GZ 99000.0140/8–KONVENT/2004

 

Information für das Präsidium

zur Frage des Ausscheidens von Mitgliedern des Österrreich–Konvents 

zu Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung am 26. März 2004

Zusammensetzung des Österreich–Konvents

Aufgrund der Sitzung des Gründungskomitees am 2. Mai 2003 wurde der Österreich–Konvents wie folgt zusammengesetzt:

1.                  7 Mitglieder des Präsidiums

Bestellung durch das Gründungskomitee (ad personam)

 
Das Gründungskomitee bestellte in seiner Sitzung am 2. Mai 2003 einvernehmlich die sieben Mitglieder des Präsidiums des Österreich-Konvents wie folgt: 
 
Vorsitzender (Präsident) des Konvents, Rechnungshof-Präsident Dr. Franz Fiedler,
Zwei stellvertretende Vorsitzende (Vizepräsident) des Konvents, 
        Nationalratspräsident Univ. Prof. Dr. Heinz Fischer und
        Vorsitzende der Landtagspräsidenten Angela Orthner
Vier weitere Mitglieder:
        Nationalratspräsident Univ. Prof. Dr. Andreas Khol, 
        Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer, 
        Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Dr. Claudia Kahr und 
        Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig.
 
Im Fall des Ausscheidens eines Mitglieds des Präsidiums hat das Gründungskomitee ein neues Mitglied zu nominieren.
 

 

2.         5 Mitglieder der Bundesregierung – Nominierung durch die Bundesregierng

 

BM Elisabeth Gehrer

BM Mag. Herbert Haupt

BM Dipl. Ing. Josef Pröll

BK Dr. Wolfgang Schüssel

BM Dr. Ernst Strasser

 

In Fall des Ausscheidens hat die Bundesregierung ein neues Mitglied zu nominieren.

 


 

3.         Präsidenten der Höchstgerichte –  Bestellung aufgrund der Funktion

 

Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Univ. Prof. Dr. Karl Korinek

Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner

Präsident des Obersten Gerichtshofes, Dr. Johann Rzeszut

 

In Fall des Ausscheidens folgt der Nachfolger/die Nachfolgerin in der betreffenden Funktion.

 

 

4.         Präsident des Rechnungshofes – Bestellung aufgrund der Funktion

                        (wenn er nicht ohnedies dem Präsidium angehört)

 

In Fall des Ausscheidens folgt der Nachfolger/die Nachfolgerin in der Funktion.

 

 

                   5.           1 Vertreter der Volksanwaltschaft –

                        Entsendung durch das Kollegialorgan der Volksanwaltschaft

 

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka

 

In Fall des Ausscheidens  hat das Kollegialorgan der Volksanwaltschaft einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin zu nominieren.

 

 

                   6.           18 Vertreter  der Bundesländer

                        Nominierung durch Landeshauptleute und Landtagspräsidenten

 

Nominierung von je neun Vertretern durch die Landeshauptleute und Landtagspräsidenten. Falls ein Vertreter eines Landeshauptmannes oder Landtagspräsidenten dem Präsidium angehört, so wird dies auf diese Zahl der Landesvertreter angerechnet

 

Landtage

Burgenland                   Walter Prior

Kärnten                       Dr. Klaus Wutte 

Niederösterreich           DDr. Karl Lengheimer

Oberösterreich  die Landtagspräsidentin gehört dem Präsidium an

Salzburg                       Ing,Georg Griessner

Steiermark                   Dr. Klaus Poier

Tirol                             Ing Helmut Mader

Vorarlberg                   Manfred Dörler

Wien                            Johann Hatzl

 

In Fall des Ausscheidens  hat der jeweilige Landtagspräsident einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin zu nominieren.


 

Landesregierung

Burgenland                   Hans Niessl

Kärnten                       Dr. Jörg Haider 

Niederösterreich           Dipl Ing Erwin Pröll

Oberösterreich             Dr. Josef Pühringer

Salzburg                       Dr. Franz Schausberger

Steiermark                   Waltraut Klasnic

Tirol                             DDr. Herwig von Staa

Vorarlberg                   Dr. Herbert Sausgruber

Wien                            Mag. Renate Brauner

 

In Fall des Ausscheidens  hat der jeweilige Landeshauptmann einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin zu nominieren.

 

 

7.         2 Vertreter des Städtebundes – Nominierung durch den Städtebund

 

Dr. Michael Häupl

Mag. Siegfried Nagl

 

In Fall des Ausscheidens hat der Städtebund einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin zu nominieren.

 

8.         2 Vertreter des Gemeindebundes– Nominierung durch den Gemeindebund

 

Helmut Mödlhammer

Bernd Vögerle

 

In Fall des Ausscheidens hat der Gemeindebund einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin zu nominieren.

 

9.         je 1 Vertreter der vier Sozialpartner – Nominierung durch

Bundesarbeitskammer

Österreichischer Gewerkschaftsbund

Wirtschaftskammer Österreich

Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern

 

Mag. Herbert Tumpel

Friedrich Verzetnitsch

Dr. Christoph Leitl

Rudolf  Schwarzböck

 

In Fall des Ausscheidens  hat der jeweilige Sozialpartner einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin  zu nominieren.

 


 

10.       1 Vertreter der Industriellenvereinigung – Nominierung durch VÖI

 

Dr. Günther Voith

 

In Fall des Ausscheidens hat die Industriellenvereinigung einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin  zu nominieren.

 

 

11.       1 Vertreter der Kammer der Freien Berufe –

Nominierung durch das Bundeskomitee Freie Berufe Österreichs

 

Univ.Prof.Dr. Bernhard Raschauer

 

In Fall des Ausscheidens hat das Bundeskomitee der Freien Berufe einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin  zu nominieren.

 

 

12.              18 Persönlichkeiten – Nominierung durch die Parteien      
 
18 fachlich qualifizierte Persönlichkeiten, die von den im Nationalrat und Bundesrat vertretenen politischen Parteien im Verhältnis von 6 VP : 5 SP : 3 FP : 3 Grüne vorgeschlagen werden und deren Erfahrungen sowohl aus dem Bereich der Legislative (National- und Bundesrat, Europäisches Parlament) als auch der Exekutive, der Bundesebene, der Landesebene oder der Gemeindeebene, der Wissenschaft oder der Praxis stammen können. 
 
FPÖ
Dr. Peter Böhm
Dieter Egger
Herbert Scheibner
 
Grüne’
Dr. Eva Lichtenberger
Mag Dr. Madleine Petrovic
Mag. Terezija Stoisits
 
ÖVP
Dr. Ulrike Baumgartner Gabitzer
Prof.Christine Gleixner
Univ.Prof.DDr. Christiph Grabenwarter
Herwig Hösele
Univ.Prof. Dr. Reinhard Rack
Mag. Werner Wutscher
 
SPÖ
Dr. Maria Berger
Albrecht Konecny
Dr. Manfred Matzka
Dr. Johannes Schnizer
Dr. Leopold Specht
Dr. Peter Wittmann
 

In Fall des Ausscheidens hat die betreffende Partei einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin  zu nominieren.


 

13.       9 VirilistenBestellung durch das Präsidium aus der Expertenliste des Gründungskomitees

 
Das Gründungskomitee erstellte eine Liste von 18 Persönlichkeiten aus dem Bereich von Rechts- und Verwaltungswissenschaften, von Organisationsfachleuten, Verwaltungspraktikern, Vertretern der Bürger/Zivilgesellschaft und anderen Persönlichkeiten, deren Mitarbeit im Konvent als wesentlich für die Erreichung der Ziele erachtet wird (Expertenpool). Aus dem Kreis dieser Persönlichkeiten wurden vom Präsidium  neun Mitglieder des Konvents ausgewählt,  mit dem Ziel für eine fachlich und sachlich ausgewogene Zusammensetzung des Konvents zu sorgen.
 
Univ. Doz. Dr. Peter Bußjäger
Univ. Prof.Dr. Bernd Christian Funk
Univ. Prof.Dr. Herbert Haller
Dr. Gerhart Holzinger
Univ. Prof.DDr Heinz Mayer
Dr. Elfriede Mayrhofer
Univ. Prof.Dr Theodor Öhlinger
Dr. Michaela Pfeiffenberger
Univ. Prof.Dr. Ewald Wiederin
 

In Fall des Ausscheidens hat das Präsidium einen neuen Vertreter/eine neue Vertreterin aus der Liste der Experten  (Expertenpool)  zu nominieren.