Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Österreich Konvents !

 

Im Namen des Verbandes der Regionalmedien Österreichs (VRM) möchte ich mich zuerst dafür bedanken, dass Sie uns die Gelegenheit geben, hier zu sprechen und unsere Gedanken einzubringen.

 

Ich möchte damit beginnen, dass Österreich nach unserer Meinung eine grundsätzlich sehr gute Verfassung hat.

Wir vom VRM wollen uns daher nicht anmaßen, dem Österreich Konvent zu sagen, wie eine Verfassungsreform insgesamt aussehen sollte.

 

Wir möchten nur zwei Punkte aufzeigen, wo es aus unserer Sicht Handlungsbedarf gibt.

 

 

1.      Sicherung der regionalen Vielfalt

 

Als eine Mediengattung, die ganz nahe am Puls der österreichischen Bevölkerung agiert, wissen wir natürlich besonders gut über lokale und regionale Verhältnisse und Probleme Bescheid. Wo sehen wir nun Verbesserungsmöglichkeiten ?

 

Wichtig ist in unseren Augen, dass die Menschen in ihren angestammten Regionen gut leben können.

Dazu brauchen sie Arbeit, eine gute Verkehrsanbindung, kulturelle Möglichkeiten im weitesten Sinn, die das Leben interessant und lebenswert machen, eine gute medizinische und wirtschaftliche Nahversorgung.

 

Ganz wichtig dafür sind lokale Zentren, also der Erhalt auch kleinerer Städte in ihrer Bedeutung als Zentrum.

Natürlich ist dabei auf Ökonomie und Effizienz von Wirtschaft und Verwaltung Bedacht zu nehmen,  aber: Die Menschen leben nun einmal in ihrer engeren Umgebung und nicht in globalisierten Räumen.

 

Zum Leben in den angestammten Regionen gehören aber auch Informationen über das lokale Geschehen: über das, was in der näheren Umgebung vorgeht, was sich tut, was die Menschen unmittelbar betrifft.

 

Leider wird diesem Bedürfnis der Menschen durch den Einfachgesetzgeber oder die Bundesverwaltung zuwenig Rechnung getragen. Für diese zählen oft nur die große Welt oder das Geschehen in der Bundeshauptstadt.

 

Daher ersuchen wir um einen klaren Auftrag an Einfachgesetzgeber und Vollziehung, eine Verankerung, Sicherung und Förderung der Vielfalt der Regionen einschließlich der dafür notwendigen Medienvielfalt bereits in der Bundesverfassung.

 

 

2.      Verstärkte Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes

 

Gleichheit – nicht als undifferenzierte Gleichmacherei, aber im Sinne von Gleichberechtigung und Chancengleichheit – ist ein wichtiges Prinzip unserer Verfassung.

Wie wir aus eigener Erfahrung aber nur zu gut wissen, wird gerade durch die Nichtbeachtung des Gleichheitsgrundsatzes die Verfassung regelmäßig verletzt: manchmal aus politischem Kalkül, manchmal auch nur aus alter Gewohnheit.

 

Beispiele dafür gibt es genug, auch im Bereich der Medien:

 

Sei es, dass mittels einfacher Gesetze Förderungsmittel so verteilt werden, wie man sich daraus politische Vorteile erhofft (ich denke hier etwa an die Bundespresseförderung).

 

Sei es, dass Budgetmittel willkürlich und ohne Ausschreibung vergeben werden: Wo bleibt da die Chancengleichheit ?

An eine Ausschreibung für eine große Inseratenkampagne der Bundesregierung kann ich mich jedenfalls nicht erinnern.

 

Oder sei es, dass unbestimmte Gesetze mit Verordnungen und Erlässen im eigenen Sinne ausgelegt werden. Hinweise von Experten oder auch bloß Betroffenen werden „nicht einmal ignoriert“.

Ein Beispiel dafür war die ungleiche Besteuerung mittels Werbeabgabe von ein und demselben Prospekt, je nachdem, ob er per Post oder in einer Zeitung befördert wurde.

Ein offensichtlicher Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch die Vollziehung, der aber dennoch erst durch den Verfassungsgerichtshof abgestellt werden musste.

 

Eine verstärkte Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes durch Einfachgesetzgeber und Vollziehung wäre dringend erforderlich.

Denn wie kann sich der Einzelnen in der Praxis gegen eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung wehren und seine Rechte schützen ?

Mit einer Verfassungsgerichtshofs-Beschwerde nur unzureichend. Da mag er dann Jahre später zwar grundsätzlich Recht bekommen, aber in der Sache ist es zu spät, der Schaden für ihn ist da. Den Aufwand für ein solches Verfahren für eine Einzelperson oder ein kleines Unternehmen möchte ich erst gar nicht erwähnen.

 

Aus diesem Grund bitte ich Sie: Finden Sie eine Möglichkeit, um der Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes auch in der Praxis mehr Wirkung zu verschaffen.

 

 

Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen im Namen des VRM, der österreichischen Regionalzeitungen und ihrer Leser für Ihre Aufmerksamkeit und dafür, dass ich hier so offen sprechen durfte.

Ich wünsche dem Österreich-Konvent viel Erfolg bei seiner Arbeit – in unser aller Interesse. Vielen Dank.