Protokoll

über die 10. Sitzung des Ausschusses 7

am 5. Juli 2004

im Parlament, Lokal IV

 

Anwesende:

 

Ausschussmitglieder:

Dr. Manfred Matzka                                       (Vorsitzender)

Univ.Doz. Dr. Hanspeter Hanreich                  (Vertretung für Dr. Christoph Leitl)

Dr. Elfriede Mayrhofer

Dr. Robert Tauber                                          (Vertretung für Hans Niessl)

Mag. Klaus Hartmann                                                 (Vertretung für DI Josef Pröll)

Mag. Valentin Wedl                                                    (Vertretung für Mag. Herbert Tumpel)

Dr. Anton Gstöttner                                         (Vertretung für DDr. Herwig van Staa)

Dr. Günther Voith

 

Weitere Teilnehmer:

Dr. Philipp Hartig                                            (für Univ.Prof. Dr. Andreas Khol)

Dr. Marlies Meyer                                           (für Dr. Eva Glawischnig)

 

Büro des Österreich-Konvents:

Dr. Gerald Grabensteiner                                (fachliche Ausschussunterstützung)

            Sladjana Marinkovic                                       (Ausschusssekretariat)

 

 

Entschuldigt:

Univ.Prof. Dr. Peter Böhm                              (stellvertretender Vorsitzender)

Mag. Gabi Burgstaller

Dr. Leo Specht

 

 

 

Beginn:                                   10.00 Uhr

Ende:                                      11.15 Uhr

 

 

 

 

 

Tagesordnung:

 

1.      Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2.       Erstellung des Berichts auf Grund des ergänzenden Mandats für den Ausschuss 7

3.      Vorbereitung der gemeinsamen Beratung der Ausschüsse 6 und 7 auf  Grund des ergänzenden Mandats für die beiden Ausschüsse

4.       Allfälliges

 

 

Zu TOP 1:

 

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

 

 

Zu TOP 2:

 

Es wird festgehalten, dass mit dem Ausschussbericht vom 16. Februar 2004 bereits ein weitgehend konsensualer Bericht vorliegt, der im Plenum des Österreich-Konvents auf große Zustimmung stieß. Nach Meinung der Ausschussmitglieder besteht daher kein Anlass, auf Grund der vorliegenden Ergänzung des Mandats diesen Konsens in Frage zu stellen.

 

Der Vorsitzende legt entsprechend dem ergänzenden Mandat vier Varianten von Textvorschlägen vor. Diese werden vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

 

Zur Frage der finanziellen Kontrolle von Selbstverwaltungskörpern wird auf die im Ausschussbericht vom 16. Februar 2004 enthaltenen Vorschläge betreffend die Rechnungshofkontrolle verwiesen, die von Ausschuss 8 behandelt werden.

 

Die im Mandat genannten Zuweisungen des Ausschusses 2 betreffen Bestimmungen des Arbeiterkammergesetzes 1992 (§ 10 Abs. 2 Z. 1 AKG und § 10 Abs. 1 Z. 2 AKG). Der Ausschuss geht davon aus, dass auch die korrespondierende Bestimmung des Handelskammergesetzes (Art. IV Abs. 1 8. der Handelskammergesetznovelle betreffend die Angelegenheiten der Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie) – die nur dem Ausschuss 5 zugewiesen wurde – von Ausschuss 7 zu berücksichtigen ist.

Analog den Erläuterungen zur Mitgliedschaft der Arbeiterkammer soll im ergänzenden Ausschussbericht zum Ausdruck kommen, dass auch bei den Interessenvertretungen der gewerblichen Wirtschaft keine Änderung der bestehenden Rechtslage beabsichtigt ist.

Eine detaillierte verfassungsrechtliche Regelung wird in beiden Fällen als nicht zweckmäßig erachtet.

 

 

Zu TOP 3:

 

Der Vorsitzende weist auf das ergänzende Mandat für die Ausschüsse 6 und 7 hin. Für die gemeinsame Beratung dieser beiden Ausschüsse werden seitens des Ausschusses 7 folgende Mitglieder nominiert:

 

Dr. Manfred Matzka   

Mag. Gabi Burgstaller

Dr. Christoph Leitl

DI Josef Pröll

Mag. Herbert Tumpel

 

 

Zu TOP 4:

 

Keine Wortmeldung.

 

 

 

 

Vorsitzender des Ausschusses 7:                                             Fachliche Ausschussunterstützung:

 

 

 

Dr. Manfred Matzka                                                               Dr. Gerald Grabensteiner