste Organe zur Wahrnehmung ihrer Leitungs- und Aufsichtsrechte gegenüber den Regulatoren).

 

Der Vorsitzende hält fest, dass zur Frage der parlamentarischen Kontrolle mit Ausschuss 8 Kontakt aufzunehmen sein wird.

 

Zu den Textvorschlägen für eine Verfassungsbestimmung betreffend „Regulatoren“ wird insbesondere Folgendes festgehalten:

 

- es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Regulatoren auch die Wirtschaftsaufsicht wahrnehmen; die Elemente des Tatbestands werden neu geordnet und inhaltlich verstärkt;

- es scheint konsequent, dass Regulatoren als eigenständige Rechtsträger eingerichtet sind, dies muss aber nicht unbedingt verfassungsrechtlich vorgegeben sein;

- die Verfassungsbestimmung soll nicht zu detailliert sein, insbesondere wäre die Organisation des Regulators im Detail dem Gesetzgeber zu überlassen.

 

Der Vorsitzende wird ersucht, bei der nächsten Sitzung einen Textvorschlag und ein erläuterndes Papier auf der Basis des Diskussionsergebnisses vorzulegen.

 

 

In der Diskussion zum Thema „Sonstige unabhängige Behörden“ werden die Fragen angesprochen,

- welche sonstigen unabhängigen Behörden (außer Regulatoren und Art. 133 Z. 4-Behörden) im Rahmen der Beratungen des Ausschusses 7 zu behandeln sind;

- ob und welche Kriterien für die Weisungsfreistellung und Unabhängigkeit von unabhängigen Behörden und Kommissionen verfassungsrechtlich verankert werden sollen;

- ob dies in einer gemeinsamen Verfassungsbestimmung mit den Regulatoren erfolgen könnte.

 

Auf die in der ersten Ausschusssitzung verteilte demonstrative Auflistung der unabhängigen Behörden und Kommissionen wird verwiesen.

 

 

Zur Frage der möglichen Integration von unabhängigen Behörden in die Bundes- oder Landesverwaltungsgerichtsbarkeit wird der Vorsitzende mit dem Vorsitzenden des Ausschusses 9 Kontakt aufnehmen bzw. ihn oder namhaft gemachte Mitglieder des Ausschusses 9 zur nächsten Sitzung des Ausschusses 7 einladen.

 

 

Zu TOP 6:

 

Zum Thema „Ausgliederung“ verweist der Vorsitzende vorweg auf die vorliegende umfangreiche Literatur. In der Diskussion wird auf die Unterschiede, die Abgrenzung und die mögliche Kombination zwischen Weisungsfreistellung, Ausgliederung und Beleihung eingegangen.

 

Der Vorsitzende stellt in Aussicht, eine Punktation zum Thema Dienstrecht bei ausgegliederten Rechtsträgern zu erstellen.

 

Die Grundsätze des Budgetrechts bei ausgegliederten Regulatoren sind noch zu diskutieren.

 

 

Zu TOP 7:

 

Keine Wortmeldung.

 

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 6:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

 

Dr. Manfred Matzka                                                               Dr. Gerald Grabensteiner