VORTRAG DES VEREINS „ÖSTERREICHISCHE FACHHOCHSCHUL-KONFERENZ“  IM RAHMEN DER SITZUNG DES ÖSTERREICH-KONVENTS VOM 26.1.2004

 

Der Österreichische Fachhochschul-Sektor wurde vom Gesetzgeber als akademisches, dem Hochschulbereich zugehöriges Bildungsangebot eingerichtet. In seinem 10-jährigen Bestehen hat sich der Sektor sehr gut entwickelt und wurde von den Studierenden gerne angenommen. Diese Positionierung als Teil des Hochschulsektors wurde durch die FHStG-Novelle 2002 (Einführung der „gestuften Studienorganisation“) noch verstärkt. Auch dass der Gesetzgeber eine wissenschaftsgeleitete Lehre und die dazu notwendigen qualifizierten Forschungsleistungen verlangt, ist Beweis für die Zugehörigkeit zum Hochschulsektor. Angemerkt werden muss, dass diese eindeutige Zuordnung zwar formal feststeht aber nicht immer akzeptiert wird. Wir sehen jedoch weitere positive Entwicklungschancen insbesondere wenn die nachfolgend angeführten Punkte in der Gesetzgebung berücksichtigt werden können.

 

 

1.  Der Hochschulbereich muss weiterhin in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes verbleiben.
Aus Sicht der FHK erscheint die Verankerung des Hochschulbereiches in der Österreichischen Bundesverfassung als Bundeskompetenz in Gesetzgebung und Vollziehung besonders wichtig. Für Fachhochschulen ist diese Zuordnung in die Bundeskompetenz und damit einer österreichweit einheitlichen Vorgehensweise und der damit verbundenen notwendigen Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit der Hochschulsysteme unabdingbar.

 

2.  Festlegung der Gleichbehandlung der Position aller AbsolventInnen aus dem Hochschulbereich der gleichen Stufe.
Im Sinne der Gleichbehandlung von Abschlüssen der gleichen Stufe, sowie auch zur Verbesserung der Transparenz im Hochschulwesen, muss - vor allem nach der Einführung der gestuften Studienorganisation - die Durchlässigkeit und Vergleichbarkeit der Angebote im Hochschulsektor gesichert sein.

 

3.  Wissenschaftsfreiheit/Autonomie

Erhalter von Fachhochschulstudiengängen tragen eine hohe Verantwortung für die  Kontinuität und Qualität des Studienangebotes. Es ist daher notwendig, den autonomen  Entscheidungsspielraum der Erhalter (auch in Form einer „abgestuften Autonomie“) so zu definieren, dass Planungssicherheit gewährleistet wird. Dies betrifft die Geschwindigkeit und Transparenz der Entscheidungsprozesse ebenso, wie die langfristige Sicherstellung der Finanzierung bei Einhaltung von definierten Qualitätskriterien durch die Erhalter und deren Mitarbeiter auch in der Lehre und Forschung. Daher bezieht sich die notwendige (abgestufte) Autonomie nicht nur auf die Hochschulverwaltung und Entwicklung der Studienangebote, sondern auch auf die Ausübung der Lehrtätigkeit und der damit verbundenen Freiheit der Wissenschaft.

 

4. Zusammenfassung:

 

Für die weitere positive Entwicklung sind daher aus Sicht der österreichischen Fachhochschul-Konferenz die nachfolgenden Punkte die entscheidenden Erfolgsfaktoren.

-       Sicherstellung der Durchlässigkeit und Vergleichbarkeit der Angebote im Hochschulsektor,

-       Der Ausbau der Autonomie (abgestuften) in Lehre und Forschung, sowie Organisation und Verwaltung und

-       Die Verankerung des Hochschulbereiches in der Österreichischen Bundesverfassung als Bundeskompetenz in Gesetzgebung und Vollziehung

 

 

Wien, 26. Jänner 2004

 

 

 

Prof. Mag. Werner Jungwirth

Präsident