Ausschuss 3

Staatliche Institutionen

 

Der Konvent hat dem Ausschuss 3 folgendes Thema zugewiesen:

 

Staatliche Institutionen:

Aufbau des Staates (Bund, Länder, Gemeinden, Selbstverwaltung), Wahlen, Verfassungs- autonomie, Verhältnis zwi­schen Gesetzgebung und Vollziehung unter dem Gesichtspunkt des Legalitätsprinzips sowie der EU-Rechtsetzung.

 

Im Einzelnen ergeben sich dazu folgende Fragestellungen:

 

I)      Bund

 

1)       Legislative

        a)       Nationalrat

                        aa) Zahl der Mitglieder

                        bb) Wahlen zum Nationalrat

                        insbesondere:

·        Wahlsystem

·        Kreis der Wahlberechtigten

·        Ausgestaltung

                        cc) Organisation

 

        b)       Bundesrat

                  insbesondere

                        aa) Bestellung/Organisation

                        bb) Aufgaben

 

        c)       Weg der Bundesgesetzgebung

                        aa) Verfassungsrechtliche Erfordernisse

 

        d)       Mitwirkung an der Vollziehung

 

[Parlamentarische Kontrolle = Ausschuss 8]

 

2)     Exekutive

        a)       Bundespräsident

                  insbesondere:

                        aa) Wahl/Organisation

                        bb) Aufgaben

 

        b)       Bundesregierung

                  insbesondere:

                        aa) Bestellung

                        bb) Willensbildung - Geschäftsordnung - Verantwortung

 

II)    Länder

 

1)     Legislative/Landtage

 

2)     Exekutive/Landesregierung, insbesondere Landeshauptmann

 

III)   Gemeinden

 

1)     bundesverfassungsgesetzliche Regelungen über die kommunale Selbstverwaltung

        insbesondere:

        a)       Normsetzungsrechte

 

2)     Gemeindeverbände

        insbesondere:

        a)       "Aktivierung" des Art. 120 B-VG (Gebietsgemeinden)?

 

3)     Möglichkeiten der Übertragung von Gemeindeaufgaben auf staatliche

        Behörden

 

[Struktur der Organe der Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden = Ausschuss 6]

 

IV)   Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam betreffende Fragen

 

1)     Zahl der staatlichen Ebenen unter Berücksichtigung der EU-Ebene

 

2)     Neue Formen der Kooperation zwischen Bund, Ländern und Gemeinden

        insbesondere:

        a)       Art. 15a B-VG - Vereinbarung - self-executing?

        b)       gemeinsame Einrichtungen

 

V)    Verfassungsautonomie

        insbesondere:

        a)       bundesverfassungsgesetzliche Vorgaben für die Länder

 

VI)   Verhältnis zwischen Gesetzgebung und Vollziehung (Legalitätsprinzip, EU-        Rechtsetzung)

        insbesondere:

        a)       Neuformulierung des Art. 18 B-VG?

        b)       Erfordernis der gesetzlichen Umsetzung von EU-Richtlinien?

 

VII)  Mitwirkung österreichischer Organe an der Ernennung von Mitgliedern von       Organen der Europäischen Union (Art. 23c B-VG)

 

 

Zeitplan

Der Ausschuss hat dem Präsidium spätestens Ende Jänner 2004 einen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für eine neue Verfassung) über die Ergebnisse der Beratungen vorzulegen.