Ausschuss 10

Finanzverfassung

 

Der Konvent hat dem Ausschuss 10 folgendes Thema zugewiesen:

 

Finanzverfassung:

Reform der Finanzverfassung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung und eines bedarfsgerechten Finanzausgleichs.

 

Im Einzelnen ergeben sich dazu folgende Fragestellungen:

 

A)   Allgemeines

1.        Gesetzestechnik der Finanzverfassung; Abgabentypen

2.      Verhältnis zwischen verfassungsgesetzlichen und einfachgesetzlichen Bestimmungen, Ausmaß der Determinierung („schlanke Finanzverfassung“, Finanzausgleich)

3.      Technik und Möglichkeiten, allenfalls Zielbestimmung für die Zusammenführung von Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung Grundsätze der Mittelverteilung Aufgabenorientierung und Bedarfskriterien

4.      Zwei- bzw. dreigliedriger Finanzausgleich; Zustandekommen des Finanzausgleiches; Gesetzgebungsverfahren für das Finanzausgleichsgesetz

5.      Mitwirkungsrechte der Bundesregierung bei der Gesetzgebung der Länder (§ 9 F-VG 1948)

6.      Verhältnis zwischen Finanzverfassung und der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus (Kostentragung) bzw. dem Österreichischen Stabilitätspakt (Haushaltsrecht)

7.      Rechtsetzung und Kostenverantwortung

8.      Stellung der Gemeindeverbände; sonstige kooperative Elemente im FAG

9.      Prinzip der gleichwertigen Lebensverhältnisse: als Ergänzung des an Aufgaben der Gebietskörperschaften anknüpfenden speziellen Gleichheitsgebotes des § 4 F-VG 1948 – könnte entfallen, da bereits im Punkt 3 enthalten!

10.  Inkorporierung der Finanzverfassung in eine umfassende Verfassungsurkunde (Querschnittsmaterie zum Ausschuss 2)?

11.  legistische Bereinigung von widersprüchlichen bzw. verstreuten Finanzverfassungsbestimmungen (Querschnittsmaterie zum Ausschuss 2)

B)  Kostentragung

1)      allgemeine Kostentragungsregel: Konnexitätsgrundsatz, Umfang und Verfahren

2)      Umlagekompetenz der Länder gegenüber den Gemeinden

 

C)  Abgabenwesen

 

1)      Definition der Begriffe „Abgabe, „Steuern“ und „Gebühren“

2)      Kompetenz zur Verteilung der Besteuerungsrechte und Abgabenerträge

3)      Steuerfindungsrechte; selbständige Abgabenerhebungsrechte für Länder und Gemeinden

4)      Aufsichtsrechte des Bundes bei Landes- und Gemeindeabgaben

5) Einhebung von Abgaben und Steuern

 

D)  Transfers
1) Typen und Zustandekommen von Transfervereinbarungen

2) Kontrollrechte gemäß § 13 F-VG 1948: Ermächtigungen für den Bundes- und Landesgesetzgeber bei der Definition von Bedingungen und Zielen durch die leistende Gebietskörperschaft

3) horizontaler Finanzausgleich zwischen Ländern und zwischen Gemeinden

 

E)  Haushaltsrecht

1)      Kreditwesen: Kompetenzverteilung

2)      Aufsichtsrechte des Bundes und der Länder

3)      Haushaltskoordinierung

4)      Sicherung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts

5)      Stabilisierung der öffentlichen Haushalte durch Schulden- und Defizitgrenzen

6)      Österreichischer Stabilitätspakt – gesetzliche Verankerung

7)      Abtretung und Verpfändung von Abgabenrechten, Abgabenertragsanteilen und vermögensrechtlicher Ansprüche

8)      Voranschlags- und Rechnungsabschluss

9)      Kostenrechnung

 

F)   Transparenz und Finanzstatistik:
Auskunftsrechte bzw. –pflichten, Konsequenzen bei Nichterfüllung