Ausschuss 1

Staatsaufgaben und Staatsziele

 

Der Konvent hat dem Ausschuss 1 folgendes Thema zugewiesen:

 

Staatsaufgaben und Staatsziele:

Umfassende Analyse der Staatsaufgaben und der Frage staat­licher Kernaufgaben. Frage eines umfassenden Kataloges von Staatszielen in der Bundesverfassung.

 

Im Einzelnen ergeben sich dazu folgende Fragestellungen:

 

1.     Allgemeines:

 

Der Ausschuss hat sich mit der Frage zu befassen, was nach einer neuen Verfassung Aufgabe und Ziel des Handelns staatlicher Organe sein soll: Die „Grenzen des Staates“ und die Folgen.

 

2.          Zum Begriff der Staatsaufgaben:

 

        -     Begriffsinhalt?

 

        -     Differenzierung zwischen Kernaufgaben und sonstigen Aufgaben? Nach welchen Kriterien?

 

-         Abgrenzung zu Grundrechten und daraus abgeleiteten Ansprüchen („Gewährleistung“)


3.     Zum Begriff der Staatsziele:

 

        -     Begriffsinhalt? Abgrenzung zur Staatsaufgabe?

 

4.     Sollen Staatsaufgaben verfassungsrechtlich ausdrücklich umschrieben werden?

 

        -     Nur „Kernaufgaben“? Auch darüber hinausgehende?

 

        -     Wenn ja: welche?

 

        -     Welche normative Bedeutung soll eine solche Festlegung haben?

 

        -     Durchsetzbarkeit verfassungsrechtlich festgelegter Staatsaufgaben?

 

        -     Wie sollen Staatsaufgaben besorgt werden (Handlungsformen)?

 

5.     Sollen Staatsziele verfassungsrechtlich ausdrücklich verankert werden?

 

        -     Geltendes Recht; hat es sich bewährt?

 

        -     Empfiehlt es sich, weitere Staatsziele in der Verfassung zu verankern?

 

        -     Wenn ja: welche?

 

        -     Normative Bedeutung einer Festlegung von Staatszielen?

 

6.     Präambel?

 

 

Zeitplan

Der Ausschuss soll dem Präsidium spätestens 4 Monate nach seiner konstituierenden Sitzung einen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für eine neue Verfassung) über die Ergebnisse der Beratungen vorlegen.