Sektionschef

           Universitätsprofessor

Dr. Gerhart HOLZINGER

Mitglied des Verfassungsgerichtshofes

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten

Dr. Franz FIEDLER

Vorsitzender des Österreich-Konvents

 

Parlament

A-1017  Wien                                                                                        Wien, am 17. Dezember 2003

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Das Mandat des von mir geleiteten Ausschusses 3 des Österreich-Konvents, das Sie mir mit Schreiben vom 16. September 2003 übermittelt haben, umfasst u.a. das Thema „Bundespräsident, insbesondere Aufgaben“ und - damit zusammenhängend - auch das Thema „Bundesregierung, insbesondere Bestellung“. Dem gemäß wurden die genannten Fragen in den Sitzungen des Ausschusses am 14. Oktober 2003 und am 11. November 2003 erörtert und sollten diese Themen in der Ausschusssitzung am 16. Dezember 2003 - zur Vorbereitung des Ausschussberichtes, der dem Mandat entsprechend bis Ende Jänner 2004 erstattet werden soll - einer vertieften Beratung unterzogen werden. In der gestrigen Ausschusssitzung wurde jedoch von einer Reihe von Mitgliedern des Ausschusses die Auffassung vertreten, dass es vor der am 25. April 2004 stattfindenden Bundespräsidentenwahl nicht zweckmäßig wäre, diese Themen zu beraten und im Ausschussbericht zu behandeln. Dem wurde von einer Reihe anderer Mitglieder des Ausschusses widersprochen.

Darf ich Sie, sehr geehrter Herr Präsident, ersuchen, die Frage, ob das erteilte Mandat in diesen

Punkten nach wie vor aufrecht ist, in der morgigen Sitzung des Präsidiums des Österreich-

Konvents zur Sprache zu bringen. Sollte das Präsidium keine anders lautende Entscheidung

treffen, so nehme ich in Aussicht, die genannten Fragen in der nächsten Sitzung des Ausschusses, die am 7. Jänner 2004 stattfinden wird, einer Beratung zuzuführen, um die fristgerechte Fertigstellung des Ausschussberichtes zum gesamten, ursprünglich erteilten Mandat sicher zu stellen.

 

 

Mit den besten Grüßen

Univ. Prof. Dr. Gerhart Holzinger e.h.

Vorsitzender des Ausschusses 3